Der Fall Leon und das erpresste Geständnis

 

Abbildung
 Leon mit seinen Eltern (Youtube-Video) 

  

(N.I.E.) Wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, hat der Vater des kleinen Leon, der vermutlich durch eine achtfache Impfung in einen lebensbedrohlichen Zustand geriet, vor Gericht gestanden, sein Kind misshandelt zu haben. Dieser Umstand, der sich zunächst nach einer Niederlage für die Impfkritik anhört, ist jedoch in Wahrheit eine Anklage gegen das deutsche Rechtssystem. Er ist ebenfalls ein Armutszeugnis für die Art und Weise, wie Mediziner und Gutachter damit umgehen, wenn schwere gesundheitliche Krisen eines Impflings zeitnah zu einer Impfung eskalieren. Und er ist ein Hinweis darauf, warum die Zahl der anerkannten Impfschäden so gering ist: Wenn man nicht mit der Spritze im Arm direkt und sofort umfällt, kann es sich offenbar niemals um einen Impfschaden halten.

Der Vater von Leon hatte vor Gericht keine andere Wahl, als ein aus unserer Sicht wahrscheinlich falsches Geständnis abzugeben. Vor die Wahl gestellt, entweder durch ein falsches Geständnis mit 2 Jahren auf Bewährung davonzukommen oder Gefahr zu laufen, mehrere Jahre eingeknastet zu werden, entschied er sich dafür, auf freiem Fuß zu bleiben. Aufgrund tendenziöser Untersuchungen von Medizinern und Gutachtern, sowie einem Staatsanwalt und einem Richter, die stets nur in Richtung Misshandlung untersuchten und ermittelten, aber niemals in Richtung Impfschaden, hätte er keine Chance auf einen Freispruch gehabt.
Was von einer Justiz zu halten ist, die mit einseitigen Ermittlungen eine Situation schafft, wo diese einseitigen Ermittlungen als Druckmittel dienen, dem Beschuldigten mittels Androhung einer Haftstrafe ein falsches Geständnis abzupressen, mögen andere entscheiden. Wir möchten an dieser Stelle nur noch einmal unseren Standpunkt deutlich machen und die größten Versäumnisse von offizieller Seite auszählen, die zu diesem Urteil geführt haben:

  1. Es hat zu keinem Zeitpunkt irgendeine Untersuchung stattgefunden, die einen Impfschaden hätte nachweisen können. Im Krankenhaus wäre das, unmittelbar nach der Impfung, am einfachsten gewesen, doch weder dort noch später erfolgte irgendetwas, um Impfungen als mögliche Ursache auszuschließen oder zu bestätigen.

  2. Wie aus zahllosen Publikationen und selbst aus Beipackzetteln von Impfungen und Zulassungsstudien ersichtlich ist, können Impfungen sehr wohl Symptome auslösen, die als Misshandlung fehlgedeutet werden können. Diese Faktoren hat Angelika Müller in der Reportage „Impfen – Nebenwirkung Kindesentzug“ sorgfältig aufgezählt. Um zu entscheiden, welche Ursache Leons Symptome ausgelöst hat, hätte es eine Differentialdiagnose gebraucht: Eine Diagnose, die die Unterschiede zwischen Misshandlung und Impfschaden abklopft und so nachweisen kann, was die wirkliche Ursache der Symptome des kleinen Leon war.

  3. Einer der Gutachter, Prof. Graw vom LMU München, ist Verfasser eines Leitfadens für Kinderärzte zur Erkennung von Kindesmisshandlung. Das Wort „Impfen“ kommt in seinem Werk leider nicht vor. Dabei wäre es doch wichtig, Impfschäden von Misshandlungen zu unterscheiden, da 15 – 20% aller Säuglinge sehr starke Reaktionen auf die in den Impfungen enthaltenen Gifte zeigen und immer mehr Fälle von „Schütteltraumen“ vor den Gerichten landen.

  4. Durch das Unterlassen von allem, was Impfnebenwirkungen hätte bestätigen können, hat es die Seilschaft aus Ärzten, Gutachtern, Richter und Staatsanwalt geschafft, das deutsche Rechtssystem auf den Kopf zu kehren. Obschon seitens der Seilschaft keine Misshandlungs-spezifischen Fakten präsentiert wurden, die nicht auch durch Impfungen hervorgerufen werden können, war es nunmehr vor Gericht Aufgabe des Vaters, seine Unschuld zu beweisen. Eigentlich jedoch muss das Gericht dem Angeklagten eine Schuld beweisen, eigentlich muss vor einem Prozess in alle Richtungen ermittelt werden, nicht nur in eine, die dem Impfgedanken nicht gefährdet. Aber offenbar gibt es zumindest bei möglichen Impfschäden andere Regeln, als jene, die in den Gesetzbüchern stehen.

