Neuerscheinungen und Weihnachtsempfehlungen

Abb.
Weihnachten naht - eine gute Gelegenheit, nach neuen wertvollen Büchern und DVDs Ausschau zu halten, die man gerne verschenkt. Und mit jeder Bestellung unterstützen Sie auch meine Aufklärungsarbeit.

Alle Bestellungen, die bis einschließlich Dienstag, den 18. Dezember, bei uns eingehen, werden bis 20. Dezember verschickt!


Das neue Buch von Dr. Erwin Thoma, dem "Waldflüsterer"
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SPIEGEL-Bestseller eines mutigen Arztes
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Ein Versuch der Versachlichung der Impfdiskussion
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Was jeder Patient über Krebs wissen sollte
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Was Patienten über Allergien wissen sollten
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 Weitere Buchempfehlungen
und stark reduzierte DVD's


Gast schrieb am 12.12.2019 um 00:33:13

Zensur in den USA heute- seht selbst:

www.youtube.com/watch?v=pIXSPlFrI0I

Und hier Mr. Robert F Kennedy, Jr.!

www.youtube.com/watch?v=eaHQeTzXZH4


Teilen & Weiterleiten. Zusammen werden wir den gewinnen! Schöne Feiertage euch allen.

Andi schrieb am 11.12.2019 um 09:42:34

E-Mail an Dr. Michael von Abercron (CDU) zu Fragen eines Mitbürgers zur Masernelimination:

Sehr geehrter Herr Dr. von Abercron,

ich habe mir die Fragen eines Mitbürgers zur Masernelimination auf Abgeordnetenwatch [1] durchgelesen und war sehr auf Ihre Antwort gespannt.

Leider stimmen Ihre Antworten zum Teil inhaltlich nicht oder Sie beantworten nicht die konkreten Fragen. Deshalb halte ich es für notwendig, hier nachzuhaken.

Zu 1) Auch der Fragesteller stellt nach meinem Verständnis die Seriosität des Robert-Koch-Instituts (RKI) nicht in Frage. Vielmehr ist meines Erachtens die Intention des Fragestellers, Sie mit dieser rhetorischen Frage aufzufordern, die Quellen des RKI selbst zu studieren.

Zu 2) Ihre Antwort verfehlt meines Erachtens die Fragestellung. Hätten Sie die Quellen des RKI selbst gründlich studiert, hätten Sie festgestellt, dass die Fakten in der Begründung zum Masernschutzgesetz falsch sind, denn laut RKI steigen weder die Masernzahlen, noch sinkt die Impfbereitschaft.

Zu 3) Leider beantworten Sie nicht die Frage. Es ging darum, ob Ihnen die Faktenlage, zum Beispiel zur Anzahl der Masernerkrankungen, vor Abstimmung hinlänglich bekannt war. Ich stelle fest, dass dies nicht der Fall zu sein scheint. Derweil haben alle Mitglieder des Bundestages, also auch Sie, rechtzeitig vor Abstimmung eine Stellungnahme der Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. [2] erhalten, in der die Gesetzesbegründung auf den Prüfstand gestellt wurde, nachvollziehbar unter Nennung der Fakten und wissenschaftlicher Evidenz.

Zu 4) Es gibt durchaus sehr viele Alternativen zu einer Impfpflicht, die in [2] ebenfalls aufgelistet sind. Die Vorschläge stammen von anerkannten, hochkarätigen Experten.

Zu 5) Ihre Antwort ist leider inkorrekt bzw. unvollständig. Denn niedrige Masernfallzahlen sind nur ein Pfeiler der Eliminationskriterien der WHO, den im übrigen auch Länder mit Maserneliminationsstatus zum Teil nicht vorweisen können. Es muss also weitere Kriterien geben. Sie können diese im Rahmenwerk der WHO [3] nachlesen. Deutschland wurde zuletzt von der WHO nicht gerügt, weil die Masernfallzahlen so hoch sind, sondern weil die Surveillance mangelhaft ist: "The RVC urges further improvement in the epidemiological surveillance of measles and rubella with better contact tracing." [4] Arbeiten die Gesundheitsämter schlampig oder fehlt es vielleicht an (finanziellen) Mitteln für den öffentlichen Gesundheitsdienst?

Ich persönlich hätte mir gewünscht, dass Sie sich vor Abstimmung ausreichend mit dem Thema beschäftigt hätten, dann bräuchten wir jetzt kein Bundesverfassungsgericht. Aber besser spät als nie... Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Mit freundlichen Grüßen

...

[1] https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-michael-von-abercron/question/2019-12-02/328092
[2] https://www.individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Masernschutzgesetz%20-%20Stellungnahme%20Kabinettsentwurf.pdf
[3] http://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0009/247356/Eliminating-measles-and-rubella-Framework-for-the-verification-process-in-the-WHO-European-Region.pdf, Seite 17
[4] http://www.euro.who.int/__data/assets/pdf_file/0008/378926/7th-RVC-Meeting-Report-FINAL.pdf?ua=1, Seite 37

Gast schrieb am 11.12.2019 um 09:05:58

In den vielen guten Fragen an Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD, MdB) wird der Politiker zum Selbst-Nachforschen animiert - sollte er das tun, wird es ihm die Augen öffnen - lieber spät als nie...



https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-ernst-dieter-rossmann/question/2019-12-09/328347

Gast schrieb am 22.12.2019 um 20:10:57

Antwort von Dr. Ernst Dieter Rossmann (SPD):

Sehr geehrter Herr Uhaq,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht vom 10. Dezember 2019 bezüglich des Masernschutzgesetzes. Die Einführung einer Impfpflicht ist eine vielschichtige Debatte, die auch innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion kontrovers geführt wird. Impfen ist meines Erachtens eine wichtige Verantwortung, die wir gegenüber unseren Kindern haben. Wir haben deshalb im Koalitionsvertrag mit CDU/CSU vereinbart, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Impfquoten zum Schutz der Bevölkerung zu erreichen. Dahinter steht die Erkenntnis, dass mit den bisherigen Bemühungen zur Steigerung der Impfbereitschaft das Ziel nicht erreicht werden konnte, Masern in Deutschland vollständig einzudämmen. Nach wie vor gibt es zum Teil erhebliche Impflücken bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Immer wieder kommt es, in jährlich schwankenden Zahlen, zu schwerwiegenden Masernausbrüchen, bei denen auch Todesfälle zu beklagen sind.

Laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind die Masernfälle in der „europäischen Region“ stark angestiegen. Meine Fachkolleginnen und -kollegen weisen darauf hin, dass für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 30. Juni 2019 49 der 53 Länder der Region zusammen über 174.000 Masernfälle und über 100 masernbedingte Todesfälle registriert haben. Vier Länder in der europäischen Region der WHO haben unter anderem ihren Masern-Eliminationsstatus verloren: Albanien, Griechenland, Tschechien und das Vereinigte Königreich. Weltweit haben sich die Masernfälle 2019 vervierfacht. Zu den von Ihnen angesprochenen WHO-Kriterien für eine Elimination von Masern möchte ich Sie auf die Seiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) oder der WHO selbst verweisen. Der Eliminationsstatus wird demnach insbesondere an einer Unterbrechung der endemischen Transmission der Krankheit von mindestens 36 Monaten festgemacht.

Laut RKI bewiesen 2017 43 von 53 Staaten eine Unterbrechung der endemischen Transmission. Auch Deutschland konnte für das Jahr 2016 eine Unterbrechung der endemischen Transmission vorweisen, diesen Status für das Jahr 2017 jedoch leider nicht aufrechterhalten. Es ist also offensichtlich auch so, dass Länder zum Teil auch ohne Impflicht einen Masern-Eliminationsstatus erhalten. Wie erwähnt, finden Sie detaillierte Informationen auf den Seiten des RKI und der WHO.

