Stand der Klagen gegen Corona-Verordnungen und Bußgeldbescheide

Abb.
Seit etwa zwei Wochen bereitet ein von mir beauftragter und von Ihren Spenden finanzierter Anwalt für Verfassungsrecht verschiedene Verfassungsklagen gegen den Corona-Lockdown vor. Hier der aktuelle Stand.

Wenn es Ihnen geht wie mir, dann haben wahrscheinlich auch Sie das Gefühl, dass es zur Zeit regelrecht um die Wurst geht. Nicht unbedingt um Leben und Tod, aber auf jeden Fall um Freiheit oder Konzernsklaverei.

Die Zukunft unserer Grundrechte, die Zukunft Deutschlands, ja der ganzen Menschheit liegt im Augenblick in unseren Händen, denn das bisher Undenkbare ist tatsächlich geschehen: Die gesamte Menschheit befindet sich aufgrund völlig irrationaler Entscheidungen der politischen Kaste im Lockdown.

Das chinesische Schriftzeichen für "Krise", so habe ich mal gelernt, besteht aus zwei Symbolen, nämlich aus den Symbolen für "Gefahr" und für "Chance".

In diesen Tagen entscheidet sich, ob unsere Kinder, Enkel und Urenkel zukünftig in Freiheit aufwachsen und gedeihen werden oder künftig in erster Linie als Marktplatz und Experimentierbaukasten für Pharmaindustrie und Hochfinanz dienen werden.

Jeder von uns kann und sollte das Seine und das Ihre tun, um diese Chance, die sich durch die Krise bietet, zu nutzen.

Einer der Wege, den wir beschreiten müssen, ist der Klageweg. Denn noch haben wir ein offiziell gültiges Grundgesetz, das unsere unantastbare Würde als die Grundlage für sämtliche Gesetzgebung definiert.

Mein Vertrauen in die Rechtsprechung ist zwar über die Jahre sehr stark geschwunden. Bevor wir jedoch Art. 20 des GG in Anspruch nehmen und die politischen Verhältnisse in Deutschland als allerletzte Maßnahme durch einen Sturm auf die Parlamente ändern, sollten wir zuvor alle Register gezogen haben, die uns unsere Verfassung, die uns unser Grundgesetz bietet.

Wir müssen also den Richtern und Verfassungsrichtern dieses Landes eine Chance geben, sich auf die unantastbare Würde des Menschen zu besinnen und unseren Politikern, die derzeit völlig außer Rand und Band sind, in ihre Schranken zu verweisen.

Dass dies nicht sinnlos ist, zeigt u. a. die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach öffentliche Versammlungen und Proteste gegen die gegenwärtige Regierungspolitik nicht grundsätzlich verboten werden dürfen. Eine Entscheidung, die u. a. die Kundgebungen in Stuttgart möglich gemacht hat. Bei der letzten Demo waren mehr als 5.000 Menschen auf dem Cannstatter Wasen.

Es ist noch keine drei Wochen her, da habe ich endlich einen erfahrenen Anwalt für Verfassungsrecht gefunden, der es sich zutraut, gegen die Corona-Verordnungen des Bundes und der Länder zu klagen.

Ich hatte dafür Spenden gesammelt und diese Spenden kommen nun zum Einsatz. Je nachdem, in wie vielen Bundesländern wir gegen die verfassungswidrigen Verordnungen und Bußgeldbescheide klagen werden, werden wir schätzungsweise 50.000 bis 100.000 Euro benötigen.

Die ersten etwa 10.000 Euro sind eingegangen und kamen bereits zum Einsatz:

Eine sogenannte Popularklage gegen die gesamte Corona-Verordnung in Bayern ist bereits beim bayerischen Verfassungsgerichtshof eingegangen. Geklagt haben mehrere Bürger aus Bayern und Baden-Württemberg. Inzwischen liegt die vom Verfassungsgerichtshof eingeholte Stellungnahme der bayerischen Staatskanzlei vor. Erwartungsgemäß wird von dort ein unangemessener Eingriff in die Grundrechte pauschal verneint.

Das ist jedoch nur unsere erste Klage. In BaWü klagt mit Hilfe unseres Anwalts eine Verkäuferin gegen die völlig widersinnige und darüber hinaus echt ungesunde Mundschutzpflicht in Geschäften. Hier haben wir inzwischen ein Aktenzeichen vom Gericht erhalten.

