AGBUG-Klagefonds finanziert neue Musterklagen
Zwei neue Urteile von Gerichten in Berlin-Brandenburg und Bayern lassen auf eine mögliche Trendwende im Umgang mit den verfassungswidrigen Lockdown-Regelungen hoffen. Der AGBUG-Klagefonds hat deshalb die Finanzierung neuer Musterverfahren in Bayern und Baden-Württemberg übernommen.
Bayern: Klage gegen Pflicht zur Angabe der Diagnose
(Hans U. P. Tolzin, 25. Jan. 2021) Wie bereits berichtet, planen wir über den AGBUG-Klagefonds eine Klage in Bayern gegen die Pflicht zur Angabe einer Diagnose in Masken-Attesten zu finanzieren. Die ideale Grundlage dafür bietet ein neues Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, das genau diese Pflicht gekippt hat.
Aus meiner Sicht bedeutet dies eine wichtige Trendwende, denn bisher sah es so aus, als würden ärztliche Atteste von den meisten pandemiegläubigen Mitmenschen mehr oder weniger als Fälschungen betrachtet und ignoriert - unabhängig davon, welche gesundheitlichen Folgen das für den Besitzer eines solchen Attestes haben kann.
Wir haben jetzt einen idealen Kläger für ein Musterverfahren gefunden und die ersten Schritte eingeleitet. Auch wenn die Finanzierung im Augenblick noch nicht ausreichend gesichert ist, so sehen wir es als dringend an, möglichst umgehend auf das Urteil von Berlin-Brandenburg aufzusetzen und den verfassungswidrigen Allüren des Herrn Söder einen Riegel vorzuschieben. Ein entsprechendes Urteil in Bayern würde vermutlich auf die ganze Bundesrepublik ausstrahlen.
Falls Sie die Klage als sinnvoll ansehen und insbesondere, wenn Sie von dem Zwang betroffen sind, auf Ihrem Attest eine Diagnose anzugeben, freuen wir uns über eine finanzielle Unterstützung der Klage.
Das OVG-Urteil hat sehr deutlich gemacht, dass auch die Ausrufung einer Pandemie keineswegs den Datenschutz aushebeln darf. Eine ärztliche Diagnose unterliegt dem Datenschutz und geht den Kassierer des Supermarktes um die Ecke rein gar nichts an!
Baden-Württemberg: Klage gegen das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit
Auch in Baden-Württemberg haben wir eine weitere Klage gestartet. Das Ziel ist die Aufhebung des verfassungswidrigen Verbotes von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit. Diese Klage setzt ebenfalls auf ein neues Urteil (im Eilverfahren) auf, diesmal des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München, das die entsprechende Regelung für Bayern bereits außer Kraft gesetzt hat.
Bei beiden Verfahren sehen wir verhältnismäßig gute Chancen auf ein Kippen der völlig überzogenen und verfassungswidrigen Landesregelungen.
Bitte unterstützen Sie unsere Klagen gegen die verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen durch eine Spende.
Wer unsere Musterklagen finanziell unterstützen will, kann die untenstehende Kontoverbindung nutzen. Derzeit befindet sich der Spendenfonds etwa 15.000 Euro im Minus. Um weitermachen zu können, sind wir dringend auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal:
info@agbug.de
Stichwort: "Gerichtsverfahren Grundrechte"
Kontostatus 25. Jan. 2021
Saldo Spendenkonto: - 15.000 Euro
Bitte beachten Sie: Da AGBUG kein gemeinnütziger eingetragener Verein (mehr) ist, können wir leider keine Spendenquittung anbieten.
Aktualisierter AGBUG-Kontoauszug
Ihr
Hans U. P. Tolzin
Kommentare
Gast schrieb am 28.01.2021 um 20:21:27
Gegen das Alkoholverbot braucht ihr nicht klagen.
Das Geld hättet ihr euch sparen können.
Gast schrieb am 26.01.2021 um 10:52:49
Teil 1: Ärztin verurteilt wegen #Attest?. #Berufsverbot? droht Perin Dinekli. #Befreiung? #Maskenattest
www.youtube.com/watch?v=A2nN6FxfwUQ
alex schrieb am 21.03.2021 um 01:21:45
Als Einzelner hat man eh keine Chance. In der Championsnation vielleicht eher.Hier ein Livestream von Dr Coldwell. https://championsstream.com/
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