Klagefonds gegen Lockdown in Hessen: Aktueller Stand

Abb.Mit Unterstützung des AGBUG-Klagefonds gehen wir seit Juli 2020 vor dem VGH Kassel gegen schwerwiegende formale und sachliche Fehler der hessischen Coronaverordnung vor. Wir bereiten derzeit eine Anhörungsrüge vor. Danach geht es vor das BVerfG in Karlsruhe.

(Hans U. P. Tolzin, 27.02.2021) Wir starten am 17. Juli 2020 mit einer Klage und Eilantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel gegen die verfassungswidrige hessische Coronaverordnung.

Argumentiert wird zunächst nur mit schweren formaljuristischen Fehlern, die eigentlich keinem gelernten Juristen unterlaufen dürften.

Es werden im Laufe der Wochen und Monate zusätzlich zahlreiche sachliche Einwendungen gegen die Verfassungsmäßigkeit der einzelnen Maßnahmen der Verordnung angeführt und ausführlich begründet und mit Quellen und Anlagen versehen.

Das Gericht weist nach 3,5 Monaten der Tatenlosigkeit den Eilantrag zurück. Einzige Begründung: "Das RKI sagt...".

In einem weiteren Eilantrag gehen wir am 16. Nov. 2020 gegen das neu eingeführte strikte Alkoholverbot in der Öffentlichkeit vor, das in anderen Bundesländern bereits erfolgreich gekippt wurde.

Doch der VGH Kassel hat keine Eile und entscheidet nicht. Im Januar wird das Alkoholverbot von der hessischen Landesregierung abgeschwächt und den Klägern wird nahegelegt, den Eilantrag zurückzuziehen.

Die Kosten sollen allerdings die Kläger tragen, meint das Ministerium - und der VGH schließt sich mit hanebüchenen Argumenten am 19. Jan. 2021 dieser Ansicht an.

Wir bereiten derzeit erneut eine Anhörungsrüge vor. Diese wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abgeschmettert werden. Danach geht es vor das BVerfG in Karlsruhe.

Die Klage ist im Hauptsacheverfahren noch offen. Wann der VGH darüber verhandeln und entscheiden wird, wissen die Götter.

Chronologie des Verfahrens und weitere Dokumente


Ohne Ihre finanzielle Unterstützung geht es nicht weiter!

Wir werden für diese meiner Ansicht nach eine der fundiertesten und am weitesten gediehenen Klage voraussichtlich noch einen langen Atem brauchen. Bisher ging es nur um die Eilanträge, die trotz der akuten Menschenrechtssituation erst nach Monaten wurden. Die Hauptsacheverfahren und die Entscheidung(en) des BVerfG in Karlsruhe stehen noch aus.

Damit wir den unumgänglichen Weg durch die Instanzen fortführen können, benötigen wir Ihre finanzielle Unterstützung in Form einer Schenkung (Spenden sind leider steuerlich nicht absetzbar!) auf das Konto:

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC: GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal:
info@agbug.de

Aktueller Kontoauszug des AGBUG-Klagefonds

Bei bisher insgesamt (alle Klagen) aufgelaufenen Kosten von 192.000 Euro steht der Fonds derzeit mit 13.000 Euro im Minus.





Gast schrieb am 02.03.2021 um 10:35:43

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