Droht Impfverweigerern ein Zwangsgeld bis 25.000 Euro?

Abb.
Impfverweigerern droht möglicherweise nicht nur ein Bußgeld bis 2.500 Euro, sondern zusätzlich ein Zwangsgeld bis 25.000 Euro!

Eine Leserin des impf-report machte mich kürzlich auf eine wirklich irritierende Formulierung im aktuellen Gesetzes-Entwurf zur geplanten Impfpflicht aufmerksam. Dort heißt es auf Seite 33 im vierten Absatz:

"Bei der Vorlagepflicht an das Gesundheitsamt handelt es sich um eine durch Verwaltungsvollstreckungsrecht und insbesondere mit Zwangsgeld durchsetzbare Pflicht. Zusätzlich oder alternativ kann ein Bußgeld verhängt werden."

In der aktuellen wie auch der geplanten neuen Version des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ist von Zwangsgeld keine Rede, sondern nur von einem Bußgeld bis 2.500 Euro (§ 73). Dieses Bußgeld soll laut der geplanten Gesetzesänderung auch Impfverweigerern drohen. Die tatsächliche Erhebung und Höhe bleiben im Ermessen der Gesundheitsämter.

Wikipedia definiert Bußgeld folgendermaßen:

"Unter Geldbuße (auch: Bußgeld) versteht man im Verwaltungsrecht eine Geldzahlung, die bei geringfügiger Verletzung der Rechtsnormen wegen Ordnungswidrigkeit durch Behörden verhängt wird."

Wikipedia definiert Zwangsgeld folgendermaßen:

"Das Zwangsgeld ist ein Ordnungsmittel zur zwangsweisen gerichtlichen oder behördlichen Durchsetzung von Verhaltenspflichten, die der Verpflichtete selbst erfüllen kann (u. a. sogenannte unvertretbare Handlungen). Es ist ein in die Zukunft gerichtetes Beugemittel, das aber weder Straf- noch Bußgeldcharakter hat und demzufolge kein Verschulden voraussetzt."

Laut § 11 Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG) ist ein Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro möglich.

Ich habe mehrere Rechtsanwälte gefragt, ob Eltern, welche die Impfung ihrer Kinder nachhaltig verweigern, möglicherweise tatsächlich ein Zwangsgeld in dieser Höhe drohen könnte. Die Antwort war, dass dies nicht unmöglich, aber unwahrscheinlich sei, da ein Zwangsgeld angemessen sein muss. Unter normalen Umständen würde ein Richter deshalb den Höchstsatz nicht ausreizen.

Die Frage ist nun, ob wir in Deutschland überhaupt noch normale Umstände haben? Wenn der Bundestag voraussichtlich mit überwältigender Mehrheit ein völlig unangemessenes Impfzwangsgesetz verabschieden kann, wie werden sich dann Richter, die von den gleichen Politikern für ihr Amt vorgeschlagen wurden, sich gegenüber Impfverweigerern verhalten?

Ich persönlich habe inzwischen kein Vertrauen mehr, weder in die Politik noch in die deutsche Gerichtsbarkeit. Wenn das so weitergeht, ist alles möglich - im negativen Sinne.

Es sei denn, wir verhindern das.

Aber wie?

 



Lieferbar ab 9. Oktober 2019
Abb.


Henning schrieb am 09.09.2019 um 22:31:45

Zwangsgelder sollen den Bürger zu einer bestimmten Handlung zwingen. 25.000 Euro werden sicher nicht gleich verhängt, aber 1000 Euro sind auch nicht gerade wenig. Dazu sind die Regeln für Zwangsgelder richtig übel:
1. Mit der Zahlung eines Zwangsgeldes ist die Sache nicht vom Tisch. Wer die vom Amt geforderte Handlung nicht vornimmt, bekommt nach Zahlung des Zwangsgeldes einfach das nächsthöhere Zwangsgeld aufgebrummt.
2. Zwangsgelder können völlig ohne gesetzliche Grundlage erlassen werden - und Beamte machen das routinemäßig mit großer Selbstverständlichkeit - und erst einmal durch Pfändung eingetrieben werden. Man kann sie nur durch erfolgreiche Klagen zurückholen.
3. Man muss selbst klagen.
4. Widersprüche und Klagen haben keine aufschiebende Wirkung.
Zwangsgelder setzen also auf das Prinzip "erst schießen, dann fragen" und sind eigentlich eines Rechtsstaates unwürdig, werden daher aber gerne von kleinen Fürsten in Beamtenstuben eingesetzt.

Im Gegensatz dazu sollen Bußgelder bereits begangene "Vergehen" bestrafen. Allerdings:
1. Einem Bußgeld kann man widersprechen. Das hat aufschiebende Wirkung. Man muss also kein Bußgeld bezahlen, solange die Sache nicht endgültig gerichtlich geklärt ist.
2. Man muss und sollte den Widerspruch nicht begründen.
3. Der Widerspruch führt nahezu automatisch zu einem Gerichtsverfahren, das von der Staatsanwaltschaft betrieben wird.
4. Man kann und sollte zur Bußgeldverhandlung Zeugen von Gesundheitsamt etc. laden und ausführlich zu den (mageren) Grundlagen der Impfpflicht befragen.
5. Gegen ein Urteil kann man Rechtsbeschwerde einlegen.
6. Alles hat aufschiebende Wirkung. Erst wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, muss man das Bußgeld bezahlen.

Gast schrieb am 07.09.2019 um 22:23:42

Unbedingt mit machen!!!

https://www.impfpflicht-spahn.de/

Hier kannst du ganz einfach und kurz deinen Widerstand zur Impfpflicht per Mail absenden. An Herrn Spahn und co.

Gast schrieb am 07.09.2019 um 22:23:18

Unbedingt mit machen!!!

https://www.impfpflicht-spahn.de/

Hier kannst du ganz einfach und kurz deinen Widerstand zur Impfpflicht per Mail absenden. An Herrn Spahn und co.

schrieb am 24.11.2021 um 15:33:40

Wo finde ich die Seite impflicht-Spahn.de? Die Seite ist nicht mehr abrufbar!

Gast schrieb am 07.09.2019 um 16:10:01

Bitte kommt alle am 14.September nach Berlin
Schreibt weiter Abgeordnete an.

Gast schrieb am 07.09.2019 um 16:07:58

Schweden : Bürgerinitiative verhindert Impfpflicht
Am 10.05.2017 hat das Schwedische Parlament Gesetzesentwürfe abgelehnt, welche obligatorische Impfungen eingeführt hätten.
Das Parlament betonte: ,, Wenn wir obligatorische Impfungen einführen, würde dies das Recht der Bürger verletzen, selbst entscheiden zukönnen, was ihrer Gesundheit nützt.''
Das Parlament nahm auch Bezug auf die ,, schlimmen und häufigen unerwünschten Nebenwirkungen bei Impfungen von Kindern.''
Diese Entscheidung zugunsten der Impf Freiheit wurde ermöglicht,
weil NHF (National Health Federation: Regierungsunabhängige
GesundheitsschutzOrganisation in Schweden)
eine Schwedische Nichtregierungsorganisation ( NGO), in einem
Bericht darlegte, dass die Impfpflicht gegen die Menschenrechte verstoßen.
Viele Bürger schrieben Briefe an die Politiker, um ihren
Widerstand gegenüber der Impfpflicht auszudrücken.
Diese Bürgerinitiative zeigt, wie wichtig es ist, dass die
Bevölkerung sich einsetzt und ihre Bürgerrechte
verteidigt !

Gast schrieb am 08.09.2019 um 11:33:13

Die machen es richtig. Da hat das Wort Menschenrechte noch eine Bedeutung.

Gast schrieb am 07.09.2019 um 10:52:11

Impfungen sind gefährlich und bringen gefährliche Komplikationen mitsich. Nicht die Masern. Kein Antibiotika keine Fiebersenker. Vitamin A. Kinder entwickeln sich danach meist körperlich und Geistig enorm weiter. Kein Kind braucht Glysophat, Formaldehyd, Aluminiumhydroxid oder Krebszellen. Für wie bescheuert halten die einen ?????

Gast schrieb am 06.09.2019 um 20:40:03

Entdeckt - weitere Frage an Sebastian Münzenmaier, MdB (AfD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sebastian-munzenmaier/question/2019-09-06/323037

Die Antwort ist leider nicht individuell, sondern von Partei-Freund Axel Gehrke kopiert:

Kurzstatement des Arbeitskreises Gesundheit der AfD-Bundestagsfraktion:

Impfen ist wichtig! Auch bei Masern! Das erfordert aber noch lange keinen
Impfzwang, sondern eine deutliche Verbesserung bisher mangelhafter
Organisationsstrukturen!
Zwar haben frühere Generationen vor Entwicklung des Masernimpfstoffes die
Masern als typische sogenannte „Kinderkrankheit“ erlebt und meist auch folgenlos
überlebt. Aber leider nicht alle. Vor allem die Entzündung des Gehirns ist gefürchtet.
Sie tritt zwar nur bei einem von 1000 Masernfällen auf, ist dann aber in 10 bis 20
Prozent der Fälle tödlich, bei weiteren 20 bis 30 Prozent dieser Kranken bleiben
Dauerschäden zurück, die den Betroffenen unter Umständen für das ganze Leben an
den Rollstuhl fesseln.

