Kita: Müssen Eltern den Impfstatus ihres Kindes offenlegen?

Abb.
Müssen Eltern gegenüber der Kita den Impfstatus ihres Kindes offenlegen? Grundsätzlich gilt: Nein. Ansonsten immer nach der gesetzlichen Grundlage einer solchen Forderung fragen. Wichtig: Mündliche Auskünfte sind nichts wert.

Frage: "Mein Mann und ich haben eine 16 Monate alte Tochter, welche bewusst nicht geimpft ist. Seit Juli besucht sie einen öffentlichen Kindergarten der Stadt X. Im Zuge der Vertragsunterzeichnung wurde durch uns die vorgeschriebene Erklärung zum Impfschutz unterzeichnet und eine entsprechende Begründung vorgelegt. Nach kurzer Nachfrage durch die Leiterin war das Thema dann auch beendet.

Anfang August wurde ich dann durch die Leiterin informiert, dass das Gesundheitsamt der Stadt X im Zuge ihrer Kontrollen wissen wollte, welche Kinder nicht geimpft sind und das diese im Falle eines Ausbruchs von Kinderkrankheiten (Impfempfehlung der STIKO) für 3 Wochen zu Hause betreut werden müssen.

In den Vertragsunterlagen des Kindergartens ist diesbezüglich nichts zu entnehmen. Ein Schreiben der Stadt X haben wir ebenfalls nicht erhalten.

Aus unserer Sicht ist diese Aufforderung rechtswidrig, da es keine Rechtsgrundlage gibt, die diese Vorgehensweise vorschreibt. Außerdem besteht in Deutschland keine Impfpflicht.

Unsere Frage an Sie wäre nun, ob Sie uns diesbezüglich eine Hilfestellung geben können? Vielleicht ist Ihnen ja bereits ein solches Vorgehen der Stadt X bekannt?"

Antwort: Mit dem im Sommer 2015 verabschiedeten Präventionsgesetz wurde festgelegt, dass Eltern für den Kita-Besuch einen Nachweis für eine ärztliche Impfaufklärung vorlegen müssen. Achten Sie darauf, dass der ausstellende Arzt nur die Aufklärung dokumentiert und - falls Sie dies nicht wünschen - NICHT den Impfstatus Ihres Kindes. Der Impfstatus fällt unter die ärztliche Schweigepflicht.

Falls Ihre Kita einen Nachweis über den Impfstatus Ihres Kindes verlangt, müssen Sie unbedingt nach der gesetzlichen Grundlage für diese Forderung fragen. Mündliche Aussagen sind unverbindlich! Lassen Sie sich alle Aussagen unbedingt schriftlich geben.

Die Frage nach dem Impfstatus ist auch sachlich völlig unbegründet und dient im Grunde nur dem Zweck des Impf-Mobbings, um die Durchimpfungsraten zu steigern, damit die Leitung eines Gesundheitsamtes gegenüber den Vorgesetzten gut dasteht.

Aus schulmedizinischer Sicht ist vielmehr die tatsächliche Höhe des Antikörpertiters von Bedeutung. Laut den Ergebnissen der staatlichen KiGGS-Studie dürfte sich in jeder - vollständig gegen Masern durchgeimpften Kita-Gruppe - wenigstens ein sogenannter Impfversager befinden, der sich trotz vorschriftsmäßig durchgeführter Impfung anstecken, erkranken und das Virus verbreiten kann.


Abb.


schrieb am 14.11.2018 um 11:50:03

Unser Sohn kommt in 2 Jahren in die Grundschule ( Bayern) . Wie verhält es sich da ? Ich weiß in 2 Jahren kann viel passieren. Aber wie ist der jetzige Stand ?

schrieb am 14.11.2018 um 11:43:49

hallo,
meine tochter hat bald eine einschulungsuntersuchung (baden württemberg)vom gesundheitsamt. ich soll ihr u-untersuchungsheft und den impfpass hinterlegen.dürfen sie den impfpass fordern? die daten sollen auch für 4 jahre vom gesundheitsamt gespeichert werden dürfen die das? ist das normal? kann mir jemand dazu antworten geben? vielen dank schon mal. lg

schrieb am 13.11.2018 um 14:38:21

..... kleiner Nachtrag: auf Grund der EU Datenschutz Grundverordnung ist es den Kitas auf keinen Fall gestattet ohne das Einverständnis der Eltern (Erziehungsberechtigten) die Daten des oder eines Kindes an das Gesundheitsamt weiter zu geben! Dies dürfte neben den Eltern höchstens ein feststellender Arzt WENN ein Verdachtsfall einer Infektionserkrankung des Impfschutzgesetzes vorliegt! Ansonsten macht sich die Kita strafbar!

Nicole schrieb am 13.11.2018 um 09:05:22

Bei meinem Kind wurde ohne mich zu fragen! von der Kinderarztvorzimmerdame, in riesigen Lettern, ins Kindergartenanmeldebüchlein: Nicht geimpft! Notiert. Damals ( vor 3 Jahren) wusste ich noch nicht, dass sie das gar nicht hätte machen dürfen. Heute ärgere ich mich darüber.

schrieb am 13.11.2018 um 08:19:04

Ich werde oft in meiner Praxis genau nach solchen Dingen gefragt, wie das mit der Impfung bei Kitas ist. Meiner Meinung nach sollte der Nachweis einer Impfaufklärung wie er im U-Heft des Kindes vom Kinderarzt angekreuzt wird (ab U 3 ist i.d.R. das Feld "Impfaufklärung erfolgt") angekreuzt. Aus dem U-Heft ist erst einmal nicht ersichtlich welche Impfungen vorgenommen wurden. Eltern müssen laut Niedersächsischen Gesetzt an einer Impfaufklärung teilgenommen haben. Mit dem Ankreuzen im U-Heft sollte dieser Umstand erledigt sein. Eine Impfpflicht besteht nicht, ein Recht auf einen Kita Platz hingegen schon.
Oder ist meine Einschätzung falsch?

Isabel schrieb am 12.11.2018 um 13:06:08

Wie ist bitte die Rechtslage in Österreich?
Danke vorab!!

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