In NRW klagten wir vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen das Verbot eines Autokorsos. Das Verbot war mehr oder weniger eine Retourkutsche des Düsseldorfer Ordnungsamtes, nachdem der Kläger aufgrund der Vogel-Strauß-Strategie der Behörde unzählige Male bei den Verantwortlichen anrufen musste und sich einfach nicht abwimmeln ließ. Leider sind wir im ersten Anlauf vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Wir sind jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht.

In Hessen klagen wir dagegen, dass man zwar ein Eis in der Eisdiele kaufen darf, der Verzehr des Eises innerhalb von 50 Metern rund um die Eisdiele jedoch mit einem Bußgeld bedroht ist. Diese Klage ist jetzt auf dem Weg.

In BaWü haben wir den Fall eines jungen Mannes, der es gewagt hat, in der Öffentlichkeit jemanden zu umarmen, der nicht zu seinem Haushalt gehört und deshalb ebenfalls einen Bußgeldbescheid erhalten hat. Hier bereiten wir derzeit die Klage vor.

In Bayern klagen wir gegen einen Bußgeldbescheid, weil ein Bürger außerhalb seines Hauses in einer Hängematte angetroffen wurde. Und aus diesem Bußgeldbescheid des Ordnungsamtes Weilheim i. OB. möchte ich ein wenig zitieren, denn dieser hat es wirklich in sich:

"Bußgeldbescheid. Sehr geehrter Herr XY, nach unseren Feststellungen haben Sie folgende Ordnungswidrigkeit begangen: Unter § 4 Abs. 3 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung anläßlich der Corona-Pandemie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sind die zum Verlassen der eigenen  Wohnung triftigen  Gründe genannt.

Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd informierte uns über den Vorfall vom 05.04.2020. Demnach wurden Sie am 05.04.2020, gegen 10:40 Uhr, am Parkplatz des Franz-Marc Museums (Mittenwalder Str. 50), auf einer Hängematte liegend angetroffen. Ihre Hängematte war an zwei Baumstämmen befestigt und Ihr PKW (des Typs XY), mit dem amtlichen Kennzeichen XY, stand geparkt vor der Hängematte.

Als Grund für das Verlassen Ihrer Wohnung gaben Sie an, dass Sie müde seien, weil Sie gerade vom Laufen kämen. Sie äußerten, dass Sie sich auf dem Parkplatz ausruhen und einen Kaffee trinken hätten wollen.

Unter § 4 Abs. 3 BayIfSMV sind die zum Verlassen der eigenen Wohnung triftigen Gründe genannt. Das Ausruhen und Kaffeetrinken ist nicht unter die triftigen Gründe gemäß dieser Verordnung subsumiert.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Anordnung nach § 17 Abs. 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Abs. 4 Satz 1, § 17 Abs. 3 Satz 1, § 25 Abs. 3 Satz 1 oder 2, auch in Verbindung mit § 29 Abs. 2 Satz 2, dieser auch in

Verbindung mit einer Rechtsverordnung  nach § 32 Satz 1, § 25 Abs. 4 Satz 2, § 28 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 32 Satz 1, oder § 34 Abs. 8 oder 9 IfSG zuwiderhandelt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 158, BayRS 2126-1-4-G, 1226-1-5-G) in der Fassung der Verordnung zur Änderung der BayIfSMV vom 31. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 162) i. V. m. § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG und § 5 Nr. 9 BayIfSMV in der jeweils zur Zeit gültigen Fassung.

Beweismittel: Lichtbildaufnahme, Ordnungswidrigkeitsanzeige des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd.

Gemäß § 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wird gegen Sie die nachfolgende Geldbuße festgesetzt. Ferner haben Sie nach §§ 464, 465 der Strafprozessordnung i. V. m. §§ 105, 107 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Festgesetzte Geldbuße: 150 Euro. Gebühr: 25 Euro. Auslagen der Verwaltungsbehörde: 3,50 Euro. Zu zahlender Gesamtbetrag: 178,50."

Dieses Zitat stammt nicht aus einem Kinderbuch über Schildbürgerstreiche und auch nicht aus einem gelungenen Satireprogramm. Dieses Zitat ist zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland Realität und sie wird es bleiben, wenn wir nichts dagegen unternehmen.

