Verfassungsbeschwerde noch nicht möglich - worauf es jetzt ankommt!

Abb.

Das Masernschutzgesetz ist noch nicht in Kraft und eine Verfassungsbeschwerde noch nicht möglich! Worauf es jetzt ankommt, beschreibt ein aktueller Artikel von Libertas & Sanitas e. V.

Masernschutzgesetz / Impfpflicht / Verhalten / Wissenswertes zur Verfassungsbeschwerde

Derzeit sind viele Gerüchte im Umlauf, z. B., dass das Masernschutzgesetz bereits gilt. Das ist nicht der Fall: Erst wenn das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist, dann tritt es voraussichtlich am 01.03.2020 in Kraft, es sei den Bundesrat und Bundespräsident stimmen nicht zu oder verlangen Änderungen. Ab Veröffentlichung besteht die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde durch Betroffene.

Auch stellen wir richtig: Wir als Verein können keine Verfassungsbeschwerde erheben, da wir nicht unmittelbar betroffen sind.

Wir werden aber Betroffene mit Fakten unterstützen, die der Klagende oder der Rechtsbeistand darlegen sollte, um die Chance auf Erfolg zu erhöhen (ausführlich dazu in folgendem Infoblatt und später).

Zum vollständigen Artikel

 


Gast schrieb am 28.11.2019 um 15:35:33

Gnadenlose Wahrheiten zum Thema Impfen

https://www.youtube.com/watch?v=Qp4iQlCCmcU

Gast schrieb am 29.11.2019 um 16:20:31

Danke an Angelika Müller!

Mr. Black schrieb am 28.11.2019 um 19:50:37

Interessant ist, dass sich Angelika Müller offenbar nicht mehr traut, die Wirksamkeit von Impfungen in Frage zu stellen. Ich erkenne sie nicht wieder....

Gast schrieb am 01.12.2019 um 19:14:19

Es geht im Moment nicht um Impfen - ja oder nein, sondern um Impfpflicht - ja oder nein.

Der Großteil der Menschen ist ja schon damit überfordert, eine Impfpflicht als den falschen Weg zu entlarven, leider...

Armin Bender schrieb am 28.11.2019 um 13:09:52

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU/CSU) erwähnte am 14.11.2019, dass Masern zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten gehören und es keine wirkungsvolle Therapie dafür gäbe.

Neben Bettruhe, sauberem Wasser, vitaminreicher Nahrung und Hygienestandards wird u.a. von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Verabreichen von Vitamin A zur Therapie empfohlen, siehe:

1. 2017 Measles vaccines: WHO position paper – April 2017: WHO - Weekly epidemiological record No 17, 2017, Page: 5-6 (209-210)
The severity of measles varies widely, depending on several host and environmental factors...
https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/255149/WER9217.pdf

2. 2015 Lancet Glob Health - Bill & Melinda Gates Foundation: Trends and mortality effects of vitamin A deficiency in children in 138 low-income and middle-income countries between 1991 and 2013: a pooled analysis of population-based surveys.
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/26275329

3. 2017 Cochrane Database Syst Rev.: Vitamin A supplementation for preventing morbidity and mortality in children from six months to five years of age.
https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/28282701


https://www.patriana.org

Armin Bender schrieb am 28.11.2019 um 11:38:51

Ich möchte noch einmal auf die Bedeutsamkeit der von Corvelva durchgeführten Impfstoffanalysen (Metagenomanalysen) und deren chemischen und biologischen Untersuchungen zu gefährlichen, toxischen und möglicherweise tumorigenen Impfinhaltsstoffen in Kinderimpfungen hinweisen.
Die Forschungsergebnisse wurden in Italienisch und Englisch veröffentlicht und bereits an die EMA und die entsprechenden Zulassungsbehörden kommuniziert.

Links:

https://www.corvelva.it/it/speciale-corvelva/vaccinegate-en.html

https://www.corvelva.it/it/speciale-corvelva/vaccinegate-en/summary-data-confirmation-by-interlab-analysis.html

https://www.patriana.org/analysen.html

Weiterhin möchte ich noch einmal ausdrücklich auf das wichtige Papier der E F V V - European Forum for Vaccine Vigilance hinweisen:
OFFENER BRIEF von internationalen Organisationen an die WHO-World Health Organisation-und Konferenzteilnehmer des WHO-RIVM Netzwerkmeetings der Laboratorien für Globale Impfstoff-Qualitätskontrolle (Rom, vom 25. bis 27. September2018) An das Europäische Parlament, die Europäischen Agenturen für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, an die EMA (Europäische Arzneimittelagentur), an das Europäische Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln.

