Libertas & Sanitas e. V.: 'Geht bitte auch auf die Landtagsabgeordneten zu'

Impfpflicht: 'Geht bitte auch auf Eure Landtagsabgeordneten zu!'

Abb.

Der Bundesrat muss dem geplanten Impfpflicht-Gesetz anscheinend nicht zustimmen, wird jedoch die Möglichkeit einer Stellungnahme bekommen. Der Verein Libertas & Sanitas e. V. ruft deshalb dazu alle Freunde der Freien Impfentscheidung dazu auf, nicht nur auf ihre Bundestagsabgeordneten, sondern auch auf die Mitglieder der Landtage zuzugehen und möglichst das Gespräch mit ihnen zu suchen.

(LiSa, 16.08.2019) Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung muss der Bundesrat nicht dem Gesetzentwurf zustimmen, aber:

Nach Art. 76 GG muss dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Der Gesetzentwurf ist deshalb am 09.08.2019 an den Bundesrat zur Stellungnahme weitergeleitet worden. Dieser hat 6 Wochen Zeit zuzustimmen oder den Vermittlungsausschuss anzurufen (Art. 76 GG).

Die Frist endet am 20.09.2019. Der Bundesrat wird über den Entwurf wohl in der Sitzung des Gesundheitsausschusses am 04.09.2019 beraten und in der Sitzung am 20.9.2019 beschließen.

Damit ergibt sich für uns die Möglichkeit, auf die Mitglieder der Landesregierungen zuzugehen und diese aufzufordern, sich gegen den Gesetzentwurf auszusprechen.

Sinnvoll ist es, dass jeder (Stammtisch) an die Landesregierungen und die Fraktionen in den Landtagen ihres Bundeslandes herantritt. Es macht wenig Sinn, wenn jeder alle anschreibt. Massenmails werden als Masse behandelt und meist entsorgt.

Sinnvoll ist sicher auch, die örtlich zuständigen Abgeordneten im Landtag anzusprechen und anzuschreiben, dass sie auf die Landesregierung und ihre Bundestagskollegen Einfluss nehmen.
 
Schwerpunkte der Forderungen können sein:

Argumente sind zu finden in unserer aktuellen Stellungnahme vom 15.08.2019 zum Kabinettsentwurf vom 17.07.2019 unsere vorherige Stellungnahme zum Referentenentwurf vom 30.04.2019.

Webseite von Libertas & Sanitas e. V.  


Abb.


Gast schrieb am 03.10.2019 um 15:44:00

Hallo, bitte unstützt diese Petition!
https://www.openpetition.de/petition/online/masern-einzelimpfstoff-jetzt?direct=1

Gast schrieb am 26.08.2019 um 21:28:32

Ich bin ein wenig enttäuscht darüber, dass bisher - zumindest über abgeordnetenwatch.de - ausschließlich Landtagsabgeordnete der Länder Sachsen und Bayern angeschrieben wurden. Das ist zu wenig. Es muss ja nicht die genannte Plattform sein, Hauptsache es findet auf irgendeinem Weg statt. Dann würden wir uns aber natürlich alle über Feedback hier freuen.

Gast schrieb am 22.08.2019 um 22:15:23

Frage an Martin Buschmann (Tierschutzpartei), Mitglied des Europaparlaments (MEP): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/martin-buschmann/question/2019-08-21/321835

Gast schrieb am 26.08.2019 um 06:28:32

Antwort:

Sehr geehrter Herr Sevgm,

vielen Dank für Ihre Frage, die allerdings gar nicht so einfach zu beantworten ist.

Zunächst bin ich der Meinung, daß eine Impfpflicht nicht angemessen wäre, sie verstößt klar gegen die Unversehrtheit und wäre unter Zwang eine klare Körperverletzung.

Ich würde es sehr begrüßen, wenn sich jeder Bürger über Impfungen und die eventuellen Folgeschäden kundig macht. Das ist natürlich bei vielen Fake-Informationen im Internet nicht so einfach. Natürlich wollen die Pharma-Konzerne verdienen, aber auch die Impfkritiker sind schon oftmals durch Verdrehungen aufgefallen. Die Fronten sind wohl sehr verhärtet.

Ich traue aber den Bürgern zu, sich selbst zu entscheiden, ob sie sich impfen lassen möchten, oder auch nicht. Das muss eine freiwillige Entscheidung bleiben.

Mit freundlichem Gruß

Martin Buschmann

Gast schrieb am 24.08.2019 um 11:04:11

MRC 5 oder Kinderimpfstoffe aus Frankensteins Küche

Gast schrieb am 24.08.2019 um 11:00:01

Sehr schön, daß Sie auch den Beipackzettel in der Frage an den Abgeordneten verlinkt haben. Zur Zellinie im Impfstoff: aus dem Lungengewebe eines 14 Wochen abgetriebenen männlichen Föten wegen psychiatrischen Gründen. Mutter war eine 27 jährige Engländerin. Quelle: Ärzte für das Leben.

Gast schrieb am 22.08.2019 um 22:12:23

Frage an Martina Hanke (V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer), Kandidierende für die Landtagswahl in Sachsen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/martina-hanke/question/2019-08-21/321837

Gast schrieb am 26.08.2019 um 20:08:28

Antwort:

Sehr geehrter Herr Fritz,

vielen Dank für Ihre wichtige Frage. Das Thema Impfen ist im Einzelnen noch nicht Teil des Programmes, wird aber natürlich von uns sehr intensiv diskutiert. Unser Konsens ist aktuell, dass wir uns nicht gegen Impfungen generell, aber gegen eine Impf-Pflicht aussprechen. Da das Thema, wie Sie richtig ausführen, sehr komplex ist, würden wir dafür plädieren, dass diese Entscheidung jede*r selbst verantwortlich treffen sollte. Viele Faktoren wie Wohnort, Art der Impfung, Gesundheitsstand, Vorerkrankungen, Risikowahrscheinlichkeit spielen ja auch eine Rolle.
Auf jeden Fall unterstützen und fordern wir die - neutrale, nicht lobby-getriebene - Forschung und Aufklärung über den Nutzen und Risiken und ggf. die Entwicklung veganer (sinnvollen) Impfstoffe! Auch meiner persönlichen Meinung nach, muss sich der Schwerpunkt auf die Information und die Entwicklung von ethisch vertretbaren Impfstoffen, ohne tierlische Bestandteile richten.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Hanke

Der Toxikologe schrieb am 21.08.2019 um 19:30:43

Die Antwort von Katharina Schulze (Grüne) wundert mich nicht wirklich von was für einer Wissenschaft fabuliert die Schlaftablette ?
Die guten Leute die noch was in der Birne hatten sind längst auf und davon.
Die letzten Sätze kommen mir vor als würde der Reichspropaganda-Minister von der Rassentheorie schwärmen abscheulicher gehts nicht.
Aber die ist ja auch für ihre Doppelmoral bekannt. Ob die diese globalkriminelle "Verbraucher"- Täuschung mit Impfstoffen durchschaut oder ob die wie die meisten Menschen von den tausendfach wiederholten Virenmärchen unsrer Qualitäts-Medien
gedankenkontrolliert ist ?

