impf-report: Info-Paket Masern zum Sonderpreis

Abb.
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Gast schrieb am 26.09.2019 um 19:41:01

Entdeckt - Frage an Elisabeth Motschmann (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/elisabeth-motschmann-2/question/2019-09-20/324488

Antwort von Elisabeth Motschmann (CDU)25. Sep. 2019 - 12:06
Dauer bis zur Antwort: 4 Tage 22 Stunden
Sehr geehrte Frau Urezfgbes,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zunächst möchte ich etwas vorwegschicken: Auch ich mache mir eine Entscheidung bezüglich der Impfpflicht nicht leicht. Jedoch muss ich zur Kenntnis nehmen, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) auch in diesem Jahr wieder warnt. Die Zahl der Masernfälle in Europa hat sich nach Aussage der WHO im ersten Halbjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt (90.000 in absoluten Zahlen). Insofern denke ich, dass eine Impfpflicht einen Beitrag leisten kann, um diesen Trend umzukehren.

Nun komme ich zu Ihren Fragen. Wir wollen den Eltern auch im Falle der Verweigerung einer Masernimpfung für ihr Kind selbstverständlich nicht das Sorgerecht entziehen. Derzeit diskutieren wir, ob und inwieweit ungeimpfte Kinder vom Besuch der Kita ausgeschlossen werden sollten. Solche Maßnahmen werden, so sie in das Gesetz aufgenommen werden, bei Zuwiderhandeln mit einem Ordnungsgeld belegt sein. Insofern müssen Sie aber nicht befürchten, dass Kinder künftig reihenweise von der Polizei aus der Kita geholt werden. Eine solche Maßnahme wäre allenfalls bei einer akuten Gefährdungslage denkbar. Zunächst würden aber selbstverständlich die Eltern aufgefordert, das Kind abzuholen.

Wie bei jedem medizinischen Eingriff, so bestehen auf bei Impfungen gewisse Risiken. Diese gilt es mit den Vorteilen einer Impfung sorgsam abzuwägen. Nach allgemeiner medizinischer Auffassung müssen wir dabei feststellen, dass die Vorteile einer Masernimpfung den Nachteilen und Risiken erheblich überwiegen. Während Masernimpfungen selten und tendenziell schwache Nebenwirkungen zeigen, kann eine Maserninfektion bis hin zum Tod führen.

Sehr geehrte Frau Urezfgbes, ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position verdeutlichen. Es geht dabei nicht darum, Menschen anderer Meinung zu diskriminieren. Wie in allen politischen Diskussionen, ist es geradezu notwendig, einen Austausch zwischen unterschiedlichen Positionen suchen. Bei der Masernimpfpflicht haben auch wir die kritischen Stimmen vernommen. Insofern werden wir auch nach Einführung einer solchen Masernimpfpflicht weiter überprüfen müssen, ob diese Maßnahme ein Erfolg ist, oder ob es einer Korrektur bedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Elisabeth Motschmann

Gast schrieb am 18.09.2019 um 22:51:33

Neue Fragen an Bundestagsabgeordnete zur Impfpflicht:

- Torsten Schweiger (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/torsten-schweiger/question/2019-09-18/324292

- Alexander Krauß (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/alexander-krauss/question/2019-09-18/324284

- Jürgen Trittin (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jurgen-trittin/question/2019-09-18/324238

- Britta Dassler (FDP): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/britta-katharina-dassler/question/2019-09-18/324237

- Thomas Oppermann (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-oppermann/question/2019-09-18/324235

- Stefan Müller (CSU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/stefan-muller/question/2019-09-18/324236

- Michael Donth (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/michael-donth/question/2019-09-18/324218

- Jana Schimke (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/jana-schimke/question/2019-09-18/324215

- Carsten Müller (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/carsten-muller/question/2019-09-18/324213

- Alois Rainer (CSU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/alois-rainer/question/2019-09-18/324201

- Erhard Grundl (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/erhard-grundl/question/2019-09-18/324198

- Marcus Weinberg (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus-weinberg/question/2019-09-18/324190

- Gunther Krichbaum (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/gunther-krichbaum/question/2019-09-18/324186

- Katja Mast (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katja-mast/question/2019-09-18/324185

- Saskia Esken (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/saskia-esken/question/2019-09-18/324177

- Matthias Gastl (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/matthias-gastel/question/2019-09-18/324153

- Dr. Alexander S. Neu (Die Linke): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-alexander-s-neu/question/2019-09-18/324148

- Sebastian Hartmann (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sebastian-hartmann/question/2019-09-18/324147

- Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/elisabeth-winkelmeier-becker/question/2019-09-18/324146

- Maria Klein-Schmeink (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/maria-klein-schmeink/question/2019-09-17/324141

- Gerhard Zickenheiner (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/gerhard-zickenheiner/question/2019-09-17/324140

- Thomas Jurk (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-jurk/question/2019-09-17/324133

- Volker Münz (AfD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/volker-munz/question/2019-09-17/324130

- Hermann Färber (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hermann-farber/question/2019-09-17/324129

- Ralph Lenkert (Die Linke): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ralph-lenkert/question/2019-09-17/324125

- Heike Baehrens (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/heike-baehrens/question/2019-09-17/324126

- Christoph Matschie (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/christoph-matschie-2/question/2019-09-17/324127

- Johannes Selle (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johannes-selle/question/2019-09-17/324122

- Ulrike Bahr (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/ulrike-bahr/question/2019-09-17/324124

- Dr. Reinhard Brandl (CSU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-reinhard-brandl/question/2019-09-17/324119

- Stephan Stracke (CSU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/stephan-stracke/question/2019-09-17/324099

- Caren Lay (Die Linke): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/caren-lay/question/2019-09-17/324101

- Dr. Petra Sitte (Die Linke): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-petra-sitte/question/2019-09-17/324093

- Dr. Rolf Mützenich (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-rolf-mutzenich/question/2019-09-17/324054

- Dr. Anton Friesen (AfD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/anton-friesen/question/2019-09-17/324055

- Monika Grütters (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/monika-grutters/question/2019-09-17/324044

- Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hans-peter-friedrich/question/2019-09-17/324043

- Tobias Matthias Peterka (AfD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/tobias-matthias-peterka/question/2019-09-17/324046

- Dr. Eva Högl (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/eva-hogl/question/2019-09-17/324045

- Reinhold Sendker (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/reinhold-sendker/question/2019-09-17/324036

- Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-ernst-dieter-rossmann/question/2019-09-17/324032

Gast schrieb am 28.09.2019 um 20:22:31

Antwort von Ernst Dieter Rossmann (SPD):

Sehr geehrte Frau Unnfr,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 18. September 2019 zum Thema Impfen, das mich über abgeordnetenwatch.de erreicht hat.

Ihren Wunsch, weiter frei entscheiden zu können, welche Impfungen Sie haben möchten, kann ich nachvollziehen, teile ihn jedoch nicht – und das will ich im Folgenden gern begründen. Die mögliche Einführung einer Impfpflicht ist eine vielschichtige Debatte, die auch innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion kontrovers geführt wird. Impfen ist meines Erachtens eine wichtige Verantwortung, die wir gegenüber unseren Kindern haben. Wir haben deshalb im Koalitionsvertrag mit CDU/CSU vereinbart, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Dahinter steht die Erkenntnis, dass mit den bisherigen Bemühungen zur Steigerung der Impfbereitschaft das Ziel nicht erreicht werden konnte, Masern in Deutschland vollständig einzudämmen. Nach wie vor gibt es zum Teil erhebliche Impflücken bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Immer wieder kommt es, in jährlich schwankenden Zahlen, zu schwerwiegenden Masernausbrüchen, bei denen auch Todesfälle zu beklagen sind.

Eine Impfpflicht bedeutet einen Eingriff in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger. In Anbetracht der Fürsorgepflicht des Staates und der Gefahren, die eine zu geringe Impfquote für unsere Gesellschaft bedeutet, halte ich diesen Eingriff jedoch für erforderlich und gerechtfertigt. Auch das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist vom Staat mit höchster Priorität zu schützen. Dazu gehört aber eben auch, dass Kinder und Jugendliche nicht unnötig der Gefahr einer gefährlichen Krankheit ausgesetzt werden.

Eltern haben selbstverständlich ein Recht darauf, Entscheidungen über die Pflege und Erziehung ihrer Kinder selber zu treffen. Allerdings darf die Gesundheit des eigenen Kindes und auch anderer Personen dabei nicht aufs Spiel gesetzt werden. Zirkulierende Masern gefährden alle nichtgeimpften Menschen und unter ihnen vor allem diejenigen, die aus Altersgründen oder auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Die Entscheidung, nicht zu impfen, betrifft somit nicht nur das eigene Kind, sondern kann in Extremfällen auch andere Personen gefährden.

So schreibt auch der Deutsche Ethikrat in seiner Stellungnahme vom Juni 2019: „Grundsätzlich ist es jedem Menschen freizustellen, sein Leben gemäß seinen individuellen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen zu gestalten. Diese Freiheit hat jedoch Grenzen, sofern die Folgen dieser Handlungen die legitimen Interessen anderer Menschen tangieren.“

Eine allgemeine Impfpflicht wird vom Ethikrat abgelehnt, jedoch in der bereits erwähnten Stellungnahme immer wieder auf eine „moralische Pflicht“ zum Impfen hingewiesen.

Der Deutsche Ärztetag auf der anderen Seite hat sich eindeutig für die Einführung einer Impfpflicht ausgesprochen. Auch ich halte eine Impfpflicht für notwendig, um die sogenannte Herdenimmunität zu erreichen. Zwar erhalten bereits 97 Prozent der Kinder eine freiwillige Erstimpfung – die benötigten 95 Prozent mit einer Zweitimpfung sind in Deutschland jedoch noch nicht erreicht.

Es ist richtig, dass etwas mehr als die Hälfte der Masernerkrankten über 18 Jahre alt ist. Da Minderjährige weniger als 20 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands ausmachen, zeigt dies jedoch die besondere Gefährdung dieser Gruppe. Im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Bevölkerung ist insbesondere die Gruppe der unter Zehnjährigen stark gefährdet.

Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Einstellung gegenüber dem Impfen nahebringen konnte, und danke Ihnen noch einmal herzlich für Ihr Mail.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Dieter Rossmann

Gast schrieb am 28.09.2019 um 20:21:35

Antwort von Reinhold Sendker (CDU):

Sehr geehrte Frau Zvapu,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Impfpflicht. Der persönliche und direkte Kontakt mit dem Bürger ist mir wichtig. Deshalb können Sie sich unter folgenden Kontaktdaten gerne direkt an mich wenden:

Reinhold Sendker MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: 030 227 75423
Fax: 030 227 76523
E-Mail: reinhold.sendker@bundestag.de

Sie bekommen dann zeitnah von mir eine persönliche Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Reinhold Sendker MdB

Gast schrieb am 28.09.2019 um 20:20:47

Antwort von Eva Högl (SPD):

Sehr geehrte Frau Skrypnyk,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur aktuellen Diskussion über eine Impfpflicht gegen Masern.

Eine Masernerkrankung ist keine harmlose Kinderkrankheit. Sie zählt zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masern-Erkrankung stationär behandelt werden. Durch eine vorübergehende Immunschwäche kommt es nach einer Masernerkrankung zu anderen Erkrankungen wie z.B. Durchfall, Mittelohrentzündung, Hörschäden, Lungenentzündung und Gehirnentzündung. Bei 10 von 10.000 Masern-Erkrankten entwickelt sich in Folge der Erkrankung eine Gehirnentzündung, etwa 2 bis 3 Betroffene behalten schwere Schäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück. Als Spätfolge kann die so genannte subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung. Eine SSPE entwickelt sich bei 2 bis 6 von 10.000 Kindern, die zum Zeitpunkt der Maserninfektion jünger als 5 Jahre alt sind. Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, liegt bei 1 Todesfall pro 1.000 Masernerkrankte. Gegen die Masern-Erkrankung selbst gibt es keine Behandlung. Masern sind extrem ansteckend. Ohne Impfschutz infizieren sich etwa 95 von 100 Menschen, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten. Bereits einige Tage vor Auftreten der Erkrankung ist die Infektion hoch ansteckend, weshalb beispielsweise der Ausschluss von Erkrankten vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung unter Umständen zu spät kommt und deshalb nicht ausreicht.

Sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die aus Altersgründen oder auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können, brauchen wir eine ausreichende Masern-Impfquote. Leider hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Impfquoten zurückgegangen sind. Nach wie vor gibt es daher zum Teil erhebliche Impflücken bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Immer wieder kommt es, in jährlich schwankenden Zahlen, zu schwerwiegenden Masernausbrüchen, bei denen auch Todesfälle zu beklagen sind.

In der Europa-Region der WHO sind die Masernfälle zuletzt stark angestiegen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2019 berichteten 49 der 53 Länder der Region zusammen über 174 000 Masernfälle und über 100 masernbedingte Todesfälle. Vier Länder in der Europaregion der WHO haben ihren Masern-Eliminierungsstatus verloren: Albanien, Griechenland, Tschechien und das Vereinigte Königreich. Weltweit haben sich die Masernfälle 2019 vervierfacht.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir mit unseren bisherigen Bemühungen zur Steigerung der Impfbereitschaft das Ziel, Masern in Deutschland zu eliminieren, nicht erreichen konnten. Auch die vermehrte Impfaufklärung oder der Ausbau der Vorsorgeuntersuchungen und der ärztlichen Impfberatung waren nicht zur endgültigen Bekämpfung der Masern ausreichend.

Daher haben wir im dem Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erlangen. Dabei ist es uns sehr wichtig, alle zu erreichen und qualifiziert über die Masernimpfung zu informieren, die nicht zeitgerecht impfen, Impftermine versäumen oder einer Impfung skeptisch gegenüberstehen.

Zum Schutz der Bevölkerung wäre auch die Einführung einer gesetzlichen Masern-Impfpflicht für uns als wirksames Mittel in Erwägung zu ziehen.

In der Tat gibt es in Deutschland derzeit keinen zugelassenen Einfach-Impfstoff gegen Masern. Man wird sich im parlamentarischen Verfahren damit auseinandersetzen müssen, was das für die beabsichtigte Masern-Impfpflicht bedeutet. Impfstoffe werden wie alle anderen Arzneimittel in Deutschland durch den jeweiligen Hersteller und nicht etwa den Bundesgesundheitsminister in den Verkehr gebracht. Es kommt also darauf an, ob und wann ein Hersteller die Zulassung für einen Einfach-Impfstoff gegen Masern bei der zuständigen Arzneimittelbehörde beantragt und erhält.

Die verfügbaren Kombinationsimpfstoffe sind wirksam und gut verträglich. Von 10.000 Geimpften entwickeln etwa 500 bis 1.500 allgemeine Beschwerden wie leichtes bis mäßiges Fieber, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder Magen-Darm-Beschwerden. Bei etwa 500 Geimpften entwickelt sich an der Einstichstelle in den ersten drei Tagen nach der Impfung eine Rötung oder Schwellung. Etwa 10 Tage nach einer MMR-Impfung bekommen 200 bis 500 von 10.000 Geimpften für wenige Tage einen masernähnlichen Hautausschlag, der auch „Impfmasern“ genannt wird. Dieser kann mit mäßigem Fieber einhergehen. Impfmasern sind nicht ansteckend. Nach einer MMR-Impfung tritt extrem selten, in weniger als 1 von 10.000 Fällen, eine allergische Reaktion auf.

Niemand bestreitet, dass eine Masernimpfung eine unerwünschte Reaktion oder Nebenwirkung zur Folge haben kann. Das Risiko einer schwerwiegenden Komplikation im Zusammenhang mit einer Masernimpfung ist aber sehr gering, im Gegensatz zum Risiko, ungeimpft schwer an Masern zu erkranken.

Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes verhindert die zweifache MMR-Impfung bei 93-99% der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung und führt bei diesen erfolgreich Geimpften in der Regel zu lebenslanger Immunität. Eine Antikörpertiterbestimmung führe dagegen, so das Robert-Koch-Institut, nicht immer zu einem eindeutigen Ergebnis und sei deshalb als Entscheidungskriterium für Immunität schlechter geeignet als der Nachweis einer zweimaligen Masernimpfung.

Das Paul-Ehrlich-Institut prüft und bewertet zudem fortlaufend anhand aktueller wissenschaftlicher Daten den Nutzen und das Risiko von Impfstoffen und dokumentiert jährlich die Meldungen des Verdachts einer Impfkomplikation oder einer Nebenwirkung nach Impfung. Neben den bestehenden gesetzlichen Meldepflichten können seit 2012 auch betroffene Personen und deren Angehörige den Verdachtsfall einer unerwünschten Impfreaktion oder Nebenwirkung melden. Das Meldeverfahren ist in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert worden.

Der Deutsche Bundestag wird im Herbst die parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Masernschutzgesetzes der Bundesregierung aufnehmen und eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss durchführen. Es wird sich intensiv mit der aktuellen Stellungnahme des Deutschen Ethikrates auseinandersetzt und die mit der Regelung verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen beraten. Wir werden dazu voraussichtlich im Oktober eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss durchführen und die auch von Ihnen angesprochenen Fragen zum Nutzen-Risiko-Verhältnis mit den Expertinnen und Experten, beispielsweise vom Robert-Koch-Institut oder dem Paul-Ehrlich-Institut, beraten.

Es ist unser Ziel, einen besseren individuellen Schutz insbesondere von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden können, sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen. Die Masern können in Deutschland überwunden und Europa weiter eingedämmt werden. Dazu brauchen wir eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Eine Maserimpfpflicht kann helfen, Impflücken zu schließen. Manche mögen diesen Schritt als Bevormundung empfinden, aber es geht hier nicht nur um dem Schutz jedes Einzelnen, sondern um den Schutz der gesamten Bevölkerung. Ein ausreichender Impfschutz kann unnötiges Leid vermeiden.

Nochmals vielen Dank für das Vorbringen Ihrer Sorgen, ich hoffe, dass ich Ihnen meinen Standpunkt etwas erläutern konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl

Gast schrieb am 28.09.2019 um 20:19:46

Antwort von Reinhard Brandl (CSU):

Sehr geehrter Herr Jehring,

haben Sie noch einmal vielen Dank für Ihren Besuch bei mir in Ingolstadt und für Ihr Schreiben vom 18.09.2019, in dem Sie das Masernschutzgesetz ansprechen. Meine Kollegen der CSU im Bundestag, die Sie ja zahlreich kontaktiert haben, haben mich gebeten, Ihnen auch in deren Namen zu antworten.

Das Gesetz liegt bisher als Kabinettsentwurf vor und wird voraussichtlich Mitte Oktober in den Bundestag eingebracht.
Als CSU im Bundestag machen wir es uns im Umgang mit dem Gesetzentwurf nicht leicht. Selbstverständlich ist uns allen bewusst, dass wir uns hier in einem Konfliktfeld einzelner Grundrechte bewegen. Einerseits gilt es, die körperliche Unversehrtheit der Kinder bzw. das Erziehungsrecht der Eltern zu achten. Hierbei haben wir den Impfvorgang an sich sowie die möglichen Nebenwirkungen einer Masernimpfung durchaus im Blick.