Immer wieder wird auch darauf hingewiesen, dass bis Ende Mai 2019 dem RKI bereits 420 Masernfälle in Deutschland gemeldet worden sind, was offensichtlich eine höhere Zahl ist als in früheren Jahren. Es muss daher unser Ziel sein, Masern in Deutschland zu überwinden und in Europa weiter einzudämmen. Dazu brauchen wir laut Expertinnen und Experten eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Bei Kindern vor dem Schuleintritt erreichen wir mit der ersten Masernimpfung deutschlandweit zwar 97 Prozent, aber schon hier gibt es deutliche regionale Unterschiede. Zweimal gegen Masern geimpft sind nur noch 93 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Laut BARMER-Arzneimittelreport 2019 könnten die Impfquoten sogar noch darunter liegen. Eine Masernimpfpflicht kann helfen, Impflücken zu schließen. Manche mögen diesen Schritt als Bevormundung empfinden, aber es geht hier nicht nur um dem Schutz jedes Einzelnen, sondern um den Schutz der gesamten Bevölkerung. Ein ausreichender Impfschutz kann unnötiges Leid vermeiden.

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass ich als Bildungspolitiker nicht auf alle Punkte eingehen kann – gerne verweise ich aber auch auf unsere vorherige ausführlichere Korrespondenz.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Dieter Rossmann

Gast schrieb am 11.12.2019 um 08:56:21

Frage bei Abgeordnetenwatch an Raed Saleh (SPD), MdL in Berlin zur geforderten KiTa-Pflicht, Impfpflicht und Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/raed-saleh/question/2019-12-10/328370

Gast schrieb am 10.12.2019 um 22:19:58

!!! Wichtiges Video zu den Kinderrechten !!!

youtu.be/HI-u1gQ6kkM

Gast schrieb am 10.12.2019 um 22:17:05

!! WICHTIGE MELDUNG !!
In wenigen Tagen wird eine Epetition '' Ablehnung des Gesetzentwurfs der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz '' auf der offiziellen Plattform des Bundestages ( epetition.bundestag.de) online gehen.

DIES betrifft JEDEN von uns, denn auch deine Familie oder Freunde könnten irgendwann betroffen sein. Deshalb hängt enorm viel vom Erfolg dieser Petition ab !!!

Der entscheidende Vorteil einer Bundestags-Petition liegt darin, dass beim Erreichen von 50.000 UNTERSCHRIFTEN INNERHALB VON 4 WOCHEN ( QUORUM ) eine Anhörung im Bundestag stattfinden MUSS !

!! BITTE TEILE DIESE INFO, UNTERSCHREIBE DIE PETITION UND TEILE AUCH DIESE !!

Der Link zur Epetition wird in den nächsten Tagen zur Verfügung gestellt!

Dies ist unsere beste Chance auf eine ordentliche Debatte im Bundestag, in der unsere Stimme gehört wird !

Gast schrieb am 11.12.2019 um 21:55:38

Ein weiteres Video zum Thema. Erklärt ganz gut die Intention der Aufnahme von "Kinderrechten" ins GG.

youtube.com/watch?v=_-_wKFVXBaQ

Gast schrieb am 10.12.2019 um 22:11:20

Hallo Hans,

anbei ein Überblick von der Impfschäden:
Mutmaßliche Impfzusammenhänge in der Homöopathischen Praxis / Impfschäden
Beispiele für mutmaßliche Impfzusammenhänge in der Homöopathischen Praxis / Impfschäden


https://www.tisani-verlag.de/impfschaden/

Gast schrieb am 10.12.2019 um 20:14:47

Auszug aus dem Buch Skrupellos: Manager auf dem Weg in das nächste Fiasko (ISBN 9783430202695):

"Einer der bekanntesten Berliner Lobbyisten der Gesundheitsbranche, der Pharmaindustrie und der Krankenversicherungen war Jens Spahn. Heute ist er Bundesgesundheitsminister, früher war er unterwegs in Sachen Beratung der Medizinbranche, als Mitinhaber der Agentur Politas GbR. Mit einem Firmenanteil von 25 Prozent, der von Spahn aus Versehen oderaus guten Grund gewählt wurde. Denn erst darüber muss eine Meldung an den Bundestag erfolgen. Und freiwillig sah Spahn offenbar keinen Grund dazu. Der Job der Agentur Politas wie auch der anderer Lobbyisten: beraten, vermitteln, überzeugen, formulieren, Treffen vereinbaren. Dabei hatte Politas in den vergangenen Jahren einen entscheidenden Vorteil: den direkten Draht eines Anteilseigners in den Bundestag. Als es um die Bürgerversicherung ging, wählte Spahn für ein Positionspapier der Union fast die identischen Worte wie der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV). Wer von wem abgekupfert hat, ist offen.
Der PKV steckt übrigens auch in der Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen, einer Mutter des Beirats Gesundheit, dessen Vorsitzender Spahn lange war. Auch hier wurde Networking betrieben mit dem Ziel, Politik und Wirtschaft an einen Tisch zu bringen. Zum Austausch, sagen die einen. Im Sinne der Pharmaindustrie, zum Wohl der privaten Krankenversicherung, einer Liberalisierung des Apothekenmarkts, der Privatisierung des Gesundheitssektors, finden die anderen. Nicht gerade hinderlich dürfte bei dem einen oder anderen Part Spahns stetig wachsender Einfluss gewesen sein, auch international. Denn Jens Spahn ist Mitglied der Deutschen Atlantischen Gesellschaft (DAG), einem illustren Zusammenschluss von Konzern- und Industrievertretern, Politikern, Ökonomen und Medienvertretern, die vor allem diejenigen in ihren engen Zirkel aufnehmen, denen eine mächtige Zukunft vorausgesagt wird - vielleicht als künftiger Kanzler der Bundesrepublik Deutschland nach der Ära Merkel. Wie viel Lobby mit ins Bundesgesundheitsministerium gewandert ist, darüber kann nur spekuliert werden."


Gast schrieb am 10.12.2019 um 19:51:01

Über Jens Spahn und seine (ehemalige?) Arbeit in der Lobby-Agentur Politas GbR:

https://connectiv.events/masern-impfzwang-eingefuehrt/

Impfschaden-Gegner schrieb am 10.12.2019 um 18:06:05

Wusste ich noch gar nicht.
Auch Herr Udo Pollmer scheint.ja ein " unbelehrbarer" system-
inkonformer Impfgegner zu sein.
Auf YouTube. Brotzeit: Impfen
Sehenswert!

Gast schrieb am 10.12.2019 um 16:16:22

Zielgenaue Ausrichtung von Impfprogrammen (TIP) (2019)

Im Falle Kirgisistans ergab eine im Rahmen eines TIP-Projektes durchgeführte Überprüfung der Gesetzgebung, dass das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Impfung durch andere Gesetze beeinträchtigt war...

Anm.: Wie soll man das verstehen? Wird die nationale Gesetzgebung neuerdings, nicht nur in Kirgisistan, von UNICEF und WHO diktiert?

Quelle: http://www.euro.who.int/de/health-topics/disease-prevention/vaccines-and-immunization/news/news/2019/12/whoeurope-methodology-identifies-causes-of-low-vaccination-uptake-to-help-protect-health-for-all

http://www.euro.who.int/de/health-topics/disease-prevention/vaccines-and-immunization/publications/2019/tip-tailoring-immunization-programmes-2019

Gast schrieb am 10.12.2019 um 22:42:04

Danke für die Infos. Hier der Link zur WHO Publikation

"Zielgenaue Ausrichtung von Impfprogrammen (TIP) (2019)"

https://apps.who.int/iris/bitstream/handle/10665/329448/9789289054492-eng.pdf

Zu verstehen ist diese als Handlungsanweisung um weltweit sämtliche "Barrieren" die dem Impfen entgegenstehen auf sämtlichen politischen, öffentlichen und privaten Ebenen zu beseitigen.

