Lockdown: Erster Teilerfolg vor Gericht war nur durch Ihre Spenden möglich

Abb.
Corona bringt es an den Tag: Auch deutsche Richter sind nicht wirklich unabhängig und tun sich deshalb schwer, die eindeutig verfassungswidrigen Lockdown-Regelungen zu kippen. Doch erste Teilerfolge, ermöglicht mit Hilfe Ihrer Spenden, zeigen: Es lohnt sich, am Ball zu bleiben!

(Hans U. P. Tolzin, 14.06.2020) Auch wenn die die deutschen Gerichte weitgehend unwillig zeigen, inhaltlich auf die verschiedenen Verfassungsbeschwerden und Klagen gegen die völlig unsinnigen Corona-Verordnungen einzugehen und den Lockdown-tragenden Systempolitikern die verdiente juristische Watschen zu verpassen, so gibt es bei entsprechender Hartnäckigkeit doch den einen oder andern kleinen Lichtblick:

So hat der bayerische Verfassungsgerichtshof am 8. Juni 2020 unserem Eilantrag teilweise stattgegeben und immerhin die Abstandsregel für Sporttreibende gekippt.

Wir wollen an den Teilerfolg unmittelbar auf zweifache Weise anknüpfen: Zum einen wollen wir gegen die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, soweit wir dort verloren haben, eine Bundesverfassungsbeschwerde einlegen.

Wir sind zuversichtlich, dort zumindest einen Teilerfolg zu erzielen, denn wir fordern teilweise wirklich nur das, was in anderen Bundesländern längst selbstverständlich ist. Näheres zu der Bundesverfassungsbeschwerde finden Sie hier. 

Des weiteren wollen wir natürlich dafür sorgen, dass die Norm, die der Bayerische Verfassungsgerichtshof vorläufig außer Vollzug gesetzt hat, auch in den Corona-Verordnungen anderer Länder (z.B. Thüringen) verschwindet. Hier wollen wir vor den entsprechenden Oberverwaltungsgerichten einen entsprechenden Eilantrag stellen.

Schließlich werden wir in absehbarer Zeit auch unsere bereits eingereichten Anträge gegen das bayerische Infektionsschutzgesetz ausführlich begründen und zumindest im Hinblick auf eine Norm auch einen Eilantrag einreichen.

Mit der verfassungsrechtlichen Kritik stehen wir nicht allein da. Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hält das Gesetz zumindest in Teilen für verfassungswidrig.

Der von mir beauftrage Fachanwalt ist hochmotiviert, die Klagen weiter voranzutreiben und die während des Lockdowns entzogenen Grundrechte bundesweit wiederherzustellen. Meiner Schätzung nach sind allein für die Fortführung der Hauptsacheverfahren der bisherigen Klagen im Laufe des Jahres wenigstens weitere 100.000 Euro notwendig.

Auch wenn die Eilanträge bis auf eine Ausnahme abgeschmettert wurden, so waren die Eingaben formal einwandfrei und werden voraussichtlich im Laufe des Jahres von den Gerichten in der Hauptsache entschieden. Und hier ist das Ergebnis durchaus offen.

Meiner Ansicht nach können wir es uns nicht leisten, locker zu lassen, auch wenn der Lockdown selbst bereits weitgehend aufgehoben wurde:

Viele befürchten eine "zweite Welle" im Herbst und sowohl bestimmte politische wie auch finanzielle Interessen steuern dieses Ziel bereits jetzt an. Deshalb müssen solche Lockdown-Maßnahmen möglichst bald für alle Zukunft gerichtlich ausgeschlossen werden.

Ich muss mich jetzt entscheiden, ob ich mich aus finanziellen Gründen auf die schon laufenden Verfahren beschränken muss oder weitere Klagen aufnehmen kann. Das wird in den Spendeneingängen im Laufe der nächsten Tage abhängen. Ich bedanke mich im voraus für jede Unterstützung, die Sie leisten können.

