Öffentliche Anhörung zur Impfpflicht in München am 8. Oktober

Abb.Am 8. Oktober gibt es in München eine öffentliche Anhörung von Experten durch den Gesundheits-ausschuss des bayerischen Landtags darüber, wie die Impfraten erhöht werden könnten. Eine gute Gelegenheit, mit Abgeordneten und Experten ins Gespräch zu kommen.

Wie wir schon am 26. August berichteten, plant der Gesundheitsausschuss des bayerischen Landtags eine öffentliche Anhörung zum Thema Impfpflicht.

Obwohl eine Impfpflicht einen radikalen Eingriff in die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Autonomie der Familie und die Gewissensfreiheit eingreifen würde, lautet der Titel der Anhörung nicht etwa "Impfen und Impfpflicht Pro und Kontra" mit Experten sowohl der Pro- als auch Kontra-Seite, sondern der Titel lautet vielmehr: "Erfolgversprechende Wege zur Erhöhung der Impfraten, insbesondere bei Masern"

So als sei die Diskussion um Sinn und Unsinn von Impfungen bereits aufgrund der absoluten Eindeutigkeit der Fakten als abgeschlossen zu betrachten. So als ginge es ausschließlich noch um die Frage, wie viel und wie mit welchem Nachdruck impfen.

Demensprechend liest sich die Liste der angehörten Sachverständigen: Nicht ein einziger der bekannten impfkritischen Fachleute, die durchaus fundierte Argumente beizutragen hätten, ist mit dabei. Dabei sind gerade in München mehrere Vorstandsmitglider des impfkritischen Ärzteverbandes "Ärzte für individuelle Impfentscheigung e. V." zuhause.

Auch der Fragenkatalog legt offen, dass man lieber über die Kritiker der derzeitigen und geplanten Impfpolitik spricht als mit ihnen.

Doch der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Seidenath (CSU) schreibt dazu lapidar auf abgeordnetenwatch.de:

"(...) Sowohl die Agenda als auch die Namen der Sachverständigen wurden im Einvernehmen aller Fraktionen festgelegt – wir haben hier, so meine ich, ein sehr ausgewogenes Fragen- und Expertenfeld zusammengestellt. (...)"

Das ist einer Demokratie und auch eines bayerischen Landtags unwürdig!

Die Anhörung ist öffentlich und findet am Dienstag, den 8. Oktober 2019 von 13:30 bis 15:30 im Konferenzsaal des Maximilianeums statt (Max-Planck-Str. 1, 81672 München).

Da mit einem angeregten öffentlichen Interesse zu rechnen ist, empfehle ich, rechtzeitig dort zu sein, um einen guten Platz zu erwischen.


Abb.


Gast schrieb am 08.10.2019 um 16:05:34

Gast schrieb am 08.10.2019 um 07:09:17

Heute ist es so weit - wer aus München kommt und um 13:30 Uhr noch nichts vor hat, bitte gern hingehen und berichten:

https://www.welt.de/regionales/bayern/article201550390/Experten-sollen-zu-Masern-Impfpflicht-Stellung-nehmen.html

Gast schrieb am 28.09.2019 um 19:31:30

Frage an Dr. Manuela Rottmann (Die Grünen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/manuela-rottmann/question/2019-09-21/324656

Antwort:

Sehr geehrte Frau Beck,

danke, dass Sie bei mir nachfragen, auch wenn ich Ihnen bei diesem Thema vielleicht keine zufrieden stellende Antwort werde geben können.

Ich persönlich bin eine Befürworterin des Impfens, halte allerdings vom Gesetzentwurf von Jens Spahn wenig. Ich kann die Frage nur begrenzt medizinisch beurteilen, sondern verlasse mich dabei auf die Einschätzungen der Fachleute im RKI. Ich schaue da als Juristin drauf, und wende den Grundsatz an: Eingriffe nur, wenn geeignet, erforderlich und verhältnismäßig.

Ich bin der Auffassung, dass sich Beschäftigte in Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere in Krippen, impfen lassen sollten. Denn sie sind in Kontakt mit Kindern, die teilweise zu jung sind oder aus anderen Gründen nicht geimpft werden können. Diese sind darauf angewiesen, dass alle, die sich impfen lassen können, das Risiko in ihrem Umfeld reduzieren. Deshalb wird ja nicht nur eine Impfpflicht für Erzieherinnen und Erzieher, sondern auch für Ärztinnen und Ärzte diskutiert. In der Praxis machen viele Träger medizinischer Einrichtungen den Impfnachweis heute schon zur Einstellungsvoraussetzung. Ich finde es auch richtig, wenn das Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen so handhaben. Wenn sie dies nicht tun, muss das für die Eltern zumindest transparent sein, denn das Risiko ist dann erhöht.

Menschen, die sich nicht selbst vor übertragbaren Krankheiten schützen können, sind darauf angewiesen, dass es andere für sie tun. Deswegen ist es grundsätzlich so, dass im Infektionsschutz stärkere staatliche Eingriffe in die Selbstbestimmung zulässig sind als bei anderen Erkrankungen. Selbst in der alten Bundesrepublik gab es bis 1975 noch die allgemeine Impfpflicht gegen Pocken, für Kinder bestand sie noch bis in die achtziger Jahre. Aktuell bildet das Infektionsschutzgesetz die gesetzliche Grundlage für eine Wiedereinführung von Impfpflichten im Wege der Rechtsverordnung, von der Bund, aber auch einzelne Bundesländer Gebrauch machen können.

Ich halte die von Jens Spahn jetzt durchs Kabinett gebrachte bundesweite, bußgeldbewehrte Impfpflicht für Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen persönlich jedoch für noch nicht erforderlich und auch nicht geeignet, um das Ziel, das ich teile, zu erreichen, nämlich höhere Impfquoten in der Bevölkerung. Ich finde, die Regierung macht es sich da mal wieder sehr einfach.

Die Gründe dafür sind zum Teil die Gründe, die Sie auch aufführen: Die hohe Impfquote bei der Erstimpfung von Kindern zeigt, dass das Problem keine grundsätzliche Impfverweigerung bei einem Großteil der Eltern ist, die man mit Zwang brechen müsste, sondern dass wir uns erstmal darum kümmern müssen, warum die Zweitimpfung noch nicht ausreichend klappt. Meine These ist: Das liegt an Strukturen, und genau an die geht der Gesundheitsminister eben nicht ran. Wir haben in großen Teilen Unterfrankens einen erheblichen Mangel an Kinderärzten. Die vorhandenen sind völlig überlastet und haben wenig Zeit. Viele nehmen keine neuen Patienten mehr auf. Wo soll da die Zeit für Aufklärung herkommen? Wo die einfach zu bekommenden Termine? Anstatt da eine weitere Kontrollbürokratie zu installieren, wäre es sinnvoller, endlich die Bemessungsgrundlagen für Kinderarztsitze so zu verändern, dass wir wieder überall eine ausreichende Versorgung haben. Aber das kostet Geld der Krankenkassen. Da ist die Impfpflicht und Androhung von Bußgeldern doch viel einfacher, um es mal zynisch zu sagen. Das ärgert mich maßlos. Das wird auch in der Praxis viele sinnlose Konflikte auslösen, weil sich dann Eltern gegen Bußgeldandrohungen wehren müssen, die sich nur deshalb bekommen haben, weil sie es noch nicht geschafft haben, einen Kinderarzt zu finden, oder weil ein Termin nicht wahrgenommen werden konnte, weil das Kind krank war. Ich halte nichts davon, ohne Not so einen zusätzlichen Druck aufzubauen. Eltern haben ja schon genug um die Ohren.

Das zweite Problem ist, dass die Erkrankungen darauf hindeuten, dass es nicht nur Kinder, sondern vor allem auch viele nicht geimpfte Erwachsene sind, die die Krankheit weiter geben oder selbst mit schwersten Folgen daran erkranken. Hierfür macht Spahn überhaupt keinen Vorschlag. Auch hier müsste man an die Strukturen ran, das heißt zum Beispiel die Impfgelegenheiten vervielfachen: mit impfen lassen der Eltern beim Kinderarzt, Impfmöglichkeiten bei den Betriebsärzten usw. Das Problem mit den Kombiimpfstoffen kommt dazu. Und viele weitere Argumente. Zusammengefasst: Ich glaube, dass wir das Ziel auch ohne Impfpflicht und Bußgeldandrohung erreichen könnten. Es gibt tatsächlich regional Probleme mit Impfverweigerung, also einzelne Regionen, wo tatsächlich die generelle Impfbereitschaft so niedrig ist, dass es bedrohlich wird. Erwartbar in Baden-Württemberg, überraschend auch in der Gegend rund um Zittau in Sachsen. Wenn man da nicht weiter kommt, ist aber auch keine bundesweite Impfpflicht erforderlich, sondern das kann über regionale Regelungen der Bundesländer angegangen werden.

Mit besten Grüßen
Manuela Rottmann

Gast schrieb am 28.09.2019 um 06:12:42

Gast schrieb am 16.11.2019 um 22:42:57

Antwort von Bernd Westphal (SPD):

Sehr geehrte Frau Balkema,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch zur aktuellen Diskussion über eine Impfpflicht gegen Masern.

Wir haben mit dem Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Hierbei die Einführung einer gesetzlichen Masern-Impfpflicht in Erwägung zu ziehen, ist aus meiner Sicht richtig.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass wir mit unseren bisherigen Bemühungen zur Steigerung der Impfbereitschaft das Ziel, Masern in Deutschland zu eliminieren, nicht erreichen konnten. Nach wie vor gibt es zum Teil erhebliche Impflücken bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Immer wieder kommt es, in jährlich schwankenden Zahlen, zu schwerwiegenden Masernausbrüchen, bei denen auch Todesfälle zu beklagen sind. Eine Masernerkrankung ist keine harmlose Kinderkrankheit. Sie ruft eine erhebliche Schwächung des Immunsystems hervor, kann schwerwiegende Folgeinfektionen mit sich bringen und im schlimmsten Fall zum Tode führen. Bereits einige Tage vor Auftreten der Erkrankung ist die Infektion hoch ansteckend, weshalb beispielsweise der Ausschluss von Erkrankten vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung unter Umständen zu spät kommt und deshalb nicht ausreicht. Zirkulierende Masern gefährden alle nichtgeimpften Menschen und unter ihnen vor allem diejenigen, die aus Altersgründen oder auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können.

Wir haben uns in der Vergangenheit darauf konzentriert, die freiwillige Impfentscheidung zum Beispiel durch mehr Impfaufklärung oder den Ausbau der Vorsorgeuntersuchungen und der ärztlichen Impfberatung zu fördern. Eine gesetzliche Impfpflicht hat aber auch die SPD als letztes Mittel keineswegs ausgeschlossen. Es ist wichtig, diejenigen zu erreichen, die nicht zeitgerecht impfen oder Impftermine versäumen. Gleichzeitig muss die Information und Aufklärung über die Masern-Erkrankung und die Impfung verstärkt werden, um Menschen, die einer Impfung skeptisch gegenüberstehen, stärker als bisher anzusprechen.

Der Deutsche Bundestag wird die parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Masernschutzgesetzes der Bundesregierung im Herbst aufnehmen und eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss durchführen. Wir werden uns intensiv auch mit den aktuellen Stellungnahmen der Institutionen auseinandersetzen und die mit der Regelung verbundenen verfassungsrechtlichen Fragen beraten. Unser Ziel ist es, bei der Bekämpfung von Masern in Deutschland einen deutlichen Schritt voranzukommen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Westphal

Gast schrieb am 28.09.2019 um 06:11:52

Gast schrieb am 28.09.2019 um 06:10:22

Gast schrieb am 01.10.2019 um 19:06:24

Antwort von Michael Hennrich (CDU):

Sehr geehrte Herr Qvaxry,

für die Begründung von Urteilen des BVG empfehle ich Ihnen, Informationen direkt vom Bundesverfassungsgericht einzuholen bzw. das dortige Informationsangebot zu nutzen. Zu Ihren weiteren Fragen kann ich Ihnen nur noch einmal nahelegen, einen Blick in den Gesetzesentwurf zu werfen. Insbesondere die Ausweitung der Regelungen in puncto Impfdokumentation in der auch die ärztliche Beratung festgelegt ist (§22) sowie die Begründungen im Schlussteil des Gesetzes ab Seite 23 zu dieser Frage und bspw. auch zu den begründeten Ausnahmen von der Impfpflicht. Hier finden Sie auch Erläuterungen zu der Ausweitung der Impfung auf weitere Ärztegruppen, um durch mehr Anlaufpunkte eine bessere Impfquote umzusetzen.

Den Gesetzesentwurf finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Download...

Zur Frage der Entwicklung der Impfquote, der Voraussetzungen eines wirksamen Herdenschutzes und der Abwägung möglicher Maßnahmen möchte ich auf die wissenschaftlichen Stellungnahmen zu dem Gesetz von verschiedenen Verbänden verweisen, bspw. jene der Bundesärztekammer, dem Deutschen Lehrerverband oder auch der Ständigen Impfkommission. Sie finden diese unter folgendem Link:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnu...

Bezüglich aktueller Daten zur, leider immer noch zu geringen Impfquote möchte ich auf das aktuelle Bulletin des Robert-Koch-Instituts verweisen:

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2018/Ausgaben/16_18...

Die von Ihnen angeführten, tragischen Todesfälle und ihrer besonderen Umstände, haben Sie dem "Bulletin zur Arzneimittelsicherheit" aus dem Juni 2016 entnommen. Das Bulletin ist eine offizielle Publikation von zwei staatlichen Einrichtungen, dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Die freizugängliche Publikation hatten Sie bereits in ihrer letzten Anfrage verlinkt. In diesem Bulletin werden diese beiden tragischen Fälle detailliert erklärt, inklusive der besonderen Vorgeschichte sowie den Behandlungsverläufen. Des Weiteren werden wissenschaftliche Studien angeführt, die den vorliegenden medizinischen Hintergrund eines Immundefekts einordnen. Ich verstehe daher nicht, wie Sie zu der Wortwahl gelangen, hier würde etwas unter den "Teppich gekehrt".

