FOCUS-Hetze gegen Impfkritiker: Dümmer geht‘s nimmer!

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FOCUS-Hetze gegen Impfkritiker:
Dümmer geht‘s nimmer!

Mit kleinem Eltern-Leitfaden für die U-Untersuchung

Sinkende Auflagen machen dem Wochenmagazin FOCUS sei Jahren zu schaffen - vergangenes Jahr wurde ein Rückgang von 8,2 % gemeldet. Das hat seinen Grund, denn von seriöser Berichterstattung scheint die FOCUS-Redaktion nichts zu halten. Statt dessen wird dem Leser industrienaher Mainstream-Einheitsbrei serviert. Jetzt versucht man sogar mit bewussten Falschmeldungen, impfkritische Eltern in die Enge zu treiben. Das Hauptargument ist ein Zirkelschluss: „Impfgegner haben keine Argumente. Der Beweis dafür ist, dass wir keine veröffentlicht haben.“ Baron von Münchhausen lässt schön grüßen!

von Hans U. P. Tolzin

Volksverhetzung im Deutschland des 21. Jahrhunderts

Impfberatung ist nun ein Muss für Eltern“ und „Schluss mit schwachsinnigen Argumenten: Warum Impfen endlich Pflicht werden muss“ lautet die Überschrift eines Artikels einer gewissen Eva Heidenfelder, die am 2. September auf der FOCUS-Webseite online gestellt wurde.

Abgesehen von der üblichen inhaltslosen Polemik gegen alle Impfkritiker behauptet die Autorin in ihrem Artikel, ab 1. September sei „eine Beratung zum Impfschutz beim Kinderarzt nun verbindlicher Bestandteil der sogenannten U-Untersuchungen.“

Als Quelle wird auf einen FOCUS-Artikel vom 31. August verwiesen. Dort heißt es: „Die bisher angebotenen Vorsorgeuntersuchungen werden erweitert - am 1. September tritt die neu gefasste Kinder-Richtlinie in Kraft“.

Nun hätte ich diese „Kinder-Richtlinie“ und die angebliche neue Regelung für die Beratungspflicht gerne einmal selber nachgelesen. Leider hat es die FOCUS-Redaktion vergessen, die konkrete Quelle anzugeben oder zu verlinken. Zum Thema Impfen heißt es nur: „Kinder- und Jugendärzte bieten künftig je nach Alter des Kindes Beratung zu verschiedenen Themen wie Stillen, Ernährung oder auch Impfen an.“

Nun, das haben die Kinderärzte bisher eigentlich schon bei jeder U getan - schließlich sind die U-Untersuchungen und Impftermine wie durch Zufall weitgehend aufeinander abgestimmt. Erst wenn man auf die Webseite des Bundesverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) geht, findet sich der Hinweis, dass es sich um Richtlinien handelt, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-Ba) verabschiedet hat. Das Wort „impfen“ kommt der Pressemeldung des BVKJ schon mal gar nicht vor.

Auf der Webseite des G-Ba findet man dann auch die bisherige Version aus dem Jahr 2011 und die am 1. September 2016 in Kraft getretene neue Version.

Was steht in der Kinder-Richtlinie wirklich drin?

Was hat sich also konkret geändert? In der alten Version war die Überprüfung des Impfstatus ab der U 7 vorgesehen. In der neuen Version kommt eine Impfberatung bzw. „Aufklärung über Impfungen/Vorschlag eines Impftermins“, durchgehend ab U 3 bis zur U 9 dazu.

Genau gesagt ist das nur eine „Soll-Regelung“ und kein „Muss“. Das heißt, der Kinderarzt „soll“ die Impfberatung anbieten. Das bedeutet keine Pflicht für den Arzt, dies zu tun, aber natürlich gibt er sich, wenn er die Impfberatung nicht anbietet, gegenüber dem System, das zunehmend die Unterwerfung des ärztlichen Gewissens unter die finanzielle Interessen der Industrie einfordert, eine Blöße. Deshalb ist er gut beraten, diese Beratung anzubieten und dies auch zu dokumentieren.

Aus der Richtlinie ergibt sich jedoch keinesfalls eine Pflicht der Eltern, dieses Angebot einer Impfberatung auch anzunehmen! Dies kann gar nicht deutlich genug festgestellt werden!

