Ist das Absicht? Das PEI unterschlägt 10 Todesfälle nach Masernimpfung

Abb.
Gemeldete Todesfälle nach Impfungen werden von der zuständigen Bundesbehörde PEI regelmäßig bagatellisiert. Nun entdeckte ein Leser, dass insgesamt 10 Todesfälle nach Masernimpfung regelrecht in der Datenbank versteckt wurden.

Seit 2001 gibt es in Deutschland für medizinische Berufe eine Meldepflicht für Verdachtsfälle von Impfkomplikationen und Impfschäden, die über das sogenannte "übliche Maß" hinausgehen. Die Absicht des Gesetzgebers war es damals, die katastrophal niedrige Melderate bei den Impfkomplikationen deutlich anzuheben, um bessere Daten zur Impfstoffsicherheit zu besitzen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht bei Nichtbefolgung der Meldepflicht ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro vor.

Dennoch tut das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), die für Impfungen zuständige deutsche Zulassungs- und Meldebehörde bis heute so, als hätten wir in Deutschland weiterhin ein reines "Spontanmeldesystem", als sei es den Ärzten und sonstigen Therapeuten völlig freigestellt, ob und was sie melden oder nicht.

Darüber hinaus werden selbst gemeldete Todesfälle äußerst stiefmütterlich behandelt: Jeder Todesfall, bei dem es der Familie des Opfers nicht gelingt, gerichtlich den Beweis einer Impffolge zu erbringen, gilt grundsätzlich als nicht mit einer vorausgegangenen Impfung zusammenhängend, selbst wenn der zeitliche Zusammenhang nur aus wenigen Stunden besteht. Etwa nach dem Motto:

Solange der Tote nicht beweisen kann, dass es die Impfung war, gilt die Impfung als unschuldig.

Da Impfungen massive Eingriffe und Manipulationen von Immunsystemen kerngesunder Menschen darstellen, und als Körperverletzungen der mündigen Einwilligung bedürfen, bewegt sich das PEI damit im Grunde am Rande der Legalität.

Das ist der Leitung der Behörde möglicherweise auch bewusst, wenn man die fortgesetzten Anstrengungen bedenkt, die man dort unternimmt, um Meldungen von schweren Nebenwirkungen zu bagatellisieren oder die Verwendung von Nervengiften wie Aluminiumhydroxid in Placebostudien zu rechtfertigen.

Nun hat mich Oliver S., ein Leser meiner Publikationen darauf hingewiesen, dass die Behörde - möglicherweise absichtlich - nach Masernimpfungen aufgetretene Todesfälle innerhalb ihrer öffentlichen Meldedatenbank versteckt.

Filtert man nämlich die Datenbank nach "Fall Ausgang" und dem Kriterium "Tod", so findet man im Zeitraum von 2000 bis heute insgesamt 22 gemeldete Todesfälle nach einer Impfung mit Masernkomponente. Das war auch mein aktueller Wissensstand.

Oliver S. wies mich nun darauf hin, dass es insgesamt 10 Datensätze in der Datenbank gibt, bei denen bei "gemeldete Reaktion oder Erkrankung" entweder "Tod" oder "Hirntod" aufgeführt ist, aber unter der Rubrik "Fall Ausgang" z. B. "unbekannt" angegeben ist. Diese Todesfälle sind somit nur dann zu finden, wenn man gezielt danach sucht.

Dieses Beispiel zeigt, dass man im PEI möglicherweise vorsätzlich versucht, die Anzahl der gemeldeten Todesfälle nach Masernimpfung zu manipulieren, um der Politik die Türen für die geplante Masernimpfpflicht offen zu halten.

Und auf solchen Daten basiert das Vertrauen unserer Bundestagsabgeordneten, die Masernimpfung sei "sicher"?

Meldedatenbank des PEI  

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Infos zum Meldeverfahren

PEI blockiert Vergleichbarkeit bei Impfstoffsicherheit

 


Gast schrieb am 06.11.2019 um 10:16:29

Kann mir mal jemand den schnellen Weg erklären, das nachzuvollziehen ? Als Anleitung ?? Danke..

schrieb am 06.11.2019 um 11:12:56

Gast schrieb am 03.11.2019 um 14:56:28

Interessante Anfrage von "FragdenStaat", die für Informationsfreiheit in Deutschland kämpfen

https://fragdenstaat.de/anfrage/mehrbedarf-mmr-mmrv-vakzine-und-verfassungsmaigkeit-einer-impfpflicht/

Gast schrieb am 11.11.2019 um 09:56:58

Diese Anfrage ist nicht von FragDenStaat, sondern von einem Bürger über die FragDenStaat-Plattform.

