Neues „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten"
Auszug aus dem Newsletter des Bundesministeriums für Gesundheit vom 17. Dez. 2012
Patientenrechte: Gesetz verpflichtet Ärzte zur Aufklärung und Dokumentation.
Das „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" (Patientenrechtegesetz) wurde vom Deutschen Bundestag am 29. November 2012 in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Es bündelt erstmals die Rechte von Patienten und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter. So wird etwa der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, ferner erhalten die Patienten ein gesetzliches Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte.
Die Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums lesen Sie hier:
http://www.bundesgesundheitsministerium.de/pm_patientenrechtegesetz
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Patientenbeauftragten der Bundesregierung:
Transparenz bei Arzneimittelzulassungen: Informationen über klinische Studien jetzt online.
Auf der Seite PharmNet.Bund finden Suchende ab sofort Informationen über in Deutschland genehmigte klinische Arzneimittelprüfungen. PharmNet.Bund ist das Portal für Arzneimittelinformationen von Bund und Ländern. Unter www.pharmnet-bund.de werden bundesweit vorliegende amtliche Daten im Rahmen der Zulassung/Registrierung und Überwachung von Arzneimitteln zur Verfügung gestellt. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr begrüßte die neue Datenbank Klinische Prüfungen: „Damit stellen wir Transparenz für Ärzte, Patienten und andere interessierte Bürger her."
Die Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums lesen Sie hier:
http://www.bundesgesundheitsministerium.de/pm_pharmanet