Stuttgarter Maulkorb-Prozess: Stellungnahme des Anwalts

Abb.
Im Stuttgarter Maulkorb-Prozess verweigerte die Amtsrichterin vollständig jede Auseinandersetzung mit den verfassungsrechtlichen Argumenten der Verteidigung. Der Anwalt spricht sogar von "totaler Arbeitsverweigerung" und einer fehlender Vorbereitung sowohl von Richterin und den Staatsanwältinnen. Das Verfahren geht nun in die nächste Instanz.

Pressemeldung der Kanzlei Dr. Uwe Lipinski vom 14. Dez. 2020:

Amtsrichterin verweigert vollständig jede verfassungsrechtliche Diskussion. Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird eingereicht werden

Die mündliche Verhandlung am 09.12.2020 beim Amtsgericht Stuttgart, betreffend den Einspruch seines Mandanten gegen einen Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht, war durch eine bis dato kaum vorstellbare Totalverweigerung einer jungen Amtsrichterin gekennzeichnet, die Frage der Verfassungswidrigkeit der Corona-Verordnung vom Mai 2020 wenigstens in Ansätzen zu diskutieren.

Auch die beiden Staatsanwältinnen verweigerten jede verfassungsrechtliche Diskussion. Beweisanträge, insbesondere zu den PCR-Tests, wurden jeweils mit einem einzigen Satz („nicht erforderlich“) abgelehnt. Rechtsanwalt Dr. Lipinski:

„Man kann ja noch in Ansätzen nachvollziehen, dass die Frage der Verfassungsmäßigkeit der (damaligen) Maskenpflicht, die von einer Vielzahl von medizinischen sowie formellen und materiellen Rechtsfragen abhängt, für ein Amtsgericht eine Herausforderung darstellt.Dass aber jede verfassungsrechtliche Diskussion komplett verweigert wird, ist eines Rechtsstaates und auch für akademisch ausgebildete Juristen schlichtweg unwürdig. Gerade die aktuelle Rechtsprechungsänderung des VGH Kassel, die erkennbar weder der Richterin noch den beiden Staatsanwältinnen bekannt gewesen zu sein schien, belegt einen massiven Klärungsbedarf, dem das AG Stuttgart noch nicht einmal im Ansatz gerecht geworden ist. Es fällt schwer, hierfür einen anderen Begriff als totale Arbeitsverweigerung zu finden.“

Sein Mandant Hans Tolzin und auch Rechtsanwalt Dr. Lipinski kritisieren ferner die erkennbar völlig unzureichende Vorbereitung sowohl der Staatsanwaltschaft als auch der Amtsrichterin selbst. Insbesondere war offensichtlich, dass sowohl der Amtsrichterin als auch den beiden Staatsanwältinnen die Hauptsache-Entscheidung des AG Dortmund vom 02.11.2020 – Az. 733 OWi - 127 Js 75/20 - 64/20 – völlig unbekannt war, die zu Recht die Corona-Verordnung den § 12 CoronaSchVO NRW i. d. F. v. 30.03.2020 als verfassungswidrig eingestuft hatte (dort ging es um die Kontaktverbote), was erst recht für den eher noch gravierenderen Maskenzwang gelten muss.

Das dortige Gericht hatte sich auf den Parlamentsvorbehalt berufen. Die Staatsanwältinnen meinten ferner allen Ernstes,dass das Amtsgericht keine Normverwerfungskompetenz hätte, was evident unrichtig ist. Jedes Gericht darf verfassungswidrige Gesetze nicht anwenden, ggf. muss, wenn die Verfassungswidrigkeit eines formellen Parlamentsgesetzes im Raum steht, eine Vorlage nach Art. 100 I GG erfolgen. Rechtsanwalt Dr. Lipinski:

„Wir werden ganz sicher in die nächste Instanz gehen.“

Quelle

 


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Ihr
Hans U. P. Tolzin


Franz Petersmann schrieb am 28.12.2020 um 18:52:25

Im Kommentar vom 1.10.2020, um 18:04 Uhr, hatte ich bereits meinen Fall beschrieben:
https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2020092802.html

Von einem für mich nicht zuständigen Amtsgericht bekam ich eine Ladung zur Hauptverhandlung:

25.11.2020
in der Bußgeldsache gegen Sie
wegen Ordnungswidrigkeit

ist Termin zur Hauptverhandlung vor der Richterin in Bußgeldsachen bestimmt auf
Montag, 4. Januar 2021, 14:10 Uhr, Kollegienwall 29/31, 49074 Osnabrück, Raum 8.
Sie werden hiermit zu dem oben angegebenen Termin geladen, nachdem Sie gegen den Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde – Landkreis Osnabrück Die Landrätin Fachdienst Ordnung – vom 24.09.2020 (Aktenzeichen 5.1 COVID 19) Einspruch erhoben haben. - Ende Ladung Ag Os -

Der Vorfall ereignete sich in meinem Wohnort, der in einem anderen Amtsgerichtsbezirk liegt.
Scheint interessant zu werden.

