Die 'Revolution Orange' kommt langsam in Fahrt

Abb.Demo für Impffreiheit am 10. August 2019 in Hannover. Foto: Privat

Orange ist die internationale Farbe des Widerstands gegen eine Impfpflicht, die jeder Vernunft entbehrt. In ganz Deutschland suchen derzeit viele besorgte Väter und Mütter, Großväter und Großmütter das Gespräch mit den Bundestagsabgeordneten ihres Wahlkreises.

Ich bekomme täglich Emails aus  dem ganzen Bundesgebiet, in denen mir von geplanten oder bereits stattgefundenen Treffen mit Abgeordneten berichtet wird.

Diese Aktion ist nicht wirklich zentral organisiert und ich habe auch keinen Überblick, welche Abgeordneten besucht werden und welche nicht. Ich denke, das ist auch nicht nötig.

Es könnte sich jedoch als nützlich erweisen, wenn die impfkritischen Elternstammtische sich mit den nächsten umliegenden Stammtischen abstimmen. Doch ob und wie weit eine solche lokale Koordination umgesetzt wird, liegt allein bei den Aktiven vor Ort.

Es ist jetzt deutlich spürbar, dass die impfkritische "Szene" in Deutschland sich allmählich in Bewegung setzt. Vielleicht denken Sie jetzt bei sich selbst: "Das wird aber auch langsam Zeit!"

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Demo für Impffreiheit am 10. August 2019 in Hannover. Foto: Privat

Bitte seien Sie nicht so streng mit sich selbst und mit Anderen. Der Impuls, die Grundrechte und die Demokratie zu verteidigen, kann nicht angeordnet werden, sondern muss aus unserem Innersten kommen, wenn er kein reines Strohfeuer sein soll. Nur mit Entschlossenheit und Ausdauer werden wir diesen und künftige Angriffe auf unsere Grundrechte abwehren.

Ob die gegenwärtigen Aktivitäten ausreichen werden, um die Impfpflicht-Pläne von Spahn zu kippen? Ich schulde Ihnen hier meine ehrliche Meinung: Nein ich habe leider keine große Zuversicht.

Vielmehr habe ich das Gefühl, dass es noch ein wenig schlimmer werden muss, bevor es besser wird. Wir sind noch viel zu wenige Aktive und viele Menschen werden vielleicht erst am 31. Juli 2021 aufwachen, wenn, wie es im aktuellen Gesetzesentwurf geplant ist, letztlich die Bußgelder greifen werden.

Wir sind meiner Ansicht nach in einer Situation wie 1933. Wenn wir die Demokratie verschlafen, werden wir in im Konzern-Faschismus aufwachen. So wie wir unsere Eltern und Großeltern vielleicht einmal gefragt haben, wo sie denn während der Machtübernahme der Faschisten waren, so werden wir vielleicht einmal von unseren Kindern und Enkeln gefragt werden, wo wir waren, als uns die Lobbyisten im Bundestag den globalen Konzernen und der Hochfinanz auslieferten.

Ich persönlich glaube, dass es nicht zu spät. Die Deutschen kommen langsam, aber wenn sie einmal in Fahrt sind, dann sind sie nur noch schwer aufzuhalten.

Das ging in der Geschichte nicht immer gut aus. Wie es diesmal ausgehen wird, liegt in keinen anderen Händen als unseren eigenen!

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Demo für Impffreiheit am 10. August 2019 in Hannover. Foto: Privat

Meine Hoffnung ist, dass der Druck von oben, der derzeit mit Riesenschritten zunimmt, zu einer neuen Demokratie- und Volksbewegung führt, die wir uns jetzt vielleicht noch nicht vorstellen können. Aber jeder Einzelne von Ihnen, der sich aus der Passivität und Resignation erhebt, bringt uns dieser Erneuerung unserer Gesellschaft ein Stück näher.

In diesem Sinne meinen herzlichen Dank an alle, die derzeit Briefe an Abgeordnete schreiben oder sich auf persönliche Gespräche mit ihnen vorbereiten. Wir sind da an einer Sache dran, aus der sich noch ganz fantastische Entwicklungen ergeben können.

Wie der Volksmund schon sagt: "Mit Geduld und Spucke, fängt man eine Mucke."

Worauf es bei Gesprächen mit Abgeordneten ankommt

Die Impfpflicht kommt: Kugel, Rückzug oder Coming Out?

Was Sie HEUTE NOCH tun können, um die Impfpflicht zu verhindern (Youtube)


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Gast schrieb am 26.08.2019 um 06:52:28

Gast schrieb am 30.08.2019 um 22:09:30

Antwort:

Sehr geehrte Frau Navwäei,

vielen Dank für die Nachfrage zu meiner Antwort vom 19. Juli 2019.

Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland gibt jährlich mehr als 226 Mrd. Euro für Leistungen aus. Davon entfallen knapp 38,7 Mrd. auf Arzneimittel und lediglich 1,5 Mrd. Euro für Schutzimpfungen. Aus Sicht der Pharmaindustrie ist das Geschäft mit Impfstoffen weniger attraktiv, weil die Herstellung von Impfstoffen weitaus komplexer und teurer ist als die von Arzneimitteln. So gibt es weltweit immer weniger Impfstoffhersteller, wozu auch wirtschaftliche Erwägungen beigetragen haben dürften.

Für die staatliche Betrachtung sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass durch Impfungen kostenintensive Behandlungen sowie auch Leid von Patienten vermieden werden. Dies wurde in vielen gesundheitsökonomischen Evaluationen errechnet.

Sie sehen eine bessere Kindesentwicklung ohne Impfungen. Aber: Bisher konnten wissenschaftliche Studien nicht belegen, dass sich nicht geimpfte Kinder geistig oder körperlich besser entwickeln als geimpfte. Dies wäre auch nicht plausibel. Die verfügbaren Schutzimpfungen richten sich gegen rund ein Dutzend besonders häufig auftretender oder gefährlicher Erreger – mit hunderten weiteren Erregern muss sich das Immunsystem täglich auseinandersetzen.

Auch die Impfung selbst stellt für das Abwehrsystem einen Stimulus dar und trainiert das Immunsystem. Dementsprechend wäre es ausgesprochen überraschend, wenn geimpfte Kinder generell eine schwächere Konstitution besäßen oder über dauerhaft weniger Abwehrkräfte verfügten. Hinzu kommt: Es steht außer Frage, dass Kinder in der Regel durch Infektionen in ihrer Entwicklung zurückgeworfen werden und gesundheitliche Komplikationen bis hin zu Todesfällen die Folge sein können. Genau diese lassen sich mit der Hilfe von Impfungen vermeiden.

Richtig ist, dass die Kinder heutzutage gegen mehr Krankheiten geimpft werden als früher. Die Zahl der dabei übertragenen Antigene im Impfstoff hat sich aber dennoch deutlich verringert. Denn moderne Impfstoffe sind hoch gereinigt und enthalten zumeist nur einzelne Bestandteile der Erreger. Tatsächlich setzt sich das kindliche Immunsystem, das für diese Aufgabe gut gerüstet ist, tagtäglich mit einer vielfach größeren Menge von Antigenen auseinander, als dies bei Impfungen der Fall ist.

Richtig ist auch, dass heutzutage mehr Allergien vorkommen. Ein Zusammenhang mit Impfungen ist nicht belegt! Gegen eine solche Verbindung sprechen viele andere Studien. So ergab eine Analyse Rotterdamer Ärzte, die alle zwischen 1966 und 2003 zu dem Thema veröffentlichten Fachartikel auswerteten, dass sich insbesondere in den methodisch zuverlässigeren Untersuchungen kein erhöhtes Allergierisiko finden ließ. Es zeigte sich vielmehr, dass Impfungen das Risiko für die Allergie-Entwicklung verringern können. Auch eine Erfahrung hierzulande weist in diese Richtung: In der DDR, wo eine gesetzliche Impfpflicht bestand und fast alle Kinder geimpft wurden, gab es kaum Allergien. Diese nahmen in Ostdeutschland erst nach der Wende zu, während gleichzeitig die Impfquoten sanken.

Meine Belege füge ich an. Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Sorgen etwas nehmen. Vielen Dank für Ihr Interesse.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Grund

Quellen:
Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Download...

PEI, Sicherheit von Impfstoffen, 2009
https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/bundesgesundheitsblatt/2009/2009...

RKI, Bulletin 8.8.19
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2019/Ausgaben/32-33...

