1000-Euro-Bußgeld für Spontan-Versammlung in Heidelberg - Widerspruch läuft

Abb.
Die spontane Kundgebung in Heidelberg für die Rechtsanwältin Beate Bahner soll nach Willen der Lockdown-Fanatiker nicht ungesühnt bleiben. Mir liegt jetzt ein Bußgeldbescheid über 1053,50 Euro vor. Alle Betroffenen: Bitte melden!

(Hans U. P Tolzin, 16.7.2020) Die Versammlungsfreiheit gehört zu den unveräußerlichen Grundrechten und zu den Grundfesten unserer Demokratie.

Der Mannheimer Polizeipräsident Andreas Stenger sieht das offenbar anders. Weil ich mit etwa 150 anderen Personen Mitte April vor dem Heidelberger Polizeipräsidium friedlich und gesittet unsere Solidarität für die Rechtsanwältin Beate Bahner ausdrückte, hatte er eigens eine 11-köpfige Sonderermittlungsgruppe gegründet, um die Identitäten der Teilnehmer festzustellen.

Für ihn sind wir wohl eine terroristische Vereinigung und keine verfassungstreuen und besorgten Bürger. Das ist aus meiner Sicht ein völlig verdrehtes Rechtsempfinden und erinnert an die DDR und ähnliche Diktaturen.

Nun habe ich tatsächlich einen Bußgeldbescheid über € 1053,50 für mein "Verbrechen" erhalten. Würde ich bezahlen, wäre es wie ein Einknicken vor einem neuen Honecker-Staat.

Ich werde deshalb dagegen, auch stellvertretend für alle anderen Betroffenen, und wenn es sein muss auch bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen.

Und wenn auch dort Unrecht zu Recht erklärt wird, werde ich lieber als politischer Gefangener ins Gefängnis gehen als mich diesem Unrecht zu beugen.

Mir wird immer klarer: Wenn wir nicht zu gewissen Opfern bereit sind, werden wir unsere Grundrechte in den nächsten Wochen, Monaten und Jahren komplett verspielen.

Alle anderen 150 möglicherweise ebenfalls Betroffenen sind aufgerufen, ihre verfassungswidrigen Bußgeldbescheide an hans@tolzin.de zu schicken. Ich werde mit unserem Anwalt dann ein mögliches gemeinsames Vorgehen besprechen.

In unserer Klage gegen die Maskenpflicht in Baden-Württemberg hat unser Anwalt nunmehr seinen Vortrag zur aktuellen Anhörungsrüge abgeschlossen und aktualisiert.

Wir haben nunmehr insbesondere auch die Unseriösität der Corona-Tests thematisiert. Wir rechnen mit einer Zurückweisung der Anhörungsrüge, da die gleichen Richter darüber entscheiden werden. Danach steht uns der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen.

Ferner haben wir, gestützt auf eine deutlich veränderte Sachlage (kaum noch Infektionen etc.) auch einen Abänderungsantrag hinsichtlich der ersten Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg gestellt.

Darüber hinaus läuft ein Widerspruch gegen ein Bußgeld wegen maulkorbfreiem Gesicht in der Stuttgarter U-Bahn auf dem Weg zu einer Grundrechtedemo auf dem Cannstatter Wasen.

Beim inzwischen zurückgenommenen "Hängematten-Bussgeld" in Weilheim in Bayern weigert sich das Landratsamt weiterhin, die Kosten vollumfänglich zu übernehmen. Nach Akteneinsicht durch unseren Anwalt ist kein nachvollziehbarer Grund dafür ersichtlich. Auch hier läuft eine Anhörungsrüge, denn wir werden diese Anmaßung der Verwaltung gegenüber ihren Bürgern nicht hinnehmen.

Der erste Schriftsatz für die Klage gegen die hessische Corona-Verordnung liegt nun im Entwurf vor und wird demnächst eingereicht.

Parallel ist eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die bayerische Corona-Verordnung in Vorbereitung.

Um uns nicht zu verzetteln und um effektiv zu bleiben, wollen wir uns - zumindest bis auf weiteres - auf Klagen in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen beschränken. Es ist jedoch grundsätzlich eine Zusammenarbeit mit in Verfassungsfragen weniger erfahrenen Rechtsanwälten möglich, die von ihren Klienten beauftragt wurden, gegen die Corona-Verordnung ihres jeweiligen Bundeslandes vorzugehen.

Bei Interesse und Anfrage werden wir prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen wir unterstützen können.

Auf Bundesebene werden wir sobald wie möglich gegen die aktuelle Version des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) und des Masernschutzgesetzes (MSG) klagen. Wann das soweit sein wird, kann aufgrund der Unwägbarkeiten bei den laufenden Verfahren derzeit nicht gesagt werden.