Link:

https://www.efvv.eu/wp-content/uploads/2018/09/Offener-Brief-WHO-%C3%9Cbersetzung-D-E-CM.pdf

schrieb am 27.11.2019 um 22:50:48

Impft Pflicht ist so eine Sache mit den Klagen wegen Unversehrtheit kann man nicht klagen denn jemand durch Masern anzustecken Ist doch von jenigen auch eine Eine Unversehrtheit den Abmahnung durch die Impfung krank werden könnte oder durch die Maler jemanden ansteckt krank ist halt krank und im Büro könnte eventuell schützen also könnte auch eventuell die im Pflicht richtig sein was anderes einfallen lassen als mit Unversehrtheit

Gast schrieb am 01.12.2019 um 19:19:44

Ihr Text ist leider sehr schwer zu verstehen.

Ich kann Ihnen jedoch empfehlen, sich das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Rixen einmal durchzulesen.

Dann wird klar, dass es nicht "nur" um das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit geht, sondern auch um andere Grundrechte wie Elternrecht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder, freie Berufsausübung, Religionsfreiheit...

Hier geht es zur einseitigen Zusammenfassung des Gutachtens: https://www.individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Rixen/OnePager.pdf

Impfschaden-Gegner schrieb am 29.11.2019 um 09:36:33

Jens Spahn, drück dich mal klar und deutlich aus.

Gast schrieb am 27.11.2019 um 14:13:27

Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion: https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/153/1915301.pdf

Gast schrieb am 27.11.2019 um 12:07:24

In den Kommentaren geht's heiß her: https://sciencefiles.org/2019/11/26/impfpflicht-ohne-impfstoff-politischer-aktivismus-trifft-realitat-ein-sieger

Impfpflicht ohne Impfstoff: Politischer Aktivismus trifft Realität (ein Sieger!)

Gast schrieb am 27.11.2019 um 09:12:29

Frage an Abgeordnete Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Die Grünen) zum Thema Fraktionszwang:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-kirsten-kappert-gonther/question/2019-11-26/327892

Gast schrieb am 16.12.2019 um 14:16:59

Antwort von Frau Dr. Kappert-Gonther (Grüne):

Sehr geehrter Herr Wunder,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Neben den von der jeweiligen Gesetzgebung betroffenen Verbänden, die vom Ausschusssekretariat eingeladen werden, kann jede Fraktion eine*n Einzelsachverständige*n zur Anhörung einladen. Wir Grüne haben Frau Prof. Dr. Cornelia Betsch von der Universität Erfurt eingeladen. Frau Prof. Betsch hat wiederholt betont, dass eine generelle Impfpflicht sowie der Impfzwang keine sinnvollen Maßnahmen für eine höhere Durchimpfungsrate sind.

Die zu geringen Impfquoten betreffen im Übrigen nicht nur Masern, sondern auch andere durchaus gefährliche Infektionskrankheiten wie etwa Mumps oder Röteln. Wirksame Schritte für einen möglichst frühzeitigen Aufbau einer Immunabwehr gegen diese Erkrankungen sind daher sehr wichtig. Die Kombination der Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln in einem einzigen Impfstoff dient diesem Ziel und reduziert gleichzeitig die Zahl der nötigen Injektionen für die zu impfenden Kinder. Aus diesen praktischen Erwägungen heraus empfiehlt auch die Ständige Impfkommission bei der Masernimpfung den so genannten MMR-Impfstoff (1). Diese Kombinationsimpfstoffe sind nach Ansicht des RKI erprobt, Hinweise auf eine Überlastung der Immunabwehr gibt es nicht (2). Ein – inzwischen in Deutschland auch nicht mehr verfügbarer – Einzelimpfstoff gegen Masern ist daher nicht notwendig.

Die Einschätzung, dass eine Impfvoraussetzung für die Kita einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht standhalten würde, teilen wir allerdings nicht. Auch der Deutsche Ethikrat, der sich in seiner Stellungnahme (3) ansonsten durchaus kritisch zu einer Impfpflicht positioniert hat, hält die Regelung im Gegensatz zu einer „harten Impfpflicht“ für eine „verfassungsrechtlich möglicherweise zulässige Ausgestaltung“ (4).

Eine allgemeine gesetzliche Impfpflicht lehnen wir Grüne ab und halten diese auch für kontraproduktiv. Wir sind der Auffassung, dass Aufklärung, Informationen und ein guter Zugang zu Impfungen geeignet sind, den Impfschutz in der Bevölkerung zu erhöhen. Drohungen mit Sanktionen sind hingegen der falsche Weg. Sie richten Schaden an und untergraben das notwendige Vertrauen der Menschen.

Ich bin klar gegen eine generelle Impfpflicht, habe mich aber enthalten, da der Gesetzentwurf auch gute Passagen, wie z.B. die bessere Ausstattung der Gesundheitsämter, enthält.