Falls Sie diese und ähnliche Klagen durch eine Spende unterstützen möchten, finden Sie hier die entsprechende Kontoverbindung:

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
Stichwort: Verfassungsbeschwerde.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Spendenbescheinigung anbieten können, denn laut den Finanzämtern unserer Republik ist Kritik der Zivilgesellschaft an der aktuellen Regierung nicht mehr gemeinnützig und jedem Verein, der dies nicht beachtet, droht, wie z. B. Attac, Compact und der Umwelthilfe München ein existenzbedrohender Angriff über die Finanzen.

Eines scheint mir aus meiner Sicht sicher zu sein: Das Deutschland im Mai 2021 wird nicht mehr das gleiche Deutschland sein wie das Deutschland im Mai 2020.

Alles wird sich verändern. Ob zum Schlechten oder zum Guten, liegt nun in unseren Händen.

  


schrieb am 19.11.2021 um 11:13:23

Hallo,

macht es Sinn sich als Ungeimpfte (die das auch bleiben will) Anzeige gegen die Regierung wegen Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetz zu klagen?

Freundliche Grüße
Petra Höller-Roth

schrieb am 10.08.2021 um 22:22:18

Gibt es nicht die Möglichkeit, gegen die Entscheidung zu klagen, dass wir uns in einem epidemischen Zustand befinden?

Das scheint ja die Basis all dieser "fantasievollen" Regelungen zu sein. Müsste nicht das ganze Verordnungskartenhaus zusammenbrechen, wenn man diese Basis zu Fall bringt?

Jetzt wird die Beurteilung gerade wieder verlängert und damit alle neuen Verordnungen wieder legitimiert.

Wäre es nicht möglich dagegen vorzugehen? Statt gegen kleine Einzelurteile?

schrieb am 08.04.2021 um 00:50:46

Die Klage sehe ich als absolut notwendig, da unsere Politiker offensichtlich unter Realitätsverlust leiden.
Wir haben sicher eine Infekthäufigkeit vorliegen, die jedoch mit bereits vorhandenen und bewährten Medikamenten entschärft werden kann. Vorsicht und Hygiene ist absolut richtig, eine Massenimpfung ist in keiner Weise gerechtfertigt. Der nächste unbekannte Virus wird sicher kommen, wollen wir uns dann in Bunkern verbarrikadieren?

schrieb am 03.06.2020 um 15:42:09

Wird noch Geld für die Klagen benötigt?

schrieb am 03.06.2020 um 18:36:42

schrieb am 13.05.2020 um 22:04:55

Lieber Herr Tolzin,
heute bekamen meine Frau und ich ein gelbes Kuvert unseres Landratsamtes Unterallgäu, in dem doch glatt ein Bußgeldbescheid über einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetzes ?? "Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 73 Abs. 1 a Nr. 24 Infektionsschutzgesetz" - mit Sage und Schreibe einer Bußgeldhöhe von 500,00 EUR + Kosten für das Verfahren ??
In unserem Fall hätten wir gegen das Versammlungsverbot verstoßen. Auf unserer eigenen Terrasse.
Und ein „lieber“ Nachbar dem das nicht passte hatte daraufhin die Polizei gerufen. Das alles passierte am 25.04.2020.

Was kann ich tun und wie kann ich hier in und für die Gemeinschaft helfen.

Herzlichst KK

schrieb am 14.05.2020 um 15:07:39

Bitte Email mit detaillierter Beschreibung des "Taghergangs", Scan des Bußgeldbescheids und Ihren Kontaktdaten an redaktion@impf-report.de. Vielleicht können wir hier etwas tun.

Gast schrieb am 11.05.2020 um 23:37:56

Sehr geehrter Herr Tolzin,

ich bitte um folgende Prüfung des nachfolgenden Sachverhalts durch einen Rechtsanwalt für Sozial- und EU- Recht, um ggf. Klage einzureichen.

Wird neben der Grundrechtsaufhebung durch den Infektionsschutz das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ( auch im Rahmen des EU- Rechts) ausgehebelt?

Erfolgt somit eine Diskriminierung bei nicht bestehender Immunität erfolgt- und im Falle einer Impfung auch nicht nur ein Verstoß gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen das in Dezember 2016 in Deutschland eingeführte Bundesteilhabegesetz (BTHG)?

Nach dem neuen SGB IX 2020 liegt der Schwerpunkt in die Selbstbestimmung und es liegt auch die rechtliche Maßgabe vor - "Behinderungen" vorzubeugen!