Dort kann übrigens jeder Bürger allen Ämtern fragen stellen - kostenlos, pseudonymisiert...

schrieb am 31.10.2019 um 12:12:11

Ich habe jetzt auf Nachfrage eine Eingangsbestätigung vom PEI bekommen.

Gast schrieb am 01.11.2019 um 11:19:17

Nach wie vielen Jahren?

Gast schrieb am 30.10.2019 um 09:12:17

E-Mail an Bundestagsabgeordneten Carsten Müller von der CDU:

Sehr geehrter Herr Müller,

in Ihren Standardantworten auf Abgeordnetenwatch, schreiben Sie stets:

"Die Impfquote für die wichtige zweite Impfung lag im Durchschnitt bei 92,9 Prozent und stagniert bereits seit 2011 auf diesem niedrigen Niveau zwischen 92 Prozent und 93 Prozent." [1]

Sie fokussieren sich dabei - wie auch der Kabinettsentwurf - auf die Wichtigkeit der zweiten Impfung.

Dem gegenüber steht nun ein epidemiologisches Gutachten von Prof. Dr. Dr. Kekulé (Mikrobiologe, Virologe, ehemaliger Regierungsberater) , das zu folgendem Ergebnis kommt:

"Aus epidemiologischer Sicht besteht keine Notwendigkeit, die Quote der Zweitimpfungen im Kindesalter von derzeit 92,8 % auf 95 % zu steigern." [2]

Was sagen Sie dazu und welche wissenschaftlichen Informationsquellen verwenden Sie, um sich selbst ein Bild zu machen?

Besteht die Möglichkeit, dass das geplante Masernschutzgesetz mit verfassungswidriger Impfpflicht-Komponente [3] gar nicht am Kern des Problems ansetzt, wenn es um die Masernelimination nach WHO-Kriterien geht?

Ich würde mir wünschen, dass Sie auf meine konkreten Fragen eingehen. Dies ist eine individuelle Frage, ich erwarte demzufolge keine Standardantwort. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

...

[1] https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/carsten-muller/question/2019-09-18/324273
[2] https://initiative-freie-impfentscheidung.de/wp-content/uploads/2019/10/Gutachten-Schutzimpfung-Masern-Kurzfassung_01.pdf
[3] https://www.individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Rixen/Kurzfassung.pdf

Gast schrieb am 11.11.2019 um 11:09:38

Individuelle Antwort von Carsten Müller (CDU), MdB:

"Sehr geehrter Herr ???,

vielen Dank für Ihre Mail vom 30. Oktober 2019 zum Thema Masernschutzgesetz.

Sie führen in Ihren Anschreiben aus, dass Sie sich mit meinen „Standardantworten auf Abgeordnetenwatch“ beschäftigt haben. Daher gehe ich davon aus, dass Ihnen meine Position zum Thema Maserschutzimpfungen bekannt ist und ich den „Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention“ (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/134/1913452.pdf) unterstütze.

Ich bin mir bewusst, dass dieses Thema sehr intensiv und mitunter sehr emotional geführt wird. Es werden sehr viele Positionen und Informationen in die Diskussion eingebracht. Dabei werden die unterschiedlichsten Expertenmeinungen reflektiert. Das Gutachten des anerkannten Experten Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Alexander S. Kekulé ist ein Beispiel dafür. Seine Position zur Steigerung der Quote der zweiten Masernschutzimpfung teile ich jedoch nicht. In den Gesprächen und gutachterlichen Informationen von ebenfalls anerkannten Expertinnen und Experten wird regelmäßig darauf verwiesen, dass eine Durchimpfungsrate bei der zweiten Impfung von eben mindestens 95 Prozent erforderlich ist, um das gewünschte Ziel der Ausrottung der Masern zu erreichen. Weiterführende und für mich meinungsbildende Informationen zum Thema Impfungen und Masern finden Sie u.a. auf den einschlägigen Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI), des Paul-Ehrlich-Institut (PEI) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Am Ende des parlamentarischen Gesetzgebungsprozesses muss ich mir ein Meinungsbild nach bestem Wissen und Gewissen verschafft haben und entsprechend votieren.