Mit freundlichen Grüßen
Kirsten Kappert-Gonther

(1) Vgl. Ständige Impfkommission: Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Epid Bull 2019;34:313 – 364.
(2) Vgl. Antworten des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts zu den 20 häufigsten Einwänden gegen das Impfen. https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Bedeutung/Schutzimpfungen_20... (abgerufen am 13.09.2019)
(3) Deutscher Ethikrat. Impfen als Pflicht? Stellungnahme. Berlin 2019.
(4) Ebd. S. 43.

schrieb am 27.11.2019 um 00:09:48

Ok, es haben sich einige Leute beschwert, weil offenbar fragdenstaat.de jeden Link, der von impfkritik.de kommt, an eine Seite der Impf-Lobbyisten weiterleitet.

Ich konnte das jetzt am anderen Rechner nachvollziehen.

Da man bei fragdenstaat.de anscheinend nicht auf Beschwerden reagiert, handelt es sich wohl eher um Absicht als um einen Hack.

Damit zeigt sich, dass die Betreiber von fragdenstaat.de nicht neutral sind. Danke für die Klarstellung!

Bin mit meinem Programmierer im Gespräch, den Referrer für impfkritik.de abzuschalten, so dass die Ursprungswebseite bei einem Link nicht mehr mitgegeben wird. Dann greift fragdenstaat.de beim Verarbeiten des Referrers ins Leere - es sei denn, sie wollen künftig SÄMTLICHE verweisende Webseiten, die ihren Namen nicht mitgeben, künftig auf eine Seite der Impflobbyisten weiterleiten... ... viel Spaß dabei!

Wir werden auf jeden Fall das Thema ab jetzt im Auge behalten. Danke für die hinweisenden Kommentare!

Fritz schrieb am 29.11.2019 um 15:37:14

Da FragDenStaat nicht auf E-Mail-Anfragen reagiert hat - was absolut unüblich ist - und das Ultimatum zur Aufklärung versäumt hat, stelle ich dir Videodokumentation des "Phänomens" der gezielten Irreführung/Impflobby-Weiterleitung hier ein, in der Hoffnung auf rasche Verbreitung, an der ihr euch gern beteiligen könnt: https://gofile.io/?c=cqU2k1 Danke.

(Nicht belegbare Vermutung, danke auch an Hans Tolzin für erste Recherchen: FragDenStaat ⇒ Open Knowledge Foundation ⇒ Wellcome Trust ⇒ GlycoVaxyn ⇒ GlaxoSmithKline (GSK) ⇒ FragDenStaat. Verstanden?)

schrieb am 27.11.2019 um 10:10:32

Der Referrer ist jetzt abgeschaltet, bitte prüfen, ob Links zu fragdenstaat.de immer noch auf eine Lobbyistenseite umgeleitet werden.
Möglicherweise muss noch der Cache des Browsers gelöscht werden...

Gast schrieb am 27.11.2019 um 10:29:17

Super, Sie und Ihr Programmierer haben sich nun einen Kaffee verdient, klappt wunderbar!

Gast schrieb am 27.11.2019 um 09:38:52

Das beweist, dass die Drahtzieher Angst haben vor Ihnen und den überwältigend vielen knallharten Fakten, auch Ihrer Leserschaft in Form der Kommentare...

Gast schrieb am 27.11.2019 um 05:18:31

Danke, lieber Herr Tolzin, für diese überfälligen, aufklärenden Worte. Ich hoffe, dass Ihr Programmierer das technisch hinbekommt.

Wenn das von FragDenStaat beabsichtigt ist, und dafür spricht tatsächlich, dass es keinerlei Reaktion gibt, wäre das ein dicker Hund, gerade für so eine Plattform, die ja eigentlich Transparenz schaffen möchte. Ich werde dem auf jeden Fall nachgehen und so schnell nicht aufgeben.

schrieb am 27.11.2019 um 01:29:49

WAS SIND DIE HINTERGRÜNDE VON FRAGDENSTAAT.DE?

Das Projekt FragDenStaat.de wird übrigens von dem gemeinnützigen Verein Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. (www.okfn.de) getragen, der sich widerum als deutscher Zweig der der weltweit tätigen "Open Knowlegde Foundation" versteht (okfn.org).

Diese Stiftung wird widerum von zahlreichen anderen weltweiten Stiftungen finanziert (siehe www.okfn.org/team/funders).

In der Liste der Finanzquellen bin ich gleich beim Wellcome Trust hängengeblieben, denn das ist die Stiftung einer der übelsten Pharmakonzerne, mit ähnlichen Zielen wie die Gates-Stiftung.

Die Liste der Finanzquellen habe ich aber noch nicht ganz durchgearbeitet. Vielleicht gibt es ja noch mehr Bonbons zu finden.

Dass die Pharmaindustrie bei FragDenStaat.de mit drinhängt, ist schon mal wenig vertrauenserweckend.

Dazu kommt die enorme internationale Verschachtelung der beteiligten NGOs untereinander. Da ist viel Geld einiger sehr reicher Leute im Spiel und nicht sehr übersichtlich.