Gast schrieb am 05.01.2021 um 08:33:27

Wie lief die Sache gestern ab?

Über einen kurzen Bericht würden wir uns freuen.

schrieb am 28.12.2020 um 16:21:28


Sind tausende Personen in Gefahr - sollte ein Abstsnd von nur 2 mtr. n BaWü und Bayern viel zu klein gewesen sein !?

NRW > aktuelle Regeln müssen in Düsseldorf geändert werden > https://reitschuster.de/post/gericht-maskenpflicht-in-duesseldorf-rechtswidrig

Andreas schrieb am 20.12.2020 um 22:37:22

auch wenn ich der einzige hier bin/wäre, ich finde, hier von Faschismus und einen Satz weiter von Antifa zu reden, macht keinen Sinn. Leider wurde ich auch schon Opfer eines polizeilichen Übergriffes, habe aber bei Mahnwachen verschiedener Art bei Ämtern und Polizei Respekt und Kooperation erlebt. Ohne Gandhi zu vereinnahmen, meine ich, wenn ich davon ausgehe, das die "andere Seite" ein gut gemeintes Ziel verfolgt, dann muß dazu erst eine rechtliche Klärung erfolgen, bevor hier mit der Kanone Faschismus auf Spatzen geschossen wird. Ja, auch Ämter und dort arbeitende menschen machen Fehler, ggf sogar bewußt. die Verdrehung des Wortes Antifa wiederum ist eine NPD-Vokabel, Antifa sind wir hoffentlich alle, zumindest 87% der Bevölkerung, es gibt nämlich keine Organisation , sondern lose Gruppen, manche davon ausschließlich gewaltfrei. Jedenfalls bin ich Antifa, das ist einfach nur die Abkürzung für Antifaschist. Guten Abend und eine gute segensreiche Advents- und Weihnachtszeit

schrieb am 16.12.2020 um 01:13:39

Dürfen wir die Rechtsbeschwerde auch lesen, wenn sie fertig ist? Ich würde gerne mal wissen, wie man sowas wasserdicht formuliert.

Henning schrieb am 16.12.2020 um 00:57:28

Dass Amtsrichter Beweisanträge durchweg ablehnen, ist der normale Gang der Dinge. Aber jeder abgelehnte Beweisantrag erhöht die Chance des Erfolges der Rechtsbeschwerde. Manchmal habe ich den Eindruck, dass Amtsgerichte überhaupt nur die Türsteher und Filter für die Oberlandesgerichte sind. Zum Oberlandesgericht gehen nur die hartnäckigen.

Gast schrieb am 14.12.2020 um 23:19:32

Nazism, COVID-19 and the destruction of modern medicine: An interview with Vera Sharav, Part One

www.youtube.com/watch?v=h_EDV_7s7Dc

Gast schrieb am 14.12.2020 um 20:41:56

F Ü R A L L E K I N D E R ! Wir stehen auf für die Rechte ALLER Kinder!

Wir beobachten die jetzige Entwicklung mit großer Sorge!

Wir fühlen uns per Beruf als "Anwalt des Kindes" - wir sind Fürsprecher für ALLE Kinder und deren Familien in unserer Gesellschaft!

https://fuer-alle-kinder.jimdofree.com/

Gast schrieb am 14.12.2020 um 18:42:20

Offene Briefe der Anwälte für Aufklärung

Offener Brief 4 – Leopoldina

Eine hochkarätig besetzte Arbeitsgruppe der Leopoldina – die Nationale Akademie der Wissenschaften – hatte in ihrer 6. Ad-hoc-Stellungnahme vom 23. September 2020 zur Corona-Virus Pandemie erklärt: „Der Nachweis von Virus-RNA durch die RT-PCR ist gleichbedeutend mit einer Infektion der positiv getesteten Person.“ Ein wissenschaftlicher Nachweis war dieser Stellungnahme allerdings leider nicht beigefügt. Wir bitten die Leopoldina um eidesstattliche Versicherung dieser Aussage.

www.afa.zone/

https://secureservercdn.net/160.153.137.170/lz2.cb9.myftpupload.com/wp-content/uploads/2020/12/brief4.pdf

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