Stuttgart: Behörden-Willkür soll Bürgerproteste eindämmen

Abb.
20.000 Lockdown-Demonstranten waren es laut Veranstalter am 9. Mai 2020 auf dem Cannstatter Wasen. Das ist Ministerpräsident Kretschmann und den Stuttgarter Behörden zu viel. Durch willkürlich verschärfte Auflagen sollen die Proteste nun eingedämmt werden.

Dass die Lockdown-Politik von Bund, Land und Stadt angesichts der tatsächlichen Erkrankungshäufigkeit und der umstrittenen Labortests, auf denen allein die Corona-Diagnose beruht, mehr als fragwürdig ist, scheint bei der Stadt Stuttgart noch nicht angekommen zu sein. Oder handelt man dort nur auf Weisung eines "hochgradig beunruhigten" Landeschefs Kretschmann?

Verschiedenen Schätzungen zufolge waren am 9. Mai etwa 20.000 Menschen auf dem Cannstatter Wasen. Das gefällt den Politikern, die den Corona-Lockdown zu ihrer vorherrschenden Ideologie gemacht haben, ganz offensichtlich gar nicht. Ministerpräsident Kretschmann und seine Behörden versuchen den Aufstand der Aufrechten, die sich gegen den ungerechtfertigten Lockdown wehren, auf 10.000 kleinzureden.

Aber auch mit 10.000 Demonstranten wäre es die größte Kundgebung im ganzen Bundesgebiet gewesen. Um das einzudämmen, hat das Ordnungsamt Stuttgart jetzt die Auflagen erhöht:

  1. alle Ordner müssen nun Mundschutz tragen
  2. die Teilnehmerzahl wird auf 5.000 begrenzt
  3. der einzuhaltende Abstand zwischen den Teilnehmern wird von 1,5 auf 2,5 Meter erhöht

Dass die bisherigen Erfahrungen mit den Grundrechte-Demos dies notwendig macht, um Erkrankungen und Todesfälle zu verhindern, dafür konnten bisher weder die Stadt Stuttgart noch Ministerpräsident Kretschmann Beweise vorlegen.

Ohne solche Fakten ist jedoch eine Einschränkung des Versammlungsrechts eindeutig verfassungswidrig. Zumal der Veranstalter vom Polizeisprecher vor Ort ausdrücklich gelobt worden war und die Kundgebung - bis auf ein, zwei kleine Zwischenfälle - durchgehend friedlich verlief.

Um so beunruhigender ist es, dass das vom Veranstalter angerufene Verwaltungsgericht Stuttgart nach diesem reinen Willkürakt nicht bereit war, Unrecht zu korrigieren.

Das ist nicht das erste Fehlurteil deutscher Gerichte im Zusammenhang mit dem Lockdown und wird sicherlich auch nicht das letzte sein: Ich befürchte, dass uns tatsächlich nur noch die Anwendung von Art. 20 GG bleibt, sobald auch die Gerichte durchgängig das Grundgesetz mit Füßen treten.

Veranstalter Michael Ballweg hat bereits angekündigt, wieder das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Erst im April hatte das BVG das totale Versammlungsverbot gekippt und Versammlungen unter behördlichen Auflagen zugelassen.

Meine Empfehlung an alle potenziellen Demonstranten ist, möglichst früh auf den Wasen zu kommen, damit man am Schluss nicht vor einem abgesperrten Platz steht. Sollten es, wie ich erwarte, wieder mindestens so viele Grundrechteträger auf den Cannstatter Wasen kommen wie in der Woche davor, darf man gespannt sein, wie sich die Polizei, die bisher sehr auf Deeskalation gesetzt hat, verhalten wird, sobald die Menschen sich nicht einfach abweisen lassen.