Mir ist das nicht geheuer, aber vielleicht sind das ja auch nur meine persönlichen Vorurteile?

Jedenfalls habe ich den Namen Soros bisher nicht im Zusammenhang mit FragDenStaat.de finden können.

Vielleicht hab ich aber nur noch nicht sorgfältig genug gesucht...

Gast schrieb am 27.11.2019 um 09:59:00

Schließt sich der Kreis?

1. IFG-Anfragen über FragDenStaat betreffend GlaxoSmithKline (GSK)

2. FragDenStaat wird mitfinanziert von Wellcome Trust

3. Wellcome Trust eng verwoben mit GlycoVaxyn und GSK (https://wellcome.ac.uk/news/wellcome-trust-funded-vaccines-company-acquired-gsk)

4. Könnte es sein, dass GSK es blöd fand, dass IFG-Anfragen, die ihr Unternehmen betreffen, bei Google ein sehr gutes Ranking bekamen bei der Suche nach "Impfpflicht"?

Gast schrieb am 27.11.2019 um 09:40:59

Dazu kommt die enorme internationale Verschachtelung der beteiligten NGOs untereinander. Da ist viel Geld einiger sehr reicher Leute im Spiel und nicht sehr übersichtlich.

Vielleicht sollte FragDenStaat so konsequent sein und mal bei sich selbst mit Transparenz und Informationsfreiheit beginnen!

Gast schrieb am 26.11.2019 um 23:01:03

Autorin verblüfft über (nicht repräsentatives) Ergebnis bei einer Umfrage zur Impfpflicht im Stadtanzeiger Ortenau: https://www.stadtanzeiger-ortenau.de/ortenau/c-panorama/stichwort-impfpflicht_a32985


382 Menschen haben sich geäußert zu der Frage: "Ist die beschlossene Impfpflicht eine gute Idee?" Nur 14 haben haben gestimmt für: "Die gesetzliche Pflicht ist unabdingbar für die Gesundheitsvorsorge." Das sind gerade einmal 3,66 Prozent. Die anderen 368 entschieden sich für: "Die Impfpflicht ist ein unzulässiger Eingriff in die persönliche Freiheit." Sind das alles wirklich Impfgegner?

Gast schrieb am 26.11.2019 um 14:09:04

Zwei Anfragen an Behörden in Schleswig-Holstein, die zu verantworten haben, dass dieses Jahr Impfmobbing mithilfe einer Impfwette betrieben wurde:

- Landrat des Kreises Herzogtum Lauenburg: https://fragdenstaat.de/anfrage/impfwette-unterdrucksetzung-von-schulern-und-eltern-1/

- Bildungsministerium Schleswig-Holstein: https://fragdenstaat.de/anfrage/impfwette-unterdrucksetzung-von-schulern-und-eltern/

"Wetten dass eure Klasse es nicht schafft, alle Impfausweise mit schrieb am 27.11.2019 um 18:44:30

Die Impfwette ist ja der Hammer. Vielen Dank für den Hinweis. Nebenbei bemerkt ist genau das auch die neue psychologische Strategie. Das ist die "Yes, we can" Kampagne von dem Bob-Ama und die "Wir schaffen das" Kampagne von der Rauten-Angela. Damit versuchen diese Leute einen Hebel im Kopf zu bedienen und Menschen zu Dingen anzutreiben, die sie sonst nicht machen würden. Damit versucht man das kindliche "wir werden es Dir schon zeigen" zu triggern. Gleichzeitig wird im Kopf der Hebel für Kritisches-in-in-Frage stellen blockiert.

Gast schrieb am 26.11.2019 um 13:40:24

Anfrage über FragDenStaat zum "Masernschutz" an das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg


https://fragdenstaat.de/anfrage/masernschutz/

Gast schrieb am 26.11.2019 um 13:37:17

FragDenStaat-Anfrage an den Europäischen Forschungsrat zum Thema "Masernzahlen der Ukraine":

(Link bitte manuell kopieren und in Adresszeile einfügen, sonst erfolgt eine Weiterleitung seitens FragDenStaat auf eine Pro-Impfen-Website)

https://fragdenstaat.de/anfrage/masernzahlen-der-ukraine/

Gast schrieb am 26.11.2019 um 07:14:39

Gast schrieb am 26.11.2019 um 07:13:27

"Eine Impfpflicht ist kein Allheilmittel!" schreibt Prof. Dr. Wolfgang Gaissmaier in der Deutschen Apotheker-Zeitung (DAZ):

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/11/25/eine-impfpflicht-ist-kein-allheilmittel

Gast schrieb am 26.11.2019 um 05:35:34

Gast schrieb am 25.11.2019 um 15:02:29

Gast schrieb am 25.11.2019 um 06:47:22

Tipp für sinnvolles Weihnachtsgeschenk:

Bestellt doch mal kostenlose Exemplare des Grundgesetzes bei der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb).

