impf-report: "Ist das Impfrisiko kalkulierbar?"

  impf-report Ausgabe Nr. 62/63, Jan./Feb. 2010
  impf-report Nr. 62/63
   

Editorial der neuesten impf-report-Ausgabe:

Liebe Leserinnen und Leser,

denke ich an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), die deutsche Zulassungsbehörde für Impfstoffe, muss ich in der Regel mehrmals tief durchatmen, um nicht die Gelassenheit und Distanz zu verlieren, die man benötigt, um sachlich über das Impfthema und insbesondere über die Impfrisiken zu berichten.

Denn was sich das PEI Jahr um Jahr leistet, ist eigentlich unglaublich. Hier ein paar Beispiele:

Obwohl eine Impfung rechtlich gesehen eine Körperverletzung an Gesunden darstellt, die der mündigen Einwilligung bedarf, macht das PEI bei der Bewertung einer gemeldeten Impfkomplikation nicht etwa den Hersteller beweispflichtig, sondern das mutmaßliche Opfer. Dessen Familie ist jedoch bei schweren Fällen in der Regel durch die Rund-um-die-Uhr-Pflege des Erkrankten völlig schachmatt gesetzt und kräftemäßig nicht in der Lage, für eine Anerkennung als Impfschaden zu kämpfen.

Darüber hinaus tut das PEI so gut wie nichts, um dafür zu sorgen, dass endlich verlässliche Daten über die Sicherheit von Impfstoffen zur Verfügung stehen. Z. B. werden Ärzte und Heilpraktiker nicht darüber informiert, dass seit 2001 eine Meldepflicht für jeden Verdacht einer Impfkomplikation besteht – und ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro droht. Alle Jahre wieder jammert das PEI mal ein wenig im Bundesgesundheitsblatt, dass die Meldepflicht den Ärzten noch nicht genügend bekannt sei und dringend für Abhilfe gesorgt werden müsse. Das war's dann aber auch mit der Besorgnis des PEI um eine sicherere Datenlage.

Zudem werden die eingehenden Meldungen von der Behörde offenbar einfach nur mit einer Fallnummer versehen und dann abgeheftet: Bei etwa einem Viertel der Meldungen ist der Gesundheitsstatus zum Zeitpunkt der Meldung „unbekannt" – wie viele dauerhafte Impfschäden oder gar Todesfälle es darunter noch gegeben hat, interessiert das PEI wenig: Auch nach Jahren ändert sich der Status dieser Fälle in der Datenbank nicht, die Meldungen werden also vom PEI nicht mehr angefasst.

Die Frage, ob das Impfrisiko kalkulierbar ist, beantwortet das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) eigentlich eindeutig im Bundesgesundheitsblatt 12/2004 auf Seite 1161. Dort heißt es wörtlich:

„Da die Untererfassung der Meldungen von Impfkomplikationen nicht bekannt oder abzuschätzen ist und keine Daten zu verabreichten Impfungen als Nenner vorliegen, kann keine Aussage über die Häufigkeit bestimmter unerwünschter Reaktionen gemacht werden."

Am besten, Sie lesen diesen Satz mehrmals und lassen ihn sich richtig auf der Zunge zergehen.

Und vergessen Sie nicht, dabei mehrmals tief durchzuatmen.

Ihr

Hans U. P. Tolzin 

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