  5. Da offenbar deutsche Gerichte, Institute, Wissenschaftler und Ärzte nicht willens oder nicht in der Lage sind, Impfungen von Kindesmisshandlung zu unterscheiden, legt auf zynische Weise offen, dass beides verdammt nah beieinander liegt. Daraus folgt der logische Schluss: IMPFUNGEN SIND KINDESMISSHANDLUNG! Eltern kann daher nur abgeraten werden, ihr Kinde zu impfen. Sie leisten nicht nur Beihilfe zur Misshandlung durch den Kinderarzt, sie laufen auch Gefahr, anstelle des Arztes oder des Impfstoffproduzenten für das verurteilt zu werden, was dem Kind an Leib und Seele durchs Impfen widerfährt.

Wäre der Richter ein Mensch, dann hätte es einen sehr einfachen Test gegeben, mit dem sich sein gesunder Menschenverstand -soweit vorhanden- ein Urteil darüber hätte bilden können, was wirklich passiert ist. Man hätte den kleinen Leon überraschend und kurzfristig mit seinem Vater konfrontieren müssen. An der Reaktion des kleinen Mannes, wenn er seinen Vater nach langer Zeit wiedersieht, hätte man dann mit ziemlicher Sicherheit ablesen können, was wirklich passiert ist.
Leider haben nun die Spendengelder, die an den Anwalt geflossen sind (2.300 €), nicht zum erhofften Ergebnis geführt. Wir bitten alle Spender, trotzdem nicht den Mut zu verlieren. Die Seilschaft, die von Pharmakonzernen über Regierungen und Ärzteverbände scheinbar direkt in deutsche Gerichte verläuft, wird fallen. Es ist nur eine Frage der Zeit.

Wie es mit dem Dokumentarfilm weitergeht:

Vom Filmprojekt (Krankgeimpft und totgeschwiegen) gibt es gute Neuigkeiten. Zwar wird es noch bis März dauern, bis der Film fertig ist, aber wir haben aus unterschiedlichen Quellen, nicht nur aus Spenden, ein beachtliches Budget zusammengetragen. Mit den wichtigsten Fachleuten, die für den Film interviewt werden, wird es viele Stunden Bonus-Interviews auf der DVD geben, die nach Themenschwerpunkten thematisch geordnet werden. Die DVD wird also nicht nur ein Film, sonder quasi ein alternatives „Impf-Kompendium“.

In Kürze erfahren Sie hier mehr darüber. Auch, wie wir damit umgehen, dass der Fall Leon nun mangels eines fairen Urteils nicht mehr in das alte Konzept passt.

Herzliche Grüße
Michael Leitner & Daniel Trappitsch
www.ImpfEntscheid.eu


Ergänzung zur Spendensituation:

Bisher sind ca. 16.000 Euro Spendengelder für das Filmprojekt und die Anwaltskosten eingegangen, darunter 8.445 Euro über das Spendenkonto von AGBUG e.V. Dieses Geld wurde zu 100 Prozent an das Projektkonto weitergeleitet. Der Spendenfluss hält weiter an, zwischen tausend und zweitausend Euro liegen derzeit noch abrufbereit auf dem Vereinskonto. Die genauen Zahlen und der versprochene Online-Kontoauszug hoffe ich bis Ende des Monats hochladen zu können (www.agbug.de )

Herzliche Grüße und vielen Dank an alle Spender!

Hans U. P. Tolzin

 

 

schrieb am 28.01.2016 um 14:29:43

Was ist aus dem kleinen Leon geworden?

Die Nebenwirkungsspektren;

Blaue Flecken,Grelles Schreien mit darauf folgendem

blauen anlaufen und völliger Starre(Starr wie ein Brett, flaches Atmen,Kindstod extrem nah)

ist typisch für Keuchhusten-Impfung.

Quecksilber und Aluverbindungen dringen ins Gehirn,

es wird ein Lochfrass im Gehirn in Gang gesetzt.

Der Körper reagiert mit Entzündung,

extrem schmerzhaft(grelles Schreien)

Anschliessend die Starre,

der Hirnschaden ist gesetzt.



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