Hier geht's lang: https://www.bpb.de/shop/buecher/grundgesetz/34367/grundgesetz-fuer-die-bundesrepublik-deutschland

Gast schrieb am 24.11.2019 um 22:01:13

Denkt auch an diese Petition Rücktritt von Jens Spahn als Minister

schrieb am 25.11.2019 um 08:41:45

Ich finde die Petition nicht... kannst du bitte einen Link reinstellen?

Gast schrieb am 25.11.2019 um 21:55:47

Geht mit meinem Handy leider nicht. Gib bei Google ein: Rücktritt von Jens Spahn als Minister. Es wird gleich die Petition angezeigt. Habs eben probiert.

Gabi schrieb am 25.11.2019 um 14:18:07

Einmal der link zum Rücktritt von Jens Spahn

https://www.change.org/p/angela-merkel-cdu-rücktritt-von-jens-spahn

und dann auch noch die Petition Nein zum Impfzwang
https://www.change.org/p/bundespräsident-frank-walter-steinmeier-sagen-sie-nein-zu-zwangsimpfungen-in-deutschland

Gast schrieb am 24.11.2019 um 21:23:02

IFG-Anfragen vom Vorstand des Vereins Initiative Freie Impfentscheidung zur Umsetzung der Impfpflicht an verschiedene Landesbehörden (Gesundheitsämter, etc.):

(Hinweis: den nachfolgenden Link bitte nicht anklicken, sondern kopieren und in die Adresszeile des Browsers einfügen, sonst werdet ihr auf eine Pro-Impfen-Website umgeleitet...)

https://fragdenstaat.de/anfragen/?q=Umsetzung+der+Masern-Impfpflicht

Gast schrieb am 26.11.2019 um 22:08:18

Gast schrieb am 26.11.2019 um 10:29:26

Frage an Melanie Huml, MdL, MdBR (CSU) bezüglich "Umsetzung der Masern-Impfpflicht":

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/melanie-huml/question/2019-11-26/327893

Gast schrieb am 14.02.2020 um 06:38:50

Antwort von Melanie Huml (CSU):

Sehr geehrter Herr Sevgm,

wir danken für Ihr Schreiben vom 26.11.2019 und möchten Ihnen hierzu Folgendes mitteilen:

Masern sind eine nicht selten schwer verlaufende Erkrankung, die leider oft als harmlose Kinderkrankheit unterschätzt wird. Masern verlaufen im Erwachsenenalter oftmals noch schwerer als im Kindesalter. Aber auch Säuglinge im ersten Lebensjahr haben ein erhöhtes Risiko, an schweren Komplikationen durch Masern zu erkranken. Besonders gefürchtet ist hier die erst Jahre später auftretende, tödlich verlaufende subakute sklerosierende Panenzephalitis, eine entzündliche Erkrankung des Gehirns. Da Säuglinge in den ersten Monaten noch nicht geimpft werden können, sind sie auf eine schützende Umgebung angewiesen.

Impfungen gehören nach einhelliger Meinung ausgewiesener nationaler und internationaler Experten zu den wirksamsten und sichersten präventiven Maßnahmen von schwerwiegenden Infektionskrankheiten. Impfungen konnten in den vergangenen Jahrzehnten weltweit sehr viele Krankheits- und Todesfälle verhindern. Denken Sie nur an die Vielzahl der von der Kinderlähmung (Poliomyelitis) betroffenen Menschen in Europa nach dem 2. Weltkrieg. Diese schlimme Erkrankung konnte durch die Einführung der Polio-Impfung in Europa gänzlich verhindert werden.

Für das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat der Impfschutz der bayerischen Bevölkerung eine hohe Priorität. Ziel der bayerischen Gesundheitspolitik ist es, die Bevölkerung wissenschaftlich fundiert und industrieunabhängig über Impfungen zu informieren und sie somit zu motivieren, die Möglichkeit eines Impfschutzes vor übertragbaren Infektionskrankheiten zu nutzen – auch in Hinblick auf eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung gegenüber ungeschützten Mitbürgerinnen und Mitbürgern.

Das StMGP fördert seit vielen Jahren mit vielfältigen Maßnahmen eine Steigerung der Impfquoten in Bayern. Als Beispiele seien die regelmäßigen Erstsemesterveranstaltungen zum Impfen, der Elternbrief zum KITA-Newsletter zum Kindergartenstart, Impfinformationsveranstaltungen für Hebammen und Heilpraktiker und die regelmäßig durchgeführten Impfwochen genannt.