Harmlos sind die Masern also nicht. Deshalb ist Impfen wichtig!
Und die Impfung schützt nicht nur den Geimpften selbst, sondern gleichzeitig auch
andere. Es sind zuallererst die Kleinkinder, die noch gar nicht geimpft werden
konnten, denn die Impfung kann ja erst um den ersten Geburtstag herum
durchgeführt werden. Und es sind die anderen, die sich gerne impfen lassen würden,
bei denen es aber aus medizinischen Gründen nicht geht, insbesondere weil sie eine
bösartige Erkrankung, Leukämie, eine HIV-Infektion oder eine andere Erkrankung
haben, die die Immunreaktion beeinträchtigt. Wären alle anderen, d. h. 95 Prozent
der Bevölkerung geimpft, wären auch all diese Menschen geschützt.
Erfreulicherweise erhalten in Deutschland über 97 % der Kinder die Erstimpfung. Bei
der sicherheitshalber empfohlenen Zweitimpfung sind es noch über 93 %.
Ganz ohne Impfpflicht wird so erreicht, dass Deutschland im internationalen
Vergleich mit unter 7 Masernfällen auf 1 Million Einwohner weitaus besser dasteht,
als Länder mit Impfpflicht wie Frankreich (fast 45 Fälle) oder Tschechien (18 Fälle).
Es gibt auch keine Tendenz des Anstiegs der Fallzahlen.
Könnte eine Masernimpfpflicht helfen, noch besser zu werden?

Der Arbeitskreis Gesundheit der AfD-Bundestagsfraktion sieht das nicht so:

Erstens würde die Impfpflicht für Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder
Kitas gar nicht helfen, die Impflücken bei Erwachsenen zu schließen.

Zweitens würden sich viele überzeugte Impfgegner weiter entziehen wollen, zum
Beispiel mit Attesten oder ähnlichem.

Drittens müssen auch die Impfquoten zu anderen Krankheiten im Auge behalten
werden. Manch einer, der sich der Pflicht widerwillig beugt, der sich in seiner
Freiheit aber beschränkt sieht, könnte geneigt sein, sich seine Freiheit
zurückzuholen, indem er auf andere freiwillige Impfungen verzichtet. Dafür gibt es
Hinweise im Zusammenhang mit der Einführung einer Impfpflicht in anderen
Ländern.

Viertens halten wir angesichts der geschilderten Masernsituation in Deutschland
eine Masernimpfpflicht für verfassungswidrig.

Was brauchen wir stattdessen?
Wir brauchen eine verbesserte Organisation der Impfungen und eine bessere
Kontrolle des Impfstatus insbesondere durch Einbeziehung und Ausbau des
öffentlichen Gesundheitsdienstes.
Wir brauchen einen niedrigschwelligen Zugang zum Beispiel am Arbeitsplatz. Die
meisten Erwachsenen unterlassen die Impfung nicht aus ideologischer Verblendung,
sondern schlicht, weil sie im Alltag sozusagen „untergeht“. Bringt man die Impfung in
den Alltag, werden die Impfungen meist auch durchgeführt. Und auch den
Hausärzten kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.
Wir brauchen, dass Asylsuchende schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen gemäß
den extra dafür entwickelten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)
des Robert-Koch-Instituts geimpft werden. Eine Evaluation aus 2016 zeigt, dass dies
überhaupt nicht die Regel war. Zur aktuellen Situation steht die Antwort auf eine
Kleine Anfrage unserer Fraktion noch aus.

Prof. Dr. med. Axel Gehrke
Leiter des Arbeitskreises Gesundheit
der AfD-Bundestagsfraktion

Sebastian Münzenmaier MdB.


Wundert mich aber nicht, wenn die MdBs auf Massenmails mit vorgefertigten Antworten reagieren... Ich wäre wieder für mehr individuellere Fragen... Schildert doch mal Eure persönlichen Beweggründe zum Beispiel...

Gast schrieb am 06.09.2019 um 20:36:17

Gast schrieb am 08.09.2019 um 07:27:10

Antwort von Ursula Groden-Kranich (CDU), MdB:

Antwort von Ursula Groden-Kranich (CDU)06. Sep. 2019 - 12:34
Dauer bis zur Antwort: 3 Stunden 38 Minuten
Sehr geehrte Frau Xbaenq,

vielen Dank für Ihre Eingabe, in der Sie mir Ihre Haltung zur laufenden Debatte zum Thema Impfpflicht mitgeteilt haben.

Für mich steht fest, dass Impfen zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen gehört, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Gleichzeitig schützt die Impfung nicht nur die geimpfte Person, sondern insbesondere auch die Menschen, die sich nicht selbst impfen lassen können. Dies betrifft insbesondere Säuglinge sowie Menschen, die gegen Impfstoffe allergisch oder anderweitig erkrankt sind.

Einem umfassenden Schutz, auch für Menschen, die nicht geimpft werden können, erreichen wir erst, wenn wir die sogenannte Herdenimmunität gewährleisten können. Diese tritt dann ein, wenn 95 Prozent der Bevölkerung über einen entsprechenden Impfschutz verfügen. Defizite bestehen hier derzeit beim Schutz von Kindern bei den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln. Insbesondere liegen aber die Quoten der Erwachsenen bei der Masernimpfung noch unter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation. Da sich die Infektionsrate weltweit verdoppelt und europaweit verdreifacht hat, gilt es diesen Trend mit aller Kraft zu stoppen.

Obwohl wir in den letzten Jahren viel für die Prävention in Deutschland getan haben, haben wir die gewünschten Ziele nicht erreicht. Bei Masern beispielsweise bedeutet eine niedrige Impfquote ein hohes Gesundheitsrisiko. Denn Masern sind eine schwerwiegende Erkrankung - deswegen halte ich es für richtig, dass wir nun einen Schritt weitergehen und derzeit prüfen, wie wir für Kinder eine Impfpflicht gegen Masern einführen können, um in Zukunft einen möglichst umfassenden Schutz für alle Menschen bieten zu können. Nicht zuletzt während einer Schwangerschaft ist das Risiko, dass das ungeborene Kind mit schweren Schädigungen auf die Welt kommt, für mich nicht vertretbar.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Groden-Kranich MdB

Gast schrieb am 06.09.2019 um 20:35:11

Gast schrieb am 11.09.2019 um 18:17:52

Antwort von Tabea Rößner (Die Grünen):

Sehr geehrte Frau Konrad,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch zum Thema Masernimpfung.

Eine persönliche Bemerkung vorab: Als meine Tochter ein paar Tage alt und erstmals beim Kinderarzt war, wollte der ihr gleich eine Impfung verpassen. Ich habe ihn damals gebeten, mich erst einmal über die Risiken aufzuklären. Zudem wollte ich von ihm wissen, ob er denn nicht alles über familiäre Vorprägungen wissen wolle, die für eine Impfung relevant sein könnten. Er gab mir Werbeprospekte der Pharmaindustrie, Vorprägungen waren ihm egal. Ich ließ mein Kind nicht von ihm impfen und wechselte den Kinderarzt. Das ist 24 Jahre her, meine Kinder sind groß, ich habe sie impfen lassen, aber erst später und nach individueller Betrachtung.

Ich sehe die Masern-Impfpflicht, wie von Bundesgesundheitsminister Spahn geplant, sehr kritisch. Gegen eine Pflicht zur Impfung gibt es gute Gründe. Das Robert-Koch-Institut (RKI) wie auch die Ständige Impfkommission (STIKO) warnen vor möglicherweise sogar negativen Effekten. Auch die Ethikkommission hat kürzlich ihre Bedenken geäußert. Denn eine Masern-Impfpflicht hört sich zunächst einfach an, wenn es nicht Menschen gäbe, die wegen einer Erkrankung, Vorprägungen oder aufgrund ihres Alters nicht geimpft werden dürfen, für die es also Ausnahmen geben müsste. Zudem gibt es keine isolierte Masern-Impfung, sondern nur in Kombinationsimpfstoffen. Außerdem könnten die anderen von der STIKO im Kindesalter empfohlenen Impfungen gegenüber einer Masern-Impfpflicht an Wichtigkeit verlieren. Argumente, denen man sich stellen muss, bevor man eine Pflicht fordert.

Herzliche Grüße

Tabea Rößner

Gast schrieb am 06.09.2019 um 20:34:10

Gast schrieb am 17.10.2019 um 21:56:34

Antwort von Hansjörg Durz (CSU):

Sehr geehrte Frau Bogenrieder-Gerbing,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme zum Thema Masernimpfpflicht.
Ich halte es für besonders wichtig, eine offene und differenzierte gesellschaftliche Diskussion zu diesem Thema zu führen.

Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass Impfungen zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen gehören, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Gleichzeitig schützt die Impfung nicht nur die geimpften Personen selbst, sondern insbesondere indirekt auch die Menschen, die sich nicht selbst impfen lassen können, so z. B. Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat oder anderweitig erkrankte Menschen.