RKI, Bulletin 16.8.18
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2018/Ausgaben/33_18...

PEI, Sicherheit und Verträglichkeit von monovalenten Masern- und kombinierten Masern-, Mumps-, Röteln- und Varizellenimpfstoffen, 2013:
https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/bundesgesundheitsblatt/2013/2013...

PEI, Sicherheit von Impfstoffen, 2009
https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/bundesgesundheitsblatt/2009/2009...

RKI, Ratgeber Masern
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Mase...

Bundesgesundheitsblatt 4/2019: Impfkomplikationen und der Umgang mit Verdachtsfällen
https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs00103-019-02913-1.pdf

Gast schrieb am 22.08.2019 um 22:53:27

Gast schrieb am 12.09.2019 um 06:58:36

Antwort von Hr. Hartmann (SPD):

Sehr geehrte Frau Cenpmxn,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Masernschutzgesetzes wurde 17. Juli 2019 im Kabinett beschlossen und geht jetzt nach der Sommerpause in die parlamentarische Beratung.

Wir haben mit dem Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Ziel muss es sein, die Masern zu eliminieren. Das kann laut WHO aber nur erreicht werden, wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung über eine ausreichende Immunität gegen die Masern verfügen und damit ein sogenannter Herdenschutz ausgebildet wird. Nach Angaben des RKI liegt die Quote in Deutschland bei 93 Prozent. Hierfür die Einführung einer gesetzlichen Masern-Impfpflicht in Erwägung zu ziehen, ist aus meiner Sicht richtig.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir mit unseren bisherigen Bemühungen zur Steigerung der Impfbereitschaft das Ziel, Masern in Deutschland zu eliminieren, nicht erreichen konnten. Nach wie vor gibt es zum Teil erhebliche Impflücken bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Immer wieder kommt es, in jährlich schwankenden Zahlen, zu schwerwiegenden Masernausbrüchen, bei denen auch Todesfälle zu beklagen sind. Eine Masernerkrankung ist keine harmlose Kinderkrankheit. Sie ruft eine erhebliche Schwächung des Immunsystems hervor, kann schwerwiegende Folgeinfektionen mit sich bringen und im schlimmsten Fall zum Tode führen. Bereits einige Tage vor Auftreten der Erkrankung ist die Infektion hoch ansteckend, weshalb beispielsweise der Ausschluss von Erkrankten vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung unter Umständen zu spät kommt und deshalb nicht ausreicht. Zirkulierende Masern gefährden alle nichtgeimpften Menschen und unter ihnen vor allem diejenigen, die aus Altersgründen oder auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können.

Wir haben uns in der Vergangenheit darauf konzentriert, die freiwillige Impfentscheidung zum Beispiel durch mehr Impfaufklärung oder den Ausbau der Vorsorgeuntersuchungen und der ärztlichen Impfberatung zu fördern. Eine gesetzliche Impfpflicht hat aber auch die SPD als letztes Mittel keineswegs ausgeschlossen. Für die Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht sehen wir zudem auch eine breite Mehrheit in der Bevölkerung.
Gegenstand der Beratungen sind selbstverständlich auch die mit der Regelung verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen. Ich meine, dass die individuelle Entscheidungsfreiheit dort ihre Grenze finden muss, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet ist und andere geeignetere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Hartmann, MdB


Gast schrieb am 22.08.2019 um 22:51:51

Gast schrieb am 24.08.2019 um 15:37:38

Antwort:

Sehr geehrter Herr Fpuhym,

vielen Dank für Ihre Frage. Vorausschicken muss ich, dass ich kein Gesundheitspolitiker bin, mir dazu also fachlich tiefgründige Kenntnisse fehlen. Grundsätzlich teile ich Ihre Skepsis gegenüber einer Impfpflicht, denn auch ich sehe hier einen tiefgreifenden Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Wie auch bei der Diskussion um die Organspende würde ich eine auf Freiwilligkeit basierende Regelung vorziehen. Dies stellt meine persönliche Ansicht dar, nicht notwendigerweise die meiner Fraktion.

Allerdings sehe ich auch die Gefahren einer epidemischen Ausbreitung dieser zu Unrecht als "Kinderkrankheit" bezeichneten Krankheiten. Gezielte "Masernparties" sind mir ein Gräuel. Und als Jurist muss ich sagen, dass kein Grundrecht schrankenlos gilt und seien es dem Grundrecht selbst innewohnende "immanente" Schranken. Bei der Diskussion um die Impfpflicht ist das Recht des Einzelnen gegen das öffentliche Interesse an der Verhinderung einer Krankheitsausbreitung durch Ansteckung abzuwägen. Hier gibt es für jede Seite Argumente. Natürlich sind die gesundheitlichen Risiken des Impfens an prominenter Stelle in die Abwägung miteinzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Enrico Komning

Gast schrieb am 22.08.2019 um 22:49:52

Gast schrieb am 22.08.2019 um 22:46:07

Gast schrieb am 12.09.2019 um 06:59:55

Wie gewohnt KEINE Antwort von Hr. Spahn (CDU):

Sehr geehrte Frau Cäcybj,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Der Kontakt zu den Mitbürgern ist mir persönlich sehr wichtig. Zum direkten Kontakt gehört für mich aber auch, dass mir die wesentlichen Daten - also zumindest der Name, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse - meines jeweiligen Gegenübers bekannt sind. Über meine E-Mail-Adresse (jens.spahn@bundestag.de), per Telefax (030-227 76814) oder aber per Post (Platz der Republik 1, 11011 Berlin) besteht jederzeit die Möglichkeit, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Täglich wenden sich auf diese Weise zahlreiche Mitbürgerinnen und Mitbürger mit ihren Anliegen an mein Büro. Dabei bemühe ich mich, diesen schnellstmöglich nachzugehen. Gerne können auch Sie sich mit Ihren Fragen und Anregungen direkt an mein Büro wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Spahn

Gast schrieb am 21.08.2019 um 06:35:08

Gast schrieb am 03.09.2019 um 10:24:20

Antwort von Mark Helfrich (CDU):

Sehr geehrte Frau Fpujbybj,

Ihrer Nachricht entnehme ich, dass Sie grundsätzliche Bedenken aufgrund des Kindeswohls gegen die Masernschutzimpfung haben.

Erlauben Sie mir zunächst eine persönliche Anmerkung. Meine Meinung zur Masernimpflicht basiert auf einer ganz privaten Erfahrung: Nach der Geburt unseres Sohns hätte meine Frau mich gern mit ihm in den Sitzungswochen besucht. Da aber damals in Berlin die Masern grassierten und der Kleine noch nicht geimpft werden konnte, haben wir uns schweren Herzens entschieden, das Risiko nicht einzugehen. Sicherlich, ein kleines Beispiel, aber es zeigt, dass Impfen keine rein private Entscheidung, sondern immer auch ein Stück gesellschaftliche Verantwortung ist.

In meinen Augen sollte es für Eltern selbstverständlich sein, das eigene Kind und andere durch Impfungen vor gefährlichen Krankheiten zu bewahren. Das hat lange gut und eigenverantwortlich funktioniert. Wenn nun fast besiegt geglaubte Krankheiten durch die Verweigerungshaltung zu vieler wieder auf dem Vormarsch sind, muss der Gesetzgeber handeln.

Nun zu Ihren Bedenken gegen den Masernimpfstoff. Der Lebendimpfstoff gegen Masern wird seit über 40 Jahren weltweit verabreicht. Die seitdem erhobenen Daten haben gezeigt, dass er sehr wirksam und sicher ist. Die heutigen Impfstoffe sind sicherer als je zuvor.

Bisher konnten wissenschaftliche Studien nicht belegen, dass sich nicht geimpfte Kinder geistig oder körperlich besser entwickeln als geimpfte. Dies wäre auch nicht plausibel. Die verfügbaren Schutzimpfungen richten sich gegen rund ein Dutzend besonders häufig auftretende oder gefährliche Erreger – mit Hunderten weiteren Erregern muss sich das Immunsystem täglich auseinandersetzen.

Auch die Impfung selbst stellt für das Abwehrsystem einen Stimulus dar und trainiert das Immunsystem. Dementsprechend wäre es ausgesprochen überraschend, wenn geimpfte Kinder generell eine schwächere Konstitution besäßen oder über dauerhaft weniger Abwehrkräfte verfügten. Hinzu kommt: Es steht außer Frage, dass Kinder durch schwerere Infektionen in der Regel in ihrer Entwicklung zurückgeworfen werden und gesundheitliche Komplikationen bis hin zu Todesfällen die Folge sein können. Genau diese lassen sich mit der Hilfe von Impfungen vermeiden.