Gast schrieb am 21.08.2019 um 17:24:13

Gast schrieb am 21.08.2019 um 17:17:57

Entdeckt - Frage an Wilfried Rauhut (BVB - Freie Wähler), Landtagskandidat in Brandenburg: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wilfried-rauhut/question/2019-08-21/321802

Antwort:
Sehr geehrte Frau Trfvrevpu,

vielen Dank für Ihre interessante Frage!

Ich bin in der Zeit aufgewachsen, in der es die Impfpflicht gab. Seit
längerer Zeit gibt es die Diskussion über die gesetzliche Impfpflicht,
auch innerhalb unserer Familie. Ich kann die Argumente beider Seiten -
der Impfgegner und der Impfbefürworter - gut nachvollziehen. Meine Frau
arbeitete jahrelang als Kitaleiterin und ich weiß deshalb, wie rasant
sich ansteckende Krankheiten in einer Gemeinschaftseinrichtung
ausbreiten können. Die Impfungen gegen stark ansteckende und zum Teil
tödlich verlaufende Krankheiten sind, meiner Meinung nach, auch eine
Errungenschaft der Medizin. Deshalb bin ich ein Befürworter der
Impfpflicht, allerdings nur gegen ausgewählte Krankheiten und bei der
Verwendung von Einzelimpfstoffen. Auf jeden Fall sollte eine breit
angelegte, umfassende und kompetente Beratung der Eltern erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Rauhut

Gast schrieb am 21.08.2019 um 13:41:43

Hallo ihr Lieben!

Ich war heute mit meinem 4 Monate alten Sohn (den ich natürlich NICHT impfen lasse) auf dem Wochenmarkt in Zittau (Sachsen).
Da bald die Landtagswahl an steht, waren dort Stände der Parteien mit Landtagsabgeordneten und Mitgliedern der Parteien um Wahlwerbung zu machen.

Ich habe meinen Mut gefasst und bin auf die Stände der SPD, CDU und AfD zugegangen und habe dort Fragen zum Thema Impfpflicht und Masernschutzgesetz gestellt.
Es haben sich am Ende sehr sinnvolle Gespräche mit den Abgeordneten ergeben und wir haben sogar Kontaktdaten ausgetauscht um im Gespräch und Austausch von Informationen zu bleiben.

Es ist schon so wie HT sagt: Es sind alles bloß Menschen, die sich mit dem ganzen Thema vielleicht noch nicht richtig beschäftigt haben und auf die WHO und co. vertrauen.
Sie waren teilweise selber sehr erstaunt, wie intensiv ich mich mit dem Thema beschäftigt habe und haben verlauten lassen, dass sie sich selber noch einmal damit beschäftigen wollen und das Thema in ihren Parteien nochmal ansprechen.

Ich denke und hoffe, dass ich damit etwas bewirkt habe, denn es hat z.B den Abgeordneten der CDU keine Ruhe gelassen und er kam nach einiger Zeit (nachdem ich bei dem Stand der AfD war ) nochmal auf mich zu und wollte wissen was z.B die AfD dazu sagen.....
Daraufhin habe ich ihm geantwortet, dass die AfD sich vor allem für Menschenrechte einsetzen möchte.....

Ich habe ihn auch nochmal darauf aufmerksam gemacht, dass das von Hr. Spahn geforderte Masernschutzgesetz gegen das Grundgesetz verstößt und ich es nicht in Ordnung finde, dass man bei Nichtimpfung vom Kindergarten ausgegrenzt werden soll und ein Bußgeld bei Schulbesuch zahlen muss.....
Das mit dem Bußgeld war ihm gar nicht so bewusst und das findet er auch nicht ok.....

Also wie gesagt Leute: TRAUT EUCH!!!

Ich habe ein sehr positives Feedback bekommen!

GlG

Gast schrieb am 21.08.2019 um 14:29:44

Hey ihr da draußen, bitte daran denken, am 1. September sind nicht nur in Sachsen Landtagswahlen, sondern auch in Brandenburg. Bitte sprecht oder schreibt Landtagsabgeordnete oder Kandidaten an!

Gast schrieb am 21.08.2019 um 14:21:46

Wunderbar, das nennt man Zivilcourage! Vielen Dank und weiter so!

Gast schrieb am 21.08.2019 um 12:00:14

Gast schrieb am 21.08.2019 um 11:59:30

Gast schrieb am 11.09.2019 um 15:46:21

Antwort von Doris Rauscher (SPD), MdL in Bayern:

Sehr geehrter Herr Sevgm,

ich sehe die Thematik, ebenso wie Sie, ambivalent. Es ist richtig, dass es wenige Menschen gibt, bei denen Komplikationen durch eine Impfung aufgetreten sind. Nicht richtig ist, dass Impfgegner diffamiert werden. Auch bin ich nicht vollständig überzeugt, dass eine Impfpflicht der richtige Weg ist. Dennoch sehe ich es als eine Priorität, dass die Quote der Impfungen bei Kindern gesteigert wird und, dass alle Kinder, bei denen es eben möglich ist, die wichtigsten Impfungen erhalten. Auch, damit nicht „impfbare“ Menschen wie kleine Kinder oder Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, geschützt sind. Durch Impfschutz ist in den letzten Jahren nachweislich der Ausbruch von diversen Krankheiten, die gerade bei Kindern bleibende Schäden bis hin zu einer Behinderung verursachen können, zurückgegangen. Ich selber habe mich letztendlich auch dazu entschlossen meine Kinder zu impfen.

Ich stimme Ihnen zu, dass hierbei die Aufklärungsarbeit ausschlaggebend ist. Gut verständliche und allumfassende Informationen müssen allen Eltern leicht zugänglich gemacht werden und sie über alle Perspektiven und Gesichtspunkte informieren. Das ist mir wichtig. Diesen Standpunkt bringe ich auch in die Debatten zum Thema ein und hoffe, dass bei der Thematik eine sinnvolle Lösung für ein gutes Zusammenleben unserer Gesellschaft gefunden wird.

