Jetzt anmelden: Erstes Stuttgarter Impfsymposium nach der Impfpflicht

Abb.
Noch nie war die Impfproblematik so brisant. Das Masernschutzgesetz und wie wir damit umgehen können, wird deshalb auch einen Schwerpunkt des diesjährigen Stuttgarter Impfsymposiums darstellen. Ab sofort ist die Anmeldung für die Tagung möglich.

Programmübersicht

Direkt zum Anmeldeformular (zum Herunterladen und Ausdrucken)

Mit:

 


Gast schrieb am 21.01.2020 um 13:39:24

!!! BITTE KOMMT AM SAMSTAG, DEN 25.01.2020 NACH LANDSBERG AM LECH ZUR KUNDGEBUNG FÜR EINE FREIE IMPFENTSCHEIDUNG UND MEDIZINISCHES SELBSTBESTIMMUNGSRECHT !!!

Näheres hier: https://impffrei-landsberg.de/

Folgende Redner/Musiker werden da sein:

* Dr. Carola Javid-Kistel - Ärztin (http://www.naturheilpraxis-duderstadt.de/%C3%BCber-mich/dr-med-carola-javid-kistel/)

* Andreas Pöder - Landtagsabgeordneter in Südtirol (Bürgerunion) (https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_P%C3%B6der)

* Dieter Schlierf - Arzt und Politiker (ödp) (http://dschlierf.de/, https://www.oedp.de/aktuelles/pressemitteilungen/newsdetails/news/oedp-gegen-einfuehrung-der-impfpflicht/)

* Christine und Frank Astor - Coach, Trainer, Entertainer, Schauspieler und Autor (https://www.coaching-und-seminare.com/)

* Hans Diepold - Heilpraktiker und Mitglied bei Libertas&Sanitas (https://heilpraktikertuebingen.de/index2.php?option=com_content&view=article&id=106&catid=42, http://www.libertas-sanitas.de/)

* Paul Burmann - Musiker (https://vimeo.com/380918501)

* Dr. Katrin Quak - Ärztin (http://www.doktor-quak.de/praxis/unser-team/katrin-quak.html)

* Rolf Kron - Arzt (https://www.youtube.com/watch?v=I6GtTRT1Dr8)

* Rita Wiedemann - Mutter mit impfgeschädigtem Kind

Gast schrieb am 21.01.2020 um 18:57:33

Auch der Landwirt Eugen Lorenz wird kommen, um über die Zwangsimpfungen bei seinen Tieren zu berichten: https://www.facebook.com/1478950505525126/posts/2856651937754969/

Gast schrieb am 20.01.2020 um 22:22:25

Frage an Josephine Ortleb (MdB, SPD):

Sehr geehrte Frau Josephine Ortleb,

Sie hatten Herrn Benjamin Donner auf seine Frage nach Ihrer Entscheidung " Ja" zum Masernschutzgesetz zu stimmen geantwortet (https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/josephine-ortleb/question/2019-...).

Wenn man Ihre Antwort liest, klingen Masern äußerst gefährlich. Schaut man jedoch auf die tatsächlichen (offiziellen!) Zahlen, sieht man:

Von 2014 bis 2018, also in 5 (!) Jahren, wurden in Deutschland insgesamt 2 (!) Todesfälle durch Masern gemeldet, also 0-1 Maserntote/ Jahr (Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Jahrbuch/jahrbuch_node.html , Infektiologische Jahrbücher der entsprechenden Jahre, Masern).

In den meisten Fällen ( 93 – 97 %) wurden komplikationslose Masern gemeldet, es wurden insgesamt 9 Fälle mit Masernenzephalitis oder -meningitis von 2014 - 2018, also in 5 Jahren, gemeldet.(Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Jahrbuch/jahrbuch_node.html , Infektiologische Jahrbücher der entsprechenden Jahre, Masern).

Allein im Jahr 2017 wurden 507 Todesfälle durch andere - nicht Masern bedingte - Enzephalitiden und Meningitiden gemeldet.