Ich teile Ihre Position nicht, dass die gesetzliche Verpflichtung als verfassungswidrig anzusehen ist. Die Trageweite der angestrebten gesetzlichen Verpflichtungen ist mir sehr bewusst. Sie stellt einen mittelbarer Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit der/des Geimpften dar - Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. Für Personen, denen aus beruflichen Gründen eine Impfpflicht auferlegt wird, bedeutet die Regelung eine subjektive Berufszulassungsbeschränkung und somit einen Eingriff in das Grundrecht der Freiheit der Berufswahl - Artikel 12 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz. Dennoch sind diese Eingriffe aufgrund des damit verfolgten Zwecks des Schutzes der öffentlichen Gesundheit als wichtiges Gemeinschaftsgut gerechtfertigt. Wichtig ist in diesem Kontext auch, dass höchstrichterlich bereits einmal entschieden wurde: Durch den mit einer Impfpflicht einhergehenden Eingriff in das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit wird der Wesensgehalt des Grundrechts nicht angetastet, da die Zielsetzung eines solchen Eingriffes gerade die Erhaltung der Unversehrtheit ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Juli 1959, Rn. 18, juris).

Sehr geehrter Herr ???, sollten Sie diese Antwort ebenfalls als „Standardantwort“ betrachten, liegt es sehr wahrscheinlich darin begründet, dass ich – genauso wie meine Kolleginnen und Kollegen – sehr viele Anfragen erhalte, die sich inhaltlich sehr häufig gleichen. Daraus resultiert, dass auch die Antworten in den entsprechenden Passagen gleich sind und als „Standard“ gesehen werden könnten. Dennoch hoffe, ich mit diesen Informationen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller"

Gast schrieb am 30.10.2019 um 08:43:30

Gast schrieb am 29.10.2019 um 20:36:21

Frage an MdB und Vorsitzenden des Gesundheitsausschuss, Erwin Rüddel (CDU):

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/erwin-ruddel/question/2019-10-25/326720

Antwort:

Sehr geehrter Herr Tvhyvnev,

das Gutachten das wissenschaftlichen Dienstes, auf das in der ursprünglichen Frage verwiesen wurde, fragt zwar, " ob eine generelle Impfpflicht auch verhältnismäßig im engeren Sinne wäre", sagt aber auch, „Ob ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der zu impfenden Menschen unter Inkaufnahme möglicher Impfschäden zugunsten des Schutzes von Gesundheit und des Lebens anderer Menschen angemessen erscheint, lässt sich pauschal nicht beantworten“.

Ich bin der Meinung, dass der Schutz von Gesundheit und Leben anderer Menschen überwiegt gegenüber dem kleinen Eingriff einer Impfung, aber - wie ich schon sagte - bin ich kein Verfassungsjurist, um dies abschließend beurteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel MdB

schrieb am 29.10.2019 um 10:07:43

Das sind Meldedaten. Fall Ausgang unbekannt bedeutet, Untersuchung noch nicht abgeschlossen.

PS: Euch ist schon klar, dass es sich bei den 22 Fällen um gemeldete VERDACHTsfälle handelt, die Untersuchungen jedoch KEINEN ursächlichen Zusammenhang festgestellt haben?

Gast schrieb am 30.10.2019 um 07:55:55

Die alte Leier, dass kein ursächlicher Zusammenhang zwischen Impfung und Erkrankung festgestellt werden kann, hat ausgedient. Das Impfgewerbe hat Jahrhunderte lang von diesem ausgeleierten und haltlosen Betrugsslogan gelebt.
Im digitalen Internetzeitalter kommt diese Gauklerphrase einer Verhöhnung der Impfgeschädigten gleich.
Jede Impfung ist für eine Erkrankung / Erkrankungen, die auch viele Jahre nach der / den Impfungen eintritt / eintreten ursächlich als schuldig anzuklagen.
Jede Impfung ist ein krimineller Giftcocktail, der im Organismus des Impflings biochemische Parameter irreparabel durcheinanderwirft und irreparabel auf Lebenszeit schädigt und über kurz oder lang die unterschiedlichsten Krankheiten verursacht und auslöst.
Aber die Marktplatzschreier wollen ja nicht nur ihre Schutzmittelchen, die Impfungen an den Mann bringen, sondern im nächsten Jahr, wenn sie wieder mit ihrem Eselkarren durch die Lande ziehen, auch ihre Heilmittelchen den Müttern, für ihre inzwischen kränkelnden, impfgeschädigten Kinder, feilbieten.
Und da die Quacksalber ihr lukratives Geschäft von ein paar Ermittlern, von aufmerksamen Müttern und Vätern nicht kaputt machen lassen wollen, lullen sie nun schmiererisch die Staatsgewalten, die Gendarmerie für diverse Absatz garantierende Gesetze ein, die ihnen auch in Zukunft ein Mordsgeschäft garantieren.
Am besten man lässt diese Hochstapler links liegen und besucht die Wurstbude, die Seifenmacher, Bürstenmacher und anderes nützliches Gewerbe.

