Religiöse Ausnahmen von der Masern-Impfpflicht?

Abb.
Die keltisch-druidische Glaubensgemeinschaft wirbt damit, dass ihre Mitglieder religiöse Gründe gegen jede Art von direkter oder indirekter Impfpflicht geltend machen können, ähnlich wie das in den USA - zumindest bisher - in vielen Bundesstaaten möglich ist. Was sind die Erfahrungswerte in Deutschland?

(Hans U. P. Tolzin, 8.11. 2020) Ich werde immer wieder mit Verweis auf die keltisch-druidische Glaubensgemeinschaft gefragt, ob man als Mitglied die eigenen Kinder erfolgreich von der Masern-Impfpflicht befreien lassen kann.

Meinem Verständnis nach unterstützt unser Grundgesetz dies in den Artikeln 1 bis 3, und zwar unmissverständlich!

Problem Nr. 1:

Im Zuge der Corona-Krise hat das Grundgesetz in den Köpfen der meisten Menschen (und einschließlich der Richter) offenbar jegliche Bedeutung verloren.

Problem Nr. 2:

Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden religiöse Ausnahmegründe von der Masern-Impfpflicht nicht erwähnt. Man kann sich also nicht auf das IfSG berufen.

Problem Nr. 3:

Ich persönlich kenne keinen einzigen Fall, bei dem ein religiöses Bekenntnis als Ausnahmegrund anerkannt worden wäre. Und im Rahmen der Corona-Panik ist dies nochmals  schwieriger geworden. Wer dies durchsetzen will, muss also einen Präzedenzfall schaffen und sich erfolgreich durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht - oder gar zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte - durchklagen. Eine Klage durch die Instanzen würde vermutlich mindestens 5 Jahre dauern und das Ergebnis wäre ungewiss.

Problem Nr. 4:

Wenn überhaupt, dann hätten allenfalls Mitglieder einer allgemein bekannten oder anerkannten Glaubensgemeinschaft wie die Zeugen Jehovas oder die 7-Tage-Adventisten die Chance, religiöse Ausnahmen offiziell geltend machen zu können. Dies setzt aber voraus, dass diese Glaubensgemeinschaften sich in ihrer Außendarstellung eindeutig gegen das Impfen bzw. jeden Impfzwang positionieren. Dies scheint zwar bei der keltisch-druidische Glaubensgemeinschaft der Fall zu sein, es handelt sich aber aus Sicht des Mainstreams (noch) nicht um eine anerkannte Religion.

Problem Nr. 5:

Ich kann sehr gut verstehen, dass viele Familien nach Wegen suchen, um staatlichen Zwangsmaßnahmen auszuweichen. Doch der Spielraum dafür wird allgemein immer enger und ist zur Zeit im Prinzip nicht mehr vorhanden. Mir scheint, dass die Schicksalsgesetze jeden von uns nun täglich vor die Entscheidung stellen, ob wir dem Druck von außen nachgeben oder Widerstand leisten, indem wir unsere Grundrechte verteidigen. Ich denke, die Menschheit steht am Scheideweg die Summe unserer täglichen Entscheidungen bestimmt über die gemeinsame Zukunft.

Fazit:

Wer religiöse Gründe für eine offizielle Befreiung von der Masern-Impfpflicht durchsetzen möchte, wird dies erst einmal durch alle Instanzen erklagen müssen. Das wäre aus meiner Sicht eine durchaus sehr wichtige Klage, die eine möglichst breite Unterstützung verdienen würde.

Doch der Ausgang wäre derzeit ungewiss und das Verfahren dürfte außerdem bis zu 5 Jahre oder noch länger dauern und einiges an nervlichen und finanziellen Ressourcen kosten. Zudem könnte bei der derzeitigen Dynamik die Welt in 5 Jahren bereits ganz anders aussehen.


Kommentare bitte ausschließlich zum obigen Thema!


schrieb am 29.03.2022 um 10:03:19

Interessant, dass hier die keltisch-druidische Religion erwähnt wird, denn das ist eigentlich meine Religion, mangels eines besseren Wortes. Ich würde lieber sagen, die Grundlage meiner Spiritualität. Aber wie praktisch für die Regierung, dass mir kein mögliches religiöses Schlupfloch bekannt war, und nun ist die Frist im März 2021 längst verstrichen.

schrieb am 20.11.2021 um 06:15:10

Hat denn so eine 5 Jahresprozessmarathon eine Aufschiebende Wirkung?

Gast schrieb am 13.11.2020 um 09:30:36

Religionsgemeinschaften sind unbeschränkt grundrechtsfähig (Schlaich/Korioth, Rn. 208) und können Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der Ausübung der Religionsfreiheit bzw. weltanschaulicher Belange einreichen, bis zum März 2021.

Des Weiteren:
Die Verfassungsbeschwerde kann sich damit gegen jeden Akt der öffentlichen Gewalt, also der Judikative (Gerichtsurteile), Legislative (formelle Gesetze) und der Exekutive (beispielsweise Verwaltungsakte), wenden.

https://www.lecturio.de/magazin/verfassungsbeschwerde/

Liebe Religionsgemeinschaften. Nehmen sie diese Chance doch wahr.

Gast schrieb am 09.11.2020 um 21:56:43

Viele Träger- und Inhaltsstoffe von Impfungen sind auch nicht vegetarisch. Dies wird aber von Vegetarier-Vereinigungen nicht ausreichend thematisiert.

Gast schrieb am 09.11.2020 um 11:09:10

Da der MMR-Impfstoff fötales Gewebe eines abgetriebenen Kindes enthält, wäre diese Impfung ja auch aus Sicht der katholischen Kirche unethisch und damit abzulehnen, oder?

Gast schrieb am 20.11.2020 um 10:31:04

"Da der MMR-Impfstoff fötales Gewebe eines abgetriebenen Kindes enthält,"


Wie kommen Sie denn auf diesen Unsinn?

Richtig ist dass die abgeschwächten Rötelnviren die in MMR Impfstoffen enthalten sind in Zellen gezüchtet werden die der MRC-Zelllinie entstammen.
Die dabei verwendeten MRC-Zellen sind die Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur-Ur...-Urenkel einer Zelle die einem 1966 (nicht zu diesem Zweck) abgetriebenem 14 Wochen alten Embryo entnommen wurden.

Das Rötelnviren in solchen Zellen vermehrt werden heißt aber nicht dass solche Zellen im Impfstoff enthalten sind.

Und selbst wenn so eine Zelle im Impfstoff landen würde dann wäre es keine der Zellen die 1966 diesem Embryo entnommen wurden.

Gast schrieb am 09.11.2020 um 18:13:44

Gast schrieb am 13.11.2020 um 17:09:55

Eine Anmerkung zur gegenwärtigen Rolle des Heiligen Stuhls als ethische und moralische Superinstanz in Fragen der Bioethik und Menschenwürde.

www.patriana.org/themen/thema-2020-003.html

Gastleserin schrieb am 08.11.2020 um 06:33:55

Lieber Herr Tolzin,
bitte machen Sie sich mal über den sogenannten Bibelgürtel in den Niederlanden schlau. Vor dem Europäischen Gerichtshof könnte die Klage durchaus erfolgversprechend sein.
mit besten Grüßen.

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