Freie Bahn für Ideologie-Stalker in alternativmedizinischen Mailinglisten und Foren!

  Symbolbild
   

(ht) Wie Sie sich vielleicht erinnern werden, hatte ich ein Musterverfahren gegen einen Herrn aus Bremerhaven angestrengt, der sich unter falschen Angaben in eine geschlossene Email-Liste von impfkritischen Medizinern eingeschlichen hatte. Diese Person hatte mehrere Emails aus dieser Liste kopiert und mit der Absicht auf seiner Webseite veröffentlicht, ihre jeweiligen Absender öffentlich bloßzustellen. Darunter befand sich auch eine Email von mir (ich war Gast der Liste). Nun muss ich mich nicht wegen des Inhaltes meiner von ihm ausgespähten Email schämen, um Gegenteil: Es ging in dem Diskussionsbeitrag um die Möglichkeit, dass Krebs psychosomatisch bedingt ist und der umstrittene deutsche Arzt Hamer mit seiner Interpretation des Krankheitsgeschehens recht haben könnte.

Ich entschied mich zu dem Musterverfahren, um dem Treiben des besagten Herrn und seiner Spießgesellen einen Riegel vorzuschieben. Dies ist mir leider nicht gelungen. Zwar hat das Landgericht Stuttgart mir in erster Instanz Recht gegeben, aber im Berufungsverfahren zeigte sich der zuständige Richter des OLG von Beginn an in keiner Weise für meinen Standpunkt Verständnis. Der Berufung wurde stattgegeben und darüber hinaus die Möglichkeit einer Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht zugelassen. Dagegen legte ich Nichtzulassungsbeschwerde ein, die kürzlich aus formalen Gründen – angeblich sei der Streitwert nicht ausreichend – abgelehnt wurde.

Das entscheidende Kriterium für die OLG-Entscheidung war der Umstand, dass die Administratoren der Mailingliste es versäumt hatten, neue Mitglieder auf den Vertraulichkeitscharakter des Meinungsaustausches hinzuweisen und von ihnen eine eindeutige Einverständniserklärung dafür zu verlangen.

Die Moral von der G’schicht:

Wenn Sie eine Minderheitenmeinung vertreten und Ihnen gleichzeitig die Wahrung Ihrer Intimsphäre wichtig ist, sollten Sie sich im Internet sehr vorsichtig bewegen. Auf Diskussionsplattformen, die dem Mainstream zuzuordnen sind, sollten Sie grundsätzlich entweder keine persönliche Daten preisgeben oder aber ein Pseudonym verwenden. Handelt es sich um ein Forum von Gleichgesinnten, achten Sie bitte darauf, dass neue Mitgliedern klaren Vertraulichkeitsvereinbarungen zustimmen müssen. Zwar kann man allein dadurch nicht gänzlich verhindern, dass sich potentielle Stalker einschleichen, aber die rechtliche Situation zwingt sie zu mehr Vorsicht und erhöht deutlich ihr Risiko, ggf. in einem Gerichtsverfahren zur Verantwortung gezogen zu werden.Die Gesamtkosten für das Verfahren belaufen sich nach meiner aktuellen Einschätzung auf etwa 6.000 Euro. Davon ist noch etwa die Hälfte zu zahlen. Bitte unterstützen Sie den gemeinnützigen Verein "Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht & Gesundheit e.V.", dessen Vorsitzender ich bin, bei seinen Bemühungen um Rechtsklarheit.

Die Kontoverbindung

Weitere Informationen über den Verein und die Verwendung von Spendengelder erhalten Sie unter www.agbug.de

BGH: AZ VI ZR 317/10
OLG Stuttgart vom 10.11.2010 - AZ: 4 U 96/10
LG Stuttgart vom 06.05.2010 - AZ: 17 O 341/09

Weitere Infos zum Gerichtsverfahren

 

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