Als Beispiel, Auszug aus Seite 54:

"Sarah, die besorgte Mutter"

"Barriere Motivation befürchtet, dass Impfstoffe ihre Kinder gefährden und dass Mehrfachinjektionen für ihr Kind zu schmerzhaft sein könnten"

"Barriere Fähigkeit wird durch Fehlinformationen beeinflusst in Bezug auf: • Nebenwirkungen von Impfstoffen • Impfalter - dass es sicherer ist, die Impfung zu verzögern • Komponenten des Impfstoffs - dass natürliche Krankheiten für das Kind besser sind • mehrere Antigene - dass sie das Immunsystem überlasten • v Narben verursachende Akzine • Geringe Wirksamkeit des Impfstoffs"

"Barriere Soziale Gelegenheit ist Teil einer kleinen und sehr engen Community mit einem starken internen Netzwerk und wenig Zugang zu externen Massenmedien und zum Internet - Nährboden für anhaltende Gerüchte, Geschichten und Missverständnisse."

Gast schrieb am 10.12.2019 um 16:07:55

WHO-UNICEF estimates of MCV1 coverage

Das die Impfpflicht in Deutschland politisch motiviert ist zeigt sich im internationalen Ländervergleich. Deutschland ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern führend:

http://apps.who.int/immunization_monitoring/globalsummary/timeseries/tswucoveragemcv1.html

schrieb am 11.12.2019 um 08:50:50

Und die Rate ist so schön konstant! Von voranschreitender Impfmüdigkeit keine Spur...
Dank für diese schöne Argumentationshilfe!

Gast schrieb am 10.12.2019 um 15:51:29

2018 GSK EU EFPIA REPORT
Transparenzbericht Deutschland

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), der im BMG ein- und ausspaziert als ob er dort zu Hause wäre, und der seit Jahren, ohne begründbare Tatsachen, einen Impfzwang für Kinder in Deutschland fordert (siehe Stellungnahmen des BVKJ der letzten Jahre), hat im Jahre 2018 alleine vom Impfstoffhersteller Glaxo-Smith-Kline GSK ca. 130.000 EUR an Finanzmitteln erhalten. In den Jahre 2016 und 2017 ist die Situation ähnlich, siehe GSK
EFPIA Transparenzreport 2018:

http://efpiadisclosurecode.gsk.com/GSK_DE_2018_EFPIA_HCPO_Disclosure_Report.pdf

https://www.gsk.com/en-gb/responsibility/operating-responsibly/engaging-with-healthcare-professionals/europe/germany/

22. Pädiatrie zum Anfassen des Berufsverbandes der Kinder und Jugendärzte e.V. (org.: Schmidt Römhild Kongressgesellschaft)
3.492,65
24. Kongress für Jugendmedizin d. BV der Kinder-und Jugendärzte e.V. (BVKJ) (org.: Schmidt-Römhild Kongressgesell. mbH)
14.280,00
48. Jahrestagung Kinder- und Jugendärztetag2018 des BVKJ e.V. (org.: Congress Company Jaenisch GmbH)
15.836,54
Berufsverband der Kinder-u. Jugendärzte e.V. Ostwestfalen-Lippe
1.487,50
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte(BVKJ) e.V. Bezirk Ostwestfalen-Lippe
5.355,00
Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.(BVKJ)
47.005,00
Impftag aktuell 2018 d. Sächsisch-Thüringische Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und Kinderchirurgie e. V.
5.652,50
Jahrestagung 2018 Berufsverband der Kinder-und Jugendärzte e.V. Landesverband Mecklenburg-Vorpommern (org.: CongressCom
898,45
Jahrestagung d. Sächsisch-Thüringischen Ges. f. Kinder- u. Jugendmedizin u. Kinderchirurgie e.V.(K.I.T. Group GmbH
2.046,80
Pädiatrie Update 2017 (org.: med update GmbH)
29.750,00
Pädiatrietreff a la carte-Schnittstellen der Pädiatriedes BVKJ (org. Interface GmbH & Co. KG)
8.200,29

Weitere (auch Pädiatrische) Einrichtungen die von GSK finanziell unterstützt werden:
European Society for Paediatric Infectious Diseases (ESPID) Stiftung
366.250,00
Fortbildungsakademie im Netz (org.: MONKS Vertriebsges. mbH) u.a. für Pädiater
67.830,00
IMS - Gesellschaft für akademischen Forschungstransfer mbH??
60.452,00
Kongress für Kinder- und Jugendmedizin (org.: m:con GmbH)
29.746,00
MIB Dienstleistung GmbH??
20.230,00
Pharma Intelligence Service??
932.556,21
Praxis Update (org.: med update GmbH) Medizinische Online Fortbildung finanziert von GSK??
89.250,00

FRAGE AN HERRN TOLZIN: Haben Sie Kenntnis über den EFPIA-Report von Merck Sharp & Dome MSD und Sanofi Pasteur oder gibt es von diesen Impfstoffherstellern keine Transparenzberichte?

Infos zum BVJK:
BVJK: https://www.bvkj.de/startseite/

BVJK: https://www.bvkj.de/fileadmin/pdf/BVKJ/191023_SN_BVKJ_DGKJ_Anhoerung_Masernschutzgesetz.pdf

schrieb am 17.12.2019 um 00:07:14

Das weiß ich leider nicht...

Gast schrieb am 11.12.2019 um 08:58:40

Nicht zu vergessen: auch staatliche Einrichtungen wie Universitäten, allen voran die medizinischen Fakultäten, bekommen "Fortbildungen" von GSK und Konsorten bezahlt. Dass solche "Fortbildungen" unabhängig sind, dürfte klar sein.

Gast schrieb am 11.12.2019 um 20:47:12

Da lob ich mir doch die Ärzte, die eine eigene Praxis haben und Mitglied im Verein MEZIS = Mein Essen Zahle Ich Selbst sind: https://mezis.de/

Dr. Steffen Rabe (ÄIIE) ist bspw. so ein Mitglied, sieht man an dem Banner auf seiner Seite http://impf-info.de/ ganz unten...

Oder auch der Kinderarzt Dr. André Braun (https://www.youtube.com/watch?v=fUxxDmvbyac).

Auch bei uns im Ort gibt es einen Hausarzt, der Mitglied bei MEZIS ist. Wie sieht das bei euch so aus?

Gast schrieb am 10.12.2019 um 18:36:02

Die letzten zwei Links führen ins Leere

Gast schrieb am 10.12.2019 um 11:39:08

Umfrage in Peiner Allgemeine PAZ - mehr als die Hälfte gegen eine Impfpflicht:

https://imgur.com/c2cTq6u

Gast schrieb am 10.12.2019 um 07:47:55

Widerstand und Unmut in Bremen bahnen sich an: https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/debatte-impfpflicht-100.html

- Bildungssenatorin Claudia Bogedan kritisiert Zeitvorgaben und den Umstand, dass der Bund die Umsetzungsproblematik auf die Länder abschiebt

- Leiter des Landesverbands der Evangelischen Tagesreinrichtungen Carsten Schlepper sieht seine Einrichtungen nicht vorbereitet und ist von der Vorgabe alles andere als begeistert

- Vorsitzender der Schulleitungsvereinigung Bremen e.V. Thorsten Maaß befürchtet und warnt vor Berufsverboten für ohnehin knappe Lehrer

Gast schrieb am 10.12.2019 um 14:11:56

Auch die Leiterin von vier Bremer Waldorf-Kindergärten kritisiert: https://taz.de/Masern-Impfungen-in-der-Kritik/!5645010/

Wehe, wenn die Impfpflicht ruft

Gast schrieb am 09.12.2019 um 19:12:52

Und nochmal - x-te Anfrage an das PEI, ich glaube, die kommen langsam nicht mehr nach:

https://fragdenstaat.de/anfrage/mmr-impfstoffe-und-glyphosat-kontaminierung/

MMR Impfstoffe und Glyphosat Kontaminierung

Lauter interessante Themen, die es zu klären gibt, Daumen hoch! Nicht nachlassen.

