Impfschaden: Arbeitgeber haftet nicht für freiberuflichen Betriebsarzt

Abb.
Bundesarbeitsgericht: Klärt ein freiberuflicher Betriebsarzt einen Mitarbeiter vor dessen Impfung nicht ausreichend über die Risiken auf, haftet bei etwaigen Impfschäden nicht der Arbeitgeber, sondern der Arzt.

(ht) Erleiden Sie nach einer Impfung einen Impfschaden, hängt die Haftung von verschiedenen Faktoren ab. Handelt es sich z. B. um eine von der Ständigen Impfkommission (STIKO) öffentlich empfohlene Impfung, haftet laut Infektionsschutzgesetz (IfSG § 60 und folgende) der Staat bzw. das jeweilige Bundesland.

Ausnahme: Der impfende Arzt hat bei der Aufklärung über die Risiken oder bei der Impfung einen Fehler gemacht und Sie können ihm dies nachweisen.

Seit Einführung des Präventionsgesetzes im Sommer 2015 kann Ihr Arbeitgeber den Nachweis bestimmter Impfungen zur Einstellungs- und Verwendungsbedingung machen. (siehe IfSG § 23a) Auch hier haftet, sofern es sich um öffentlich empfohlene Impfungen handelt, der Staat.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) musste nun bei einer Betriebsimpfung, nach der eine Angestellte einen von ihr vermuteten Impfschaden erlitt, über die Haftungsfrage entscheiden. Die Angestellte war der Ansicht, der Betriebsarzt habe sie nicht ausreichend über die Impfrisiken aufgeklärt und verklagte daraufhin den Arbeitgeber.

Da es sich jedoch um einen freiberuflichen Betriebsarzt handelte, sei laut BAG-Urteil nicht der Arbeitgeber, sondern der Arzt der Klagegegner.

Die Ärzte Zeitung rät freiberuflichen Betriebsärzten, sich um ihre Haftpflicht-Versicherung zu kümmern.

Kommentar:

Ich selbst rate darüber hinaus allen Ärzten, die Aufklärungspflicht sehr ernst zu nehmen und mögliche Kontraindikationen streng zu beachten.

Allen Angestellten und Patienten rate ich, die Praxis eines Arztes, egal ob Kassen-, Privat- oder Betriebsarzt, umgehend zu verlassen, wenn Ihre Fragen und Bedenken nicht ernst genommen werden.

Darüber hinaus rate ich in diesem Falle dazu, sich (soweit vorhanden) beim Arbeitgeber, bei der Krankenkasse, beim Gesundheitsamt und der Ärztekammer schriftlich zu beschweren. Ärzte, die sich keine Zeit für ihre Patienten nehmen, sind eine Gefahr für unsere Gesundheit.

Weitere Quellen:

Pressemitteilung des BAG

Anwalt.de

  

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