Schlechtes Gewissen wegen unterschlagener Todesfälle?

Abb.
Beim PEI sind seit 2000 insgesamt 32 Meldungen von Todesfällen nach Masernimpfung registriert. 10 davon waren allerdings in der Meldedatenbank versteckt. Doch auf Nachfragen reagiert die Behörde trotz der Brisanz mit eisernem Schweigen.

Am 28. Oktober 2019 berichtete ich über 10 in der Nebenwirkungs-Datenbank des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) versteckten Todesfälle nach Masern-Impfung. Diese Meldungen waren nicht, wie ansonsten üblich, mit dem Merkmal "Fall Ausgang = Todesfall" versehen.

Üblicherweise werden meine Anfragen mehr oder weniger verläßlich vom PEI bearbeitet.

Von mir auf die versteckten Todesfälle angesprochen, reagierte das PEI jedoch mit beharrlichem Schweigen. Selbst nach meiner Androhung, öffentlich über offensichtliche Inkompetenz des PEI zu berichten, erfolgte bis heute keinerlei Reaktion.

Wenn eine Antwort komplett ignoriert wird, und das bei einem derart heiklen Thema, kann das eigentlich nur bedeuten, dass man sich in der Behörde eines Fehlverhaltens bewusst ist - aber niemand bereit ist, dafür den Kopf hinzuhalten.

Unabhängig davon, ob die Unterschlagung von 10 Todesfällen nach Masernimpfung nun Absicht oder ein Versehen ist:

Der Umgang der deutschen Zulassungsbehörde mit dem Thema Impfstoffsicherheit ist mehr von politischem Opportunismus als von echter Sorge um die Sicherheit von Impfstoffen gekennzeichnet.

In der Zwischenzeit hat sich dennoch etwas in der Nebenwirkungs-Datenbank des PEI getan:

Jetzt sind es plötzlich nicht mehr 22, sondern 26 Todesfälle im Zusammenhang mit der Masernimpfung, die man mit der entsprechenden Auswertung (Jahr 2000 bis 2019) findet.

Was können Sie tun?

1. Schreiben Sie selbst einen Brief oder eine Email an presse@pei.de und verlangen Sie höflich aber nachdrücklich eine Stellungnahme des Behördenchefs Cichutek. Bitte haken Sie so lange nach, bis Sie eine Antwort erhalten

2. Sprechen Sie Ihren Bundestagsabgeordneten auf diesen Vorgang an und bitten Sie ihn, sich für eine Klärung der gemeldeten Todesfälle nach Masernimpfungen einzusetzen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Meldedatenbank des PEI.


Weitere Möglichkeiten, aktiv zu werden


Gast schrieb am 12.01.2020 um 20:20:26

Jetzt sind es plötzlich nicht mehr 22, sondern 26 Todesfälle im Zusammenhang mit der Masernimpfung

Die Frage ist, kamen die vier Todesfälle jetzt noch hinzu in den letzten Monaten im Jahr 2019 oder wurden die Hirntod-Fälle entsprechend weniger?

Ich glaube, wir täten gut daran, bei jeder statistischen Auswertung entsprechende Beweismittel, bspw. Screenshots, Videomitschnitte, etc. zu sichern.

Denn jetzt lässt sich der alte Stand vermutlich nicht mehr reproduzieren?

Gast schrieb am 12.01.2020 um 21:05:37

Kann mir irgendeine fachkundige Person mal erklären, welche Komponente(n) im Verdacht stehen, den Tod herbeizuführen? Klar, jedes Individuum, jeder Organismus, jede Vorgeschichte ist einzigartig. Aber sind die Todesfälle "nur" der Impfung zuzuschreiben, oder spielen evtl. auch Vorgeschichte, Immundefizite, Fehlbehandlungen usw. eine nicht unwichtige Rolle?

Gast schrieb am 13.01.2020 um 07:43:32

Es handelt sich um gemeldete Impfschadensverdachtsfälle.

Aufgabe des PEI ist es, die Kausalität, d.h. den ursächlichen Zusammenhang zwischen unerwünschter Arzneimittelwirkung (UAW) und Impfung zu bestätigen oder zu verneinen.

Letzteres passiert in der Praxis häufiger, vermutlich auch deshalb, weil es keine ausreichenden Sicherheitsstudien überhaupt gibt.

Meines Wissens wurden in dem o.g. Zeitraum auch zwei Todesfälle offiziell anerkannt. Es wurden hier Kinder geimpft, die einen Immundefekt hatten.

Das Problem hierbei ist aber: wer weiß zu diesem Zeitpunkt schon, ob sein Kind einen versteckten Immundefekt hat. Das zeigt sich oft erst später.

Und was ist mit den anderen Fällen?

In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten - das ist in diesem Fall leider der Staat bzw. der Impfstoff (der Impfstoffhersteller selbst hat sowieso nichts zu befürchten).

Helena schrieb am 23.01.2020 um 12:38:25

Auf meine Nachfrage hat das PEI sogar mitgeteilt, dass sie ausschließlich Verdachtsfälle sammeln. Sie konnten mir keine Angaben dazu machen, wie viele Fälle davon anerkannt wurden. Begründung: Die Impfschadensanerkennungen sind Sache der Länder und das PEI erhält von diesen keine Rückmeldung hierzu (!!!)
Kurz gesprochen: Jede Äußerung des PEI dazu, ob Impfschadensmeldungen zutreffend oder nicht zutreffend sind, ist demnach aus dem Blauen erfunden - ich wüsste nicht, wie ich das anders verstehen könnte ...

Gast schrieb am 12.01.2020 um 20:12:24

Auch diese IFG-Anfrage zum gleichen Thema wurde nicht beantwortet: https://fragdenstaat.de/anfrage/statistik-fur-todesfallmeldungen-nach-mmr-impfung/

Die Frist ist auch dort bereits verstrichen.

Üblich scheint das tatsächlich nicht zu sein, da anderweitige Anfragen zumindest fristgerecht mit Eingangsbestätigungen beantwortet werden...

Gast schrieb am 12.01.2020 um 20:08:21

In dieser IFG-Anfrage an das PEI wurde dieser Umstand - Tod vs. Hirntod - auch in einem Punkt erwähnt. Ergebnis: keine Antwort, nicht einmal eine Eingangsbestätigung, trotz drei Erinnerungen nach Fristende (bereits um 40 Tage überschritten) und Einschaltung des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

https://fragdenstaat.de/anfrage/rohdaten-aus-der-uaw-datenbank-mit-verdachtsfallen-von-impfkomplikationen/

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