Allerdings geben sich auch die Eltern gegenüber dem System eine Blöße, wenn sie die Beratung rundweg ablehnen. Falls sie an einen völlig fanatischen Kinderarzt geraten - und davon gibt es leider Gottes mehr als genug - wird er diese Weigerung möglicherweise als Kindesvernachlässigung auslegen. Bei Feststellung einer Kindesvernachlässigung ist ein Kinderarzt gesetzlich verpflichtet, „die entsprechenden Schritte“ einzuleiten. Dies wäre in der Regel eine Einschaltung des zuständigen Jugendamtes.

Dies können Eltern am besten vermeiden, indem sie den Spieß umkehren und die Impfberatung schön ausgiebig in Anspruch nehmen. Dazu muss man wissen, dass ein Arzt die Impfberatung nur dann von den Kassen erstattet bekommt, wenn sich daran auch eine Impfung anschließt. Dass sich dies mit der Neufassung der Richtlinie geändert hätte, ist mir nicht bekannt.

Es ist ratsam, sich auf den Termin mit Hilfe eines Fragenkataloges vorzubereiten und diese Fragen mitzubringen, am besten in handschriftlicher Form. Das sollte den Eindruck vermitteln, dass es sich um Ihre ganz persönlichen Fragen handelt – und nicht ein Ausdruck aus dem Internet. Die nachfolgenden Formulieren auch bitte nur als Anregung zu verstehen.

Beispiele für Fragen an den Kinderarzt:

  1. „Gibt es Studien, die beweisen, dass Geimpfte gesünder sind als Ungeimpfte?“
    (Die wahrscheinliche Antwort: „Ja, natürlich!“)
  2. "Es gibt also Placebostudien mit Geimpften und Ungeimpften, die dies beweisen?"
    (Wahrscheinliche Antwort: „Ja, natürlich“)
  3. „Können Sie mir die entsprechenden Studien nennen und ggf. die Links schicken? Ich habe nämlich bei meiner Suche im Internet keine gefunden!“
  4. Darauf wird der Arzt vermutlich nicht vorbereitet sein, ungeduldig werden und möglicherweise auf seine Expertise hinweisen und Vertrauen einfordern.
  5. Darauf auf keinen Fall eingehen, unbedingt gelassen und höflich bleiben und weiterfragen: „Aber ich habe gelesen, dass in der Regel Geimpfte und Ungeimpfte gar nicht verglichen werden, sondern nur der Antikörpertiter im Blut gemessen wird. Stimmt das?“
  6. „Wissen Sie, ob es Studien gibt, die beweisen, dass Menschen mit hohen Antikörpertitern gesünder sind?“ (Solche Studien wird der Arzt nicht kennen, da selbst die zuständigen Bundesbehörden nicht in der Lage sind, solche Studien zu benennen. Wenn man penetrant genug nachhakt, hört man am Ende in der Regel die Formulierung: „Das ist allgemeines Lehrbuchwissen“. Mit der Frage, in welchem Lehrbuch und auf welcher Seite man diese Beweise findet, kann man Mediziner sowie Gesundheitsbehörden in den Wahnsinn treiben.)
  7. "Stimmt es, dass jede Impfung rechtlich gesehen eine Körperverletzung ist, die meiner mündigen Einwilligung bedarf? Heißt das, ich habe das Recht, die Zustimmung zu verweigern, solange ich noch offene Fragen habe?"
  8. "Können Sie mir Sicherheitsstudien für die Inhaltsstoffe nennen?" (Es gibt keine!)
  9. Wenn der Arzt darauf abhebt, er habe selbst schon Kinder qualvoll an Tetanus sterben sehen, dann könnten Sie darauf verweisen, dass Sie gelesen hätten, seit Jahrzehnten hätte es in Deutschland keine Tetanus-Todesfälle unter 15 Jahren gegeben. Ob er den Fall denn nicht gemeldet habe.

Ein paar weitere wichtige Grundregeln

Wenn der Arzt Sie damit überrascht, Ihnen Internetlinks oder Publikationen in die Hand zu geben, dann nehmen Sie die mit nach Hause und prüfen sie in aller Ruhe, evtl. zusammen mit Gleichgesinnten.