Herzliche Grüße

Doris Rauscher

Gast schrieb am 21.08.2019 um 11:58:44

Gast schrieb am 21.08.2019 um 11:57:46

Gast schrieb am 21.08.2019 um 11:56:58

Gast schrieb am 21.08.2019 um 11:56:13

Gast schrieb am 21.08.2019 um 11:55:26

Gast schrieb am 28.08.2019 um 10:21:38

Antwort:

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Antwort von Klaus Holetschek (CSU) 28. Aug. 2019 - 09:45
Dauer bis zur Antwort: 1 Woche 1 Tag

Sehr geehrter Herr Sevgm,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu diesem wichtigen Thema. Im Ausschuss für Gesundheit und Pflege haben wir uns ebenfalls mit der Frage der Impfpflicht auseinandergesetzt. Dabei hatten wir bisher stets auf Freiwilligkeit gesetzt, da wir der Meinung waren, auf diese Weise die Impfraten sogar effektiver steigern zu können als durch eine Impfpflicht. Weil die Fragen
vielschichtig sind, haben wir uns im Frühsommer - bei der Behandlung von
Landtags-Anträgen zum Thema "Impfpflicht" - unter den Fraktionen darauf verständigt, eine Experten-Anhörung durchzuführen. Das Thema der Anhörung lautet: „Erfolgversprechende Wege zur Erhöhung der Impfraten, insbesondere bei Masern“. Wir haben dazu auch den frühestmöglichen Zeitpunkt für eine solche Anhörung gewählt, nämlich Dienstag, den 8. Oktober 2019, von 13:30 bis ca. 15:30 Uhr, im Konferenzsaal des Maximilianeums. Die Anhörung ist öffentlich. Wortmeldungen sind allerdings nur seitens der geladenen Sachverständigen zulässig.

Ich hoffe und gehe davon aus, dass die Ergebnisse der Anhörung auch in das Abstimmungsverhalten Bayerns im Bundesrat Eingang finden. Nach unserer föderalen Kompetenzverteilung ist für dieses Abstimmungsverhalten die Exekutive, also die Staatsregierung zuständig. Um hier Genaueres in Erfahrung zu bringen, müssten Sie Ihre Anfrage deshalb bitte auch an die Bayerische Staatsregierung, hier vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, richten.

In Ihrer dritten Frage sprechen Sie ebenfalls einen sehr wichtigen Bereich bzw. Thematik an. Einer der zu unserer Anhörung am 8. Oktober geladenen Experten wird genau aus den von Ihnen genannten Gründen ein Verfassungsjurist sein.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen etwas geholfen zu haben und grüße Sie freundlich.

Klaus Holetschek, MdL
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Gast schrieb am 21.08.2019 um 11:54:27

Gast schrieb am 22.08.2019 um 11:29:06

Antwort:

Sehr geehrter Herr Sevgm,

herzlich danke ich Ihnen für Ihre Anfrage. Im Landtagsausschuss für Gesundheit und Pflege, den ich leiten darf, haben wir uns ebenfalls mit der Frage der Impfpflicht auseinandergesetzt. Dabei hatten wir bisher stets auf Freiwilligkeit gesetzt, da wir der Meinung waren, auf diese Weise die Impfraten sogar effektiver steigern zu können als durch eine Impfpflicht. Weil die Fragen vielschichtig sind, haben wir uns im Frühsommer - bei der Behandlung von Landtags-Anträgen zum Thema "Impfpflicht" - unter den Fraktionen darauf verständigt, eine Experten-Anhörung durchzuführen. Das Thema der Anhörung lautet: „Erfolgversprechende Wege zur Erhöhung der Impfraten, insbesondere bei Masern“. Wir haben dazu auch den frühestmöglichen Zeitpunkt für eine solche Anhörung gewählt, nämlich Dienstag, den 8. Oktober 2019, von 13:30 bis ca. 15:30 Uhr, im Konferenzsaal des Maximilianeums. Die Anhörung ist öffentlich. Wortmeldungen sind allerdings nur seitens der geladenen Sachverständigen zulässig.

Ich hoffe und gehe davon aus, dass die Ergebnisse der Anhörung auch in das Abstimmungsverhalten Bayerns im Bundesrat Eingang finden. Nach unserer föderalen Kompetenzverteilung ist für dieses Abstimmungsverhalten die Exekutive, also die Staatsregierung zuständig. Um hier Genaueres in Erfahrung zu bringen, müssten Sie Ihre Anfrage deshalb bitte auch an die Bayerische Staatsregierung, hier vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, richten.

In Ihrer dritten Frage sprechen Sie eine Thematik an, die sich in der Tat hören lässt. Einer der zu unserer Anhörung am 8. Oktober geladenen Experten wird genau aus den von Ihnen genannten Gründen ein Verfassungsjurist sein.

So hoffe ich, Ihnen mit diesen Fingerzeigen etwas geholfen zu haben, und grüße Sie freundlich

Bernhard Seidenath

Gast schrieb am 28.08.2019 um 10:23:47

Gast schrieb am 12.09.2019 um 06:53:24

Antwort:

Sehr geehrter Herr Sevgm,

für Ihre ergänzende Mail danke ich Ihnen.
Den Fragenkatalog und das Sachverständigenverzeichnis für die Anhörung vom 8. Oktober sowie weitere Informationen können Sie über den nachfolgenden Link zur Internetseite des Gesundheitsausschusses abrufen: https://www.bayern.landtag.de/parlament/staendige-ausschuesse/gesundheit... .
Sowohl die Agenda als auch die Namen der Sachverständigen wurden im Einvernehmen aller Fraktionen festgelegt – wir haben hier, so meine ich, ein sehr ausgewogenes Expertenfeld zusammengestellt.
Eine von Ihnen angeregte Internet-Übertragung oder ein Video-Mitschnitt der Anhörung ist leider nicht möglich. Derartiges ist nur bei Plenarsitzungen des Landtags vorgesehen, nicht bei Ausschuss-Sitzungen. Die Anhörung ist eine Sitzung bzw. Veranstaltung des Gesundheits- und Pflegeausschusses.
Die Anhörung ist aber öffentlich – und deshalb vor Ort für jedermann zugänglich. Das Wort kann ich als Leiter der Sitzung nach der Geschäftsordnung des Landtags aber nur den Experten und den Abgeordneten erteilen. Auch hat der Vorsitzende darauf hinzuwirken, dass die Zuhörerinnen und Zuhörer von Meinungsbekundungen absehen.

Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an diesem so wichtigen Thema und grüße Sie freundlich

Bernhard Seidenath

Gast schrieb am 20.08.2019 um 22:05:56



Was die Petition Deutschland braucht keine Impfpflicht angeht, wird es zu meinem großen Bedauern keine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages geben, weil die Petition über die nicht offizielle openPetition-Plattform getätigt wurde und das erreichte Quorum nicht anerkannt wird.

Hier die zugehörige Antwort von SPD-Obmann Stefan Schwartze auf die Frage in https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/stefan-schwartze/question/2019-07-19/319681:

Sehr geehrter Herr Jhaqre,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Fragen, die ich als Obmann der SPD-Bundestagsfraktion für den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gerne wegen des Sachzusammenhangs im Folgenden gemeinsam beantworten möchte.