Wenn die Monatsfristen abgelaufen sind, bitte nicht vergessen, ein oder zwei Mal an den Fristablauf zu erinnern. Reagieren die Behörden nicht, lässt sich die Information auch mithilfe von FragDenStaat einklagen...

Gast schrieb am 10.12.2019 um 16:28:13

Dieser Link führt schon wieder auf die Spektrum, impffreundliche Seite

Gast schrieb am 10.12.2019 um 21:45:34

Bei mir nicht, mal den Browercache löschen oder anderen Browser verwenden.

Gast schrieb am 10.12.2019 um 18:43:00

Kann ich diesmal nun wirklich nicht bestätigen, werde das aber zur Sicherheit an einem anderen Gerät testen.

Gast schrieb am 10.12.2019 um 07:32:10

Nachtrag: Das Einklagen geht wohl nur, wenn die Behörde eine Herausgabe von Informationen verweigert.

Was man aber vorher tun kann, um den Druck zu erhöhen, ist den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zur Vermittlung einzuschalten. FragDenStaat bietet für die "Vermittlung" eine spezielle Funktion.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesbeauftragter_f%C3%BCr_den_Datenschutz_und_die_Informationsfreiheit#Informationsfreiheit

Gast schrieb am 09.12.2019 um 19:08:20

Und noch eine Anfrage an das Paul-Ehrlich-Institut:

[url]MMRV-Vierfachimpfstoff PRIORIX TETRA mit GSK künstlich veränderte DNA eines abgetriebenen männlichen Fetus
[/url]

MMRV-Vierfachimpfstoff PRIORIX TETRA mit GSK künstlich veränderte DNA eines abgetriebenen männlichen Fetus

Gast schrieb am 09.12.2019 um 19:05:28

Weitere Anfrage an das Paul-Ehrlich-Institut gefunden:

Anerkennung von Todesfällen nach Impfung im Säuglingsalter

https://fragdenstaat.de/anfrage/anerkennung-von-todesfallen-nach-impfung-im-sauglingsalter/

Gast schrieb am 09.12.2019 um 12:31:02

Anfrage an das Paul-Ehrlich-Institut zur Studienlage der MMR-Impfungen und zum Krankheitsbild der SSPE:

https://fragdenstaat.de/anfrage/mmr-impfung/

Maria schrieb am 09.12.2019 um 06:31:42

Gast schrieb am 07.12.2019 um 01:19:15

Zum Thema MMR Impfstoffsicherheit

https://childrenshealthdefense.org/news/merck-whistleblower-case-proceeds-toward-a-resolution/

"..Nearly 50% of vaccine recipients experienced adverse events within 42 days of vaccination and over 10% of these required emergency room visits. Roughly 2% of these adverse events were “serious” and 3.5% of vaccine recipients were diagnosed with a “new onset chronic disease” within 6 months of vaccination. These documented safety results are astronomically higher than the vaccine industry talking points which claim vaccine adverse events are “one-in-a-million”. .."

Gast schrieb am 08.12.2019 um 00:02:13

Hier der Link zu der Studie:

https://academic.oup.com/jpids/advance-article/doi/10.1093/jpids/piz010/5372494

In "Supplementary Table 6" zeigen sich die oben aufgeführten Zahlen.

Aus diesen Zahlen geht unter anderem hervor, daß bei 3,4% aller Kinder die den MMR Impfstoff Priorix von GlaxoSmithKline erhielten eine neu auftretende chronische Krankheit ausbricht. Dies sind z.B:

Autoimmunerkrankungen, Asthma, Typ-I-Diabetes, Vaskulitis, Zöliakie, Zustände im Zusammenhang mit subakuter oder chronischer Thrombozytopenie und Allergien.

+++++++++++

Also was soll ich sagen. Ich bin ein Mensch mit Internetanschluss, Laptop und Realschulenglisch.

Ich habe gerade in einer Stunde Internetrecherche herausgefunden, dass mein Kind die Chance von etwa 1 zu 30 hat chronisch krank zu werden wenn ich es mit dem MMR Impfstoff von GSK spritzen lasse.

Diese Information stammt nicht aus einem Weltverschwörungsforum sondern aus einer Studie die von GSK bezahlt wurde.

Einfach nur krass.

schrieb am 15.12.2019 um 11:20:42

Oha, danke für den Hinweis, hab die Meldung bisher noch gar nicht mitbekommen....

Gast schrieb am 08.12.2019 um 20:30:25

Hier die "Supplementary Table 6" zum direkten Abruf:

https://pastebin.com/akrnArpf

Gast schrieb am 08.12.2019 um 03:19:30

Danke für die interessante Studie.

Ich habe mal das Paul-Ehrlich-Institut damit konfrontiert: https://fragdenstaat.de/anfrage/viele-nebenwirkungen-beim-mmr-impfstoff-priorix/

Gast schrieb am 08.12.2019 um 16:22:49

Mit solchen Studien sollten wir das Bundesgesundheitsministerium, die Gesundheitsämter sowie Politiker vertraut machen.

Gast schrieb am 08.12.2019 um 21:04:57

Ja, es wäre wünschenswert, wenn mehr Leser hier aktiv mitwirken würden und öffentliche Anfragen (sei es über abgeordnetenwatch oder fragdenstaat, oder sonstwie) stellen würden...

Gast schrieb am 06.12.2019 um 22:07:48

Bitte mit abstimmen. Auf der Seite weiter runter scrollen und Frage des Tages mit abstimmen. Es geht um Masernimpfpflicht Umfrage in Österreich

https://mobil.krone.at/?fbclid=IwAR27r2t7XKvzmj_30H1bFi4K044TDAg7ugBa_QpbivYM_pRbQYKKoBJmOMo

Gast schrieb am 06.12.2019 um 18:30:53

Hat jetzt nichts mit Impfen zu tun, aber kennt Ihr den Fall Uwe Steimle? Der DDR Komiker wurde vom MDR gefeuert und auch ihn stellen fiese Journalisten in die rechte Ecke. So ist das in diesem Land: wer die Wahrheit sagt, fliegt. Mir fällt dabei spontan Nikolaus Brender ein. Sollte jemand eine Petition für Steimle finden, postet sie bitte hier. Und für diesen zensieren Mist im TV verlangt das Politikerpack noch Zwangsgebühren....

So liebe Leute, wir lassen uns nicht spalten. Das ist genau das, was Spahnwahnsinnige beabsichtigen.

schrieb am 06.12.2019 um 22:18:27

Es gibt eine Petition. Google Mal nach :
Wir sind Steimles Welt

Gast schrieb am 07.12.2019 um 09:46:34

Oh Klasse, vielen lieben Dank.

Gast schrieb am 06.12.2019 um 13:29:58

Prog Health Sci 2012, Vol 2, No 1
Sienkiewicz D., Kulak W., Okurowska-Zawada B., Paszko-Patej G.