Fakt ist, dass die Kinder heutzutage gegen mehr Krankheiten geimpft werden als früher. Die Zahl der dabei übertragenen Antigene im Impfstoff hat sich dennoch deutlich verringert. Der Grund dafür liegt darin, dass die modernen Impfstoffe hoch gereinigt sind und zumeist nur einzelne Bestandteile der Erreger enthalten. Tatsächlich setzt sich das kindliche Immunsystem, das für diese Aufgabe gut gerüstet ist, tagtäglich mit einer vielfach größeren Menge von Antigenen auseinander, als dies bei Impfungen der Fall ist.

Zwar kann keine Impfung einen 100%igen Schutz vor einer Infektion gewährleisten: Aber die Schutzwirkung nach einer einmaligen MMR-Impfung liegt bei 94-95%, die Impfeffektivität der zweimaligen Masernimpfung zur Verhinderung einer Masernerkrankung erreicht bis zu 99%.

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats des Paul-Ehrlich-Instituts, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, zur Qualität und Sicherheit von Impfstoffen.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Download...

In Ihrer Nachricht äußern Sie verfassungsrechtliche Bedenken (Verstoß gegen die Grundrechte) im Zusammenhang mit dem Masernschutzgesetz. Mit der bußgeldbewehrten Vorgabe, nach der bestimmte Personen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern aufweisen müssen, erfolgt ein mittelbarer Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG.

Allerdings ist dieser Eingriff mit dem verfolgten öffentlichen Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt. Denn bei gefährlichen übertragbaren Krankheiten steht der Schutz der Allgemeinheit über dem Anspruch des Einzelnen auf Autonomie. Der Staat hat eine aus Art. 2 GG abgeleitete Schutzpflicht auch denen gegenüber, die sich (noch) nicht selbst vor Maserninfektionen schützen können. Daher bin ich davon überzeugt, dass das Masernschutzgesetz im Einklang mit dem Grundgesetz steht.

Eine Sorge kann ich Ihnen nehmen. Das Gesetz sieht für Personen, die ohne erhebliche Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit nicht geimpft werden können, Ausnahmen vor. Hier bedarf es eines ärztlichen Attestes, um dies zu belegen.

In der Diskussion wird auch oft die Verletzung des Elterngrundrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG durch die Impfpflicht gerügt. Insoweit ist schon fraglich, ob sich eine Entscheidung der Eltern gegen die Impfung überhaupt innerhalb der Grenzen des Elterngrundrechts bewegt. Daran bestehen aufgrund der Tendenz des Bundesgerichtshofes (BGH), die Impfung als Teil des Kindeswohls zu betrachten und daraus folgend unter bestimmten Voraussetzungen im Zweifelsfalle den die Impfung bejahenden Elternteil allein entscheiden zu lassen, erhebliche Zweifel (BGH, Beschluss XII ZB 157/16 vom 3. Mai 2017).

Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz durch das Bundesverfassungsgericht abschließend geklärt werden wird.

Allerdings gilt: Auch wenn eine allgemeine Impfpflicht gegen Masern von Karlsruhe nicht beanstandet werden sollte, so muss ihre Notwendigkeit anhand medizinisch wissenschaftlicher Erkenntnisse in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Mark Helfrich

Gast schrieb am 21.08.2019 um 06:33:32

Gast schrieb am 20.08.2019 um 09:14:47

Heiko Schrank kommt auch am 14.September zu Demo in Berlin und wird dort eine Rede halten!

Gast schrieb am 19.08.2019 um 15:44:09

Noch ein Menschenentwürdigendes Spahn-Gesetz

https://www.change.org/p/lasst-pflegebed%C3%BCrftigen-ihr-zuhause-stoppt-das-intensivpflegest%C3%A4rkungsgesetz-jensspahn-bmg-bund

Gast schrieb am 19.08.2019 um 22:39:35

Ja, das Gesetz habe ich gelesen. Pfui Teufel Spahn. Menschenwürde ist ein Fremdwort für diese Person.
Um Gottes Willen, wer hat den Typen bloß in dieses Amt gehieft.

Gast schrieb am 19.08.2019 um 13:13:02

Statistik über Fragen und Antworten an Bundestagsabgeordnete auf abgeordnetenwatch.de mit Suchbegriff Impfpflicht: https://www.abgeordnetenwatch.de/dialogues/26909/deputies?keys=impfpflicht&date%5B0%5D=&date%5B1%5D=&answered=all

Fragen insgesamt: 52
Beantwortete Fragen insgesamt: 37
Antwortquote: 71%


Fragen und Antworten pro Partei:
- AfD: 4 / 4 = 100%
- CDU: 9 / 17 = 53%
- CSU: 2 / 3 = 67%
- FDP: 4 / 4 = 100%
- GRÜNE: 7 / 8 = 88%
- LINKE: 4 / 5 = 80%
- SPD: 7 / 11 = 64%


=> Die Koalition (CDU + SPD) bildet das Schlusslicht, was die Antwortquoten angeht!

=> 52 Fragen sind nicht wirklich viel, wenn man bedenkt, dass es 709 Abgeordnete gibt! Hier nochmal der Appell: Scheut Euch nicht und macht mit, Hilfestellung hier: https://www.individuelle-impfentscheidung.de/impfpflicht/masernschutzgesetz-vom-kabinett-verabschiedet-aber-was-machen-wir-denn-jetzt.html

Gast schrieb am 19.08.2019 um 21:06:20

Die Anwort auf Abgeordnetenwatch von Andrea Nahles, sinngemäß sind Impfverweigerer laut WHO eine globale Bedrohung. HILFE und rette sich wer kann vor solchen Politikern. Wer hat diese Leute bloß gewählt. Ich gehe jede Wette ein, dass alle die hier schreiben mehr Ahnung zu dem Thema haben, als die Leute, die darüber entscheiden dürfen. Aber so nicht: am 14.9.2019 in Berlin. Leute, lest Euch die Antworten der Abgeordneten durch und Euch stehen die Haare zu Berge. So viel Ignoranz, Unwissenheit, Desinterresse ist mir noch nie begegnet.

Gast schrieb am 19.08.2019 um 17:53:49

Die Antwort des Herrn Frank Junge-SPD an den Vater eines behinderten Kindes zeigt mir persönlich das Nichtinteresse an den einzelnen Bürger und vor allem die Empathielosigkeit dieses Politikers.

Zu den Masern: Plötzlich kommen so viele "Experten" darauf, dass bei jungen Erwachsenen die 2. Masernimpfung fehlt. Meine erwachsenen Kinder, 38 und 30 Jahre jung haben auch keine zweite Masernimpfung. Das liegt aber daran, daß sie damals auch nicht empfohlen wurde. Irgendwann kam die zweite Masernimpfung hinzu, warum auch immer. Trotzdem erkranken heute auch Menschen, die 2 x geimpft wurden. Wie lange soll denn das Spielchen noch weiter gehen? Warum beschäftigen sich all die schlauen Experten nicht damit, herauszufinden, warum sich die Krankheit ins Säuglings-und Erwachsenenalter verschiebt? Ich ahne schon warum sie dies nicht tun, weil sie evt. herausfinden würden, daß es an der Impferei liegt: fehlender Nestschutz, der einfach mal so weggeimpft wurde und weil die Masernimpfung eben doch nicht so wirksam ist, wie immer vorgegeben wird, dann bekommen die Kinder die Masern eben nicht mit 6 oder 7 Jahren, sondern später. Es gibt genügend Ärzte, die darüber schreiben. All das wird offiziell nicht hinterfragt und untersucht, statt dessen wird nur nach mehr Impfen gefordert und das ist meiner Meinung nach untragbar.

Gast schrieb am 19.08.2019 um 21:21:08

Danke. Es wäre prima, wenn Sie diese Punkte mit Fakten untermauert auch z.B. über abgeordnetenwatch.de gegenüber einem Abgeordneten, MdL oder MdB, äußern könnten.