Andererseits hat jeder Einzelne auch das Recht, ausreichend vor Krankheiten und Ansteckungen durch Andere geschützt zu werden. Dies betrifft vor allem Kinder, die bei Krankheiten allgemein anfälliger und gefährdeter sind. Die überwältigende Mehrheit der Mediziner und die allgemeine Lehrmeinung sagen uns hier, dass der Schutz vor Masern am besten durch zwei Impfungen zu erreichen ist.

Der Deutsche Ethikrat hat dieses Konfliktfeld verschiedener Grundrechte in seiner Stellungnahme "Impfen als Pflicht?" sehr gut beschrieben. Ich halte die Argumentation des Ethikrates für sehr schlüssig und kann die Lektüre der Stellungnahme nur empfehlen. Sie können sie unter https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Stellungnahmen/deutsch/... herunterladen. Auf Wunsch kann Ihnen mein Büro auch ein Exemplar per Post zukommen lassen.

Persönlich bin ich der Meinung, dass eine Masernimpfung sinnvoll ist. Ich würde es begrüßen, wenn wir den notwendigen Schutz durch Freiwilligkeit in der Bevölkerung erreichen würden und wir hierfür kein eigenes Masernschutzgesetz bräuchten

Sehr geehrter Herr Wruevat, nach der 1. Lesung im Bundestag werden sich Ende Oktober die fachlich zuständigen Bundestagsausschüsse ausführlich und in vielen Sitzungen mit dem Gesetz befassen. Voraussichtlich Mitte November wird der Bundestag dann endgültig über das Gesetz abstimmen. Ich bin mir sicher, dass wir im Laufe des parlamentarischen Verfahrens unter der Abwägung aller Interessen zu einer vernünftigen Lösung kommen.

Mit besten Grüßen

Reinhard Brandl

Gast schrieb am 28.09.2019 um 20:17:37

Antwort von Caren Lay (Die Linke):

Sehr geehrte Frau Sevrqevpu,

danke für Ihre Anfrage. Ich bin keine Medizinerin. Schwerpunkte meiner parlamentarischen Arbeit sind die Bereich Mieten und Wohnen. Erwarten Sie daher bitte von mir keine Ausführungen zu Wirksamkeitsnachweisen etc. Trotzdem antworte ich Ihnen gern auf Ihre Frage zur Impfpflicht:
Meine Fraktion DIE LINKE hat sich klar für das Impfen, aber gegen eine Impfpflicht positioniert. Wir nehmen warnende Stimmen zur Kenntnis, folgen aber letztlich dem überwältigenden wissenschaftlichen Konsens, demzufolge der Nutzen der Impfungen deren Risiken erheblich übersteigt. Der Eingriff in das individuelle Selbstbestimmungsrecht, den die Impfpflicht darstellt, ist für uns im Hier und Jetzt nach unserer Ansicht nicht gerechtfertigt. Die Abwägung kann anders ausfallen, wenn tatsächlich nationale Notstände bei neuen Epidemien auftreten. Das Positionspapier der Fraktion DIE LINKE finden Sie hier: https://www.linksfraktion.de/themen/positionspapiere/detail/impfen-foerd...

Freundliche Grüße

Caren Lay

Gast schrieb am 28.09.2019 um 20:16:54

Antwort von Stephan Stracke (CSU):

Sehr geehrte Frau Schmucker,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18. September 2019 dieses Jahres, in der Sie Stellung zur laufenden Debatte zum Thema Impfpflicht nehmen. Auch wir halten es für besonders wichtig, eine offene und differenzierte gesellschaftliche Diskussion zu diesem Thema zu führen.

Fest steht: Impfungen gehören zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Gleichzeitig schützt die Impfung nicht nur die geimpften Personen selbst, sondern insbesondere indirekt auch die Menschen, die sich nicht selbst impfen lassen können, so z. B. Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat oder anderweitig erkrankte Menschen.

Vor diesem Hintergrund haben wir in den letzten Jahren viel für die Prävention in Deutschland getan. So haben wir 2017 mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten für eine bessere Durchsetzbarkeit der Pflicht zur Impfberatung der Eltern vor Aufnahme ihrer Kinder in einer Kita beschlossen. Dabei setzten wir auf objektive ärztliche Beratung der Eltern, um ihnen Ängste zu nehmen und über Impfungen aufzuklären. Um dafür zu sorgen, dass die Impfberatungspflicht keine leere Worthülse ist, droht Eltern, die sich der Beratung verweigern, nach geltendem Recht des Infektionsschutzgesetzes ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Dabei steht bei uns nicht die Strafe im Mittelpunkt, sondern die so wichtige Aufklärung der Eltern. In diesem Zusammenhang haben wahrscheinlich auch Sie die Plakate der Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“ gesehen, mit der wir unter anderem schon seit 2015 über die Impfung - insbesondere gegen Masern - deutschlandweit informieren.

Dennoch besteht bei einigen Schutzimpfungen noch Verbesserungsbedarf, um die sogenannte Herdenimmunität zu gewährleisten. Diese, vor allem für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, wichtige Immunität tritt ein, wenn 95 Prozent der Bevölkerung über einen entsprechenden Impfschutz verfügt. Defizite bestehen derzeit beim Impfschutz von Kindern bei den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln. Insbesondere liegen aber die Quoten der Erwachsenen bei der Masernimpfung noch unter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). So veröffentlichte die WHO erst kürzlich aktuelle Daten zur Ausbreitung von Masern und damit zusammenhängenden Todesfällen: Im Jahr 2017 lag die Zahl der Infektionen bei rund 6,7 Millionen Fällen, 110.000 Menschen starben laut den Berechnungen. Die Mehrzahl der Betroffenen von Infektionen mit Todesfolge waren Kinder unter 5 Jahren. Auch steigt die Infektionsrate rasant an, weltweit kam es zu einer Verdopplung der Infektionen, in Europa sogar zu einer Verdreifachung. Diesen Trend gilt es zu stoppen.

Bei Masern beispielsweise, über die wir hier sprechen, bedeutet eine niedrige Impfquote ein hohes Gesundheitsrisiko. Masern sind eine schwerwiegende Erkrankung – deswegen halte ich es für richtig, dass wir nun einen Schritt weitergehen und derzeit prüfen, wie wir möglichst viele Kinder schützen können.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke
Mitglied des Deutschen Bundestages

Gast schrieb am 28.09.2019 um 20:16:02

Antwort von Petra Sitte (Die Linke):

Sehr geehrte Frau Sevrqevpu,

meine Fraktion befindet sich nach einer sehr ausgewogenen Debatte bezüglich des Impfschutzes auf der Fraktionssitzung in der vorvergangenen Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause noch in einem abschließenden Klärungs- und Findungsprozess.
Ich kann mir vorstellen, dass hier, wie auch bei anderen Fragen ethischer oder bioethischer Natur, eine offene Debatte unterschiedlicher Positionen stattfindet und ein offenes Abstimmungsverhalten erfolgt. Meiner persönlichen Meinung nach, sehe ich angemessene Gründe für eine Verpflichtung zur Impfung impffähiger Personen, in erster Linie um den sog. Herdenschutz aufrechtzuerhalten.
Ich bin der Überzeugung, dass breit angelegte Informationskampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und auch der Krankenkassen das Bewusstsein für die Auffrischungsimpfungen und Impfungen allgemein stärken können. So kann auch das seltene, aber durchaus auftretende Impfversagen, zum Beispiel nach einer einmaligen Masern-Impfung, verringert werden. Ich werde mich jedenfalls in den Beratungen auch dafür einsetzen.
Ich kann Ihnen versichern, dass auch ich es mir mit dem Für und Wider einer Impfpflicht nicht leicht gemacht habe.
Eine Impfflicht kann immer nur das letzte Mittel der Wahl sein, wenn alle anderen Maßnahmen, zum Beispiel die oben angesprochenen Informationskampagnen nicht wirken. In einen größeren Rahmen gesetzt, sehe ich Gründe, die es ebenso zu beheben gilt.
Sie finden ein etwas älteres, aber immer noch gültiges, Positionspapier meiner Fraktion zum Nachlesen unter: https://www.linksfraktion.de/themen/positionspapiere/detail/impfen-foerd...
Abschließend möchte ich noch etwas zur Wirksamkeit der Masernimpfung schreiben. Laut Ansicht des RKI (https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/MMR/FAQ-Liste_Masern_Impfen.html ) sind bislang keine relevanten Ausbrüche von Masern unter geimpften Personen aufgetreten.

Mit freundlichen Grüßen,
Petra Sitte

Gast schrieb am 28.09.2019 um 20:15:15

Antwort von Rolf Mützenich (SPD)

Sehr geehrte Frau Sevrqevpu,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

Wir haben mit dem Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Die Verbesserung der Impfprävention ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Vorhaben, neben zahlreichen weiteren, zu denen wir in dieser Legislaturperiode bereits gesetzgeberische Maßnahmen umgesetzt haben. Alle Vorhaben und Initiativen dienen dem Ziel, die Qualität der medizinischen Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern und damit letztlich auch Behandlungsfehler zu vermeiden. Wir beschäftigen uns also bei weitem nicht nur, aber eben auch mit dem Thema Impfen.

Es ist zynisch und zutiefst unethisch, Todesfallzahlen gegeneinander aufzuwiegen. Ich meine, dass die individuelle Entscheidungsfreiheit dort ihre Grenze finden muss, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet ist und andere geeignetere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masern-Erkrankung stationär behandelt werden. Durch eine vorübergehende Immunschwäche kommt es nach einer Masernerkrankung zu anderen Erkrankungen wie z.B. Durchfall, Mittelohrentzündung, Hörschäden, Lungenentzündung und Gehirnentzündung. Bei 10 von 10.000 Masern-Erkrankten entwickelt sich in Folge der Erkrankung eine Gehirnentzündung, etwa 2 bis 3 Betroffene behalten schwere Schäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück. Als Spätfolge kann die so genannte subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung. Eine SSPE entwickelt sich bei 2 bis 6 von 10.000 Kindern, die zum Zeitpunkt der Maserninfektion jünger als 5 Jahre alt sind. Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, liegt bei 1 Todesfall pro 1.000 Masernerkrankte. Gegen die Masern-Erkrankung selbst gibt es keine Behandlung. Masern sind extrem ansteckend. Ohne Impfschutz infizieren sich etwa 95 von 100 Menschen, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten. Sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die nicht geimpft werden können, brauchen wir eine ausreichende Masern-Impfquote.

In der Europa-Region der WHO sind die Masernfälle zuletzt stark angestiegen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2019 berichteten 49 der 53 Länder der Region zusammen über 174 000 Masernfälle und über 100 masernbedingte Todesfälle. Vier Länder in der Europaregion der WHO haben ihren Masern-Eliminierungsstatus verloren: Albanien, Griechenland, Tschechien und das Vereinigte Königreich. Weltweit haben sich die Masernfälle 2019 vervierfacht.

Unser Ziel ist es, Masern in Deutschland zu überwinden und in Europa weiter einzudämmen. Dazu brauchen wir eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Bei Kindern vor dem Schuleintritt erreichen wir mit der ersten Masernimpfung deutschlandweit zwar 97 Prozent, aber schon hier gibt es deutliche regionale Unterschiede. Zweimal gegen Masern geimpft sind nur noch 93 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Laut BARMER-Arzneimittelreport 2019 könnten die Impfquoten sogar noch darunter liegen. Eine Maserimpfpflicht kann helfen, Impflücken zu schließen. Manche mögen diesen Schritt als Bevormundung empfinden, aber es geht hier nicht nur um dem Schutz jedes Einzelnen, sondern um den Schutz der gesamten Bevölkerung. Ein ausreichender Impfschutz kann unnötiges Leid vermeiden.

Das Paul-Ehrlich-Institut prüft und bewertet fortlaufend anhand aktueller wissenschaftlicher Daten den Nutzen und das Risiko von Impfstoffen und dokumentiert jährlich die Meldungen des Verdachts einer Impfkomplikation oder einer Nebenwirkung nach Impfung. Neben den bestehenden gesetzlichen Meldepflichten können seit 2012 auch betroffene Personen und deren Angehörige den Verdachtsfall einer unerwünschten Impfreaktion oder Nebenwirkung melden. Das Meldeverfahren ist in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert worden. Defizite sehe ich hier nicht.

In der Tat gibt es in Deutschland derzeit keinen zugelassenen Einfach-Impfstoff gegen Masern. Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren damit auseinandersetzen müssen, was das für die beabsichtigte Masern-Impfpflicht bedeutet. Impfstoffe werden wie alle anderen Arzneimittel in Deutschland durch den jeweiligen Hersteller und nicht etwa den Bundesgesundheitsminister in den Verkehr gebracht. Es kommt also darauf an, ob und wann ein Hersteller die Zulassung für einen Einfach-Impfstoff gegen Masern bei der zuständigen Arzneimittelbehörde beantragt und erhält.

Die verfügbaren Kombinationsimpfstoffe sind wirksam und gut verträglich. Von 10.000 Geimpften entwickeln etwa 500 bis 1.500 allgemeine Beschwerden wie leichtes bis mäßiges Fieber, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder Magen-Darm-Beschwerden. Bei etwa 500 Geimpften entwickelt sich an der Einstichstelle in den ersten drei Tagen nach der Impfung eine Rötung oder Schwellung. Etwa 10 Tage nach einer MMR-Impfung bekommen 200 bis 500 von 10.000 Geimpften für wenige Tage einen masernähnlichen Hautausschlag, der auch „Impfmasern“ genannt wird. Dieser kann mit mäßigem Fieber einhergehen. Impfmasern sind nicht ansteckend. Nach einer MMR-Impfung tritt extrem selten, in weniger als 1 von 10.000 Fällen, eine allergische Reaktion auf.

Niemand bestreitet, dass eine Masernimpfung eine unerwünschte Reaktion oder Nebenwirkung zur Folge haben kann. Das Risiko einer schwerwiegenden Komplikation im Zusammenhang mit einer Masernimpfung ist aber sehr gering, im Gegensatz zum Risiko, ungeimpft schwer an Masern zu erkranken.

Unser Ziel ist es, einen besseren individuellen Schutz insbesondere von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden können, sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen. Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes verhindert die zweifache MMR-Impfung bei 93-99% der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung und führt bei diesen erfolgreich Geimpften in der Regel zu lebenslanger Immunität. Eine Antikörpertiterbestimmung führe dagegen, so das Robert-Koch-Institut, nicht immer zu einem eindeutigen Ergebnis und sei deshalb als Entscheidungskriterium für Immunität schlechter geeignet als der Nachweis einer zweimaligen Masernimpfung.

Der Deutsche Bundestag wird die parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Masernschutzgesetzes der Bundesregierung im Herbst aufnehmen und sich intensiv mit den Regelungen des Gesetzentwurfes auseinandersetzen. Wir werden dazu voraussichtlich im Oktober eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss durchführen und die auch von Ihnen angesprochenen Fragen zum Nutzen-Risiko-Verhältnis mit den Expertinnen und Experten, beispielsweise vom Robert-Koch-Institut oder dem Paul-Ehrlich-Institut, beraten.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Mützenich

Gast schrieb am 28.09.2019 um 20:14:22

Antwort von Anton Friesen (AfD):

Sehr geehrte Frau Sevrqevpu,

vielen Dank für Ihre Fragen! Als Mitglied im Auswärtigen Ausschuss gehört das Thema Impfpflicht leider nicht zu meinem Fachgebiet. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis! Allerdings hat der Arbeitskreis Gesundheit der AfD-Bundestagsfraktion sich intensiv mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Meine Kollegen dort haben sich über die allgemeine Diskussion bzgl. der Sinnhaftigkeit des Impfen an sich sowie die entsprechenden Argumente gut informiert und sich im Besonderen auch der Debatte um die Impfpflicht gestellt und sich dazu positioniert.

Hier ist unser Kurzstatement zu dem Thema: Impfen ist wichtig! Auch bei Masern! Das erfordert aber noch lange keinen Impfzwang sondern eine deutliche Verbesserung bisher mangelhafter Organisationsstrukturen! Zwar haben frühere Generationen vor Entwicklung des Masernimpfstoffes die Masern als typische sogenannte „Kinderkrankheit“ erlebt und meist auch folgenlos überlebt. Aber leider nicht alle. Vor allem die Entzündung des Gehirns ist gefürchtet. Sie tritt zwar nur bei einem von 1000 Masernfällen auf, ist dann aber in 10 bis 20 Prozent der Fälle tödlich, bei weiteren 20 bis 30 Prozent dieser Kranken bleiben Dauerschäden zurück, die den Betroffenen unter Umständen für das ganze Leben an den Rollstuhl fesseln. Harmlos sind die Masern also nicht. Deshalb ist Impfen wichtig!

Und die Impfung schützt nicht nur den Geimpften selbst, sondern gleichzeitig auch andere. Es sind zuallererst die Kleinkinder, die die noch gar nicht geimpft werden konnten, denn die Impfung kann ja erst um den ersten Geburtstag herum durchgeführt werden. Und es sind die anderen, die sich gerne impfen lassen würden, bei denen es aber aus medizinischen Gründen nicht geht, insbesondere weil sie eine bösartige Erkrankung, Leukämie, eine HIV-Infektion oder eine andere Erkrankung haben, die die Immunreaktion beeinträchtigt. Wären alle anderen, d. h. 95 Prozent der Bevölkerung geimpft, wären auch all diese Menschen geschützt.

Erfreulicherweise erhalten in Deutschland über 97 % der Kinder die Erstimpfung. Bei der sicherheitshalber empfohlenen Zweitimpfung sind es noch über 93 %. Ganz ohne Impfpflicht wird so erreicht, dass Deutschland im internationalen Vergleich mit unter 7 Masernfällen auf 1 Million Einwohner weitaus besser dasteht, als Länder mit Impflicht wie Frankreich (fast 45 Fälle) oder Tschechien (18 Fälle). Es gibt auch keine Tendenz des Anstiegs der Fallzahlen.

Könnte eine Masernimpflicht helfen, noch besser zu werden?

Der AK Gesundheit der AfD-Bundestagsfraktion sieht das nicht so:

Erstens würde die Impfpflicht für Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Kitas gar nichts helfen, die Impflücken bei Erwachsenen zu schließen. Zweitens würden sich viele überzeugte Impfgegner weiter entziehen wollen, zum Bespiel mit Attesten oder ähnlichen. Drittens müssen auch die Impfquoten zu anderen Krankheiten im Auge behalten werden. Manch einer, der sich der Pflicht widerwillig beugt, der sich in seiner Freiheit aber beschränkt sieht, könnte geneigt sein, sich seine Freiheit zurückzuholen, indem er auf andere, freiwillige Impfungen verzichtet. Dafür gibt es Hinweise im Zusammenhang mit der Einführung einer Impfpflicht in anderen Ländern. Viertens halten wir angesichts der geschilderten Masernsituation in Deutschland eine Masernimpfpflicht für verfassungswidrig.