Neurologische Nebenwirkungen nach Impfung

Introduction: Adverse reactions In developed countries, the schedules of mandatory and recommended vaccination for children contain more and more components with a specific emphasis on the co-administration of multiple antigens in combined form. This direction on the one hand provides many benefits and on the other carries an increased risk of side effects, the immunopathogenesis of which is not fully explained in many cases. An adverse event following immunization (AEFI) is an undesirable side effect occurring after the administration of a vaccine. It is a temporary, local or general reaction of the organism to an administered vaccine. A postvaccinal complication (PC) is associated with an excessive or pathological reaction with the characteristics of postvaccinal disease, which in extreme cases can lead to permanent damage, threat to life or even death. Complications affecting the nervous system raise the most controversy; the more so, as the children subjected to vaccination are healthy.

https://www.semanticscholar.org/paper/Neurologic-adverse-events-following-vaccination-Sienkiewicz-Ku%C5%82ak/ec69a6ef654352eaa4004c24d8abe5283ff5c8e1

https://pdfs.semanticscholar.org/47e4/77f43d309f0a7447495c0c7ad8cdeaaac10c.pdf?_ga=2.215802391.1866942837.1575634853-1591387475.1575634853

Gast schrieb am 05.12.2019 um 21:20:17

Der Kulturausschuss und der Gesundheitsausschuss des Bundesrats haben gestern zum Masernschutzgesetz getagt.

Die gemeinsame Ausschussempfehlung ist hier abrufbar: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0601-0700/629-1-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Der Kulturausschuss empfiehlt die Einberufung eines Vermittlungsausschusses (zwischen Bundesrat und Bundestag) und eine Verschiebung des Inkrafttretens um jeweils ein Jahr, also auf den 1. März 2021 bzw. 31. Juli 2022.

Der Gesundheitsausschuss empfiehlt, das Gesetz ohne Änderungen und Vermittlungsausschuss zu verabschieden.

Gast schrieb am 08.12.2019 um 21:27:15

Die Bremer Bildungssenatorin Claudia Bogedan (SPD) setzt sich ebenfalls für einen einjährigen Aufschub des Gesetzes ein:

https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-offensive-gegen-impfpflicht-_arid,1881452.html

Gast schrieb am 06.12.2019 um 18:51:46

Gast schrieb am 27.01.2020 um 13:53:41

Antwort von Melanie Huml (CSU, MdL Bayern):

Sehr geehrter Herr Fritz,

wir danken für Ihr Schreiben vom 26.11.2019 und möchten Ihnen hierzu Folgendes mitteilen:

Masern sind eine nicht selten schwer verlaufende Erkrankung, die leider oft als harmlose Kinderkrankheit unterschätzt wird. Masern verlaufen im Erwachsenenalter oftmals noch schwerer als im Kindesalter. Aber auch Säuglinge im ersten Lebensjahr haben ein erhöhtes Risiko, an schweren Komplikationen durch Masern zu erkranken. Besonders gefürchtet ist hier die erst Jahre später auftretende, tödlich verlaufende subakute sklerosierende Panenzephalitis, eine entzündliche Erkrankung des Gehirns. Da Säuglinge in den ersten Monaten noch nicht geimpft werden können, sind sie auf eine schützende Umgebung angewiesen.

Impfungen gehören nach einhelliger Meinung ausgewiesener nationaler und internationaler Experten zu den wirksamsten und sichersten präventiven Maßnahmen von schwerwiegenden Infektionskrankheiten. Impfungen konnten in den vergangenen Jahrzehnten weltweit sehr viele Krankheits- und Todesfälle verhindern. Denken Sie nur an die Vielzahl der von der Kinderlähmung (Poliomyelitis) betroffenen Menschen in Europa nach dem 2. Weltkrieg. Diese schlimme Erkrankung konnte durch die Einführung der Polio-Impfung in Europa gänzlich verhindert werden.

Für das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat der Impfschutz der bayerischen Bevölkerung eine hohe Priorität. Ziel der bayerischen Gesundheitspolitik ist es, die Bevölkerung wissenschaftlich fundiert und industrieunabhängig über Impfungen zu informieren und sie somit zu motivieren, die Möglichkeit eines Impfschutzes vor übertragbaren Infektionskrankheiten zu nutzen – auch in Hinblick auf eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung gegenüber ungeschützten Mitbürgerinnen und Mitbürgern.

Das StMGP fördert seit vielen Jahren mit vielfältigen Maßnahmen eine Steigerung der Impfquoten in Bayern. Als Beispiele seien die regelmäßigen Erstsemesterveranstaltungen zum Impfen, der Elternbrief zum KITA-Newsletter zum Kindergartenstart, Impfinformationsveranstaltungen für Hebammen und Heilpraktiker und die regelmäßig durchgeführten Impfwochen genannt.

Aus Sicht des StMGP ist Überzeugung besser als Zwang, gleichwohl wurde eine ausreichend hohe Impfquote bisher nicht erreicht. Daher unterstützt das StMGP das Masernschutzgesetz, das am 1.3.2020 in Kraft treten soll. Mit dem Gesetz soll eine Impfnachweispflicht für in Gemeinschaftseinrichtungen (u.a. Schulen, Kitas) Betreute und dort Tätige sowie Personen, die in bestimmten medizinischen Einrichtungen tätig sind, eingeführt werden. Die Impfnachweispflicht gilt außerdem auch für Gemeinschaftseinrichtungen für Asylbewerber und Flüchtlinge. Ziele des Gesetzes sind der bessere individuelle Schutz insbesondere von besonders schützenswerten Personengruppen sowie ein ausreichender Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen angesichts der bundesweit betrachtet noch zu niedrigen Durchimpfungsquoten.

Es ist zutreffend, dass die im Masernschutzgesetz vorgesehene Impfpflicht in den Schutzbereich mehrerer Grundrechte eingreift und deshalb einer Rechtfertigung bedarf. Sie liegt vor, wenn das Gesetz verhältnismäßig ist.

Die Verhältnismäßigkeit wird unterschiedlich beurteilt, überwiegend jedoch bejaht. Das Bundesgesundheitsministerium ist der Auffassung, dass das Gesetz verfassungsgemäß ist. Auch das Bundesjustizministerium hatte den Gesetzentwurf geprüft. Eine finale verfassungsrechtliche Entscheidung kann nur durch das Bundesverfassungsgericht getroffen werden. Zu berücksichtigen ist jedenfalls, dass dem Gesetzgeber ein Einschätzungsspielraum zusteht, ob mit einem Gesetz ein legitimes Ziel verfolgt wird.

Impfungen gehören laut der nach § 20 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) am Robert Koch-Institut (RKI) eingerichteten ständigen Impfkommission (STIKO) zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven medizinischen Maßnahmen. Bei den Pocken war die Impfpflicht erfolgreich und hat entscheidend zur weltweiten Ausrottung der Pocken beigetragen. Eine Masern-Impfpflicht scheint daher geeignet, das angestrebte Ziel einer höheren Durchimpfungsquote und damit der Vermeidung der Ansteckung, der Bekämpfung und Ausrottung der Masern zu erreichen.

Die erforderliche Durchimpfungsquote von 95% bei der 2. Masernimpfung wird in Deutschland trotz umfangreicher Aufklärung und Beratung (vgl. z.B. § 34 Abs. 10 a IfSG) bisher unterschritten. Es ist daher vertretbar – wenn auch umstritten –, anzunehmen, dass die Aufklärungsarbeit kein milderes und gleich effektives Mittel darstellt.

