Übersicht über sämtliche derzeit zugelassenen Katzen-Impfstoffe

Abb.
Für alle Katzenfreunde gibt es jetzt eine Übersicht aller in der EU zugelassenen Impfstoffe - mit allen Inhaltsstoffen! Die optimale Vorbereitung für das Gespräch mit Ihrem Tierarzt.

(ht) Leider habe ich in meinem erst kürzlich erschienenen Sachbuch "Machen Tierimpfungen Sinn?" bei der Übersicht der zugelassenen Katzen-Impfstoffe einen Großteil der Impfstoffe versehentlich weggelassen. Für alle Käufer meines Buches - und auch für alle anderen Katzenfreunde - möchte ich diese (vollständige) Liste hiermit nachholen:

bitte hier klicken (PDF-Datei, 300 kb)

Insgesamt sind in der EU 35 Impfstoffe für Katzen zugelassen.

Davon sind 18 Einzel- und 17 Mehrfach-Impfstoffe.

6 Impfstoffe enthalten den hochgiftigen quecksilberhaltigen Konservierungsstoff Thiomersal.

12 Impfstoffe enthalten den ebenfalls hochgiftigen Verstärkerstoff Aluminiumhydroxid.

Quecksilber und Aluminium können ihre schädliche Wirkung gegenseitig verstärken. 3 Impfstoffe enthalten
sogar beide Gifte und sind somit besonders bedenklich.

Die weiteren Inhaltsstoffe können teilweise ähnlich unerwünschte Nebenwirkungen verursachen.

Sicherheitsprüfungen zu den verschiedenen Inhaltsstoffen – einzeln und in ihrer Kombination – werden vom europäischen Gesetzgeber für Tierimpfstoffe genauso wenig verlangt wie für Humanimpfstoffe.

Falls für Sie die Wirksamkeitsdauer von besonderer Wichtigkeit ist, empfehle ich, die nachfolgende Tabelle (Spalte ganz rechts) nur zur Orientierung zu verwenden und ansonsten die Original-Fachinfos durchzulesen:

Die Wirksamkeitsdauer kann bei einzelnen Komponenten eines Impfstoffs unterschiedlich ausgewiesen sein und die Beweislage ist je nach Nachweismethode unterschiedlich. Damit sind die angegebenen Wirksamkeitsdaten leider oft nicht so eindeutig, wie ein Tierhalter sich das wünschen würde.

Ein Vergleich von geimpften und ungeimpften Tieren ist in den Zulassungsregelungen des Europäischen Arzneibuchs (EAB) nicht vorgesehen. Man verlässt sich auf reine Laborwerte.

Die im EAB Anforderungen für den Nachweis der Wirksamkeit sind im Übrigen sehr schwammig formuliert. Ob die in der Zulassungsstudie erbrachten Daten als Nachweis ausreichen, ist mehr oder weniger Verhandlungssache zwischen dem Hersteller und den Mitarbeitern der europäischen Zulassungsbehörden.

Ähnliches gilt für den Nachweis der Sicherheit. Die Versuchsgruppen müssen laut EAB nicht größer sein als 8 Tiere und eine Nachbeobachtung nicht länger dauern als 14 Tage.


Weitere Infos zu Tierimpfungen:
Abb.


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