Berliner Senat: Kitas müssen auch ungeimpfte Kinder aufnehmen

Abb.
(ht) Wie der Berliner Senat für Bildung, Jugend und Familie auf Nachfrage mitteilte, ist Berlin verpflichtet, den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz unabhängig vom Impfstatus eines Kindes zu erfüllen. Da jedoch die Kitas - unter dem Druck der Behörden und Trägervereine - zunehmend Ungeimpften die Aufnahme verweigern, ergeben sich daraus interessante rechtliche Fragen. Muss Berlin beispielsweise finanziell für eine private Kinderbetreuung aufkommen, wenn die Eltern für ihr ungeimpftes Kind keine Kita finden konnten? Oder wäre vielmehr der Bund zuständig?

Nachfolgend ein Schriftwechsel von Mai bis Oktober 2016 mit dem Berliner Senat für Bildung, Jungend und Familie (SENBJW)

Meine ursprüngliche Anfrage:

"Unter welchen Umständen darf eine Kindertagesstätte in Berlin, die öffentliche Zuschüsse enthält, die Aufnahme eines Kindes aufgrund von angeblich fehlenden Impfungen ablehnen? Gibt es in Berlin ein rechtlich oder politisch formuliertes Recht auf einen Platz in einer Kita?"

Die Antwort:

"In Berlin gilt, wie im übrigen Bundesgebiet, der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab vollendetem ersten Lebensjahr. Hieraus leitet sich kein rechtlicher Anspruch auf einen Kita-Platz in einer ganz bestimmten Einrichtung ab. Die Betreuung erfolgt auf Grundlage eines privatrechtlich zwischen den Eltern und dem Kita-Träger geschlossenen Vertrages. Das bedeutet, dass beide Vertragspartner grundsätzlich in der Wahl ihres Gegenübers frei sind. Gleichwohl gilt die grundlegende Maßgabe, dass jeder Kita-Platz jedem Kind, unabhängig von seinem kulturellen, religiös-weltanschaulichen oder sonstigen Hintergrund zur Verfügung stehen muss. Jedes Kind muss im Rahmen der Gesundheitsvorsorge vor der Aufnahme in eine Berliner Kita gemäß § 9 Kindertagesförderungsgesetz (KitaFöG) ärztlich untersucht werden. Eine solche Untersuchung kann auch nach längerer Abwesenheit eines Kindes außerhalb von Ferien- und Schließzeiten verlangt werden. Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG)  vom 17. Juli 2015 verpflichtet die Eltern darüber hinaus zur Vorlage einer Bescheinigung über eine zeitnah vor der Erstaufnahme in eine Kindertageseinrichtung erfolgte, den Empfehlungen der STIKO entsprechende ärztliche Impfberatung. Da es in Berlin keine Impf-Pflicht gibt, wäre ein nicht vorhandener Impfschutz als generelles Ausschlusskriterium für die Aufnahme in eine Kita unzulässig."

Bei einer weiteren Rückfrage wurde noch einmal vom Senat bestätigt:

"Die Aufnahme eines Kindes darf wegen einer fehlenden Impfung rechtlich nicht abgelehnt werden. Es besteht aber eine Beratungsverpflichtung."

Meine weitere Rückfrage:

"Betrifft Ihre Aussage

a) nur die Berliner Kindertagesstätten unter öffentlicher Trägerschaft?
b) auch Kitas unter anderer Trägerschaft in Berlin, die öffentliche Zuschüsse erhalten?

Wo genau kann ich die rechtliche Grundlage nachlesen?"

Antwort:

Grundlage ist § 34 Absatz 10a des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG):
http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html
Frage a): nein
Frage b): ja

  

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