Die Geschäftsordnung des Bundestages regelt, dass Petitionen, die eine parlamentarische Initiative betreffen, die bereits in einem Fachausschuss beraten wird, diesem Fachausschuss zugeleitet werden. Das bedeutet, dass alle Petitionen zum Thema Impfpflicht nach der 1. Lesung des Masernschutzgesetzentwurfs dem Fachausschuss (Gesundheitsausschuss) zugeleitet werden, damit sie in die Beratungen zum Gesetzentwurf einbezogen werden können – also auch die Petition der „Ärzte für individuelle Impfentscheidung“.

Auch wenn sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages natürlich mit der Petition beschäftigt, wird es zu dieser Petition dennoch keine Öffentliche Anhörung geben. Dies hat folgenden Grund: Ursprünglich handelte es sich um keine parlamentarische Petition beim Deutschen Bundestag, sondern um eine Kampagne außerhalb des Deutschen Bundestages. Die Verfasser der Kampagne hatten sich entschieden, außerhalb des Deutschen Bundestages die besagten Unterschriften zu sammeln, obwohl das beim Deutschen Bundestag auch möglich gewesen wäre. Mitzeichnungen, die nicht direkt beim Deutschen Bundestag gesammelt werden, werden vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nicht anerkannt. Damit fehlt das für eine öffentliche Beratung notwendige Quorum.

Abschließend fragen Sie zu meiner persönlichen Einschätzung der Thematik. Aus meiner Perspektive als Bundestagsabgeordneter muss ich bewerten, welche Maßnahmen zum Schutz der gesamten Bevölkerung beitragen. Da wir auch mit den bisherigen Bemühungen zur Steigerung der Impfbereitschaft immer noch Impflücken und Masernausbrüche in Deutschland aufweisen, halte ich eine Masernimpflicht für ein notwendiges und vertretbares politisches Mittel.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze

Gast schrieb am 20.08.2019 um 22:04:12

Nur mal so: ich habe neulich über Netflix einen Film gesehen: Diagnosis. Er berichtet über völlig neue Krankheitsbilder. Außerdem habe ich mir über Youtube einen Bericht von Michael Hüter angeschaut: Schule macht Kinder erst recht krank. Hat jetzt nicht unbedingt mit Impfungen zu tun, aber der eine Satz paßt: in dieser Gesellschaft bringen Kranke dem Kapital mehr Geld als Gesunde.Wer sich mit der Kindergesundheit intensiv beschäftigt, wird schnell feststellen, dass es immer mehr kranke Kinder gibt. Schon allein deshalb ist es wichtig, Langzeitstudien zu Impfungen durchzuführen. Leider ist es heute noch immer so, dass im Falle des Falles alles dafür getan wird, um Impfungen zu entlasten. Was wieder gut paßt: die Pharma braucht Kunden und Gesunde bringen kein Geld. Daher ist es wirklich wichtig, daß heute jeder in dieser Gesellschaft gut auf sich bzw
auf seine Gesundheit aufpasst, vor allem auf die Kinder.

schrieb am 20.08.2019 um 19:49:48

https://www.openpetition.de/petition/unterzeichner/aluminium-freie-impfstoffe bevor die nicht gibt sollte es auch keine Impfpflicht geben der Staat muss die verantwortlichen verpflichteten

Gast schrieb am 20.08.2019 um 16:02:16

Heiko Schrank Word am 14.September eine Rede in Berlin auf der Demo halten

Gast schrieb am 20.08.2019 um 13:37:46

Die Deutsche Apothekerzeitung hat hier etliche Informationen zum Thema Verfügbarkeit eines Maserneinzelimpfstoffes recherchiert: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/08/19/masern-die-impfpflicht-kommt-aber-kein-einzelimpfstoff-in-sicht/chapter:1

Laut Angaben von Impfstoffherstellern kann die Produktion nicht einfach von Mehrfach- auf Einfachimpfstoff umgestellt werden, nur weil ein Land das gerne so hätte. Demzufolge wird selbst der Merieux-Einzelimpfstoff, für den es noch eine Zulassung beim PEI gäbe, nicht in den nächsten Jahren zur Verfügung gestellt werden, dazu bedürfe es zusätzlicher Fertigungsanlagen. Dem BMG scheint das alles egal zu sein, deshalb wird ja auch im Gesetzentwurf geschrieben, dass bei Nicht-Existenz eines Einzelimpfstoffes ein Mehrfachimpfstoff zu verwenden sei. Das wiederum sollte aber aus epidemiologischer Sicht rechtlich noch fragwürdiger sein.

Gast schrieb am 20.08.2019 um 06:49:09

Leute, es gibt 16 Bundesländer in Deutschland, aber nur in 2 Ländern (Bayern und Sachsen) wurden Fragen an Abgeordnete auf abgeordnetenwatch.de gestellt. Das sollte sich ändern - oder?

schrieb am 20.08.2019 um 20:12:56

SH ist mit mehreren Fragen dabei

Gast schrieb am 21.08.2019 um 14:30:44

Die Fragen wurden anscheinend noch nicht freigeschaltet...

Gast schrieb am 22.08.2019 um 22:39:17

Leider immer noch nicht - Verstoß gegen den Moderationskodex?

Gast schrieb am 20.08.2019 um 06:46:37

Entdeckte Fragen an Landtagsabgeordnete/Kandidierende in Sachsen - dort sind am 1. September Wahlen:

Alexander Dierks (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/alexander-hold/question/2019-07-28/320177

Susanne Schaper (LINKE):
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/susanne-schaper/question/2019-07-31/320367

Mathias Volkmar Zschocke (GRÜNE):
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/volkmar-zschocke/question/2019-07-31/320366

Gast schrieb am 26.08.2019 um 22:24:48

Antwort von Mathias Volkmar Zschocke (Grüne):

[i]Sehr geehrter Herr Gubß,

ich bin Impfbefürworter. In Bezug auf eine generelle Impfpflicht war und bleibe ich allerdings skeptisch. Ich möchte nicht zum Impfen zwingen, sondern vom Impfen überzeugen, d.h. Aufklärung und Beratung statt Zwang. Ich halte es für vertretbar, einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern zur Voraussetzung für den Besuch einer Kita zu machen. Als Gesundheitspolitiker halte ich von der gegenwärtige Engführung auf die Frage „für oder gegen Impflicht“ nicht viel. Die gegenwärtige Debatte birgt die Gefahr, dass all die Maßnahmen in den Hintergrund rücken, die bereits jetzt rechtskonform ergriffen werden können und auch müssen, um die Impfquoten wieder deutlich zu steigern und Impflücken bei den Masern schnell zu schließen. Lassen Sie mich daher meine Haltung begründen:

Fehlende Impfungen gehören leider zu den größten globalen Gesundheitsbedrohungen. Ich gehe davon aus, dass die Ausrottung der Masern medizinisch möglich ist. Doch sie wird verhindert, weil die notwendigen Impfraten nicht erreicht werden. Daher müssen alle Maßnahmen geprüft und umgesetzt werden, die wirksam dazu beitragen, den Schutz aller Kinder und Erwachsener vor einer so hoch ansteckenden und potenziell tödlichen Krankheit wie Masern zu erreichen.