(Quelle: http://www.gbe-bund.de/oowa921-install/servlet/oowa/aw92/dboowasys921.xw...)

Ich stimme Ihnen zu, dass die individuelle Entscheidungsfreiheit dort endet, wo die Gesundheit und sogar das Leben anderer gefährdet ist.

Aber wie können Sie bei den obigen Zahlen von einer (relevanten) Gefährdung für das Leben anderer sprechen? Damit Sie mich richtig verstehen: es geht mir nicht um Pro oder Contra Masernimpfung. Es geht mir darum, dass es bei momentan 0-1 Maserntoten im Jahr m.E. völlig unverhältnismäßig ist, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einzuschränken.

Ich bitte Sie um eine Stellungnahme zu diesen Zahlen und der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht und freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Xngeva Dhnx


https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/josephine-ortleb/question/2020-01-19/330372

Gast schrieb am 21.02.2020 um 21:42:04

Antwort der Fachwirtin Josephine Ortleb (MdB, SPD) an die Ärztin Dr. med. Katrin Quak:

Sehr geehrte Xngeva Dhnx,

ich möchte meine Aussagen an dieser Stelle erneut unterstreichen. Niemand bestreitet, dass eine Masernimpfung eine unerwünschte Reaktion oder Nebenwirkung zur Folge haben kann. Das Risiko einer schwerwiegenden Komplikation im Zusammenhang mit einer Masernimpfung ist aber sehr gering, im Gegensatz zum Risiko, ohne Impfung schwer an Masern zu erkranken.

Unser Ziel als Politik ist es, einen besseren individuellen Schutz insbesondere von Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden können sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen. Der Staat hat an dieser Stelle eine Vorsorgepflicht im Sinne eines gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes. Aus aktuellen Anlässen im Zuge der Verbreitung des Corid-19-Virus bin ich persönlich der Meinung, dass verfügbare und gut erforschte Impfstoffe mit den o.g. Kriterien, auch eingesetzt werden sollten. Der Vorsorge kommt dabei eine sehr wichtige Rolle zu, denn sie schützt Leben in der Zukunft. Dafür habe ich mit meiner Stimme Verantwortung übernommen. Die Verhältnismäßigkeit konnte ich mit Ja beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Josephine Ortleb

Gast schrieb am 20.01.2020 um 22:17:38

Frage an MdB Carsten Müller von der CDU:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/carsten-muller/question/2019-12-23/328742

Antwort:

Sehr geehrter Herr Busse,

mit den besten Wünschen für ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2020 danke ich Ihnen für Ihre Frage zum Thema Impflicht und Auswirkungen einer Impfunverträglichkeit.

Ich kann Ihnen versichern, dass eine ausbleibende Impfung aufgrund eines nachgewiesenen gesundheitlichen Problems keinesfalls den Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung entgegensteht.

Bereits jetzt sieht der Paragrafen 20 ("Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe") des Infektionsschutzgesetzes entsprechende Ausnahmeregelungen im Absatz 6 vor. Das von Ihnen in der Frage angesprochene "Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention - Masernschutzgesetz" hebt die von Ihnen angesprochene Ausnahmesituation noch einmal deutlich hervor. Das Infektionsschutzgesetz wird daher im Absatz 6, Satz 2 wie folgt geändert: "Personen, die auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilnehmen können, können durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden." Damit ist sichergestellt, dass aus einer medizinischen Kontraindiktion keine Nachteile entstehen.

Ein Nachteil darf den Menschen, die eine vorgeschriebene Schutzimpfung aus medizinischen Gründen nicht erhalten können, auch nicht entstehen. Ganz im Gegenteil. Für mich und viele meiner Kolleginnen und Kollegen waren gerade diese Betroffenen der Grund, sich so für das Masernschutzgesetz einzusetzen. Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts können in Deutschland etwa zwei Prozent der Bevölkerung (etwa 1,7 Millionen Menschen) nicht selbst gegen Masern geimpft werden und sind auf hohe Impfquoten in ihrer Umgebung angewiesen. Dieser indirekte Schutz erlangt im besonderen Maße eine Bedeutung zum Schutz von Menschen, die aus verschiedenen (medizinischen) Gründen nicht selbst aktiv geimpft werden können: Neugeborene bis neun Monate, Schwangere, ältere (multimorbide) Menschen sowie chronisch oder anderweitig erkrankte Menschen. Daher ist eine hohe Impfrate erforderlich, um diese Menschen über die "Herdenimmunität" vor den schrecklichen Folgen der Krankheit zu schützen.