Spendenkonto für unsere Corona-Klagen:

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal:
info@agbug.de
Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"

Kontostand 13. Juli 2020: 22.856,14 Euro (Guthaben)

Bitte beachten Sie: Da AGBUG kein gemeinnütziger eingetragener Verein (mehr) ist, können wir leider keine Spendenquittung anbieten.

Aktualisierter AGBUG-Kontoauszug

Ihr
Hans U. P. Tolzin


schrieb am 24.07.2020 um 21:16:16

Jetzt aber wirklich Hut ab vor Dir Hans Tolzin! Ich bin beeindruckt von Deiner Arbeit hier und auch jetzt hier, dass Du diese Sammelklagen organisierst und durchführst, komme was wolle.
GOTT segne und schütze Dich und führe Dich gut Durch Dein Erdenleben.
Mit lieben Gruß,
Stefan Bamberg

schrieb am 24.07.2020 um 22:30:22

Vielen Dank!
Zur Klarstellung: In Deutschland sind Sammelklagen rechtlich nicht möglich.
Möglich ist, dass je Bundesland eine Musterklage durch die Instanzen getragen wird und alle ebenfalls betroffenen Bußgeldempfänger auf dieses Musterverfahren mit Akzenzeichen verweisen und das zuständige Gericht um ruhenlassen des Verfahrens bitten, bis das Musterverfahren durch ist.
Ob die Gerichte sich darauf einlassen werden, wissen wir nicht. Es ist aber ein Versuch wert, da es den überlasteten Gerichten Arbeit spart.
Was mich irritiert ist, dass die Anwälte von Querdenken dies auch auf meinen ausdrücklichen Hinweis hin nicht aufzugreifen scheinen. Deshalb empfehle ich, dass sich Bußgeldempfänger selbst auf Bundeslandebene vernetzen, sich einen vertrauenswürdigen Anwalt suchen und auf ein Musterverfahren einigen. Das ist einen Versuch wert. Mein in Verfassungsrecht erfahrener Anwalt würde andere Anwälte in meinem Auftrag unterstützen. Für so etwas spenden schließlich viele Leute.

Gast schrieb am 24.07.2020 um 20:40:55

Liebe Freunde,
hier sieht man es mal wieder: wie gerne auch ein Herr Stenger in Interviews redet von auf Menschen zugehen, als besonders wichtige Qualität eines Poliziepräsidenten!!!
Tja, Das Chinesische Virus stellt alles auf dem Kopf!
Oder war es einfach die fehlende Praxis damals im Interview?
Ich vermute mal!
Marcel.

Gast schrieb am 24.07.2020 um 02:24:16

Ich glaube Frau Bahner hat ein Maulkorb bekommen..

Gast schrieb am 29.07.2020 um 21:51:23

Frau Bahner hat in Mannheim bei einer Demo eine sehr gute Rede gehalten.
Suchen Sie mal auf You Tube.

Gast schrieb am 04.08.2020 um 22:42:40

Auf ihrer Homepage sind schon wieder sämtliche kritische Schriften entfernt worden. Es steht nur, dass die Kanzlei zwischen dem 10. und 21. August nicht besetzt ist. Sollte man sich da nicht Sorgen machen? Vielleicht handelt es sich um eine erneute Zwangseinweisung? Hat jemand Kontakt zu Frau Bahner?

Gast schrieb am 20.07.2020 um 21:42:06

Was genau ist denn aus der Sache geworden? Auf Beate Bahners Seite steht nichts Aktuelles... Besteht Kontakt mit ihr? Wie ging es nach Bahners Eilantrag weiter, hat sie ihr Engagement fortgesetzt?

schrieb am 18.07.2020 um 08:22:26

aus unserer Gruppe sind auch 4 dabei ich habe via Anwalt Einspruch eingelegt .

Gast schrieb am 17.07.2020 um 10:18:09

Diese ...wollen uns kleinkriegen.

schrieb am 16.07.2020 um 22:58:43

Lieber Herr Tolzin,

ich muss auch Bußgeld in Höhe von 1053,- Euro zahlen. Können Sie mich bitte für weitere Details kontaktieren, damit ich Ihnen meinen Bußgeldbescheid zukommen lassen kann. Meine E-Mail-Adresse lautet: karin-sledge@gmx.de

schrieb am 17.07.2020 um 10:56:53

Ich würde es unterlassen, auf öffentlichen Webseiten, egal wie seriös sie ist, die eigene E-Mail Adresse anzugeben. Man weiß nie, wer sie für was nutzen will.

Ausserdem ist die E-Mail Adresse für die Bußgeldbescheide eh im Text angegeben: hans@tolzin.de

@Tolzin: Gute Arbeit, weiter so.

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