1. Wir alle sind verpflichtet, für ausreichenden Impfschutz von uns und unseren Kindern zu sorgen. Wir alle sind in der Pflicht, unseren Impfstatus in Bezug auf gefährliche Infektionskrankheiten regelmäßig prüfen zu lassen.

2. Es ist eine genaue Analyse notwendig, welche Gruppen in Sachsen Impflücken haben. Wir müssen die Impfhemmnisse in den Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen, Geflüchteten, Migranten oder Senioren genau zu identifizieren. Über 95 Prozent der Kinder haben z.B. die erste Masernimpfung, doch dann scheitert bei einigen der vollständige Schutz an der zweiten Impfung. Das Ziel muss eine Quote von mindestens 95 Prozent in allen Altersgruppen sein. Problematisch sind die großen Impf-Lücken bei jungen Erwachsenen, die nur einmal gegen Masern geimpft wurden. Die Gruppen mit Impflücken müssen proaktiv angesprochen und erinnert werden. Der Impfstatus muss besser dokumentiert werden. Ein wichtiger Schritt dafür ist, künftig Impfausweis und Impfplan auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern.

3. Gegen schlichtes „Vergessen“ helfen zum Beispiel Recall-Systeme. Kassen, Kinderärzte, Hausärzte, betriebsärztliche Dienste – die regelmäßige Kontrolle des Impfstatus muss überall etabliert werden. Es gibt dafür viele Anlässe, z.B. Schwangerenvorsorge, Mutterpass, Erste-Hilfe-Kurse, Schulwechsel, Aufnahme-, Einstellungs- oder Gesundheitsuntersuchungen. Auch die Untersuchung in einer Erstaufnahmeeinrichtung ist ein Anlass zur Impfung. An allen Erstaufnahme-Standorten werden Impfsprechstunden angeboten. Die Kosten trägt die Landesdirektion. Personelle Ressourcen und verständliche Aufklärungstexte sind wichtig. Kommunikation und Wissensvermittlung zum Impfen müssen in allen Alters- und allen Bevölkerungsgruppen verbessert werden.

4. Es muss möglich sein, ohne große Hürden und Wartezeiten fehlende Impfungen unkompliziert nachzuholen. Hier kommt dem öffentlichen Gesundheitsdienst eine große Aufgabe zu, die er auch bewältigen muss. Die Anforderungen beim Infektionsschutz steigen. Die Gesundheitsämter brauchen wieder mehr Personal, um auch vor Ort gehen und in den Einrichtungen Beratung und Impfungen anbieten zu können. Es muss auch möglich sein, dass Kinderärzte die Eltern nach ihrem Status fragen und gleich mitimpfen, wenn diese Impflücken haben. Und natürlich müssen Lieferengpässe von Impfstoffen unbedingt vermieden werden.

5. Der Nachweis der ärztlichen Beratung in Bezug auf den Impfschutz ist zwingend, wenn Kinder eine Gemeinschaftseinrichtung besuchen. Eltern sind in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die eigenen Kinder andere Kinder nicht gefährden. Denn in den Einrichtungen sind Kleinkinder, die noch keinen vollständigen Impfschutz haben. Auch chronisch kranke Kinder können mitunter nicht geimpft werden, weil ihr Immunsystem dafür zu schwach ist. Deswegen ist es verantwortungslos, diese Kinder bewusst einer Ansteckungsgefahr auszusetzen.

Wenn nachgewiesen ist, dass das Gefährdungsrisiko in Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen anders nicht in den Griff zu bekommen ist, wäre das letzte Mittel, die Impfpflicht gesetzlich zu verankern. Ich habe das aber nie gefordert. Eine gesetzliche Impflicht klingt zunächst nach einer einfachen Lösung, was sie aber nicht ist. Denn sie muss auch praktisch durchgesetzt werden können. Sie darf nicht kontraproduktiv wirken. Es wäre fatal, wenn nach der Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht die Impfbereitschaft sinken und das hohe Vertrauen in die Vorteile von Impfungen beschädigt würde. Und sie müsste dann auch den erwartbaren juristischen Angriffen sicher standhalten - immerhin geht es um einen erheblichen Grundrechtseingriff.

Zum CO2 Preis: Ich bin grundsätzlich dafür, das bei der Preisbildung die umweltökonomischen Gesamtkosten von Produkten und Prozessen betrachtet werden, also die Auswirkungen, die unsere Aktivitäten auf die Umwelt haben bzw. auch den Wert einer intakten Umwelt für uns, kommende Generationen und unsere Mitgeschöpfe. Es darf nicht länger darum gehen, allein nur den Einsatz von Arbeit und Kapital im Blick zu haben, sondern auch die natürlichen Ressourcen, die verbraucht werden oder als Auffangbecken für Rest- und Schadstoffe genutzt werden – wie zum Beispiel die Atmosphäre.
Deshalb ist es richtig, CO2 einen Preis geben. Es ist richtig und auch logisch, auf fossile Kraft- und Brennstoffe einen Preis-Aufschlag zu erheben, der über die Zeit anwächst. Dieser Aufschlag soll die Kosten der Klimaschäden abbilden, die bereits heute Realität sind. Es ist quasi eine Müllgebühr für den klimazerstörenden CO2-Abfall. Die Einnahmen sollen als Energiegeld an alle Bürgerinnen und Bürger wieder zurückgehen.

Dadurch entsteht ein Klimaausgleich, der klimaschützendes Verhalten fördert: Wer mit dem Fahrrad oder einem Kleinwagen fährt und energiebewusst heizt, zahlt weniger ein als er rausbekommt und hat am Jahresende Plus gemacht. Wer einen SUV fährt und eine Penthouse Wohnung beheizt, der zahlt mehr ein, als er rausbekommt. Wer das Klima schont, hat einen ökonomischen Nutzen, wer das Klima schädigt, muss dafür aufkommen. Gleiches gilt für Unternehmen: Unternehmen, die auf Grund ihrer Technologie viel CO2 erzeugen, haben derzeit zu wenig Anreize und Möglichkeiten auf klimafreundliche Technologien umzustellen. Sie zahlen bisher zu wenig für ihren CO2-Müll. Verantwortlich zu handeln, wird heute nicht ausreichend honoriert und unterstützt. Deshalb wollen wir im Emissionshandel einen Mindestpreis einführen.