Was brauchen wir stattdessen?

Wir brauchen eine verbesserte Organisation der Impfungen und eine bessere Kontrolle des Impfstatus insbesondere durch Einbeziehung und Ausbau des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Wir brauchen einen niedrigschwelligen Zugang zum Bespiel am Arbeitsplatz. Die meisten Erwachsenen unterlassen die Impfung nicht aus ideologischer Verblendung, sondern schlicht, weil sie im Alltag sozusagen „untergeht“. Bringt man die Impfung in den Alltag, werden die Impfungen meist auch durchgeführt. Und auch den Hausärzten kommt dabei eine Schlüsselrolle zu.

Wir müssen erreichen, dass Asylbewerber schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen gemäß den extra dafür entwickelten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts geimpft werden. Eine Evaluation aus 2016 zeigt, dass dies überhaupt nicht die Regel war. Zur aktuellen Situation steht die Antwort auf eine Kleine Anfrage unserer Fraktion noch aus.

Falls Sie darüber hinaus noch weitere Informationen benötigen sollten, bitte ich Sie, sich an die zuständigen Experten in unserer Fraktion zu wenden. Ansonsten bedanke ich mich für Ihr Interesse an meiner Arbeit und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Dr. Anton Friesen

Gast schrieb am 28.09.2019 um 20:12:57

Antwort von Heike Baehrens (SPD):

[i]Sehr geehrte Frau Puevfgznaa,

vielen Dank für Ihre Email vom 18.09.2019 sowie Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de mit Anmerkungen und Fragen zum Entwurf für ein Masernschutzgesetz. Sie machen deutlich, dass Sie sich nicht als ‚Impfgegnerin‘ verstehen, sondern dass es Ihnen um die Entscheidungsfreiheit von Menschen bzw. deren Erziehungsberechtigten geht.

Ihre Argumentation kann ich als zweifache Mutter und vierfache Großmutter sehr gut nachvollziehen. Andererseits befasse ich mich als Vorsitzende des Unterausschusses Globale Gesundheit und Mitglied des Gesundheitsausschusses schon seit geraumer Zeit mit der Frage, welche Rahmenbedingungen wir als Politikerinnen und Politiker zum Schutz der Bevölkerung vorgeben müssen. Dabei lassen wir uns von den zuständigen Bundesinstituten, insbesondere vom Robert Koch-Institut wissenschaftlich beraten. Der große Handlungsbedarf wird beim Thema Impfen insbesondere deutlich, wenn man die internationale Perspektive einnimmt – denn Viren machen nicht an Ländergrenzen halt, und in vielen anderen Staaten der Erde ist eine gesundheitliche Versorgung im Umfang wie in Deutschland undenkbar.

Die Stellungnahme der Ärzte für Individuelle Impfentscheidung e.V., auf die Sie verweisen, ist mir bekannt. Die darin vorgebrachten Bedenken gegen eine Impfpflicht bei Masern werden auch Gegenstand der Öffentlichen Anhörung sein, die noch im Oktober stattfindet. Denn der Deutsche Bundestag nimmt seine Beratungen zum Gesetzentwurf erst auf und wird sich intensiv mit den Regelungen auseinandersetzen.

Es wäre zynisch und zutiefst unethisch, Todesfallzahlen gegeneinander aufzuwiegen. Die individuelle Entscheidungsfreiheit findet aus meiner Sicht dort ihre Grenze, wo die Gesundheit oder sogar das Leben anderer gefährdet werden können. Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masernerkrankung stationär behandelt werden.

Laut Erkenntnissen der Ständigen Impfkommission, die auch Grundlage der von Ihnen angesprochenen Stellungnahme sind, kann es durch eine vorübergehende Immunschwäche nach einer Masernerkrankung zu anderen Erkrankungen, wie z.B. Durchfall, Mittelohrentzündung, Hörschäden, Lungenentzündung und Gehirnentzündung kommen. Bei zehn von 10.000 Masern-Erkrankten entwickelt sich eine Gehirnentzündung, etwa zwei bis drei Betroffene behalten schwere Schäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück. Als Spätfolge kann die so genannte subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung. Eine SSPE entwickelt sich bei zwei bis sechs von 10.000 Kindern, die zum Zeitpunkt der Maserninfektion jünger als fünf Jahre alt sind. Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, liegt bei einem Todesfall pro 1.000 Masernerkrankte. Gegen die Masernerkrankung selbst gibt es keine Behandlung. Masern sind extrem an-steckend. Ohne Impfschutz infizieren sich etwa 95 von 100 Menschen, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten. Sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen, als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die nicht geimpft werden können, brauchen wir eine ausreichende Masern-Impfquote.

In der Europa-Region der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind die Masernfälle zuletzt stark angestiegen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2019 berichteten 49 der 53 Länder der Region zusammen über 174 000 Masernfälle und über 100 masernbedingte Todesfälle. Vier Länder in der Europaregion der WHO haben ihren Masern-Eliminierungsstatus verloren: Albanien, Griechenland, Tschechien und das Vereinigte Königreich. Weltweit haben sich die Masernfälle 2019 vervierfacht.

Unser Ziel ist es, Masern in Deutschland zu überwinden und in Europa weiter einzudämmen. Dazu brauchen wir eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Bei Kindern vor dem Schuleintritt erreichen wir mit der ersten Masernimpfung deutschlandweit zwar 97 Prozent, aber schon hier gibt es deutliche regionale Unterschiede. Zweimal gegen Masern geimpft sind nur noch 93 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Laut BARMER-Arzneimittelreport 2019 könnten die Impfquoten sogar noch darunter liegen. Eine Maserimpfpflicht kann helfen, Impflücken zu schließen. Manche mögen diesen Schritt als Bevormundung empfinden, aber es geht hier nicht nur um dem Schutz jedes Einzelnen, sondern um den Schutz der gesamten Bevölkerung. Ein ausreichender Impfschutz kann unnötiges Leid vermeiden.

Das Paul-Ehrlich-Institut prüft und bewertet fortlaufend anhand aktueller wissenschaftlicher Daten den Nutzen und das Risiko von Impfstoffen und dokumentiert jährlich die Meldungen des Verdachts einer Impfkomplikation oder einer Nebenwirkung nach Impfung. Neben den bestehenden gesetzlichen Meldepflichten können seit 2012 auch betroffene Personen und deren Angehörige den Verdachtsfall einer unerwünschten Impfreaktion oder Nebenwirkung melden. Das Meldeverfahren ist in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert worden. Defizite sehe ich hier nicht.

In der Tat gibt es in Deutschland derzeit keinen zugelassenen Einfach-Impfstoff gegen Masern. Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren damit auseinandersetzen, was das für die beabsichtigte Masern-Impfpflicht bedeutet. Impfstoffe werden wie alle anderen Arzneimittel in Deutschland durch den jeweiligen Hersteller und nicht etwa den Bundesgesundheitsminister in den Verkehr gebracht. Es kommt also darauf an, ob und wann ein Hersteller die Zulassung für einen Einfach-Impfstoff gegen Masern bei der zuständigen Arzneimittelbehörde beantragt und erhält.

Die verfügbaren Kombinationsimpfstoffe sind wirksam und gut verträglich. Von 10.000 Geimpften entwickeln etwa 500 bis 1.500 allgemeine Beschwerden wie leichtes bis mäßiges Fieber, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder Magen-Darm-Beschwerden. Bei etwa 500 Geimpften entwickelt sich an der Einstichstelle in den ersten drei Tagen nach der Impfung eine Rötung oder Schwellung. Etwa zehn Tage nach einer MMR-Impfung bekommen 200 bis 500 von 10.000 Geimpften für wenige Tage einen masernähnlichen Hautausschlag, der auch „Impfmasern“ genannt wird. Dieser kann mit mäßigem Fieber einhergehen. Impfmasern sind nicht ansteckend. Nach einer MMR-Impfung tritt extrem selten, in weniger als einem von 10.000 Fällen, eine allergische Reaktion auf.

Niemand bestreitet, dass eine Masernimpfung eine unerwünschte Reaktion oder Nebenwirkung zur Folge haben kann. Das Risiko einer schwerwiegenden Komplikation im Zusammenhang mit einer Masernimpfung ist aber sehr gering, im Gegensatz zum Risiko, ungeimpft schwer an Masern zu erkranken.

Unser Ziel ist es, einen besseren individuellen Schutz insbesondere von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden können, sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen. Nach Angaben des Robert Koch-Institutes verhindert die zweifache MMR-Impfung bei 93-99% der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung und führt bei diesen erfolgreich Geimpften in der Regel zu lebenslanger Immunität. Eine Antikörpertiterbestimmung führe dagegen, so das Robert Koch-Institut, nicht immer zu einem eindeutigen Ergebnis und sei deshalb als Entscheidungskriterium für Immunität schlechter geeignet als der Nachweis einer zweimaligen Masernimpfung.

Ich stimme Ihnen zu, dass wir weiterhin deutlich mehr Information und Aufklärung über die Masernerkrankung und die Impfung brauchen, um Menschen, die einer Impfung skeptisch gegenüberstehen, stärker als bisher anzusprechen. Dazu enthält der Gesetzentwurf konkrete ...

Gast schrieb am 28.09.2019 um 20:11:05

Antwort von Ulrike Bahr (SPD):

Sehr geehrte Frau Fgrpuncsry,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bin keine Ärztin und daher auch keine Expertin für medizinische Detailfragen. Generell halte ich einen Impfschutz gegen Masern jedoch für wichtig, denn abgesehen von der persönlichen Krankheitsgeschichte sind Masern eine Krankheit, die für Einzelne sehr gravierende Folgen haben kann.

Ich weiß, dass es viele Eltern gibt, die sich oder ihre Kinder gar nicht oder nur teilweise impfen lassen. Ich weiß, dass die meisten dieser Eltern nicht nachlässig sind, sondern sich ausführlich mit diesem Thema beschäftigen. Die intensiven Reaktionen, auch im Internet und in den Medien, die die Ankündigung des Gesetzes hervorgerufen hat, zeigt, dass dieses Thema sehr sensibel ist und viele Menschen beschäftigt.

Wir haben mit dem Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Die Verbesserung der Impfprävention ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Vorhaben, neben zahlreichen weiteren, zu denen wir in dieser Legislaturperiode bereits gesetzgeberische Maßnahmen umgesetzt haben. Alle Vorhaben und Initiativen dienen dem Ziel, die Qualität der medizinischen Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern und damit letztlich auch Behandlungsfehler zu vermeiden. Wir beschäftigen uns also bei weitem nicht nur, aber eben auch mit dem Thema Impfen.

Ob eine Impfpflicht (übrigens nicht für alle, sondern für Kinder in Krippen, Kitas, Schulen und für das Personal dort) nötig ist, darüber werden wir im parlamentarischen Verfahren noch diskutieren. Es wird eine Anhörung mit Befürwortern und Gegnern geben. Erst danach werden die Berichterstatter*innen und wir Fraktionen entscheiden. Verfassungsrechtlich waren Impfpflichten bislang kein Problem (z.B. die Pockenimpfpflicht bis 1975), auch wenn die Durchimpfungsraten hoch sind und genau darum keine Epidemie zu befürchten ist.

Bei der Ausbreitung der Masern darf man nicht nur nach Deutschland schauen, sondern in Zeiten der Globalisierung auch über die Grenzen hinweg. Die Masernfälle in Europa sind in den letzten Jahren rapide gestiegen. In der Europa-Region der WHO sind die Masernfälle zuletzt stark angestiegen. Für den Zeit-raum vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2019 berichteten 49 der 53 Länder der Region zusammen über 174 000 Masernfälle und über 100 masernbedingte Todesfälle. Vier Länder in der Europaregion der WHO haben ihren Masern-Eliminierungsstatus verloren: Albanien, Griechenland, Tschechien und das Vereinigte Königreich. Weltweit haben sich die Masernfälle 2019 vervierfacht.

Ja, ich selbst habe die Masern gehabt und erinnere mich nicht gern daran.

Ulrike Bahr, MdB

Gast schrieb am 28.09.2019 um 20:09:28

Antwort von Torsten Schweiger (CDU):

Sehr geehrte Frau Onaqry,

zur Diskussion um eine Pflicht zur Masernimpfung kann ich sagen, dass ich Impfungen für eine der wirksamsten präventiven Maßnahmen halte, die in der Medizin zur Verfügung stehen.
Schließlich geht es ja nicht allein um die Schutzwirkung für die geimpfte Person selbst, sondern auch für die Gesellschaft. So bewahrt sie beispielsweise diejenigen Menschen, die sich nicht impfen lassen können, weil sie z.B. noch keine sechs Monate alt oder anderweitig erkrankt sind, vor einer Ansteckung, die schlimmstenfalls zum Tod führen kann. Bei Masern beispielsweise vergrößern Impfgegner das Gesundheitsrisiko für die Allgemeinheit, denn Masern sind eine schwerwiegende Erkrankung.
Ich stimme Ihnen zu, das mögliche Impfreaktionen konsequent zu melden sind. Ob die von Ihnen beschriebenen Krankheitsbilder sich in kausalen Zusammenhang zur Impfung bringen lassen, vermag ich nicht zu beurteilen. Schlussendlich wird diese Frage aber wahrscheinlich heute nicht mehr aufklärbar sein und vermag die grundsätzlich positiven Eigenschaften von Impfungen nach meiner persönlichen Meinung auch nicht in Frage zu stellen.

Torsten Schweiger, MdB

Gast schrieb am 28.09.2019 um 20:08:06

Antwort von Alexander Krauß (CDU):

Sehr geehrter Herr Zbyqraunhre,

vielen Dank für Ihre Anfrage und die kritischen Anmerkungen.

Demokratische Verfassungsstaaten sind wohl die beste aller Möglichkeiten, um Gesellschaften politisch zu organisieren. Die Demokratie ist aber auch die anspruchsvollste, da sie einer Vielzahl an Normen Rechnung tragen muss, die auch oft zueinander im Widerspruch stehen. Genau diesen Punkt sprechen Sie an: Den Konflikt zwischen der individuellen Freiheit, welche ein demokratisches System gewährleisten sollte und der Effektivität, die ein jedes politisches System zu leisten hat. Zu letzterem zählen beispielweise das Bereitstellen politischer Güter – wie in diesem Fall eben eine adäquate medizinische Versorgung. Und dies lässt sich letztlich nur durch die Herstellung von allgemeiner Verbindlichkeit – also dem Festlegen und der Durchsetzung von Regeln – gewährleisten.

Zugleich muss stets das Gemeinwohl im Auge behalten werden. Durch eine Impfpflicht wird die freie Entscheidung des Einzelnen ein Stück weit eingeschränkt. Andererseits haben die Menschen ebenso ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, welches genau dort eingeschränkt wird, wo sie sich beispielsweise von einer nicht geimpften Person anstecken. Sie sehen also, dass man sich hierbei in einem sehr komplizierten, aber auch sehr sensiblen Bereich agieren muss. Hier gilt es, eine verantwortungsvolle Abwägung zu treffen. Dieser Herausforderung werden wir uns im parlamentarischen Verfahren stellen, um eine für möglichst alle Beteiligten zweckdienliche Lösung zu finden.
Seit dem 03.05.2019 liegt der Referentenentwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vor. Am 17. Juli wurde es vom Kabinett beschlossen. Der nächste Schritt ist dann das Einbringen in den Deutschen Bundestag und die dortige parlamentarische Beratung. Demnach wird es sicherlich noch einigen Anpassungen und Veränderungen unterzogen.

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Europaweit wurden im Jahr 2018 12.352 Maserfälle gemeldet, im Jahr 2019 waren es allein in Deutschland bisher 300 Fälle, 2018 belief sich die Zahl auf 500 Fälle deutschlandweit. Masern bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Dazu gehört im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung. Eine Masern-Infektion ist damit anders als vielfach angenommen keine „harmlose Kinder-Krankheit". Den besten Schutz vor Mastern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine lebenslange Immunität.

Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impflücken bei Masern in Deutschland aber weiterhin zu groß, wie aus neuen Auswertungen des RKI zu Impfquoten hervor geht. Zwar haben 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede, so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht wird. Erst mit dieser Quote kann die Herdenimmunität erreicht werden. Nach den neuen Daten des RKI sind gut 93 Prozent der Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft.

Nicht geimpft zu sein bedeutet nicht nur eine erhebliche Gefahr für das körperliche Wohlergehen der betroffenen Person, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die z.B. aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Deshalb muss eine Impflicht möglichst früh und da ansetzen, wo Menschen täglich in engen Kontakt miteinander kommen.

Mit einem herzlichen Glückauf grüßt Sie

Alexander Krauß MdB

Gast schrieb am 28.09.2019 um 20:06:54

Antwort von Stefan Müller (CSU):

Sehr geehrter Herr Uheyrl,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie Stellung zur laufenden Debatte zum Thema Impfpflicht nehmen. Auch ich halte es für besonders wichtig, eine offene und differenzierte gesellschaftliche Diskussion zu diesem Thema zu führen.

Fest steht: Impfungen gehören zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Gleichzeitig schützt die Impfung nicht nur die geimpften Personen selbst, sondern insbesondere indirekt auch die Menschen, die sich nicht selbst impfen lassen können, so z. B. Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat oder anderweitig erkrankte Menschen. Auch ich lasse mich impfen.

Vor diesem Hintergrund haben wir in den letzten Jahren viel für die Prävention in Deutschland getan. So haben wir 2017 mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten für eine bessere Durchsetzbarkeit der Pflicht zur Impfberatung der Eltern vor Aufnahme ihrer Kinder in einer Kita beschlossen. Dabei setzten wir auf objektive ärztliche Beratung der Eltern, um ihnen Ängste zu nehmen und über Impfungen aufzuklären. Um dafür zu sorgen, dass die Impfberatungspflicht keine leere Worthülse ist, droht Eltern, die sich der Beratung verweigern, nach geltendem Recht des Infektionsschutzgesetzes ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Dabei steht bei uns nicht die Strafe im Mittelpunkt, sondern die so wichtige Aufklärung der Eltern. In diesem Zusammenhang haben wahrscheinlich auch Sie die Plakate der Kampagne „Deutschland sucht den Impfpass“ gesehen, mit der wir unter anderem schon seit 2015 über die Impfung - insbesondere gegen Masern - deutschlandweit informieren. Dennoch besteht bei einigen Schutzimpfungen noch Verbesserungsbedarf, um die sogenannte Herdenimmunität zu gewährleisten. Diese, vor allem für Menschen, die sich nicht impfen lassen können, wichtige Immunität tritt ein, wenn 95 Prozent der Bevölkerung über einen entsprechenden Impfschutz verfügt. Defizite bestehen derzeit beim Impfschutz von Kindern bei den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln. Insbesondere liegen aber die Quoten der Erwachsenen bei der Masernimpfung noch unter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). So veröffentlichte die WHO erst kürzlich aktuelle Daten zur Ausbreitung von Masern und damit zusammenhängenden Todesfällen: Im Jahr 2017 lag die Zahl der Infektionen bei rund 6,7 Millionen Fällen, 110.000 Menschen starben laut den Berechnungen. Die Mehrzahl der Betroffenen von Infektionen mit Todesfolge waren Kinder unter 5 Jahren. Auch steigt die Infektionsrate rasant an, weltweit kam es zu einer Verdopplung der Infektionen, in Europa sogar zu einer Verdreifachung. Diesen Trend gilt es zu stoppen.