Das Masernschutzgesetz tritt zum 1. März 2020 in Kraft.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Müller

Gast schrieb am 20.01.2020 um 18:09:17

Das Weltwirtschaftsforum in Davos
Thema: Globale Gesundheit

https://www.weforum.org/events/world-economic-forum-annual-meeting-2020/themes/healthy-futures

Gast schrieb am 19.01.2020 um 09:56:06

Hier habe ich beim Ärzteblatt einen Kommentar gelesen, den ich hier sichern möchte, zu dem Artikel:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/89318/WHO-beklagt-35-Maserntote-in-Europa

Auch Befürworter sollten bei den Fakten bleiben

Es mag sicherlich auch unter den Impfgegnern Desinformationen geben - die gibt es aber ebenso auf der Seite der Befürworter. Zur Logik:
Wenn Masern die kausale Ursache für den Tod wären, dann müsste jeder Mensch, der Masern hat, daran sterben. Selbst die WHO geht aber davon aus, dass höchstens von 1000 nur einer daran stirbt - bis 2015 ist man von ca. 10.000 zu eins ausgegangen. Der eintretende Tod liegt also offenbar an weiteren Faktoren.

Wenn die WHO 35 Maserntote in Europa beklagt ( fraglicherweise - siehe oben) dann frage ich mich warum im gleichen Atemzug nicht auch auf die offiziell gemeldeten 412 Impftoten (2000-2019 - im Durschnitt = 20/Jahr) allein in Deutschland!! hingewiesen wird. Dort wird natürlich auf die Frage des "Kausalzusammenhangs" hingewiesen - die aber irrtümlicherweise bei dem Tod durch Masern nicht hinterfragt wird. Das nur Fehlinformationen für die Skepsis der Impfgegner verantwortlich sein sollen erstaunt mich sehr - wenn das Bundesinstitut PEI auf seiner Internetseite allein für Deutschland für den Zeitraum von 2000 bis Okt. 2019 weit über 46.000 Impfkomplikationen mit weniger als 50% er Wiederherstellung veröffentlicht. ( Hier nachzulesen www.pei.de/db-uaw) Auf diese Risiken hinzuweisen ist übrigens lt. § 630eBGB Pflicht jeden Arztes - wer das unterlässt, macht sich strafbar.

Das sich z.T. bis zu 80% der präklinischen Forschungsergebnisse im medizinischen Bereich nicht replizieren lassen ( https://www.deutschlandfunk.de/wissenschaftsmuell-wenn-forschung-nicht-haelt-was-sie.740.de.html?dram:article_id=330956) sollte jeder mit anführen, wenn er sich auf "die Wissenschaft" beruft um Menschen dazu zu zwingen, etwas zu tun, was ihrem, aus eigener Denkkraft gebildetem Urteil widerspricht. Nicht immer ist die Mehrheit auch gleich die Wahrheit.

@Julius Senegal: Schade dass Sie so abwertend über Hr. Tolzins Molkereiausbildung sprechen - immerhin hat der offizielle "Entdecker der Impfungen" das an den Kuhpocken entdeckt...;) Hr. Tolzin hat auch persönlich die von Ihnen zitierten Vorurteile widerlegt. Wie soll ich Ihren Urteilen beim Impfthema glauben, wenn Sie selbst solche Fehlurteile fällen und Falschinformationen verbreiten?

Ich wünsche mir von ALLEN Beteiligten in diesem Thema weiterhin einen offenen Geist der erst ALLE Fakten überprüft - da es in diesem Thema neben sehr viel Geld - auch um die Gesundheit und das (gesunde) Leben von sehr vielen Menschen geht.