Mit der Umsetzung dieses Gesetzes wurde der WHO- Empfehlung Rechnung getragen.

Die Einführung von nicht ausreichend erforschte RNA- Impfung- zieht ein Bedrohung körperlicher Einschränkungen nach sich und verstösst auch gegen das o.g. BTHG - speziell Vorbeugung von Behinderungen.

Ferner gibt es nach Dr. Klingenhardt Studien, die Nachweisen, wie immunschädigend Impfungen sind.
Nach seinem letzten Beitrag sind diese nicht online zu finden, weil Sie gelöscht worden sind.
Aber er hat Sie in "Hardcover" und würde Sie auf Anfrage versenden.

Besten Dank.

Gast schrieb am 10.05.2020 um 18:37:33

RFID-Chips, 1,5 Meter Abstand zum Zwecke der Überwachung

Q: klaTV Covid-19-Betrug; ab Min. 30:05

"Sie müssen mehr RFID-Chips einsetzen um zu sehen, wer den Impfstoff hat und wer nicht. Und dann werden die Leute, die immer kranker werden, wenn der Impfstoff endlich (kann ich akustisch nicht entschlüsseln) (...) mehr Leute werden krank, wir brauchen mehr Impfstoff, mehr Leute werden 5G ausgesetzt, viel mehr Leute werden krank, und wir brauchen noch mehr Impfstoffe. Es wird ein Kreislauf sein, den sie immer und immer wieder durchlaufen bis sie alle mit einem RFID-Chip versehen haben.

Diese Technologie der Überwachung auf 1,5 Meter gibt es beim Militär schon seit 15 bis 20 Jahren. Wo sie einen Soldaten überwachen können, wenn er sich hinter den feindlichen Linien befindet. Wenn sie einen Spezialeinsatz haben, werden sie immer verfolgt, damit sie geschützt werden können, damit Verstärkung herbeigeschafft werden kann und sie in einem Radius von 1,5 Metern gesehen werden können wo sie stehen.
(...)
Sie glauben nicht dass die Satelliten und andere Überwachungsgeräte in der Lage sind, Einzelpersonen aufzuspüren? (Lacher)
Sie versuchen uns zu desensibilisieren, damit die Leute verstehen, dass soziale Distanzierung für Ihre Sicherheit sorgt, wohingegen es nur darum geht, uns zu überwachen. Und damit wir nicht zu eng zusammenstehen - wenn die 3 oder 4 oder 10 oder 20 Menschen näher als 1,5 Meter beieinander stehen, können sie nämlich nicht feststellen ob es 1 Person oder 10 Personen sind.
Deshalb wollen Sie uns jetzt auf soziale Distanzierung prägen."


Das "Impfen" gegen Corona ist also nur eine Täuschung, um dabei RFID-Chips zum Zwecke unserer Total-Überwachung und Kontrolle in den Körper zu bringen.

Deswegen ist auch die Entwicklungszeit dieses "Impfstoffes" so kurz - und nicht 5 bis 10 Jahre wie sonst üblich.

schrieb am 09.05.2020 um 22:18:05

Zur Klage gegen Masken tragen:
Das fortwährende sehen von Menschen mit verdecktem Gesicht hat negative psychische Folgen und fällt unter die Kategorie: SENSORISCHE DEPRIVATION.
Gesichter drücken sehr vieles aus und wenn diese Sinneswahrnehmung entzogen wird, dann bleibt ein weißer Fleck und wenn diese Sineswahrnehmung längerer Zeit entzogen wird, dann brenn sich dieser Fleck ein.
Dies dürfte unter Psychologen bekannt sein und ganz sicher in einschlägigen Kreisen und von daher komme ich nicht umhin, dass dieses Maskentragen geneu diesen Zweck erfüllen soll, denn einen anderen kann ich nicht finden.
Vielleicht hilf diese Info zur erfolgreichen Klage. Massig Erfolg wünscht
Roni

schrieb am 09.05.2020 um 21:20:30

https://youtu.be/wKRcPFk3v9k

in Tansania testete man Motoröl,verschiedene Früchte und Tiere auf Covid 19.
Video leider nur mit Englischem Untertitel.