Das geplante Masernschutzgesetz verlangt von uns Parlamentariern, wie im Übrigen jedes Gesetz, ein genaues Abwägen der eingesetzten Mitteln gegenüber den angestrebten Zielen. Dies geschieht nun im parlamentarischen Prozess. Dabei verbleibe ich im Übrigen wie in meiner letzten Antwort an Sie:

Die weitere Erosion der Impfrate kann aufgrund der weitreichenden Gefahren, besonders für Babys und Kleinkinder mit unzureichendem Impfschutz, jedenfalls keine Option sein.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich

Gast schrieb am 27.09.2019 um 13:41:38

A GLOBAL GOVERNANCE PROJECT

Das UN/WHO/UNICEF Projekt (Universal Health Security Agenda) scheint das Ziel einer universellen Gesundheitsdiktatur apokalyptischen Ausmaßes zu verfolgen. Dabei geht es den international operierenden Organisationen scheinbar darum Kranken, Armen und Schutzlosen in einem Akt des Philanthropismus zu helfen, Kritik an der Agenda ist unerwünscht.

Bei genauerem Hinschauen entpuppt es sich als eine neue, moderne Form des Kolonialismus in der es primär darum geht die autoritäre Suprematie und wirtschaftliche Vormachtstellung einiger Industrienationen westlicher Prägung zu wahren und den eigenen und anderen Bevölkerungen international rechtsverbindliche Zwänge aufzuerlegen. Vorgaben und Ziel sind klar definiert.

Demzufolge entpuppen sich die globalen (Gesundheits)agenden, die durch einen universellen Allmachtsanspruch definiert sind (z.B.: Universal Health Security Agenda (UHSA), die Global Immunization Agenda (GIA) usw.), als eine globaler (Gesundheits)imperialismus und einer neuen Form moderner Kriegsführung. Sie sind keine Hilfe für die Populationen sich von Elend und Armut zu befreien, im Gegenteil, sie zwängen diese in ein unentrinnbares globales Netz evidenzmanipulierter Medizintheorien, deren Qualitätssicherungsmethoden nicht dazu geeignet sind Sicherheit und Wirksamkeit zu garantieren.

Bestrebungen, Entscheidungen im Gesundheitswesen der Nationalstaaten zu beeinflussen sind zugleich auch Bestrebungen dazu tief in die Autonomie einzelner Nationalstaaten einzugreifen, sie gehen Hand in Hand mit weiteren Vorhaben.
Am Beispiel Deutschlands, könnte sich der ein oder andere Politiker z.B. dahingehend befugt sehen, unter Bezugnahme auf international verpflichtende Richtlinien, Grundgesetzesbeschränkungen zu fordern und im selben Atemzug an das Volk zu appellieren dies doch bitte verstehen zu wollen da es sich hierbei um übergeordnete Güter handelt.
Im Falle der Impfpflicht (de facto Impfzwang) passiert gegenwärtig genau dies:
Von bestimmten Lobbyverbänden der Pharmaindustrie (z.B. dem DAKJ) wird gegenwärtig, u.a. unter Bezugnahme auf die UN-Kinderrechtskonvention, öffentlich gefordert Elternrechte und weitere Grundrechte zugunsten der Kinderrechte zu beschneiden (siehe z.B. Prof. Dr. med. habil. Wolfgang Leupold).
Von anderen, ähnlich gehirnamputierten Personen, wird gefordert diese Rechte ganz abzuschaffen.
Der UNICEF kommt dies im Sinne der Global Governance (der Einmischung in die Inneren Angelegenheiten von Nationalstaaten) gelegen, sie betont das in der UN-Kinderrechtskonvention verbriefte Recht des Kindes eine möglichst gute Gesundheit zu erreichen und leitet daraus ein Recht jeden Kindes auf Schutzimpfungen ab.

Ist es Verfassungsrechtlich legitim Kinder zu instrumentalisieren um daraufhin die geforderten Kinderrechte gegen die bestehenden Elternrechte auszuspielen oder entspringt dies einem hochgradig pervertierten Geist? Ich glaube das zweite ist der Fall, es zerstört die unabdingbare Solidarität der Familie.

Die Pädiater fordern die Politik erneut auf, Kinderrechte durch eine Grundgesetzänderung zu stärken. Dies sei notwendig, damit künftig das "Grundrecht eines jeden Kindes höher zu bewerten ist als das Erziehungsrecht der Eltern" (Hartmann). Es sei unhaltbar, dass nach heutigem Recht auch solchen Eltern, die ihrer Fürsorgepflicht und ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen, ein "vorrangiger Stellenwert" eingeräumt wird, dem sich sowohl staatliche Organe wie auch die Ärzte beugen müssten. Die elterliche Fürsorgepflicht werde zum Beispiel dann fahrlässig vernachlässigt, wenn einem Kind der derzeit mögliche Schutz "vor durch Impfung zu verhütende Erkrankungen" vorenthalten wird. Hartmann: "Aus ärztlicher Sicht müsse man hier von unterlassener Hilfeleistung" sprechen. Dei Forderung von Kinderechten im Grundgesetz ist gleich der Forderung Elternrechte auf den Staat zu übertragen. An vorderster Front steht das "Quadrat im O". Angela Merkel gehört zu den Leitmarionetten der universell-philantrophischen Sicherheits- und Gesundheitspantomime. Sie kümmert sich auch zum Ende Ihrer Amtszeit nur mehr um das Vorantreiben der Global Health Security Agenda (GHSA), nicht zuletzt dadurch lässt sich auch der unkontrollierte Zufluss von Migranten nach Deutschland erklären. Globale Mobilität und Migration spielt den Argumenten der GSHA in die Hände.

Sind Ihnen in Ihrer Stadt auch schon einmal die Stände der UNICEF aufgefallen? Dort werden ahnungslose Jugendliche dazu rekrutiert ahnungsloseren Passanten etwas über die UNICEF Kinderrechte zu erzählen. Sie wissen nicht: Kindrechte sollen zukünftig dazu benutzt werden um die der Agenda im Wege stehenden Elternrechte argumentativ und faktisch zu eliminieren (siehe auch: https://demofueralle.blog/). In der gleichen Art und Weise wie Kinder und Jugendliche vor den karren der globalen Klimadebatte gespannt, instrumentalisiert und indoktriniert werden.

Das Psi der globalen Kolonisation: SPE/SPA
Der Golem der globalen Kolonisation: G7, CAPERNAUM, EU, GSHA, WHO, UN, UNO, UNICEF

siehe:

https://www.healthpolicy-watch.org/explore-health-a-political-choice-a-new-publication-on-delivering-uhc/

https://www.healthpolicy-watch.org/wp-content/uploads/2019/06/f736fefa-3c34-47e2-b6f7-0218bffe0075.pdf

Jolie-Effekt schrieb am 28.09.2019 um 00:12:44

"Die elterliche Fürsorgepflicht werde zum Beispiel dann fahrlässig vernachlässigt, wenn einem Kind der derzeit mögliche Schutz "vor durch Impfung zu verhütende Erkrankungen" vorenthalten wird. Hartmann: "Aus ärztlicher Sicht müsse man hier von unterlassener Hilfeleistung" sprechen."


Wenn ich das lese, drängt sich mir folgender Vergleich auf: Angelina Jolie läßt sich die Brust amputieren, weil sie theoretisch betrachtet an Brustkrebs erkranken könnte.

Wikipedia schreibt dazu: „Am 14. Mai 2013 veröffentlichte Jolie im Op-Ed der New York Times einen Debattenbeitrag mit dem Titel My Medical Choice, in dem sie davon berichtete, dass sie sich einer beidseitigen prophylaktischen Mastektomie unterzogen habe, um ihr hohes individuelles Brustrisiko zu minimieren. Ohne Operation habe ihr Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, aufgrund einer Mutation im BRCA1-Gen 87 % betragen. Ihr Risiko eines Eierstockkrebses sei auf 50 % geschätzt worden. Die Berichterstattung bewirkte, dass sich Frauen weltweit vermehrt für Brust-Diagnostik und genetische Beratung interessierten (Jolie-Effekt). Am 24. März 2015 veröffentlichte Jolie unter dem Titel Diary of a Surgery einen weiteren Gastbeitrag in der New York Times, in dem sie mitteilte, dass sie sich inzwischen auch einer prophylaktischen Entfernung beider Eierstöcke und der Eileiter unterzogen habe.“

Sabrina schrieb am 30.09.2019 um 01:26:06

Was hätte Frau Jolie wohl gemacht, wenn Ihr ein 90%iges Hirntumor-Risiko suggeriert worden wäre?

Mr. Black schrieb am 30.09.2019 um 09:14:15

Der ungeimpfte Volksschädling schrieb am 28.09.2019 um 10:19:04

Ja, so sieht die moderne Form des Marketing für Operation ,
Bestrahlung und Chemo aus die kaum zu entlarven ist.
Sehr auffallend auch Sylvie Meis, Kylie Minogue etc.
Man nehme: Einen Koffer Geld, gesunde Promis die bereit sind länger abzutauchen dichtet ihnen schreckliche Krankheiten an und schwuppdiwupp stehen diese nach den "super verträglichen
modernen Krebstherapien" praktisch wie neugeboren und tiefstem
Ausschnitt auf der Schowbuehne vor dem begeisterten Publikum.

Gast schrieb am 28.09.2019 um 05:42:37

So lange das Enzephalon an Ort und Stelle bleibt, ist ja alles gut...

Gast schrieb am 27.09.2019 um 07:26:16

Leserbrief im Deutschen Ärzteblatt betreffs der Forderung von Prof. Dr. Henn (Deutscher Ethikrat), Ärzte zu belangen, die "Fehlinformationen" über Impfungen verbreiten:

Sterile Dogmatik
... Es ist nicht ersichtlich, was Herr Kolle-
ge Henn unter „Fehlinformationen“ ver-
steht. Sollten damit Kolleginnen und Kol-
legen gemeint sein, die für eine zurückhal-
tende, Nutzen und Risiko einer Masern-
impfung individuell abwägende Vorge-
hensweise eintreten, erscheint mir die Hal-
tung des Kollegen Henn in hohem Maße
bedenklich. Wissenschaftliche Evidenz
lässt sich nicht aus einem Zahlenverhält-
nis von Befürwortern oder Kritikern einer
Hypothese ableiten. Wissenschaftlicher
Fortschritt lebt von abweichenden Deu-
tungen. Sollten vom Mainstream abwei-
chende medizinische Auffassungen durch
disziplinarische Maßnahmen zum Schwei-
gen gebracht werden, so würde die medi-
zinische Wissenschaft zwangsläufig ihre
kreative Dynamik verlieren und in einer
sterilen Dogmatik erstarren. Es ist zu hof-
fen, dass die deutsche Ärzteschaft sich der
gegenwärtig zu beobachtenden zunehmen-
den gesellschaftlichen Tendenz verwei-
gert, Minderheiten abzuwerten und durch
physische oder institutionelle Gewalt aus-
zugrenzen.
Dr. med. Gottfried Matthias Spaleck
, 56564 Neuwied


Quelle: https://www.aerzteblatt.de/archiv/208654/Impfpflicht-Ethikrat-gegen-generellen-Zwang

Gast schrieb am 26.09.2019 um 19:24:00

Nachtvorlesung an der Uni Mainz mit kurzem Statement zur Impfpflicht von Prof. Dr. Zepp (STIKO): https://www.youtube.com/watch?v=8Un9TsatnZ4

Minute 11:45:
... so dass man natürlich nach einer Impfpflicht schreit, die Kinderärzte tun das auch, ich sag immer, ich bin ja jetzt 22 Jahre in der STIKO, bin nicht ganz so überzeugt davon, dass es so ist, denn ich sag, die Masernfälle, die ich Ihnen eben gezeigt hab, diese Berge, die da entstanden sind, das sind fast alles keine kleinen Kinder, sondern junge Erwachsene und Erwachsene...

Gast schrieb am 26.09.2019 um 14:29:46

Weitere Folgefrage an Dr. Astrid Mannes (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/astrid-mannes/question/2019-09-25/324884

Antwort:
Sehr geehrte Frau Bgg,

vielen Dank für Ihre Frage zur vorgesehenen Einführung der Impfpflicht bei Masern.
Bei solchen Entscheidungen geht es immer um Abwägungen: Ist der Eingriff in die persönliche Entscheidungsfreiheit der Eltern, ob sie ihr Kind gegen Masern impfen lassen, höher zu werten als der Schutz der Bevölkerung vor einer Masernerkrankung? Vor dem Hintergrund der hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und dem oft gesundheitlich sehr problematischen Verlauf bei Masern (bis hin zum Tode) haben sich der Bundesgesundheitsminister bzw. die Regierungsparteien entschieden, dem Schutz der Bevölkerung und dem Ziel, durch flächendeckende Impfungen die Masern auszurotten, den Vorrang zu geben.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Astrid Mannes

Sabrina schrieb am 30.09.2019 um 01:30:57

Es ist doch ein Skandal, dass diese Leute auf der Basis einen bloßen Glaubens ohne irgendeine Qualifikation, ohne jede Befähigung, die Beweisfragen zu stellen, die grundlegendsten Menschenrechte verletzen.

Gast schrieb am 27.09.2019 um 08:31:01

Weiß diese Frau Doktor, dass, wenn sie die Masern ausrotten will, ihre Klienten mit dem Masernvirus per Impfspritze flächendeckend künstlich durchseucht werden?

Die Impfung ist eine künstliche, durch gesetzliche Zwangsmaßnahmen durchgeführte Durchseuchung mit krankmachenden Bazillen / Viren / Bakterien.
(STIKO-Protokoll vom 17. Mai 1973, Seite: 7 bzw. 8)

http://agbug.de/stiko-index.html

Tun manche Politiker nur so unintelligent oder sind sie wirklich unintelligent, und das zum Schaden des Volkes?

Die vom Volk Gewählten haben keine Ahnung, was das Wesen der Impfung überhaupt ist. Die haben nur eines im Sinn, sich politisch konform zu verhalten um ihre Diätenzahlungen möglichst lange zu sichern.