Die bisher eingereichten Klagen gegen die Corona-Verordnungen waren nur durch Ihre Zuwendungen möglich. Wenn Sie die Fortführung dieser Klagen und weitere Klagen unterstützen möchten, freue ich mich über eine finanzielle Unterstützung auf das Konto:

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Verfassungsklage"
oder Paypal:
info@agbug.de
Stichwort: "Verfassungsklage"

Bitte beachten Sie: Da AGBUG kein gemeinnütziger eingetragener Verein (mehr) ist, kann ich leider keine Spendenquittung anbieten. Aktualisierter AGBUG-Kontoauszug

Ihr
Hans U. P. Tolzin


schrieb am 26.06.2020 um 12:21:34

Kann nicht gegen die neue Rechtsverordnung vom 16.6.2020 beschlossen ,19/20046, nicht vorgehen? Die Pandemie ist vorbei und es besteht keine Veranlassung das Grundgesetz weiterhin auszuhebeln.

Habe bereits gespendet

schrieb am 27.06.2020 um 15:18:19

Richtig, das bayerische Staatsministerium hat am 16. Juni sogar offiziell den Katastrophenfall für beendet erklärt:

https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/337/baymbl-2020-337.pdf


Wir sind gerade dabei, das in unsere Begründungen einzubauen.

Gast schrieb am 18.06.2020 um 02:02:50

Bundestag Drucksache 19/20046:

Ein Antrag der FDP die epidemische Lage von nationaler Tragweite zu beenden, da die Vorraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. (Infektionszahlen zurückgegangen, Überlastung des Gesundheitssystems gegenwärtig ausgeschlossen.)

Wer jetzt denkt, hurra, das ist ja super, dann ist der Spuk vorbei, die Corona-Verordungen sind damit ausser Kraft: leider nein.

19/20042 ist ein Gesetzentwurf der FDP trotz Beendigung der epidemische Lage von nationaler Tragweite die Corona-Verordungen weiter in Kraft zu belassen.

Ich hoffe ich habe da beim Lesen der Drucksachen was falsch verstanden, aber ich fürchte nein:

Die Rechtsverordnungen aufgrund des IfSG sollen unser Leben weiter bestimmen, vorerst bis zum 30. Sept., sofern sie nicht vom Bundesgesundheitsminister aufgehoben werden. Ob mit oder ohne epidemische Lage.

Fazit: "FDP" freiheitlich-demokratische-Partei, in "ZDP" zwanghaft-diktatorische-Partei umbennen.

schrieb am 20.06.2020 um 10:00:16

Nicht zu fassen!!

Angelina Heer schrieb am 17.06.2020 um 15:51:34

Danke für Ihr Engagement. Geld grade über Paypal geschickt. Macht vielleicht auch eine Sammelklage mit vielen Klägern Sinn? Viele Grüße Angelina Heer

Gast schrieb am 16.06.2020 um 01:02:48

Tausend Dank für ihr Engagement in der Sache Hr. Tolzin. Diese Klagen sind so wichtig, vielen vielen Dank.

Gibt es irgendeine Seite die eine Übersicht zu ihren und anderen Klagen und Verfahren bietet?

Ursel schrieb am 15.06.2020 um 21:51:44

Welche politischen und finanziellen Interessen steuern die "zweite Welle" an?
VG, Ursel

GastEHH schrieb am 15.06.2020 um 21:28:57

Vielen Dank für Ihre wertvolle Arbeit.

Ich würde gerne spenden, aber ist es auch möglich, dass ich einen anderen Betreff bzw. Stichwort bei der Überweisung angebe? Könnte ich statt "Verfassungsklage" auch schreiben "Juristische Zuwendung"?

schrieb am 15.06.2020 um 15:56:33

Bitte teilt mir auch euren BIC mit ich möchte dir Klagen finanziell auch aus Österreich mit 50.- unterstützen.
Name für die Überweisung: Friedrich WILHELM.
LG friedensreich

schrieb am 15.06.2020 um 19:39:14

BIC wurde ergänzt.
Danke für die Unterstützung!

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