Bringt sensationelles Weimarer Urteil die Lockdown-Wende?

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Amtsgericht Weimar (Bildrechte: Thüringer Oberlandesgericht)

Erstmals seit Beginn der Corona-Pandemie hat ein deutsches Gericht in einem Eilverfahren die Beweisan-träge und Experten-Gutachten nicht ungeprüft abge-schmettert, sondern vielmehr eingehend analysiert und in einem Urteil folgerichtig verarbeitet. Es ist damit zu rechnen, dass sich ab sofort bundesweit Eltern auf das Urteil berufen werden.

(Hans U. P. Tolzin, 11.04.2021) Das Weimarer Familiengericht untersagte aufgrund der Klage einer betroffenen Familie am 8. April zwei Weimarer Schulen, ihre Schüler zum Tragen von Masken, Einhalten von Abständen und Erduldung von Coronatests zu zwingen.

Die entsprechenden Verordnungen der Thüringer Landesregierung seien aufgrund der tatsächlichen Faktenlage verfassungswidrig.

Diese Faktenlage wurde durch die Gutachten der Hygieneärztin Prof. Dr. med. Ines Kappstein, des Psychologen Prof. Dr. Christof Kuhbandner und der Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer dargestellt.

Wie das Gericht in seinem Urteil erläuterte, seien nicht die Betroffenen, sondern die Landesregierung in der Beweispflicht. Die offizielle Begründung für die Lockdown-Verordnungen sei nicht ausreichend: Ein Nutzen des Maskentragens und des Einhaltens von Abständen sei nicht bewiesen. Zudem seien die PCR- und Schnelltests zur Feststellung einer Infektion nicht geeignet.

Dieses Urteil könnte die von vielen lang ersehnte Wende in der deutschen Rechtsprechung bringen.

Der Richter hat zwar völlig korrekt und im Sinne des Grundgesetzes gehandelt, gleichzeitig aber auch großen Mut bewiesen, gegen die aktuelle Tendenz der Rechtsprechung und Politik anzugehen.

Die Urteilsbegründung, die derzeit im Internet kursiert, umfasst insgesamt 178 Seiten und wurde dem Corona-Untersuchungsausschuss unter dem bekannten Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich zugespielt.

Am Wochenende war auf der Webseite des Amtsgerichts noch kein Hinweis auf das Urteil (Aktenzeichen: 9 F 148/21) zu finden, so dass sich viele verunsicherte Beobachter fragen, ob es sich vielleicht um einen Fake handelt.

Dies halte ich jedoch für unwahrscheinlich, da der in der Regel gut informierte und mit Kollegen eng vernetzte Rechtsanwalt Fuellmich sich in einem Online-Interview bereits ausdrücklich auf das Urteil bezieht.

Man kann davon ausgehen, dass sich ab kommenden Montag zahlreiche Eltern schulpflichtiger Kinder auf dieses Urteil berufen werden. Die jeweiligen Schulleitungen können sich schon mal warm anziehen. Und das nicht wegen des wechselhaften Aprilwetters, sondern weil ihnen das Grundgesetz um die Ohren pfeift.

Artikel auf 2020news.ch vom 10. April 2021

Kommentar von RA Dr. Reiner Fuellmich vom 10. April (Youtube, 8 Min.)

Vollständiges Video von Bittel TV mit Dr. Fuellmich vom 10. April (dlive.tv, 1 Std.)

Video-Kommentare von Dr. med. Bodo Schiffmann vom 10. April (Telegram, je 1 Min.)
Nummer 1   Nummer 2

Urteilstext - noch inoffiziell - zum Download (178 Seiten)

Meldung MDR online vom 11. April 2021

Meldung Berliner Zeitung online vom 11. April 2021


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Gast schrieb am 30.11.2021 um 14:31:04

Das Urteil hat Gott sei Dank das OLG Jena sofort wieder einkassiert!

Mr. Black schrieb am 01.12.2021 um 11:47:43

schrieb am 21.04.2021 um 12:19:01

ich hab die Kinder aus der Schule seit Anfang des Jahres rausgenommen. Im Juli wird vor einem Verwaltungsgericht ob ich damit eine Verordnungswidrigkeit begangen hab. ich hab viele Begründungen aus dem Weimarer Urteil übernommen. Einer vom Stadtrat (extrem system konform) kam jetzt zu Besuch um sich davon persönlich zu überzeugen, dass bei uns Zuhause keine Kindswohl Gefärdendung vorliegt, was wir auch durch ein Familiengericht uns bestätigen lassen könnten. (wozu? es geht doch um eine Gefährdung an der Schule, weshalb wir sie nicht mehr hinschicken können)... Die Position meines Mannes ist, dass die Kinder zu Schule wenn es dort ohne Gefährdung möglich ist. Und meine Position ist, dass ich unabhängig davon, was ich als das beste für die Kinder ansehe unterstütze, was die Kinder selbst für sich nach Abwägung der Vor-und Nachteile für sich wollen.