Das Wesen der Impfung / Dr. Loibner

https://youtu.be/hLKURZjmkXM?t=1390


Gast schrieb am 28.09.2019 um 08:25:25

Die künstliche Durchseuchung, die mit Hilfe einer Zwangsimpfung bewerkstelligt wird, fabriziert natürlich auch irreparable chronische Impfschäden, die auf kriminalistische Art und Weise übergangen und weggelogen werden.

Haben wir es hier mit Schwerverbrechern zu tun, dann gehören diese eingesperrt, aber lebenslänglich. Und wenn es Wahnsinnige sind, dann gehören diese Individuen auch weggesperrt.


Zitat von Seite 7

Eine — angesichts des bisherigen Ausmaßes an Leid und Tod kleine — Zahl an Impfschäden wurde, soweit sie überhaupt beachtet wurde, als das kleinere von zwei Übeln hingenommen.

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/07/043/0704375.pdf

Deutscher Bundestag / Drucksache 7/4375 vom 01.12.1975


Die ganze Pockenimpferei hat während ihrer über 200 Jahre langen Terrorherrschaft in Europa niemals funktioniert.

STIKO-Protokoll vom 17. Mai 1973 / Seite 19 bzw. 20

http://agbug.de/stiko-index.html

http://agbug.de/stiko/STIKO-Protokolle-1972-73.pdf





Gast schrieb am 01.10.2019 um 11:23:31

Zur Aufarbeitung und zur Verurteilung des Impfverbrechens müssen auch die historischen Dokumente und Unterlagen zur Straftatermittlung herangezogen werden.

Die Staatsmedizin gibt bei § 55 im Bundesgesetzblatt von 1969 unmissverständlich zu erkennen, dass Impfungen krankmachende staatsmedizinische Maßnahmen sind.

In dem Dokument: Preisschriften über die Schaafpockenimpfung wird das Wesen der Impfung ebenfalls verdeutlicht. Die Impfungen sind nichts anderes als schnelle künstliche Durchseuchungen der noch gesunden Individuen. Die Impfungen haben nicht den Schutz des einzelnen Individuums zum Ziel, sondern sie sind eugenische Maßnahmen zur Eliminierung von prädestiniertem Leben, das gerade für diese eingeimpften Krankheitskeime empfänglich ist.

Durch diese verbrecherischen und menschenverachtenden Impfakte versucht die Staatsmedizin eine Population seuchenfrei zu bekommen. Es sind also kontinuierliche potentiell tödliche und irreparable Impfschäden bewusst bei den Impfprogrammen mit eingeplant, die aber wiederum mit schwerer krimineller Energie wegbetrogen und weggelogen werden.

Um eine Population wirklich seuchenfrei zu bekommen, müssen alle Individuen negativ sein, erst dann ist der Krankheitskeim verschwunden. Eine Impfung, diese künstlichen Durchseuchungen machen aber die Geimpften zu positiven Krankheitsträgern und positiven Krankheitsüberträgern, wie also will die pseudohafte Staatsmedizin mit der Impfung die Krankheitskeime, die Krankheit ausrotten?



Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1969, Teil I / Paragraph 55

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl169s0158.pdf


Preisschriften über die Schaafpockenimpfung

https://books.google.de/books?id=6UpcAAAAcAAJ&lpg=PA10&dq=Preisschriften%20%C3%BCber%20die%20Schaafpockenimpfung&hl=de&pg=PR1#v=onepage&q&f=false



Gast schrieb am 26.09.2019 um 20:45:35

Heißt nichts anderes, als dass sie auch Menschen für das angebliche Gemeinwohl wissentlich über die Klinge springen lassen.

Ich sehe es eher so: für Wirtschaftsinteressen nehmen sie Kollateralschäden in Kauf.

Mit Sondermüll gegen Kinderkrankheiten schrieb am 27.09.2019 um 10:38:47

Die Drahtzieher wissen ganz genau : Die einzige Wirkung der
Ampullen sind die zwar vom Hersteller ungewünschten aber schnellen Schäden im Gegensatz zu den gewünschten besonders heimtückisch hinterhältigen, zeitverzögerten Nebenwirkungen die einen Kausalzusammenhang völlig absurd erscheinen lassen.
Dieses global-irre Billionen-Geschäftsmodell darf auf keinen Fall menschlichen Gesundheitsinteressen geopfert werden. Gell
Hellboy Jens.

Gast schrieb am 26.09.2019 um 14:29:02

Gast schrieb am 26.09.2019 um 07:46:58

Soso, der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) sowie der Verband der niedergelassenen Ärzte (NAV-Virchov-Bund) hat sich also nochmal mit diesem Schreiben an alle Abgeordneten gewandt: https://www.kinderaerzte-im-netz.de/fileadmin/pdf/BVKJ_Stellungnahmen___Pressemeldungen_-_Co/190925_Impf-Informationen_verbreiten_2019-09-25.pdf

Gast schrieb am 26.09.2019 um 07:09:58

Die Bayerische Gemeindezeitung (GZ) schreibt unter dem Titel "Erste Bruchstellen" einen Beitrag zur Zwangsimpfung:

http://www.gemeindezeitung.de/homepage/index.php/inhalt/artikel/kommunale-praxis/2582-gz-18-2019-zwangsimpfung-erste-bruchstellen

Interessant dabei ist, dass die Herausgeber der KPV, der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU Deutschlands, angehören.

Ein kleiner Aufklärungserfolg?

Gast schrieb am 26.09.2019 um 05:34:07

WHO-Kritierien zur Masernelimination sind nicht nur hohe Impfquoten, sondern auch gute Surveillance - und darin versagen offenbar deutsche Gesundheitsämter: http://impf-info.de/die-impfentscheidung/die-diskussion-%C3%BCber-die-impfpflicht/299-jens-im-glueck.html

Soll heißen: Könnten oder würden die Gesundheitsämter ihrer Arbeit nachkommen oder wären die Behörden anders organisiert, hätte Deutschland bereits lange die Masern eliminiert.

Andere EU-Länder mit niedrigeren Impfquoten haben den Status schließlich auch erreichen können...

Es geht um die Rückverfolgung des Ursprungs bei einem Ausbruch - und das erfolgt nur in 20% von mind. 80% (WHO-Anforderung) der Fälle.

Details z.B. hier: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/andrew-ullmann/question/2019-09-20/324464

Bitte die Quellen ansehen, verstehen, validieren und verbreiten!

Gast schrieb am 25.09.2019 um 20:46:08

https://www.aerzteblatt.de/archiv/149194/Masern-Impfpflicht-kritisch-hinterfragen

Gast schrieb am 25.09.2019 um 19:40:32

Vorstellung Einzelplan BMG, Masernschutzgesetz durch Jens Spahn im Rahmen der 113. Bundestagssitzung am 13.09.2019: https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7388551#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTczODg1NTE=&mod=mediathek, ab Minute 08:30.

Gast schrieb am 25.09.2019 um 19:12:54

Entdeckt auf Abgeordnetenwatch.de

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/elisabeth-winkelmeiefr-becker/question/2019-09-18/324146

Gast schrieb am 25.09.2019 um 18:59:55

Plenarprotokoll des Bundestags vom 13.09.2019: https://dipbt.bundestag.de/doc/btp/19/19113.pdf, Seite 25, Jens Spahn:

Wir diskutieren auch einen verpflichtenden Impfschutz
gegen Masern in Kita, Schule und Kindertagespflege, um
möglichst viele Kinder – idealerweise alle Kinder – vor
einer Masernansteckung zu bewahren. Im Jahr 2019 ist
eine Maserninfektion ein Risiko, das vermeidbar ist. Wir
haben eine sichere Impfung. Ich bin nächste Woche bei
den Vereinten Nationen, wo es um das globale Gesundheitswesen geht. Mich treibt es um, dass das Ausrotten
der Masern auf der Welt eher an Deutschland und Europa
scheitert als an anderen Ländern. Deswegen haben wir als
Bundesregierung einen entsprechenden Vorschlag gemacht.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und der Abg. Bärbel Bas [SPD])


Vielen Dank für die Offenbarung, Frau Bärbel Bas (SPD)...

Gast schrieb am 25.09.2019 um 18:50:42

Auftakt zum Masernschutzgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestags:

https://www.bundestag.de/resource/blob/658718/cea2ad01f80fe51aebc12f1ad534ca0b/058-Sitzung-25-09-2019-data.pdf

TOP 12 - Beschlussfassung über die Durchführung einer öffentlichen Anhörung vorbehaltlich der Überweisung durch das
Plenum

Gast schrieb am 25.09.2019 um 18:48:08

Der Verband der Kinder-und Jugendärzte will Abgeordnete über das Impfen aufklären. Aha, das sollten die Schlaumeier mal lieber dem Verband für Ärzte für individuelle Impfentenscheidung überlassen.


Berlin – Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) und der NAV-Virchow-Bund haben sich mit einem Aufklärungspapier zum Thema Impfen an alle Bundestags­ab­ge­ordneten gewendet.
Hintergrund ist die erste Lesung zur geplanten Ma­sernimpflicht morgen im Bundestag. In dem siebenseitigen Papier haben BVKJ und NAV-Virchowbund Forderungen und Erwar­tun­gen zusammengefasst, die die Ärzteschaft in Bezug auf besse­re Impfraten an die Ab­ge­ordneten hat.

„Wir wollen mit dem Papier noch einmal die Abgeordneten kompakt und übersichtlich in­formieren, was aus unserer Sicht unbedingt in das geplante Masernschutzgesetz hi­nein­muss und was uns generell wichtig ist, zu ändern“, sagte BVKJ-Präsident Thomas Fisch­bach.
Dazu zählt vor allem die Intensivierung der Aufklärung. Dies sei aber nur möglich, wenn der Gesetzgeber Ärzten auch die Chance dazu gebe, also die Aufklärungsarbeit in der Pra­xis entsprechend vergüte und sie durch öffentlichkeitswirksame Aufklärungskampagnen – etwa durch die BZgA – flankiere.
„Die Einführung einer Masernimpfpflicht ist eine gute Gelegenheit auf die generelle Be­deutung von Impfungen aufmerksam zu machen“, erklärt der Bundesvorsitzende des NAV-Virchowbundes, Dirk Heinrich. Neben dem Thema Masern dürften aber auch alle ande­ren von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen nicht in den Hinter­grund tre­ten.
Inhalt des Positionspapiers ist die Forderung, dass das Impfen so barrierefrei und allge­genwärtig wie möglich werden muss. Neben einer stärkeren Information der Patienten müssen endlich alle berufs- und sozialrechtlichen Hindernisse beseitigt werden. Jeder Arzt muss jeden Patienten impfen können.

zum Thema
Aufklärungspapier „Impf-Informationen verbreiten – Impfraten verbessern – Infektionskrankheiten eindämmen“
aerzteblatt.de
Herpes genitalis: Neuartiger Impfstoff schützt in Tierexperimenten
Gelbfieberimpfung im Säuglingsalter muss wahrscheinlich aufgefrischt werden
Masernepidemie: Säuglinge im Alter unter 9 Monaten impfen
Impfen: EU will stärker gegen Skepsis kämpfen
Eltern sollten sich in der Kinder- und Jugendarztpraxis impfen lassen können, begleiten­de Partner auch in der Gynäkologenpraxis – und zwar gegen alle anderen Erkrankungen, gegen die die STIKO eine Impfung empfiehlt.
Die Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sollten regelmäßig in Kitas und Schulen impfen, so auch Jungen und Mädchen gegen HPV, und Impfpässe kontrollieren. Ein indivi­dualisiertes Impfinformationssystem (IIS) sollte eingeführt werden, um Impfungen zu do­kumentieren und die Menschen an anstehende Impfungen zu erinnern.
Nicht zuletzt muss der Staat nach Ansicht von BVKJ und NAV-Virchowbund auch ener­gisch mit Informationen und allen rechtlichen Mitteln gegen die Falschinformationen vorgehen, die einige Impfgegner verbreiten und die damit verhindern, dass Menschen gegen potenziell tödliche Krankheiten immunisiert werden.
„Mit unseren Forderungen und Vorschlägen hoffen wir dazu beizutragen, Masern und auch andere gefährliche Krankheiten in Deutschland dauerhaft auszurotten“, so Fischbach.
© may/EB/aerzteblatt.de


https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/106286/Aerzte-wollen-Abgeordnete-ueber-das-Impfen-aufklaeren

Gast schrieb am 25.09.2019 um 17:46:47

Irgendwie finde ich das schon reif für´s Kabarett. Der Mann hat keine Ahnung und schreibt das auch.
Aber: "Ich bin für die Impfpflicht"

Ich vermute, der größte Teil von diesen Leuten hat keine Ahnung.
Es schreiben so viele Menschen, vor allem auch hochgebildete Leute die Politiker an. Hier kann man mal sehen, wie sie die Menschen abwerten.
Wir wollen die Impfpflicht und Basta.

Guten Tag,

meine Frage bezieht sich auf die geplante Masernimpfpflicht. Können Sie mir bitte die Inhaltsstoffe sowie deren Wirkungsweise nennen? Wie stehen Sie zu der Impfpflicht?

Mit freundlichen Grüßen

Von: xxxx
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Antwort von Matthias Zimmer (CDU) 16. Sep. 2019 - 13:39
Dauer bis zur Antwort: 1 Tag 18 Stunden

Sehr geehrte Frau xxxx,

ich bin für die Impfpflicht.

Hinsichtlich der Inhaltsstoffe und der Wirkungsweise empfehle ich -- da ich weder ein Lexikon noch ein Mediziner bin -- eine Recherche im Internet (z.B. PEI Liste zugelassener Kombinationsimpfstoffe , nicht ohne den Hinweis hinzuzufügen, über diese Erkenntnisse mit dem Arzt oder Apotheker Ihres Vertrauens zu sprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Zimmer

Gast schrieb am 25.09.2019 um 13:50:07

https://www.aerzteblatt.de/archiv/149194/Masern-Impfpflicht-kritisch-hinterfragen

Gast schrieb am 25.09.2019 um 15:46:49

Oh, der Beitrag ist ja sechs Jahre alt...

Gast schrieb am 25.09.2019 um 20:48:27

Ja, genau. Aber scheinbar wurde damals zumindest noch ein wenig öffentlich hinterfragt durch die Presse, etc...