Bei Masern beispielsweise bedeutet eine niedrige Impfquote ein hohes Gesundheitsrisiko. Masern sind eine schwerwiegende Erkrankung – deswegen halte ich es für richtig, dass wir nun einen Schritt weitergehen und derzeit prüfen, wie wir möglichst viele Kinder schützen können.

Sehr gerne können Sie mir die Stellungnahme der "Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. an meine E-Mail stefan.mueller@bundestag.de zusenden. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Müller

Gast schrieb am 28.09.2019 um 20:05:31

Antwort von Carsten Müller (CDU):

Sehr geehrter Herr Qr Ybf Fnagbf Znyrab,

vielen Dank für Ihre Frage zur Masern-Impflicht vom 18. September 2019 über abgeordnetenwatch.de.

Masern gehören zu den ansteckendsten Viruserkrankungen überhaupt, bei der schwerwiegende Folgeinfektionen drohen. Besonders gefürchtet ist dabei eine akute Enzephalitis, die mit Folgeschäden für das zentrale Nervensystem oder sogar tödlich enden kann. Da für Masern-, Mumps-, Röteln- sowie Varizelleninfektionen und deren Komplikationen keine spezifisch medizinische Therapie zur Verfügung steht, kommt der Prävention durch Schutzimpfung überragende Bedeutung zu. Impfungen gehören mit Abstand zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Impfungen schützen dabei nicht nur Empfänger selbst, sondern im Falle einer sehr hohen gesellschaftlichen Impfrate auch indirekt Menschen, die nicht geimpft werden können – umgangssprachlich „Herdenimmunität“. Dieser indirekte Schutz erlangt im besonderen Maße eine Bedeutung zum Schutz von Menschen, die aus verschiedenen (medizinischen) Gründen nicht selbst aktiv geimpft werden können: Neugeborene bis neun Monate, Schwangere, ältere (multimorbide) Menschen sowie chronisch oder anderweitig erkrankte Menschen. Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts können in Deutschland etwa zwei Prozent der Bevölkerung (etwa 1,7 Millionen Menschen) nicht selbst gegen Masern geimpft werden und sind auf hohe Impfquoten in ihrer Umgebung angewiesen.

Vor diesem Hintergrund haben wir in den letzten Jahren viel für die Prävention in Deutschland getan. Im Jahr 2017 wurde das Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten für eine bessere Durchsetzbarkeit der Pflicht zur Impfberatung der Eltern vor Aufnahme ihrer Kinder in einer Kita beschlossen. Dabei setzten wir auf objektive ärztliche Beratung der Eltern, um ihnen Ängste zu Trotz des Gesetzes besteht bei einigen Schutzimpfungen noch Verbesserungsbedarf, um die „Herdenimmunität“ zu gewährleisten. Diese tritt ein, wenn 95 Prozent der Bevölkerung über einen entsprechenden Impfschutz verfügen. Diese Durchdringungsquote wird derzeit bei den Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln nicht erreicht. Die Impfquote für die wichtige zweite Impfung lag im Durchschnitt bei 92,9 Prozent und stagniert bereits seit 2011 auf diesem niedrigen Niveau zwischen 92 Prozent und 93 Prozent. Trotz wiederholter Informationskampagnen und einer zum Teil hohen medialen Aufmerksamkeit, insbesondere zu Zeiten von Ausbrüchen, konnten diese Impfquoten bisher nicht weiter verbessert werden. Die Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) belegen: Die Zahl der übermittelten Masernfälle stagniert auf einem hohen, über den Eliminationszielen der WHO liegenden Niveau von weniger als einem Fall pro eine Million Einwohner. Daher halte ich den eingeschlagenen Weg einer Impfpflicht gegen Masernerkrankungen für richtig und unterstütze das Gesetzesvorhaben.

Vorgesehen ist, eine Impfpflicht bzw. die Pflicht zur Vorlage einer vorhandenen Immunität gegen Masern gesetzlich zu verankern für
- Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung (gem. des neuen Paragraf 33 des Infektionsschutzgesetzes: insbesondere KiTa, Kinderhorte, -gärten und -krippen, Formen der Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, Heime und Ferienlager) betreut werden und Personen, die dort tätig sind bzw. werden wollen;
- Personen, die in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbaren Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern untergebracht sind und Personen, die dort tätig sind bzw. werden wollen;
- Personen, die in Einrichtungen gem. Paragraf 23 Abs. 3 Satz 1 Infektionsschutzgesetz eine Tätigkeit ausüben, d.h. Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen und Rettungsdienste.

Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können, sollen selbstverständlich von dieser Regelung ausgenommen werden.

Für den Gesetzentwurf stehen die parlamentarischen Beratungen noch an. Ich kann Ihnen versichern, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens mit Aussprachen in Arbeitsgruppen und Fachausschüssen, in Expertengesprächen und -anhörungen und im Plenum des Deutschen Bundestages eine umfassende thematische Auseinandersetzung stattfinden wird. Die pro- und contra-Argumente werden umfassend abgewogen und am Ende der Beratungen entschieden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller

Gast schrieb am 28.09.2019 um 20:04:09

Antwort von Marcus Weinberg (CDU):

Sehr geehrte Frau Heilig,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zuallererst möchte ich Ihnen sagen, dass ich der Impflicht in der aktuell diskutierten und angedachten Form positiv gegenüberstehe. Diese Meinung beruht vor allem auf dem Schutz der ca. 1,7 Mio. Menschen, die sich aus verschiedenen Gründen nicht impfen lassen können und nur durch die Herdenimmunität geschützt werden.

Der Lebendimpfstoff gegen Masern wird seit über 40 Jahren weltweit verabreicht. Die seitdem erhobenen Daten haben gezeigt, dass er wirksam und sicher ist; und die heutigen Impfstoffe sind sicherer als je zuvor. Pharmahersteller haben auf die heftige Debatte reagiert, wonach durch in Impfstoffen enthaltenes Quecksilber für Autismus verantwortlich sei. Die Weltgesundheitsorganisation WHO, das US-amerikanische "Institute of Medicine" sowie die europäische Arzneimittelbehörde EMA sind inzwischen allerdings unabhängig voneinander zu dem Schluss gelangt, dass die verfügbaren Studien gegen einen solchen Zusammenhang sprechen. Obwohl durch Nahrung und die Umwelt Quecksilber in deutlich höheren Mengen aufgenommen wird, hat die Industrie reagiert. Für alle generell empfohlenen Schutzimpfungen sind inzwischen quecksilberfreie Impfstoffe verfügbar

Nach geltendem Arzneimittelrecht erhält ein Impfstoff nur dann eine Zulassung, wenn nachgewiesen ist, dass er auch wirksam und verträglich ist. Den Nachweis muss der Hersteller in vorklinischen Untersuchungen und klinischen Prüfungen erbringen. Geprüft werden die wissenschaftlichen Belege auf EU-Ebene unter der Regie der Europäischen Arzneimittelagentur EMA (European Medicines Agency). Hierzulande liegt die Verantwortung beim Paul-Ehrlich-Institut als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Schwerwiegende Nebenwirkungen stellen eine Rarität dar.

Da der MMR-Impfstoff abgeschwächte Lebendviren enthält, werden bei zirka 5 % der Impflinge Lokalreaktionen innerhalb von einem bis drei Tagen nach Impfung und bei zirka 2 % der Impflinge systemische Reaktionen fünf bis 14 Tage nach Impfung im Sinne einer leichten Immunreaktion auf den Impfstoff beobachtet.

Lokalreaktionen wie Rötung, Erwärmung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle sind zumeist von kurzer Dauer. Nur in Einzelfällen verminderte sich vorübergehend die Zahl der Blutplättchen, die für die Gerinnung zuständig sind „Impfkrankheit“ durch einen masernähnlichen Hautausschlag: Da der Masernimpfstoff ein abgeschwächtes, aber noch vermehrungsfähiges Masernvirus enthält, kommt es bei rund fünf Prozent der Geimpften nach etwa einer Woche zu einem masernartigen Hautausschlag und Fieber. Diese Symptome gehen in der Regel mit der Ausbildung einer guten Immunität gegen Masern einher. Eine voll ausgeprägte Masernerkrankung oder bekannte Komplikationen wie Mittelohr- oder Lungenentzündungen treten nicht auf.

Zu Ihren weiteren Fragen möchte ich gerne unter anderem auf die untenstehenden Links verweisen, aus denen ich auch die obenstehenden Passagen entnommen habe. Auch auf der Seite des Robert Koch Instituts finden Sie weitere Informationen.

https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/bundesgesundheitsblatt/2013/2013...

https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/bundesgesundheitsblatt/2009/2009...

https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs00103-019-02913-1.pdf

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2018/Ausgaben/33_18...

Freundliche Grüße

Marcus Weinberg

Gast schrieb am 28.09.2019 um 20:03:15

Antwort von Gunther Krichbaum (CDU):

Sehr geehrte Frau Ivryfnpx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Ergebnisse vieler wissenschaftlichen Studien ist sehr eindeutig: Das Risiko, bei den öffentlich empfohlenen Impfungen einen Impfschaden zu erleiden, ist im Verhältnis zu den Risiken der fraglichen Krankheit deutlich geringer. Impfen macht daher Sinn, auch wenn das Risiko niemals vollständig ausgeschlossen werden kann.

Die Haftung für Impfschäden ist im Infektionsschutzgesetz in §§ 60 und 61 geregelt: Bei Impfungen, die von einer Landesbehörde öffentlich empfohlen wurden oder die per Gesetz angeordnet werden, besteht im Falle einer gesundheitlichen Schädigung ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Bundesversorgungsgesetz, es haftet also der Staat.

Mit freundlichen Grüßen

Gunter Krichbaum

Gast schrieb am 28.09.2019 um 20:01:58

Antwort von Katja Mast (SPD):

Sehr geehrte Frau Ivryfnpx,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Frage. Ich nehme an, dass die Diskussion über eine Masernimpfpflicht sie dazu bewegt hat, die Frage an mich zu richten.

Niemand bestreitet, dass eine Impfung eine unerwünschte Reaktion oder Nebenwirkung zur Folge haben kann. Umso schrecklicher, wenn diese, wie in Ihrem Bekanntenkreis so erheblich ist. Jedoch ist das Risiko einer schwerwiegenden Komplikation im Zusammenhang mit einer Masernimpfung sehr gering. Das Risiko, ungeimpft an Masern zu erkranken, ist dagegen sehr hoch und kann gravierende Folgen haben.

Eine Masernerkrankung ist keine harmlose Kinderkrankheit. Sie ruft eine massive Schwächung des Immunsystems hervor, kann schwerwiegende Folgeinfektionen mit sich bringen und im schlimmsten Fall zum Tode führen. Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, liegt bei 1 Todesfall pro 1.000 Masernerkrankte. Gegen die Masern-Erkrankung selbst gibt es keine Behandlung.

Zirkulierende Masern sind extrem ansteckend und gefährden alle nichtgeimpften Menschen und unter ihnen vor allem diejenigen, die aus Altersgründen oder auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Ohne Impfschutz infizieren sich etwa 95 von 100 Menschen, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten. Sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die nicht geimpft werden können, brauchen wir eine ausreichende Masern-Impfquote.

Im sehr seltenen Fall eines Impfschadens gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz). Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. Dies ist in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Mast

Gast schrieb am 28.09.2019 um 19:57:21

Antwort von Matthias Gastel (Die Grünen):

Sehr geehrte Frau Oenha,

Herzlichen Dank für Ihr Schreiben zum Impfen

Nach wie vor gibt es in Deutschland sowohl bei einzelnen Bevölkerungsgruppen als auch in manchen Regionen erhebliche Impflücken, d.h. die Impfquote ist nicht hoch genug, um einen sicheren Schutz der Menschen vor Masern zu gewährleisten. Gesundheitsminister Jens Spahn hat nun unter dem nicht ganz zutreffenden Label „Impfpflicht“ einen Gesetzentwurf zu einer verbindlichen Masern-Impfung für Kinder und Beschäftigte in Kitas und Schulen vorgelegt. Zum größten Problem, den sehr bedenklichen Impflücken bei Erwachsenen, hat er kein gezieltes Konzept. Es sind nämlich knapp 97 Prozent der Kinder einmal gegen Masern geimpft und knapp 93 Prozent haben auch die notwendige zweite Masernimpfung. Aber bei den über 30jährigen liegen die Impfquoten unter 50 Prozent.

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat nun einen Antrag zu Masern und anderen Infektionskrankheiten beschlossen („Masern und andere Infektionskrankheiten endlich eliminieren – Solidarität und Vernunft fördern, Impfquoten nachhaltig steigern https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/099/1909960.pdf. Unser Ziel ist es, diese Erkrankungen anders als Spahn nicht nur mit Worten sondern auch mit Taten zu besiegen.

Unsere Vorschläge sind z.B. aufsuchende Impfangebote in Schulen, Kitas, Betrieben usw. und Impferinnerungen beim Aufsuchen von Ärztin oder Arzt und Krankenhaus. Wichtig wäre auch, dass Kinderärzte Erwachsene impfen dürfen. Dann können ungeimpfte Eltern sich zusammen mit ihren Kinder impfen lassen. Wir halten eine entsprechende Verankerung im SGB V für dringend erforderlich, um das bundesweit umzusetzen.

In unserem Antrag sprechen wir uns auch dafür aus, für Kinder und Beschäftigte einen ausreichenden Impfschutz zur Voraussetzung für den Besuch insbesondere der Kita zu machen. Uns hat das Argument insbesondere von Eltern überzeugt, dass dadurch Kinder, die nicht geimpft werden dürfen, weil sie noch zu jung sind oder aus medizinischen Gründen, am besten vor der Ansteckung durch Masern geschützt werden können.

Wir schlagen in unserem Antrag außerdem vor, dass Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten gezielt einladen, um ihren Impfschutz zu vervollständigen. Ein digitaler Impfpass soll sicherstellen, dass niemand mehr nach seinem Impfpass suchen muss und die Informationen zum Impfstatus immer aktuell sind. Eine App auf dem Smartphone könnte dann daran erinnern, dass eine Impfung fällig ist.

Für all diese Dinge ist wichtig, dass der öffentliche Gesundheitsdienst wieder gestärkt wird. Er wird seit Jahrzehnten kaputt gespart, es fehlt an Personal - Ärztinnen und Ärzte dort werden schlechter bezahlt. Doch die Gesundheitsämter in den Kommunen können am besten erkennen, wo eine problematische Impflücke besteht und wie sie gezielt angegangen werden kann. Sie kennen die Probleme und können beispielsweise gezielt in Schulen und Kitas gehen oder Impfkampagnen für Erwachsene steuern.

Angesichts der geringen Impfquoten bei Erwachsenen zeigt sich: Die Forderung nach einer generellen gesetzlichen Impfpflicht geht am Kern des Problems vorbei. Sie ist außerdem kontraproduktiv, weil sie auch Menschen vor den Kopf stoßen kann, die gar keine prinzipiellen Einwände gegen Impfungen haben. Das könnte die Akzeptanz nicht nur bei Masern sondern auch bei anderen Impfungen schädigen. Wir sind der Auffassung, dass die Menschen durch Aufklärung und Informationen dazu bewegt werden können, ihren Impfschutz zu vervollständigen. Drohungen mit Sanktionen und Einschüchterung halten wir für den falschen Weg. Sie richten Schaden an und untergraben das notwendige Vertrauen der Menschen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Gastel

Gast schrieb am 28.09.2019 um 19:56:07

Antwort von Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU):

Sehr geehrter Herr Guvrzr,

haben Sie vielen Dank für Ihr Anfrage, in der Sie Stellung zur laufenden Debatte zum Thema Impfpflicht nehmen.
Ich sehe die Impfpflicht für Masern grundsätzlich positiv. Diese Impfung schützt zuverlässig vor einer ernsthaften Erkrankung, die nicht unterschätzt werden darf. Masern sind keine Bagatellerkrankung, sondern können schwerwiegende, auch tödliche Folgen auslösen. Das Risiko von Schutzimpfungen gegen Masern ist im Vergleich dazu für gesunde Menschen als gering einzustufen; das gilt auch für Kombinationsimpfstoffe. Auf individuelle gesundheitliche Gründe, die einer Impfung (vorübergehend oder dauerhaft) entgegenstehen, wird zudem auch Rücksicht genommen.
Außerdem schützt die Impfung indirekt auch diejenigen Menschen, die sich selbst nicht impfen lassen können, z.B. Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat und kranke Personen. Nur eine möglichst lückenlose Impfung aller Kinder in Kita und Schule kann letzten Endes gewährleisten, dass keine Ansteckungswelle erfolgt.
Ich möchte auch noch betonen, dass der Gesetzentwurf keinen unmittelbaren Zwang zur Impfung vorsieht. Für Menschen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung (gem. des neuen § 33 des Infektionsschutzgesetzes: insbesondere KiTa, Kinderhorte, -gärten und Schulen) betreut werden oder die in Einrichtungen gem. § 23 Abs. 3 Satz 1 Infektionsschutzgesetz eine Tätigkeit ausüben (Krankenhäusern o.ä.) soll es allerdings eine Impfpflicht bzw. die Pflicht zur Vorlage einer vorhandenen Immunität gegen Masern geben.
In den anstehenden Beratungen im Deutschen Bundestag werden alle medizinischen oder juristischen Argumente beleuchtet werden. Es wird dazu auch eine Sachverständigenanhörug geben, in der voraussichtliche auch Ihre Bedenken zur Sprache kommen werden, so dass der Deutsche Bundestag eine fundierte Entscheidung treffen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

Gast schrieb am 28.09.2019 um 19:54:57

Antwort von Maria Klein-Schmeink:

Sehr geehrte Frau Oüpxre,

ich gehöre der Generation an, die die meisten Kinderkrankheiten durchgemacht hat. Als zweites von 6 Kindern gehörte es zum Üblichen, an Masern, Mumps, Keuchhusten und Röteln zu erkranken. Vorgeschriebene Impfungen waren damals gegen Kinderlähmung, TBC und Pocken.

Wir sind grundsätzlich der Auffassung, dass die Menschen durch Aufklärung und Information dazu bewegt werden können, ihren Impfschutz zu vervollständigen. Drohungen mit Sanktionen und Einschüchterung halten wir ebenso wie Sie für nicht zielführend.

Deshalb haben wir uns unsere Entscheidung, die Impfpflicht für KiTa-Kinder zu befürworten, auch nicht leichtgemacht. Die zahlreichen Argumente junger Eltern, die neben ihren KiTa-Kindern zu Hause noch kleine Geschwisterkinder betreuen, die noch zu jung für eine Masernimpfung sind, haben uns aber überzeugt. Wir wollen gerade den Menschen, die auf unsere Solidarität angewiesen sind, eine Teilhabe ermöglichen. Das gilt ebenso für die vielen Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen selbst nicht geimpft werden können.