Ansonsten werde ich wie bisher weder in Geschäften noch in der U-Bahn einen Mundschutz tragen. Bisher habe ich dafür auch kein Bußgeld kassiert. Sollte sich das ändern, werde ich sofort dagegen klagen. Mein Anwalt hat sich in den letzten Wochen tief in die Thematik eingearbeitet und solange die Spenden reichen, können wir ähnlich gelagerte Verstöße gegen unsere Grundrechte für die Klagen zusammenfassen.

Sehen wir uns morgen, Samstag, 16. Mai 2020, spätestens ab 15:30 Uhr auf dem Cannstatter Wasen?

Impressionen von der Stuttgarter Grundrechte-Demo am 9. Mai 2020

Versammlungsbescheid Ordnungsamt

Pressemitteilung Verwaltungsgericht Stuttgart

"Hochgradig beunruhigter" Kretschmann in der SZ

Webseite des Veranstalters "Querdenken 711"


Die bisher eingereichten Klagen waren nur durch Ihre Zuwendungen möglich. Wenn Sie die Fortführung dieser Klagen und weitere Klagen unterstützen möchten, freue ich mich über eine finanzielle Unterstützung auf das Konto:

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
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oder Paypal:
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Stichwort: "Verfassungsklage"

Bitte beachten Sie: Da AGBUG kein gemeinnütziger eingetragener Verein (mehr) ist, kann ich leider keine Spendenquittung anbieten. Leider bin ich auch immer noch nicht dazu gekommen den Kontoauszug auf www.agbug.de mit den Geldein- und ausgängen zu aktualisieren, ich bitte dies zu entschuldigen und werde das so bald wie möglich nachholen.

Ihr
Hans U. P. Tolzin


 

Gast schrieb am 20.05.2020 um 13:51:27

Nach diesen aktuellen Studien aus Hongkong
ist ein "Maulkorb" (Maske / Mundnasenschutz)
gar nicht so wirkungslos:

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7177146/

https://amp.scmp.com/news/hong-kong/health-environment/article/3084779/coronavirus-hamster-research-proof-effectiveness

schrieb am 21.05.2020 um 09:14:26

Wenn in der maskentragenden Populatin weniger Corona-Herde ausgemacht wurden, dann können zahllose Faktoren dafür verantwortlich sein. Man müsste dazu eine kontrollierte Vergleichsstudie machen, wobei es nicht so einfach sein dürfte, psychologische Faktoren auszuschalten, denn entweder trägt man sichtbar einen Maulkorb oder nicht. Somit kann z. B. der Placeboeffekt nicht ausgeschaltet werden.

Gast schrieb am 21.05.2020 um 11:48:11

Na ja, selbst wenn Masken nur durch den Placebo-Effekt
oder ein anderes (Distanz-)Verhalten helfen sollten ...
der positive Effekt zählt.

Und ich glaube nicht, dass Hamster für einen
Placebo-Effekt besonders anfällig sind. ;)

Mr. Black schrieb am 21.05.2020 um 13:51:52

vielleicht solltest du die beiden Studien erstmal wirklich mit kritischem Blick durchlesen, bevor du hier Werbung für das Maulkorbtragen machst.

Gast schrieb am 18.05.2020 um 21:21:11

Ich habe sicherheitshalber ein Attest bzgl. Mundschutz und trage somit natürlich nie einen. Bisher wurde ich nur 2 Mal in Geschäften gefragt, warum ich keinen trage... Ansonsten fällt mir eher auf - meine Mitmenschen reagieren viel heftiger, als das jeweilige Personal.