Gast schrieb am 25.09.2019 um 12:10:46

Entdeckt auf Abgeordnetenwatch.de

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/elisabeth-winkelmeiefr-becker/question/2019-09-18/324146

Gast schrieb am 25.09.2019 um 15:45:22

Korrigierter Link: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/elisabeth-winkelmeier-becker/question/2019-09-18/324146

Gast schrieb am 25.09.2019 um 06:10:19

Gast schrieb am 28.09.2019 um 06:06:16

Antwort von Dr. Gregor Gysi (Die Linke):

Sehr geehrte Frau Friedrich,

Ihre weitere Nachricht vom 24. September 2019 hat mich erreicht.

Ich wies in meiner letzten Antwort auf die von der Bundestagsfraktion mehrheitlich vertretene Position hin, die sich letztlich dann auch in der Abstimmung im Bundestag niederschlagen wird.

Wie in der ganzen Gesellschaft, gibt es auch in der Linken unterschiedliche Positionierungen zu diesem sehr emotional diskutierten Thema, weshalb es in anderen Gremien auch zu anderen Beschlüssen kommen kann. Ich gehe davon aus, dass in der Frage der Impfpflicht auch in den anderen Fraktionen wie in der Linken generell der Fraktionszwang aufgehoben wird.

Ich achte selbstverständlich auch Ihre Position und freu mich, dass Sie Ihren Kindern mit Ihrem Wissen, über das allerdings nicht jede und jeder verfügt, ein gesundes Leben ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gregor Gysi

Gast schrieb am 26.09.2019 um 13:55:07

wie Hr.RÜtzel aussagt, seien im Herbst ( ist der 8.10.2019 im Herbst?) : ' Schon jetzt steht fest, dass es im Gesundheitsausschuss eine öffentliche Anhörung geben wird, zu der Sachverständige sowie Impfbefürworter und -gegner eingeladen werden. Es gilt, sich intensiv mit allen Argumenten und Bedenken auseinanderzusetzen.' tja.. wie ich weiter oben gelesen habe, hat man nur Befürworter, sprich die ohne Widerspruch ins gleiche Horn blasen und alles durchwinken, als Vertreter für die gängige Meinung der Bevölkerung, eingeladen. Und niemand von der Petition.
Nach dem Motto: ... was interessiert mich mein Geschwätz von gestern... gelll

Gast schrieb am 26.09.2019 um 19:30:48

Achtung, die in diesem Artikel beschriebene öffentliche Anhörung bezieht sich auf den Gesundheitsausschuss des Bayerischen Landtags. Die Antwort von Herr Rützel bezieht sich hingegen auf eine angedachte öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Wollen wir hoffen, dass es dort tatsächlich auch Anhörungen kritischer Stimmen wie der des Vereins Ärzte für individuelle Impfentscheidung geben wird.

Gast schrieb am 26.09.2019 um 06:57:31

Antwort von Bernd Rützel (SPD):

Sehr geehrte Frau Mratry,

vielen Dank für Ihre Frage zur Masernimpfpflicht. Ihre Kritik entzündet sich an einem Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dessen Ziel es ist, die Masern-Impfquoten zu erhöhen. Er will damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD umsetzen. Ich weiß, dass dieser Gesetzentwurf von einigen Eltern und WissenschaftlerInnen kritisiert wird. Umso gründlicher setze ich mich mit den Argumenten auseinander.

Ihre Sorgen nehme ich sehr ernst. Wir haben uns in der Vergangenheit darauf konzentriert, die freiwillige Impfentscheidung zum Beispiel durch mehr Impfaufklärung oder den Ausbau der Vorsorgeuntersuchungen und der ärztlichen Impfberatung zu fördern. Leider ist es aber so, dass Aufklärungskampagnen und Informationsangebote für Eltern in der Vergangenheit nicht ausreichend waren. Nach wie vor gibt es zum Teil erhebliche Impflücken bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Immer wieder kommt es, in jährlich schwankenden Zahlen, zu schwerwiegenden Masernausbrüchen, bei denen auch Todesfälle zu beklagen sind. Eine Masernerkrankung ist keine harmlose Kinderkrankheit. Sie ruft eine erhebliche Schwächung des Immunsystems hervor, kann schwerwiegende Folgeinfektionen mit sich bringen und im schlimmsten Fall zum Tode führen. Bereits einige Tage vor Auftreten der Erkrankung ist die Infektion hoch ansteckend, weshalb beispielsweise der Ausschluss von Erkrankten vom Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung unter Umständen zu spät kommt und deshalb nicht ausreicht. Zirkulierende Masern gefährden alle nichtgeimpften Menschen und unter ihnen vor allem diejenigen, die aus Altersgründen oder auf Grund gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können.

Die WHO hat europaweit für die ersten sechs Monate 2019 eine Verdopplung der Masernerkrankungen im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 festgestellt. Für Deutschland hat das Robert-Koch-Institut aktuelle Zahlen vorgelegt: Dort sind im ersten Halbjahr diesen Jahres bereits 450 Fälle gemeldet, ganz 2018 waren es ca. 540, 2017 über 900 (Quelle: https://www.tagesspiegel.de/wissen/90000-masernkranke-im-ersten-halbjahr... ).

Es ist wichtig, diejenigen zu erreichen, die nicht zeitgerecht impfen oder Impftermine versäumen. Gleichzeitig müssen Information und Aufklärung über die Masern-Erkrankung und die Impfung verstärkt werden, um Menschen, die einer Impfung skeptisch gegenüberstehen, stärker als bisher anzusprechen. Dazu gehört es selbstverständlich auch, Bedenken und Vorbehalte vorurteilsfrei zu prüfen und gegebenenfalls im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen. Die parlamentarischen Beratungen des Entwurfs für ein Masernschutzgesetz aus dem Bundesgesundheitsministerium beginnen im Herbst. Schon jetzt steht fest, dass es im Gesundheitsausschuss eine öffentliche Anhörung geben wird, zu der Sachverständige sowie Impfbefürworter und -gegner eingeladen werden. Es gilt, sich intensiv mit allen Argumenten und Bedenken auseinanderzusetzen. Auch eine aktuelle Stellungnahme des Deutschen Ethikrates und mit der Regelung verbundene verfassungsrechtliche Fragen sind gründlich zu beraten. Dabei darf das Ziel, bei der Bekämpfung von Masern in Deutschland einen deutlichen Schritt voranzukommen, nicht aus den Augen verloren werden.

Ich danke für Ihr Schreiben. Ihre Argumente und Fragen sind für meine persönliche Entscheidung im parlamentarischen Verfahren wichtig.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rützel

Gast schrieb am 24.09.2019 um 21:51:25

Frage an Alexander Hoffmann, CSU, MdB: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/alexander-hoffmann/question/2019-09-23/324801

Kritische Antwort:
Sehr geehrte Frau Mratry,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Stellungnahme, die Sie erwähnen, war mir noch nicht bekannt. Meine Kollegen und mich erreichen in diesen Tagen eine ganze Reihe von Stellungnahmen zum Thema Impfpflicht.

Ich sehe das Thema durchaus kritisch. Ich habe mich in der zurückliegenden Woche bereits mit mehreren Personen getroffen (im Rahmen meiner Bürgersprechstunden, aber auch bei Gesprächen am Rande von Veranstaltungen in meinem Wahlkreis), die einer Impfpflicht ablehnend gegenüberstehen. Viele ihrer Argumente sind auch stichhaltig. Daher werde ich die anstehenden parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs zum Masernschutzgesetz nicht nur genau verfolgen, sondern mich auch kritisch einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Alexander Hoffmann, MdB

Der ungeimpfte Volksschädling schrieb am 24.09.2019 um 17:51:06

Bin nicht wirklich überrascht wie der braune Dunst sog. Ausrottungs-Phantasien in den Hirnwindungen unsrer bunten Demokraten deren kompletten Verstand lahmlegt hat.


Gast schrieb am 24.09.2019 um 16:40:58

Eine Antwort des Linkenpolitikers:


Sehr geehrte Frau ,

bei dem von Ihnen zitierten Beschluss handelt es sich um einen Beschluss des Parteivorstandes, nicht der Fraktion. Allerdings unterstützt auch meine Fraktion DIE LINKE im Bundestag die Einführung einer Impfpflicht, wenn andere Maßnahmen nicht greifen.
Nach aktuellen Erhebungen ist die Impfquote noch geringer als angenommen, ein ausreichender Impfschutz - und damit der Schutz von Gesundheit und Leben vor allem derjenigen, die nicht geimpft werden können - ist deshalb nicht mehr gewährleistet.
Sie ignorieren einen ganzen Katalog in dem Papier, mit dem freiwillige Impfungen und die Stärkung von Beratung und Aufklärung vorangetrieben werden sollen, so auch den Satz vor dem von Ihnen angeführten Zitat.
Der lautet: “Eltern, die, ohne, dass eine gegenteilige medizinische Indikation oder ein ähnlicher zwingender Grund vorliegt, die Verpflichtung zur Impfung ihrer Kinder nicht umsetzen, erhalten Unterstützung durch die Gesundheits- und Jugendschutzbehörden (Gesundheitsamt, Jugendamt).
Diese Unterstützung erfolgt zunächst mittels fachlicher Beratung und aufsuchender Sozialarbeit.” Erst wenn alle diese Maßnahmen nichts bewirkt haben, muss der Staat eine Gefährdung des Kindeswohls verhindern, wie es das BGB nicht nur erlaubt, sondern sogar verlangt.
Das ist nicht “totalitär”, wie Sie es nennen, sondern das ist der Rechtsstaat, der die Rechte von Kindern leider manchmal auch gegen ihre Eltern durchsetzen muss.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Korte

soso, der Rechtsstaat muß auch mal die Kinderrechte ohne die Einwilligung der Eltern durchsetzen.
Na wenn so der Rechtsstaat der Linken aussehen soll...Himmel hilf.

Gast schrieb am 24.09.2019 um 18:02:17

und noch mal hier:

Sehr geehrte Frau .....,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Verstehen Sie mich nicht falsch - ich bin die letzte, die den nicht durchdachten Gesetzentwurf des konservativen Ministers Spahn verteidigen würde.

Aber, ich halte es für ein sensibles Thema, weil es eben Grundrechtseingriffe legitimiert und das Selbstbestimmungsrecht und elterliche Entscheidungsrechte berührt. Darüber muss kritisch diskutiert werden. Aber es sollten meines Erachtens nicht Ängste geschürt werden, die so nicht zutreffend sind.

1.) Es gibt zum einen den Unterschied zwischen Pflicht und Zwang. Die Anwendung von Zwang zur Durchführung einer Impfung wäre schlicht Körperverletzung. Es findet sich auch keine Norm in dem Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes von Jens Spahn, der die Anwendung von Zwang erlauben würde.

2.) Selbst in dem von mir kritisierten Entwurf von Jens Spahn gibt es eine Alternative zur Impfung.

Es heißt dort in dem Abschnitt, in dem es um KiTas, Kinderkrippen, Horte etc. geht:

„Folgende Personen müssen einen nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz gegen Masern ODER eine Immunität gegen Masern aufweisen.“

DIE LINKE setzt sich, anders als Minister Spahn dafür ein, dass der kollektive Schutz vor vermeidbaren Infektionen für alle auf Grundlage von transparent zustande gekommenen und nachvollziehbaren Empfehlungen erhöht wird. Wir verteidigen das Recht der Unversehrtheit und das Recht auf Schutz der Gesundheit - der eigenen und der Kinder. Wir setzen uns für scharfe Kontrollen der Pharmaindustrie ein und dafür, dass die Impfstoffe der Standardimpfungen weltweit als Commons gehandelt, also dem Profitstreben entzogen werden.

DIE LINKE setzt primär auf freiwillige Impfungen und die Stärkung von Beratung und Aufklärung.

Freundliche Grüße

Katja Kipping

ja, was denn nun? Korte so und Kipping so....

Gast schrieb am 24.09.2019 um 17:59:53

Hierzu Frau Kipping:

Sehr geehrte Frau xxxx,

vielen Dank für Ihre Fragen. Zunächst:

DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass der kollektive Schutz vor vermeidbaren Infektionen für alle auf Grundlage von transparent zustande gekommenen und nachvollziehbaren Empfehlungen erhöht wird.

Wir verteidigen das Recht der Unversehrtheit und das Recht auf Schutz der Gesundheit - der eigenen und der Kinder. Wir setzen uns für scharfe Kontrollen der Pharmaindustrie ein und dafür, dass die Impfstoffe der Standardimpfungen weltweit als Commons gehandelt, also dem Profitstreben entzogen werden.

DIE LINKE setzt primär auf freiwillige Impfungen und die Stärkung von Beratung und Aufklärung.

Das Thema Impfen bewegt viele Menschen, entsprechend viele Ängste und Falschinformationen kursieren.

Um es klar zu sagen: Sie müssen sich keine Sorgen machen, dass Ihre Kinder von der Polizei abgeholt werden oder Ihnen sogar das Sorgerecht entzogen wird. Das Grundgesetz stellt die Familie und die elterliche Sorge unter besonderen Schutz. Das Bundesverfassungsgericht hat hohe Hürden und klare Kriterien für eine Einschränkung der elterlichen Sorge benannt. Dies darf nur dann geschehen, wenn elterliche Fehlverhalten zu einer nachhaltigen Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Kindeswohls geführt hat bzw. mit ziemlicher Sicherheit führen wird. Ein Sorgerechtsentzug kann zudem nur durch ein Gericht angeordnet werden.

Bei der von Ihnen angesprochenen „Masernimpfpflicht“ handelt es sich bisher lediglich um einen Gesetzentwurf des CDU-Gesundheitsministers Jens Spahn, der bisher noch nicht in den Bundestag eingebracht und dementsprechend auch nicht behandelt wurde. Ich habe durchaus vielfältige Kritik an dem Entwurf und werde Ihn nicht gegen berechtigte Kritik verteidigen.

Aber auch in diesem Entwurf steht nichts, über den Entzug des Sorgerechts. Wie bereits oben beschrieben, wäre dies auch nicht zulässig.