Vor diesem Hintergrund haben wir in den letzten Jahren viel für die Prävention in Deutschland getan. So haben wir 2017 mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten für eine bessere Durchsetzbarkeit der Pflicht zur Impfberatung der Eltern vor Aufnahme ihrer Kinder in einer Kita beschlossen. Dabei setzten wir auf objektive ärztliche Beratung der Eltern. Um dafür zu sorgen, dass die Impfberatungspflicht keine leere Worthülse ist, droht Eltern, die sich der Beratung verweigern, nach geltendem Recht des Infektionsschutzgesetzes ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Dabei steht bei uns nicht die Strafe im Mittelpunkt, sondern die so wichtige Aufklärung der Eltern. In diesem Zusammenhang haben wahrscheinlich auch Sie die Plakate der Kampagne "Deutschland sucht den Impfpass" gesehen, mit der unter anderem schon seit 2015 über die Impfung - insbesondere gegen Masern - deutschlandweit informieren.
Dennoch besteht bei einigen Schutzimpfungen noch Verbesserungsbedarf, um die sogenannte Herdenimmunität zu gewährleisten. Diese, vor allem für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, wichtige Immunität tritt ein, wenn 95 Prozent der Bevölkerung über einen entsprechenden Impfschutz verfügt. Defizite bestehen derzeit beim Impfschutz von Kindern bei den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln. Insbesondere liegen aber die Quoten der Erwachsenen bei der Masernimpfung noch unter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). So veröffentlichte die WHO erst kürzlich aktuelle Daten zur Ausbreitung von Masern und damit zusammenhängenden Todesfällen: Im Jahr 2017 lag die Zahl der Infektionen bei rund 6,7 Millionen Fällen, 110.000 Menschen starben laut den Berechnungen. Die Mehrzahl der Betroffenen von Infektionen mit Todesfolge waren Kinder unter 5 Jahren. Auch steigt die Infektionsrate rasant an, weltweit kam es zu einer Verdopplung der Infektionen, in Europa sogar zu einer Verdreifachung. Diesen Trend gilt es zu stoppen.

Bei Masern beispielsweise, über die wir hier sprechen, bedeutet eine niedrige Impfquote ein hohes Gesundheitsrisiko. Masern sind eine schwerwiegende Erkrankung - deswegen halte ich es für richtig, dass wir nun einen Schritt weitergehen und derzeit prüfen, wie wir möglichst viele Kinder schützen können.

Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz

Gast schrieb am 06.09.2019 um 20:33:05

Gast schrieb am 11.09.2019 um 18:20:48

Antwort von Eckhard Pols (CDU):

Sehr geehrte Frau Ovpu,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse.
Als Vater von fünf Kindern kann ich die Emotionalität bei diesem Thema sehr gut nachvollziehen. Das Thema bewegt. Als Bundestagsabgeordneter erreichen mich fast täglich Nachrichten sowohl von Befürwortern als auch von Gegnern. Viele der Argumente beider Seiten kenne ich und ich möchte Ihnen auf diesem Weg zusichern, dass ich nicht zu denen gehöre, die Impfpflichtgegner reflexartig vorverurteilen. Jedoch beobachte ich die sich aktuell häufenden Meldungen über Masernfälle in Deutschland mit Sorge.
Bei Zahlen des Robert-Koch-Instituts, nach denen die Masernfälle im letzten Jahr rückläufig waren, handelte es sich leider um eine nur vorübergehende Entwicklung, denn in diesem Jahr haben einige Bundesländer bereits jetzt mehr Masernfälle gemeldet als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. In der Folge mussten Schulen geschlossen werden und der Unterricht fiel aus. Kindertagesstätten konnten tagelang keine Kinder aufnehmen und mussten aufgrund der Ansteckungsgefahr Eltern und Kinder nach Hause schicken.
Daher bin ich der Auffassung, dass die Politik in diesem Fall eine Antwort haben muss. Die Einführung der Masern-Impfpflicht halte ich, solange keine medizinischen Anhaltspunkte dagegen sprechen, für die richtige Antwort. Gern begründe ich Ihnen, warum ich mich – obwohl ich das Gut der Selbstbestimmtheit des Einzelnen in anderen Bereichen für unverrückbar erachte – für die Masern-Impfpflicht ausspreche.
Bei Masern handelt es sich um eine Virusinfektion mit teilweise schwerwiegenden, oft erst Jahre nach der Erkrankung auftretenden, Folgen. Eine wirksame Behandlung von Erkrankten ist nicht möglich. Impfungen gehören nun mal zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Gleichzeitig schützt die Impfung nicht nur die geimpften Personen selbst, sondern insbesondere indirekt auch die Menschen, die sich nicht selbst impfen lassen können, so z. B. Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat oder anderweitig erkrankte Menschen. Angesichts dessen halte ich es für richtig, dass wir nun einen Schritt weitergehen und derzeit prüfen, wie wir eine Impfpflicht gegen Masern für Kinder einführen können. Eine Impfpflicht ist in Deutschland übrigens nicht unbekannt. Bis 1976 gab es in Deutschland die Pockenimpfpflicht. Inzwischen sind die Pocken dank der Impfung weltweit ausgerottet.
Auch wenn wir in den letzten Jahren einiges für die Prävention in Deutschland getan haben, besteht bei manchen Schutzimpfungen noch Verbesserungsbedarf, um die sogenannte Herdenimmunität zu gewährleisten. Diese, vor allem für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, wichtige Immunität tritt ein, wenn 95 Prozent der Bevölkerung über einen entsprechenden Impfschutz verfügen. Defizite bestehen derzeit beim Impfschutz von Kindern bei den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln.
Insbesondere liegen aber die Quoten der Erwachsenen bei der Masernimpfung noch unter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). So veröffentlichte die WHO erst kürzlich aktuelle Daten zur Ausbreitung von Masern und damit zusammenhängenden Todesfällen: 2018 wurden weltweit insgesamt gut 350.000 Masern-Erkrankungen gemeldet, mehr als doppelt so viele wie im Jahr davor. Die Dunkelziffer dürfte sogar noch höher liegen. Die Mehrzahl der Betroffenen von Infektionen mit Todesfolge waren Kinder unter 5 Jahren. Auch steigt die Infektionsrate rasant an - weltweit kam es zu einer Verdopplung der Infektionen, in Europa sogar zu einer Verdreifachung. Insgesamt versterben in Industrieländern etwa 1 bis 3 Personen pro 1 000 Maserninfektionen an den Masern.

Der Lebendimpfstoff gegen Masern wird seit über 40 Jahren weltweit verabreicht. Die seitdem erhobenen Daten haben gezeigt, dass er sehr wirksam und sicher ist. Die heutigen Impfstoffe sind sicherer als je zuvor.
Pharmahersteller haben auch auf eine heftige Debatte reagiert, wonach durch in Impfstoffen enthaltenes Quecksilber für Autismus verantwortlich sei. Die Weltgesundheitsorganisation WHO, das US-amerikanische "Institute of Medicine" sowie die europäische Arzneimittelbehörde EMA sind inzwischen allerdings unabhängig voneinander zu dem Schluss gelangt, dass die verfügbaren Studien gegen einen solchen Zusammenhang sprechen. Obwohl durch Nahrung und die Umwelt Quecksilber in deutlich höheren Mengen aufgenommen wird, hat die Industrie reagiert. Für alle generell empfohlenen Schutzimpfungen sind inzwischen quecksilberfreie Impfstoffe verfügbar.
Nach geltendem Arzneimittelrecht erhält ein Impfstoff nur dann eine Zulassung, wenn nachgewiesen ist, dass er auch wirksam und verträglich ist. Den Nachweis muss der Hersteller in vorklinischen Untersuchungen und klinischen Prüfungen erbringen. Geprüft werden die wissenschaftlichen Belege auf EU-Ebene unter der Regie der Europäischen Arzneimittelagentur EMA (European Medicines Agency). Hierzulande liegt die Verantwortung beim Paul-Ehrlich-Institut als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel
Generell gilt übrigens, dass es sowohl nach ärztlichem Standesrecht wie auch nach Infektionsschutzgesetz vorgeschrieben ist, Verdachtsfälle auf Impfkomplikationen an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden. Das Institut bewertet diese Meldungen im Hinblick auf einen ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung mit dem Ziel, mögliche Risikosignale sehr seltener Nebenwirkungen frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können. Somit ist sichergestellt, dass auch nach der Zulassung die Impfstoffe einer kontinuierlichen Sicherheitskontrolle unterliegen.
Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang noch darauf, dass Ausnahmefälle im derzeitigen Referentenentwurf des Gesetzes vorgesehen sind: Kinder können in einigen Ausnahmen trotzdem in die Kita aufgenommen werden, wenn „der erforderliche Impfschutz wegen Impfstoffmangel oder wegen einer vorübergehenden Kontraindikation gegen die Impfung nicht erlangt werden konnte.“ Die Ausnahme müsste vom Gesundheitsamt schriftlich eingeholt werden.
Wenngleich Sie meine Meinung mit Sicherheit nicht teilen werden, wünsche ich Ihnen persönlich alles Gute. Bei Rückfragen oder Anmerkungen können Sie sich gern an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Eckhard Pols, MdB

Gast schrieb am 06.09.2019 um 20:31:43

Gast schrieb am 06.09.2019 um 12:53:28

Eine Antwort von Joachim Herrmann (CSU), Bay. Staatsminister des Innern und deshalb Mitglied im Bundesrat, dem zurzeit das Masernschutzgesetz zur Stellungnahme vorliegt, ist eingetroffen:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/joachim-herrmann/question/2019-07-25/320014

Gast schrieb am 07.09.2019 um 10:48:04

Immer die selben dummen Antworten. Die wissen doch überhaupt nix

Gast schrieb am 05.09.2019 um 10:43:04

Stellungnahme von Martina Stamm-Fibich (SPD), MdB im Gesundheitsausschuss zur E-Mail-Kampagne der ÄIIE:

[i]Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Ihr Schreiben mit Anmerkungen und Fragen zum Entwurf für ein Masernschutzgesetz.