Darüber hinaus muss eine erfolgreiche Strategie zur Eliminierung der Masern und anderer Infektionskrankheiten vor allem auf Vernunft und den Willen zur gegenseitigen Solidarität setzen. Es sollte selbstverständlich sein, für Tätigkeiten in Kindertagesstätten, Schulen oder auf der Kinderstation im Krankenhaus einen geeigneten Impfstatus aufzuweisen.

Wir Grüne wollen uns dafür einsetzen, dass die Vorurteile gegen Impfungen abgebaut und Aufklärungskampagnen sowie niedrigschwellige Impfangebote ausgebaut werden. Dafür setzen wir uns auch mit unserem Antrag "Masern und andere Infektionskrankheiten endlich eliminieren - Solidarität und Vernunft fördern, Impfquoten nachhaltig steigern" ein.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Klein-Schmeink

Gast schrieb am 28.09.2019 um 19:53:51

Antwort von Gerhard Zickenheiner (Die Grünen):

Sehr geehrter Herr Eöavpx,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Impfung.

Es ist grundsätzlich wichtig, dass so viele Menschen wie möglich geimpft sind. Impfen schützt effektiv vor Krankheiten und ist ein wichtiger Bestandteil bei der Prävention von Krankheiten. Impfungen dienen allerdings nicht nur zum Selbstschutz, da ab einer bestimmten Impfquote (ca. 95%) die sogenannte Herdenimmunität greift. Dadurch werden auch Menschen geschützt, welche beispielsweise aufgrund ihres jungen Alters oder Krankheitsbildes, nicht geimpft werden können. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen geimpft werden. (Quelle: https://www.impfen-info.de/wissenswertes/herdenimmunitaet/ )

Leider verfehlt die Impfpflicht den Kern des eigentlichen Problems: Nach aktuellem Stand sind knapp 97 Prozent der Kinder einmal gegen Masern geimpft und etwa 93 Prozent haben auch die notwendige zweite Masernimpfung. Bei den über 30-Jährigen liegen die Impfquoten allerdings bei unter 50 Prozent. Um allgemeine Impfquoten zu erhöhen hat die GRÜNE Bundestagsfraktion einen Antrag zu Masern und anderen Infektionskrankheiten beschlossen („Masern und andere Infektionskrankheiten endlich eliminieren – Solidarität und Vernunft fördern, Impfquoten nachhaltig steigern“). Den Antrag finden Sie online unter: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/099/1909960.pdf

Unsere Vorschläge sind z.B. aufsuchende Impfangebote in Schulen, Kitas, Betrieben usw. und Impferinnerungen beim Aufsuchen von Ärztin oder Arzt und Krankenhaus. Wichtig wäre auch, dass Kinderärzte Erwachsene impfen dürfen. Dann können ungeimpfte Eltern sich zusammen mit ihren Kindern impfen lassen. Wir halten eine entsprechende Verankerung im SGB V für dringend erforderlich, um das bundesweit umzusetzen.

Angesichts der geringen Impfquoten bei Erwachsenen zeigt sich: Die Forderung nach einer generellen gesetzlichen Impfpflicht geht am Kern des Problems vorbei. Sie ist außerdem kontraproduktiv, weil sie auch Menschen vor den Kopf stoßen kann, die gar keine prinzipiellen Einwände gegen Impfungen haben. Das könnte die Akzeptanz nicht nur bei Masern sondern auch bei anderen Impfungen schädigen. Wir sind der Auffassung, dass die Menschen durch Aufklärung und Informationen dazu bewegt werden können, ihren Impfschutz zu vervollständigen. Drohungen mit Sanktionen und Einschüchterung halten wir für den falschen Weg. Sie richten Schaden an und untergraben das notwendige Vertrauen der Menschen.

Mit freundlichen Grüßen,

Gerhard Zickenheiner

Gast schrieb am 28.09.2019 um 19:52:50

Antwort von Thomas Jurk (SPD):

Sehr geehrter Herr Halbauer,

unser Ziel ist es, Masern in Deutschland zu überwinden und in Europa weiter einzudämmen. Dazu brauchen wir eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Bei Kindern vor dem Schuleintritt erreichen wir mit der ersten Masernimpfung deutschlandweit zwar 97 Prozent, aber schon hier gibt es deutliche regionale Unterschiede. Zweimal gegen Masern geimpft sind nur noch 93 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Eine Masernimpfpflicht kann helfen, Impflücken zu schließen. Manche mögen diesen Schritt als Bevormundung empfinden, aber es geht hier nicht nur um dem Schutz jedes Einzelnen, sondern um den Schutz der gesamten Bevölkerung. Ein ausreichender Impfschutz kann unnötiges Leid vermeiden.

Die verfügbaren Kombinationsimpfstoffe sind wirksam und gut verträglich. Von 10.000 Geimpften entwickeln etwa 500 bis 1.500 allgemeine Beschwerden. Bei etwa 500 Geimpften entwickelt sich an der Einstichstelle in den ersten drei Tagen nach der Impfung eine Rötung oder Schwellung. Nach einer MMR-Impfung tritt extrem selten, in weniger als 1 von 10.000 Fällen, eine allergische Reaktion auf. Niemand bestreitet, dass eine Masernimpfung eine unerwünschte Reaktion oder Nebenwirkung zur Folge haben kann. Das Risiko einer schwerwiegenden Komplikation im Zusammenhang mit einer Masernimpfung ist aber sehr gering, im Gegensatz zum Risiko, ungeimpft schwer an Masern zu erkranken.

Die Verbesserung der Impfprävention ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Vorhaben der SPD-Bundestagsfraktion. Wir haben mit dem Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Alle Vorhaben und Initiativen dienen dem Ziel, die Qualität der medizinischen Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern und damit letztlich auch Behandlungsfehler zu vermeiden.

Der Deutsche Bundestag wird die parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Masernschutzgesetzes der Bundesregierung im Herbst aufnehmen und sich intensiv mit den Regelungen des Gesetzentwurfes auseinandersetzen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Jurk, MdB

Gast schrieb am 17.09.2019 um 21:17:38

Neue Fragen an Bundestagsabgeordnete zur Impfpflicht:

- Sevim Dagdelen (Linke): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sevim-dagdelen/question/2019-09-17/324008

- Dr. Frithjof Schmidt (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/frithjof-schmidt/question/2019-09-17/324011

- Olaf in der Beek (FDP): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/olaf-der-beek/question/2019-09-17/324001

- Axel Schäfer (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/axel-schafer/question/2019-09-17/324006

- Hartmut Ebbing (FDP): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hartmut-ebbing/question/2019-09-16/323952

- Renate Künast (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/renate-kunast/question/2019-09-16/323948

- Dr. Jan-Marco Luczak (FDP): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-jan-marco-luczak/question/2019-09-16/323950

- Dr. Fritz Felgentreu (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-fritz-felgentreu/question/2019-09-16/323876

- Silvia Breher (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/silvia-breher/question/2019-09-16/323874

- Dr. Peter Tauber (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/peter-tauber/question/2019-09-16/323873

- Thomas Heilmann (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-heilmann/question/2019-09-15/323817

- Sabine Weiss (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/sabine-weiss/question/2019-09-15/323793

- Bernd Reuther (FDP): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/bernd-reuther/question/2019-09-15/323794

- Katja Dörner (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katja-dorner/question/2019-09-14/323783

- Britta Haßelmann (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/britta-haselmann/question/2019-09-14/323781

- Paul Ziemiak (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/paul-ziemiak/question/2019-09-14/323780

- Alexander Krauß (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/alexander-krauss/question/2019-09-14/323777

- Svenja Stadler (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/svenja-stadler/question/2019-09-14/323778

- Prof. Dr. Matthias Zimmer (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/prof-dr-matthias-zimmer/question/2019-09-14/323775

- Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-kirsten-kappert-gonther/question/2019-09-14/323776

- Dr. Eva Högl (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/eva-hogl/question/2019-09-14/323773

- Dr. Konstantin von Notz (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-konstantin-von-notz/question/2019-09-14/323770

- Dr. Anton Hofreiter (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-anton-hofreiter/question/2019-09-14/323771

- Dr. Matthias Bartke (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-matthias-bartke/question/2019-09-14/323772

- Katrin Göring-Eckardt (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/katrin-goring-eckardt/question/2019-09-14/323769

- Johannes Kahrs (SPD): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/johannes-kahrs/question/2019-09-14/323758

Gast schrieb am 25.12.2019 um 20:10:01

Antwort von Johannes Kahrs (SPD):

Sehr geehrter Herr Nag,

ich wiederhole mich da gerne:

Ich bin, auch in der zum Teil sehr hitzig geführten Debatte um eine Impfpflicht, für den gesunden Menschenverstand:
Verbote unter Androhung einer Strafe immer nur dort, wo es sich nicht vermeiden lässt.

Für alle weiteren Fragen, auch im Hinblick auf die von Ihnen aufgeführten Zitate, wenden Sie sich bitte an den Kollegen Spahn, er ist schließlich der Gesundheitsminister.

Unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html hat sein Ministerium anschaulich dargestellt, wie eine Impfplicht aussehen wird und geht dabei auch darauf ein,
wie sich zahlreiche Experten mit dem Thema beschäftigt haben, um zu einer für alle Seiten verträglichen Lösung zu kommen.

Mit freundlichem Gruß

Ihr

Johannes Kahrs

Gast schrieb am 25.12.2019 um 20:07:39

Antwort von Katrin Göring-Eckhardt (Grüne):

Sehr geehrte Frau Cbgwnaf,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt, sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten. Für alle ihre medizinischen Fragen rund um die Masernimpfung empfehlen wir ein Gespräch mit einem Arzt ihres Vertrauens oder die Seiten des Robert-Koch-Instituts. ( https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/MMR_Masern/Maser... )

Nach wie vor gibt es in Deutschland sowohl bei einzelnen Bevölkerungsgruppen als auch in manchen Regionen erhebliche Impflücken, d.h. die Impfquote ist nicht hoch genug, um einen sicheren Schutz der Menschen vor Masern zu gewährleisten. Gesundheitsminister Jens Spahn hat nun unter dem nicht ganz zutreffenden Label „Impfpflicht“ einen Gesetzentwurf zu einer verbindlichen Masern-Impfung für Kinder und Beschäftigte in Kitas und Schulen vorgelegt. Zum größten Problem, den sehr bedenklichen Impflücken bei Erwachsenen, hat er kein gezieltes Konzept. Es sind nämlich knapp 97 Prozent der Kinder einmal gegen Masern geimpft und knapp 93 Prozent haben auch die notwendige zweite Masernimpfung. Aber bei den über 30jährigen liegen die Impfquoten unter 50 Prozent.

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat nun einen Antrag zu Masern und anderen Infektionskrankheiten beschlossen ( https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/099/1909960.pdf ). Unsere Vorschläge sind z.B. aufsuchende Impfangebote in Schulen, Kitas, Betrieben usw. und Impferinnerungen beim Aufsuchen von Ärztin oder Arzt und Krankenhaus. Wichtig wäre auch, dass Kinderärzte Erwachsene impfen dürfen. Dann können ungeimpfte Eltern sich zusammen mit ihren Kinder impfen lassen. Wir halten eine entsprechende Verankerung im SGB V für dringend erforderlich, um das bundesweit umzusetzen.

In unserem Antrag sprechen wir uns auch dafür aus, für Kinder und Beschäftigte einen ausreichenden Impfschutz zur Voraussetzung für den Besuch insbesondere der Kita zu machen. Uns hat das Argument insbesondere von Eltern überzeugt, dass dadurch Kinder, die nicht geimpft werden dürfen, weil sie noch zu jung sind oder aus medizinischen Gründen, am besten vor der Ansteckung durch Masern geschützt werden können. Wir schlagen in unserem Antrag außerdem vor, dass Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten gezielt einladen, um ihren Impfschutz zu vervollständigen. Ein digitaler Impfpass soll sicherstellen, dass niemand mehr nach seinem Impfpass suchen muss und die Informationen zum Impfstatus immer aktuell sind. Eine App auf dem Smartphone könnte dann daran erinnern, dass eine Impfung fällig ist.

Für all diese Dinge ist wichtig, dass der öffentliche Gesundheitsdienst wieder gestärkt wird. Er wird seit Jahrzehnten kaputt gespart, es fehlt an Personal - Ärztinnen und Ärzte dort werden schlechter bezahlt. Doch die Gesundheitsämter in den Kommunen können am besten erkennen, wo eine problematische Impflücke besteht und wie sie gezielt angegangen werden kann. Sie kennen die Probleme und können beispielsweise gezielt in Schulen und Kitas gehen oder Impfkampagnen für Erwachsene steuern.

Angesichts der geringen Impfquoten bei Erwachsenen zeigt sich: Die Forderung nach einer generellen gesetzlichen Impfpflicht geht am Kern des Problems vorbei. Sie ist außerdem kontraproduktiv, weil sie auch Menschen vor den Kopf stoßen kann, die gar keine prinzipiellen Einwände gegen Impfungen haben. Das könnte die Akzeptanz nicht nur bei Masern sondern auch bei anderen Impfungen schädigen. Wir sind der Auffassung, dass die Menschen durch Aufklärung und Informationen dazu bewegt werden können, ihren Impfschutz zu vervollständigen. Drohungen mit Sanktionen und Einschüchterung halten wir für den falschen Weg. Sie richten Schaden an und untergraben das notwendige Vertrauen der Menschen.
Weitere Infos zum Nachlesen finden sich unter: https://www.gruene-bundestag.de/gesundheit/impfquoten-nachhaltig-steiger...

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

Gast schrieb am 25.12.2019 um 20:06:35

Antwort von Matthias Bartke (SPD):

Sehr geehrte Frau Cbgwnaf,

vielen Dank für Ihre Frage zur Impfpflicht.

Der Impfstoff enthält inaktivierte Masern-, Mumps- und Röteln-Viren ohne krankmachende Eigenschaften. Nach Gabe des Impfstoffes bildet das Immunsystem des Menschen einen Schutz gegen diese Viren, nämlich Antikörper. Eine Impfpflicht beinhaltet immer einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Ein solcher Eingriff darf staatlicherseits nur erfolgen, wenn die Abwägung der Interessen aller Beteiligten ergibt, dass er geboten ist. Dies ist insbesondere bei der Masernimpfung der Fall.

Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt. Und sie müssen besonders häufig wegen einer Masern-Erkrankung stationär behandelt werden. Bei einem Promille der Masern-Erkrankten entwickelt sich in Folge der Erkrankung eine Gehirnentzündung, etwa zwei bis drei Betroffene behalten schwere Schäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück. Als Spätfolge kann die sog. subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung. Eine SSPE entwickelt sich bei 2 bis 6 von 10.000 Kindern, die zum Zeitpunkt der Maserninfektion jünger als 5 Jahre alt sind.

Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, liegt bei einem Todesfall pro 1.000 Masernerkrankte. Gegen die Masern-Erkrankung selbst gibt es keine Behandlung. Masern sind extrem ansteckend. Ohne Impfschutz infizieren sich etwa 95 von 100 Menschen, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten. In Europa sind die Masernfälle zuletzt stark angestiegen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2019 berichteten 49 der 53 Länder der Region über insgesamt 174 000 Masernfälle und über 100 masernbedingte Todesfälle. Weltweit haben sich die Masernfälle 2019 vervierfacht.

Unser Ziel ist es, Masern in Deutschland zu überwinden und in Europa weiter einzudämmen. Dazu brauchen wir eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Würden wir Impfungen auf freiwilliger Basis durchführen, so bestünde die Gefahr einer Masernepidemie in Deutschland. Das möchte ich auf jeden Fall verhindern.

Sehr geehrte Frau Cbgwnaf, ich hoffe, dass Sie nunmehr nachvollziehen können, warum ich für die Impfpflicht gegen Masern bin.

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Bartke

Gast schrieb am 25.12.2019 um 20:05:03

Antwort von Anton Hofreiter (Grüne):

Sehr geehrte Frau Cbgwnaf,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Nach wie vor gibt es in Deutschland im Gesamten und punktuell zum Teil erhebliche Impflücken, d.h. die Impfquote ist nicht hoch genug, um einen sicheren Schutz der Menschen vor Masern zu gewährleisten. Gesundheitsminister Jens Spahn hat nun unter dem nicht ganz zutreffenden Label ‚Impfpflicht‘ einen Gesetzentwurf zu einer verbindlichen Masern-Impfung für Kinder und Beschäftigte in Kitas und Schulen vorgelegt. Zum größten Problem, der sehr bedenklichen Impflücke bei Erwachsenen hat er jedoch kein Konzept.

Wir haben umfassendere Vorschläge, Impflücken zu schließen:

Es ist dringend erforderlich, Impflücken zu schließen und Impfbarrieren abzubauen. Masern sind eine gefährliche Erkrankung. Impfen schützt nicht nur die eigene Gesundheit und die der eigenen Kinder. Impfen ist auch ein Gebot der Solidarität für diejenigen Menschen, die selbst nicht geimpft werden können. Deswegen finden wir es angemessen und vertretbar, für Kinder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern zur Voraussetzung für den Besuch einer Kita zu machen. Uns hat das Argument insbesondere von Eltern überzeugt, dass dadurch Kinder, die nicht geimpft werden dürfen, weil sie noch zu jung sind oder aus medizinischen Gründen, am besten vor der Ansteckung durch Masern geschützt werden können.

Eine Impfquote von 95 Prozent wird von Fachleuten als notwendig angesehen, um einen wirksamen Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Darum brauchen wir hohe Impfquoten bei Kindern und Erwachsenen. Eine erfolgreiche Strategie zur Eliminierung der Masern und anderer Infektionserkrankungen muss vor allem auf Information und Beratung, Vernunft und den Willen zur gegenseitigen Solidarität setzen. Sie muss aufklären darauf abzielen, das Vertrauen der Menschen zu erringen, sowie Ängste abzubauen statt sie einzuschüchtern. Sie muss darauf angelegt sein, Informationsdefizite und regionale Impfbarrieren systematisch zu identifizieren und vor Ort gezielt zu verringern. Nur so wird es gelingen, die Masern und andere gefährliche Infektionskrankheiten endlich zu eliminieren.

Die maßgebliche Ursache der Masern-Ausbrüche der vergangenen Jahre sind die großen Impfpflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Hier liegen die Impfquoten vor allem bei den über 30-jährigen bei unter 50 Prozent. Eine generelle gesetzliche Impfpflicht für Erwachsene ist aber kaum vorstellbar, es fehlt bisher jede Idee, wie sie durchgesetzt werden könnte. Zudem handelt es sich hier größtenteils um erwachsene, welche die notwendige Zweitimpfungen verpassen oder nicht wissen, dass man sich auch als Erwachsener gegen Masern impfen lassen sollte.

