Übergriffige Kinderärzte - So können Sie sich wirkungsvoll wehren

Abb.
In einem Leserbrief wird der Fall eines Kinderarztes beschrieben, der eine junge Mutter mit aller Macht zur Tetanus-Impfung ihres Kindes nötigen wollte und sogar das Jugendamt einschaltete. Gegen solche Übergriffe können sich Eltern durchaus wehren.

Aus einem Leserbrief:

Wir haben diese Woche eine traumatische Erfahrung mit einem Arzt der Uni-Kinderklinik in R. machen müssen. Unser Enkel wurde nach einem Treppensturz von unserer Tochter zur Untersuchung hinbegleitet.

Es wurden alle Untersuchungen durchgeführt und es gab keinen Hinweis auf eine innere Verletzung. Äußerlich hatte er eine Schürfwunde vom Treppenabsatz im Gesicht.

Unsere Tochter wurde mehrfach von Dr. M. aufgefordert, einer Tetanusimpfung zuzustimmen. Da meine Tochter sich aber grundsätzlich gegen das Impfen ihres 1,5 Jahre alten Kindes entschieden hat, lehnte sie dieses jedesmal ab.

Nachdem ihr zu erwartende Todesfolgen und eine Anzeige wegen Totschlags in Aussicht gestellt wurden, entschied sich meine Tochter (nachdem kein Befund Auffälligkeiten zeigte), das Krankenhaus mit ihrem Kind zu verlassen. Dr. M. schaltete hinter ihrem Rücken das Jugendamt ein und setzte unseren Enkel fest. Ich bin dann nächsten Tag selbst zu einem Gespräch mit Herrn Dr. M. gegangen, weil dieser auch am nächsten Tag, unseren Enkel nicht gehenlassen wollte und konnte mich überzeugen, dass es hier nicht mehr um einen rein medizinischen Grund der Festsetzung ging.

Vielmehr vermutete ich, dass sich Herr Dr. M. durch eine sehr junge Mutter mit einer klaren Impfentscheidung provoziert fühlte und dann seine Autorität nutzte, um kompetenzüberschreitend in die grundlegenden Ideale der jungen Eltern hinein zu pfuschen.

Die Dame vom Jugendamt lehnte sich natürlich nicht gegen die Meinung des Arztes auf und bestärkte seine Entscheidung, das Kind beobachten zu lassen, bis sich der Zustand ändere.

Wir haben das Kind dann gegen den ärztlichen Rat mit nach Hause genommen, was aber nur mit meiner Unterstützung gelang. Unsere Tochter war völlig eingeschüchtert und hatte Angst, dass man ihr das Kind wegnimmt.

Heute, vier Tage nach dem Unfall, geht es dem Kleinen sehr gut. Das Jugendamt war tatsächlich bei uns und wollte unsere Version der Umstände hören.

Zu unserem Vorteil hatte eine der beiden Damen vom Jugendamt schon ihre eigenen Erfahrungen mit dem Herrn Dr. M. gemacht. Bei der Gelegenheit hatte sie ihr Kind mit einer Verbrühung am Oberarm vorgestellt. Da der Arm medizinisch versorgt wurde und keine schweren Verbrennungen festgestellt wurden, entschied sie sich damals gegen eine stationäre Aufnahme. Der Arzt jedoch beschwor eine Wundentzündung und ein Absterben des Armes.

Eine Freundin von mir hatte ihren kleinen Sohn wegen heftigem Erbrechen dem Arzt vorgestellt und es wurde auch hier sofort nach dem Impfstatus gefragt. Da meine Freundin ihre Kinder auch nicht impfen lässt, wurde ihr dringend dazu geraten, dies sofort machen zu lassen. Da meine Freundin aber aufgrund ihrer Lebenserfahrung schon gefestigter ist, hat sie sich nicht beeinflussen lassen.

In unserem Fall war meine Tochter schon fast soweit, einfach impfen zu lassen, um so der Situation zu entgehen. Wenn Sie diese Erfahrungen spannend finden für Ihre Ausgabe im impf-report, werden wir Ihnen diese Informationen gerne zu Verfügung stellen. - Mit freundlichen Grüßen - Christina S.

  

Und so können Sie sich wehren

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass bei diesem Beispiel zwei Umstände sehr hilfreich für die Eltern waren. Zum hatte die junge Mutter in der Klinik Unterstützung durch Familienangehörige, zum anderen war der betreffende Arzt beim zuständigen Jugendamt bereits einschlägig für seine Übergriffe bekannt.