Wir haben mit dem Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Die Verbesserung der Impfprävention ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Vorhaben, neben zahlreichen weiteren, zu denen wir in dieser Legislaturperiode bereits gesetzgeberische Maßnahmen umgesetzt haben. Alle Vorhaben und Initiativen dienen dem Ziel, die Qualität der medizinischen Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern und damit letztlich auch Behandlungsfehler zu vermeiden. Wir beschäftigen uns also bei weitem nicht nur, aber eben auch mit dem Thema Impfen.

Es ist zynisch und zutiefst unethisch, Todesfallzahlen gegeneinander aufzuwiegen. Ich meine, dass die individuelle Entscheidungsfreiheit dort ihre Grenze finden muss, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet ist und andere geeignetere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masern-Erkrankung stationär behandelt werden. Durch eine vorübergehende Immunschwäche kommt es nach einer Masernerkrankung zu anderen Erkrankungen wie z.B. Durchfall, Mittelohrentzündung, Hörschäden, Lungenentzündung und Gehirnentzündung. Bei 10 von 10.000 Masern-Erkrankten entwickelt sich in Folge der Erkrankung eine Gehirnentzündung, etwa 2 bis 3 Betroffene behalten schwere Schäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück. Als Spätfolge kann die so genannte subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung. Eine SSPE entwickelt sich bei 2 bis 6 von 10.000 Kindern, die zum Zeitpunkt der Maserninfektion jünger als 5 Jahre alt sind. Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, liegt bei 1 Todesfall pro 1.000 Masernerkrankte. Gegen die Masern-Erkrankung selbst gibt es keine Behandlung. Masern sind extrem ansteckend. Ohne Impfschutz infizieren sich etwa 95 von 100 Menschen, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten. Sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die nicht geimpft werden können, brauchen wir eine ausreichende Masern-Impfquote.

In der Europa-Region der WHO sind die Masernfälle zuletzt stark angestiegen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2019 berichteten 49 der 53 Länder der Region zusammen über 174 000 Masernfälle und über 100 masernbedingte Todesfälle. Vier Länder in der Europaregion der WHO haben ihren Masern-Eliminierungsstatus verloren: Albanien, Griechenland, Tschechien und das Vereinigte Königreich. Weltweit haben sich die Masernfälle 2019 vervierfacht.

Unser Ziel ist es, Masern in Deutschland zu überwinden und in Europa weiter einzudämmen. Dazu brauchen wir eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Bei Kindern vor dem Schuleintritt erreichen wir mit der ersten Masernimpfung deutschlandweit zwar 97 Prozent, aber schon hier gibt es deutliche regionale Unterschiede. Zweimal gegen Masern geimpft sind nur noch 93 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Laut BARMER-Arzneimittelreport 2019 könnten die Impfquoten sogar noch darunter liegen. Aber: Ein ausreichender Impfschutz kann unnötiges Leid vermeiden.

Das Paul-Ehrlich-Institut prüft und bewertet fortlaufend anhand aktueller wissenschaftlicher Daten den Nutzen und das Risiko von Impfstoffen und dokumentiert jährlich die Meldungen des Verdachts einer Impfkomplikation oder einer Nebenwirkung nach Impfung. Neben den bestehenden gesetzlichen Meldepflichten können seit 2012 auch betroffene Personen und deren Angehörige den Verdachtsfall einer unerwünschten Impfreaktion oder Nebenwirkung melden. Das Meldeverfahren ist in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert worden. Defizite sehe ich hier nicht.

In der Tat gibt es in Deutschland derzeit keinen zugelassenen Einfach-Impfstoff gegen Masern. Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren damit auseinandersetzen müssen, was das für die beabsichtigte Masern-Impfpflicht bedeutet. Impfstoffe werden wie alle anderen Arzneimittel in Deutschland durch den jeweiligen Hersteller und nicht etwa den Bundesgesundheitsminister in den Verkehr gebracht. Es kommt also darauf an, ob und wann ein Hersteller die Zulassung für einen Einfach-Impfstoff gegen Masern bei der zuständigen Arzneimittelbehörde beantragt und erhält.

Die verfügbaren Kombinationsimpfstoffe sind wirksam und gut verträglich. Von 10.000 Geimpften entwickeln etwa 500 bis 1.500 allgemeine Beschwerden wie leichtes bis mäßiges Fieber, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder Magen-Darm-Beschwerden. Bei etwa 500 Geimpften entwickelt sich an der Einstichstelle in den ersten drei Tagen nach der Impfung eine Rötung oder Schwellung. Etwa 10 Tage nach einer MMR-Impfung bekommen 200 bis 500 von 10.000 Geimpften für wenige Tage einen masernähnlichen Hautausschlag, der auch "Impfmasern" genannt wird. Dieser kann mit mäßigem Fieber einhergehen. Impfmasern sind nicht ansteckend. Nach einer MMR-Impfung tritt extrem selten, in weniger als 1 von 10.000 Fällen, eine allergische Reaktion auf.

Niemand bestreitet, dass eine Masernimpfung eine unerwünschte Reaktion oder Nebenwirkung zur Folge haben kann. Das Risiko einer schwerwiegenden Komplikation im Zusammenhang mit einer Masernimpfung ist aber sehr gering, im Gegensatz zum Risiko, ungeimpft schwer an Masern zu erkranken.

Unser Ziel ist es, einen besseren individuellen Schutz insbesondere von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden können, sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen. Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes verhindert die zweifache MMR-Impfung bei 93-99% der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung und führt bei diesen erfolgreich Geimpften in der Regel zu lebenslanger Immunität. Eine Antikörpertiterbestimmung führe dagegen, so das Robert-Koch-Institut, nicht immer zu einem eindeutigen Ergebnis und sei deshalb als Entscheidungskriterium für Immunität schlechter geeignet als der Nachweis einer zweimaligen Masernimpfung.

Der Deutsche Bundestag wird die parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Masernschutzgesetzes der Bundesregierung im Herbst aufnehmen und sich intensiv mit den Regelungen des Gesetzentwurfes auseinandersetzen. Wir werden dazu voraussichtlich im Oktober eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss durchführen und die auch von Ihnen angesprochenen Fragen zum Nutzen-Risiko-Verhältnis mit den Expertinnen und Experten, beispielsweise vom Robert-Koch-Institut oder dem Paul-Ehrlich-Institut, beraten.

Ich stimme Ihnen zu, dass wir weiterhin deutlich mehr Information und Aufklärung über die Masern-Erkrankung und die Impfung brauchen, um Menschen, die einer Impfung kritisch gegenüberstehen, stärker als bisher anzusprechen. Dazu enthält der Gesetzentwurf konkrete Regelungsvorschläge.

Ich bin überzeugt davon, dass Impfen richtig ist. Ich persönlich stehe der Pflicht zur Impfung allerdings skeptisch gegenüber. Seit ich 2013 Mitglied im Gesundheitsausschuss wurde, habe ich immer wieder Schreiben von dezidierten Impfgegnern erhalten. Mein Weg war und ist es, aufzuklären. Ich selbst wurde als Kind gegen Pocken pflicht-geimpft. Ich kann mich nicht erinnern, dass damals in Frage gestellt wurde, ob ...

Gast schrieb am 06.09.2019 um 14:44:06

Das obenstehende Schreiben von Martina Stamm-Fibich enthält Aussagen die nicht stimmen oder nicht belegbar und nicht überprüfbar sind. Wurde von den ÄIIE schon eine Gegendarstellung zu dieser Stellungnahme erstellt?

"Sowohl eine Person (Kind/Erwachsener), die beispielsweise an Masern oder an einer anderen impfpräventablen Infektionskrankheit erkrankt, als auch die Person, die durch eine öffentlich empfohlene Impfung einen gesundheitlichen Schaden erleidet, hat gegenüber dem Staat die aus dem den Grundgesetz erwachsenden Rechte aus den Schutzpflichten auf körperliche Unversehrtheit.

Beide Grundrechteträger haben also den absolut gleichen Anspruch auf Schutz durch den Staat und somit beide das gleichwertige Recht auf körperliche Unversehrtheit. Beide Grundrechteträger sind auch in ihren Rechten gegenüber dem Staat nicht gegeneinander aufrechenbar.