Der CO2-Preis schafft Gerechtigkeit und steigert mittelfristig auch die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt - denn Klimaschutz ist ein globaler Zukunftstrend. Ökologisch ehrliche Preise schaffen Anreize für Innovationen und Investitionen in klimaverantwortliche Produkte und Produktionsweisen. Bei der Ausgestaltung des Klimaausgleichs sind für uns folgende Grundprinzipien entscheidend:

Wir wollen einen ökologisch wirksamen CO2-Preis. Dazu muss der CO2-Preis möglichst viele Sektoren erfassen. Von entscheidender Bedeutung für die Lenkungswirkung ist zudem, dass es einen planbaren und verlässlichen Preispfad gibt. Die CO2-Preise sollen sich mittelfristig an den realen CO2-Schadenskosten orientieren.

Der CO2-Preis ...

Gast schrieb am 26.08.2019 um 22:22:06

Antwort von Susanne Schaper (Linke):

Sehr geehrter Herr Gubß,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit gern beantworte.

Die CO2-Steuer halte ich nicht für ein geeignetes Mittel, um klimaschutzpolitische Ziele zu erreichen. Sicher brauchen wir eine Debatte über den Konsum in den Industrieländern. Aber eine CO2-Steuer ginge zu Lasten der Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen, die jetzt schon zu viel für Benzin und Strom ausgeben müssen. Bezieherinnen und Bezieher hoher Einkommen würden ihren Konsum nicht einschränken oder würden eben auf CO2-neutrale Alternativen ausweichen, die sie sich auf Grund ihrer größeren Kaufkraft problemlos leisten können. Das sehen wir ja schon heute bei den E-Autos. Wer wenig verdient, wird sich auch trotz Prämien kein solches Fahrzeug leisten können. Nachhaltiger Klimaschutz ginge beispielsweise über Prämienzahlungen an Unternehmen für CO2-senkende Produktion. Somit würden umweltfreundliche Produkte günstiger werden, so dass sich auch Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen diese leisten könnten. Klimaschutz muss für alle bezahlbar sein. Unser Ziel sind Bio- und nachhaltige Produkte für alle zugänglich zu machen. Dafür treten wir ein.

Das Thema Impfen ist ein kontrovers diskutiertes Thema. Das von Ihnen zitierte Buch eignet sich jedoch nicht für eine wirkliche Debatte, da Dr. med. Gerhard Buchwald's Behauptungen im wissenschaftlichen Diskurs keinerlei Beachtung finden. Wer bei Diagrammen, z. B. bei Masern, nicht die Infektionsrate, sondern fälschlicherweise die Sterbefälle in Bezug nimmt und daraus schließt, dass Impfungen keinen Beitrag zum Verhindern einer Infektion hätten oder darüber hinaus versucht, geringe Nebenwirkungsraten der Impfprogramme in Ländern der "Dritten Welt" mit kruden Thesen wie Unterentwicklung der Menschen in Afrika und sich so längst widerlegter Thesen aus der Rassenlehre des Dritten Reiches bedient, disqualifiziert sich für eine wissenschaftliche Debatte. Man kann sicher über die Impfpflicht geteilter Meinung sein, aber ich, als dreifache Mutter und gelernte Krankenschwester bin definitiv dafür. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass Impfungen vor schweren Erkrankungen schützen und vor allem die schützen, die auf Grund von Krankheiten oder Allergien nicht geimpft werden können. Man spricht von sogenanntem Herdenschutz. Mir wäre es natürlich lieber, man könnte auf eine Impfpflicht verzichten. Aber Impfkritiker und Impfgegner, die nicht umsonst von der Weltgesundheitsorganisation als globale Bedrohung eingestuft wurden, nutzen das Medium Internet und soziale Netzwerke, um ihre kruden und wissenschaftlich nicht belegten Thesen zu verbreiten und verunsichern viele Eltern. Diese verzichten dann auf Impfungen und so erkranken nicht nur ihre Kinder, sondern auch fremde Kinder. Gerade bei Masern kann es zu schweren Krankheitsverläufen kommen und auch zu schweren Folgeerkrankungen wie der Gehirnhautentzündung SSPE führen (https://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/lage-14-jaehriger-an-spaetfol... oder https://www.focus.de/gesundheit/news/dringender-impf-appell-der-eltern-a... oder https://www.kinderaerzte-im-netz.de/news-archiv/meldung/article/sechsjae...). Masern könnten ebenso wie die Pocken ausgerottet werden, wenn alle Kinder, die gegen Masern geimpft werden könnten, auch geimpft werden. Daher begrüße ich die jetzt eingeführte „Impfpflicht“ für Masern zumindest für Kinder, die öffentliche Einrichtungen wie Kitas und Schulen besuchen, auch um eben Kinder zu schützen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen und um die Krankheit und die damit verbundene schwere Folgeerkrankung SSPE auszurotten. Kinder bedürfen eines besonderen Schutzes. Wenn die Eltern nicht in der Lage sind, diesen zu gewährleisten, muss der Staat regelnd zum Wohle des Kindes eingreifen. Wohl wissend, dass es einen sehr geringen Anteil (unter 1 Prozent) von Kindern gibt, die Impfungen nicht vertragen oder Impfschädigungen erleiden, weil Ärzte diese zu spät als solche erkennen. Hier müssen Ärzte besser geschult werden und Impfstoffe müssen verbessert werden, um diesen Anteil weiter gegen Null gehen zu lassen.

________________________________

Susanne Schaper, MdL

Gast schrieb am 26.08.2019 um 22:20:03

Antwort von Alexander Dierks (CDU):

Sehr geehrter Herr Gubß,

vielen Dank für die Anfrage.

Beim Thema Impfpflicht zur Prävention gegen hochansteckende und gefährliche Krankheiten wie Masern habe ich eine klare Haltung: Ich bin dafür. Mit gutem Zureden und Aufklärung ist es uns in der Vergangenheit leider nicht gelungen, die erforderliche Durchimmunisierung von 95 Prozent der Bevölkerung zu erreichen. Diese brauchen wir aber - auch um Menschen zu schützen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden können.