Gast schrieb am 19.08.2019 um 10:36:07

Das Bundesgesundheitsministerium listet selbst etliche Stellungnahmen zur geplanten Impfpflicht auf: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/stellungnahmen-refe/masernschutzgesetz.html

Kritisch sehen den Entwurf u.a. folgende Organisationen:
- Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.
- Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)
- Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen und -Initiativen (BAGP)
- Dachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. (DDH)
- Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)
- Deutsche Gesellschaft für
Psychologie e.V.
- Deutscher Kinderschutzbund (DKSB)
Landesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlic
hen Gesundheitsdienstes e. V. Saarland
- Ständige Impfkommission (STIKO)
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di

Gast schrieb am 19.08.2019 um 06:44:46

Gast schrieb am 19.08.2019 um 06:43:38

Gast schrieb am 30.08.2019 um 06:29:41

Antwort von Ingrid Nestle (GRÜNE):

Sehr geehrte Frau Fpujbybj,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

Impfungen sind gelebte Solidarität. Hohe Impfquoten bei allen Infektionskrankheiten schützen die gesamte Bevölkerung, also auch diejenigen Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Sie fragten nach Zahlen hierzu, die nicht von der Pharmaindustrie stammen. Exemplarisch sei folgender Überblick aus dem Bundesgesundheitsblatt genannt: Wichmann und Ultsch (2013), "Effektivität, Populationseffekte und Gesundheitsökonomie der Impfungen gegen Masern und Röteln" 56:1260-1269. Viele Zahlen finden sich aber auch bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BzGA und unter impfen-info.de.

Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass die Menschen durch Aufklärung und Informationen dazu bewegt werden können, ihren Impfschutz zu vervollständigen. Deshalb setzen wir uns nicht für eine allgemeine Impfpflicht ein, sondern lediglich für eine Masern-Impfung als Voraussetzung für den Besuch öffentlicher Kitas. Uns haben die Argumente - insbesondere von Eltern - überzeugt, dass dadurch Kinder, die nicht geimpft werden dürfen, am besten vor der Ansteckung durch Masern geschützt werden können. Die Ursache für den nicht möglichen Impfschutz können sowohl medizinische Gründe sein oder dass Kinder in der Krippe oder als Geschwisterkinder noch zu jung sind. Wir haben lange mit uns gerungen, aber uns letztendlich dafür entschieden, einen ausreichenden Impfschutz zur Voraussetzung für den Besuch einer Kita machen zu wollen. Wir wollen, dass auch die Kinder, die aufgrund von Vorerkrankungen nicht geimpft werden können, in den Genuss früher Bildung kommen. Um ihre zweite Frage zu beantworten: Ich gehe davon aus, dass Impfungen nur für Masern in das Angebot aufgenommen werden, wenn Masernimpfungen als Voraussetzung für den Besuch einer Kita gelten. Derzeit sind sie nicht erhältlich.

Die jüngsten Erkenntnisse aus dem Barmer Arzneimittelreport 2019 zeigen zudem, dass das vom Kabinett vorgelegte Masernschutzgesetz in dieser Form nicht ausreichen wird, um die beträchtlichen Impflücken - die offenbar nicht nur die Masernimpfung betreffen - zu schließen. Durch die Debatte zur Masernimpfpflicht dürfen wir nicht vergessen, dass auch auf alle anderen Schutzimpfungen ein Augenmerk gelegt werden muss! Selbstverständlich müssen die Impfquoten generell erhöht werden. Dazu gehört aber auch, die beträchtliche Impflücke der Erwachsenen (50%) nicht zu ignorieren. Hier liefert Minister Spahn keinen Lösungsansatz. Der Kabinettsentwurf zum Masernschutzgesetz greift die Gelegenheit, eine umfassende Impfstrategie festzulegen, alles andere als beim Schopfe. Das hat sich durch den Barmer Arzneimittelreport nochmals bestätigt.

Wir fordern deshalb, dass niedrigschwellige Angebote geschaffen werden, denn vor allem in ländlichen oder sozial benachteiligten Regionen sind Impfangebote nicht mehr ausreichend verfügbar. Außerdem muss der Öffentliche Gesundheitsdienst wieder ausgebaut werden, um Impfungen in gezielten Aktionen auch in Betrieben, Einkaufszentren oder kommunalen Einrichtungen anbieten zu können. Wir brauchen den Digitalen Impfpass, um den Impfstatus besser im Blick zu behalten und so auch Impflücken, die einer unzureichenden Impfdokumentation geschuldet sind, zu schließen. Zudem sollen den Versicherten auch Apps zur Verfügung gestellt werden, durch die sie auf Grundlage der Daten des elektronischen Impfpasses an fällige Schutzimpfungen erinnert werden.

Darüber hinaus muss eine erfolgreiche Strategie zur Eliminierung der Masern und anderer Infektionserkrankungen vor allem auf Vernunft und den Willen zur gegenseitigen Solidarität setzen. Sie muss darauf angelegt sein, Informationsdefizite und regionale Impfbarrieren systematisch zu identifizieren und vor Ort gezielt zu verringern. Nur so wird es gelingen, die Masern und andere gefährliche Infektionskrankheiten endlich zu eliminieren.

Ich hoffe, Ihnen mit diesem Schreiben unsere Position verdeutlicht zu haben, und wünsche Ihnen alles Gute.

Mit besten Grüßen
Ingrid Nestle

Gast schrieb am 19.08.2019 um 06:40:54

Gast schrieb am 12.09.2019 um 07:03:07

Etwas längere Antwort von Mark Helfrich (CDU):

Sehr geehrte Frau Fpujbybj,

Ihrer Nachricht entnehme ich, dass Sie grundsätzliche Bedenken aufgrund des Kindeswohls gegen die Masernschutzimpfung haben.

Erlauben Sie mir zunächst eine persönliche Anmerkung. Meine Meinung zur Masernimpflicht basiert auf einer ganz privaten Erfahrung: Nach der Geburt unseres Sohns hätte meine Frau mich gern mit ihm in den Sitzungswochen besucht. Da aber damals in Berlin die Masern grassierten und der Kleine noch nicht geimpft werden konnte, haben wir uns schweren Herzens entschieden, das Risiko nicht einzugehen. Sicherlich, ein kleines Beispiel, aber es zeigt, dass Impfen keine rein private Entscheidung, sondern immer auch ein Stück gesellschaftliche Verantwortung ist.

In meinen Augen sollte es für Eltern selbstverständlich sein, das eigene Kind und andere durch Impfungen vor gefährlichen Krankheiten zu bewahren. Das hat lange gut und eigenverantwortlich funktioniert. Wenn nun fast besiegt geglaubte Krankheiten durch die Verweigerungshaltung zu vieler wieder auf dem Vormarsch sind, muss der Gesetzgeber handeln.

Nun zu Ihren Bedenken gegen den Masernimpfstoff. Der Lebendimpfstoff gegen Masern wird seit über 40 Jahren weltweit verabreicht. Die seitdem erhobenen Daten haben gezeigt, dass er sehr wirksam und sicher ist. Die heutigen Impfstoffe sind sicherer als je zuvor.

Bisher konnten wissenschaftliche Studien nicht belegen, dass sich nicht geimpfte Kinder geistig oder körperlich besser entwickeln als geimpfte. Dies wäre auch nicht plausibel. Die verfügbaren Schutzimpfungen richten sich gegen rund ein Dutzend besonders häufig auftretende oder gefährliche Erreger – mit Hunderten weiteren Erregern muss sich das Immunsystem täglich auseinandersetzen.

Auch die Impfung selbst stellt für das Abwehrsystem einen Stimulus dar und trainiert das Immunsystem. Dementsprechend wäre es ausgesprochen überraschend, wenn geimpfte Kinder generell eine schwächere Konstitution besäßen oder über dauerhaft weniger Abwehrkräfte verfügten. Hinzu kommt: Es steht außer Frage, dass Kinder durch schwerere Infektionen in der Regel in ihrer Entwicklung zurückgeworfen werden und gesundheitliche Komplikationen bis hin zu Todesfällen die Folge sein können. Genau diese lassen sich mit der Hilfe von Impfungen vermeiden.

Fakt ist, dass die Kinder heutzutage gegen mehr Krankheiten geimpft werden als früher. Die Zahl der dabei übertragenen Antigene im Impfstoff hat sich dennoch deutlich verringert. Der Grund dafür liegt darin, dass die modernen Impfstoffe hoch gereinigt sind und zumeist nur einzelne Bestandteile der Erreger enthalten. Tatsächlich setzt sich das kindliche Immunsystem, das für diese Aufgabe gut gerüstet ist, tagtäglich mit einer vielfach größeren Menge von Antigenen auseinander, als dies bei Impfungen der Fall ist.