Der Staat kann mangels Einfluss auf die Infektionskrankheiten diese auch nicht steuern und bedient sich deswegen dem Mittel der Schutzimpfung, die er aus verschiedenen Motivationen entsprechend massiv bewirbt und den Bürgern stets an der Grenze der Erscheinung als "Pflicht" höchst dringlich empfiehlt. Viele Bürger nehmen Impfen als Pflicht wahr, obwohl es keine Impfpflicht gibt. Eine Impfpflicht wäre nur im Seuchenfall, in einem eng begrenztem Gebiet und nach sorgfältigster Abwägung überhaupt gesetzlich möglich und ist für exakt diesen Fall auch bereits im Infektionsschutzgesetz geregelt. Der Staat muss hier Eventualitäten gegenüber Vorsorge treffen."


(Auszug aus der Stellungnahme des Bundesverband Impfschaden e.V. ehem. Schutzverband für Impfgeschädigte e.V.)

Gast schrieb am 06.09.2019 um 21:03:54

Ich befürchte, dass die meisten v.a. SPD- und CDU-Abgeordneten beratungsresistent sind. Blick über den Tellerrand hinaus? Fehlanzeige! Die machen sich schlichtweg nicht die Mühe, mal die Fakten der Gegenseite, die lückenlos mit hochoffiziellen Quellenangaben versehen sind, zu studieren. Keine Lust, kein Zeit? Dann muss ich leider sagen, vielleicht fehl am Platz als Volksvertreter? Vielleicht mal weniger nebenher jobben?

Gast schrieb am 05.09.2019 um 17:01:24

Wenn die Staatsmedizin unfähig ist, Masern zu heilen, dann ist sie auch nicht dazu befugt, künstliche Durchseuchungen mittels der Maserneinimpfung vorzunehmen. Dann gibt die Staatsmedizin zu erkennen, dass sie von den Masern keine Ahnung hat.

Bei der verpflichtenden Pockeneinimpfung, die ebenfalls eine künstliche Durchseuchung war, konnte das Fußvolk nichts in Frage stellen, weil es von dem ganzen Impfverbrechen keine Ahnung hatte. Die Zeiten haben sich geändert. Die Machthaber und Despoten, die luxuriös auf ihren abgeschotteten Südseeinseln residieren, haben diesen digitalen Wandel anscheinend noch nicht ganz mitbekommen und gefressen. Sie bilden sich immer noch ein, sie seien Kolonialherren über irgendeine Sklavenrasse, aus deren Leibern man Profit schlagen kann. Auch die politische Prominenz ließ sich für ihre Flugreisen Gefälligkeitsgutachten für eine bezahlte oder geschmierte Impfuntauglichkeit ausstellen und bereiste ohne verpflichtende Pockenimpfung die ganze Welt. Als Pockenschutzwall mussten die kleinen Kinder herhalten, die zwangsgeimpft wurden. Impfungen sind medizinische Kindesschändungen, diese Kindesschänder gehören hinter Schloss und Riegel. Die ganze staatliche Korruption steht in den STIKO-Protokollen aus den Jahren 1972 bis 1975.

schrieb am 01.12.2019 um 11:16:37

Auch ich gehörte als 1967er-Jahrgang zu den Geschädigten der damaligen Zwangsimpfung gegen Pocken: ich reagierte als Kleinkind mit einem Fieberschock, landete im Krankenhaus und wäre fast gestorben. „Meine Masern“ verursachten dagegen keinerlei Komplikationen. Auch in meinem Bekanntenkreis gab es ein Mädchen, das nach einer solchen Impfung schwerbehindert war und auch nicht mehr lebt - ohne dass man von Amtsseite jemals einen Impfschaden zugestanden hätte (wenigstens seine Eltern haben diese Leidensgeschichte später in Buchform dokumentiert). Der menschliche Organismus ist ein evolutionäres Wunderwerk - was maßen wir uns an, ihn mit kurzfristig anberaumten Maßnahmen verschlimmbessern zu wollen?!

schrieb am 08.09.2019 um 09:19:45

Es lassen sich einige Ungereimtheiten in den genannten STIKO-Protokollen aus den Jahren 1972 bis 1975 finden, die auch aus dem kriminellen Milieu stammen könnten. http://agbug.de/stiko-index.html

Die Pockenimpfung ist eine künstliche, durch gesetzliche Zwangsmaßnahmen durchgeführte Durchseuchung. (17. Mai 1973, Seite: 7 bzw. 8). Die Impfverfechter reimen sich zusammen, dass diese künstliche Durchseuchung den gesamten Volkskörper schützen könnte. Auf das einzelne Individuum wird kein großer Wert gelegt, das einzelne Kind wird streng genommen, für die Allgemeinheit, für den Volkskörper geopfert und der Russisch Roulette Methode unterworfen.

Für die Pockenabwehr wurde ein illusorischer Schutzwall aufgebaut, hierfür wurden erstrangig die kleinen Kinder rekrutiert und barbarisch missbraucht. (10. November 1972, Seite: 10 bzw. 11).

Die Seite: 19 bzw. 20 vom 17. Mai 1973 berichtet amtlich das komplette Versagen der Pockenimpfung, für die in Europa seit Beginn des 18. Jahrhunderts unermüdlich propagiert und vorherrschend gesetzliche Zwangsmaßnahmen installiert wurden.

Die Französische Debatte über die Einführung der Blatterninokulation in Europa (1754 - 1774): https://publikationsserver.tu-braunschweig.de/servlets/MCRFileNodeServlet/dbbs_derivate_00007592/ediss.pdf

Ebenso wurden alle Tuberkulosenegativen, also alle gesunden neugeborenen Kinder mit dem Tuberkulosebazillus absichtlich krank gemacht, krank geimpft. (04. Dezember 1975, Seite: 9 bzw. 10). Diese BCG Impfung wurde wieder mit der Russisch Roulette Methode durchgezogen. Die HLA-B27 positiven Babys wurden durch die BCG Impfung automatisch zu Rheumatikern degradiert: https://s3.eu-central-1.amazonaws.com/prod-cerebro-ifap/media_all/74750.pdf
https://portal.dimdi.de/amispb/doc/pei/Web/2612105-palde-20060701.pdf

Diesen Beweis der absichtlichen tuberkulösen Krankmachung liefert die Staatsmedizin selber, in dem Buch: BCG-Schutzimpfung. (Seite: 139 / Zitat: mit dem Ziel der Schaffung einer allergischen Reaktion).
https://books.google.de/books?id=D7F6DwAAQBAJ&lpg=PA134&dq=bcg%20prim%C3%A4rkomplex&hl=de&pg=PA139#v=onepage&q&f=false

Auf Seite: 6 bzw. 7 vom 15. Mai 1974 wird zugegeben, dass die BCG Impfung wissenschaftlich nicht haltbar ist, sondern nur aus dem Glauben heraus zu funktionieren hat.
Heute gibt die Staatsmedizin zu, dass die BCG Impfung weder vor einer Ansteckung noch vor einer Weiterverbreitung der Tuberkulosebakterien schützen kann.

Das Ausstellen von Gefälligkeitsattesten wird auf dieser Seite beschrieben: Tödlicher Schutz / DER SPIEGEL 15/1967 https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46437639.html



schrieb am 06.09.2019 um 20:11:25

Ja genau das ist das, was ich überhaupt nicht verstehen kann man kann eine Krankheit nicht heilen aber impfen geht OK häää also warum kann ich dann mit der Impfung nicht heilen .... Also ich bin kein Mediziner vielleicht fehlt mir da auch das wissen !? OK aber was mir absolut unverständlich erscheint wieso geschützte Angst vor "ungeschützten haben" komischer Weise heißt es dann immer ja so einfach ist das nicht . Neulich gab es da eine Diskussion im Radio wurde diese Frage gestellt hm es ist schon seltsam .....

Gast schrieb am 06.09.2019 um 14:08:14

Wo finden sich diese Stiko Protokolle zum Download?

Gast schrieb am 05.09.2019 um 10:29:47

Antwort von Martina Stamm-Fibich:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Ihr Schreiben mit Anmerkungen und Fragen zum Entwurf für ein Masernschutzgesetz.

Wir haben mit dem Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Die Verbesserung der Impfprävention ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Vorhaben, neben zahlreichen weiteren, zu denen wir in dieser Legislaturperiode bereits gesetzgeberische Maßnahmen umgesetzt haben. Alle Vorhaben und Initiativen dienen dem Ziel, die Qualität der medizinischen Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern und damit letztlich auch Behandlungsfehler zu vermeiden. Wir beschäftigen uns also bei weitem nicht nur, aber eben auch mit dem Thema Impfen.

Es ist zynisch und zutiefst unethisch, Todesfallzahlen gegeneinander aufzuwiegen. Ich meine, dass die individuelle Entscheidungsfreiheit dort ihre Grenze finden muss, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet ist und andere geeignetere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masern-Erkrankung stationär behandelt werden. Durch eine vorübergehende Immunschwäche kommt es nach einer Masernerkrankung zu anderen Erkrankungen wie z.B. Durchfall, Mittelohrentzündung, Hörschäden, Lungenentzündung und Gehirnentzündung. Bei 10 von 10.000 Masern-Erkrankten entwickelt sich in Folge der Erkrankung eine Gehirnentzündung, etwa 2 bis 3 Betroffene behalten schwere Schäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück. Als Spätfolge kann die so genannte subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung. Eine SSPE entwickelt sich bei 2 bis 6 von 10.000 Kindern, die zum Zeitpunkt der Maserninfektion jünger als 5 Jahre alt sind. Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, liegt bei 1 Todesfall pro 1.000 Masernerkrankte. Gegen die Masern-Erkrankung selbst gibt es keine Behandlung. Masern sind extrem ansteckend. Ohne Impfschutz infizieren sich etwa 95 von 100 Menschen, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten. Sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die nicht geimpft werden können, brauchen wir eine ausreichende Masern-Impfquote.

