Tausend Gesichter für Freie Impfentscheidung: Das elfte Video

Abb.
Im Rahmen der Aktion: TAUSEND GESICHTER FÜR EINE FREIE IMPFENTSCHEIDUNG ist nun das elfte Video mit weiteren 11 Menschen erschienen, die sich eindeutig gegen jeden Impfzwang aussprechen. Fortsetzung folgt.  Mach mit!!!...

Mach mit!!!...

Herzlichen Dank an die mutigen 11 Menschen, die hier öffentlich mit ihrem Gesicht für die Freie Impfentscheidung und damit für ihre Grundrechte einstehen.

Bitte teilt das Video hemmungslos in den sozialen Medien!

Das Ziel sind wenigstens Tausend Gesichter von ebenso mutigen Menschen, die wie eine Welle der Vernunft und der Freiheit durch das Internet fegen. So zumindest die Idee dahinter.

Das nächste Video ist bereits in Vorbereitung! Mach doch mit! Und sende Dein Video an einervontausend@impfkritik.de.

Es reichen drei Sätze, bzw. eine Aufnahme von maximal 30 Sekunden, in denen Ihr direkt in die Kamera sprecht.

Danke auch für Euren Mut!

Euer Hans U. P. Tolzin

Playliste mit allen Tausend Gesichtern

 


Prof. Dr. Maldener schrieb am 07.05.2020 um 10:51:09

Das Grundgesetz sichert uns in §2 die körperliche Unversehrtheit zu. Diese Impfpflicht ist Nötigung (§ 240 StGB) und Körperverletzung.
Es ist im Grunde die Unterwanderung unserer Demokratie und eine Verletzung unserer Grundrechte durch die Hintertür "Infektionsschutzgesetz".

schrieb am 19.11.2019 um 09:15:39

Eine Aktion "1000 Prominente gegen die Impfplicht" würde auch hohe Wellen schlagen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass z.B.Spitzensportler geimpft werden! Leider ist Karriere wichtiger als Zivilcourage.

Gast schrieb am 21.11.2019 um 14:27:44

Lasst uns realistisch sein und die Aktion "10 Prominente gegen die Impfpflicht" nennen.

Gast schrieb am 17.11.2019 um 13:42:10

Bitte helft alle mit, Abgeordnetenwatch und ähnliche Projekte, die sich für mehr Transparenz, Information und direkte Demokratie einsetzen, noch bekannter zu machen.

Es ist ein probates Mittel, um unseren Volksvertretern auf die Finger zu schauen.

Nur Diäten abzusahnen, zusätzlich mittels Nebenjob Geld anzuhäufen, etc. ist nicht mehr!

schrieb am 17.11.2019 um 03:52:35

ICH LEHNE J E D E N. ZWANG AB!
Zumal den von UNBEDARFTEN, UNWISSENDEN VolksZertretern?

Gast schrieb am 16.11.2019 um 23:43:26

Gast schrieb am 16.11.2019 um 22:27:55

Gast schrieb am 17.11.2019 um 11:24:38

Tja, da hat sich die auch von mir bisher sehr geschätzte Frau Wagenknecht geoutet. Von Demokratie reden und Diktatur meinen.

Gast schrieb am 17.11.2019 um 00:05:30

Keine Chance, auch Frau Wagenknecht antwortet nie.

Gast schrieb am 17.11.2019 um 12:54:50

Mag sein. Deshalb die Fragen einzustellen, finde ich aber gerade keine gute Idee. Es muss ein gewisser öffentlicher Druck entstehen, sonst ändert sich nie etwas...

Gast schrieb am 17.11.2019 um 14:52:06

Nein, das ist keine gute Idee nicht zu fragen. Da haben Sie völlig Recht. Ich war nur so bitter enttäucht.

Neulich habe ich etwas gelesen: die Deutschen hatten stets die Tendenz, Psychopaten knechtisch zu dienen.

Die Verbrechen der Deutschen sind wirklich das Abscheulichste, was die Geschichte der sogenannten zivilisierten Nation aufzuweisen hat. Die Haltung der deutschen Intellektuellen -als Klasse betrachtet - war nicht besser als die des Pöbels. A. Einstein


schrieb am 16.11.2019 um 22:23:08

ICH LEHNE J E D E N. ZWANG AB!
Zumal den von UNBEDARFTEN, UNWISSENDEN VolksZertretern?