Zwar kann keine Impfung einen 100%igen Schutz vor einer Infektion gewährleisten: Aber die Schutzwirkung nach einer einmaligen MMR-Impfung liegt bei 94-95%, die Impfeffektivität der zweimaligen Masernimpfung zur Verhinderung einer Masernerkrankung erreicht bis zu 99%.

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats des Paul-Ehrlich-Instituts, Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, zur Qualität und Sicherheit von Impfstoffen.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Download...

In Ihrer Nachricht äußern Sie verfassungsrechtliche Bedenken (Verstoß gegen die Grundrechte) im Zusammenhang mit dem Masernschutzgesetz. Mit der bußgeldbewehrten Vorgabe, nach der bestimmte Personen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern aufweisen müssen, erfolgt ein mittelbarer Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG.

Allerdings ist dieser Eingriff mit dem verfolgten öffentlichen Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt. Denn bei gefährlichen übertragbaren Krankheiten steht der Schutz der Allgemeinheit über dem Anspruch des Einzelnen auf Autonomie. Der Staat hat eine aus Art. 2 GG abgeleitete Schutzpflicht auch denen gegenüber, die sich (noch) nicht selbst vor Maserninfektionen schützen können. Daher bin ich davon überzeugt, dass das Masernschutzgesetz im Einklang mit dem Grundgesetz steht.

Eine Sorge kann ich Ihnen nehmen. Das Gesetz sieht für Personen, die ohne erhebliche Gefahr für ihr Leben oder ihre Gesundheit nicht geimpft werden können, Ausnahmen vor. Hier bedarf es eines ärztlichen Attestes, um dies zu belegen.

In der Diskussion wird auch oft die Verletzung des Elterngrundrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG durch die Impfpflicht gerügt. Insoweit ist schon fraglich, ob sich eine Entscheidung der Eltern gegen die Impfung überhaupt innerhalb der Grenzen des Elterngrundrechts bewegt. Daran bestehen aufgrund der Tendenz des Bundesgerichtshofes (BGH), die Impfung als Teil des Kindeswohls zu betrachten und daraus folgend unter bestimmten Voraussetzungen im Zweifelsfalle den die Impfung bejahenden Elternteil allein entscheiden zu lassen, erhebliche Zweifel (BGH, Beschluss XII ZB 157/16 vom 3. Mai 2017).

Im Übrigen ist davon auszugehen, dass die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz durch das Bundesverfassungsgericht abschließend geklärt werden wird.

Allerdings gilt: Auch wenn eine allgemeine Impfpflicht gegen Masern von Karlsruhe nicht beanstandet werden sollte, so muss ihre Notwendigkeit anhand medizinisch wissenschaftlicher Erkenntnisse in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Mark Helfrich

schrieb am 18.08.2019 um 09:34:15

Ich bin leider momentan etwas verwirrt und verunsichert. Meiner Meinung nach ist doch das Gesetzt noch durch, eine Freundin von hat jedoch kürzlich ein Schreiben vom Berliner Senat bekommen, dass alle Erzieher/innen in Kitas gegen Masern geimpft sein müssen. Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll das denn bitte durchgesetzt werden? Darf ein Arbeitgeber einfach so eine Impfung verlangen und ggfs. den Erzieher/innen kündigen, wenn sie dieser Aufforderung nicht nachkommen?

Gast schrieb am 19.08.2019 um 06:37:53

Fest steht, das Spahn'sche Masernschutzgesetz wurde noch nicht ins Infektionsschutzgesetz integriert, darüber muss erst der Bundestag im Herbst abstimmen. Und auch dann - sollte es tatsächlich durchgehen - wird es eine Übergangsfrist bis Juli 2021 für bereits Beschäftigte geben.

Nach etwas Recherche im Internet habe ich lediglich gefunden, dass die Opposition (FDP) des Berliner Senats wohl Anfang des Jahre eine Impfpflicht in Berlin beantragt hatte, diese jedoch von der rot-rot-grünen Koalition abgewiesen wurde.

Was fordert denn der Berliner Senat von den Erzieherinnen? Wäre es möglich, eine Abschrift dieses Briefes hier für die Allgemeinheit zu posten?

Ihre Freundin soll nach den Rechtsgrundlagen fragen, sofern diese nicht dem Schreiben zu entnehmen sind.

Gast schrieb am 19.08.2019 um 03:34:43

ich denke, dass sie es nicht dürfen. Das Grundgesetz - und nicht das Bundesverfassungsgericht - ist die ranghöchste Rechtsquelle.
Eine ranghöhere Rechtsquelle bricht eine rangniedrigere.
Nach Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz darf eine Impfung nicht verlangt werden, weil es gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verstößt.

Der Berliner Senat betrachtet es jedoch als sein selbstverständliches Recht, sich über Rechtsvorschriften hinwegzusetzen, wenn sie ihm gerade nicht gefallen.

Sie können sich dann vor Gericht ihr Recht einklagen und werden erfahren, dass das Gericht dann meint, die körperliche Unversehrtheit der Kinder ginge vor - ohne jede sachliche Grundlage.

Diese Richter erachten es nicht für nötig, sich mit den Dingen zu befassen, über die sie entscheiden.
Die entscheiden dann im Sinne von "Fachleuten", welche garantiert die üblichen Impfbefürworter sind.

An der Stelle können Sie wahrscheinlich nichts anderes erreichen, als dass Sie trotzdem entlassen werden und sie als unbequem bei anderen nicht eingestellt werden.

Vielleicht können Sie aufgrund gesundheitlicher Dinge nicht geimpft werden. Da weiß ich nicht, ob Sie dann trotzdem entlassen werden. Da müssten Sie wohl eine Entschädigung oder Rente bekommen.

Oder Sie lassen den Arzt eine Haftungserklärung samt Sicherheitsleistung unterschreiben, dass er für alle Schäden und Folgeschäden aus der Impfung haftet.

Dann können Sie sagen der Arzt will nicht impfen. Ich fürchte nur, auch das werden die fanatischen Zwangsimpfer nicht akzeptieren und Ihnen die Schuld zuschieben, Sie hätten es dem Arzt verunmöglicht, Sie zu impfen.

Ich kann Ihnen da leider nicht sagen, was für Sie richtig ist.

Gast schrieb am 19.08.2019 um 13:52:07

"ich denke, dass sie es nicht dürfen. Das Grundgesetz - und nicht das Bundesverfassungsgericht - ist die ranghöchste Rechtsquelle.
Eine ranghöhere Rechtsquelle bricht eine rangniedrigere."

Das Grundgesetz ist letztlich nur ein Stück Papier das von Menschen interpretiert werden muss - die höchste Instanz bei der Interpretation des GG ist das Bundesverfassungsgericht..


"Nach Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz darf eine Impfung nicht verlangt werden, weil es gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verstößt"

Und Artikel 2 des GG regelt in Absatz 2 die Details was die "körperliche Unversehrtheit" anbelangt:

Und dort steht folgendes:

"(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Selbst das Recht auf Leben gilt nicht uneingeschränkt - so ist z.B. per Gesetz geregelt dass die Polizei unter bestimmten Vorraussetzungen ("finaler Rettungsschuß") Menschen töten darf.

Auch die "Freiheit der Person" kann durch Gesetze eingeschränkt werden - ansonsten wären ja z.B. Haftstrafen für verurteilte Mörder grundgesetzwidrig.

Gast schrieb am 17.08.2019 um 10:52:09

In dem 2. Band, die BCG-Schutzimpfung aus dem Jahre 1950

wird die Arbeitsmethode, der von Steuergeldern bezahlten Medizinalbeamten, erläutert.

Das Impfgeschäft ist eine Experimentiererei, vergleichbar mit der Erfindung und der Erforschung alter und neuer Werkstoffe wie Beton oder Metall usw..
Auch beim Impfgeschäft wird mit extremen Belastungsproben experimentiert. Hier ist das Baby, das Kind der Werkstoff, der geprüft wird, der einer unmenschlichen Belastungsprobe mit ungewissem Ausgang unterzogen wird.

Das ist Eugenik! Nur die Harten kommen in den Garten.

Nur die Harten können verbeamtet werden und dieses Klientel ist somit vor jeglicher existenziellen Not befreit. Und genau diese existenziell abgesicherte Beamtenschaft ist es, die mit den Babys und den Kindern Russisch Roulette spielt. Das ist staatlich organisiertes Barbarentum! Das muss man sich nicht gefallen lassen, dagegen muss vehement rebelliert werden.