Statt einer Impfpflicht sehen wir hier daher andere wirkungsvolle Vorschläge als nachhaltiger an: z.B. Impfaktionen in Kitas, Schulen oder Betrieben, Impferinnerungen beim Aufsuchen von Ärzt*in und Krankenhaus sowie Einladungen beispielsweise durch Hausärztinnen und Hausärzte. Wichtig wäre auch, dass zum Beispiel Kinderärzte Erwachsene impfen dürfen. Dann können ungeimpfte Eltern sich zusammen mit ihren Kinder impfen lassen. Wir halten eine entsprechende Verankerung im SGB V für dringend erforderlich, um das bundesweit umzusetzen.

Darüber hinaus soll ein digitaler Impfpass sicherstellen, dass niemand mehr nach seinem Impfpass suchen muss und die Informationen zum Impfstatus immer aktuell sind. Eine App auf dem Smartphone könnte dann daran erinnern, dass eine Impfung fällig ist.

Grundlage dafür ist jedoch, dass der öffentliche Gesundheitsdienst wieder gestärkt wird. Er wird seit Jahrzehnten kaputt gespart, es fehlt an Personal und Ärztinnen und Ärzte dort werden schlechter bezahlt. Doch die Gesundheitsämter in den Kommunen können am besten erkennen, wo eine problematische Impflücke besteht und wie sie gezielt angegangen werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Team Hofreiter

Gast schrieb am 25.12.2019 um 20:04:03

Antwort von Konstantin von Notz (Grüne):

Sehr geehrte Frau Cbgwnaf,

haben Sie besten Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut. Wie Ihnen sicherlich bekannt sein dürfte wird das Thema inhaltlich innerhalb der Fraktion nicht federführend von mir betreut. Daher habe ich mich auch noch einmal mit den Fachabgeordneten meiner Fraktion hierzu rückgekoppelt.

Masern sind eine immer noch unterschätzte Infektionskrankheit. Impfungen sind ein wirksames Mittel, um diese und andere übertragbare Krankheiten endlich zu überwinden. Auf diese gelebte Solidarität sind besonders diejenigen Menschen angewiesen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen.

Der wesentliche Grund, warum das Ziel, die Masern endlich zu eliminieren, bis heute noch immer nicht erreicht wurde, liegt bei den Erwachsenen. In der Altersgruppe vor allem der 30- bis 50-jährigen liegen die Impfquoten bei Masern und anderen Infektionskrankheiten weit unter der von der WHO empfohlenen Rate von 95 Prozent.

Viele Maßnahmen des „Nationalen Aktionsplans 2015 - 2020 zur Elimination der Masern und Röteln in Deutschland“ wurden bis heute nicht umgesetzt. Bundesgesundheitsminister Spahn hat bislang kein überzeugendes Konzept vorgelegt, wie die Impfraten bei Erwachsenen gesteigert werden können. Mit schnellen Überschriften, hastig geschriebenen Gesetzentwürfen und einer brachialen Kommunikation ist dieses Ziel ganz gewiss nicht zu erreichen.

Viele Kinder sind bereits einmal gegen Masern geimpft worden. Die Impfraten bei Kindern steigen bei dieser ersten empfohlenen Impfung seit Jahren an und liegen mit knapp 97 Prozent oberhalb der von 95 Prozent. Die Quoten der zweiten empfohlenen Impfung betragen bei Kindern knapp 93 Prozent.

Eltern von Kleinkindern, die noch zu jung sind, um geimpft zu werden oder von Kindern, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, müssen sich darauf verlassen können, dass sich ihre Kinder nicht in der Kita anstecken. Die erste Masernimpfung sollen Kinder nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) erst mit elf Monaten bekommen. Die zweite Impfung wird von der STIKO zwischen dem 15. und 23. Monat empfohlen.

Auch schwangere Mütter haben ein Recht darauf, sich in der Kita nicht mit Masern zu infizieren. Deswegen finden wir es angemessen und vertretbar, für Kinder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern zur Voraussetzung für den Besuch einer Kita zu machen. Aber auch das Personal dort und in anderen Einrichtungen wie zum Beispiel Pflegeheimen, Arztpraxen oder Krankenhäusern muss sich schnellstmöglich impfen lassen.

Eine erfolgreiche Strategie zur Eliminierung der Masern und anderer Infektionserkrankungen muss vor allem auf Vernunft und den Willen zur gegenseitigen Solidarität setzen. Sie muss Falschinformationen und Verschwörungstheorien mit Aufklärung entgegentreten und darauf abzielen, das Vertrauen der Menschen zu erringen sowie Ängste abzubauen statt sie einzuschüchtern. Sie muss darauf angelegt sein, Informationsdefizite und regionale Impfbarrieren systematisch zu identifizieren und vor Ort gezielt zu verringern. Nur so wird es gelingen, die Masern und andere gefährliche Infektionskrankheiten endlich zu eliminieren.

In einem im Mai dieses Jahres im Deutschen Bundestag eingebrachten Antrag mit dem Titel „Masern und andere Infektionskrankheiten jetzt eliminieren – Solidarität und Vernunft fördern, Impfquoten nachhaltig steigern“, den u.a. auch ich unterstütze, schlagen wir vor, dass Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten gezielt einladen, um ihren Impfschutz zu vervollständigen. Ein digitaler Impfpass soll sicherstellen, dass niemand mehr nach seinem Impfpass suchen muss und die Informationen zum Impfstatus immer aktuell sind. Eine App auf dem Smartphone erinnert dann daran, wenn eine Impfung fällig ist.

Alle Ärztinnen und Ärzte sollen alle Erwachsenen impfen können und dies auch mit den Krankenkassen abrechnen dürfen. Dann können beispielsweise Kinderärztinnen und Kinderärzte bei Bedarf auch die Eltern schnell mitimpfen. In manchen Regionen gibt es jedoch nicht mehr genügend Haus- oder Kinderärzte. Es darf aber nicht hingenommen werden, wenn die Menschen in diesen Regionen deshalb keinen Zugang zu Impfungen haben und von guter Versorgung abgehängt sind. Hier muss die Bundesregierung endlich wirksam gegensteuern.

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist das Rückgrat für einen wirksamen Infektionsschutz durch Impfungen. Ohne eine ausreichende Zahl von Ärztinnen und Ärzten in den Gesundheitsämtern, sind Impfungen etwa in Schulen nur äußerst sehr schwer zu realisieren. Denn in den vergangenen Jahrzehnten wurde der ÖGD immer weiter abgebaut, so dass er seine Handlungsfähigkeit zunehmend verloren hat.

Als Grüne Bundestagsfraktion wollen wir, dass Bund und Länder gemeinsam dafür sorgen, dass der ÖGD personell und finanziell wieder auf die Beine kommt. Der Bund soll Regionen mit Problemen beim Impfschutz dabei helfen, gezielte Impfaktionen zum Beispiel in Betrieben, Einkaufszentren oder kommunalen Einrichtungen durchzuführen.

Mit besten Grüßen nach Grünhain-Beierfeld!
Konstantin v. Notz

Gast schrieb am 25.12.2019 um 20:02:41

Antwort von Eva Högl (SPD):

Sehr geehrte Frau Cbgwnaf,

vielen Dank für Ihr Schreiben zur aktuellen Diskussion über eine Impfpflicht gegen Masern.

Eine ausführliche Darstellung meiner Position zur Masernimpfung können Sie bereits auf abgeordnetenwatch.de finden in meiner Antwort an Frau Skrypnyk unter: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/eva-hogl/question/2019-09-17/32...

Eine Masernerkrankung zählt zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die aus Altersgründen oder auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können, brauchen wir eine ausreichende Masern-Impfquote. Leider hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Impfquoten zurückgegangen sind. Nach wie vor gibt es daher zum Teil erhebliche Impflücken bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Daher haben wir im dem Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erlangen. Dafür wäre auch die Einführung einer gesetzlichen Masern-Impfpflicht für uns als wirksames Mittel in Erwägung zu ziehen.

Alle bei der Masern-Impfung verwendeten Impfstoffe und genaue Informationen über dessen Zulassung, der verabreichten Menge, sowie dessen Wirkung können Sie online auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts unter folgendem Link einsehen: https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoff-impfstoffe-fuer-den-mensche...

Mit freundlichen Grüßen
Eva Högl

Gast schrieb am 25.12.2019 um 20:01:28

Antwort von Kirsten Kappert-Gonther (Grüne):

Sehr geehrte Frau Cbgwnaf,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Zum Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) möchte ich Sie gerne an das Bundesgesundheitsministerium verweisen, das für den Gesetzentwurf und die darin enthaltenen (Neu-)Regelungen zuständig ist. Hintergrundinformationen zum Gesetzentwurf finden Sie etwa hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html . Eine Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, zur Qualität und Sicherheit von Impfstoffen kann im Übrigen hier aufgerufen werden: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Download... . Daraus geht unter anderem hervor, dass die in Deutschland zugelassenen Masernimpfstoffe sehr sicher in der Anwendung sind. Die Auswertung einer vom PEI durchgeführten Studie bestätigt die uneingeschränkt positive Nutzen-Risiko-Bilanz der Impfstoffe und das mindestens 1000-fach geringere Risiko schwerer Nebenwirkungen im Vergleich zu den Masern. Der Bewertung des PEI schließe ich mich ausdrücklich an.

Ich vertrete die Auffassung, dass Masern eine immer noch unterschätzte Infektionskrankheit sind. Impfungen sind ein wirksames Mittel, um diese und andere übertragbare Krankheiten endlich zu überwinden. Impfungen dienen nicht nur dem eigenen Schutz vor Infektionen, sondern schützen auch Säuglinge oder Menschen mit Immunerkrankungen, die (noch) nicht geimpft werden können. Viele Kinder sind bereits einmal gegen Masern geimpft worden. Die Impfraten bei Kindern steigen bei dieser ersten empfohlenen Impfung seit Jahren an und liegen mit knapp 97 Prozent oberhalb der von 95 Prozent. Die Quoten der zweiten empfohlenen Impfung betragen bei Kindern knapp 93 Prozent.

Der wesentliche Grund, warum das Ziel, die Masern endlich zu eliminieren, bis heute nicht erreicht wurde, liegt bei den Erwachsenen. In der Altersgruppe vor allem der 30- bis 50-jährigen liegen die Impfquoten bei Masern und anderen Infektionskrankheiten weit unter der von der WHO empfohlenen Rate von 95 Prozent.

Eine erfolgreiche Strategie zur Eliminierung der Masern und anderer Infektionserkrankungen muss vor allem auf Vernunft und den Willen zur gegenseitigen Solidarität setzen. Sie muss Falschinformationen und Verschwörungstheorien mit Aufklärung entgegentreten und darauf abzielen, das Vertrauen der Menschen zu erringen sowie Ängste abzubauen statt sie einzuschüchtern. Sie muss darauf angelegt sein, Informationsdefizite und regionale Impfbarrieren systematisch zu identifizieren und vor Ort gezielt zu verringern. Nur so wird es gelingen, die Masern und andere gefährliche Infektionskrankheiten endlich zu eliminieren.

Wir Grüne schlagen in unserem Antrag vor, dass Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten gezielt einladen, um ihren Impfschutz zu vervollständigen. Ein digitaler Impfpass soll sicherstellen, dass niemand mehr nach seinem Impfpass suchen muss und die Informationen zum Impfstatus immer aktuell sind. Eine App auf dem Smartphone erinnert dann daran, wenn eine Impfung fällig ist.

Alle Ärztinnen und Ärzte sollen alle Erwachsenen impfen können und dies auch mit den Krankenkassen abrechnen dürfen. Dann können beispielsweise Kinderärztinnen und Kinderärzte bei Bedarf auch die Eltern schnell mitimpfen. In manchen Regionen gibt es jedoch nicht mehr genügend Haus- oder Kinderärzte. Es darf aber nicht hingenommen werden, wenn die Menschen in diesen Regionen deshalb keinen Zugang zu Impfungen haben und von guter Versorgung abgehängt sind. Hier muss die Bundesregierung endlich wirksam gegensteuern.

Der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist das Rückgrat für einen wirksamen Infektionsschutz durch Impfungen. Ohne eine ausreichende Zahl von Ärztinnen und Ärzten in den Gesundheitsämtern sind Impfungen etwa in Schulen nur sehr schwer zu realisieren. Denn in den vergangenen Jahrzehnten wurde der ÖGD immer weiter abgebaut, so dass er zunehmend seine Handlungsfähigkeit verloren hat. Wir wollen, dass Bund und Länder gemeinsam dafür sorgen, dass der ÖGD personell und finanziell wieder auf die Beine kommt. Der Bund soll Regionen mit Problemen beim Impfschutz dabei helfen, gezielte Impfaktionen zum Beispiel in Betrieben, Einkaufszentren oder kommunalen Einrichtungen durchzuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kirsten Kappert-Gonther

Gast schrieb am 25.12.2019 um 20:00:21

Antwort von Matthias Zimmer (CDU):

Sehr geehrte Frau Cbgwnaf,

ich bin für die Impfpflicht.

Hinsichtlich der Inhaltsstoffe und der Wirkungsweise empfehle ich -- da ich weder ein Lexikon noch ein Mediziner bin -- eine Recherche im Internet (z.B. PEI Liste zugelassener Kombinationsimpfstoffe , nicht ohne den Hinweis hinzuzufügen, über diese Erkenntnisse mit dem Arzt oder Apotheker Ihres Vertrauens zu sprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Zimmer

Gast schrieb am 25.12.2019 um 19:59:24

Antwort von Svenja Stadler (SPD):

Sehr geehrte Frau Cbgwnaf,

zu Ihrer Anfrage bezüglich der Inhaltsstoffe eines Masernimpfstoffs und deren Wirkungsweise empfehle ich Ihnen sich an ihren Arzt oder Apotheker zu wenden, die Ihnen, mit ihrer weitaus größeren inhaltlichen Fachexpertise, sicherlich eine genauere Auskunft geben können, als mir das im Detail möglich wäre. Auch ich kann mich bei diesem Thema nur auf die Statistiken und Informationen, die mir dazu zugekommen sind, berufen.
Was meinen eigenen Standpunkt zur Impfpflicht betrifft, möchte ich gerne vorrausschicken, dass ich mir persönlich zu dem Thema "Impfpflicht" noch kein abschließendes Urteil gebildet habe. Grundsätzlich bin ich aber jemand, der es mindestens bedenkenswert findet, Menschen zum Impfen zu verpflichten.

Gleichwohl ist im Koalitionsvertrag festgehalten, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Die Verbesserung der Impfprävention ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Vorhaben, neben zahlreichen weiteren, zu denen wir in dieser Legislaturperiode bereits gesetzgeberische Maßnahmen umgesetzt haben. Alle Vorhaben und Initiativen dienen dem Ziel, die Qualität der medizinischen Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern und damit letztlich auch Behandlungsfehler zu vermeiden. Wir beschäftigen uns also bei weitem nicht nur, aber eben auch mit dem Thema Impfen.

Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masern-Erkrankung stationär behandelt werden. Durch eine vorübergehende Immunschwäche kommt es nach einer Masernerkrankung zu anderen Erkrankungen wie z.B. Durchfall, Mittelohrentzündung, Hörschäden, Lungenentzündung und Gehirnentzündung. Bei 10 von 10.000 Masern-Erkrankten entwickelt sich in Folge der Erkrankung eine Gehirnentzündung, etwa 2 bis 3 Betroffene behalten schwere Schäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück. Als Spätfolge kann die so genannte subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung. Eine SSPE entwickelt sich bei 2 bis 6 von 10.000 Kindern, die zum Zeitpunkt der Maserninfektion jünger als 5 Jahre alt sind. Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, liegt bei 1 Todesfall pro 1.000 Masernerkrankte. Gegen die Masern-Erkrankung selbst gibt es keine Behandlung. Masern sind extrem ansteckend. Ohne Impfschutz infizieren sich etwa 95 von 100 Menschen, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten. Sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die nicht geimpft werden können, brauchen wir eine ausreichende Masern-Impfquote.

In der Europa-Region der WHO sind die Masernfälle zuletzt stark angestiegen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2019 berichteten 49 der 53 Länder der Region zusammen über 174 000 Masernfälle und über 100 masernbedingte Todesfälle. Vier Länder in der Europaregion der WHO haben ihren Masern-Eliminierungsstatus verloren: Albanien, Griechenland, Tschechien und das Vereinigte Königreich. Weltweit haben sich die Masernfälle 2019 vervierfacht.

Unser Ziel ist es, Masern in Deutschland zu überwinden und in Europa weiter einzudämmen. Dazu brauchen wir eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Bei Kindern vor dem Schuleintritt erreichen wir mit der ersten Masernimpfung deutschlandweit zwar 97 Prozent, aber schon hier gibt es deutliche regionale Unterschiede. Zweimal gegen Masern geimpft sind nur noch 93 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Laut BARMER-Arzneimittelreport 2019 könnten die Impfquoten sogar noch darunter liegen.

Das Paul-Ehrlich-Institut prüft und bewertet fortlaufend anhand aktueller wissenschaftlicher Daten den Nutzen und das Risiko von Impfstoffen und dokumentiert jährlich die Meldungen des Verdachts einer Impfkomplikation oder einer Nebenwirkung nach Impfung. Neben den bestehenden gesetzlichen Meldepflichten können seit 2012 auch betroffene Personen und deren Angehörige den Verdachtsfall einer unerwünschten Impfreaktion oder Nebenwirkung melden. Das Meldeverfahren ist in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert worden.

In Deutschland gibt es derzeit keinen zugelassenen Einfach-Impfstoff gegen Masern. Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren damit auseinandersetzen müssen, was das für die beabsichtigte Masern-Impfpflicht bedeutet. Impfstoffe werden wie alle anderen Arzneimittel in Deutschland durch den jeweiligen Hersteller und nicht etwa den Bundesgesundheitsminister in den Verkehr gebracht. Es kommt also darauf an, ob und wann ein Hersteller die Zulassung für einen Einfach-Impfstoff gegen Masern bei der zuständigen Arzneimittelbehörde beantragt und erhält. Die verfügbaren Kombinationsimpfstoffe sind wirksam und gut verträglich. Von 10.000 Geimpften entwickeln etwa 500 bis 1.500 allgemeine Beschwerden wie leichtes bis mäßiges Fieber, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder Magen-Darm-Beschwerden. Bei etwa 500 Geimpften entwickelt sich an der Einstichstelle in den ersten drei Tagen nach der Impfung eine Rötung oder Schwellung. Etwa 10 Tage nach einer MMR-Impfung bekommen 200 bis 500 von 10.000 Geimpften für wenige Tage einen masernähnlichen Hautausschlag, der auch „Impfmasern“ genannt wird. Dieser kann mit mäßigem Fieber einhergehen. Impfmasern sind nicht ansteckend. Nach einer MMR-Impfung tritt extrem selten, in weniger als 1 von 10.000 Fällen, eine allergische Reaktion auf.