Das Risiko von schweren, teils tödlichen Komplikationen einer Infektion mit dem Wildvirus überwiegt ganz eindeutig die möglichen Nebenwirkungen oder Risiken der Impfung. Schwere und auch tödliche Verläufe sind bei einer Maserninfektion trotz aller Fortschritte der begleitenden Therapie weiterhin möglich. Die Impfpflicht dient damit auch dem Schutz der Gesundheit und des Lebens Dritter. Bei dem Schutz von Gesundheit und dem Leben Dritter handelt es sich um ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut, das prinzipiell zur Rechtfertigung geeignet ist. Personen, für die die Impfung aus körperlichen Gründen zu einer Gefahr werden könnte oder die zu jung für eine Impfung sind, sind auf den ausreichenden Schutz anderer angewiesen.

Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Schulen und Kitas, haben einen Anspruch darauf, vor vermeidbaren Gefährdungen geschützt zu werden.

Mit diesen Argumenten lassen sich sowohl der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG als auch in das Elternrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 GG rechtfertigen. Hinzu kommt, dass die „Impfpflicht“ als Impfnachweispflicht ausgestaltet ist, sodass eine zwangsweise Durchführung der Impfung durch das Gesundheitsamt unter keinen Umständen in Betracht kommt.

Derzeit erarbeitet eine Arbeitsgruppe konkrete Vollzugshinweise und Arbeitshilfen, welche den betroffenen Einrichtungen und Personengruppen vor dem 01.03.2020 zur Verfügung gestellt werden. Ein bürokratisches Monster soll dabei vermieden werden.

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL

Gast schrieb am 08.01.2020 um 06:34:27

Antwort von Dilek Kalayci (SPD, MdBR Berlin):

Sehr geehrte Frau Schmied,

gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

1. Haben Sie der nicht-öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses
beigewohnt? Wenn ja, sind Sie persönlich mit der empfohlenen
Nicht-Einberufung des Vermittlungsausschusses einverstanden?

Die Ausschüsse des Bundesrats tagen in der Regel mit Beamtenbesetzung.
Der federführende Gesundheitsausschuss empfahl dem Bundesrat, zu dem vom
Deutschen Bundestag am 14. November 2019 verabschiedeten
Masernschutzgesetz einen Antrag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses.

2. Denken Sie, dass es tatsächlich in der Kürze der Zeit, quasi in gut
zwei Monaten, möglich sein wird, die Umsetzbarkeit der
Masern-Impfpflicht zu etablieren? Der Kulturausschuss bezweifelt dies.

Der mitberatende Ausschuss für Kulturfragen empfahl dem Bundesrat, zu
dem vom Deutschen Bundestag am 14. November 2019 verabschiedeten
Masernschutzgesetz die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu
verlangen. Grund für die Anrufung des Vermittlungsausschusses ist das in
weitestgehend in Kraft treten des Masernschutzgesetzes zum 1. März 2020.
Damit müsste in etwa drei Monaten die Strukturen etabliert sein, um die
Neuzugänge zu kontrollieren. Bedenken besteht bei der Umsetzung der
Kontrollaufgaben für Neuzugänge an Schulen. Für die Bestandpersonen gilt
eine Frist bis zum 31. Juli 2021. Der Kulturausschuss empfahl, das in
Kraft treten des Masernschutzgesetze jeweils für Neuzugänge und
Bestandspersonen um ein Jahr zu verschieben.
Der Gesundheitsausschuss hat sich auch mit der Stimme der
Senatsverwaltung für Gesundheit dieser Auffassung des K-Ausschusses
angeschlossen.

3. Haben Sie als Staatsministerin für Gesundheit und Pflege in Bayern
bereits Anweisungen zur Umsetzbarkeit der Impfpflicht von der
Bundesregierung bzw. dem Bundesministerium für Gesundheit erhalten?

Das BMG hat angekündigt, Informationen und Handreichungen zum Vollzug
des Masernschutzgesetzes den Ländern zur Verfügung zu stellen. Berlin
wird weiter zusätzliche Maßnahmen umsetzen, um vor allem die Impflücken
der übrigen vom Gesetz nicht erfassten Erwachsenen zu verringern.

4. Wie soll die konkrete Impfnachweis-Kontrolle in Bayern erfolgen,
siehe hierzu auch die Anfrage (2) an Ihr Ministerium.

In Berlin übernehmen in der Regel die Leitungen der Einrichtungen die
Kontrollfunktion. Den Leitungen der Einrichtungen ist ein Nachweis in
Form eines Impfausweises oder eines ärztlichen Attestes vorzulegen.
Ebenso ist es möglich, der neuen Einrichtung eine Bestätigung von der
alten Einrichtung, die einen Nachweis bereits erhalten hat, vorzulegen
Gleiches gilt für das Personal in Gemeinschaftseinrichtungen und
medizinischen Einrichtungen, wie z. B. in Krankenhäusern oder
Arztpraxen. In medizinischen Einrichtungen ist das bereits gelebte
Praxis. Auch hier muss das Personal die Impfung nachweisen, die
Krankheit bereits durchlitten zu haben und damit immun zu sein.

5. Offenbar gibt es in den aktuellen Ausschussempfehlungen keine
Bedenken mehr bezüglich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wie es
noch in den Drucksachen 358/1/19 und 358/19(B) der Fall war. Warum
nicht? Im vom Bundestag beschlossenen Masernschutzgesetz hat sich
diesbezüglich nichts verändert.

In den Ausschussempfehlungen des zweiten Durchganges werden keine
Bedenken zur Verfassungsmäßigkeit des Masernschutzgesetzes geäußert.
Grund dafür sind die Beratungen im Bundestag. Über die
Verfassungsmäßigkeit des Masernschutzgesetzes wurde in der öffentlichen
Anhörung des Gesundheitsausschusses im Bundestag am 23. Oktober 2019
abschließend diskutiert. Impfungen dienen ganz besonders
schutzbedürftigen Personengruppen wie Kleinstkindern sowie schwer
kranken Personen. Diese können sich zumeist nicht selbst schützen. Hier
muss der Staat geeignete Wege finden sie zu schützen. Ziel ist die
Elimination der Masern. Der Staat fördert dieses Ziel mit der Impfpflicht.

Mit freundlichen Grüßen
Dilek Kalayci

Gast schrieb am 22.12.2019 um 09:25:49

Antwort von Manfred Lucha (MdBR, Grüne):

Sehr geehrte Frau Fpuzvrq,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben eine ausführliche Antwort vorbereitet, die wir nicht über diese Plattform beantworten können. Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten schicken, senden wir Ihnen gerne die Antwort zu.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Wiech
Mitarbeiterin im Wahlkreisbüro

Gast schrieb am 23.12.2019 um 21:29:37

E-Mail-Antwort an Manfred Lucha (Grüne):

Sehr geehrter Herr Lucha,

ich nehme Bezug auf Ihre Standardantwort bei Abgeordnetenwatch auf meine Fragen in https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/manfred-lucha/question/2019-12-05/328240, in der Ihre Mitarbeiterin mir eine ausführliche Antwort zusichert.

Warum kann dies nicht öffentlich über die Plattform von Abgeordnetenwatch geschehen?

Ich erwarte mir die konkrete Beantwortung meiner individuellen Fragen. Haben Sie vielen Dank dafür.