Ihm war nicht klar, dass Kinder ab 16 die Möglichkeit haben auch ohne jemals eine Schule besucht zu haben extern alle Schulabschlüsse abzulegen,

ihm war irgendwie auch nicht bekannt, dass Familiengerichte auch Gefährdungen fürs Kindswohl seitens Dritter ausschließen müssen

und wir hatten ein intelligentes Gespräch zwischen zwei Erwachsenen Personen die unterschiedlicher Meinung sind.

Letztendlich war es aber, dass sein Weltbild meins nicht zum wackeln bringt, umgekehrt konnte man erkennen, wie er sich krampfhaft an sein wankendes Weltbild klammerte. Er wollte sich wohl unbedingt mal mit einer anderen Meinung konfrontieren und eine Intelligente Diskussion führen, nachdem er sonst nur mit verzweifelten und hilflosen, überforderten Eltern zu tun hat.

Kakra schrieb am 20.04.2021 um 19:56:27

Nochmals meine Frage Herr Tolzin,wie kann man ein solches Urteil auch in anderen Bundesländern anstreben .Ist sowas möglich oder was muss getan werden.

schrieb am 20.04.2021 um 21:40:04

1. einen motivierten und vertrauenswürdigen Anwalt finden
2. Mit ihm die Vorgehensweise - einschließlich der Verweis auf das Weimarer Urteil - besprechen.

Gast schrieb am 20.04.2021 um 18:50:51

Spoiler: nein
und das ist auch gut so
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/maskenpflicht-unterricht-bestaetigt-amtsgericht-weimar-richter-verwaltungsgericht-100.html

schrieb am 17.04.2021 um 01:32:30

Was nützt mir das alles wenn ich mein Kind nicht in den Kindergarten schicken kann solange es nicht geimpft worden ist ?
Man wird genötigt seine Kinder zu impfen bzw und meines Erachtens zu schädigen.

Kakra schrieb am 15.04.2021 um 21:36:47

Hallo ,mich würde interessieren was das jetzt bedeutet.
Wir wohnen in Hessen muss ich jetzt klagen was muss man tun um sich dagegen zu wehren.

Henning schrieb am 14.04.2021 um 20:32:33

Alter Anwaltswitz neu aufpoliert:
Bodo Ramelow liest im Newsticker: "Weimarer Familienrichter entscheidet und verhilft Gerechtigkeit zum Sieg!"
Darauf Ramelow zu seinem Justiziar: "Sofort Berufung einlegen!"

schrieb am 11.04.2021 um 22:14:17

https://www.google.de/amp/s/www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/weimar/corona-maskenpflicht-schule-beschluss-amtsgericht-100~amp.html Wie sie sehen würd der Beschluss nicht anerkannt alle müssen weiter tragen auch an den Schulen wo geklagt wurde Super nicht hat’s gebracht

schrieb am 15.04.2021 um 20:33:54

Das hat schon was gebracht. Es liegt nur wieder mal an den Leuten die sich im stehen die Schuhbänder schließen können, und alles mitmachen was das Corona-Hirn sagt.

Jolanta schrieb am 12.04.2021 um 02:02:49

.... Nichts hats gebracht..........

SIE HABE ICH AUCH NICHT AUF DER LETZTEN DEMO GESEHEN !!? IN STUTTGART WAREN VIELE 10 TAUSENDE FRIEDLICHE MENSCHEN !

Immer schön optimistisch bleiben! Schauen Sie mal in:

https://thenewearthmanifesto.com/

HIER HATS WAS GEBRACHT: Kann man sich eintragen

WENN MANN/ FRAU GLAUBT ES GEHT NISCHT MEHR:

NUR DIE LIEBE ZÄHLT !

EINTRAGUNG IST IN VIEEEEEEELLLLLEN SPRACHEN!!! BITTE WEITERLEITEN!

schrieb am 12.04.2021 um 00:05:50

Das Urteil ist meines Erachtens rechtskräftig und bleibt es, es sei denn, die Verfassungsfeinde könnten die Argumente der Gutachter im Hauptverfahren widerlegen.

Dass die Landesregierung hier einfach nachgibt, war nicht zu erwarten. Allerdings sind alle Stellungnahmen, die ich bisher gelesen habe, nicht mehr als politisches Geschwurbel. Kein einziges konkretes Argument wurde konkret widerlegt.

Ab sofort sind die Verteidiger des Grundgesetzes in der Offensive und die Verfassungsfeinde kämpfen ein reines Rückzugsgefecht. Das kann allerdings noch eine ganze Weile anhalten...

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