Zur Impfpflicht gibt es für die Deutschen Apotheker Zeitung nur eine legitime Meinung

(ht) In einem Beitrag vom 14. April 2015 gibt die Deutsche Apotheker Zeitung in einem Online-Artikel der Forderung nach einer Impfpflicht Raum. Gegen impfunwillige Ärzte solle vorgegangen werden, darf sich Prof. Heininger, Mitglied der Ständigen Impfkommission (STIKO) äußern.

Daraufhin hatte es auf der Webseite einige kritische, aber durchweg sachliche Kommentare zu dieser Stellungnahme gegeben. Diese wurden jedoch kurz darauf von der Online-Redaktion gelöscht, die Kommentarfunktion gänzlich abgeschaltet. Dafür findet sich unter dem Artikel jetzt der "Hinweis der Redaktion: um den gefährlichen Thesen so genannter Impfkritiker keinen Raum zu geben, haben wir bei diesem Artikel die Kommentarfunktion abgeschaltet. Die DAZ-Online-Redaktion."

Das passt zu der neuen Marketing-Strategie der Hersteller und ihrer Lobbyisten, wonach eine Impfung nicht mehr nach einer Abwägung zwischen Nutzen und Risiken vorgenommen werden soll, sondern nur noch "eine soziale Entscheidung" darstellt. Auf deutsch: "Wer seine Kinder nicht impft, ist ein Asozialer". Das wird zwar nicht direkt gesagt, aber impliziert.

Ich sehe solche Vorgänge wie diese im Grunde völlig unnötige Löschaktion als Zeichen dafür, dass den Impf-Lobbyisten langsam die Felle davonschwimmen und man mit panikartigen Aktionen versucht zu retten, was nicht zu retten ist: Angesichts der internetbedingten zunehmenden Transparenz der finanziellen und anderen subtileren Abhängigkeiten der beteiligten Funktionäre  und dem ebenfalls wachsenden Datenpool, der nahezu alle Impfmarketing-Argumente wiederlegt, informiert sich der erfahrende Surfer dann eben nur einmal auf der DAZ-Webseite - und sucht sich dann weniger einseitige Informationsquellen.

DAZ-online vom 14. April 2015

 

Karl Kammerer schrieb am 14.05.2015 um 08:26:22

Erlass BMVg InSan I 1 Az 52-14-60 vom 05.08.1999 "Duldungspflicht von Impfungen für Soldaten der Bundeswehr"



wurde bereits unmissverständlich festgelegt:



"Impfungen müssen dienstlich erforderlich sein ( siehe auch § 6 Abs. 2 SG ) und dürfen "nicht unverhältnismäßig" sein.

Diese Bedingungen sind erfüllt, wenn die vorbeugenden Impfmaßnahmen medizinisch notwendig sind und eine

konkreteVerwendung z.B. im Ausland beabsichtigt ist.



Der mit einer Impfung verbundene Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit ist jedoch nur dann gerechtfertigt,

wenn die Impfung unter Beachtung aktueller medizinischer Erkenntnisse indiziert ist, sich auf den notwendigen Umfang

beschränkt, "lege artis" durchgeführt wird und die persönlichen gesundheitlichen Voraussetzungen ausreichend berücksichtigt

wurden. Für Soldaten ist die Duldungspflicht von Impfungen als "Maßnahme zur Verhütung übertragbarer Krankheiten" durch

§ 17 Abs 4 SG begründet.



Die Duldungspflicht ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Soldat zu den Krisenreaktionskräften gehört, oder wenn er

konkret für einen Auslandseinsatz benannt wurde...



...Verweigert ein Soldat, der für einen Einsatz benannt worden ist, oder zu den KRK-Truppenteilen gehört, die Impfung,

handelt er pflichtwidrig. Die disziplinare Würdigung obliegt dem Disziplinarvorgesetzten."



D.h., die weit verbreitete Ansicht, dass jeder Soldat der Bw einer generellen Impfpflicht unterliegt - IST FALSCH !

schrieb am 28.04.2015 um 13:57:46

Diese Zeitung nehme ich schon lange nicht mehr, weil ich ohne Medikamente lebe, nämlich nach der GNM.

schrieb am 24.04.2015 um 06:05:02

https://www.youtube.com/watch?v=0A-SKfKKQ4E



ab Minute 12:34 steht Herr Heininger von der Stiko Rede und Antwort!!!

Herr Heininger die Menschheit braucht Sie NICHT-Schämen Sie sich!

schrieb am 24.04.2015 um 05:39:35

Ich würde mir mal wünschen,dass hier eine Studie veröffentlicht wird,die beweist,dass geimpfte keine Krankheitsausscheider oder Virusüberträger-und somit für Ungeimpfte VÖLLIG ungefährlich sind bzw.

dass Menschen komplett nach Empfehlung der Stiko durchgeimpft nicht EINE dieser Krankheiten bekommen!!!



Der Widerstand der Bevölkerung ist nicht mehr aufzuhalten-weiter so

schrieb am 22.04.2015 um 10:46:13

Es geht noch schlimmer. In den News der DAZ.online vom 13.4. mit Titel "Masern: Impfpflicht oder -beratung?" (Quelle http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/politik-
/news/2015/04/13/masern-impfpflicht-oder-beratung-
/15508.html) schreiben sie:

"Australien plant einem Medienbericht zufolge, jenen Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen, Sozialleistungen zu entziehen. Laut ?Sydney Morning Herald? will Sozialminister Scott Morrison die Regeln etwa für Steuervergünstigungen und Hilfen zur Kindesbetreuung verschärfen. Wer solche Hilfen suche, dürfe nicht länger Einwände gegen Impfungen aus Gewissensgründen vorbringen."

Wenn eine Impfung so wirksam ist, dass sie den Leuten nur mit Mitteln der Erpressung schmackhaft gemacht werden kann, dann spricht das schon eine deutliche Sprache. Wer sachlich vom Nutzen der Impfung überzeugen kann, braucht sich keiner unlauteren Methoden wie Zwang, Erpressung, Beschimpfung und Falschinformation zu bedienen.

Hintergrund: "Auch in Australien haben Ausbrüche von Masern, Keuchhusten und anderer vermeidbarer Erkrankungen eine Impfdebatte entfacht."

Daher weht der Wind. Trotz hoher Durchimpfung kommt es wieder vermehrt zu Ausbrüchen. Um das zu vertuschen, barucht man wieder Sündenböcke. Übrigens: Auf finanzielle Hilfe angewiesene von finanzieller Versorgung abszuschneiden, wenn sie nicht impfen lassen, läuft der Gesundheit der Kinder zuwider. Glauben die Politiker denn, dass mit weniger Geld besseres Essen für die Kinder bereitsteht? Oder ist es nicht eher so, dass die Kinder dann mit noch minderwertigerer Kost versorgt werden? Diese logische Konseuqnez zeigt, dass es nicht um die Gesundheit der Kinder geht, sondern um Macht und Geld.

schrieb am 22.04.2015 um 20:32:07

Martina, ich kann Ihrem Kommentar nur beipflichten. Es ist unglaublich welche Repressalien aufgefahren werden. Impfungen gleichen einer lebenslangen Haftstrafe - unschuldig. Irgendwann wird klar sein, dass Impfungen der Gesundheit schaden, aber dann ist es nicht mehr rückgängig zu machen.

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