schrieb am 09.05.2020 um 12:04:34

Sehr geehrter Herr Tolzin, meinen aufrichtigen Dank für all Ihre Recherche und die Aktionen die Sie in Gang gebracht haben! Ich werde Ihre Vorhaben auch finanziell im Rahmen meiner Möglichkeiten unterstützen, denn Sie dienen uns allen!
Mein größtes Problem ist die "Maulkorbpflicht" - als Heilpraktikerin weiß ich, WIE schädlich das Einatmen
der eigenen Ausatemluft ist - will man die Bevölkerung jetzt damit in die Knie zwingen, um die Zwangsimpfungen definitiv durchsetzen zu können??? Ein Schelm, der sich was Böses dabei denkt, oder?








schrieb am 09.05.2020 um 09:53:25

Sehr geehrter Herr Tolzin, meinen aufrichtigen Dank für all Ihre Recherche und die Aktionen die Sie in Gang gebracht haben! Ich werde Ihre Vorhaben auch finanziell im Rahmen meiner Möglichkeiten unterstützen, denn Sie dienen uns allen!
Mein größtes Problem ist die "Maulkorbpflicht" - als Heilpraktikerin weiß ich, WIE schädlich das Einatmen
der eigenen Ausatemluft ist - will man die Bevölkerung jetzt damit in die Knie zwingen, um die Zwangsimpfungen definitiv durchsetzen zu können??? Ein Schelm, der sich was Böses dabei denkt, oder?








schrieb am 09.05.2020 um 07:55:37

Ich habe mir seit Monaten Gedanken zu den plötzlich sterbenden Hals-Patienten gemacht. Es ist bekannt, dass Fiebermittel Asthma auslösen und andere Herzerkrankungen verschlimmern. Einige verschlechtern die Blutgerinnung, was wiederum das Thrombose-Risiko(besser Lungenembolie) erhöht, da sich diese kleinen Gerinnsel, welche viele älteren Menschen haben, sich lösen können und die Lungengefäße verstopfen. Ich bin kein Mediziner aber ich weiß, dass ich seit 13 keine Medikamente(Schmerzmittel etc) oder Ähnliches mehr einnehme, seither geht es mir blendend. Keine Kopfschmerzen, keine Fettleber mehr, kein Bluthochdruck, nichts. Könnte es sein, dass alte kranke Menschen mit Erkältungen aus Panik vor Covid-19 mit Fieber-und Schmerzmittel medikamentös behandelt worden, was kontraproduktiv zum Tode führte, wovor alle Nebenwirkungen warnen?

Gast schrieb am 08.05.2020 um 19:25:54

Die Internetzensur schreitet dieser Tage schnell voran. Videos und Seiten werden gelöscht, gesperrt oder mit "shadowbanning" unauffindbar gemacht.

-Verwendet keine Google-Suchmaschinen mehr. Alternativen sind duckduckgo, startpage oder ecosia

-deinstalliert Google Chrome und verwendt stattdessen Opera oder Firefox. Opera bietet auch einen kostenlosen VPN-Dienst (virtuelles privates Netzwerk), um die Privatsphäre zu schützen.

-Schließt Googlemail (gmail)- Konten und nutzt z.B. ProtonMail oder Tutanota

-Newsguard ist einer der Zesurdienstleister. Sie haben eine Liste der Websites die angebliche Fehlinformationen über Corona verbreiten. Schaut mal rein vielleicht kennt ihr die eine oder andere Seite noch nicht.

https://www.newsguardtech.com/coronavirus-misinformation-tracking-center/

schrieb am 08.05.2020 um 23:44:11

Hallo,

ich wollte nur kurz anmerken, dass es auch noch eine weitere E-Mail Provider gibt. Hier die Adresse:

posteo.de

Ist End to End verschlüsselt.

Verwende diesen E-Mail Provider seit ca. 2 Jahren und bin sehr zufrieden damit.

Es befindet sich auch keine lästige Werbung auf der Startseite.


Beste Grüße

Klaus

Henning schrieb am 08.05.2020 um 17:50:13

Erinnert mich daran, wie vor langer Zeit Hanf, eine Pflanze, die wie Unkraut wächst, auf einmal verboten und wie die Ausgeburt des Teufels behandelt und überall rausgerissen wurde. Anscheinend brauchen Menschen immer mal wieder so einen Anfall von Zerstörung der natürlichsten Dinge in unserem Leben.

