Corona: Erste Menschenrechtsbeschwerde beim EGMR in Straßburg

Abb.Am 23. Dez. 2020 ist die erste deutsche Menschen-rechtsbeschwerde gegen die Corona-Maßnahmen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingegangen.

(Hans U. P. Tolzin, 5.1.2021) Jedem, der sich auch nur ein wenig kritisch mit den fadenscheinigen Begründungen für die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern beschäftigt, muss klar sein, dass die damit verbundenen Grundrechte-Einschränkungen nicht nur sachlich nicht nachvollziehbar und völlig unverhältnismäßig sind. Sie drohen darüber hinaus unseren Rechtsstaat und die Demokratie auszuhebeln.

Finanziert durch den AGBUG-Klagefond hat der Heidelberger Fachanwalt Uwe Lipinski unter anderem 10 Eilanträge gegen die - inzwischen in der 11. Auflage vorliegenden - bayerischen Coronaverordnung beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) eingereicht, sowie einen Normenkontrollantrag beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH).

Bis auf eher unbedeutende Nebensächlichkeiten wurden bisher sämtliche Eilanträge abgewiesen.

Auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war nicht bereit, die bisherigen beiden Eilanträge der Kanzlei überhaupt nur anzufassen.

Da eine Änderung der opportunistischen Haltung der deutschen Richterschaft in der Coronafrage nicht abzusehen ist, wurde in den letzten Monaten als letzte noch gangbare Instanz eine Menschenrechtsbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg vorbereitet.

Diese Beschwerde ist laut Zustellurkunde am 23. Dezember in Straßburg beim Gericht eingegangen.

Ein Einzelrichter des Gerichtshofs wird darüber entscheiden, ob er die Menschenrechtsbeschwerde für zulässig erklärt. Ist dies der Fall, geht die Menschenrechtsbeschwerde an ein Richtergremium und wird dann der Bundesregierung zur Stellungnahme weitergeleitet.

Beim EGMR gibt es meines Wissens derzeit keine deutschen Richter. Der Umstand, dass die Regierung Merkel sich in Europa nicht unbedingt großer Beliebtheit erfreut, lässt hoffen, dass in Straßburg doch ein wenig anders entschieden wird als wir es von den überraschend Merkel-treuen deutschen Richtern kennen.

Über den Fortgang des Verfahrens  werden wir informieren, sobald wir etwas Neues wissen.

Hätten Sie das gewusst?

Innerhalb von 10 Monaten wurde die Corona-Verordnung in Bayern etwa 240 mal geändert. Wer`s nicht glaubt


Unsere Klagen gegen die verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen kosten natürlich Geld. Wer dieses Verfahren und die anderen Musterklagen des AGBUG-Klagefonds finanziell unterstützen will, kann die untenstehende Kontoverbindung nutzen. Derzeit befindet sich der Spendenfonds mehr als 20.000 Euro im Minus und wir sind dringend auf Ihre Unterstützung angewiesen.

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Aktualisierter AGBUG-Kontoauszug

Ihr
Hans U. P. Tolzin


schrieb am 02.12.2023 um 19:22:36

Wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erfasste nicht, dass z.B. Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH auch in New York, in 1999 bei D&B Duns Internationalen Firmenregister registriert ist, ist eine Klage, gegen diesem Richter vorher fällig und nicht abzocken genauso das nicht vorhandene Volk. Das Volk wird entstehen, gem. Artikel 146 GG !!! Der EU Richter für Menschenrechte muss auch wissen, dass die EU auch als eine Firma in New York registriert ! Die hier, bei D&B Duns registrierte Firmen, mit seinen Dokumentation durch sec.gov 8888 enter, sind zu erreichen, Es gibt ein REGEL : Bekannte Sachverhälte muss nicht beweisen ! Wer kontrolliert die Wächter ? Simili similis gaudet usw. Der Richter machte seine Ohren und Augen für die Weltmenschenverbrechen, Verbrechen der Agression, Gentherapie mit künstlichen Intelligenz (mRNA + 5G Netz + Smart Phone + Aufklärungsboykott + Medien Propagenda, gem. Kanzler Akte ) auch bezüglich BRD Finanzagentur GmbH, dass hier kein Mensch lebt, nur Personal, ist schon ein Urteil gegen den ganzen EU Netz Die Zahl, des EU Mitglidstaaten wächst! . So kann der Richter unabhängig sein, nicht aber fachlich. Weg mit diesen Richterschaft auch vom EU Gerichtshof. Die Digitalisierung bietet keinen Schutz, ist verbrechensmittel.

schrieb am 09.01.2021 um 21:07:40

Werter Herr Tolzin,

soweit mir bekannt ist gibt es weitere Bemühungen eine Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof wegen Corona-Schockmaßnahmen einzureichen, derzeit mit dem Aufruf zu Zeugenaussagen.