Wer also Ängste schürt, wie jene, von denen Sie verständlicherweise beunruhigt sind, handelt unverantwortlich. Wer behauptet, auf Grund eines nicht zu Ende durchdachten Gesetzes von Herrn Spahn würde eine Diktatur drohen, geht es jedenfalls nicht um den Schutz der Demokratie.

Freundliche Grüße

Katja Kipping

PS: Derzeit gibt es meines Wissens keinen monovalenten Masernimpfstoff auf dem deutschen Markt. Zeitweilig konnten in Deutschland zugelassene Einzelimpfstoffe, die aber nicht in Deutschland vermarktet werden, aus dem europäischen Ausland bezogen werden. Hierzu beraten Sie sich bitte mit Ihrem Kinderarzt.

Gast schrieb am 23.09.2019 um 22:02:15

Gast schrieb am 23.09.2019 um 22:00:34

Gast schrieb am 24.09.2019 um 21:42:50

Antwort von Stephan Kühn (SPD):

Antwort von Stephan Kühn (GRÜNE)24. Sep. 2019 - 12:36
Dauer bis zur Antwort: 15 Stunden 41 Minuten
Sehr geehrte Zneyra Xanccr,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Impfpflicht bzw. zum Masernschutzgesetz.
Zunächst möchte ich voranstellen, dass das Masernschutzgesetz kein grüner Gesetzentwurf ist, sondern die große Koalition und insbesondere Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sich dafür verantwortlich zeichnen. Nach wie vor gibt es in Deutschland sowohl bei einzelnen Bevölkerungsgruppen als auch in manchen Regionen erhebliche Impflücken, d.h. die Impfquote ist nicht hoch genug, um einen sicheren Schutz der Menschen vor Masern zu gewährleisten. Gesundheitsminister Jens Spahn hat nun unter dem nicht ganz zutreffenden Label „Impfpflicht“ einen Gesetzentwurf zu einer verbindlichen Masern-Impfung für Kinder und Beschäftigte in Kitas und Schulen vorgelegt. Zum größten Problem hat er jedoch kein gezieltes Konzept: den sehr bedenklichen Impflücken bei Erwachsenen, wie auch Sie es in Ihrer Nachricht angesprochen haben. Es sind knapp 97 Prozent der Kinder einmal gegen Masern geimpft und knapp 93 Prozent haben auch die notwendige zweite Masernimpfung. Aber bei den über 30jährigen liegen die Impfquoten unter 50 Prozent. Angesichts der geringen Impfquoten bei Erwachsenen zeigt sich: Die Forderung nach einer generellen gesetzlichen Impfpflicht geht unserer Meinung nach am Kern des Problems vorbei. Sie ist außerdem kontraproduktiv, weil sie auch Menschen vor den Kopf stoßen kann, die gar keine prinzipiellen Einwände gegen Impfungen haben. Das könnte die Akzeptanz nicht nur bei Masern sondern auch bei anderen Impfungen schädigen. Wir sind der Auffassung, dass die Menschen durch Aufklärung und Informationen dazu bewegt werden können, ihren Impfschutz zu vervollständigen. Drohungen mit Sanktionen und Einschüchterung halten wir für den falschen Weg. Sie richten Schaden an und untergraben das notwendige Vertrauen der Menschen.
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat nun einen Antrag zu Masern und anderen Infektionskrankheiten beschlossen („Masern und andere Infektionskrankheiten endlich eliminieren – Solidarität und Vernunft fördern, Impfquoten nachhaltig steigern“). Unser Ziel ist es, diese Erkrankungen anders als Spahn nicht nur mit Worten sondern auch mit Taten zu besiegen. Unsere Vorschläge sind z.B. aufsuchende Impfangebote in Schulen, Kitas, Betrieben usw. und Impferinnerungen beim Aufsuchen von Ärztin oder Arzt und Krankenhaus. Wichtig wäre auch, dass Kinderärzte Erwachsene impfen dürfen. Dann können ungeimpfte Eltern sich zusammen mit ihren Kinder impfen lassen. Wir halten eine entsprechende Verankerung im SGB V für dringend erforderlich, um das bundesweit umzusetzen.
Anders als Gesundheitsminister Spahn sehen wir von einer gesetzlichen
Masern-Impfpflicht inklusive der Verhängung von Bußgeldern bei Verstoß ab.
Allerdings sprechen wir uns in unserem Antrag dafür aus, für Kinder und
Beschäftigte einen ausreichenden Impfschutz zur Voraussetzung für den Besuch
insbesondere der Kita zu machen. Uns hat das Argument insbesondere von
Eltern überzeugt, dass dadurch Kinder, die nicht geimpft werden dürfen, weil
sie noch zu jung sind oder aus medizinischen Gründen, am besten vor der
Ansteckung durch Masern geschützt werden können. Denn als Eltern hat man
auch die Verantwortung für die Gesundheit anderer Kinder zu tragen. Es geht
also nicht allein darum, wie man persönlich über seinen Körper entscheidet,
sondern es gilt auch die Entscheidung und deren Folgen für die Gesellschaft
in der man lebt zu kalkulieren. Die Masernimpfung ist ein Akt
gesellschaftlicher Solidarität.
Wir schlagen in unserem Antrag außerdem vor, dass Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten gezielt einladen, um ihren Impfschutz zu vervollständigen. Ein digitaler Impfpass soll sicherstellen, dass niemand mehr nach seinem Impfpass suchen muss und die Informationen zum Impfstatus immer aktuell sind. Eine App auf dem Smartphone könnte dann daran erinnern, dass eine Impfung fällig ist.
Für all diese Dinge ist wichtig, dass der öffentliche Gesundheitsdienst wieder gestärkt wird. Er wird seit Jahrzehnten kaputt gespart, es fehlt an Personal - Ärztinnen und Ärzte dort werden schlechter bezahlt. Doch die Gesundheitsämter in den Kommunen können am besten erkennen, wo eine problematische Impflücke besteht und wie sie gezielt angegangen werden kann. Sie kennen die Probleme und können beispielsweise gezielt in Schulen und Kitas gehen oder Impfkampagnen für Erwachsene steuern. Wir plädieren für wissenschaftsbasiertes Handeln und machen deshalb die Empfehlungen des zuständigen wissenschaftlichen Robert-Koch-Institutes des Bundes zur Grundlage unserer Position.
Weitere Infos zum Nachlesen finden sich unter:
https://www.gruene-bundestag.de/gesundheit/impfquoten-nachhaltig-steiger...

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn

Gast schrieb am 25.09.2019 um 21:56:43

Zitat Kühn: "Uns hat das Argument insbesondere von Eltern überzeugt, dass dadurch Kinder, die nicht geimpft werden dürfen, weil sie noch zu jung sind oder aus medizinischen Gründen, am besten vor der Ansteckung durch Masern geschützt werden können."
--- Wer sollen diese Kinder sein? ---
Frühchen werden gnadenlos geimpft, weil sie angeblich die Impfungen besonders gut vertragen und Frau Sabine Leidig (weiter unten) führt wie schon oft woanders gelesen aus:

„Medizinische Gründe, die gegen eine Impfung sprechen, gibt es nur sehr wenige. Bei den vermeintlichen „Impfunverträglichkeiten“, die gegen Masern-Impfungen angeführt werden, handelt es sich in der Regel nicht um „Unverträglichkeiten“, sondern um normale und natürliche Reaktionen des Körpers auf den Lebendimpfstoff, der abgeschwächte Krankheitserreger enthält, die die Krankheit in einer abgeschwächten Form simulieren sollen. Um die gewünschte protektive, zukünftig schützende Immunantwort auszulösen, wird dabei in das Immunsystem eingegriffen, das dann entsprechend reagiert.
Dabei können, …, natürlich auch unerwünschte Effekte auftreten. Diese reichen von vorübergehenden und harmlosen Lokalreaktionen wie Schmerzen, Rötungen oder Schwellungen im Bereich der Injektionsstelle bis hin zu systemischen Reaktionen in Form von Übelkeit, Kopfweh oder kurzfristigen Fieberschüben. Auch Kinder, die unter Allergien leiden, können und sollten geimpft werden, allenfalls dann wenn eine schwere Allergie gegen eine im Impfstoff selbst enthaltene Substanz vorliegt, wären dazu zusätzliche besondere Schutzmaßnahmen geboten.“
Und wenn das nicht schon schlimm genug ist führt sie noch aus:
„Auch für chronisch kranke Kinder ist eine Impfung sinnvoll, weil natürlich gerade diese Gruppe durch eine Maserninfektion zusätzlich besonders gefährdet wäre.“

Willkommen in der schönen heilen Impf-Welt von Frau Leidig und ihren Kollegen. Todesfälle durch Enzephalitis, anaphylaktischen Schock, Schlaganfall usw. werden einfach ausgeblendet. Besondere Schutzmaßnahmen? Defibrillator gefolgt von künstlicher Koma-Behandlung?

Gast schrieb am 23.09.2019 um 21:54:24

Jens Spahn zu Gast im Berliner Salon des RND, https://www.youtube.com/watch?v=vLxq5zoUauc, ab Minute 41:10...

Impfpflicht mal kurz 30 Sekunden erwähnt...

Gast schrieb am 25.09.2019 um 10:33:22

Herr Spahn will mit seinem Zwangsgesetz die Masern ausrotten, also der Ursünde an den Kragen gehen? Wenn die Masern nur von Mensch zu Mensch übertragen werden, dann ist das Masernvirus, wie auch schon das historische Pockenvirus die innewohnende Erbsünde des Menschengeschlechts. Und bei jeder neuen Geburt, tritt auch diese Erbsünde, dieses Masernvirus wieder zutage. Ja wie will der Herr Spahn dieses Masernvirus denn ausrotten? Will er jeden neuen Erdenbürger mit Quecksilber und anderen giftigen Substanzen mit Hilfe der Impfspritze desinfizieren und rein machen und somit diese innewohnende Erbsünde austilgen? So ähnlich wie es die Kammerjäger zur Schädlingsbekämpfung mit Nagern und Insekten machen.


Die Tilgung der Erbsünde

Aus der beiliegenden Doktorarbeit von 1835 ist auf Seite: 5 / § 5 zu entnehmen, dass die Pocken eine Erbsünde unserer Voreltern sind.

Auf Seite: 18 / § 28 werden die Zustände von Gesundheit und Krankheit definiert. Hier wird auch erläutert, dass der Geimpfte im Zustand der Kränkelung verharren muss um vor Ansteckung geschützt zu sein.

Ivan Illich schreibt in seinem Buch, die Nemesis der Medizin von einer neuen Priesterschaft, die sich im Zuge der Säkularisation gebildet hat.

Die staatlich organisierten Ärzte bilden diese neue Priesterschaft. Vor allem die verbeamteten Impfärzte verkörpern diese gemeingefährliche säkulare Priesterschaft mit ihrer unseligen Staatsreligion, der gescheiterten Impfhypothese, die vor allem bei der Pockenimpfung und der BCG-Impfung nur Zerstörung und Verluste eingebracht hat.

Das seelenlose Staatskonstrukt äfft der christlichen Kirche die Erbsünde nach, um gewaltsam Zugang zum Leben der jungen Generation mittels der Impfgesetze zu erlangen. Die Kirche tauft mit Wasser, der Staat begrüßt und empfängt die neuen Erdenbürger mit der Giftspritze, der Impfspritze, mit seiner medizinischen, säkularen, unheilbringenden Staatsreligion.

Viele historische Dokumente beweisen den mittelalterlichen Klamauk der Impfung, der bis heute mit einer Brachialgewalt aufrechterhalten wird. Gaukler und Narren haben bis heute überlebt um das Volk auch in Zukunft mit ihren Taschenspielertricks, die sich auch in Impfungen äußern, an der Nase herumführen zu können.


Seite: 5 / § 5

https://books.google.de/books?id=8P5aAAAAcAAJ&hl=de&pg=PA5#v=onepage&q&f=false

Seite: 18 / § 28

https://books.google.de/books?id=8P5aAAAAcAAJ&hl=de&pg=PA18#v=onepage&q&f=false

Die Nemesis der Medizin / Ivan Illich

https://books.google.de/books?id=fXbtS9GI65wC&lpg=PP1&hl=de&pg=PP1#v=onepage&q&f=false





Gast schrieb am 25.09.2019 um 12:49:14

Im MMR-Impfstoff ist weder Quecksilber noch Aluminium enthalten. Ich glaube nicht, dass eine solche Argumentation zielführend ist, wenn es um die Abwendung der Impfpflicht geht.

Gast schrieb am 25.09.2019 um 14:36:47

Dafür sind andere schädigende Wirkverstärker in den Impfungen enthalten. In manchen Impfspritzen kommen Krebszellen vor. Keiner kann feststellen was für Gifte letztendlich in den Impfspritzen, auch die der Masernimpfspritze enthalten sind. Der Normalbürger hat weder eine Ausbildung noch ein Labor zum Überprüfen der Inhaltsstoffe. Auch Herr Spahn hat keine Ahnung und Frau Merkel auch nicht, was für Schwermetalle, Viren und Bakterien in allen möglichen Impfspritzen enthalten sind. Kein Politiker wird das je erfahren, was die Quacksalber alles zusammenpfuschen.

Zielführend zur Abwendung der Impfpflicht ist aber die Tatsache, dass jede Impfung eine künstliche Krankmachung eines gesunden Organismus, eines gesunden Kindes ist. Und diese Tatsache der absichtlichen Schädigung beschreibt der § 28 der genannten Doktorarbeit.

https://books.google.de/books?id=8P5aAAAAcAAJ&hl=de&pg=PA18#v=onepage&q&f=false


Ebenfalls beschreibt der § 68 eine Wertminderung, die durch die Impfung gesetzt wird. Beim Menschen wird ebenfalls durch das Impfen eine Wertminderung erzeugt.