Wenn mich jemand fragt, sage ich:

1. habe ich ein Attest und 2. glaube ich auch nicht mehr an den Weihnachtsmann...

schrieb am 19.05.2020 um 18:40:16

Ich trage auch keinen Maulkorb und meine Kinder auch nicht. Sicherheitspersonal gegenüber trete ich höflich aber bestimmt auf, ich sage einfach, dass ich aus gesundheitlichen Gründen keinen tragen sollte (so ist es ja bei jedem Menschen). Einer wollte ein Attest sehen, dem fragte ich nach seiner medizinischen Ausbildung und ob er fachlich in der Lage wäre, ein solches Attest zu deuten. Dann war der auch ruhig und ich gehe meinem Einkauf nach. Die armen Menschen sind so ängstlich und laufen einfach mit, unglaublich. Ich verarsche sie alle nur, sage immer, dass der Mundschutz und der Abstand bleiben soll, es leiden so viele Menschen am Schnupfen, dass müsse endlich aufhören. die begreifen gar nicht dass sie hochgezogen werden und sagen nur „ja, das stimmt, schrecklicher Virus“. Denen ist nicht zu helfen, auch mit Demos nicht. Ich halte mich bedeckt und suche mir meine Schlupflöcher, anders geht es nicht. Ich schütze meine gesunden klugen Kinder vor jedem Gift...alle anderen Kids sind dauerkrank. Die Rauchen, trinken Alkohol, essen Tiere und wundern sich dass sie Krebs bekommen und Kopfschmerzen haben, Allergien und Hautausschläge, die Umwelt zerstören mit der Massentierhaltung und schuld am Klima wäre das schwere SpurenGas CO2 und nicht das leichte (11mal mehr wirkende) leichte Treibhausgas Methan aus dem Stuhl der Milliarden Schlachttiere. Hier läuft so vieles falsch aber jeder kümmert sich nur um sich...so mache ich es auch, leider.

Gast schrieb am 18.05.2020 um 19:44:15

Eilantrag gegen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zum Nachweis einer Masernschutzimpfung abgelehnt

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-036a.html

Das Hauptverfahren steht noch aus.

"..Die Verfassungsbeschwerde ist zumindest nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet. Dies bedarf einer eingehenden Prüfung, die im Rahmen eines Eilverfahrens nicht möglich ist... "


".. Impfungen gegen Masern in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen sollen nicht nur das Individuum gegen die Erkrankung schützen, sondern gleichzeitig die Weiterverbreitung der Krankheit in der Bevölkerung verhindern, wenn mit Hilfe der Maßnahmen erreicht wird, dass die Impfquote in der Bevölkerung hoch genug ist. Auf diese Weise könnten auch Personen geschützt werden, die aus medizinischen Gründen selbst nicht geimpft werden können, bei denen aber schwere klinische Verläufe bei einer Infektion drohen. Ziel des Masernschutzgesetzes ist namentlich der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit, zu dem der Staat prinzipiell auch kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG angehalten ist. .."

Hoffen wir, das es im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht eines jeden einzelnen Menschen bleibt, über den eigenen Körper zu entscheiden.

Wir können nicht zulassen, dass unsere Körper dem Schutze der "Gemeinschaft" im Sinne des MSG zu dienen haben.


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Gast schrieb am 20.05.2020 um 13:48:28

Es steht doch klar und deutlich da und im Grundgesetz:
"In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Bei den meisten Grundrechten ist es nunmal so,
dass sie durch andere Grundrechte oder eben Gesetze
wie z.B. das Infektionsschutzgesetz
eingeschränkt oder sogar aufgehoben werden können.

Gast schrieb am 23.05.2020 um 00:39:16

Nein das ist eben nicht so.
Dafür gibt es Grundgesetz Artikel 19, insbesondere Artikel 19 Abs. 2:
"(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden."

Damit ist klar, dass die Gesetze zwar Regulieren, aber eben die Grundrechte selbst nicht antasten dürfen.

Wie das in der Rechtspraxis dann tatsächlich aussieht, ist eine andere Frage. Mit scheinen da 180° Diskrepanzen zu bestehen.

Gast schrieb am 22.05.2020 um 11:23:56

"Informed consent" -Informierte Einwilligung bei medizinischen Behandlungen- beruht auf dem Selbstbestimmungsrecht und ist Bestandteil der Menschenrechte.

Die Grundvoraussetzung der medizinischen Ethik ist, dass Patienten für alle medizinischen Verfahren, einschließlich Impfstoffe, eine Einverständniserklärung abgeben müssen.

