Österreich: Sammelklage gegen Blauzungen-Impfschäden
Impfschäden einklagen - Man kann sich bei einer Klage anschließen
Entgegen der immer wiederholten Versprechungen, dass alle Schäden nach der Blauzungenimpfung abgegolten werden, warten die betroffenen Bauern noch immer.
Wir arbeiten inzwischen mit 2 Rechtsanwälten zusammen. Mit Dr. Kröppel aus der Steiermark berufen wir nun gemeinsam mit einem Bauern aus Kärnten gegen ein UVS-Urteil beim Verfassungsgerichtshof.
Dr. Kröppel klagt nun auch Impfschäden nach der Blauzungenimpfung ein. Er bietet nun allen die Möglichkeit, sich dieser Klage anzuschließen und die eigenen Impfschäden auch einzuklagen. Für 50 Euro kann man sich dieser Klage anschließen.
Wer daran Interesse hat möge sich das angehängte Schreiben ansehen (ausfüllen) und mit Hr. Kröppel in Kontakt treten. Die Kontaktdaten finden sich auch im angehängten Schreiben. - Newsletter von "Schöpfungsverantwortung Tier und Mensch"vom 12. Dezember 2009
Anmerkung: Das erwähnte Schreiben erhalten Sie unter der Email-Adresse kanzlei @ kroeppel . at (ohne Leerstellen)