Mit freundlichen Grüßen

Gast schrieb am 22.01.2020 um 11:44:52

Anstatt mir per E-Mail zu antworten, wurde die Antwort auf Abgeordnetenwatch um diesen Text erweitert:

Sehr geehrte Frau Fpuzvrq,

bitte rufen Sie mich kurz an.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Anna Wiech
Mitarbeiterin im Wahlkreisbüro
Manne Lucha
Rosenstr. 39
88212 Ravensburg
Tel.: (0751) 35 92 52 60
Fax.: (0751) 35 92 52 61

Gast schrieb am 22.12.2019 um 09:24:17

Antwort von Bernd Sibler (MdBR, CSU):

1. Nein, ich war nicht anwesend.

2. Obwohl Überzeugung besser als Zwang ist, wurde eine ausreichend hohe Impfquote bisher nicht erreicht. Daher unterstützte ich das Masernschutzgesetz, das am 1.3.2020 in Kraft treten soll. Mit dem Gesetz soll eine Impfnachweispflicht für in Gemeinschaftseinrichtungen (u.a. Schulen, Kitas) Betreute und dort Tätige sowie Personen, die in bestimmten medizinischen Einrichtungen tätig sind, eingeführt werden. Ziele des Gesetzes sind der bessere individuelle Schutz insbesondere von besonders schützenswerten Personengruppen sowie ein ausreichender Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen angesichts der bundesweit betrachtet noch zu niedrigen Durchimpfungsquoten.

3. Noch immer sterben weltweit etwa 70.000 Menschen im Jahr an Masern, darunter viele Kinder. Die meisten Todesfälle gibt es in den armen Ländern Afrikas und Asiens. Wir sehen es als ein großes Privileg an, dass wir uns und unsere Kinder heute durch eine Impfung vor gefährlichen Infektionserkrankungen schützen können.
Es ist zutreffend, dass die im Masernschutzgesetz vorgesehene Impfpflicht in den Schutzbereich mehrerer Grundrechte eingreift und deshalb einer Rechtfertigung bedarf. Sie liegt vor, wenn das Gesetz verhältnismäßig ist.

Die Verhältnismäßigkeit wird unterschiedlich beurteilt, überwiegend jedoch bejaht. Das Bundesgesundheitsministerium ist der Auffassung, dass das Gesetz verfassungsgemäß ist. Auch das Bundesjustizministerium hatte den Gesetzentwurf geprüft. Eine finale verfassungsrechtliche Entscheidung kann nur durch das Bundesverfassungsgericht getroffen werden. Zu berücksichtigen ist jedenfalls, dass dem Gesetzgeber ein Einschätzungsspielraum zusteht, ob mit einem Gesetz ein legitimes Ziel verfolgt wird.

Impfungen gehören laut der nach § 20 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) am Robert Koch-Institut (RKI) eingerichteten ständigen Impfkommission (STIKO) zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven medizinischen Maßnahmen. Bei den Pocken war die Impfpflicht erfolgreich und hat entscheidend zur weltweiten Ausrottung der Pocken beigetragen. Eine Masern-Impfpflicht scheint daher geeignet, das angestrebte Ziel einer höheren Durchimpfungsquote und damit der Vermeidung der Ansteckung, der Bekämpfung und Ausrottung der Masern zu erreichen.

Die erforderliche Durchimpfungsquote von 95% bei der 2. Masernimpfung wird in Deutschland trotz umfangreicher Aufklärung und Beratung (vgl. z.B. § 34 Abs. 10 a IfSG) bisher unterschritten. Es ist daher vertretbar – wenn auch umstritten –, anzunehmen, dass die Aufklärungsarbeit kein milderes und gleich effektives Mittel darstellt.

Das Risiko von schweren, teils tödlichen Komplikationen einer Infektion mit dem Wildvirus überwiegt ganz eindeutig die möglichen Nebenwirkungen oder Risiken der Impfung. Schwere und auch tödliche Verläufe sind bei einer Maserninfektion trotz aller Fortschritte der begleitenden Therapie weiterhin möglich. Die Impfpflicht dient damit auch dem Schutz der Gesundheit und des Lebens Dritter. Bei dem Schutz von Gesundheit und dem Leben Dritter handelt es sich um ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut, das prinzipiell zur Rechtfertigung geeignet ist. Personen, für die die Impfung aus körperlichen Gründen zu einer Gefahr werden könnte oder die zu jung für eine Impfung sind, sind auf den ausreichenden Schutz anderer angewiesen.

Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Schulen und Kitas, haben einen Anspruch darauf, vor vermeidbaren Gefährdungen geschützt zu werden.

Mit diesen Argumenten lassen sich sowohl der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG als auch in das Elternrecht gemäß Art. 6 Abs. 2 GG rechtfertigen. Hinzu kommt, dass die „Impfpflicht“ als Impfnachweispflicht ausgestaltet ist, sodass eine zwangsweise Durchführung der Impfung durch das Gesundheitsamt unter keinen Umständen in Betracht kommt.

Beste Grüße,
Christian Jaeger
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Abgeordnetenbüro

Gast schrieb am 06.12.2019 um 18:45:02

Und das sagt uns was genau? Am Kernproblem, der Impfpflicht, werden keine Zweifel gehegt. Ob nun 1 Jahr später oder nicht - das Gesetz wird vermutlich verabschiedet. Ich glaube auch nicht ernsthaft daran, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kippt, denn das ist von den gleichen "Machthabern" gestellt. Die anderen von der STIKO empfohlenen Impfungen werden eines Tages vermutlich auch zur Pflicht. Der Staat demonstriert hier seine Macht. Hat schon jemand gegen die Rundfunkgebühren Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil er nachweislich keine Medien zu Hause hat und damit Erfolg gehabt? Ich glaube das interessiert den Staat nicht die Bohne. Du zahlst. Basta. Aber vielleicht weiß da ja jemand mehr und kann in die Debatte ein wenig Optimismus streuen. Ich habe ihn leider verloren...

Gast schrieb am 07.12.2019 um 06:19:05

Sie haben das Handtuch schon geworfen?

Derweil gäbe es so viel zu tun, aufgeben gehört sicher nicht dazu.

Gast schrieb am 07.12.2019 um 06:17:35

"Ob nun 1 Jahr später oder nicht - das Gesetz wird vermutlich verabschiedet."

Für Eltern, deren Kinder nächstes Jahr in den Kindergarten oder in die Schule kommen spielt das sehr wohl eine Rolle. Denn in einem Jahr kann sich schon etwas tun, auch wenn Sie pessimistisch sind. Ich bin das nicht.

Ich hoffe nur, dass die Bundesratsmitglieder der Empfehlung des Kulturausschusses zustimmen werden und nicht den Empfehlungen des Gesundheitsausschusses...

Außerdem ist jede Verzögerung auch ein Rückschlag für Jens Spahn. Er hat uns so viele schlaflose Nächte beschert, da kann er schon auch mal etwas um seine Zukunft bangen.

Maria schrieb am 06.12.2019 um 06:35:43

Fragen zu den Ausschussempfehlungen an Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundesrats:

* Melanie Huml, MdBR (CSU, Bayern): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/melanie-huml/question/2019-12-05/328238

* Bernd Sibler, MdBR (CSU, Bayern): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/bernd-sibler/question/2019-12-05/328241

* Dilek Kalayci, MdBR (SPD, Berlin): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dilek-kalayci/question/2019-12-05/328244

* Manfred Lucha, MdBR (Die Grünen, Baden-Württemberg): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/manfred-lucha/question/2019-12-05/328240

* Heike Werner, MdBR (Die Linke, Thüringen): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/heike-werner/question/2019-12-05/328242

* Harry Glawe, MdBR (CDU, Mecklenburg-Vorpommern): https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/harry-glawe/question/2019-12-05/328243

Gast schrieb am 05.12.2019 um 13:45:23

Hier einige Argumente aus einem Mail an den Gesundheitsausschuss des Bundesrats. Diese wurde anscheinend an irgendeine Petionsstelle weitergeleitet, statt an die Politiker:

Auszugsweise:

"Ungeimpfte können eventuell ansteckend sein. Frisch-Geimpfte mit Lebend-Mikroben wie MMR
scheiden am Anfang sicherlich jene Labor-Erreger aus, welche im Impfpass stehen."

