Gericht: Impfschaden kann ein Dienstunfall sein
(ir) Das Bundesverwaltungericht entschied, dass ein Impfschaden als Folge einer für Beamte empfohlenen Impfung als Dienstunfall anzuerkennen ist, für den die Unfallkasse aufkommen muss. Erstritten hatte dies ein Polizeibeamter aus dem Saarland.
Ärzte Zeitung online vom 10. Sept. 2013
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