Auf der Seite 139 des genannten Buches wird beschrieben, dass mit der BCG Impfung ein künstlicher Primärkomplex mit einer allergischen Reaktion geschaffen wird.

Auf der Seite 143 des genannten Buches wird von den Staatsbeamten zugegeben, dass sie keine Ahnung von ihren Experimenten haben. Sie können auch nicht sagen, wie lange die künstliche Allergie, die sie durch die Impfung setzen, erhalten bleibt.

Hier wird eklatant gegen den Nürnberger Kodex von 1947 verstoßen!

Wenn das Experiment, von dem die Staatsmedizin keinerlei Ahnung hat, aus dem Ruder läuft, hat die von den Krankenkassenbeiträgen finanzierte Staatsmedizin / Schulmedizin zum Erschrecken aller, eine Autoimmunerkrankung gesetzt, die den kindlichen Impfling unter Umständen zu einem chronisch kranken, irreparablen jungen Schmerzpatienten, einem jugendlichen Rheumatiker degradiert.
Dieser Impfgeschädigte darf dann ein Leben lang mit seinen Krankenkassenbeiträgen seinen Schlächtern und Schergen ein angenehmes Leben finanzieren.


Die Bevölkerung muss sich über kurz oder lang international organisieren und ein, dem Nürnberger Ärzteprozess (1946 - 1947) ebenbürtiges Tribunal, zur Verurteilung der Impfkriminalität, errichten.


https://books.google.de/books?id=D7F6DwAAQBAJ&lpg=PA134&dq=bcg%20prim%C3%A4rkomplex&hl=de&pg=PA139#v=onepage&q&f=false

https://books.google.de/books?id=D7F6DwAAQBAJ&lpg=PA134&dq=bcg%20prim%C3%A4rkomplex&hl=de&pg=PA143#v=onepage&q&f=false



Gast schrieb am 16.08.2019 um 20:16:49

Gast schrieb am 16.08.2019 um 20:07:59

Gast schrieb am 16.08.2019 um 19:53:51

Gast schrieb am 30.08.2019 um 06:25:34

Unmögliche Antwort von Jan Korte (LINKE):

Sehr geehrte Frau Qnuz,

bei dem von Ihnen zitierten Beschluss handelt es sich um einen Beschluss des Parteivorstandes, nicht der Fraktion. Allerdings unterstützt auch meine Fraktion DIE LINKE im Bundestag die Einführung einer Impfpflicht, wenn andere Maßnahmen nicht greifen.
Nach aktuellen Erhebungen ist die Impfquote noch geringer als angenommen, ein ausreichender Impfschutz - und damit der Schutz von Gesundheit und Leben vor allem derjenigen, die nicht geimpft werden können - ist deshalb nicht mehr gewährleistet.
Sie ignorieren einen ganzen Katalog in dem Papier, mit dem freiwillige Impfungen und die Stärkung von Beratung und Aufklärung vorangetrieben werden sollen, so auch den Satz vor dem von Ihnen angeführten Zitat.
Der lautet: “Eltern, die, ohne, dass eine gegenteilige medizinische Indikation oder ein ähnlicher zwingender Grund vorliegt, die Verpflichtung zur Impfung ihrer Kinder nicht umsetzen, erhalten Unterstützung durch die Gesundheits- und Jugendschutzbehörden (Gesundheitsamt, Jugendamt).
Diese Unterstützung erfolgt zunächst mittels fachlicher Beratung und aufsuchender Sozialarbeit.” Erst wenn alle diese Maßnahmen nichts bewirkt haben, muss der Staat eine Gefährdung des Kindeswohls verhindern, wie es das BGB nicht nur erlaubt, sondern sogar verlangt.
Das ist nicht “totalitär”, wie Sie es nennen, sondern das ist der Rechtsstaat, der die Rechte von Kindern leider manchmal auch gegen ihre Eltern durchsetzen muss.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Korte

VIVIEN schrieb am 16.08.2019 um 15:07:23

Ein weiterer Grund der geplanten Einführung einer Impfpflicht in Deutschland liegt in der Europapolitik. Die bestehende Impfpflicht in Frankreich, Polen und Italien dürfte dort zukünftig einfacher zu argumentieren sein wenn Deutschland nachziehen würde, andere EU-Staaten könnten dem Beispiel nacheifern. EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis forderte erst kürzlich einheitliche EU Maßnahmen. Dies Vorausgeschickt, kann ich Patientin/Patient nur dringendst dazu raten dem Europäischen Forum für Impfstoffüberwachung (https://www.efvv.eu/) beizutreten und die, Stand 16.08.2019, bereits von 228920 Menschen unterzeichnete Petition zu unterzeichnen. Politikerin/Politiker und Ärztin/Arzt möchte ich eindringlich bitten die Stellungnahme des EFVV zu beachten (https://www.efvv.eu/wp-content/uploads/2019/05/Masern-EFVV-Paper-24.-Mai-2019.pdf).

STATISTIK DES RKI

Wirft man einen Blick auf die Statistik, des Robert Koch-Institut (RKI), der Masernfälle der Jahre 2001 - 2019, wird ersichtlich, dass die Berichterstattung und Rhetorik des BMG, in Kollaboration mit Spiegel, Bild u.a., unzulässig, manipulativ und aus dem Zusammenhang gerissen ist. Abgeordnete und die Bevölkerung sollen, unter selektiver Berücksichtigung der Fakten, systematisch fehlgelenkt werden.

Das BMG hat, nach der Anfang August herausgegeben Meldung und unter Bezugnahme auf Ausgabe 32/33-2019 des Epidemiologischen Bulletin, scheinbar schnell selbst erkannt, dass die 457 nicht näher differenzierte Masernfälle bis Juni 2019 im unteren Bereich der seit 2001 geführten Aufzeichnung in Deutschland liegen und dass dieses Faktum zur Argumentation einer flächendeckend Impfpflicht gegen Masern unzureichend ist um eine Mehrheit für eine Impfpflicht zu überzeugen. Wenige Tage darauf wurde daher flugs, auch um den Druck auf die Abgeordneten aufrecht zu erhalten, die bislang nicht überprüfte Barmer Statistik nachgereicht.

Mit Auftauchen der Barmer Statistik jedoch, könnte sich die Katze in den Schwanz beißen, belegt sie doch im Umkehrschluss eindeutig, dass 1) eine epidemiologische Bedrohung der Bevölkerung, durch Masern überhaupt nicht in dem propagierten Masse existiert, selbst dann nicht wenn in der Bevölkerung die Maser-Durchimpfrate bei unter 90% liegen würde, 2) führt sie die Theorie der Herdenimmunität Ad Absurdum denn, umgerechnet auf die Bevölkerungszahl, die in Deutschland bei über 80m liegt, gibt es statistisch gesehen nirgendwo auf der Welt so wenige Krankheits- und Todesfälle von Maser wie in Deutschland und dies, laut Barmer Studie, bei einer nicht hinreichend immunisierten Gesamtbevölkerung. Des Weiteren verlaufen, laut Statistik, Masernfälle in Deutschland in 99,99% der Fälle ohne Komplikationen und Spätfolgen.
Geht man weiter und nimmt die einzelnen Bundesländer unter die Lupe, wird man schnell feststellen, dass ausgerechnet in den Bundesländern in denen scheinbar ein geringerer Teil der Bevölkerung immunisiert ist (immer umgerechnet auf die Einwohnerzahl) die wenigsten Fälle von Masernerkrankungen in Deutschland vorkommen (Bsp.: Minister Lucha BW).
Schaut man sich die Masernstatistik der BRD über einen zeitlichen Verlauf von 100 Jahren an (1919 – 2019) wird man feststellen, dass die Infektion bereits in den Jahren 1919 – 1973 (Jahr der Einführung der Maser-Impfempfehlung in Deutschland) äußerst stark rückläufig war. Dieser Rückgang kann statistisch gar nicht mit der Masernimpfung in Zusammenhang und ihr auch nicht zugerechnet werden. Herr Prof. Dr. Krämer, bitte werten Sie die vorhandenen Statistiken einmal ausführlich aus.