"Frisch-Geimpfte sollten sich 4 Wochen lang nur vorsichtig in der Gesellschaft bewegen, z. B.
Pflege-Kräfte mit Schutzhandschuhen und Mundschutz. Dies könnte man auch bei Ungeimpften
machen, statt sie vom Berufsleben auszuschließen nur wegen möglichem zufälligem Krankseins."

"Ausgrenzen von Gemeinschafts-Einrichtungen sollte man niemanden, weder Frisch-Geimpfte
noch Ungeimpfte. Wenn eine bestimmte Personengruppe Gemeinschafts-Einrichtungen nicht nutzen darf, aufgrund einer unterstellten theoretischen Möglichkeit, dass jemand krank sein könnte, ist das bedenklich. Der Ausschluß aus Gemeinschaft und medizinische Zwangs-Eingriffe sind
schwerlich vereinbar mit Grund- und Menschenrechten. Hierzu gibt es sinnige Alternativen, z. B Mundschutz."

"Unabhängig vom Impf-Erfolg machen Zusatzstoffe wie Schwermetalle, Formaldehyd, Phenol usw. nicht gesünder."

"Der Rückgang der Masern-Todesfälle in Deutschland zwischen 1900 und 1960ern gelang um 99 %
vor Masernimpfungen-Beginn. Da die Vorzeige-Statistiken meist ab Impf-Einführung
beginnen, mag es so aussehen, als wenn es der Allein-Erfolg der Impfungen wäre. Bessere sanitäre
Bedingungen, Ende von Hunger und beengtem Wohnen lassen Infektionskrankheiten zurückgehen."

schrieb am 04.12.2019 um 15:32:00

So ein gut gelaunter Hans da oben - sieht einfach prächtig aus.
Möge er, ähnlich wie auf dem Bild, immer gut behütet werden.

Gast schrieb am 04.12.2019 um 06:57:59

https://www.hna.de/lokales/hofgeismar/hofgeismar-ort73038/hofgeismar-nachweise-fuer-impfschutz-werden-schon-jetzt-gefordert-13266956.html

Nachweise für Impfschutz werden schon jetzt gefordert

In der Gemeinde Reinhardshagen wurde die Pflicht erst kürzlich bei einer Satzungsänderung aufgenommen, lässt Bürgermeister Fred Dettmar wissen. „Damit gilt sie bei uns schon seit Beginn des Kindergartenjahres.“

Aha, gut zu wissen, es scheint sich dann um eine staatliche Einrichtung zu handeln. Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage?

-> FragDenStaat-Anfrage an Gemeinde Reinhardshagen folgt...

Gast schrieb am 05.12.2019 um 19:29:16

Gast schrieb am 14.02.2020 um 06:35:30

Antwort von Volker Richter (AfD):

Sehr geehrte Frau Fpuzvrq,

die von Ihnen geschilderte Problematik ist uns natürlich bekannt und wird gesellschaftlich sehr kontrovers diskutiert.

Damit Sie eine korrekte Antwort bekommen, haben wir als AfD-Fraktion im Hessischen Landtag eine Kleine Anfrage gestellt.

Bitte verfolgen Sie diese Kleine Anfrage und die später dann erscheinende Antwort unter folgendem Link:

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/6/02196.pdf

Drucksachennummer ist 20/2196 .

mfG

Volker Richter

Gast schrieb am 05.12.2019 um 19:27:14

Frage an Timon Gremmels (SPD), MdB:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/timon-gremmels/question/2019-12-05/328219

Antwort:

Sehr geehrte Frau Fpuzvrq,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Impfschutz.

Vorab möchte ich Ihnen meine grundsätzliche Position dazu erläutern. Ich bin klar für eine Impfpflicht. Unser Ziel ist es, Masern in Deutschland zu überwinden und in Europa weiter einzudämmen. Dazu brauchen wir eine Impfquote von mindestens 95 Prozent der Bevölkerung. Bei Kindern vor dem Schuleintritt erreichen wir mit der ersten Masernimpfung deutschlandweit zwar 97 Prozent, aber schon hier gibt es deutliche regionale Unterschiede. Zweimal gegen Masern geimpft sind nur noch 93 Prozent der Schulanfängerinnen und Schulanfänger. Laut BARMER-Arzneimittelreport 2019 könnten die Impfquoten sogar noch darunter liegen. Eine Maserimpfpflicht kann helfen, Impflücken zu schließen. Manche mögen diesen Schritt als Bevormundung empfinden, aber es geht hier nicht nur um dem Schutz jedes Einzelnen, sondern um den Schutz der gesamten Bevölkerung. Ein ausreichender Impfschutz kann unnötiges Leid vermeiden.

Wenn Sie die Auffassung vertreten, eine Gemeinde des Landkreises Kassel verstoße gegen geltendes Recht, so steht es Ihnen frei, sich an die Kommunalaufsicht des Landkreises Kassel zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Timon Gremmels, MdB

Gast schrieb am 04.12.2019 um 13:19:12

Ich habe soeben eine Informationsfreiheitsanfrage an die betreffende Gemeinde Reinhardshagen gesendet:

https://fragdenstaat.de/anfrage/impfpflicht-schon-jetzt/

Gast schrieb am 05.12.2019 um 06:38:33

Zusätzliche Anfrage an die übergeordnete Kreisbehörde Kassel:

https://fragdenstaat.de/anfrage/impfpflicht-gemeinde-reinhardshagen/

Gast schrieb am 03.12.2019 um 23:36:39

Ich war heute zu Gast auf einem Elternstammtisch für Impfaufklärung in Landsberg.

Es wurde die Frage in den - gut besuchten - Raum gestellt, wer einen bestätigten oder vermuteten Impfschadensfall in der Familie hat. Als von den rund 80 Anwesenden in etwa die Hälfte aufzeigte, war ich echt schockiert.

Bei der späteren Rücksprache, wie viele von denjenigen, die sich zuvor meldeten, ihren Impfschadenverdachtsfall an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet hätten, gingen bedauerlicherweise nur etwa zehn Hände hoch.

Das finde ich erschreckend, gibt aber die einst vom PEI selbst geschätzte Dunkelziffer gut wieder.

Gast schrieb am 03.12.2019 um 13:00:06

Gast schrieb am 05.12.2019 um 19:33:27

Antwort von Frau Göring-Eckardt (Die Grünen):

Sehr geehrter Herr Jhaqre,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Wir antworten auf Wunsch von Frau Göring-Eckardt.

Wir sehen den Widerspruch nicht: Die Forderung nach einer generellen gesetzlichen Impflicht für alle Menschen teilen wir nicht - obwohl es gerade bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhebliche Impflücken gibt. Allerdings sehen wir eine besondere Verantwortung gegenüber Kindern, die selbst nicht geimpft werden können, zum Beispiel wegen medizinischer Gründe oder wegen ihres Alters, und die deshalb die Herdenimmunität benötigen. Diese Kinder sind darauf angewiesen, dass Menschen in ihrem Umfeld geimpft sind und ihnen dadurch Schutz vor Ausbreitung und Ansteckung bieten. Im Interesse dieser Kinder halten wir es für angemessen und vertretbar, einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern zur Voraussetzung für den Besuch einer Kita (nicht jedoch für Schulen) zu machen.

Ihre Frage, was dieser Familie zu antworten sei, lässt sich ohne Kenntnis der Gründe, die gegen die Impfentscheidung geführt haben, schwerlich anders beantworten als mit den o.g. Argumenten.

Erlauben Sie uns, Ihre Aussage etwas zu präzisieren: Wir halten sehr viel vom Schutz vor Masern, teilen jedoch nicht alle Maßnahmen, die im Gesetz getroffen wurden. Aus diesem Grund hat sich die Fraktion mehrheitlich enthalten und einen eigenen Antrag eingebracht.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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