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/media/27B66EEC91D160D665BC0CF24A477C99/bgbl155s0001_31761.pdf


Im Tuberkulose-Jahrbuch von 1961 wird auf der Seite 16 beschrieben, dass sich die BCG-Keime vermehren müssen, damit ein ausreichender Impfschutz eintreten kann. Das ist ebenfalls eine absichtliche Krankmachung!

https://books.google.de/books?id=Nx6qBgAAQBAJ&lpg=PA97&dq=tuberkulosejahrbuch%201961&hl=de&pg=PA16#v=onepage&q&f=false


Die Quintessenz des gesamten Impfgeschäfts, früher und heute, ist die absichtliche Krankmachung eines gesunden menschlichen Körpers, eines gesunden Kindes. Mit oft tödlichen und irreparablen Impfschäden.


Das sind gefährliche und schwere Körperverletzungen!

https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrliche_K%C3%B6rperverletzung_(Deutschland)

https://de.wikipedia.org/wiki/Schwere_K%C3%B6rperverletzung_(Deutschland)


Diese Tatsache sollte ausreichen um eine Zwangsimpfung abzuwehren.


Da aber die meisten Politiker gekaufte Statisten sind, werden sie erstrangig darauf bedacht sein, in der Partei bleiben zu können um auch weiterhin in den Genuss der üppigen Diäten zu kommen. Die hohen Diäten, Besoldungen und Pensionen sind das Problem dieser Impfmisere. Geld verdirbt die Charaktere.




Gast schrieb am 25.09.2019 um 18:20:03

Leider glaube ich kaum, dass eine einzige Dissertation von 1835 in der heutigen Wissenschaft große Beachtung finden wird. Vieles wurde gegenüber damals inzwischen widerlegt. Und so wird es auch in 100 Jahren wieder sein.

Gast schrieb am 30.09.2019 um 01:49:56

in einer echten Wissenschaft wird sie selbstverständlich Beachtung finden.
Eine echte Wissenschaft versucht, diese Ergebnisse zu überprüfen.
Eine Disziplin, die das nicht tut, ist nicht wissenschaftlich.
Die medizinische Ausbildung ist keine Wissenschaft, sondern eine Glaubenslehre.
Dem Guru hinterhertrotten und das tun, was alle anderen auch tun - das ist die heutige Medizin.
Nichts ist das Wissenschaft. Die Unfallmedizin nehme ich mal aus.

Gast schrieb am 26.09.2019 um 09:18:51

Aber Fakt bleibt doch, dass jede Impfung definitiv eine schädigende Wirkung auf einen gesunden Organismus ausübt. Dass eine Impfung eine Krankmachung darstellt und somit ein kriminelles Verbrechen ist. Die Dissertation von 1835 ist wertvoll, denn in ihr wird die Impfhypothese erklärt, so offen redet heute kein Staatsmediziner mehr.

Aber auch 115 Jahre später im Jahr 1950 offenbart eine Medizinalbeamtin das Wesen der Impfung. Die Staatsmedizin schafft bei diesen Impfversuchen durch die Impfung eine gewollte allergische Reaktion, also auch eine irreparable Autoimmunerkrankung.

(Seite 139 / BCG-Schutzimpfung)

https://books.google.de/books?id=D7F6DwAAQBAJ&lpg=PA134&dq=bcg%20prim%C3%A4rkomplex&hl=de&pg=PA139#v=onepage&q&f=false

Diese staatsmedizinisch gesetzte allergische Reaktion, diese vorgenommene Impfung hatte die Kraft ein ganzes Schultergelenk zu zerstören.

(Seite 232 / Osteologie aktuell VIII: 3-D-Bildverarbeitung, Neue Untersuchungstechniken)

https://books.google.de/books?id=49OEBwAAQBAJ&lpg=PA232&ots=bEtzbeWoLG&dq=zerstörung+des+rechten+proximalen+humerus++bei+einem+1+jahre&hl=de&pg=PA232#v=onepage&q&f=false

Da viele Theorien im Laufe der Zeit widerlegt werden, ist es sehr wahrscheinlich, dass in 50 Jahren auch die Masernimpfung als wertlos und unnütz verworfen wird.

Dürfen Eltern durch eine Zwangsimpfung dazu gezwungen werden, ihren Nachwuchs als Versuchskaninchen der Staatsmedizin zum Austesten von medizinischen Maßnahmen, der dubiosen Impftheorie zu opfern?

Deshalb ist es schwer kriminell eine Zwangsimpfung zu installieren. Impfungen müssen immer über ein paar Generationen hinweg ausprobiert werden, das war bei der gescheiterten Pockenimpfung der Fall, die im 18. Jahrhundert in Europa diktatorisch salonfähig gemacht wurde und die BCG-Impfung wurde auch fast über drei Generationen hinaus ausgetestet, bis sie dann schließlich 1998 als gescheitert zugegeben und eingestellt wurde.

Zu diesen Impfversuchen werden vornehmlich immer die kleinen Kinder missbraucht, auch aus dem ganz einfachen Grund heraus, sie können sich über etwaige gesetzte Impfschäden nicht äußern. Auch das ist ein schweres kriminelles Vergehen, das endlich an den Pranger gehört!
Der Nürnberger Kodex von 1947 spricht eine ganz andere Sprache, wie mit medizinischen, auch mit Impfversuchen umzugehen ist.




Gast schrieb am 29.09.2019 um 10:04:40

Auch auf diese Art und Weise wurden in Deutschland Menschenversuche ausgeheckt und geltende Gesetze gebrochen.

Auf der Seite: 166 in dem Buch: Pocken und Pockenschutzimpfung von 1949 wird aus dem Bauch heraus über die in Angriff zu nehmenden Menschenversuche beraten und entschieden. Die Staatsmedizin ist sich einig darüber, dass auch bei einer latenten tuberkulösen Erkrankung die Pockenimpfung verabreicht werden darf.

Das bedeutet, dass in der Regel eine Woche nach der Geburt die Babys mit dem menschlichen Tuberkuloseerreger per Impfspritze auf staatliche Gewalt hin irreparabel latent Tuberkulose-Positiv gemacht wurden und später noch zusätzlich die gesetzliche Pockenzwangsimpfung erhielten. Die BCG-Impfung geschah oft auch hinterrücks ohne das Wissen der Eltern, das sind eindeutige nachkriegszeitliche staatsmedizinische Verbrechen und Menschenversuche.

Diese Beratschlagung fand ein paar Jahre nach der Installation des Nürnberger Kodex von 1947 statt, in dem Menschenversuche von den Alliierten ausdrücklich verboten wurden.

Zudem haben die Staatsmediziner nicht nur den Nürnberger Kodex von 1947 gebrochen, der ausdrücklich Menschenversuche verbietet, sondern auch noch gegen ein kaiserliches Gesetz verstoßen, sie haben den Paragraphen 12 der Instruction für die Impfärzte vom 08. April 1874 aus dem Bauch heraus ausgehebelt.

Man muss wissen, dass die gesetzliche Pockenzwangsimpfung bis in die 1970er Jahre hinein auf dem Reichsimpfgesetz von 1874 ihre mehr schlechte als rechte Daseinsberechtigung hatte, also galten auch bis dahin die strengen Auflagen für eine Impfuntauglichkeit, die eben auch eine latente Tuberkulose beinhaltet, initiiert auch durch die BCG Impfung.

Das Impfgeschäft in Deutschland ist äußerst suspekt, man tut gut daran die ganze Chose penibel zu hinterfragen und selbständige Ermittlungen gegen dieses verbrecherische staatsmedizinische Gebaren aufzunehmen.


Pocken und Pockenschutzimpfung von 1949 / Seite: 166

https://books.google.de/books?id=XkazBgAAQBAJ&lpg=PA167&dq=vollzugsvorschrift%204%20april%201934%20%C2%A7%204&hl=de&pg=PA166#v=onepage&q&f=false


Instruction für die Impfärzte / Seite: 188 bis 190
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen

https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11309171_00210.html


Der menschliche Tuberkuloseerreger in der BCG-Impfspritze.
Begründungspapier zur Einstufung von Mycobacterium bovis
in Risikogruppe 3 nach Biostoffverordnung.
Pathovarietäten / Seite: 1

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBA/pdf/Mycobacterium-bovis.pdf?__blob=publicationFile&v=2


Pockenimpfung - Beipackzettel
Kontraindikation für eine Pockenimpfung:
Verdacht auf Infektionen, dazu zählt auch die Tuberkulose / BCG Infektion.

https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/fachkreise/impfcd/02-g-zusammenfassung-bavarian.pdf;jsessionid=CA9841725A375881FDC98D05E4CEC84B.1_cid344?__blob=publicationFile&v=1


Die Komplikationen nach einer BCG-Impfung
Buch: Lungentuberkulose
Seite: 328

https://books.google.de/books?id=0NynBgAAQBAJ&lpg=PA201&dq=bcg%20impfung%201969%20bundeswehr&hl=de&pg=PA328#v=onepage&q=impfung&f=false



Gast schrieb am 25.09.2019 um 15:37:23

Berichtigter PDF-Verweis zum Kommentar vom: 25.09.2019 um 14:36:47

Ebenfalls beschreibt der § 68 eine Wertminderung, die durch die Impfung gesetzt wird. Beim Menschen wird ebenfalls durch das Impfen eine Wertminderung erzeugt.

http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl155s0001.pdf

Bundesgesetzblatt Teil I
Bonn, 7. Januar 1955 / Nr. 1


Gast schrieb am 23.09.2019 um 20:54:27

So, nachdem jetzt am 20.09.2019 die Stellungnahme des Bundesrats zum Kabinettsentwurf des Masernschutzgesetzes erfolgt ist, geht's jetzt dann im Bundestag zur Sache.

Die entsprechende Drucksache wurde heute online gestellt: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/134/1913452.pdf

Gegenäußerung zur Bundesrat-Stellungnahme seitens der Bundesregierug existiert noch nicht.

Der Bundespräsident hat den Entwurf erhalten.

Gast schrieb am 24.09.2019 um 06:27:20

Sorry, der Bundestagspräsident, nicht der Bundespräsident...

Gast schrieb am 23.09.2019 um 20:39:06

Gast schrieb am 23.09.2019 um 20:36:06

schrieb am 23.09.2019 um 17:09:07

Beste Seite im Netz:
https://impf-report.de
(Test, ob die Links jetzt ordentlich kommen)

Gast schrieb am 23.09.2019 um 19:13:53

@Hans Tolzin: Was ist denn das Problem mit den HTML-Links? Kann ich Ihnen meine Hilfe anbieten?

Gast schrieb am 23.09.2019 um 18:40:35

Nein bei mir kommt die Seite nicht ordentlich.

schrieb am 23.09.2019 um 18:47:54

Der programmierer ist schon dran.

Gast schrieb am 24.09.2019 um 05:29:44

Zur Info:

- die Links werden jetzt nicht mehr in neuen Tabs geöffnet
- viele fehlerhafte Links könnten sich u.U. negativ auf das Ranking in Google auswirken
- Links in neuen Kommentaren funktionieren wieder
- bei einigen alten Kommentaren befindet sich HTML-Code im Link-href, so dass die Links weiterhin defekt sind
- die öffnenden und schließenden BB-url-Tags werden teilweise nicht in HTML übersetzt und stehen dann im Klartext der Kommentare
- war zuvor auch schon: unter bestimmten Umständen wird das HTML-br-Tag an die URLs angehängt, wodurch Links ebenfalls fehlerhaft werden

Gast schrieb am 23.09.2019 um 14:47:38

Gast schrieb am 26.09.2019 um 19:34:56

Antwort von Daniela Ludwig (CSU):

elen Dank für Ihre Fragen über Abgeordnetenwatch.
Ich habe mich hier ja schon öfter zum Thema Masernimpfpflicht geäußert und geschildert, warum ich dafür bin. Auch darüber hinaus setze ich mich dafür ein, dass Schutzimpfungen flächig mehr Akzeptanz finden und angenommen werden.
Ausreichend begründet sehe ich dies unter anderem dadurch, da für Masern-, aber auch für Mumps-, Röteln- sowie Varizelleninfektionen und deren Komplikationen keine spezifische Therapie zur Verfügung stehen und diese bei Komplikationen bis zum Tod führen können. Fest steht nämlich, dass Masern zu den ansteckendsten Viruserkrankungen überhaupt gehört und durch Tröpfcheninfektion (Niesen, Sprechen) übertragen wird.
Somit kommt der Prävention durch Schutzimpfung überragende Bedeutung zu.
Daher gilt es, die sog. „Herdenimmunität“ zu stärken. Dies gilt auch insbesondere vor dem Hintergrund des Schutzes von Menschen, die aus verschiedenen (medizinischen) Gründen nicht selbst aktiv geimpft werden können: Neugeborene bis 9 Monate, ältere (multimorbide) Menschen, chronisch Erkrankte, Schwangere. Diesen Menschen gilt unsere gemeinsame Verantwortung.
Diesen Menschen gilt unsere gemeinsame Verantwortung, denn nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts können insgesamt ca. zwei Prozent der Bevölkerung (d. h. ca. 1,7 Millionen Menschen) nicht selbst gegen Masern geimpft werden und sind auf hohe Impfquoten in ihrer Umgebung angewiesen.
Auch ich empfehle Ihnen daher einen link:
https://www.cducsu.de/spezial/faktencheck-masern-impfpflicht

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig, MdB

Gast schrieb am 23.09.2019 um 14:46:16

Frage an Ulrike Bahr (SPD, MdB):

Sehr geehrte Frau Bahr,

ich bin Vater eines dreijährigen Kindes. In der Geburtsvorbereitung wurde das Thema Impfen in der Gruppe kurz angesprochen. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich mich mit dem Thema noch nicht auseinandergesetzt.
Das wollte ich - wie es bei verantwortungsvollen zukünftigen Eltern selbstverständlich sein sollte - ändern. Ich bin allgemein nicht der Typ Mensch, der einfach dem Strom folgt, ohne sich vorher ein unvoreingenommenes Bild der Materie gemacht zu haben.

