Baden-Württemberg: Selbsthilfegruppen sind vom Versammlungsverbot ausgenommen
Die Corona-Maßnahmen sollen eine gefährliche Epidemie eindämmen, stellen jedoch gleichzeitig für viele Menschen enorme finanzielle, soziale und psychische Belastungen dar. In der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg sind deshalb auch Versammlungen der "sozialen Fürsorge" vom allgemeinen Versammlungsverbot ausgenommen.
Entlastung eines überforderten Gesundheitssystems
(Hans U. P. Tolzin) Jeden Tag erreicht mich über die sozialen Medien und bei persönlichen Begegnungen eine Flut von Erfahrungsberichten darüber, wie sehr Familien und Einzelpersonen unter den Corona-Maßnahmen leiden. Es ist zu befürchten, dass dies letztlich den sozialen Frieden stören sowie Gesundheits- und Sozialsysteme an die Grenzen ihrer Kapazität bringen wird.
Eine Abhilfe durch die medizinischen und sozialen Dienste ist in vielen Fällen nicht zeitnah und effektiv möglich. Deshalb ist jetzt Eigeninitiative angesagt.
Ich empfehle deshalb die Gründung von Selbsthilfegruppen, in denen sich Betroffene mit hohen psychischen und sozialen Belastungen treffen und austauschen können. Solche Selbsthilfegruppen können in öffentlichen, oder, wenn nicht möglich, auch in privaten Räumen stattfinden.
Der § 1a der Corona-Verordnung von Baden-Württemberg sieht deshalb ausdrücklich die Möglichkeit von Ansammlungen vor, die "der sozialen Fürsorge" dienen.
Es könnte sich im Zweifelfalle als hilfreich erweisen, wenn ein teilnehmender Arzt, Psychologe, Sozialpädagoge oder Pfarrer die Selbsthilfegruppe offiziell leitet, z. B. wenn besorgte Nachbarn glauben, eine vermeintlich verbotene Versammlung an die Behörden melden zu müssen.
Die Leitung der Selbsthilfegruppe durch einen dieser Berufe geht jedoch aus der Corona-Verordnung nicht zwingend hervor.
Wer nicht in Baden-Württemberg lebt, kann die entsprechende Verordnung seines eigenen Bundeslandes auf solche Ausnahmeregelungen prüfen.
Der Ablauf einer Selbsthilfetreffens
Seit Jahrzehnten arbeiten bundes- und weltweit anonymen Selbsthilfegruppen sehr erfolgreich. Man sitzt im Kreis und einer nach dem anderen kommt zu Wort. Wichtig ist, dass es man sich nicht gegenseitig unterbricht, korrigiert oder kritisiert, sondern erst dann auf Äußerungen anderer Teilnehmer reagiert, wenn man wieder an der Reihe ist. Dabei ist zu empfehlen, stets bei sich zu bleiben und in der Ich-Form zu sprechen.
Ich habe erst gestern an so einem Treffen teilgenommen und wir alle hatten es als sehr stärkend und unterstützend für den Alltag empfunden.
Viel Erfolg beim Gründen Deiner eigenen Selbsthilfegruppe!
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Kommentare
Gast schrieb am 01.12.2020 um 13:05:31
Corona-Krise: Jede vierte Lehrkraft Burnout-gefährdet
https://www.dak.de/dakonline/live/dak/bundesthemen/corona-krise-jede-vierte-lehrkraft-burnout-gefaehrdet-2389006.html#/
(DAK-Meldung)
Gast schrieb am 26.11.2020 um 16:14:16
Was tue ich, wenn ich privat in meiner Wohnung mit meiner gegründeten Selbsthilfegruppe ein Treffen veranstalte und plötzlich, evtl. durch die Nachbarn, die Polizei an die Türe klopft? Soll ich vorher mit den Nachbarn sprechen bzw. kann ich überhaupt Unanehmlichkeiten vermeiden? Weil...die Idee finde ich gerade in diesen Zeiten sehr gut!
Gast schrieb am 24.11.2020 um 11:04:33
Bitte verbreiten:
Die E-Mail Adressen und Telefonnummern aller 722 Bundestagsabgeordneten (für direkte Protestschreiben):
https://docs.google.com/spreadsheets/d/1BRU38CHObA50Ra0NW-L6oEKZykN9_ovJj9za3UixUOk/edit#gid=1898464815
Mr. Black schrieb am 01.12.2020 um 16:02:05
Was machen die Corona-Maßnahmen mit unseren Kindern? Ein Statement von Hirnforscher Gerald Hüther
https://youtu.be/fBIKBgFfhBg
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