Gast schrieb am 19.01.2020 um 21:21:24

Vielen Dank dafür. :)

Vielleicht gibt es auch beim Ärzteblatt Menschen, die gern mehr sagen würden als sie öffentlich dürfen.

Vielleicht fangen sie an, intern Fragen zu stellen.

Gast schrieb am 19.01.2020 um 21:47:09

Es schreiben im Ärzteblatt viele Ärzte Kommentare, vor denen graut mir. Einige outen sich auch.

Der Toxikologe schrieb am 19.01.2020 um 17:08:39

Ja, die Kuhpocken oder der Ursprung der Virologen- Mär.
Aber was war wirklich die Ursache für die Gewebeschäden am Euter und an Maul u. Schleimhaut der Tiere und an den Händen der
Melker.
In der Tat ein Virus also ein Gift ( Virologen können bis heute kein Latein !)
Wurde aufgrund ungünstiger Witterung das Stroh und Heu feucht eingebracht bildeten sich nieder molekulare hoch giftige sekundäre
Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen.
Beim direkten Kontakt beim Liegen ist die Haut am Euter nicht durch das Fell geschützt auch nicht die Haut der Melker die ihre Hände mit dem eingestreuten Material abwischten und somit eben falls in Kontakt mit dem Mykotoxin T-2 ; HT-2 kamen. Übriges nur eines von mehr als 400 verschiedener Substanzen.
Folge: Hemmung der Proteinsynthese, Immunsuppression, Blasenbildung. Nicht vergessen sollte man dass die Menschen
auf Heu und Stroh schliefen und auch den Staub einatmeten.


Gast schrieb am 20.01.2020 um 11:29:48

Eine weitere Tatsache ist die, dass die Schafwolle, die mit Segelschiffen von Australien nach England verschifft wurde, in keinem hygienischen Zustand war. Die Segelschiffe waren auf dieser Route mehrere Monate unterwegs und haben so manchen Sturm überstanden. Dabei ist es nur verständlich, dass dabei auch die im Laderaum verstaute Schurwolle so manchen Tropfen Wasser abbekam und zwangsläufig zu schimmeln begann.

In England und Europa haben sich die Leute mit dieser importierten Schurwolle, die mit Mikroorganismen durchseucht war, bekleidet. Irgendwann begann die gereizte und allergisch reagierende Haut in Form von Pockenbläschen zu blubbern.

Auch Babys und kleine Kinder wurden auf die wärmende Schafwolle gebettet, die damals aber niemals hygienisch gereinigt werden konnte. Und so erkrankten fast alle Kinder an Hautausschlägen, den sogenannten Pocken.

Anstatt die Schafwolle hygienisch zu reinigen um dadurch größtmöglich allergiefrei zu bekommen, entwickelten dumme, aber auch klugscheißerische Dilettanten die Pockenimpfung und skrupellose kapitalistische Verbrecher propagierten damals schon für gesetzlich verpflichtende Zwangsimpfungen.

Ab dem Jahr 1818 wurde die Pockenimpfung in Württemberg verpflichtend und im Jahr 1874 trat das Reichsimpfgesetz in Kraft, das über hundert Jahre lang in Deutschland sein Unwesen trieb und die Menschen in Elend und Schrecken versetzte, trotz dem im Jahr 1949 installierten Grundgesetzes mit seinen Grundrechten.

Das Grundgesetz und die Grundrechte werden bis zum heutigen Tag von einer kriminellen Politikerkaste gebrochen. Die Volksvertreter sind keine altruistischen Heiligen, denen das Wohl des Volkes am Herzen liegen würde, sondern es sind in der Mehrzahl beschränkte Personen, die vorrangig hamstermäßig ihre Geldschatullen zu füllen versuchen, was ihnen ja auch vortrefflich gelingt.

Yvonne schrieb am 18.01.2020 um 12:12:11

Wird es bei diesem Symposium auch wieder eine DVD geben?

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