FAZIT
In der großen Koalition wird mit zweierlei Maß gemessen, dies muss vehement kritisiert werden!
Wird bei Themen wie z.B. der gesundheitlichen Langzeitschädigung des Menschen durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung (Kinder und Schwangere werden dieser schutzlos ausgeliefert) die Schutzpflicht vom Staat negiert, soll sie im Bereich prophylaktischer Maßnahmen in unzulässiger Weise ausgeweitet werden. Massive wirtschaftliche Interessen werden dem Allgemeinwohl in beiden Fällen vorgezogen. Die Frage muss gestattet sein: Warum begibt sich das BMG statistisch und propagandistisch auf Bildzeitung Niveau?
Das Unrecht eines staatlich geplanten Impfzwangs sowie der geplanten Kinds- und Körperenteignung ist ein weiterer Angriff auf die Bürgerrechte. Unsere und die neue Generation wird dadurch Impfungen sehr viel kritischer gegenüberstehen als dies jemals in der Vergangenheit der Fall. Sie wird nicht zulassen, dass ihr Körper zwangsenteignet und dem tiefen Pharmastaat überlassen wird.

RKI - Statistik der erfassten Masernfälle 2001 - Juni 2019
2001 - 6039
2002 - 4656
2003 - 777
2004 - 123
2005 - 781
2006 - 2308
2007 - 566
2008 - 915
2009 - 572
2010 - 780
2011 - 1608
2012 - 165
2013 - 1768
2014 - 442
2015 - 2465
2016 - 325
2017 - 929
2018 - 543
2019 - 457

Die geschätzte durchschnittliche Letalität durch Maser in Deutschland beträgt pro Jahr 1 Todesfall, bei diesem statistischen Todesfall sind die Umstände nicht bekannt. Die Todesfälle durch Impfungen liegen zumindest > 1 (Bitte korrigieren Sie mich wenn ich hier falsch liege). Unter allen Impfungen ist M-M-R-II, laut RKI, diejenige die die meisten negativen Impfnebenwirkungen aufweist.

Brief des Europäischen Forums für Impfstoffüberwachung an Politiker, Ärzte und Patienten
https://www.efvv.eu/wp-content/uploads/2019/05/Masern-EFVV-Paper-24.-Mai-2019.pdf

RKI - Epidemiologische Situation der Masern und Röteln in Deutschland in 2018
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Praevention/elimination_04_01.html

RKI - Impfquoten bei Schuleingangsuntersuchung 2017
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2019/Ausgaben/18_19.pdf?__blob=publicationFile

RKI - Masern Stand Juni 2019
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2019/Ausgaben/32-33_19.pdf?__blob=publicationFile

RKI - Masern Genotype
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2018/Ausgaben/33_18.pdf?__blob=publicationFile

RKI - Impfnebenwirkungen bei Kindern, Jugendlichen
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Impfsicherheit/Impfnebenwirkungen_Kinder_Jugend_01.pdf?__blob=publicationFile

Zum Thema Zwangsimpfungen in Europa
https://www.vaccinestoday.eu/stories/mandatory-vaccination-work-europe/

Und bitte lesen sie einmal die ausführlichen Spezifikationen von M-M-RVAXPRO, ähnlich M-M-R-II
https://www.ema.europa.eu/en/documents/overview/m-m-rvaxpro-epar-summary-public_de.pdf

https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/m-m-rvaxpro-epar-product-information_de.pdf

https://www.ema.europa.eu/en/documents/scientific-discussion/m-m-rvaxpro-epar-scientific-discussion_en.pdf

Sabrina schrieb am 15.08.2019 um 18:20:04

Sehr geehrte Frau Prof. Monika Grütters,

Ich wohne im Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf.
Ich würde gern mit Ihnen als zuständige Abgeordnete über zwei aktuelle gesundheitspolitische Gesetzesvorhaben, die tief in die Rechte, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingreifen, sprechen.


Impfungen:

a) BCG-Impfung gegen Tuberkulose

Sie können sich sicher noch an die BCG-Impfung gegen Tuberkulose erinnern.
Die hat man eingestellt, Jahrzehnte, nachdem eine Studie in Indien offenlegte, dass diese Impfung schadete, was man nicht so offen zugeben möchte. Hier der Link auf eine kleine Seite des Robert-Koch-Instituts:

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/Tuberkulose/FAQ01.html


b) Tetanus

Robert-Koch-Institut - RKI-Ratgeber Tetanus:
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Tetanus.html

Darin heißt es:
"Ein überstandener Tetanus hinterlässt keine Immunität"

Also noch mal ganz laaangsaaam:
Die
- Infektion mit einen Erreger
- Erreger nicht abgeschwächt
- sowie dess Toxin
- und die Erkrankung selbst
hinterlassen keine Immunität.
Aber sonst erzählt man uns immer das genaue Gegenteil.
Zu Deutsch: Die Impfung gegen Tetanus hinterlässt keine Immunität !


c) Masern

RKI Ratgeber Masern
"Seit einigen Jahren ist ein Anstieg des relativen Anteils älterer Altersgruppen (> 10 Jahre) bei den an Masern Erkrankten zu beobachten, der seit 2006 konstant über 50% liegt. Zudem ist die Inzidenz der gemeldeten Fälle bei Kindern unter einem Jahr und bei einjährigen Kindern im Vergleich zu den anderen Altersgruppen weiterhin hoch."
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Masern.html
Das ist die Folge der Masern-Impfung. Die Impfungen
- hinterlassen keine Immunität um Ältere zu schützen
- die Mütter können keine Immunität an die Säuglinge weitergeben (sogenannter Nestschutz)
In beiden Altersgruppen ist das Komplikationsrisiko viel höher, als wenn Kinder früher im natürlichen Alter die Erkrankung bekommen hatten.

Der übliche Verlauf der Masernerkrankung ist, wie dem RKI-Ratgeber Masern zu entnehmen ist, völlig harmlos:
"Masern sind eine systemische, sich selbst begrenzende Virusinfektion mit zweiphasigem Verlauf. Sie beginnen mit Fieber, Konjunktivitis, Schnupfen, Husten und einem Enanthem an der Mundschleimhaut. Diese sogenannten Koplik-Flecken (kalkspritzerartige weiße bis blau-weiße Flecken) sind pathognomonisch für die Masern. Das charakteristische makulopapulöse Masernexanthem (bräunlich-rosafarbene konfluierende Hautflecken) entsteht am 3.-7. Tag nach Auftreten der initialen Symptome. Es beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und bleibt 4-7 Tage bestehen. Beim Abklingen ist oft eine kleieartige Schuppung zu beobachten. Am 5.-7. Krankheitstag kommt es zum Temperaturabfall. Eine Masernerkrankung hinterlässt lebenslange Immunität."


Der mathematische Statistiker wertet die Krankheitsfälle vereinfacht so aus:
Er bildet Mittelwert und Standardabweichung.
Bei Masern würde sich als Mittelwert etwas über zwei Wochen ergeben,
als Standardabweichung (sozusagen übliche Schwankungen der Krankheitsdauer) vielleicht 1 bis 2 Wochen.

Bei Krankheitsverläufen außerhalb der Standardabweichung sagt der Statistiker:
Moment mal - Das ist ungewöhnlich - Diese Fälle müssen wir uns nochmal gesondert anschauen.
Dort liegen möglicherweise noch andere Faktoren vor, die zu diesem ungewöhnlichen Verlauf beigetragen haben.

Solche lagen zum Beispiel bei dem Jungen, auf dem Gesundheitssenator Mario Czaja eine Impfkampagne aufgebaut hatte, vor.
Er war gegen alles geimpft - also auch gegen Mumps und Röteln und somit auch gegen Masern, da beim PEI nur Masern-Mumps-Röteln-Dreifachimpfstoffe zugelassen sind.
Er war schwer herzkrank.

RKI Ratgeber Masern:
"Das Masernvirus ist sehr empfindlich gegenüber äußeren Einflüssen, wie erhöhten Temperaturen"

Fieber - also "erhöhte Temperaturen" ist die angemessene Immunreaktion auf den Erreger. Dieser wird dadurch unschädlich gemacht und die Erkrankung heilt ab.
Fiebersenkungen sind also eine weitere Ursache für Masernkomplikationen.

Da hätte ich ein paar Fragen an Sie:

1. Wo bleibt das Fieber nach Infektion durch Impfung?

2. Könnte es nicht vielleicht sein, dass bei durch Impfungen mit Masern infizierten Personen der Erreger nicht abgeheilt wird und diese Leute dann halbkrank sind, rumkränkeln als Kinder und Erwachsene der Impfgenerationen?