So war meine erste Anlaufstelle das Internet, wo ich auf sehr unterschiedliche Quellen gestoßen bin. Mein gesunder Menschenverstand gibt mir die Möglichkeit, die erlangten Informationen zu validieren und zu filtern. So bin ich auf Informationen absoluter Impfgegner gestoßen, die selbst die Existenz des Masernvirus bezweifeln und Impfungen allgemein verurteilen. Diese Informationen konnte ich schnell als verschwörungstheoretisch, unwissenschaftlich und nicht bewiesen wieder vergessen. Auf der anderen Seite bin ich natürlich auf die Informationen der STIKO und der BZgA aufmerksam geworden. Die Informationen dort waren mir zu knapp und zu einfach gehalten, eine Abwägung von Pro&Contra habe ich vergeblich gesucht. So manche Information empfand ich eher als propagandistisch und getrieben von der Pharmaindustrie.

Letztlich vermisste ich auf beiden Seiten - sowohl bei den Impfbefürwortern als auch bei den Impfgegnern - den Blick über den Tellerrand hinaus. Eine zu einseitige Darstellung finde ich verdächtig.
Denn in allem steckt ein Fünkchen Wahrheit. Ich musste mich also weiter auf die Suche nach neutralen Informationen begeben, die ich dann in diversen Büchern fand. Diese Bücher wurden alle von approbierten, promovierten Ärzten geschrieben und sie beleuchten Pro&Contra gleichermaßen, so dass ich als Elternteil mit meiner Frau gemeinsam Nutzen und Risiken einer jeden Impfung individuell abwägen konnte. Auf den Websites des RKI habe ich mich über die in meiner Region gemeldeten Erkrankungen informiert, auch über deren Altersgruppen. Auf den Websites des PEI habe ich mir die Meldungen von Verdachtsfällen unerwünschter Wirkungen von Impfungen angesehen.

Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchen beim Kinderarzt hatte ich die Möglichkeit, mit meinem Kinderarzt ergebnisoffene Gespräche, beispielsweise über das Ob&Wann, zu führen. Von vielen Eltern aus der Geburtsvorbereitungsgruppe war zu hören, dass wirkliche Aufklärungsgespräche nicht stattfinden, man sogar böse angeschaut oder weggeschickt wurde, wenn man von den STIKO-Empfehlungen abwich. Ich fragte meinen Kinderarzt nach weiteren Informationsquellen. Die empfohlenen Fächer wie Mikrobiologie, Infektiologie und Epidemiologie habe ich mir autodidaktisch angeeignet, was zugegebenermaßen schon medizinische Vorkenntnisse und starkes Interesse vorausgesetzt hat.

Ich habe mir die Fachinformationen zu den Impfstoffen durchgelesen. Ich war auf Elternstammtischen und Vorträgen. Nur eines suche ich
vergeblich: wissenschaftliche randomisierte placebokontrollierte Doppel- oder Dreifachblindstudien, die unabhängig, also nicht von der Pharmaindustrie gesponsort oder durchgeführt wurden und zweifelsfrei die Wirkung und Sicherheit belegen. Das ist traurig. Was ich ebenfalls vermisse ist eine neutrale Berichterstattung in den öffentlich-rechtlichen Medien.

Und so kommt es, dass ich mich gegen diese geplante Impfpflicht mit Händen und Füßen wehren muss. Es gab Petitionen, Demonstrationen, Stellungnahmen von Experten. Blieb das bisher alles ungehört? Muss erst das Bundesverfassungsgericht angerufen werden? Kennen Sie die Stellungnahme der Ärzte für individuelle Impfentscheidung? Gerne kann ich Sie Ihnen zusenden.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und würde mich über eine Antwort freuen.


Mit freundlichen Grüßen


Antwort:

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Mail. Ihre Bedenken nehme ich sehr ernst. Der Deutsche Bundestag wird die parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Masernschutzgesetzes der Bundesregierung im Herbst aufnehmen und sich intensiv mit den Regelungen des Gesetzentwurfes auseinandersetzen. Wir werden dazu voraussichtlich im Oktober eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss durchführen und die auch von Ihnen angesprochenen Fragen zum Nutzen-Risiko-Verhältnis mit den Expertinnen und Experten, beispielsweise vom Robert-Koch-Institut oder dem Paul-Ehrlich-Institut, beraten. Auch die Impfkritiker*innen werden zu Wort kommen. Erst dann wird der Bundestag entscheiden.

Obwohl ich prinzipiell auf den Nutzen von Impfungen vertraue (schauen Sie einfach nur unsere gestiegene Lebenserwartung verglichen mit Zeiten vor der Einführung von Impfungen an!), kann eine Impfpflicht nur das letzte Mittel sein. Darum werden wir genau hinsehen und nachfragen. Es gibt allerdings alarmierende Zahlen der WHO über den Anstieg von Masernfällen in Europa und der Welt, wenn auch (noch) nicht in Deutschland (https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/masern-who-2019-1.4562533).

Die von Ihnen verlangten Doppelblindstudien sind bei Impfungen gegen potenziell lebensbedrohliche Krankheiten aus ethischen Gründen nicht vertretbar. Stellen Sie sich vor, Sie lassen sich oder Ihr Kind im Rahmen einer solchen Studie impfen und wissen gar nicht, ob Sie einen Impfstoff oder ein Placebo bekommen haben. Wenn dann die Krankheit ausbricht, können Sie sich selbst nur viel Glück wünschen. Andererseits wissen Sie auch nicht, ob Sie im Laufe Ihres Lebens überhaupt mit dem Krankheitserreger konfrontiert werden. Bei Impfungen reicht es darum aus, dass die Wirkung des Impfstoffs wissenschaftlich erklärbar und praktisch erwiesen ist.

Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Bahr

Gast schrieb am 25.09.2019 um 01:31:34

Ich würde gerne von ihr wissen ob Sie es ethisch findet, dass solche grausame Taten mit Tieren gemacht werden? Bitte frage Sie das

https://www.sueddeutsche.de/wissen/pharmaindustrie-das-schmutzige-geschaeft-mit-dem-blut-ungeborener-kaelber-1.2602820

Ist wirklich sehr traurig, dass die Menschen diese Clowns gewählt haben und es wird immer unterhaltsamer.


Gast schrieb am 25.09.2019 um 18:27:13

Die Menschen sind letzten Endes wir alle. Jeder einzelne sollte in Zukunft alles kritisch hinterfragen und dafür kämpfen, dass es mehr Mitspracherecht und Demokratie gibt und nicht zulassen, dass letztere abgebaut wird. Lasst uns JETZT damit beginnen. Greifen wir also JETZT selbst zum Stift und äußern unseren Unmut - sachlich, höflich und in sauberem Deutsch.

Der ungeimpfte Volksschädling schrieb am 24.09.2019 um 10:48:12

Hirngewaschenes Mainstream- Viren-Nach-Geplapper.
Gegen Mykotoxikosen verursacht von Alternaria, Cladosporium, Penicillium ,Fusarien , Aspergillen und Stachybotrys Sporen
kann man nicht impfen. Bis zu 30% der weltweiten Ernte ist davon betroffen. Die Toxine sind zwangsläufig in der zubereiteten Nahrung enthalten und sie sind in der Luft werden daher auch inhaliert, durchdringen sogar die Haut. Diese Fakten werden verschwiegen. Kleinkinder neigen schneller zu Vergiftungserscheinungen wegen der hohen Stoffwechsel
Leistung. Zuerst kommt die Vergiftung und Immunsuppression
alles andere ist sekundär und somit ursächlich bedeutungslos.

Darian schrieb am 23.09.2019 um 21:09:57

Dieses ewige "ist ethisch nicht vertretbar"... was ist bei Studien zu Krebsmedikamenten, die potentiell lebensrettend oder -verlängernd sein könnten? Wie ethisch ist es da vertretbar, Patienten in dem Glauben zu lassen, sie hätten eventuell das echte Medikament bekommen und dabei gab es nur das Placebo? Da geht es ggf. wirklich um Leben und Tod.

Gast schrieb am 28.09.2019 um 19:26:56

Antwort von Michael Roth (SPD):

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Entwurf für ein Masernschutzgesetz, über das wir in Kürze abstimmen werden.

Wir haben mit dem Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Die Verbesserung der Impfprävention ist ein wichtiges gesundheitspolitisches Vorhaben, neben zahlreichen weiteren, zu denen wir in dieser Legislaturperiode bereits Gesetze auf den Weg gebracht haben. Alle Vorhaben und Initiativen dienen dem Ziel, die Qualität der medizinischen Versorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern und damit letztlich auch Behandlungsfehler zu vermeiden. Wir beschäftigen uns also bei weitem nicht nur, aber eben auch mit dem Thema Impfen.

Es ist zynisch, Todesfallzahlen gegeneinander aufzuwiegen. Die individuelle Entscheidungsfreiheit muss dort ihre Grenze finden, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet sind und andere geeignetere Mittel nicht zur Verfügung stehen. Von einer Masernerkrankung sind besonders häufig Kinder in den ersten beiden Lebensjahren betroffen. Sie tragen auch ein erhöhtes Risiko dafür, dass eine Maserninfektion zu schwerwiegenden Komplikationen führt und müssen besonders häufig wegen einer Masern-Erkrankung stationär behandelt werden. Durch eine vorübergehende Immunschwäche kommt es nach einer Masernerkrankung zu anderen Erkrankungen wie z.B. Durchfall, Mittelohrentzündung, Hörschäden, Lungenentzündung und Gehirnentzündung. Bei 10 von 10.000 Masern-Erkrankten entwickelt sich in Folge der Erkrankung eine Gehirnentzündung, etwa zwei bis drei Betroffene behalten schwere Schäden wie geistige Behinderungen und Lähmungen zurück.

Gegen die Masern-Erkrankung selbst gibt es keine Behandlung. Masern sind extrem ansteckend. Ohne Impfschutz infizieren sich etwa 95 von 100 Menschen, wenn sie Kontakt zu einem Erkrankten hatten. Sowohl für den individuellen Schutz jeder und jedes Einzelnen als auch für den Gemeinschaftsschutz zugunsten von Menschen, die nicht geimpft werden können, brauchen wir eine ausreichende Masern-Impfquote.

In der Europa-Region der WHO sind die Masernfälle zuletzt stark angestiegen. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 30. Juni 2019 berichteten 49 der 53 Länder der Region zusammen über 174 000 Masernfälle und über 100 masernbedingte Todesfälle. Vier Länder in der Europaregion der WHO haben ihren Masern-Eliminierungsstatus verloren: Albanien, Griechenland, Tschechien und das Vereinigte Königreich. Weltweit haben sich die Masernfälle 2019 vervierfacht.

Unser Ziel ist es, Masern in Deutschland zu überwinden und in Europa weiter einzudämmen. Dazu brauchen wir eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Bei Kindern vor dem Schuleintritt erreichen wir mit der ersten Masernimpfung deutschlandweit zwar 97 Prozent, aber schon hier gibt es deutliche regionale Unterschiede. Zweimal gegen Masern geimpft sind nur noch 93 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger.

Eine Maserimpfpflicht kann helfen, Impflücken zu schließen. Manche mögen diesen Schritt als Bevormundung empfinden, aber es geht hier nicht nur um dem Schutz jedes Einzelnen, sondern um den Schutz der gesamten Bevölkerung. Ein ausreichender Impfschutz kann unnötiges Leid vermeiden.

In der Tat gibt es in Deutschland derzeit keinen zugelassenen Einfach-Impfstoff gegen Masern. Wir werden uns im parlamentarischen Verfahren damit auseinandersetzen müssen, was das für die beabsichtigte Masern-Impfpflicht bedeutet. Impfstoffe werden wie alle anderen Arzneimittel in Deutschland durch den jeweiligen Hersteller und nicht etwa das Bundesgesundheitsministerium in den Verkehr gebracht. Es kommt also darauf an, ob und wann ein Hersteller die Zulassung für einen Einfach-Impfstoff gegen Masern bei der zuständigen Arzneimittelbehörde beantragt und erhält.

Die verfügbaren Kombinationsimpfstoffe sind wirksam und gut verträglich. Von 10.000 Geimpften entwickeln etwa 500 bis 1.500 allgemeine Beschwerden wie leichtes bis mäßiges Fieber, Kopfschmerzen, Mattigkeit oder Magen-Darm-Beschwerden. Bei etwa 500 Geimpften entwickelt sich an der Einstichstelle in den ersten drei Tagen nach der Impfung eine Rötung oder Schwellung. Etwa 10 Tage nach einer MMR-Impfung bekommen 200 bis 500 von 10.000 Geimpften für wenige Tage einen masernähnlichen Hautausschlag, der auch "Impf-masern" genannt wird. Dieser kann mit mäßigem Fieber einhergehen. Impfmasern sind nicht ansteckend. Nach einer MMR-Impfung tritt extrem selten, in weniger als 1 von 10.000 Fällen, eine allergische Reaktion auf.

Niemand bestreitet, dass eine Masernimpfung eine unerwünschte Reaktion oder Nebenwirkung zur Folge haben kann. Das Risiko einer schwerwiegenden Komplikation im Zusammenhang mit einer Masernimpfung ist aber sehr gering, im Gegensatz zum Risiko, ungeimpft schwer an Masern zu erkranken.

Unser Ziel ist es, einen besseren individuellen Schutz insbesondere von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden können, sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen.

Der Deutsche Bundestag wird die parlamentarischen Beratungen zum Entwurf eines Masernschutzgesetzes der Bundesregierung im Herbst aufnehmen und sich intensiv mit den Regelungen des Gesetzentwurfes auseinandersetzen. Wir werden dazu voraussichtlich im Oktober eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss durchführen und die auch von Ihnen angesprochenen Fragen zum Nutzen-Risiko-Verhältnis mit den Expertinnen und Experten, beispielsweise vom Robert-Koch-Institut oder dem Paul-Ehrlich-Institut, beraten.

Ich stimme Ihnen zu, dass wir weiterhin deutlich mehr Information und Aufklärung über die Masern-Erkrankung und die Impfung brauchen, um Menschen, die einer Impfung skeptisch gegenüberstehen, stärker als bisher anzusprechen. Dazu enthält der Gesetzentwurf konkrete Regelungsvorschläge.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Roth

Gast schrieb am 23.09.2019 um 14:48:22

Antwort von Sabine Leidig (Die Linke):

Sehr geehrte Frau Schmidt,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, mit der Sie sich gegen eine Impfpflicht aussprechen. Gerne kann ich Ihnen mitteilen, dass auch unsererseits eine Impfpflicht nicht präferiert wird. Gleichwohl möchte ich, um jedes Missverständnis auszuschließen, klar festhalten, dass wir Impfungen für sehr sinnvoll erachten. Aus unserer Sicht gibt es keinen plausiblen Grund, sich einer Impfung zu verweigern. Der beste Schutz gegen die große Ansteckungsgefahr bei Masern ist, sich selbst und gegebenenfalls seine Kinder impfen zu lassen. Das verhindert zu nahezu 100 Prozent eine Erkrankung.

