Was tun bei Sorgerechtsstreitigkeiten über die Impffrage?

Frage:

Ich habe mit meiner Ex-Freundin das gemeinsame Sorgerecht für unsere kleine Tochter. Sie hat entgegen unserer gemeinsamen Absprache unsere Tochter zwei mal heimlich impfen lassen. Fünffach-Impfung incl. Tetanus. Als ich davon erfuhr habe ich ihr weitere Impfungen untersagt. Worauf sie die dritte Impfung mit anwaltlicher Hilfe dann leider doch durchführte. Meine Anwältin riet mir zuzustimmen, weil sie der Meinung ist, dass die Gerichte sowieso für das Impfen entscheiden werden, da sie den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes folgen.

Jetzt will die Mutter über ihre Anwältin von mir eine pauschale Erlaubnis für alle Impfungen gemäß der Empfehlung des besagten Institutes erzwingen. Und wenn ich nicht unterschreibe, vor das Familiengericht gehen. Meine Anwältin ist sich sicher, dass meine Ex gewinnen wird.

Können sie mir einen Rechtsanwalt empfehlen, der kompetent in solchen Dingen ist? Ein befreundeter Heilpraktiker gab mir den Tipp, gar keinen Anwalt zu nehmen und mich auf meine Gewissensentscheidung gemäß unserem Grundgesetz zu berufen. Er meinte Sie sind der Experte in solchen Dingen und könnten mir bestimmt weiterhelfen. Können sie mir helfen? - F. H.

Antwort von Hans U. P. Tolzin:

Sehr geehrter Herr H.,

Sorgerechtsstreitigkeiten rund um die Impffrage sind leider so ziemlich das heikelste Thema. In der Regel werden ungeklärte Konflikte zwischen den Elternteilen auf dem Rücken des Kindes ausgetragen. Erfahrungsgemäß sind Ihre Aussichten vor Gericht tatsächlich nicht sehr gut.

Meine erste Empfehlung ist eine sofortige Mediation bei einer unparteiischen Person, der beide Eltern vertrauen können. Wenn beide Seiten bereit sind, sich ihren Anteil an dem Konflikt anzuschauen, wird sich sicherlich eine Lösung finden. Wenn Sie sich um eine solche Mediation wirklich bemüht haben, wird das vor Gericht für Sie sprechen.

Damit Sie weiter Einfluss auf das Geschehen behalten, können Sie den Impfungen auch unter folgenden Bedingungen zustimmen:

  1. dass das Kind nur geimpft wird, wenn es völlig gesund ist
  2. Sie bei dem Arzttermin dabei sein können
  3. dass Sie vorher gemeinsam mit der Mutter und dem Arzt den Beipackzettel/Fachinfo durcharbeiten (mögliche Nebenwirkungen und Kontraindikationen)
  4. dass der Arzt schriftlich bescheinigt, dass Ihr Kind völlig gesund ist und vor allem keinen akuten Infekt hat
  5. dass die Mutter mit der sofortigen naturheilkundlichen Behandlung Ihres Kindes einverstanden ist, wenn es nach der Impfung erkrankt

Am besten, Sie suchen sich vorsorglich einen im Umgang mit Impfausleitung erfahrenen Naturheilkundler.

Wenn Ihre Anwältin Ihr Anliegen nicht nachvollziehen kann, ist es wahrscheinlich tatsächlich besser, auf ihre Unterstützung zu verzichten.

Ich denke, der Versuch, mit dem Kopf durch die Wand zu wollen, bringt Ihrem Kind hier nur wenig Nutzen. Suchen Sie das Gespräch und hören Sie zu.

Treten Sie auch nicht als genereller Impfgegner auf, sonst werden Sie vom Richter als Fanatiker angesehen. Diesen Eindruck unbedingt vermeiden!!

Äußern Sie beispielsweise Bedenken wegen dem Aluminiumhydroxid (ein schweres Nervengift), das in der Fünffach-Impfung enthalten ist und für das es keinerlei Sicherheitsstudien gibt. Literatur dazu finden Sie im "impf-report", meinem Buch "Macht Impfen Sinn" und "Die Akte Aluminium" von Bert Ehgartner.

Ich drücke Ihnen die Daumen, Toi, toi, toi.

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