3. Könnte es nicht vielleicht sein, dass nicht Herdenschutz, sondern wandelnde Infektionsherde mit diesen Impfungen erzeugt werden?
Haben Sie sich mal vom Wissenschaftlichen Dienst eine kontrollierte Studie zur Masernimpfung vorlegen lassen,
bei der die gesundheitliche Situation Ungeimpfter und Geimpfter gegenüber gestellt wird?

Entlarvend, was das RKI schreibt:
"Darüber hinaus werden auch nach der Zulassung meist von den Herstellern, aber auch von unabhängigen Wissenschaftlern aus Universitäten und Forschungs­instituten Studien durchgeführt, in denen die Wirksamkeit und Sicherheit von Impfungen fortlaufend untersucht wird. Daher konnten bei Impfstoffen, die bereits seit vielen Jahrzehnten eingesetzt werden, zum Beispiel beim Masernimpfstoff, Wirksamkeit und Sicherheit bei Millionen von Menschen belegt werden. Ausdruck der Wirksamkeit ist nicht zuletzt die Tatsache, dass die Masern weltweit erfolgreich zurückgedrängt und Todesfälle vermieden werden konnten."
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Bedeutung/Schutzimpfungen_20_Einwaende.html#doc2378400bodyText2

Angebliche Studien, die völlig anonym bleiben.

Zu deutsch:
Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg für den gesundheitlichen Nutzen der Masernimpfung.

Es sei zu guter Letzt noch erwähnt, dass die Geschichte, nicht nur die des Nationalsozialismus, sondern auch die gegenwärtige, wo beispielsweise in der Psychiatrie Menschen zu gesundheitlichen Krüppeln und zu Tode behandelt werden (googeln Klaus Peter Löser "Hin zum Schwachsinn" (FOCUS), "Schicksal Psychiatrie: Wie Psychiater das Leben der Vera Stein zerstörten" (RBB)), lehrt, dass Zwangsbehandlung nicht der Gesundheit dient.

Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass die Masernimpfpflicht nicht vom Bundestag beschlossen wird.



Organtransplantation

Zum Gehirn gehört auch der Hypothalamus.
Er ist Teil des Zwischenhirns
Er ist unter anderem notwendig, um den Stoffwechsel aufrecht zu erhalten.
Dessen Ausfall führt zum Tod.

Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer, wird nach 3 Tagen die Hirntod-Diagnostik wiederholt.
Und danach erst können Organe entnommen werden.
Insgesamt müsste der Mensch vor der Organentnahme also mindestens ca. 4 Tage hirntot gewesen sein,
also 4 Tage ohne funktionierenden Stoffwechsel.

Das schreibt die Fachliteratur:
"Hormonregulation. In 30 – 50% aller Hirntodfälle kommt es zum Diabetes insipidus (Pendl 1986, vgl. 87% bei Outwater (1984), 38% bei Fiser (1987)), erklärt durch Ausfall der hypothalamisch / hypophysären Regulation."
Quelle:
Andreas Bertels: Der Hirntod des Menschen, Diss., Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, 2002
https://docserv.uni-duesseldorf.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-2402/402.pdf

Zu Deutsch:
In den verbleibenden 50% bis 70% aller Hirntodfälle liegt gar keine Hirntod vor, da Hypothalamus und Hypophyse Teil des Gehirns sind.

Es ist jetzt Ihnen überlassen, ihre Schlussfolgerungen zu ziehen, wie es zu solchen Fällen kommen kann:
Der Student, der jüngst noch "hirntot" war. In Frankfurter Rundschau, 9.5.2012
https://www.fr.de/wissen/student-juengst-noch-hirntot-11358220.html

Es ist offensichtlich so, dass die Menschen, denen Organe entnommen werden, in der Regel NICHT hirntot sind.

Ich bitte Sie, alles dafür zu tun, Menschen vor Hirntod-Diagnostik und Organentnahme zu schützen und insbesondere zu verhindern, dass das vom Gesundheitsminister Spahn geplante Gesetz, welches uns zur potentiellen Organbank machen solle, beschlossen wird.


mit freundlichen Grüßen




p.s.
Wäre nett, wenn Sie meine eMail auch an andere, nicht befangene Abgeordnete weiterleiten würden.


_____


Frau Petra Pau erhielt ebenfalls eMail mit diesem Inhalt.

----

An Herrn Tolzin
Wenn dieser Post unter einem anderen Artikel auf Impfkritik besser platziert wäre, können Sie ...

Sabrina schrieb am 11.09.2019 um 17:44:31

Bis zum heutigen Tag habe ich weder von Frau Grütters noch von Frau Pau eine Antwort oder einen Termin im Abgeordnetenbüro bekommen.

Es wird offensichtlich abgeblockt.

Ich bin der Auffassung, dass der Staat per se kein Recht auf Körperverletzung hat.
Es gibt auch kein Gemeinwohlinteresse an Körperverletzung.

Die Sprüche von Prävention und Gesundheitsschutz möchte ich mir verbeten haben.

Diese Contergans und Lipobays und Pandemrix-Onkelz und Tanten mögen bitte zur Kenntnis nehmen, dass Gesundheitsschutz dort anfängt, wo man Schäden durch Behandlungen vermeidet, also bei der Vermeidung von z.B. Impfschäden und somit von Impfungen.

Gast schrieb am 15.08.2019 um 21:16:26

Sehr sehr sehr gut !

Gast schrieb am 15.08.2019 um 16:35:49

"Ob die gegenwärtigen Aktivitäten ausreichen werden, um die Impfpflicht-Pläne von Spahn zu kippen? Ich schulde Ihnen hier meine ehrliche Meinung: Nein ich habe leider keine große Zuversicht."

Wenn man bedenkt das heute bereits 97% aller Erstklässer freiwilig gegen Masern geimpft und deren Eltern die Masernimpfung offensichtlich nicht ablehnen und den verbleibenden 3% sicherlich ein Teil Etlern hat die einfach den Impftermin vergessen haben oder zu "faul" waren einen Termin beim Kinderarzt zu machen und auch noch ein kleiner Teil bei denen die Kinder aus medizinischen nicht oder noch nicht geimpft werden konnten bleint vielleicht noch ein Potential von 2% der Bevölkerung übrig welches gegen die Masern-Impfpflicht ist.
Tartsächlich "aktiv" im Sinne von nenneswert eigener Zeit/eigenem Geld investieren werden davon vielleicht 10% also 0,2% der Gesamtbevölkerung und wenn sich die Teilnehmerzahlen von Demos gegen die Impfpflicht anschaut (zuletzt in Hannover waren es wohl zwischen 200 und 300) ist selbst das wohl noch sehr optimistisch geschätzt.

Das ist eine für keinen Politiker relevant große Gruppe...

schrieb am 15.08.2019 um 17:06:18

8 bis 9 % der Erstklässler geben keinen Impfpass ab und müssen deshalb als ungeimpft gelten. Und das lassen die Behörden regelmäßig einfach mal so unter den Tisch fallen.
Was ich damit sagen will: Wir sind in Wahrheit viel mehr, als wir glauben.

Gast schrieb am 15.08.2019 um 18:19:49

Es geht um die informierte Patientenentscheidung. Es ist Grundgesetzwidrig wenn der Staat diese den Eltern entzieht. Mag sein, dass Staatsrechtler Thiele dies anders sieht, er irrt. Wir werden sehen.

Gast schrieb am 16.08.2019 um 08:12:39

Für mich ist entscheidend, dass Impfstoffe nicht geprüft sind im wissenschaftlichen Sinne und deshalb die schlimmen Nebenwirkungen erklärbar sind. Bei Tetanus sind es jährlich im Durchschnitt 15 Tote durch Impfungen, bei Masern 1,25 pro Jahr, bei 0 bzw. 0,5 Toten durch die Krankheit im Schnitt der letzten Jahre. Daneben die vielen Impfschäden, die nicht zum Tode führen inkl. Autismus, wie ja eindeutig nachgewiesen und belegt ist. Dies zeigen u.a. auch die Entschädigungszahlen für Autismus. Der DTP-Impfstoff Tripedia enthielt den Hinweis auf die Nebenwirkung Autismus früher noch explizit.
Wer möchte sich das antun, wenn er die Zahlen kennen würde, vor allem wenn er/sie wüsste, dass die Impfung zu schwereren Masernverläufen führt und die Erkrankungszahlen erhöht? Richtig: Niemand!

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