Niemand bestreitet, dass eine Masernimpfung eine unerwünschte Reaktion oder Nebenwirkung zur Folge haben kann. Das Risiko einer schwerwiegenden Komplikation im Zusammenhang mit einer Masernimpfung ist aber sehr gering, im Gegensatz zum Risiko, ungeimpft schwer an Masern zu erkranken.

Wir wollen einen besseren individuellen Schutz, insbesondere von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden können, sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen erreichen. Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes verhindert die zweifache MMR-Impfung bei 93-99% der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung und führt bei diesen erfolgreich Geimpften in der Regel zu lebenslanger Immunität. Eine Antikörperbestimmung führe dagegen, so das Robert-Koch-Institut, nicht immer zu einem eindeutigen Ergebnis und sei deshalb als Entscheidungskriterium für Immunität schlechter geeignet als der Nachweis einer zweimaligen Masernimpfung.

Der Deutsche Bundestag hat die parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Masernschutzgesetzes der Bundesregierung diesen Herbst aufgenommen und setzt sich intensiv mit den Regelungen des Gesetzentwurfes auseinander. Es hat dazu am 23. Oktober eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss gegeben, wobei auch Fragen zum Nutzen-Risiko-Verhältnis mit den Expertinnen und Experten, beispielsweise vom Robert-Koch-Institut oder dem Paul-Ehrlich-Institut, erörtert wurden.
Die vollständige Aufnahme können sie unter folgendem Link finden: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/masernschutz-661366. Insbesondere meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Gesundheitsausschuss werden nun die Erkenntnisse aus der Anhörung auswerten, und wir werden uns dann auch in der Fraktion weiter beraten.

Mit freundlichen Grüßen
Svenja Stadler

Gast schrieb am 25.12.2019 um 19:58:00

Antwort von Alexander Krauß (CDU):

Sehr geehrte Frau Cbgwnaf,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Masernimpfpflicht.

Der MMR-Impfstoff ist eine Mischung von in ihrer Virulenz abgeschwächten Viren, die per Injektion zur Immunisierung gegen Masern, Mumps und Röteln eingesetzt wird. Seit 2006 steht in Deutschland ein Kombinationsimpfstoff zur Verfügung, der zusätzlich eine Impfkomponente gegen Windpocken beinhaltet, die mittlerweile von der ständigen Impfkommission empfohlen wird. Diese Präparate werden dann als MMRV-Impfstoff bezeichnet. MMRV ist ein Impfstoff mit abgeschwächten Masern-, Mumps- und Röteln-Viren. Nach der Verabreichung des Impfstoffs bildet das Immunsystem (das natürliche Abwehrsystem des Körpers) Antikörper gegen Masern-, Mumps- und Röteln-Viren. Diese Antikörper schützen vor Infektionen, die durch diese Viren verursacht werden. Der Impfstoff kann ab einem Lebensalter von 12 Monaten verabreicht werden. MMRV kann unter besonderen Umständen bei Kindern im Alter von 9 bis 12 Monaten angewendet werden.

Die Masern-Impfung ist im Allgemeinen gut verträglich. Manchmal kommt es an der Einstichstelle zu Rötung, Schwellung und Schmerzen. Außerdem können benachbarte Lymphknoten anschwellen. Auch eine erhöhte Körpertemperatur, Mattigkeit, Kopfschmerzen und Magen-Darm-Beschwerden sind möglich. Solche Beschwerden sind aber nur vorübergehend und klingen bald wieder ab.

Bei etwa fünf Prozent der Geimpften entwickeln sich meist in der zweiten Woche danach die sogenannten Impfmasern. Damit bezeichnet man abgeschwächte Masern-Symptome wie mäßiges Fieber, leichter Ausschlag und Atemwegsbeschwerden. Diese Impfmasern sind aber nicht ansteckend!

Seit dem 03.05.2019 liegt der Referentenentwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vor. Am 17. Juli wurde es vom Kabinett beschlossen. Der nächste Schritt ist dann das Einbringen in den Deutschen Bundestag und die dortige parlamentarische Beratung. Demnach wird es sicherlich noch einigen Anpassungen und Veränderungen unterzogen.

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Europaweit wurden im Jahr 2018 12.352 Maserfälle gemeldet, im Jahr 2019 waren es allein in Deutschland bisher 300 Fälle, 2018 belief sich die Zahl auf 500 Fälle deutschlandweit. Masern bringen häufig Komplikationen und Folgeerkrankungen mit sich. Dazu gehört im schlimmsten Fall eine tödlich verlaufende Gehirnentzündung. Eine Masern-Infektion ist damit anders als vielfach angenommen keine „harmlose Kinder-Krankheit". Den besten Schutz vor Mastern bieten Impfungen. Sie sorgen für eine lebenslange Immunität.

Trotz aller Aufklärungskampagnen sind die Impflücken bei Masern in Deutschland aber weiterhin zu groß, wie aus neuen Auswertungen des RKI zu Impfquoten hervor geht. Zwar haben 97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede, so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer nicht erreicht wird. Erst mit dieser Quote kann die Herdenimmunität erreicht werden. Nach den neuen Daten des RKI sind gut 93 Prozent der Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft.

Nicht geimpft zu sein bedeutet nicht nur eine erhebliche Gefahr für das körperliche Wohlergehen der betroffenen Person, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die z.B. aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Deshalb muss eine Impflicht möglichst früh und da ansetzen, wo Menschen täglich in engen Kontakt miteinander kommen.

Durch eine Impfpflicht wird die freie Entscheidung des Einzelnen ein Stück weit eingeschränkt. Andererseits haben die Menschen ebenso ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, welches genau dort eingeschränkt wird, wo sie sich beispielsweise von einer nicht geimpften Person anstecken. Hier gilt es, eine verantwortungsvolle Abwägung zu treffen. Dieser Herausforderung werden wir uns im parlamentarischen Verfahren stellen, um eine für möglichst alle Beteiligten zweckdienliche Lösung zu finden.

Mit einem herzlichen Glückauf grüßt Sie

Alexander Krauß MdB

Gast schrieb am 25.12.2019 um 19:57:00

Antwort von Paul Ziemiak (CDU):

Sehr geehrte Frau Cbgwnaf,

vielen Dank für Ihre Frage. Fest steht: Impfungen gehören zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Gleichzeitig schützt die Impfung nicht nur die geimpften Personen selbst, sondern insbesondere indirekt auch die Menschen, die sich nicht selbst impfen lassen können, so z. B. Säuglinge bis zum 6. Lebensmonat oder anderweitig erkrankte Menschen. Bei Masern beispielsweise, über die wir hier sprechen, bedeutet eine niedrige Impfquote ein hohes Gesundheitsrisiko. Masern sind eine schwerwiegende Erkrankung - deswegen sollen Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor Masern geschützt werden. In Bezug auf die Impflicht teile deshalb ich die Auffassung von Bundesgesundheitsminister Spahn.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Ziemiak

Gast schrieb am 25.12.2019 um 19:56:09

Antwort von Britta Haßelmann (Grüne):

Sehr geehrte Frau Cbgwnaf,

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Sie bieten Schutz nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für die Gemeinschaft. Auf diese gelebte Solidarität sind besonders diejenigen Menschen angewiesen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen oder sehr schwach sind: Säuglinge, Kranke, ältere Menschen.

Wie ich bereits in einer Antwort ( https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/britta-haselmann/question/2019-... ) geschrieben habe, sind Masern eine immer noch unterschätzte Infektionskrankheit. Etwa 10 von 10.000 an Masern erkrankten Personen erleiden eine Gehirnentzündung. Sehr selten kann sechs bis acht Jahre nach der Masernerkrankung eine so genannte SSPE auftreten. Kinder, die zum Zeitpunkt der Maserninfektion jünger als fünf Jahre sind, sind besonders gefährdet. Die SSPE ist durch eine unaufhaltsame und schleichende Zerstörung der Zellen des Gehirns gekennzeichnet und führt nach zwei bis drei Jahren zum Tod. Solche Todesfälle sind vermeidbar. Mehr noch: Bei dauerhaft hohen Impfquoten ist es möglich, diese übertragbare Krankheit endlich zu überwinden.

Bei Besuch von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern müssen sich daher die Eltern von Kleinkindern, die noch zu jung sind, um geimpft zu werden oder von Kindern, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, auf eine hohe Impfquote verlassen können, dass sich ihre Kinder nicht in der Kita anstecken. Auch schwangere Mütter haben ein Recht darauf, sich in der Kita nicht mit Masern zu infizieren.

Wenn es unser Ziel ist, dass alle Kinder die Möglichkeit haben sollen, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, wie die Kita zu besuchen, standen wir vor der grundsätzlichen Frage: Wollen wir Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen, einem hohem gesundheitlichen Risiko aussetzen, weil andere Eltern ihre Kinder nicht haben impfen lassen oder nicht impfen lassen wollen? Deswegen halten wir es nach ausführlicher Diskussion in der Abwägung für vertretbar, für Kinder einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern zur Voraussetzung für den Besuch einer Kita zu machen.

Grundsätzlich gilt: Eine erfolgreiche Strategie zur Eliminierung von Masern und anderer Infektionserkrankungen muss vor allem auf Vernunft und den Willen zur gegenseitigen Solidarität setzen. Auch ist es wichtig, Falschinformationen mit Aufklärung entgegentreten.

Mit besten Grüße

Britta Haßelmann

Gast schrieb am 25.12.2019 um 19:55:19

Antwort von Katja Dörner (Grüne):

Sehr geehrte Frau Cbgwnaf,

ich freue mich, dass Sie sich zum Thema Masernimpfung an mich wenden.

Nach wie vor gibt es in Deutschland sowohl bei einzelnen Bevölkerungsgruppen als auch in manchen Regionen erhebliche Impflücken, d.h. die Impfquote ist nicht hoch genug, um einen sicheren Schutz der Menschen vor Masern zu gewährleisten. Gesundheitsminister Jens Spahn hat nun unter dem nicht ganz zutreffenden Label „Impfpflicht“ einen Gesetzentwurf zu einer verbindlichen Masern-Impfung für Kinder und Beschäftigte in Kitas und Schulen vorgelegt. Zum größten Problem, den sehr bedenklichen Impflücken bei Erwachsenen, hat er kein gezieltes Konzept. Es sind nämlich knapp 97 Prozent der Kinder einmal gegen Masern geimpft und knapp 93 Prozent haben auch die notwendige zweite Masernimpfung. Aber bei den über 30jährigen liegen die Impfquoten unter 50 Prozent.

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat nun einen Antrag zu Masern und anderen Infektionskrankheiten beschlossen („Masern und andere Infektionskrankheiten endlich eliminieren – Solidarität und Vernunft fördern, Impfquoten nachhaltig steigern“). Unser Ziel ist es, diese Erkrankungen anders als Spahn nicht nur mit Worten sondern auch mit Taten zu besiegen.

Unsere Vorschläge sind z.B. aufsuchende Impfangebote in Schulen, Kitas, Betrieben usw. und Impferinnerungen beim Aufsuchen von Ärztin oder Arzt und Krankenhaus. Wichtig wäre auch, dass Kinderärzte Erwachsene impfen dürfen. Dann können ungeimpfte Eltern sich zusammen mit ihren Kinder impfen lassen. Wir halten eine entsprechende Verankerung im SGB V für dringend erforderlich, um das bundesweit umzusetzen.

In unserem Antrag sprechen wir uns auch dafür aus, für Kinder und Beschäftigte einen ausreichenden Impfschutz zur Voraussetzung für den Besuch insbesondere der Kita zu machen. Uns hat das Argument insbesondere von Eltern überzeugt, dass dadurch Kinder, die nicht geimpft werden dürfen, weil sie noch zu jung sind oder aus medizinischen Gründen, am besten vor der Ansteckung durch Masern geschützt werden können.

Wir schlagen in unserem Antrag außerdem vor, dass Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten gezielt einladen, um ihren Impfschutz zu vervollständigen. Ein digitaler Impfpass soll sicherstellen, dass niemand mehr nach seinem Impfpass suchen muss und die Informationen zum Impfstatus immer aktuell sind. Eine App auf dem Smartphone könnte dann daran erinnern, dass eine Impfung fällig ist.

Für all diese Dinge ist wichtig, dass der öffentliche Gesundheitsdienst wieder gestärkt wird. Er wird seit Jahrzehnten kaputt gespart, es fehlt an Personal - Ärztinnen und Ärzte dort werden schlechter bezahlt. Doch die Gesundheitsämter in den Kommunen können am besten erkennen, wo eine problematische Impflücke besteht und wie sie gezielt angegangen werden kann. Sie kennen die Probleme und können beispielsweise gezielt in Schulen und Kitas gehen oder Impfkampagnen für Erwachsene steuern.
Angesichts der geringen Impfquoten bei Erwachsenen zeigt sich: Die Forderung nach einer generellen gesetzlichen Impfpflicht geht am Kern des Problems vorbei. Sie ist außerdem kontraproduktiv, weil sie auch Menschen vor den Kopf stoßen kann, die gar keine prinzipiellen Einwände gegen Impfungen haben. Das könnte die Akzeptanz nicht nur bei Masern sondern auch bei anderen Impfungen schädigen. Wir sind der Auffassung, dass die Menschen durch Aufklärung und Informationen dazu bewegt werden können, ihren Impfschutz zu vervollständigen. Drohungen mit Sanktionen und Einschüchterung halten wir für den falschen Weg. Sie richten Schaden an und untergraben das notwendige Vertrauen der Menschen.

Für genaue Informationen zur Wirkungsweise und Zusammensetzung kann ich Ihnen die entsprechenden Webseiten des Robert-Koch-Instituts empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Dörner

Gast schrieb am 25.12.2019 um 19:54:18

Antwort von Bernd Reuther (FDP):

Sehr geehrte Frau Imani,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wir müssen in Deutschland mehr tun, um Masern, Mumps, Röteln und andere
Infektionskrankheiten, für die es einen Impfschutz gibt, endlich auszurotten. Bis Mitte Juli 2019 wurden in Deutschland bereits 457 Masernfälle, davon etwa die Hälfte bei Erwachsenen, gemeldet. Es besteht also Handlungsbedarf. Unser Ziel ist es deshalb, die Impfquoten zu erhöhen. Wir schlagen deshalb ein Bündel von Maßnahmen mit Augenmaß vor. Neben der Erweiterung niederschwelliger Impfangebote wollen wir zeitnah einen digitalen Impfpass einführen, der mittels einer Erinnerungsfunktion dafür sorgt, dass die Menschen jederzeit einen Überblick über ihren persönlichen Impfstatus und ihre notwendigen Impfungen haben. In dem digitalen Impfpass sollen die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Instituts sowie Informationen der BZgA abrufbar sein. Dieses Maßnahmenpaket soll diejenigen erreichen, die grundsätzlich impfwillig sind, aber aus verschiedenen Gründen bestimmte Impfungen noch nicht erhalten haben. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Masernschutzgesetzs greift allerdings zu kurz, denn er berücksichtigt nur Masern und nicht die anderen Infektionskrankheiten, gegen die es Impfstoffe gibt. Außerdem müssen wir stärker die gutwilligen Ungeimpften erreichen. So fehlt vielen nach 1979 Geborenen die zweite Masernimpfung. Das wollen wir im parlamentarischen Verfahren angehen. Außerdem wollen wir erreichen, dass mehr über den Nutzen von Schutzimpfungen aufgeklärt wird

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Reuther, MdB

Gast schrieb am 25.12.2019 um 19:53:11

Antwort von Thomas Heilmann (CDU):

Sehr geehrte Frau Wilkes,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie sich mit dem Verfahren zur Beratung des Masernschutzgesetzes beschäftigen. Für die Bundesregierung ist der Austausch mit den jeweiligen Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens unentbehrlich, um die verschiedenen Standpunkte in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren laden die zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages überdies Sachverständige und Vertreter einzelner Interessengruppen ein, um die gegenüberstehenden Positionen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.

Besonders wichtig ist den jeweiligen Bundesministerien dabei die Transparenz des Beteiligungsprozesses. Aus diesem Grund veröffentlichen die Ministerien die ihnen zugeleiteten Stellungnahmen auf ihrer Internetseite, soweit die Verbände hierfür ihr Einverständnis erteilt haben. Auch zum Referentenentwurf des Masernschutzgesetzes finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit die einzelnen Stellungnahmen, darunter auch kritische Stimmen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Heilmann

Gast schrieb am 25.12.2019 um 19:52:21

Antwort von Peter Tauber (CDU):

Antwort von Peter Tauber (CDU)

Guten Tag Frau Cbgwnaf,

ich empfehle Ihnen für Ihre Fragen rund um das Thema Masernimpfpflicht den äußerst informativen Faktencheck der Bundestagsfraktion von CDU und CSU: https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-masern-impfpflicht .

Dort finden Sie u.a. Informationen zu den Gefährdungen durch hoch ansteckende Erkrankungen wie die Masern und damit einhergehend zu unserer Motivation, uns für eine Masernimpfpflicht stark zu machen. Auch der Zusammenhang zwischen Impfpflicht und Grundrechten wird hier ausführlich erläutert.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Tauber

Gast schrieb am 25.12.2019 um 19:51:17

Keine Antwort von Silvia Breher (CDU):

Sehr geehrte Frau Cbgwnaf,

dankend habe ich Ihre Anfrage erhalten.

Gern bin ich bereit, Ihre Frage ausführlich und direkt zu beantworten. Sie können mich ganz einfach über meine persönliche E-Mail-Adresse: silvia.breher@bundestag.de erreichen.

Ich freue mich und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Silvia Breher

Gast schrieb am 25.12.2019 um 19:50:18

Antwort von Fritz Felgentreu (SPD):

Sehr geehrte Frau Cbgwnaf,

vielen Dank für Ihre Frage zur Vereinbarkeit der Impfpflicht mit den Persönlichkeitsrechten und den Inhaltsstoffen einer Masernimpfung. Ich selbst bin kein Fachpolitiker im Bereich Gesundheit und beziehe mich in meiner Antwort daher auf anerkannte Behörden und Institute wie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert-Koch-Instituts. Gerne lege ich Ihnen auch meine persönliche Haltung zur Vereinbarkeit der Impfpflicht mit den Persönlichkeitsrechten dar.

In Bezug auf Ihre erste Frage gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Formen der Immunisierung. Bei akuten Fällen wird eine passive Immunisierung vorgenommen, bei der Antikörper zur Bekämpfung der Krankheit gespritzt werden. Die aktive Immunisierung ist aber der Normalfall, bei der abgeschwächte oder tote Krankheitserreger gespritzt werden, damit der Körper eine eigene Immunisierung aufbaut (alle Informationen zur Impfung finden Sie hier: https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-kinder-0-12-jahre/maser... ). Diese sind auch der Hauptbestandteil einer Impfung. Weitere Inhaltsstoffe, die alle dem Ziel der Unterstützung dieser aktiven Immunisierung dienen, finden Sie exemplarisch hier aufgelistet: https://www.apotheken-umschau.de/Medikamente/Beipackzettel/PRIORIX-Maser...