Sobald sich die erste Aufregung gelegt hat, sollten Sie dafür sorgen, dass der betreffende Arzt sich gegenüber Stellen, die er als Autorität ansieht, rechtfertigen muss und dass ihm bewusst ist, dass sein Verhalten nun aktenkundig ist. Bei einem Klinikarzt gibt es sogar noch mehr Ansprechpartner für Sie als bei einem niedergelassenen Kinderarzt:

Der Klinikarzt hat einen direkten Vorgesetzten, die Klinik hat einen ärztlichen und einen kaufmännischen Direktor und dann gibt es noch den Träger der Klinik, im Falle einer Uniklinik ist dies wohl die Universität. Auch bei der Universität könnte es nochmals mehrere Ansprechpartner geben.

Darüber hinaus gibt es eine zuständige Ärztekammer und ein zuständiges Gesundheitsamt. Auch Ihre eigene Krankenversicherung können Sie informieren. Zudem wäre eine Strafanzeige z. B. wegen Nötigung denkbar.

Wenden Sie sich unbedingt schriftlich an alle Stellen, die in Frage kommen und verlangen Sie auch eine schriftliche Stellungnahme. Setzen Sie dabei höflich eine Frist für die Beantwortung, in der Regel sind zwei bis vier Wochen angemessen. Bei Nichteinhaltung der Frist bitte - wieder schriftlich - so lange nachhaken, bis Ihnen eine schriftliche Stellungnahme vorliegt.

Wichtigste Regel: Bleiben Sie unbedingt sachlich und höflich. Briefe nicht sofort abschicken, sondern mindestens eine Nacht drüber schlafen. Lassen Sie Freunde, denen Sie vertrauen, bezüglich Stil, Verständlichkeit und Rechtschreibung drüberlesen. Sie können sich auch an den nächsten impfkritischen Elternstammtisch wenden und um Unterstützung bei der Formulierung bitten.

Die Briefe sollten folgende drei Teile beinhalten:

  1. Sachteil: Möglichst knappe, aber die wichtigsten Details beinhaltende Beschreibung des Sachverhalts, in chronologischer Reihenfolge und so sachlich wie möglich.
  2. Betroffenheitsteil: Beschreiben Sie danach, was das Verhalten des Arztes mit Ihnen gemacht hat, wie es Sie Ihren Grundrechten verletzt hat etc. Reden Sie mehr von sich als von dem Übeltäter.
  3. Forderungsteil: Bitten Sie um eine schriftliche Stellungnahme und kündigen Sie höflich ein Nachhaken an, falls Sie innerhalb einer bestimmten Frist nichts von der Stelle, die Sie anschreiben, hören.

Wichtig: Wenn Sie nicht nachhaken, kann Ihre ganze Mühe größtenteils verpuffen. Wenn Sie dagegen zeigen, dass Sie konsequent sind, wird man Sie eher wahrnehmen oder sogar respektieren.

Auch Ihre Strafanzeige sollten Sie schriftlich vorformulieren, das hilft sehr bei der Aufnahme auf dem Polizeirevier. Lassen Sie sich das Aktenzeichen geben und haken Sie immer wieder mal bezüglich des Bearbeitungsstandes nach. Bei der Formulierung der Strafanzeige kann es hilfreich sein, sich an einen Anwalt oder einen rechtskundigen Freund zu wenden.

Auch wenn der Erfolg der Aktion für Sie nicht direkt sichtbar wird: Wenn Sie dies konsequent durchziehen, wird dies mit größter Wahrscheinlichkeit zu Konsequenzen, zumindest aber zu einer Verhaltensänderung bei dem übergriffigen Arzt führen. Und darauf kommt es an.

Wenn genügend Eltern ihre Würde im Sinne des Grundgesetzes Art. 1 Abs. 1 gegen scheinbare oder tatsächliche Autoritäten verteidigen, wird das zweifellos Auswirkungen auf unsere Gesellschaft haben.

Und zwar durchweg positive!

    

schrieb am 12.03.2018 um 21:13:07

Das die Kinder "festgesetzt" und das Jugendamt informiert wurden wegen Verdacht auf häusliche Gewalt kommt hier gar nicht in Betracht.
Bei allen genannten Fällen kamen die Kinder mit massiven Verletzungen zum Arzt und es ging nicht primär ums Impfen.
Diese Berichte sollten als ganzes Betrachtet und nicht auf ein Detail fixiert werden.

schrieb am 13.03.2018 um 21:17:47

Beim dritten Kind ist die Rede von "heftigem Erbrechen" und nicht von einer Verletzung.
Ich habe auch noch nie davon gehört, dass Ärzte wegen mutmaßlich "normalen" Verletzungen (Sturz / Verbrühung) bei Kindern das Jugendamt einschalten (da wären die beschäftigt!). Was genau mit "festgesetzt" gemeint ist, wird im Bericht überdies nicht ausgeführt.
Da wäre ich vorsichtiger mit Unterstellungen.

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