*Auszug*

Menschenrechtsverteidigerin (i. S. v. Uno-Resolution 53/144) Sarah Luzia Hassel-Reusing bereitet eine Strafanzeige an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wegen der Anwendung der Schockstrategie unter dem Deckmantel von Corona vor. Es geht um die Maßnahmen, welche die Schwere eines Verbrechens an der Menschlichkeit (Art. 7 Römisches Statut) erreicht haben. Zivilisten werden im Rahmen einer großangelegten und systematischen Politik geschädigt in Form der Einzeldelikte Tötung (lit. a), Freiheitsentzug (lit. e), Folter (lit. f), Verfolgung (lit. h) und schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit (lit. k). Diese Schockmaßnahmen dienen Macht-, Ideologie- und Profitinteressen verschiedener einander überschneidender privater Kreise.

siehe hier >>> https://unser-politikblog.blogspot.com/2020/11/strafanzeige-beim-internationalen.html

Unterstützung findet die Klage durch die Stiftung Corona Ausschuss (Rechtsanwältin Viviane Fischer und Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich)

siehe hier >>> https://2020news.de/aufruf-zur-zeugenaussage-fur-den-haag-verbrechen-gegen-die-menschlichkeit/

Vielleicht wäre es sinnvoll wenn Sie in diesem Zusammenhang den Kontakt aufnehmen.

Mir ist ein derzeitiger Stand der Klagevorbereitung nicht bekannt, und ich konnte dazu bis jetzt nichts ermitteln.

Gast schrieb am 05.01.2021 um 10:19:26

Das deutsche Rechtssystem hat große Ähnlichkeit mit dem polnischen, das von der PiS dominiert wird, so wie das deutsche von der cducsu dominiert wird.
Unabhängige Rechtsprechung ist in beiden Ländern nicht möglich.

Insofern ist der Weg zum Europäischen EGMR der richtige.
Ich wünsche uns allen viel Erfolg!
Karl M.

Gast schrieb am 05.01.2021 um 16:53:43

Na ja, ich denke, zwischen der Rechtsstaatlichkeit
in Deutschland und der in Polen / Ungarn
ist schon noch ein großer Unterschied.

schrieb am 13.01.2021 um 07:03:09

Ja stimmt, in Polen ist es nicht wie im dritten Reich. Dort ist die Rechtsprechung doch noch etwas liberaler.

Gast schrieb am 08.01.2021 um 18:44:54

Die Erfahrung zeigt, es ist in Deutschland das gleiche Trauerspiel, die dritte Gewalt ist von den Regierungsparteien gekauft!

Gaston Meier schrieb am 07.01.2021 um 07:05:50

Nicht denken oder glauben, sondern informieren ist wichtig.
Wenn Sie wüßten, wie Richter und Staatsanwälte in D in ihr Amt gelangen, bräuchten Sie sich nicht ihren Vorurteilen hinzugeben.
Dann wäre ein faktenbasiertes Urteil möglich, welches in vielen Gerichten verweigert wird, indem zum Beispiel Klagen gegen das Masernzwangsimpfungsgesetz ohne Begründung abgewiesen werden. Wo ein wissenschaftlicher Diskurs dringend notwendig wäre, wird er abgelehnt.
So viel zur deutschen Rechtsprechung, mit der H. Tolzin sich jetzt im clinch befindet. Seine Chancen? Kann ich nicht beurteilen, auf jeden Fall so teuer, daß sich ein gewöhnlicher Sterblicher solch einen Kampf um seine Grundrechte nicht leisten kann, auch wenn das natürlich jetzt ein anderer Strang ist.
Grüezi

Gast schrieb am 18.01.2021 um 17:49:43

Teuer ist richtig, drum sollten wir Alle bissl was dazu beitragen, daß Hr.Tolzin diesen Kampf für uns Alle führen kann, er macht das eh schon seit Jahren und gibt nicht auf, echt bewundernswert! Auch die mutige Strafanzeige sollte weiter verfolgt werden, hier in D gäbe es da auch einige Kandidaten...aber bei der Diktatur wird das unmöglich. Also Leute: Damit Hr. Tolzin arbeiten und dran bleiben und klagen kann, sollte es uns Allen etwas wert sein! Spenden sind jetzt echt nötig! Sonst sind das alles nur lahme Kommentare die heißer Luft gleichen...

Gast schrieb am 06.01.2021 um 19:08:01

In Deutschland gibt es keine unabhängige Justiz. Die Staatsanwälte unterstehen dem Justizministerium, also der Politik. Diese wurde schon vor Jahren von der EU angenahmt. Die Richter werden alle von Bundes- oder Landesbehörden bezaht und entscheiden deshalb nur selten gegen den eigenen Dienstherrn. Vor allem nicht, wenn es um Urteile gegen den Staat oder "systemrelevante" Konzerne geht.

Gast schrieb am 22.01.2021 um 12:25:29

In der Bananen Republik Deutschland und ganz besonders Bayern stimmt es schon sehr lange nicht mehr, was die Rechtstaatlichkeit betrifft.
Richter (SG) Oberstaatsanwälte und Ministerium ziehen alle am gleichen Strick, stecken unter der selben Decke und verarschen den mündigen Bürger.
Nicht nur jetzt aktuell bei Corona sondern auch bei anderen Menschen entwürdigen Fragen.

Frage:
Wie lange lässt sich das Volk es gefallen?

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