Gast schrieb am 29.10.2019 um 17:28:25

Und Dir ist schon klar, daß die Pharmazie schon immer in der Geschichte gelogen hat, daß es unerträglich ist. Ich könnte hier jede Menge Skandale aufzählen. Wenn ein Kind völlig gesund ist und nach der Impfung erkrankt, im schlimmsten Fall sogar stirbt, was soll es denn sonst sein? Woher kommt plötzlich der Schaden.
Wie war das mit dem Hexavac-Impfstoff nochmal? Herr Dr. Hartmann hat wegen der Sauerei das Pei verlassen. Die armen Kinder und vor allem die Eltern. Schämen Sie sich, wer immer Sie sind.

Gast schrieb am 29.10.2019 um 13:21:03

Und Dir ist hoffentlich auch klar, dass selbst bei der hohen bekannten Dunkelziffer (das PEI schätzte unlängst eine Melderate von nur 5%) trotzdem in 2 (in Worten zwei!) Todesfällen selbst vom PEI eine Kausalität hergestellt wurde. Die armen Kinder hatten Immundefekte, die aber zum Zeitpunkt der Impfung noch nicht bekannt waren. Was sagst Du dazu?

schrieb am 29.10.2019 um 11:07:25

DIR ist schon klar, dass es sich bei Impfungen um Körperverletzungen an gesunden (!) Menschen handelt, die der mündigen Einwilligung bedürfen?
Oder ist DIR das etwa nicht klar?
Und DIR ist hoffentlich klar, dass die körperliche Unversehrtheit durch Art 2 GG geschützt ist?
Und DIR ist klar, dass das PEI in keinem einzigen der insgesamt gemeldeten 32 Todesfällen nach Masernimpfung ausschließen (!) kann?
Wenn aber das PEI den Zusammenhang nicht ausschließen kann, wie können Eltern dann bei einem nicht entkräfteten Sterberisiko für ihr geimpftes Kind dann ihre mündige Einwilligung in diese Impfung geben?
DIR ist schon klar, dass die Masernimpfung auf Vertrauen basiert, aber nicht auf Wissenschaft? Weil es z. B. keine placebokontrollierten Doppelblindstudien gibt?
Magst DU nicht nochmal DEIN Statement überdenken?

Gast schrieb am 29.10.2019 um 07:08:21

Der Verein Initiative freie Impfentscheidung ist jetzt eingetragen, d.h. ihr könnt jetzt Mitglied werden.

Je mehr Leute dabei sind, desto mehr politisches Gewicht erlangt der Verein!

https://initiative-freie-impfentscheidung.de/verein-ist-eingetragen-mitgliedschaft-moglich/

Gast schrieb am 28.10.2019 um 20:19:18

Mit Verlaub, die Benutzeroberfläche zur UAW-Datenbank des PEI ist grottenschlecht. Eigentlich ist das ein Armutszeugnis für eine Behörde. Jeder Hobby-Webentwickler bekommt das heute besser hin. Vielleicht sollte man bei FragDenStaat eine Anfrage stellen, um an die Rohdaten zu kommen, zum Beispiel im CSV-Format? Dann könnte man auf Basis der Rohdaten selbst aussagekräftige, performante Auswertungen tätigen... So ist es ein schlechter Witz...

schrieb am 28.10.2019 um 22:58:02

Hab schon versucht, an die Daten zu kommen. Per IFG-Anfrage. Aber angeblich müssen sie die Anonymität der Opfer schützen....

Gast schrieb am 29.10.2019 um 05:28:31

Personenbezogene Daten würden ja gar keinen interessieren. Man könnte die Daten ja anonymisieren. Vielleicht sollten wir es nochmal versuchen...

schrieb am 29.10.2019 um 08:52:44

Ich ging bis zum OLG, danach war Schluss.

Gast schrieb am 29.10.2019 um 10:32:57

Okay, danke.

Kann man das Urteil irgendwo nachlesen?

schrieb am 29.10.2019 um 11:22:17

Ah, sorry, das habe ich gerade mit anderen IFG-Anfragen verwechselt.
Aber das PEI gibt mehr Daten, als die, die man in der Datenbank findet, nicht heraus, mit der Begründung, dies verletze die Anonymität der Opfer. Ich finde den Vorgang aber gerade nicht und empfehle bei Interesse noch einmal ausdrücklich per IFG-Anfrage nachzuhaken.
Ansonsten habe ich einen Teil meiner Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz hier veröffentlicht:
https://www.impf-report.de/ifg-anfragen/index.html

Gast schrieb am 29.10.2019 um 14:37:01

Gast schrieb am 25.02.2020 um 18:03:49

Gast schrieb am 06.01.2020 um 20:34:32

Darf eigentlich die Behörde diese Anfrage komplett unbeantwortet lassen?

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