Einverständniserklärung bedeutet, dass Patienten über das Verfahren informiert werden müssen, das Recht haben, es abzulehnen, und nicht gezwungen werden müssen, es zu akzeptieren.

Wenn die Gerichte und Behörden argumentieren das MSG ist trotz Art 2 Abs. 2 GG zulässig, nötigen sie Teile der Bevölkerung auf ihr Menschenrecht zu verzichten.

Kindergartenkinder werden von frühkindlicher Bildung ausgeschlossen.
Die Eltern von Schulkindern mit Geldbuße bedroht. Bei Nichtzahlung Zwangsgeld und bei Nichtzahlung Erzwingungshaft? Sorgerechtsentzug, da in Haft nicht für die Kinder gesorgt werden kann?

Mehr zum Thema informed consent z.B. auf:

https://ahrp.org

Gast schrieb am 19.05.2020 um 18:18:52

Das sagt doch schon alles und es war absehbar. Alles dient dem angeblichen Schutz der Gemeinschaft. Was für ein Argument, unglaublich. Damit ist auch klar, das der Wesensgehalt der Infektionshypothese nicht hinterfragt wird. Man muss also den eigenen Körper verletzen um andere zu schützen... toll, damit ist wohl auch der Weg zu anderen Impfungen frei geworden. Toller Rechtsstaat.

Gast schrieb am 18.05.2020 um 01:12:39

"This Will Affect Everyone" - Robert Kennedy Jr.

https://www.youtube.com/watch?v=T-5Zpmh6yPI

Gast schrieb am 17.05.2020 um 22:53:34

Who Is Bill Gates?

https://www.corbettreport.com/gates/

Gast schrieb am 17.05.2020 um 11:45:34

Ich respektiere die Bemühungen, den Widerstand über das bestehende System (Anmeldung, Genehmigung, bei nicht Genehmigung Gang über die Gerichte) zu organisieren. Die Arbeit und Mühen, die Organisatoren und Helfer aufbringen kann nicht genügend gewürdigt, geschätzt und honoriert werden.
Inzwischen scheinen sich die Corona-Agierenden jedoch so verrannt zu haben, daß Widerstand auf allen Ebenen torpediert wird.

Ich halte dafür, die aufgebrachte Energie nicht weiter auf Genehmigungen zu verwenden; wir müssen einfach nur raus, FRIEDLICH, auf die Straßen, Plätze, vor die Haustüren, 1000, 10000, 100000 gleichzeitig, daß kann niemand ignorieren, auch die Tagesschau-Gucker nicht.

alex schrieb am 17.05.2020 um 01:06:18

Die Polizei droht in Gera schon die Waffe einzusetzen
https://www.youtube.com/watch?v=R_70JUsGyrE

Gast schrieb am 16.05.2020 um 22:00:21

https://healthimpactnews.com/2020/censored-dr-kaufman-they-want-to-genetically-modify-us-with-covid-19-vaccine-loses-his-job-and-willing-to-go-to-jail-to-resist/

Nikolaus H. schrieb am 16.05.2020 um 17:59:29

Zum Blankoformular von Dr. med Bengen würde mich interessieren, ob jemand in Geschäften damit Erfahrungen gemacht hat und welche?

schrieb am 16.05.2020 um 13:00:32

Ich würde als TN vor Ort zu einem Polizisten gehen, mir den Dienstausweis zeigen lassen, und meine Zwei Mann/Frau Spontandemo anmelden.

dickbrettbohrer schrieb am 16.05.2020 um 11:20:34

So lange die Propagandamedien, allen voran das staatliche Fernsehen, jeden Abend am Werk sind, wird sich nichts ändern.
Allein das Demonstrieren wird nichts nützen, zumal nun alles daran gesetzt wird, Krawallmacher einzuschleusen. Danach kommen wieder einschlägige Propagandameldungen - im FERNSEHEN.
Das Parlament ist sinnigerweise durch einen tiefen Ringgraben geschützt. Wie ist das bei den Fernsestudios? Nur mal so ne Frage.