In der Europa-Region der WHO sind die Masernfälle zuletzt stark angestiegen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2019 berichteten 49 der 53 Länder der Region zusammen über 174 000 Masernfälle und über 100 masernbedingte Todesfälle. Vier Länder in der Europaregion der WHO haben ihren Masern-Eliminierungsstatus verloren: Albanien, Griechenland, Tschechien und das Vereinigte Königreich. Weltweit haben sich die Masernfälle 2019 vervierfacht.

Unser Ziel ist es, Masern in Deutschland zu überwinden und in Europa weiter einzudämmen. Dazu brauchen wir eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Bei Kindern vor dem Schuleintritt erreichen wir mit der ersten Masernimpfung deutschlandweit zwar 97 Prozent, aber schon hier gibt es deutliche regionale Unterschiede. Zweimal gegen Masern geimpft sind nur noch 93 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Laut BARMER-Arzneimittelreport 2019 könnten die Impfquoten sogar noch darunter liegen. Aber: Ein ausreichender Impfschutz kann unnötiges Leid vermeiden.

Das Paul-Ehrlich-Institut prüft und bewertet fortlaufend anhand aktueller wissenschaftlicher Daten den Nutzen und das Risiko von Impfstoffen und dokumentiert jährlich die Meldungen des Verdachts einer Impfkomplikation oder einer Nebenwirkung nach Impfung. Neben den bestehenden gesetzlichen Meldepflichten können seit 2012 auch betroffene Personen und deren Angehörige den Verdachtsfall einer unerwünschten Impfreaktion oder Nebenwirkung melden. Das Meldeverfahren ist in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert worden. Defizite sehe ich hier nicht.

In der Tat gibt es in Deutschland derzeit keinen zugelassenen Einfach-Impfstoff gegen Masern. Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren damit auseinandersetzen müssen, was das für die beabsichtigte Masern-Impfpflicht bedeutet. Impfstoffe werden wie alle anderen Arzneimittel in Deutschland durch den jeweiligen Hersteller und nicht etwa den Bundesgesundheitsminister in den Verkehr gebracht. Es kommt also darauf an, ob und wann ein Hersteller die Zulassung für einen Einfach-Impfstoff gegen Masern bei der zuständigen Arzneimittelbehörde beantragt und erhält.

Die verfügbaren Kombinationsimpfstoffe sind wirksam und gut verträglich. Von 10.000 Geimpften entwickeln etwa 500 bis 1.500 allgemeine Beschwerden wie leichtes bis mäßiges Fieber, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder Magen-Darm-Beschwerden. Bei etwa 500 Geimpften entwickelt sich an der Einstichstelle in den ersten drei Tagen nach der Impfung eine Rötung oder Schwellung. Etwa 10 Tage nach einer MMR-Impfung bekommen 200 bis 500 von 10.000 Geimpften für wenige Tage einen masernähnlichen Hautausschlag, der auch "Impfmasern" genannt wird. Dieser kann mit mäßigem Fieber einhergehen. Impfmasern sind nicht ansteckend. Nach einer MMR-Impfung tritt extrem selten, in weniger als 1 von 10.000 Fällen, eine allergische Reaktion auf.

Niemand bestreitet, dass eine Masernimpfung eine unerwünschte Reaktion oder Nebenwirkung zur Folge haben kann. Das Risiko einer schwerwiegenden Komplikation im Zusammenhang mit einer Masernimpfung ist aber sehr gering, im Gegensatz zum Risiko, ungeimpft schwer an Masern zu erkranken.

Unser Ziel ist es, einen besseren individuellen Schutz insbesondere von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden können, sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen. Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes verhindert die zweifache MMR-Impfung bei 93-99% der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung und führt bei diesen erfolgreich Geimpften in der Regel zu lebenslanger Immunität. Eine Antikörpertiterbestimmung führe dagegen, so das Robert-Koch-Institut, nicht immer zu einem eindeutigen Ergebnis und sei deshalb als Entscheidungskriterium für Immunität schlechter geeignet als der Nachweis einer zweimaligen Masernimpfung.

Der Deutsche Bundestag wird die parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Masernschutzgesetzes der Bundesregierung im Herbst aufnehmen und sich intensiv mit den Regelungen des Gesetzentwurfes auseinandersetzen. Wir werden dazu voraussichtlich im Oktober eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss durchführen und die auch von Ihnen angesprochenen Fragen zum Nutzen-Risiko-Verhältnis mit den Expertinnen und Experten, beispielsweise vom Robert-Koch-Institut oder dem Paul-Ehrlich-Institut, beraten.

Ich stimme Ihnen zu, dass wir weiterhin deutlich mehr Information und Aufklärung über die Masern-Erkrankung und die Impfung brauchen, um Menschen, die einer Impfung kritisch gegenüberstehen, stärker als bisher anzusprechen. Dazu enthält der Gesetzentwurf konkrete Regelungsvorschläge.

Ich bin überzeugt davon, dass Impfen richtig ist. Ich persönlich stehe der Pflicht zur Impfung allerdings skeptisch gegenüber. Seit ich 2013 Mitglied im Gesundheitsausschuss wurde, habe ich immer wieder Schreiben von dezidierten Impfgegnern erhalten. Mein Weg war und ist es, aufzuklären. Ich selbst wurde als Kind gegen Pocken pflicht-geimpft. Ich kann mich nicht erinnern, dass damals in Frage gestellt wurde, ob diese Impfung sinnvoll ist. Sie gehörte dazu - jeder wurde geimpft und alle waren ...

Gast schrieb am 05.09.2019 um 07:50:35

Die beiden Abgeordneten Kordula Schulz-Asche und Prof. Dr. Andrew Ullmann, beide Mitglieder im Gesundheitsausschuss, sprechen morgen über Alternativen zur Impfpflicht auf dem 12. Deutschen Internistentag: https://www.deutscher-internistentag.de/programm/programm-06092019/

Stellungnahme von Dr. Ullmann auf Abgeordnetenwatch: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/andrew-ullmann/question/2019-05-22/316854

Von Frau Schulz-Asche konnte ich bisher leider nichts finden.

Gast schrieb am 05.09.2019 um 07:33:46

Vortrag der Psychologin Cornelia Betsch in der Uni Köln am 16. September 2019: https://fgsp2019.uni-koeln.de/public-lecture.html

Die bekannte Wissenschaftlerin ist zwar für das Impfen, aber gegen eine Impfpflicht.

Gast schrieb am 05.09.2019 um 07:26:41

Sehr guter Leserbrief im Mindener Tageblatt: https://www.mt.de/lokales/leserbriefe/22552545_Bitte-offene-Aufklaerung-statt-Pflicht.html

Davon bräuchte es mehr. Haben Sie auch schonmal Ihrer Regionalzeitung geschrieben, nachdem mal wieder die Fakten verdreht oder verschwiegen wurden? Jetzt wäre es an der Zeit.

Gast schrieb am 05.09.2019 um 05:16:49

Gast schrieb am 11.09.2019 um 13:21:05

Antwort von Tabea Rößner (Die Grünen):

Lieber Herr Wunder,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Masern-Impfpflicht.

Mit meinen eigenen Kindern habe ich die Erfahrung gemacht, dass Kinderärzte beim Thema Impfen sehr unterschiedlich agieren. So bekam ich statt echter Aufklärung über die Impfung und ihre Risiken von einem Kinderarzt Werbeprospekte der Pharmaindustrie in die Hände gedrückt. Und auch die Frage, welche Relevanz familiäre Erkrankungen hätten, blieb unbeantwortet.

Mit 97% ist die Impfquote bei Kindern bei der ersten Masern-Impfung sehr hoch. Bei der zweiten sind es noch etwa 93%. Und bei Erwachsenen zwischen 30 und 50 Jahren sinkt die Quote unter 50%. Es zeigen sich in Deutschland sowohl bei einzelnen Bevölkerungsgruppen als auch in manchen Regionen erhebliche Impflücken, wo die Impfquote also nicht hoch genug ist, um einen sicheren Schutz der Menschen vor Masern zu gewährleisten. Aber gerade hier, zur Impflücke bei Erwachsenen, hat Spahn mit seinem Gesetzesentwurf kein Konzept vorgelegt.

Vor einem gesetzgeberischen Schnellschuss sollten aber erst zentrale Fragen beantwortet werden, nämlich wie es zu den unterschiedlichen Quoten der Masernimpfung kommt. Ob es daran liegt, dass Kinderärzte in der Region fehlen oder das Gesundheitsamt unterfinanziert ist. Weshalb die Impfquote bei Erwachsenen teilweise so niedrig ist und warum Eltern nicht von Kinderärzten mitgeimpft werden, wenn sie ihren Nachwuchs zu den U-Untersuchungen in die Praxis bringen. Die betriebliche Gesundheitsvorsorge sollte genau so betrachtet werden wie die Häufung bei religiösen oder weltanschaulichen Bevölkerungsgruppen, die dem Impfen kritisch gegenüberstehen. Und wichtig wäre mir vor allem, wie die Aufklärung verbessert werden kann. Wenn wir einen optimalen Impfschutz haben wollen, müssen wir also endlich dort ansetzen, wo die Probleme liegen, und nicht bei dem, was sich am einfachsten anhört.

