Kinderrechte ins Grundgesetz? Petition sagt NEIN!
Bisher dachte ich ja, dass Kinder auch Menschen sind. Aber da habe ich mich möglicherweise getäuscht, denn es gibt Bestrebungen im Bundestag, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar", heißt es in Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz. Damit sind also auch Kinder eingeschlossen. Doch die Berliner Koalition sieht das offenbar anders, denn sie hat im Koalitionsvertrag die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz als Ziel festgeschrieben.
Sind Kinder also doch keine Menschen und müssen deshalb extra im GG erwähnt werden?
Oder sind Kinder nur nicht ausreichend vor dem Einfluss ihrer Eltern geschützt? Was ist, wenn Kinder vom Kinderarzt, den Medien und der Schule derart beeinflusst werden, dass sie auch gegen Masern geimpft werden wollen. Sticht dann das Kinderrecht das Elternrecht, das Leben ihrer Kinder nach bestem Wissen und Gewissen vor solchen Eingriffen zu schützen?
Dürfen Amtsärzte dann im Kindi oder in der Schule auch gegen den Willen der Eltern impfen, so wie es in den USA teilweise schon Praxis ist?
Oder was ist, wenn Kindi und Schule gegen den Willen der Eltern die Vielgeschlechtlichkeit des Menschen lehren - oder die Kinder mal Sex mit gleichgeschlechtlichen Erwachsenen ausprobieren wollen?
Möglicherweise ist dieses Ziel der Koalition nicht mehr als ein Schildbürgerstreich und ein Zeichen für blinden politischen Aktionismus. Denn wer für den Schutz von Kinderrechten eintritt, verdient natürlich, wiedergewählt zu werden, nicht wahr?
Und wer dagegen ist, tja, wer weiß, will vielleicht nur seine Macht über Kinder auskosten und nicht mit anderen "wohlwollenden" gesellschaftlichen Kräften teilen.
Vielleicht handelt es also um den bewussten Versuch, Elternrechte auszuhebeln und Kinder so stärker dem Einfluss des Staates und einer zunehmend dekadenten Gesellschaft auszusetzen.
Wie auch immer: Es gibt jetzt eine Petition auf der Webseite des Bundestages, die sich gegen die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz wendet.
Ich habe schon mal unterschrieben. Mir ist das nicht ganz geheuer, wie so manches, was in Berlin fabriziert wird.
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Kommentare
Henning schrieb am 15.02.2020 um 00:27:46
Man kann ja in Art. 3(3) GG hinzufügen, dass niemand wegen seines Alters benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Dann sind auch gleich alte Menschen miterfasst.
Dabei sollte es aber auch bleiben. Dass sich der Staat als Wahrer der Kinderrechte gegenüber den Eltern aufspielt, wäre eine echte Katastrophe.
Anne schrieb am 10.02.2020 um 22:08:44
Die Petition wurde bis eben von nur ungefähr 2220 Menschen unterzeichnet.
Zum besseren Verständnis, was uns in Zukunft erwarten könnte, ist hier ein Video.
https://youtu.be/jtY2NnMc1ew
Henning schrieb am 15.02.2020 um 00:42:08
Wo findet man den Gesetzentwurf, von dem die Petition spricht?
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