Kita-Ausschluss wegen Windpocken: Was tun?

Abb.
Was können Eltern tun, wenn die Kita damit droht, ein nicht gegen Windpocken geimpftes Kind im Falle eines Windpockenfalles in der Kita für Wochen nach Hause zu schicken?

Frage:

"Ich habe eine vierjährige Tochter, die nicht gegen Windpocken geimpft ist. Und das soll auch so bleiben. Jetzt ist in ihrer Kita in der Nachbargruppe aber ein Windpockenfall aufgetreten. Unser Kind wurde daraufhin für 16 Tage vom Kitabesuch ausgeschlossen, da keine Impfung gegen Windpocken nachgewiesen werden kann.

Ebenso sollen wir nachimpfen, was wir aber nicht tun werden.

Jetzt das Problem: Wir sind beide in Vollzeit berufstätig und haben leider auch niemanden sonst, der das Kind betreuen kann. Wir waren beim Kinderarzt. Unser Kind ist aber vollständig gesund. Folge: Wir bekommen keine Kinder-Krankenbescheinigung, die wir beim Arbeitgeber vorlegen könnten.

Mit Glück kann sich einer beurlauben lassen, dies hat jedoch einen immensen finanziellen Verlust zur Folge. Zudem ist der Job in Gefahr, weil kaum jemand Verständnis zeigt, dass unser Kind nicht geimpft ist und es daher betreut werden muss von uns, obwohl gesund.

Jetzt sind wir natürlich recht verzweifelt und auf der Suche nach Tips zum Vorgehen. Vor allem macht uns auch Gedanken, dass unsere Tochter nun bei jedem Windpockenfall ausgeschlossen wird und bei einem weiteren Fall sich der Ausschluss verlängern würde.

Zudem wären wir froh Kontakte zu anderen impfkritischen Eltern mit ähnlichen Schwierigkeiten zu bekommen. Liebe Grüße, Sonja M."

Antwort:

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Argumente rund um die Windpocken-Impfung finden Sie in diesem offenen Brief an das Gesundheitsamt Schwäbisch Hall vom Februar 2018. Auf diesen Brief habe ich nie eine Antwort erhalten - zu groß ist die Angst um die eigene Karriere, wenn es darum geht, die merkwürdige Impfpolitik zu hinterfragen.

Weitere Infos gibt es unter dem Stichwort Windpocken.

Das Wichtigste zuerst: Ja, Sie müssen sich unbedingt vernetzen. Mit großer Wahrscheinlichkeit geht es wenigstens einer anderen Familie in Ihrer Kita ähnlich.

Halten Sie also die Augen offen! Sobald Sie wenigstens zu zweit sind, haben Sie wesentlich mehr Rückhalt bei Gesprächen mit den Verantwortlichen.

In Deutschland gibt es über 100 impfkritische Elternstammtische. Sie finden eine Liste unter https://impfkritik.de/stammtische. Dort gibt es auch einen Leitfaden, falls Sie selbst einen Stammtisch gründen wollen.

Nun zum Thema Ausschluss aus der Kita:

  1. Sie können ausschließlich dann etwas unternehmen, wenn Sie die Anordnung bzw. Bescheid schriftlich vorliegen haben, d. h. auf einem Schriftstück mit Briefkopf, Namen und Unterschrift. Liegt dies nicht vor, haken Sie nach!

  2. Aus dem Schreiben muss z. B. hervorgehen, ob die Kita oder das Gesundheitsamt für die Maßnahme verantwortlich ist. Handelt es sich sozusagen um vorsorgliche Unterwerfung der Kita-Leitung, gehen Sie mindestens zu zweit, also mit einer anderen betroffenen Familie zur Leitung und legen Sie z. B. den offenen Brief an das Gesundheitsamt Schwäbisch Hall vor.

  3. Führt das nicht zur Einsicht, müssen Sie selbst zum Experten werden, sich weiter informieren und belesen und das Gespräch mit neuen Argumenten wiederholen
     
  4. Ist das Gesundheitsamt für den Ausschluss verantwortlich, führen Sie das Gespräch (mindestens zu zweit hingehen!) mit dem Leiter des Gesundheitsamts. Auch hier gilt, das Gespräch nach weiterer Beschäftigung mit dem Thema wiederholen. Ggf. mehrmals. Wenn Sie zum Gesundheitsamt gehen müssen, haben Sie bezüglich Mitstreiter eine größere Auswahl, nämlich alle impfkritischen Eltern im Landkreis.
     
  5. Ist in dem Schreiben nicht die Möglichkeit erwähnt, dass der Nachweis eines schützenden Antikörpertiters gegen Windpocken im Blut ausreicht, sollten Sie sich beschweren. Denn: Ihr Kind kann immun sein, auch ohne die Windpocken sichtbar durchgemacht zu haben. Lassen Sie ggf. den Antikörpertiter bestimmen. Das zahlt in der Regel die Krankenkasse nicht. Schicken Sie die Rechnung je nach Zuständigkeit an die Kita oder ans Gesundheitsamt. Setzen Sie eine klare Zahlungsfrist. Läuft diese Frist ab oder weigerte sich das Gesundheitsamt bzw. die Kita-Leitung, die Kosten zu übernehmen, lassen Sie sich rechtlich beraten. Es besteht die Möglichkeit, diese Kosten, für die Sie ja nicht verantwortlich sind, einzuklagen. Wir vom impfkritischen Netzwerk warten darauf, dass dies endlich einmal betroffene Eltern machen.
     
  6. Beim nächsten Ausschluss haben Sie die Möglichkeit, einen Babysitter anzustellen und die Rechnung an das Gesundheitsamt bzw., wenn zuständig, an die Kitaleitung zu schicken. Auch hier besteht bei Nichtzahlung die Möglichkeit, den Betrag einzuklagen. Das hat auch in ganz Deutschland bisher niemand getan.
     
  7. Wir könnten dieses Unrecht stoppen. Allerdings nicht ohne Anstrengungen, so leid es mir tut.

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