Aus Sicht des StMGP ist Überzeugung besser als Zwang, gleichwohl wurde eine ausreichend hohe Impfquote bisher nicht erreicht. Daher unterstützt das StMGP das Masernschutzgesetz, das am 1.3.2020 in Kraft treten soll. Mit dem Gesetz soll eine Impfnachweispflicht für in Gemeinschaftseinrichtungen (u.a. Schulen, Kitas) Betreute und dort Tätige sowie Personen, die in bestimmten medizinischen Einrichtungen tätig sind, eingeführt werden. Die Impfnachweispflicht gilt außerdem auch für Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber und Flüchtlinge. Ziele des Gesetzes sind der bessere individuelle Schutz insbesondere von besonders schützenswerten Personengruppen sowie ein ausreichender Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen angesichts der bundesweit betrachtet noch zu niedrigen Durchimpfungsquoten.

Es ist zutreffend, dass die im Masernschutzgesetz vorgesehene Impfpflicht in den Schutzbereich mehrerer Grundrechte eingreift und deshalb einer Rechtfertigung bedarf. Sie liegt vor, wenn das Gesetz verhältnismäßig ist.

Die Verhältnismäßigkeit wird unterschiedlich beurteilt, überwiegend jedoch bejaht. Das Bundesgesundheitsministerium ist der Auffassung, dass das Gesetz verfassungsgemäß ist. Auch das Bundesjustizministerium hatte den Gesetzentwurf geprüft. Eine finale verfassungsrechtliche Entscheidung kann nur durch das Bundesverfassungsgericht getroffen werden. Zu berücksichtigen ist jedenfalls, dass dem Gesetzgeber ein Einschätzungsspielraum zusteht, ob mit einem Gesetz ein legitimes Ziel verfolgt wird.

Impfungen gehören laut der nach § 20 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) am Robert Koch-Institut (RKI) eingerichteten ständigen Impfkommission (STIKO) zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven medizinischen Maßnahmen. Bei den Pocken war die Impfpflicht erfolgreich und hat entscheidend zur weltweiten Ausrottung der Pocken beigetragen. Eine Masern-Impfpflicht scheint daher geeignet, das angestrebte Ziel einer höheren Durchimpfungsquote und damit der Vermeidung der Ansteckung, der Bekämpfung und Ausrottung der Masern zu erreichen.

Die erforderliche Durchimpfungsquote von 95% bei der 2. Masernimpfung wird in Deutschland trotz umfangreicher Aufklärung und Beratung (vgl. z.B. § 34 Abs. 10 a IfSG) bisher unterschritten. Es ist daher vertretbar – wenn auch umstritten –, anzunehmen, dass die Aufklärungsarbeit kein milderes und gleich effektives Mittel darstellt.

Das Risiko von schweren, teils tödlichen Komplikationen einer Infektion mit dem Wildvirus überwiegt ganz eindeutig die möglichen Nebenwirkungen oder Risiken der Impfung. Schwere und auch tödliche Verläufe sind bei einer Maserninfektion trotz aller Fortschritte der begleitenden Therapie weiterhin möglich. Die Impfpflicht dient damit auch dem Schutz der Gesundheit und des Lebens Dritter. Bei dem Schutz von Gesundheit und dem Leben Dritter handelt es sich um ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut, das prinzipiell zur Rechtfertigung geeignet ist. Personen, für die die Impfung aus körperlichen Gründen zu einer Gefahr werden könnte oder die zu jung für eine Impfung sind, sind auf den ausreichenden Schutz anderer angewiesen.

Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Schulen und Kitas, haben einen Anspruch darauf, vor vermeidbaren Gefährdungen geschützt zu werden.

Mit diesen Argumenten lassen sich sowohl der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG als auch in das Elternrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 GG rechtfertigen. Hinzu kommt, dass die „Impfpflicht“ als Impfnachweispflicht ausgestaltet ist, sodass eine zwangsweise Durchführung der Impfung durch das Gesundheitsamt unter keinen Umständen in Betracht kommt.

Derzeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe konkrete Vollzugshinweise und Arbeitshilfen, welche den betroffenen Einrichtungen und Personengruppen vor dem 01.03.2020 zur Verfügung gestellt werden. Ein bürokratisches Monster soll dabei vermieden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL

Gast schrieb am 25.02.2020 um 11:13:47

Ergänzung von Staatsministerin Huml (CSU):



Ergänzung von Melanie Huml (CSU)

Sehr geehrte...,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Masernschutzgesetz vom 05.12.2019. Ihre Fragen beantworte ich Ihnen gerne.

1. Frage: Haben Sie der nichtöffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses beigewohnt? Wenn ja, sind Sie persönlich mit der empfohlenen Nicht-Einberufung des Vermittlungsausschusses einverstanden?

Nein.

2. Frage: Denken Sie, dass es tatsächlich in der Kürze der Zeit, quasi in gut zwei Monaten, möglich sein wird, die Umsetzbarkeit der Masern-Impfpflicht zu etablieren? Der Kulturausschuss bezweifelt dies.