Gast schrieb am 17.11.2019 um 11:22:45

Es wird keinen direkten Zwang geben. Das steht nicht im Spahn-Wahn-Gesetz. Das Recht auf die freie Berufsausübung und das Recht auf frühkindliche Bildung soll ausgehebelt werden und
auf einen Kitaplatz. Somit sollen die Betroffenen gezwungen werden, sich den Zwang oder ihren Kindern selbst anzutun. Was das nach sich zieht, kann sich jeder selbst ausmalen. Allerdings kann ich mir schwer vorstellen, daß Arbeitgeber die geschlossenen Verträge einfach so kündigen dürfen. Das gibt Ärger. Lehrermangel, Erziehermangel Ärztemangel, Fachkräftemangel in der Pflege usw. Vielleicht hat sich jemand mit dem Gesetz intensiv beschäftigt. Es muss ja auch bezüglich des Arbeitsrechtes dazu Änderungen geben, ebenso bezüglich des Grundgesetzes, was die freie Berufswahl und Ausübung regelt. Was besagt der Artikel 139 GG genau. Hat da jemand Ahnung?

Impfung schützt vor Gesundheit schrieb am 16.11.2019 um 12:33:32

Die folgenschwere Abstimmung hat einmal mehr deutlich gemacht wer im demokratisch verbraemten Staat wirklich was zu diktieren hat.
Regierungen kommen und gehen, wir bleiben. So das Credo der Vertreter der Empathie- no-go-zone namentlich Pharma-Petro- Chemie und Rüstungskonzerne.
Lachhaft wie sich so manch jämmerliche Waschlappen etablierter
Parteien anmaßen negativ über Putin oder die AfD zu urteilen.
In Zukunft könnte wohl vermehrt der erste gestotterte Kinder-Satz beim Psychologen lauten: "Mein erster Missbrauch war beim Kinderarzt im Beisein meiner Erzeuger".

Gast schrieb am 16.11.2019 um 00:53:00

Im Gegensatz zu den unpassenden Straßenverkehr-Vergleichen in den Kommentaren unter Zeitungsartikeln ist viel zutreffender für Impfzwang: Auto fahren und nicht wissen, was einem alles in den Tank geleert wurde.

Gast schrieb am 15.11.2019 um 17:36:03

Erklärung von Emmi Zeulner, eine von den beiden Unions-Abgeordneten, die gestern GEGEN die Impfpflicht gestimmt haben - DANKE:



Persönliche Erklärung MdB Emmi Zeulner:

Ich werde heute dem Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz), Drs. 19/13452 nicht zustimmen.

Die Bedenken, die mich zu dieser Entscheidung bewegt haben, möchte ich in dieser persönlichen Erklärung darlegen.

Ich stimme mit dem Ziel des Gesetzes, die Impfquote zu erhöhen und somit den Gemeinschaftsschutz über die sogenannte Herdenimmunität zu erreichen, überein.
Allem voran möchte ich sehr deutlich sagen, dass ich keine Impfgegnerin bin und die grundsätzliche Notwendigkeit von Impfungen vertrete. Ich stehe hinter der Aussage des Präsidenten des Robert-Koch-Instituts, der betont hat, dass es auf die einzelnen Maßnahmen ankäme, um einen Gemeinschaftsschutz zu erwirken und der das Ergreifen dieser Maßnahme ohne eine zwingende Einführung einer Pflicht als Möglichkeit angeführt hat.
Genau solche Maßnahmen sind in dem Gesetz angelegt und sie sind in großen Teilen richtig und werden zum gewünschten Ziel führen. Vor allem die angelegten Zugangserleichterungen zu der Impfung und der Abbau der Abrechnungshindernisse bei den Ärzten wird die Impfquote weiter erhöhen.
Für mich steht vorab fest: Die angelegten Maßnahmen des Gesetzes sind in großen Teilen für sich alleine unterstützenswert und ich danke den Kollegen und dem Bundesgesundheitsministerium für die gute und umfassende Arbeit an diesem Gesetz.