Das sind jetzt nur ein paar Beispiele. Wenn Sie mehr „Futter“ benötigen, dann besuchen Sie am besten meine Webseite www.impfkritik.de oder besorgen sich eines meiner Bücher, z. B. „Macht Impfen Sinn?“ oder „Die Tetanus-Lüge“.

Nach ein paar Fragen wird der Arzt bemerken, dass Sie nicht beabsichtigen, Ihr Kind impfen zu lassen. Die Zeit, die er mit Ihnen über die U-Untersuchung hinaus verbringt, kann er nicht abrechnen. Jetzt bleiben ihm im Wesentlichen zwei Möglichkeiten: Er könnte versuchen, Sie einzuschüchtern oder aber, Sie so schnell wie möglich wieder loszuwerden.

Gegen die erste Variante können Sie sich ganz einfach dadurch wappnen, dass Sie nicht alleine zur Sprechstunde kommen, sondern mit dem Partner oder einem vertrauenswürdigen Verwandten oder Freund. Dadurch wird eine Einschüchterung wesentlich schwieriger. Eventuell kann die Begleitperson auch mit dem Kind das Sprechzimmer verlassen, falls Sie sich unter Druck fühlen, z. B. weil es quengelt oder der Arzt das Kind dazu benutzen will, Sie zu manipulieren.

Wenn Sie Mitglied einer der ca. 80 Elternstammtische in Deutschland sind, dann tauschen Sie sich doch mit Gleichgesinnten über die anstehende U-Untersuchung, über den Fragenkatalog und Ihre Reaktionsmöglichkeiten aus.

So wie ein Glas je nach Betrachtungsweise entweder halbvoll oder aber halbleer sein kann, so können Sie die angebliche Beratungspflicht als Gelegenheit und als Chance sehen, zu sich selbst zu stehen und Ihre Familie gegen unzulässige Eingriffe von außen zu schützen. Das fällt keinem von uns einfach so in den Schoß, sondern will wie ein Muskel trainiert und geübt werden. Wenn wir wollen, dass dieses kranke „Gesundheits“-System sich ändert, können wir dazu beitragen, indem wir kleine mutige Schritte tun. Die nächste U-Untersuchung wäre da vielleicht eine gute Gelegenheit.

Kongress

Am 1. Oktober 2016 werde ich in Stuttgart im Rahmen des Kopp-Verlag-Kongresses einen Vortrag zum Impfthema halten. Ich werde dort meine Erkenntnisse aus 16 Jahren Recherche im Zusammenhang mit Impfungen und Infektionskrankheiten zusammenfassen. Dazu werde ich diverse Vorschläge präsentieren, was Sie ganz konkret tun können, um sich gegen das allgegenwärtige Impf-Mobbing zu wehren. Dieser Artikel ist ein kleiner Vorgeschmack, was Sie erwartet.

schrieb am 04.10.2016 um 15:08:54

Warum muss man den Kinderarzt in Verlegenheit bringen wenn man denn eh schon weiß dass man nicht impfen möchte. Wirklich ein fragwürdiger Ratgeber...???

schrieb am 12.09.2016 um 11:27:44

Hier stellt sich schon ganz klar die Frage,ob man hier nicht klagen könnte. An solchen Artikeln kann man völlig das Schmiergeld riechen. Noch primitiver und dümmer gehts nicht mehr. Hoffe dem FOCUS laufen einige Abonnenten davon. Mit einer solchen Hetze bzw. Desinformation werdet ihr nur mehr dumme überzeugen können...

Schämt euch gegenüber allen impfgedchädigten Kindern und deren Eltern- ihr habt null Ahnung wie das einem das Leben zerstören kann...

schrieb am 08.09.2016 um 05:36:32

Was hat sich denn eigentlich seit der Zulassung des BCG-Impfstoffes gegen die gefährliche Tuberkulose, die uns alle schon hingerafft hat, weil böse Menschen die überwiegend schädliche Wirkung derBCG-Impfung nachwiesen http://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Tuberkul-
ose/FAQ01.html bei den Zulassungsvoraussetzungen für Impfungen geändert?

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