Der Kultur-Ausschuss des Bundesrates hatte die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel empfohlen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens zu verschieben, soweit Vorschriften betroffen sind, die sich auf den Nachweis des Masernimpfschutzes beziehen. Die Fristen zur Prüfung sogenannter „Neuzugänge“ und Bestandspersonen, also Personen die bereits in Einrichtungen tätig sind oder betreut werden, sollten jeweils um ein Jahr verschoben werden.
Diese Empfehlung fand im Plenum des Bundesrates am 20.12.2019 im 2. Durchgang keine Mehrheit. Der Freistaat Bayern hat sich zu dieser Empfehlung im Plenum enthalten. In Bayern sind bereits Vorkehrungen getroffen worden, um die Vorgaben des Gesetzes zeitgerecht umzusetzen. So sollen z.B. Hilfestellungen für die betroffenen Kontrollstellen bis zum geplanten Inkrafttreten des Gesetzes fertiggestellt werden. Bereits jetzt prüfen Nichtmediziner nach § 34 Absatz 10 a Infektionsschutzgesetz (IfSG), in diesem Fall die Leitungen von Kindertagesstätten, ob eine Beratung zu einem ausreichenden Impfschutz stattgefunden hat. Hier ist also bereits ein Kontrollsystem mit Vorbildwirkung etabliert. Nach einer gewissen Anlaufzeit sollte es demnach unabhängig von einer Fristverlängerung möglich sein, das Kontrollverfahren zu standardisieren.

3. Frage: Haben Sie als Staatsministerin für Gesundheit und Pflege in Bayern bereits Anweisungen zur Umsetzbarkeit der Impfpflicht von der Bundesregierung bzw. dem Bundesministerium für Gesundheit erhalten?

Der Vollzug des Masernschutzgesetzes ist Ländersache. Das Bundesministerium für Gesundheit hat aber angekündigt, zu den häufigsten Fragestellungen ein Informationspapier zusammenzustellen, und bereits Antworten über den Internetauftritt des Ministeriums bereitgestellt.

4. Frage: Wie soll die konkrete Impfnachweis-Kontrolle in Bayern erfolgen, siehe hierzu auch die Anfrage (2) an Ihr Ministerium.

Vollzugshilfen und Informationen zur Impfnachweis-Kontrolle in Bayern werden derzeit von einer Arbeitsgruppe des StMGP erarbeitet.

5. Frage: Offenbar gibt es in den aktuellen Ausschussempfehlungen keine Bedenken mehr bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wie es noch in den Drucksachen 358/1/19 und 358/19(B) der Fall war. Warum nicht? Im vom Bundestag beschlossenen Masernschutzgesetz hat sich diesbezüglich nichts verändert.

Der Bundesrat hatte am 20.09.2019 zum Gesetzentwurf im 1. Durchgang Stellung genommen (siehe Beschluss des Bundesrates, BR-Drs. 358/19 (B). Hierin wurde nicht die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes an sich in Frage gestellt. Es wurde aber u.a. gebeten zu prüfen, wie die – auch privatrechtlichen – Einrichtungsleitungen fachlich in die Lage versetzt werden können, die Masernimmunität festzustellen, unter Berücksichtigung des zusätzlichen Aufwandes in den Einrichtungen. Die Bundesregierung hat zugesagt, die Belange der betroffenen Einrichtungen im Vorfeld des geplanten Inkrafttretens des Masernschutzgesetzes zum 01.03.2020 im Blick zu behalten und die Länder bei den entsprechenden Vorbereitungsmaßnahmen umfassend zu unterstützen. Bei dem vorgeschlagenen Verfahren wurde zudem eng an die bereits bestehende Pflicht zur Überprüfung der vorgeschriebenen Impfberatung vor der Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung nach § 34 Absatz 10 a Infektionsschutzgesetz angeknüpft.

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL
Staatsministerin

Gast schrieb am 24.11.2019 um 20:58:55

Auch in der Wikipedia, der freien Enzyklopädie, wird schon vorgegriffen und so getan, als wäre das Gesetzgebungsverfahren bereits abgeschlossen:

"Am 14. November 2019 wurde die Einführung einer Impfpflicht gegen Masern für Kinder und Personal in Gemeinschafts- oder Gesundheitseinrichtungen wie beispielsweise Kindertagesstätten und Schulen in Deutschland vom Bundestag beschlossen. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen, einzelne Enthaltungen gab es von Abgeordneten der Grünen und Linken.[10][11] Sie wird am 1. März 2020 in Kraft treten. Die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich."

Von welchem Quacksalber stammt denn diese Änderung?

Arbeitet jemand zufällig an der Wikipedia mit, so dass man hier eine Diskussion und Änderung anstoßen könnte?

Ökologe schrieb am 25.11.2019 um 15:12:40

Die Wikipedia ist in der Hand der Neo-Skeptiker (GWUP etc.), das ist das Problem. Von daher mitunter tendenziös u. wenig alternativmedizinisch aufgestellt.