Alle in Deutschland zugelassenen Masernimpfstoffe und weitere Informationen dazu finden Sie hier auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts, dem Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel: https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoff-impfstoffe-fuer-den-mensche...

Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen der Masernimpfung finden Sie auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/MMR/FAQ-Liste_Masern_Impfen.htm...

Wir haben mit dem Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Hierbei die Einführung einer gesetzlichen Masern-Impfpflicht in Erwägung zu ziehen, ist aus meiner Sicht richtig.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir mit unseren bisherigen Bemühungen zur Steigerung der Impfbereitschaft das Ziel, Masern in Deutschland zu eliminieren, nicht erreichen konnten. Nach wie vor gibt es zum Teil erhebliche Impflücken bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Immer wieder kommt es, in jährlich schwankenden Zahlen, zu schwerwiegenden Masernausbrüchen, bei denen auch Todesfälle zu beklagen sind. Eine Masernerkrankung ist keine harmlose Kinderkrankheit. Sie ruft eine erhebliche Schwächung des Immunsystems hervor, kann schwerwiegende Folgeinfektionen mit sich bringen und im schlimmsten Fall zum Tode führen. Bereits einige Tage vor Auftreten der Erkrankung ist die Infektion hoch ansteckend, weshalb beispielsweise der Ausschluss von Erkrankten vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung unter Umständen zu spät kommt und deshalb nicht ausreicht. Zirkulierende Masern gefährden alle nichtgeimpften Menschen und unter ihnen vor allem diejenigen, die aus Altersgründen oder auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können.

Wir haben uns in der Vergangenheit darauf konzentriert, die freiwillige Impfentscheidung zum Beispiel durch mehr Impfaufklärung oder den Ausbau der Vorsorgeuntersuchungen und der ärztlichen Impfberatung zu fördern. Eine gesetzliche Impfpflicht hat aber auch die SPD als letztes Mittel keineswegs ausgeschlossen. Für die Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht sehen wir zudem auch eine breite Mehrheit in der Bevölkerung. Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Spahn wurde am 17. Juli im Kabinett beschlossen (siehe https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html ). Im Anschluss daran werden wir ihn, nachdem sich auch die Bundesländer mit dem Vorhaben befasst haben, im parlamentarischen Verfahren beraten.

Wir versprechen uns von einer gesetzlichen Impfpflicht für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, und für Erwachsene, die in einer Gemeinschaftseinrichtung oder in einer medizinischen Einrichtung beschäftigt sind, die notwendige Erhöhung der Masern-Impfquote in der Bevölkerung und damit mittel und langfristig eine hohe Bevölkerungsimmunität. Es ist wichtig, diejenigen zu erreichen, die nicht zeitgerecht impfen oder Impftermine versäumen. Gleichzeitig muss die Information und Aufklärung über die Masern-Erkrankung und die Impfung verstärkt werden, um Menschen, die einer Impfung skeptisch gegenüberstehen, stärker als bisher anzusprechen. Wir werden aber auch weitere Maßnahmen zu beraten haben, mit denen die erheblichen Impflücken bei Erwachsenen geschlossen werden können.

Gegenstand der Beratungen sind selbstverständlich auch die mit der Regelung verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen. Ich meine, dass die individuelle Entscheidungsfreiheit dort ihre Grenze finden muss, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet ist und andere geeignetere Mittel nicht zur Verfügung stehen.

Mit freundlichen Grüßen
Fritz Felgentreu

Gast schrieb am 25.12.2019 um 19:48:56

Antwort von Jan-Marco Luczak (CDU):

Sehr geehrte Frau Jvyxrf,

danke für Ihre Anfrage zu dem sehr wichtigen Thema Masernschutzgesetz.

Auf parlamentarischer Ebene wird die Rechtmäßigkeit, Sinnhaftigkeit und Verhältnismäßigkeit des Gesetzes in einer langwierigen und intensiven Beratungsfolge geprüft. Hierzu werden in einer Fachanhörung auch verschiedene – selbstverständlich gegensätzliche – Expertenstimmen aus allen relevanten Bereichen von Wissenschaft bis Rechtswesen im parlamentarischen Prozess berücksichtigt. Bevor es zum Inkrafttreten des Gesetzes kommt, durchläuft der Kabinettsentwurf zwei Lesungen und Durchgänge im Bundestag wie auch im Bundesrat. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen getrost versichern, dass alle wichtigen Fragen bezüglich des Masernschutzgesetzes mit der nötigen Sorgfalt und Vielfalt an Expertise und Meinungen behandelt werden.

Sehr geehrte Frau Jvyxrf, nochmals danke ich Ihnen für Ihre Anfrage und hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan-Marco Luczak

Gast schrieb am 25.12.2019 um 19:47:29

Antwort von Hartmut Ebbing (FDP):

Sehr geehrte Frau Jvyxrf,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an meiner Arbeit im Deutschen Bundestag.

Für uns als Fraktion der Freien Demokraten steht fest, dass wir mehr tun müssen, um Masern und andere Infektionskrankheiten, für die es einen Impfschutz gibt, endlich auszurotten.
Wir schlagen deshalb ein Bündel von Maßnahmen mit Augenmaß vor. Neben der Erweiterung niederschwelliger Impfangebote wollen wir zeitnah einen digitalen Impfpass einführen, der mittels einer Erinnerungsfunktion dafür sorgt, dass die Menschen jederzeit einen Überblick über ihren persönlichen Impfstatus und ihre notwendigen Impfungen haben. In dem digitalen Impfpass sollen die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts sowie Informationen der BZgA abrufbar sein.

Denn gerade bei der Schutzimpfung von Schulanfängern gegen Masern liegt die Impfquote bei der wichtigen zweiten Impfung unter dem gewünschten Wert von 95%, wodurch von nicht geimpften Kindern eine Gefahr für die Gesundheit aller Beteiligten ausgeht. Auch die Bundesregierung hat dieses Problem erkannt und mit einem entsprechenden Beschluss im Kabinett am 17. Juli darauf reagiert. Für und als Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag kommt eine gesetzliche Impflicht allerdings nur als Ultima Ratio in Frage. Wir versprechen uns von gezielten Informationskampagnen und einem möglichen Erinnerungsservice durch die Krankenkassen ebenfalls bessere Impfquoten, die aber durch eigenverantwortliche Entscheidungen und eine Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger entstehen.

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesentwurf wird voraussichtlich Anfang Oktober in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten. Dort werden die jeweiligen Fachpolitiker der Fraktionen in einer Rede zu dem Entwurf der Bundesregierung Stellung beziehen. In der weiteren Beratung im Ausschuss für Gesundheit werden von den Fraktionen auch eingeladene Experten gehört werden, die ihre fachliche Meinung zum behandelten Thema vortragen werden. Darüber hinaus stehen die zuständigen Fachpolitiker im Austausch mit Fachleuten und Interessensverbänden, deren Argumente ebenfalls angehört und bei der Meinungsbildung berücksichtigt werden.

Für die Fraktion der Freien Demokraten sitzt u.a. meine Kollegin Christine Aschenberg-Dugnus als Sprecherin für Gesundheitspolitik in diesem Ausschuss, die dort unsere Positionen und Argumente vortragen wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen den Beratungsprozess bezüglich des geplanten Masernschutzgesetzes näher bringen.

Bei weiteren Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ebbing, MdB"

Gast schrieb am 25.12.2019 um 19:43:50

Antwort von Olaf in der Beek (FDP):

Sehr geehrte Frau Ervgre,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.09.2019.

Wir Freie Demokraten haben uns hinsichtlich der Debatte um eine Impfpflicht lange beraten und erkennen an, dass in dieser Frage drei berechtigte Interessen abgewogen werden müssen. Zum einen wollen Eltern im Rahmen ihrer Erziehung selbstbestimmt darüber entscheiden, welche medizinischen Eingriffe bei ihren eigenen Kindern vorgenommen werden.

Zweitens haben die Kinder selbst ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Gesundheit und auf Schutz vor im Rahmen von Impfungen medizinisch vermeidbaren Krankheiten.

Darüber hinaus sind auch Neugeborene anderer Eltern, die noch nicht geimpft werden können sowie Menschen mit Immunsuppression davon abhängig, dass ihre Mitmenschen sie nicht infizieren können. Ihre Gesundheit und ihr Leben hängen folglich von der sogenannten Herdenimmunität ab.

Aus unserer und meiner Sicht überwiegen die beiden letztgenannten Interessen in diesem Ausgleich. Wir Freie Demokraten setzen uns daher für die Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht für Kinder bis 14 Jahren gemäß §20 Absatz 6 Infektionsschutzgesetz ein. Die verlangten Impfungen sollen sich dabei an den Empfehlungen der ständigen Impfkommission des Robert Koch Instituts (STIKO) orientieren. Anders als von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgesehen, wollen wir jedoch die Eltern nicht sofort mit drakonischen Strafzahlungen überziehen, sondern sie sollen in ärztlichen Beratungsgesprächen auf die medizinische Notwendigkeit von Impfungen hingewiesen und darüber beraten werden. Ferner setzen wir uns für eine Aufklärungsoffensive ein, um Bedenken zu nehmen und die Gesundheitslage in unserem Land durch einen Anstieg der Impfquote schließlich zu verbessern.

Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Olaf in der Beek

Gast schrieb am 25.12.2019 um 19:41:00

Antwort von Svenja Stadler (SPD):

Sehr geehrte Frau Cbgwnaf,

zu Ihrer Anfrage bezüglich der Inhaltsstoffe eines Masernimpfstoffs und deren Wirkungsweise empfehle ich Ihnen sich an ihren Arzt oder Apotheker zu wenden, die Ihnen, mit ihrer weitaus größeren inhaltlichen Fachexpertise, sicherlich eine genauere Auskunft geben können, als mir das im Detail möglich wäre. Auch ich kann mich bei diesem Thema nur auf die Statistiken und Informationen, die mir dazu zugekommen sind, berufen.
Was meinen eigenen Standpunkt zur Impfpflicht betrifft, möchte ich gerne vorrausschicken, dass ich mir persönlich zu dem Thema "Impfpflicht" noch kein abschließendes Urteil gebildet habe. Grundsätzlich bin ich aber jemand, der es mindestens bedenkenswert findet, Menschen zum Impfen zu verpflichten.

Gleichwohl ist im Koalitionsvertrag festgehalten, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Die Verbesserung der Impfprävention ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Vorhaben, neben zahlreichen weiteren, zu denen wir in dieser Legislaturperiode bereits gesetzgeberische Maßnahmen umgesetzt haben. Alle Vorhaben und Initiativen dienen dem Ziel, die Qualität der medizinischen Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern und damit letztlich auch Behandlungsfehler zu vermeiden. Wir beschäftigen uns also bei weitem nicht nur, aber eben auch mit dem Thema Impfen.

Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masern-Erkrankung stationär behandelt werden. Durch eine vorübergehende Immunschwäche kommt es nach einer Masernerkrankung zu anderen Erkrankungen wie z.B. Durchfall, Mittelohrentzündung, Hörschäden, Lungenentzündung und Gehirnentzündung. Bei 10 von 10.000 Masern-Erkrankten entwickelt sich in Folge der Erkrankung eine Gehirnentzündung, etwa 2 bis 3 Betroffene behalten schwere Schäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück. Als Spätfolge kann die so genannte subakut sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) auftreten, eine schwere und stets tödlich verlaufende Gehirnerkrankung. Eine SSPE entwickelt sich bei 2 bis 6 von 10.000 Kindern, die zum Zeitpunkt der Maserninfektion jünger als 5 Jahre alt sind. Die Wahrscheinlichkeit, an Masern zu sterben, liegt bei 1 Todesfall pro 1.000 Masernerkrankte. Gegen die Masern-Erkrankung selbst gibt es keine Behandlung. Masern sind extrem ansteckend. Ohne Impfschutz infizieren sich etwa 95 von 100 Menschen, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten. Sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die nicht geimpft werden können, brauchen wir eine ausreichende Masern-Impfquote.

In der Europa-Region der WHO sind die Masernfälle zuletzt stark angestiegen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2019 berichteten 49 der 53 Länder der Region zusammen über 174 000 Masernfälle und über 100 masernbedingte Todesfälle. Vier Länder in der Europaregion der WHO haben ihren Masern-Eliminierungsstatus verloren: Albanien, Griechenland, Tschechien und das Vereinigte Königreich. Weltweit haben sich die Masernfälle 2019 vervierfacht.

Unser Ziel ist es, Masern in Deutschland zu überwinden und in Europa weiter einzudämmen. Dazu brauchen wir eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Bei Kindern vor dem Schuleintritt erreichen wir mit der ersten Masernimpfung deutschlandweit zwar 97 Prozent, aber schon hier gibt es deutliche regionale Unterschiede. Zweimal gegen Masern geimpft sind nur noch 93 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Laut BARMER-Arzneimittelreport 2019 könnten die Impfquoten sogar noch darunter liegen.

Das Paul-Ehrlich-Institut prüft und bewertet fortlaufend anhand aktueller wissenschaftlicher Daten den Nutzen und das Risiko von Impfstoffen und dokumentiert jährlich die Meldungen des Verdachts einer Impfkomplikation oder einer Nebenwirkung nach Impfung. Neben den bestehenden gesetzlichen Meldepflichten können seit 2012 auch betroffene Personen und deren Angehörige den Verdachtsfall einer unerwünschten Impfreaktion oder Nebenwirkung melden. Das Meldeverfahren ist in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert worden.

In Deutschland gibt es derzeit keinen zugelassenen Einfach-Impfstoff gegen Masern. Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren damit auseinandersetzen müssen, was das für die beabsichtigte Masern-Impfpflicht bedeutet. Impfstoffe werden wie alle anderen Arzneimittel in Deutschland durch den jeweiligen Hersteller und nicht etwa den Bundesgesundheitsminister in den Verkehr gebracht. Es kommt also darauf an, ob und wann ein Hersteller die Zulassung für einen Einfach-Impfstoff gegen Masern bei der zuständigen Arzneimittelbehörde beantragt und erhält. Die verfügbaren Kombinationsimpfstoffe sind wirksam und gut verträglich. Von 10.000 Geimpften entwickeln etwa 500 bis 1.500 allgemeine Beschwerden wie leichtes bis mäßiges Fieber, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder Magen-Darm-Beschwerden. Bei etwa 500 Geimpften entwickelt sich an der Einstichstelle in den ersten drei Tagen nach der Impfung eine Rötung oder Schwellung. Etwa 10 Tage nach einer MMR-Impfung bekommen 200 bis 500 von 10.000 Geimpften für wenige Tage einen masernähnlichen Hautausschlag, der auch „Impfmasern“ genannt wird. Dieser kann mit mäßigem Fieber einhergehen. Impfmasern sind nicht ansteckend. Nach einer MMR-Impfung tritt extrem selten, in weniger als 1 von 10.000 Fällen, eine allergische Reaktion auf.

Niemand bestreitet, dass eine Masernimpfung eine unerwünschte Reaktion oder Nebenwirkung zur Folge haben kann. Das Risiko einer schwerwiegenden Komplikation im Zusammenhang mit einer Masernimpfung ist aber sehr gering, im Gegensatz zum Risiko, ungeimpft schwer an Masern zu erkranken.

Wir wollen einen besseren individuellen Schutz, insbesondere von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden können, sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen erreichen. Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes verhindert die zweifache MMR-Impfung bei 93-99% der Geimpften den Ausbruch einer Erkrankung und führt bei diesen erfolgreich Geimpften in der Regel zu lebenslanger Immunität. Eine Antikörperbestimmung führe dagegen, so das Robert-Koch-Institut, nicht immer zu einem eindeutigen Ergebnis und sei deshalb als Entscheidungskriterium für Immunität schlechter geeignet als der Nachweis einer zweimaligen Masernimpfung.

Der Deutsche Bundestag hat die parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Masernschutzgesetzes der Bundesregierung diesen Herbst aufgenommen und setzt sich intensiv mit den Regelungen des Gesetzentwurfes auseinander. Es hat dazu am 23. Oktober eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss gegeben, wobei auch Fragen zum Nutzen-Risiko-Verhältnis mit den Expertinnen und Experten, beispielsweise vom Robert-Koch-Institut oder dem Paul-Ehrlich-Institut, erörtert wurden.
Die vollständige Aufnahme können sie unter folgendem Link finden: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/masernschutz-661366. Insbesondere meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Gesundheitsausschuss werden nun die Erkenntnisse aus der Anhörung auswerten, und wir werden uns dann auch in der Fraktion weiter beraten.

Mit freundlichen Grüßen
Svenja Stadler

Gast schrieb am 17.09.2019 um 21:03:37

Hier die Antwort von Dr. Wiebke Esdar (SPD), MdB auf die Frage zur Impfpflicht: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/wiebke-esdar/question/2019-09-16/323875

Sehr geehrte Frau Cbgwnaf,

zu den Inhaltsstoffen und der Wirkungsweise von Impfungen möchte ich Sie gerne auf die Übersicht des Robert Koch-Instituts verweisen: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Bedeutung/Schutzimpfungen_20... . Dort geht das RKI seriös auf positive Wirkungen und mögliche Risiken von Impfungen ein.

Was die Impfpflicht angeht, muss im anstehenden parlamentarischen Verfahren in der Tat geprüft werden, ob etwa ein Konflikt mit der im Grundgesetz verankerten Entscheidungsfreiheit besteht. Dazu wird Gelegenheit sein, sobald der Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium vorliegt. Denn es ist üblich, dass es dazu auch eine öffentliche Anhörung mit Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft und Verbänden geben wird.

Generell befürworte ich eine hohe Impfquote von mindestens 95 Prozent, aber es muss auch geklärt werden, ob die Impfpflicht dafür die richtige Maßnahme ist. Denn dass eine Impfpflicht die Impfquote dauerhaft erhöht, ist bisher wissenschaftlich nicht erwiesen. Stattdessen kann sie sogar den gegenteiligen Effekt haben, wenn sie etwa in der Bevölkerung Widerstand hervorruft, der das medizinische Personal zusätzlich belastet. Ein Beispiel ist Italien, das mit einer Impfpflicht die Quote nur leicht von 83 auf 86 Prozent steigern konnte: dort war der Protest der Italienerinnen und Italiener schließlich so groß, dass die Impfpflicht wieder aufgeweicht wurde. Hinzu kommt, dass es Länder ohne Impfpflicht gibt, die trotzdem eine sehr hohe Impfquote aufweisen. Dafür ist Schweden ein gutes Beispiel.

Unter diesen Voraussetzungen überrascht es nicht, dass etwa die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder das Robert Koch-Institut den Fokus auf andere Mittel richten: nämlich Alltagshürden abzubauen, die Impfen im Alltag untergehen lassen. Dazu brauchen wir moderne Erinnerungssysteme in Arztpraxen und andere praktische Maßnahmen. Was spricht etwa dagegen, wenn der Kinderarzt den Impfschutz der anwesenden Eltern gleich mit überprüft? Das alles gilt es im kommenden parlamentarischen Verfahren genau zu prüfen.

Herzliche Grüße
Ihre Wiebke Esdar

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