Gegen eine Pflicht zur Impfung gibt es gute Gründe. Das Robert-Koch-Institut (RKI) wie auch die Ständige Impfkommission (STIKO) warnen vor möglicherweise sogar negativen Effekten. Auch die Ethikkommission hat kürzlich ihre Bedenken geäußert. Denn eine Masern-Impfpflicht hört sich zunächst einfach an, wenn es nicht Menschen gäbe, die wegen einer Erkrankung, Vorprägungen oder aufgrund ihres Alters nicht geimpft werden dürfen, für die es also Ausnahmen geben müsste. Zudem gibt es keine isolierte Masern-Impfung, sondern nur in Kombinationsimpfstoffen. Außerdem könnten die anderen von der STIKO im Kindesalter empfohlenen Impfungen gegenüber einer Masern-Impfpflicht an Wichtigkeit verlieren. Argumente, denen man sich stellen muss, bevor man eine Pflicht fordert.

Daher rege ich eine Kleine Anfrage zu diesem Thema gerne an. Da ich selbst andere Themenschwerpunkte habe, werde ich dies an die Fachabgeordneten weitergeben.

Herzliche Grüße
Tabea Rößner

Gast schrieb am 05.09.2019 um 05:15:41

Gast schrieb am 05.09.2019 um 13:20:38

Antwort von Sebastian Münzenmaier (AfD):

Kurzstatement des Arbeitskreises Gesundheit der AfD-Bundestagsfraktion:
Impfen ist wichtig! Auch bei Masern!
Das erfordert aber noch lange keinen Impfzwang, sondern eine deutliche Verbesserung bisher mangelhafter Organisationsstrukturen! Zwar haben frühere Generationen vor Entwicklung des Masernimpfstoffes die Masern als typische sogenannte „Kinderkrankheit“ erlebt und meist auch folgenlos überlebt. Aber leider nicht alle. Vor allem die Entzündung des Gehirns ist gefürchtet. Sie tritt zwar nur bei einem von 1000 Masernfällen auf, ist dann aber in 10 bis 20 Prozent der Fälle tödlich, bei weiteren 20 bis 30 Prozent dieser Kranken bleiben Dauerschäden zurück, die den Betroffenen unter Umständen für das ganze Leben an den Rollstuhl fesseln. Harmlos sind die Masern also nicht. Deshalb ist Impfen wichtig! Und die Impfung schützt nicht nur den Geimpften selbst, sondern gleichzeitig auch andere. Es sind zuallererst die Kleinkinder, die noch gar nicht geimpft werden konnten, denn die Impfung kann ja erst um den ersten Geburtstag herum durchgeführt werden. Und es sind die anderen, die sich gerne impfen lassen würden, bei denen es aber aus medizinischen Gründen nicht geht, insbesondere weil sie eine bösartige Erkrankung, Leukämie, eine HIV-Infektion oder eine andere Erkrankung haben, die die Immunreaktion beeinträchtigt. Wären alle anderen, d. h. 95 Prozent der Bevölkerung geimpft, wären auch all diese Menschen geschützt. Erfreulicherweise erhalten in Deutschland über 97 % der Kinder die Erstimpfung. Bei der sicherheitshalber empfohlenen Zweitimpfung sind es noch über 93 %. Ganz ohne Impfpflicht wird so erreicht, dass Deutschland im internationalen Vergleich mit unter 7 Masernfällen auf 1 Million Einwohner weitaus besser dasteht, als Länder mit Impfpflicht wie Frankreich (fast 45 Fälle) oder Tschechien (18 Fälle). Es gibt auch keine Tendenz des Anstiegs der Fallzahlen. Könnte eine Masernimpfpflicht helfen, noch besser zu werden? Der Arbeitskreis Gesundheit der AfD-Bundestagsfraktion sieht das nicht so: Erstens würde die Impfpflicht für Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kitas gar nicht helfen, die Impflücken bei Erwachsenen zu schließen. Zweitens würden sich viele überzeugte Impfgegner weiter entziehen wollen, zum Beispiel mit Attesten oder ähnlichem. Drittens müssen auch die Impfquoten zu anderen Krankheiten im Auge behalten werden. Manch einer, der sich der Pflicht widerwillig beugt, der sich in seiner Freiheit aber beschränkt sieht, könnte geneigt sein, sich seine Freiheit zurückzuholen, indem er auf andere freiwillige Impfungen verzichtet. Dafür gibt es
Hinweise im Zusammenhang mit der Einführung einer Impfpflicht in anderen Ländern. Viertens halten wir angesichts der geschilderten Masernsituation in Deutschland eine Masernimpfpflicht für verfassungswidrig. Was brauchen wir stattdessen? Wir brauchen eine verbesserte Organisation der Impfungen und eine bessere Kontrolle des Impfstatus insbesondere durch Einbeziehung und Ausbau des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Wir brauchen einen niedrigschwelligen Zugang zum Beispiel am Arbeitsplatz. Die meisten Erwachsenen unterlassen die Impfung nicht aus ideologischer Verblendung, sondern schlicht, weil sie im Alltag sozusagen „untergeht“. Bringt man die Impfung in den Alltag, werden die Impfungen meist auch durchgeführt. Und auch den Hausärzten kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Wir brauchen, dass Asylsuchende schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen gemäß den extra dafür entwickelten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts geimpft werden. Eine Evaluation aus 2016 zeigt, dass dies überhaupt nicht die Regel war. Zur aktuellen Situation steht die Antwort auf eine Kleine Anfrage unserer Fraktion noch aus.

Sebastian Münzenmaier MdB.

Gast schrieb am 10.09.2019 um 23:11:46

An Sebstian Münzenmaier MdB (AfD)
An Dr. med. Axel Gehrke
An Ursula Groden – Kranich MdB (CDU)
An Martina Stamm-Fiblich MdB (SPD)
An Ingo Wellenreuther (CDU)

Und an alle

Sehen Sie sich diesen kurzen Bericht an und denken Sie daran, auch sie haben Familie, Kinder, und Kindeskinder.

https://kla.tv/14811

Gast schrieb am 04.09.2019 um 10:43:05

Gast schrieb am 04.09.2019 um 10:39:47

Gast schrieb am 09.09.2019 um 18:42:43

Antwort von Hr. Wellenreuther (CDU):

Sehr geehrte Frau Znregva,

vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der Sie Stellung zur laufenden Debatte zum Thema Impfpflicht nehmen.

Fest steht: Impfungen gehören zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Gleichzeitig schützt die Impfung nicht nur die geimpften Personen selbst, sondern insbesondere indirekt auch die Menschen, die sich nicht selbst impfen lassen können, so z. B. Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat oder anderweitig erkrankte Menschen.

Vor diesem Hintergrund haben wir in den letzten Jahren viel für die Prävention in Deutschland getan. So haben wir 2017 mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten für eine bessere Durchsetzbarkeit der Pflicht zur Impfberatung der Eltern vor Aufnahme ihrer Kinder in einer Kita beschlossen. Dabei setzten wir auf objektive ärztliche Beratung der Eltern, um ihnen Ängste zu nehmen und über Impfungen aufzuklären. Um dafür zu sorgen, dass die Impfberatungspflicht keine leere Worthülse ist, droht Eltern, die sich der Beratung verweigern, nach geltendem Recht des Infektionsschutzgesetzes ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Dabei steht bei uns nicht die Strafe im Mittelpunkt, sondern die so wichtige Aufklärung der Eltern. In diesem Zusammenhang haben wahrscheinlich auch Sie die Plakate der Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“ gesehen, mit der wir unter anderem schon seit 2015 über die Impfung - insbesondere gegen Masern - deutschlandweit informieren.

Dennoch besteht bei einigen Schutzimpfungen noch Verbesserungsbedarf, um die sogenannte Herdenimmunität zu gewährleisten. Diese, vor allem für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, wichtige Immunität tritt ein, wenn 95 Prozent der Bevölkerung über einen entsprechenden Impfschutz verfügen. Defizite bestehen derzeit beim Impfschutz von Kindern bei den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln. Insbesondere liegen aber die Quoten der Erwachsenen bei der Masernimpfung noch unter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). So veröffentlichte die WHO erst kürzlich aktuelle Daten zur Ausbreitung von Masern und damit zusammenhängenden Todesfällen: Im Jahr 2017 lag die Zahl der Infektionen bei rund 6,7 Millionen Fällen, 110.000 Menschen starben laut den Berechnungen. Die Mehrzahl der Betroffenen von Infektionen mit Todesfolge waren Kinder unter 5 Jahren. Auch steigt die Infektionsrate rasant an, weltweit kam es zu einer Verdopplung der Infektionen, in Europa sogar zu einer Verdreifachung. Diesen Trend gilt es mit aller Kraft zu stoppen.