Gast schrieb am 26.11.2019 um 14:11:24

Bei GWUP (Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften) habe ich mehrmals versucht, wirklich gut belegte Fakten zur Impfpflicht als Kommentare zu veröffentlichen - keine Chance!

schrieb am 26.11.2019 um 16:07:54

Das wundert mich nicht. Es geht hier nicht um Argumente, sondern um Ideologie. Und die muss mit allen Kräften abgewehrt werden, denn was dabei rauskommt, wissen wir Deutschen am besten.

Gast schrieb am 26.11.2019 um 20:47:48

Absolut - leider...

Mich würde auch mal interessieren, wer denn eigentlich die verdeckten Betreiber von Psiram sind.

So ziemlich alle bekannten Impfkritiker sind selbstverständlich dort auch eingetragen.

Leider wird Psiram in diversen YouTube-Kommentaren, etc. immer wieder als seriöse Quelle angegeben, um die Argumente von Impfkritikern zu entkräften.

Sind hier keine rechtlichen Schritte möglich?

Gast schrieb am 27.11.2019 um 10:39:03

http://whois.domaintools.com/psiram.com

Über diese Abfrage lässt sich herausfinden, dass ...

a) die Betreiber von psiram.com ihre Identität schützen, indem sie ihre Domain von einem US-Unternehmen, PrivacyProtect, mit Sitz in Burlington (Massachusetts), das sich auf Privatsphäre spezialisiert hat, registrieren ließen und

b) der Internet Service Provider Flokinet, bei dem die Website gehostet ist, in Rumänien (Victoria, Braila) sitzt.

Gast schrieb am 26.11.2019 um 21:37:40

Das habe ich gefunden. Psiram hat seinen Sitz in den USA, aber von wen betrieben, weiß ich auch nicht. Das ist der Internetpranger für alle kritischen Persönlichkeiten, Daniele Ganser, Prof. Dr. Gerald Hüther ....viele, sehr viele Menschen werden von miesen Typen auf der Seite übelst verleumdet.

schrieb am 29.11.2019 um 09:10:11

Lieber Gast, gwup ist meines Wissens die Nachfolgeorganisation von eso-watch. eso-watch war damals in der Türkei gehostet. Obwohl die Betreiber bekannt waren, ließen sich Straftaten letztlich nicht ausreichend gerichtsfest beweisen. Aber die Angelegenheit wurde den Betreibern der website schließlich zu heiß, so daß eso-watch schließlich geschlossen wurde.
Gruß
Karl K.

Gast schrieb am 29.11.2019 um 15:03:06

Psiram ist der Nachfolger von esowatch, nicht gwup.

Gast schrieb am 27.11.2019 um 13:57:52

U.a. leider auch Hans Tolzin, Angelika Müller, Steffen Rabe, Martin Hirte, Stefan Schmidt-Troschke, Klaus Hartmann, Friedrich Graf, Rolf Kron, Johann Loibner, Stefan Lanka, etc...

Gast schrieb am 24.11.2019 um 20:22:56

Vielleicht will der eine oder andere hier seinen Senf dazugeben, aber bitte am besten nur mit qualifizierten, gut belegten Aussagen...

https://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag/abstimmungen/masernimpfpflicht-gemeinschaftseinrichtungen

Das Niveau der Diskussion nimmt leider zum Teil schon wieder Formen an, die man sonst aus den Kommentarbereichen der Mainstream-Medien kennt...

Gast schrieb am 24.11.2019 um 19:48:18

An dieser Stelle auch einmal ein herzliches Vergelt's Gott an Libertas&Sanitas, die sich ebenso den Arsch aufreißen!

schrieb am 29.11.2019 um 08:14:43

Welche Rolle spielt Google bei der Auswahl von Anfragen?

"Beispielhaft führt das Blatt an, wie Google seine Quality-Rater angewiesen habe, Selbstmord-Tutorials qualitativ abzuwerten und Angebote für die Selbstmord-Prävention aufzuwerten. Ebenso soll gegen Impfgegner-Inhalte, die behaupteten, Impfungen würden Autismus hervorrufen, vorgegangen worden sein."
Gruß
Karl Kammerer

Gast schrieb am 29.11.2019 um 15:04:40

Quellenangaben wären schön... Danke.

schrieb am 29.11.2019 um 18:01:13

Wenn man das Zitat gugelt, bekommt man den ganzen Text, deshalb habe ich nix verlinkt.
Here we go: https://t3n.de/news/google-druck-wegen-menschlicher-1223122/

t3n.de: News - Googles nicht so geheime Suchmaschinen-Zutat: Menschen.

Ich hoffe, das reicht so. Soll schließlich nicht als Doktorarbeit mit korrekten Zitaten eingereicht werden - da sei Vroni-plag vor.

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