Doch ich sehe das grundlegende Mittel, die Impfpflicht, die durch Sanktionen durchgesetzt wird, nicht als verhältnismäßig an. Ich sehe den legitimen gesetzgeberischen Zweck und heiße das Ziel auch gut. Das Mittel der Impfpflicht ist auch geeignet, um dieses Ziel zu erfüllen. Doch bei der Erforderlichkeit sehe ich erste Probleme, die sich schließlich in der Angemessenheit noch deutlicher für mich darstellen.
Meiner Meinung nach hätte es mildere und niedrigschwelligere Möglichkeiten gegeben, die vor einer Pflicht ergriffen werden hätten sollen. Denn eine staatlich auferlegte Pflicht, die bei den Menschen als Zwang ankommt, muss ultima ratio bleiben und steht für mich vorliegend außer Verhältnis.
Auch wenn man hier argumentieren kann, dass es sich nur um eine Impfnachweispflicht handelt und kein unmittelbarer Zwang ausgeübt wird, so bleibt für mich auch entscheidend, wie es bei den Menschen vor Ort ankommt. Und hier wird deutlich: es wird als Impfpflicht und staatlicher Zwang empfunden. Diese Intention kann man dem Gesetz nicht absprechen, da die Sanktionen, sei es die Ausschlussmöglichkeit aus den Einrichtungen oder die Bußgeldtatbestände selbstverständlich als eine Art Zwang - resultierend aus der Nichtbefolgung der Pflicht - beim Einzelnen ankommen. In Gesprächen wird sehr deutlich, dass den Menschen vor Ort die Sensibilität für das Thema nicht etwa fehlt und nur ein sehr geringer Teil wirklich sogenannte Impfgegner sind. Es wird aber auch deutlich, dass die Art und Weise das Problem über eine staatliche Pflicht zu regeln, eine Gegenwehr hervorruft, die dem Ziel der Impfpflicht leider entgegensteht. Wir schaffen uns hier teilweise selbst Impfgegner, die vorher keine waren. Der Präsident des Robert-Koch-Instituts hat ebenfalls auf die Möglichkeit dieser konterproduktiven Folge einer Impfpflicht hingewiesen und davor gewarnt. Wir müssen die Menschen mit ihren Bedenken ernstnehmen.

Meine Ablehnung beruht daher im Kern darauf, dass ich die Pflicht gerade nicht angemessen finde. Ich stelle hier die Grundrechte der Einzelnen, seien es die der Kinder oder aber auch der Eltern, höher als das Wächteramt des Staates, das einen solchen Eingriff rechtfertigen könnte. Ich möchte die Gefahren einer Masernerkrankung nicht herunterspielen und ich bin mir der Risiken bewusst. Doch wenn wir den Vergleich zu Pockeninfektion ziehen, bei der das Bundesverwaltungsgericht 1959 die staatliche Schutzpflicht über die individuellen Grundrechte gestellt und eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer derartige Impfpflicht bejaht hat, so wird das Missverhältnis der Pflicht für mich sehr deutlich. Denn der Entscheidung lag zugrunde, dass die Pockeninfektion eine Sterblichkeitsrate von 30 Prozent hatte – und ja, bei dieser Zahl ist eine Pflicht ohne Frage zu bejahen. Zu keiner Zeit möchte ich die möglichen Folgen einer Masernerkrankung herunterspielen, doch für einen verfassungsrechtlich gerechtfertigten Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen bedarf es aus meiner Sicht als Parlamentarierin mehr.

Dazu kommt, dass wir mit dem Willen in den Gesetzgebungsprozess gegangen sind, einen Schutz gegen Masern durch vermehrte Impfungen sicherzustellen. Am Ende sind wir jetzt aber bei einer Dreifachimpfung gegen Masern, Mumms und Röteln, zu der wir die Menschen verpflichten. Dies verstärkt den Widerstand bei Vielen noch weiter und wird als Vielfachimpfung durch die Hintertür empfunden.

Über dieses Missverhältnis des Ziels und des Mittels der Pflicht komme ich in meiner persönlichen Entscheidung nicht hinweg, so dass die Gründe in der Gesamtheit keine Einführung einer solchen Impfpflicht für mich rechtfertigen.


https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/emmi-zeulner/question/2019-07-21/319763

schrieb am 20.11.2019 um 14:33:25

Und was ist jetzt die Lehre aus dem Kommantar von MdB Emmi Zeulner? Für mich vor allem eines: MdB Emmi Zeulner hat nichts verstanden, wirklich gar nichts. Es ist zum Heulen, wirklich.
Liebe Grüße von Andreas

Gast schrieb am 21.11.2019 um 14:30:22

Ähm, Moment mal, hier muss ich Emmi Zeulner echt verteidigen. Es gehört eine Portion Mut dazu, sich gegen den Rest der Fraktion zu stellen. Es bringt doch nichts, wenn wir die letzten vernünftig denkenden Politiker auch noch verschmähen. Mühsam nährt sich das Eichhörnchen.

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