Nach den bisherigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut sollte eine solche Schutzimpfung bei Kleinkindern in der Regel ab dem 11. Lebensmonat erfolgen. Dabei erfolgen die Erstimpfung zwischen dem 11. und dem 15. Lebensmonat und die unbedingt notwendige Zweitimpfung frühestens vier Wochen nach der Erstimpfung und spätestens bis zum 24. Lebensmonat. Erst nach dieser Doppelimpfung besteht ein vollständiger Impfschutz.

Medizinische Gründe, die gegen eine Impfung sprechen, gibt es nur sehr wenige. Bei den vermeintlichen „Impfunverträglichkeiten“, die gegen Masern-Impfungen angeführt werden, handelt es sich in der Regel nicht um „Unverträglichkeiten“, sondern um normale und natürliche Reaktionen des Körpers auf den Lebendimpfstoff, der abgeschwächte Krankheitserreger enthält, die die Krankheit in einer abgeschwächten Form simulieren sollen. Um die gewünschte protektive, zukünftig schützende Immunantwort auszulösen, wird dabei in das Immunsystem eingegriffen, das dann entsprechend reagiert.

Dabei können, wie bei jeder anderen Medikation, natürlich auch unerwünschte Effekte auftreten. Diese reichen von vorübergehenden und harmlosen Lokalreaktionen wie Schmerzen, Rötungen oder Schwellungen im Bereich der Injektionsstelle bis hin zu systemischen Reaktionen in Form von Übelkeit, Kopfweh oder kurzfristigen Fieberschüben. Auch Kinder, die unter Allergien leiden, können und sollten geimpft werden, allenfalls dann wenn eine schwere Allergie gegen eine im Impfstoff selbst enthaltene Substanz vorliegt, wären dazu zusätzliche besondere Schutzmaßnahmen geboten.

Auch für chronisch kranke Kinder ist eine Impfung sinnvoll, weil natürlich gerade diese Gruppe durch eine Maserninfektion zusätzlich besonders gefährdet wäre.

Sabine Leidig, MdB
Koordinatorin „Plan-B für sozialökologischen Umbau“ / Beauftragte für soziale Bewegungen / Verkehrspolitik (Schwerpunkt Bahn)

Gast schrieb am 23.09.2019 um 07:52:10

Bekanntmachung: Podiumsdiskussion „Impfpflicht als Dilemma. Darf im Interesse der Gemeinschaft in Indiviualrechte eingegriffen werden?“ an der Universität Göttingen am 26. September 2019.

https://www.umg.eu/news-detail/news-detail/detail/news/impfpflicht-als-dilemma/

Dr. Stefan Schmidt-Troschke von den Ärzten für individuelle Impfentscheidung wird dabei sein.

Gast schrieb am 30.09.2019 um 11:53:06

Ich habe bei der Uni Göttingen nachgefragt. Leider existiert keine Aufzeichnung der Diskussionsrunde.

Aber es wird einen kurzen Bericht im Radiosender "StadtRadio Göttingen" geben.

Hier die Antwort der Redaktion:
Sehr geehrter Herr F.,
angedacht ist der 2.10. als Sendedatum um 7:10 Uhr und um 16:10 Uhr in der Wiederholung. Der Beitrag steht dann auch online zum Nachhören zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen

Gast schrieb am 23.09.2019 um 07:32:15

Immerhin waren bei der Abstimmung im Bundesrat 60 von 69 Mitgliedern anwesend.

In den bayerischen Reihen haben leider zwei gefehlt, so dass nur 4 von 6 Mitgliedern anwesend waren.

Weder Joachim Herrmann (CSU) noch Markus Söder (CSU) habe ich in der Aufzeichnung in der Bundesrat-Mediathek entdeckt...

Gast schrieb am 23.09.2019 um 05:33:02

Entdeckt - Frage an Dr. Astrid Mannes (CDU): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/astrid-mannes/question/2019-09-22/324688

Antwort:
Sehr geehrter Herr Haeh,

natürlich kann es Impfversager geben. Ebenso kann es sein, dass vereinzelt Menschen nicht geimpft werden können/dürfen.

Dennoch darf man deswegen nicht vom Ziel des Gemeinschaftsschutzes abweichen. Ziel muss es bleiben, einen Zustand zu erreichen, in dem auch nichtimmune Personen in einer Bevölkerung geschützt sind, weil hinreichend viele andere Personen immun sind und daher den Erreger nicht länger an ungeschützte Personen weitergeben. Gerade bei Krankheiten, die wie Masern ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen werden, ist das wichtig. Auch wenn wir keine 100prozentige Impfrate erreichen werden, sollte man daraus nicht schlussfolgern, dass man dann gar keine Impfungen oder Impfpflicht brauche. Nach wissenschaftlicher Einschätzung müssen bei Masern aufgrund der sehr hohen Infektiosität möglichst 95 Prozent der Bevölkerung immun sein. Masern gehören zu den ansteckendsten Krankheiten überhaupt. Sie können auch bei Menschen ohne gesundheitliche Vorschädigungen schon zu Komplikationen führen.

Ziel von Impfungen ist eine Absenkung der Erkrankungshäufigkeit bzw. der Häufigkeit von Komplikationen und Vermeidung von Todesfällen. Die von Masern verursachten Erkrankungen, Komplikationen und Todesfälle lassen sich durch die empfohlene zweimalige MMR-Impfungen mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vermeiden.

Mit freundlichem Gruß
Dr. Astrid Mannes

Gast schrieb am 24.09.2019 um 21:45:09

Erneute Antwort von Dr. Astrid Mannes (CDU):

Antwort von Stephan Kühn (GRÜNE)24. Sep. 2019 - 12:36
Dauer bis zur Antwort: 15 Stunden 41 Minuten
Sehr geehrte Zneyra Xanccr,

vielen Dank für Ihre Fragen zur Impfpflicht bzw. zum Masernschutzgesetz.
Zunächst möchte ich voranstellen, dass das Masernschutzgesetz kein grüner Gesetzentwurf ist, sondern die große Koalition und insbesondere Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sich dafür verantwortlich zeichnen. Nach wie vor gibt es in Deutschland sowohl bei einzelnen Bevölkerungsgruppen als auch in manchen Regionen erhebliche Impflücken, d.h. die Impfquote ist nicht hoch genug, um einen sicheren Schutz der Menschen vor Masern zu gewährleisten. Gesundheitsminister Jens Spahn hat nun unter dem nicht ganz zutreffenden Label „Impfpflicht“ einen Gesetzentwurf zu einer verbindlichen Masern-Impfung für Kinder und Beschäftigte in Kitas und Schulen vorgelegt. Zum größten Problem hat er jedoch kein gezieltes Konzept: den sehr bedenklichen Impflücken bei Erwachsenen, wie auch Sie es in Ihrer Nachricht angesprochen haben. Es sind knapp 97 Prozent der Kinder einmal gegen Masern geimpft und knapp 93 Prozent haben auch die notwendige zweite Masernimpfung. Aber bei den über 30jährigen liegen die Impfquoten unter 50 Prozent. Angesichts der geringen Impfquoten bei Erwachsenen zeigt sich: Die Forderung nach einer generellen gesetzlichen Impfpflicht geht unserer Meinung nach am Kern des Problems vorbei. Sie ist außerdem kontraproduktiv, weil sie auch Menschen vor den Kopf stoßen kann, die gar keine prinzipiellen Einwände gegen Impfungen haben. Das könnte die Akzeptanz nicht nur bei Masern sondern auch bei anderen Impfungen schädigen. Wir sind der Auffassung, dass die Menschen durch Aufklärung und Informationen dazu bewegt werden können, ihren Impfschutz zu vervollständigen. Drohungen mit Sanktionen und Einschüchterung halten wir für den falschen Weg. Sie richten Schaden an und untergraben das notwendige Vertrauen der Menschen.
Die Bundestagsfraktion der Grünen hat nun einen Antrag zu Masern und anderen Infektionskrankheiten beschlossen („Masern und andere Infektionskrankheiten endlich eliminieren – Solidarität und Vernunft fördern, Impfquoten nachhaltig steigern“). Unser Ziel ist es, diese Erkrankungen anders als Spahn nicht nur mit Worten sondern auch mit Taten zu besiegen. Unsere Vorschläge sind z.B. aufsuchende Impfangebote in Schulen, Kitas, Betrieben usw. und Impferinnerungen beim Aufsuchen von Ärztin oder Arzt und Krankenhaus. Wichtig wäre auch, dass Kinderärzte Erwachsene impfen dürfen. Dann können ungeimpfte Eltern sich zusammen mit ihren Kinder impfen lassen. Wir halten eine entsprechende Verankerung im SGB V für dringend erforderlich, um das bundesweit umzusetzen.
Anders als Gesundheitsminister Spahn sehen wir von einer gesetzlichen
Masern-Impfpflicht inklusive der Verhängung von Bußgeldern bei Verstoß ab.
Allerdings sprechen wir uns in unserem Antrag dafür aus, für Kinder und
Beschäftigte einen ausreichenden Impfschutz zur Voraussetzung für den Besuch
insbesondere der Kita zu machen. Uns hat das Argument insbesondere von
Eltern überzeugt, dass dadurch Kinder, die nicht geimpft werden dürfen, weil
sie noch zu jung sind oder aus medizinischen Gründen, am besten vor der
Ansteckung durch Masern geschützt werden können. Denn als Eltern hat man
auch die Verantwortung für die Gesundheit anderer Kinder zu tragen. Es geht
also nicht allein darum, wie man persönlich über seinen Körper entscheidet,
sondern es gilt auch die Entscheidung und deren Folgen für die Gesellschaft
in der man lebt zu kalkulieren. Die Masernimpfung ist ein Akt
gesellschaftlicher Solidarität.
Wir schlagen in unserem Antrag außerdem vor, dass Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten gezielt einladen, um ihren Impfschutz zu vervollständigen. Ein digitaler Impfpass soll sicherstellen, dass niemand mehr nach seinem Impfpass suchen muss und die Informationen zum Impfstatus immer aktuell sind. Eine App auf dem Smartphone könnte dann daran erinnern, dass eine Impfung fällig ist.
Für all diese Dinge ist wichtig, dass der öffentliche Gesundheitsdienst wieder gestärkt wird. Er wird seit Jahrzehnten kaputt gespart, es fehlt an Personal - Ärztinnen und Ärzte dort werden schlechter bezahlt. Doch die Gesundheitsämter in den Kommunen können am besten erkennen, wo eine problematische Impflücke besteht und wie sie gezielt angegangen werden kann. Sie kennen die Probleme und können beispielsweise gezielt in Schulen und Kitas gehen oder Impfkampagnen für Erwachsene steuern. Wir plädieren für wissenschaftsbasiertes Handeln und machen deshalb die Empfehlungen des zuständigen wissenschaftlichen Robert-Koch-Institutes des Bundes zur Grundlage unserer Position.
Weitere Infos zum Nachlesen finden sich unter:
https://www.gruene-bundestag.de/gesundheit/impfquoten-nachhaltig-steiger...

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn

Gast schrieb am 23.09.2019 um 05:28:04

@Hans Tolzin: Von 15:30 Uhr bis 15:30 Uhr wäre dann doch etwas knapp bemessen. Ich glaube für die Veranstaltung sind zwei Stunden geplant. Zum Vergleich: am 12. Oktober dauert die Veranstaltung der ÄIEE e.V. sechs Stunden...

Gast schrieb am 22.09.2019 um 18:30:43

@Hans Tolzin: Der Link zu den ÄIIE e.V. ist kaputt.

schrieb am 22.09.2019 um 18:39:36

bitte nochmal versuchen...

Gast schrieb am 22.09.2019 um 21:41:02

Gast schrieb am 22.09.2019 um 18:22:28

Was hat der Bayerische Landtag überhaupt noch zu entscheiden, wenn ein Bundesgesetz (Masernschutzgesetz) kommt? Gar nix - Ober sticht Unter.

Deshalb ist auch der Zeitpunkt dieser Anhörung - nämlich nachdem bereits eine Stellungnahme des Bundesrats, in dem Bayern am 20.09. Einfluss gehabt hätte, eher suboptimal...

Frage hierzu: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/bernhard-seidenath/question/2019-09-21/324658%3Cbr%20/%3E

Gast schrieb am 23.09.2019 um 21:25:54

Antwort von Hr. Bernhard Seidenath (CSU):

Sehr geehrte Frau Fpuzvrq,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen ebenso wie für Ihr Interesse am Thema Impfen sowie an unserer Anhörung vom 8. Oktober. Eine solche Anhörung durchzuführen, haben wir in der Sitzung des Gesundheits- und Pflegeausschusses am 21. Mai 2019 beschlossen. Aufgrund des notwendigen Vorlaufs war der 8. Oktober - die zweite Sitzung des Ausschusses nach der Sommerpause - der frühestmögliche Termin für die Anhörung.
Nach der Kompetenzverteilung innerhalb der Gewalten ist die Exekutive - in diesem Fall also die Staatsregierung - für das Abstimmungsverhalten im Bundesrat zuständig. Weder der Ausschuss für Gesundheit und Pflege noch der Landtag als ganzer sind in dieses Procedere einbezogen. Ich kann Ihnen deshalb zu meinem Bedauern auf Ihre diesbezüglichen Fragen keine detaillierten Antworten geben. Statt dessen rege ich an, dass Sie sich an die Bayerische Staatskanzlei, in der das Staatsministerium für Bundesangelegenheiten verortet ist, oder das fachlich zuständige Bayerische Gesundheitsministerium wenden.

Mit guten Wünschen grüße ich Sie freundlich

Bernhard Seidenath

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