Bei Masern beispielsweise, über die wir hier sprechen, bedeutet eine niedrige Impfquote ein hohes Gesundheitsrisiko. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Ihre Ausbreitung kann unterbunden werden, wenn mehr als 95 Prozent der Bevölkerung einen Impfschutz haben. Dadurch können zugleich Menschen geschützt werden, die sich etwa wegen einer chronischen Krankheit nicht impfen lassen können. Nach reiflicher Überlegung und Diskussion haben wir daher entschieden, eine Masernimpfpflicht überall dort einzuführen, wo Menschen täglich in engen Kontakt miteinander kommen. Egal ob in der Kita, bei der Tagesmutter, in der Schule oder der Flüchtlingseinrichtung – wir wollen möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung schützen. Die Impfpflicht wird mittelfristig zu einer deutlichen Steigerung der Impfquoten und damit zu einem verstärkten Gesundheitsschutz insbesondere für Kinder und die Schwächsten in unserer Gesellschaft führen.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther

Gast schrieb am 04.09.2019 um 10:36:41

Gast schrieb am 10.09.2019 um 14:51:28

Antwort von Hr. Mohrs (SPD), MdB:

Sehr geehrte Frau Unntr,

Wir haben mit dem Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Hierbei die Einführung einer gesetzlichen Masern-Impfpflicht in Erwägung zu ziehen, ist aus meiner Sicht richtig.

Jeder Impfstoff birgt ein gewisses Risiko, dass durch eine Impfung Folgeschäden entstehen können. Jedoch zählt die Impfung gegen Masern zu einer der sichersten Impfungen.
Diskutiert wird, dass der Bürgerin / dem Bürger durch das Gesetz, das Recht auf Selbstbestimmung genommen werden würde. An diesem Punkt steht für mich die Frage des Allgemeinwohls im Vordergrund. Von einer Impfpflicht würde die gesamte Gesellschaft profitieren. Die Masern-Krankheit ist nicht zu unterschätzen und kann durch eine entsprechende Impfpflicht deutlich eingedämmt werden. Jeder Bürgerin / jedem Bürger diese Entscheidung selbst zu überlassen, würde aus meiner Sicht nicht zu einer Besserung der gegenwärtigen Situation führen. Daher unterstütze ich eine Impfpflicht.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir mit unseren bisherigen Bemühungen zur Steigerung der Impfbereitschaft das Ziel, Masern in Deutschland zu eliminieren, nicht erreichen konnten. Nach wie vor gibt es zum Teil erhebliche Impflücken bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Immer wieder kommt es, in jährlich schwankenden Zahlen, zu schwerwiegenden Masernausbrüchen, bei denen auch Todesfälle zu beklagen sind. Eine Masernerkrankung ist keine harmlose Kinderkrankheit. Sie ruft eine erhebliche Schwächung des Immun-systems hervor, kann schwerwiegende Folgeinfektionen mit sich bringen und im schlimmsten Fall zum Tode führen. Bereits einige Tage vor Auftreten der Erkrankung ist die Infektion hoch ansteckend, weshalb beispielsweise der Ausschluss von Erkrankten vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung unter Umständen zu spät kommt und deshalb nicht ausreicht. Zirkulierende Masern gefährden alle nichtgeimpften Menschen und unter ihnen vor allem diejenigen, die aus Altersgründen oder auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können.

Wir haben uns in der Vergangenheit darauf konzentriert, die freiwillige Impfentscheidung zum Beispiel durch mehr Impfaufklärung oder den Ausbau der Vorsorgeuntersuchungen und der ärztlichen Impfberatung zu fördern. Eine gesetzliche Impfpflicht hat aber auch die SPD als letztes Mittel keineswegs ausgeschlossen. Es ist wichtig, diejenigen zu erreichen, die nicht zeitgerecht impfen oder Impftermine versäumen. Gleichzeitig muss die Information und Aufklärung über die Masern-Erkrankung und die Impfung verstärkt werden, um Menschen, die einer Impfung skeptisch gegenüberstehen, stärker als bisher anzusprechen.

Der Deutsche Bundestag wird die parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Masern-schutzgesetzes der Bundesregierung im Herbst aufnehmen und eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss durchführen. Wir werden uns intensiv auch mit der aktuellen Stellungnahme des Deutschen Ethikrates auseinandersetzen und die mit der Regelung verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen beraten. Unser Ziel ist es, bei der Bekämpfung von Masern in Deutschland einen deutlichen Schritt voranzukommen.

Ich befürworte die Grundidee des Gesetzesentwurfes. Der Entwurf geht jetzt in das parlamentarische Verfahren und wird dort, wie alle Gesetzesentwürfe, noch mehr oder weniger stark geändert. Erst wenn der finale Gesetzesentwurf vorliegt, kann und werde ich entscheiden, ob ich im Bundestag mit Ja oder Nein stimmen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Falko Mohrs

schrieb am 10.09.2019 um 08:46:06

Hallo Hr. Tolzin,

wie verhält es sich, wenn man sein Kind im Ausland impft und dazu einen Nachweis erbringt? Wenn man hier nur Kombiimpfstoffe hat und im Ausland nur den gegen Masern wählt, ist das dann ausreichend, einen ausländischen Nachweis vorzulegen?

Gast schrieb am 10.09.2019 um 14:50:35

Sollte möglich sein, zumal es sich ja um einen internationalen Impfausweis handelt, in dem die Impfung protokolliert wird.

Je nach Ausland werden verschiedene Virusstämme verwendet, das vielleicht vorher mit in die Überlegungen mit einbeziehen:
http://impf-info.de/die-impfungen/masern/289-masern-einzelimpfstoff-nicht-nur-vom-deutschen-ethikrat-gefordert.html

impf-report Probeheft

Weißt Du schon das Neueste? Es gibt eine unabhängige Zeitschrift, den "impf-report", und da kannst Du eine Gratis-Leseprobe anfordern. Cool, gell?

Materialien bestellen

Bücher, Schriften, DVDs, CDs,impf-report

Risiken & Nebenwirkungen dieser Webseite

Impfen von A-Z

EINFÜHRUNG INS THEMA 6fach-Impfstoffe Abtreibung Adjuvans Adressen ADS AEGIS AIDS Aktionen Aktionstag Aktiv werden Aluminium Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) ansteckende Geimpfte Ansteckung Anti-D-Prophylaxe Antikörpertiter ASIA Autismus Behördenschriftwechsel Beipackzettel Bevölkerungskontrolle Blauzungenkrankheit Bücher Bundeswehr Datenschutzerklärung Coronavirus Corona-Klagen Diagnoseverschiebung Diskussionsforen Diskussionsgrundlage Durchimpfungsrate DVDs Ebola EHEC Einzelimpfstoffe Embryonenzellen Entgiftung Ethikfrage Europa Fachinfo FAQ Fieber Flugblätter Foren Formulare Furchtappellforschung FSME Gebärmutterhalskrebs Geburtenkontrolle Gesetze Golfkriegssyndrom Grippe Häufig gestellte Fragen Hepatitis Herdenschutz HIV HPV Hyperimmunisierung Impfkalender Impfkomplikationen Impf-Mobbing Impfmüdigkeit Impfnachrichten Impfpass vorlegen Impfpflicht impf-report Impfrisiken Impfschaden Impfstoffsicherheit Immunreaktion Infektionshypothese Infektionsschutzgesetz Informationsfreiheitsgesetz Influenza Inhaltsstoffe Infoblätter International Jugendamt Keuchhusten KiGGS-Studie Kinderlähmung Kindergarten Koerperverletzung Komplikationen Kontraindikation Krebsimpfung Labortests Links Literatur Makrophagische Myofasciitis Masern Masernschutzgesetz Materialien für Ihre Praxis Meldepflicht Mumps NEFUNI Newsletter Organisationen Organspende Patientenverbände (Problem) Pertussis (Keuchhusten) Petitionen Pferde Placebo Plötzlicher Kindstod Pocken Poliomyelitis Quecksilber Rechtsprechung Rechtsfonds Referentenliste Reiseimpfungen religiöse Ausnahmen Rhesus-Antigen-D Risiken Röteln Rotavirus Rückgang der Seuchen Salzburger Elternstudie SARS Scharlach Schütteltrauma Schule Schuluntersuchung Schweinegrippe Schweiz Seuchenrückgang Sicherheit Sicherheitsstudien SIDS Spanische Grippe Sorgerechtsstreit SSPE Stammtische_DE STIKO STIKO-Protokolle Tausend Gesichter Tetanus Therapeutenliste Thiomersal Tierimpfungen Todesfälle TOKEN-Studie Tollwut Tuberkulose Ungeimpfte USA Aufenthalt Varizellen Veranstaltungskalender Verstärkerstoff Videos zum Thema Virusbeweis Vitamin A Vitamin C Vitamin D Vitamin K-Prophylaxe Vorträge Vogelgrippe Webinar Webseiten, impfkritische Windpocken Wirksamkeitsnachweis Wundstarrkrampf Zeitdokumente Zervix-Karzinom Zikavirus Zulassungsverfahren Zusatzstoffe Zwangsimpfung

Spenden

Volltextsuche

Email-Newsletter

Impressum