Beim Thema CO2-Steuer bin ich sehr zurückhaltend. Eine nationaler Alleingang in Deutschland, der eine Verteuerung für Wirtschaft und Verbraucher zur Folge hat, lehne ich ab. Der Klimawandel kennt keine nationalen Grenzen, also sollte sie auch die Bekämpfung desselbigen nicht kennen. Wir müssen hier mindestens im europäischen Rahmen handeln. Und es kann ja nicht die Lösung sein, jetzt mittels einer neuen Steuer das Autofahren und Fliegen teurer zu machen, ohne dass zuvor vernünftige Alternativen angeboten werden. Wir brauchen eine Stärkung des ÖPNV, den wir gerade in Sachsen in Angriff genommen haben. Und wir brauchen bessere, schnellere und leistungsfähigere Bahnverbindungen, die es wirklich attraktiv machen, im Fernverkehr die Bahn statt das Flugzeug zu nutzen. Gerade was die Bahnanbindung betrifft, wissen wir in Chemnitz ganz genau, wovon ich rede. Man darf nicht den dritten oder vierten Schritt vor dem ersten machen.

Herzliche Grüße

Alexander Dierks

Gast schrieb am 21.08.2019 um 16:15:12

Gast schrieb am 20.08.2019 um 06:34:39

Gast schrieb am 06.09.2019 um 12:47:38

Antwort des Bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU):

Sehr geehrter Herr Sevgm,

vielen Dank für Ihre Frage vom 25. Juli 2019 auf abgeordnetenwatch.de zu dem „Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz)“. Sie haben dabei konkret nach meiner Meinung zur Zustimmungsnotwendigkeit des Bundesrates gefragt.

Der Gesetzentwurf wurde am 17. Juli 2019 vom Bundeskabinett beschlossen und mittlerweile dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet. Dieser wird bei seiner nächsten Sitzung am 20. September 2019 eine erste Stellungnahme abgeben, bevor der Gesetzentwurf dann im Deutschen Bundestag beraten wird. Im Anschluss daran wird sich der Bundesrat mit dem Gesetz dann in einem weiteren Durchgang nochmals befassen.

Die Frage, ob ein Gesetz ein Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz ist, ist keine politische, sondern eine rein juristische Fragestellung und bestimmt sich nach den Vorgaben des Grundgesetzes. Das Erfordernis der Zustimmung des Bundesrates zu einem Gesetz ist nach dem Grundgesetz die Ausnahme. Auch das Masernschutzgesetz ist nicht durch den Bundesrat zustimmungsbedürftig. Der Zustimmung bedürfen Gesetze nämlich nur dann, wenn das Grundgesetz dies ausdrücklich vorschreibt (Enumerationsprinzip). Ungeschriebene Zustimmungserfordernisse gibt es nicht. Eine Zustimmungsbedürftigkeit wird auch nicht allein dadurch begründet, dass in Länderinteressen eingegriffen wird. Ausdrückliche Regelungen über die Zustimmungsbedürftigkeit von Bundesgesetzen finden sich über das ganze Grundgesetz verteilt. Keine dieser Regelungen trifft jedoch auf das Masernschutzgesetz zu.

Ich kann Ihnen versichern, dass wir uns als Bayerische Staatsregierung – insbesondere meine Fachkollegin, Frau Staatsministerin für Gesundheit und Pflege Melanie Huml – den Gesetzentwurf sehr genau anschauen werden. Unbestreitbar ist, dass die Masern zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten gehören und eine Impfung den besten Schutz dagegen bietet. Ob eine Impfpflicht dabei der richtige Weg ist, muss nun genau betrachtet werden, denn zweifelsohne greift diese in die Grundrechte jedes Bürgers ein und ist deshalb gut zu begründen. Allerdings muss auch bedacht werden, dass es bei einer Impfung nicht nur um den eigenen Schutz des Einzelnen geht, sondern zugleich um das Allgemeinwohl. Hier gilt es, vor allem Säuglinge und Menschen mit einem schwachen Immunsystem zu schützen, die nicht geimpft werden können.

Es muss uns daher beunruhigen, wenn die Weltgesundheitsorganisation (WHO) vor wenigen Tagen erst Alarm geschlagen hat, dass es im ersten Halbjahr 2019 global betrachtet die höchste Zahl an gemeldeten Masernerkrankungen im Vergleich zum gleichen Zeitraum seit dem Jahr 2006 gegeben hat. Dies alles gilt es zu berücksichtigen, wenn es um die Frage geht, welcher Weg zur Bekämpfung dieser schlimmen, im Einzelfall auch tödlich verlaufenden Krankheit der beste ist.

Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass ich aufgrund des laufenden Verfahrens im Bundesrat nicht noch deutlicher auf den Sachverhalt eingehen kann. Wichtig bleibt für mich persönlich, dass die Masern-Impfquoten weiter und im Ergebnis so stark erhöht werden, dass dem Virus die Möglichkeit genommen ist, sich zu verbreiten. Das Ziel der WHO, die Masern bis 2020 auszurotten, halte ich für richtig. Sollte dies im Wege der Freiwilligkeit nicht realisierbar sein, hielte ich persönlich eine Impfpflicht für vertretbar.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Herrmann, MdL

Gast schrieb am 20.08.2019 um 06:33:39

Entdeckt - Frage an Katharina Schulze (GRÜNE), MdL in Bayern: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katharina-schulze/question/2019-03-05/311121

Antwort:
Sehr geehrter Herr Frvqrarqre,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne erkläre ich Ihnen meine Herangehensweise. Die TAZ hat kürzlich einen Artikel zum Thema „Kontroverse über Homöopathie: Das weiße Nichts“ veröffentlicht. Ich finde den Artikel sehr gelungen.

Warum ist die Debatte bei dem Thema so heftig? Zum einen weil Homöopathie weiter im Trend ist. Zum anderen kennt fast jede und jeder jemanden, der Globuli und der Heilkraft der Homöopathie vertraut. Wenn man sich jedoch tiefer mit der Materie beschäftigt und sich auf wissenschaftlich belegbare Studien bezieht, so komme ich zu dem Punkt: Globuli sind keine Medizin.

Ich bin eine Freundin von Fakten und daher empfinde ich es als problematisch, wenn nicht faktenbasiert argumentiert wird. Ich arbeite dafür, dass die Beweise und Erkenntnisse der Wissenschaft ernst genommen werden – in allen Politikfeldern. Dann müssen wir das beim Thema Homöopathie in meinen Augen ebenfalls tun. Denn die Studien, die eine über den Placeboeffekt hinausgehende Wirksamkeit der Homöopathie zeigen wollen, sind gemessen an den Standards der evidenzbasierten Medizin methodisch unzureichend. Selten gehen sie über reine Erfahrungsberichte hinaus. Auf Kontrollgruppen wird meist verzichtet usw. Bei der Homöopathie geht es vor allem um das homöopathische Zubereitungsverfahren (Potenzieren): Je nach Potenz wird dabei ein Stoff so lange verdünnt („verschüttelt“), bis davon chemisch gesehen nichts oder nur noch sehr wenig vorhanden ist. Ab Potenzschritt C13 oder D23 sind keine Moleküle des Ausgangsstoffes mehr vorhanden. Gebräuchliche Stoffe sind beispielsweise Arsen, Quecksilber, Belladona (Tollkirsche) aber auch ungiftige Pflanzen- oder Tierbestandteile. Es ist also das Prinzip der Homöopathie, dass keine Wirkstoffe mehr vorhanden sind. Und die Aussage: „Bei mir wirkt es aber“, oder „Ich kenne jemanden, bei dem hat es gewirkt“, das reicht mir persönlich einfach nicht.

Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich bin absolut für eine Reform des Deutschen Gesundheitssystems. Ich möchte, dass Ärztinnen und Ärzte mehr Zeit für die einzelnen Patientinnen und Patienten haben. Ich möchte, dass die Ausbildung der Ärzt*innen in dieser Richtung weiter entwickelt werden. Ich möchte, dass Achtsamkeit und das Wohl des Patient*in weiter in den Vordergrund rückt. Ich möchte, dass Krankenpfleger*innen besser bezahlt werden. Ich möchte, dass Pharmakonzerne ihre Produkte offen verkaufen, bin für weniger Lobbyismus der Pharmakonzerne (und von Herstellern homöopathischer Mittel!) und es ist mir wichtig, dass immer das Wohl der Patient*innen im Mittelpunkt steht. Homöopathische Mittel sollten in meinen Augen weiter in der Apotheke verkauft werden.

Masern sind eine immer noch unterschätzte Infektionskrankheit. Sie können in schweren Fällen zu erheblichen bleibenden Schäden oder gar zum Tode führen. Stabil hohe Impfquoten bei Kindern und Erwachsenen sind daher ein zentrales Instrument, um alle Menschen gleichermaßen zu schützen. Auf diese gelebte Solidarität sind besonders diejenigen Menschen angewiesen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, wie beispielsweise Säuglinge bis zu einem Jahr oder Menschen mit Immunerkrankungen. Meine aktuelle Anfrage zum Plenum an die Staatsregierung hat gezeigt, dass es 34 Masernfälle in Bayern seit Anfang des Jahres gab und dass die Impfquote bei der zweiten Masernimpfung in Bayern nicht bei den erforderlichen 95% liegt. Wir Grüne haben daher Mitte Mai 2019 die Söder-Regierung dazu aufgefordert, eine verpflichtende Impfung für den Besuch einer Kindertagesbetreuung, den Nachweis über Impfschutz des Betreuungspersonals in KiTas, Schulen, Gesundheits-und Pflegeeinrichtungen, Impfungen auch außerhalb von Praxen zum Beispiel in Betrieben und Apotheken zu erhöhen, gezieltere Kampagnen und Aufklärungsarbeit für Jugendliche und Erwachsene festzuschreiben. So kann die Impfquote erhöht werden – denn das ist dringend notwendig!

Herzliche Grüße

Katharina Schulze

Gast schrieb am 20.08.2019 um 06:32:03

Gast schrieb am 12.09.2019 um 06:56:43

Schöne Antwort von Gabriele Triebel der Grünen:

Sehr geehrte Frau Eözre,

herzlichen Dank für Ihr Anschreiben, das ich sehr gerne beantworte.

Das Thema Impfpflicht hat im letzten halben Jahr wieder sehr die Gemüter erhitzt. Das Ziel, eine vor Masern geschützte Gesellschaft, erscheint mir grundsätzlich ein erstrebenswertes Ziel zu sein. Dieses Ziel kann man nur mit einer Impfung erreichen. Die Impfquote muss mindestens bei 95% der Bevölkerung liegen, dass diese Krankheit so gut wie nicht mehr vorkommt. Die Frage ist nun, wie erreichen wir diese hohe Quote.

Meine persönliche Meinung ist es, dass diese Quote durch gezielte Informationskampagnen, niederschwellige Aufklärungs-, Beratungs- und Impfangebote erreicht werden kann. Eine Zwangsimpfung lehne ich aus ethisch-moralischen Gründen ab. Zum einen rechtfertigt, wie Sie ja auch schon bemerken, eine Sterblichkeit von 0.01 bis 0.1% (je nach Datenquelle) nicht, eine Impfpflicht zur Durchsetzung des Zieles. Zum Anderen kann und darf zur Erreichung der Masernelimination nicht die individuelle Freiheit, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und das elterliche Erziehungsprimat in Frage gestellt werden. Das sind Grundwerte unseres Grundgesetzes, die in diesem Fall nicht verhandelbar sind.

Falls Sie detailliertere Informationen dazu brauchen, empfehle ich Ihnen die Stellungnahme des (unabhängigen und überparteilichen) Deutschen Ethikrates, der diese in einem kleinen Büchlein veröffentlicht hat. Sie können das Heft "Impfen als Pflicht?" über die Geschäftsstelle in 10117 Berlin, Jägerstr. 22/23 beziehen.

Es grüßt Sie herzlich
Gabriele Triebel

Gast schrieb am 19.08.2019 um 21:51:29

Da in der Stellungnahme von Libertas & Sanitas die Bundesregierung getadelt wird, gleichzeitig aber die einzigen Adressaten die Mitglieder der Bundesregierung sind, wäre es meines Erachtens sinnvoll, die Stellungnahme auch an den Bundespräsidenten bzw. das Bundespräsidialamt zu senden. Letzten Endes ist es ja der Bundespräsident, der seine Unterschrift verwehren kann.

Übrigens - ich wiederhole mich hier - wäre ich nicht so sicher, dass der Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen muss, weil für die Länder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit finanzieller Mehraufwand entstehen würde...

Gast schrieb am 19.08.2019 um 21:45:46

Gast schrieb am 19.08.2019 um 18:33:33

Antwort an @Karl_Lauterbach

Sie wollen es nicht freiwillig? Dann müssen wir sie eben zwingen ???? und so fällt die Maske, genannt Demokratie...

Ganz treffend diese Antwort. Tja, ...das macht alles nur noch sprachlos....

Gast schrieb am 19.08.2019 um 21:17:40

Für das Verständnis Ihres Kommentares fehlt mir leider der Kontext...

Gast schrieb am 20.08.2019 um 08:16:21

Unter dem Beitrag "Todesfall in Hildesheim - waren es wirklich die Masern" vom 13.08.2019 verlinkte am 14.08.2019-17:15:30 ein Gast den Twitterbeitrag von Karl Lauterbach. Den Kommentar habe ich von "Kommentator DJ" 8. August geschrieben, geklaut bzw. hier wiedergegeben. Übrigens ist Lauterbach der Ansicht, daß die Impfpflicht kommen muß, weil es den Ärzten schwer fällt, die Menschen zu überzeugen, vor allem, weil auch Rechtspopulisten Impflügen im Netz verbreiten.
Stimmt, wer das liest, kann natürlich nicht wissen, woher ich das habe, wenn keine genauen Angaben benannt werden.

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