Mama von wunderbaren Kindern schrieb am 08.05.2020 um 14:48:09

Lieber Herr Tolzin,
ich möchte Ihnen heute mal meine Hochachtung und tiefen Dank aussprechen. Ich verfolge Ihre Seite schon lang!
Es ist so schrecklich im Einzelhandel mit Maske zu arbeiten, ich werde müde, bekomme Kopfschmerzen und habe ein wattiges Gefühl im Mund. Und das alles ohne Sinn und Verstand. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg !!!

schrieb am 08.05.2020 um 23:23:24

Es ist von der Natur nicht vorgesehen, dass man seine Abfälle, die man ausatmet, auch gleich wieder einatmet.

Maskentragen außerhalb von Gefahrenbereichen wie Op-Säälen ist eine reine Gesundheitsschädigung ohne jede sachliche Grundlage.

Gast schrieb am 08.05.2020 um 14:22:14

Korruption der Presse

In seiner Geschichte hat jedes Land Skandale des geheimen Medienkaufs durch Wirtschaftsakteure erlebt. Dies ist jetzt auf europäischer Ebene der Fall.

Die Bill and Melinda Gates Foundation hat beispielsweise 2019 folgende Ausgaben gemacht:

- Der Spiegel : 2 537 294 $
- Die Zeit : 297 124 $
- Le Monde : 2 126 790 $
- The Atlantic : 500 222 $
- The Bureau of Investigative Journalism : 1 068 169 $
- The Guardian : 175 000 $
- The Project Syndicate : 1 619 861 $

Quelle: https://www.voltairenet.org/article209847.html

Gast schrieb am 08.05.2020 um 10:58:11

Das Zitat aus dem Bussgeldbescheid ist schon wirklich erschreckend.

Die haben jedes Maß verloren.

Ohne dass es eine sachliche Grundlage, meinetwegen eine Seuche, eine Pandemie, dafür gibt, werden den Leuten die selbstverständlichsten Dinge verboten und Schutzgelder erpresst.

Im übrigen sind laut Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz die nachfolgenden Grundrechte (Art. 1-20, Art. 103 teilweise, und wohl noch mehr Artikel) undmittelbar geltendes Recht, dass nur unter engen Grenzen eingeschränkt werden darf.

Es muss auch nicht das Bundesverfassungsgericht gefragt werden, ob man seine Grundrechte überhaupt wahrnehmen darf. Dafür sind es Grundrechte, dass sie per se gelten.

Eine herbeifantasierte Pandemie ist dafür nicht ausreichend. Da könnte man ja nach Bedarf Pandemien oder andere Katastrophen erfinden um die Grundrechte auszusetzen bzw. dauerhaft abzuschaffen - so Salamischeibchenweise mit Gewöhnungseffekt bis nichts mehr davon übrig ist.

Die derzeit praktizierte Rechtsumkehr, dass die Grundrechte an beliebige Bedingungen geknüpft werden, Immunitätsausweis Impfungen, Masken) dass die Grundrechte nur gewährt werden, wenn die Verletzung der Grundrechte - hier körperliche Unversehrtheit und Würde des Menschen - in Kauf genommen wird, ist per se nicht zulässig.

Ganz unabhängig davon, dass (nach dem derzeit vorliegenden Informationen seitens der Impfbranche) Impfungen keine Immunisierung gegen das angebliche Virus, dass man aufgrund seiner vielen Mutationen gar nicht kennt, bewirken.

Es ist ein so unglaublicher Skandal, was hier abläuft.

Das funktioniert nur mit Leuten, die jedes Verbrechen begehen würden, wenn es von denen verlangt wird.

Genau ein solches Verhalten stand nach 1945 in der Kritik - weil es solche Verbrechen wie Erbgesundheitsgerichte, Sterilisationen und Euthanasie, die Aktion T4 erst möglich machte.

Aber genau solche Leute wurden für diese Posten bei Polizei, Ordnungsamt und Bussgeldbehörde für geeignet befunden und eingestellt, zumindest in Süddeutschland.

Genau solche Leute, die heute sich gegenüber der Bevölkerung nicht zu benehmen wissen und diese als eine Art Leibeigene behandeln. Anders kann man diese Ungeheuerlichkeiten, wie sie hier im Bussgeldbescheid stehen, nicht mehr beschreiben.

Die schämen sich auch nicht und entschuldigen sich nie. Die glauben, die könnten Übergriffigkeiten mit Gesetzen rechtfertigen.

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