Gast schrieb am 16.05.2020 um 09:55:09

Vorerst wohl keine Impfpflicht gegen Corona:

[url]https://www.google.com/amp/s/www.spiegel.de/politik/deutschland/kanzleramt-schliesst-impfpflicht-gegen-corona-aus-a-00f0354a-f131-43cb-8ed4-ca82a4e69f40-amp

Aber man darf natürlich nicht naiv sein, das Blatt kann sich früher oder später schnell wenden.

schrieb am 17.05.2020 um 20:58:30

nein, keine Pflicht- nur eine Nachweispflicht. Bei vorhandenem Impfstoff bekommen nicht Geimpfte, die wegen Quarantäne nicht arbeiten dürfen kein Geld. So hab ich das zumndest verstanden. Deshalb ist sich der GM auch der Freiwilligkeit so sicher.

schrieb am 16.05.2020 um 09:33:27

Eine sinnvoll angebrachte Spende in dem verrückten Ländle. Was machen die aus dem Schwabenland, diese unsere Herrschaften in der Obrigkeit und was machen sie mit dem armen Volk? Es steht endlich auf!!! Lange waren sie alle in der Schockstarre. Ärzte wacht auf, erwachet und bringt Euch ein. Wo seid Ihr alle, seid Ihr wachsam, seht Ihr was hier passiert???

alex schrieb am 16.05.2020 um 02:19:58

Um dem eventuellen Bußgeld wegen der Maskenpflicht vorzubeugen kann sich jeder ein Attest runterladen https://netzwerk-demokratie.org/wp-content/uploads/2020/04/%C3%A4rtliches_Attest_Mundschutz.pdf

Gast schrieb am 16.05.2020 um 17:46:55

Was soll das denn sein? Eine schlecht gemachte Kopierstückelung? Ohne Original-Unterschrift und schlecht reinkopierte Approbationsurkunde?
Weiß dieser im Briefkopf ausgewiesene Dr. Jens Bengen, falls es ihn tatsächlich geben sollte, überhaupt etwas von diesem Ding?
Von so etwas würde ich mal ganz schnell die Finger lassen, das kann bös ins Auge gehen!

Gast schrieb am 16.05.2020 um 14:17:12

Hilft es echt, dass man mit Hilfe dieser Kopie, das Tragen des gesundheitsbedenklichen Mundschutz umgehen kann und auch kein Bußgeld dafür bekommen kann.
Ich habe starken Heuschnupfen mit Asthma usw. und mir ist es schon mehrmals passiert, dass aufgrund der mangelnden frischen Luft, der Kreislauf einfach versagt hat. Danke an die freundlichen Mitarbeiter bei kik die da viel Verständnis hatten, ganz im Gegenteil zu Lidl und Aldi, wo ich letztendlich den Einkaufswagen habe stehen lassen, um raus an die frische Luft zu kommen.
Ein wenig Mitgefühl für die Mitmenschen wäre in der schweren Zeit sehr angebracht.
Ich finde es sehr gut, dass langsam das Volk aus ihrer Frühjahrsmüdigjeit erwacht und gegen die Behördenwillkür und Reduzierung bzw. Auflösung der Grundgesetze demonstriert. Nur so können wir vielleicht noch die AGENDA 2025 stoppen. Mein Plakat für die nächste Demo steht bereit. STOPPT DEN BEHORDENWAHNSINN UND AGENDA 2025.
Haltet zusammen, denn jetzt sagt das Volk WIR SCHAFFEN DAS.



Easychange schrieb am 15.05.2020 um 21:42:35

Die Satanisten melden sich wieder zu Wort:

https://www.welt.de/vermischtes/article207962497/WHO-ueberbringt-in-der-Corona-Krise-eine-Hiobsbotschaft.html

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