Aktueller Stand der Popularklage gegen die bayerische Corona-Verordnung

Abb.Der AGBUG-Klagefonds finanziert seit dem 24. April 2020 eine aufwendige Popular-Klage vor dem BayVerfGH gegen die verfassungswidrige Bayerische Corona-Verordnung. Inzwischen haben wir die fortwährende Verweigerung des rechtlichen Gehörs dreimal (vergeblich) vor das BVerfG und nun auch bis vor den EGMR getragen.

(Hans U. P. Tolzin, 18.07.2021) Die nachfolgend aufgeführte sogenannte „Popularklage“ vor dem BayVerfGH in München war die erste Klage, die über den AGBUG-Klagefonds finanziert wurde (ab 24. April 2020). Aufgrund der sich ständig ändernden Verordnung hatten wir anfangs die Klage ständig nachbessern müssen. Inzwischen halten wir die Abstände etwas größer, damit uns die Kosten nicht davonlaufen.

Aufgrund der beharrlichen Weigerung des BayVerfGH, den Klägern rechtliches (Eil-)Gehör zu verschaffen und die zahlreichen Beweisanträge zur Kenntnis zu nehmen, sind wir bereits dreimal auch vor das BVerfG gezogen  - und wurden dort  bisher ohne jede Begründung abgewiesen.

Parallel klagen wir vor dem BayVGH, Außenstelle Ansbach. Auch dort würde man uns gerne abblitzen lassen, mit der Begründung, die damals gültige Verordnung sei ja schon lange außer Kraft getreten. Natürlich bestehen wir darauf, dass die Gerichte im Nachhinein die Verfassungsmäßigkeit der Lockdown-Maßnahmen beurteilen. Alles andere käme einem Aufgeben unserer Grundrechte und damit unserer Demokratie gleich.

Da auch das BVerfG offensichtlich rein politisch agiert, haben wir inzwischen beim EGMR eine Menschenrechtsbeschwerde eingereicht.

Vermutlich sind wir uns gar nicht bewusst, welchen Druck diese und viele ähnliche Klagen auf das korrumpierte rechtliche und politische System ausüben. Dies zeigt z. B. der völlig hektische Umgang mit Bürgerprotesten und mit den oft nur notdürftig zusammengeflickten Verordnungen, welche in der Regel nur so von Formfehlern strotzen.

Allein für diese inhaltlich sehr gut unterfütterte Klage haben wir bisher knapp 110.000 Euro ausgegeben. Damit wir die Klage letztlich zu einem erfolgreichen Ende führen können, brauchen wir weiterhin Ausdauer und letztlich auch Ihre finanzielle Unterstützung.


Vielen Dank an Alle, die uns bisher finanziell unterstützt haben!

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal: info@agbug.de

Derzeit befindet sich der Spendenfonds etwa 14.000 Euro im Minus.

Aktueller Kontoauszug


Abkürzungen:

BayVerfGH: Bayerischer Verfassungsgerichtshof, München
BayVGH: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
BVerfG: Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe
EGMR: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg
BayIfSMV: Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Aktenzeichen:

Intern: 41/20
BayVerfGH: Vf. 34-VII-20
BVerfG: 1 BvR 1356/20 + 1 BvR 1831/20 + 1 BvR 2143/20
BayVGH: 20 NE 20.2008
EGMR: noch nicht bekannt

Die nachfolgende Zusammenfassung führt der Übersichtlichkeit halber nicht sämtliche Schriftwechsel auf, wie z. B. Antworten der Staatskanzlei, die Nachreichung von  Beweisanträgen oder  unsere Anhörungsrügen.

24. April 2020: Einreichung der Popularklage und Eilantrag durch fünf Personen, davon vier aus Bayern, beim BayVerfGH gegen die verfassungswidrige BayIfSMV in der zweiten und später auch der dritten Fassung.

8. Mai 2020: Der BayVerfGH weist den Eilantrag zurück. Begründung u. a.: Eine vorläufige Außerkraftsetzung einzelner Verordnungsbestimmungen sei ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Normgebers. Dies würde dem Gebot zuwiderlaufen, von solchen Eingriffen nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch zu machen.

Eine inhaltliche Prüfung der Beweisanträge wird nicht vorgenommen, und damit auch keine Auseinandersetzung mit der Frage, ob die Grundrechteeinschränkungen überhaupt notwendig, wirksam, verhältnismäßig und alternativlos sind. Der BayVerfGH übernimmt statt dessen ungeprüft die von der Bayerischen Staatsregierung behaupteten negativen Folgen einer Nichtdurchsetzung der Grundrechteeinschränkungen.

Unterzeichnende Richter: Küspert, Glass, Dr. Wagner, Dr. Heßler, Dr. Münzenberg, Dr. Muthig, Ruderisch, Schmitz, Klein.

15. Mai 2020: Eine aktualisierter Eilantrag auch gegen die 4. BayIfSMV wird von den gleichen Richtern zurückgewiesen.

Unser Anwalt Dr. Lipinski zeigt sich angesichts der zahlreich vorgebrachten Beweisanträge und offiziellen Zeitungsberichte sprachlos. Zu all diesen Punkten nimmt der BayVerfGH beharrlich mit keinem einzigen Wort Stellung! Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es effektiven verfassungsgerichtlichen Eilrechtsschutz nicht gibt, zumindest nicht im Freistaat Bayern und nicht beim BayVerfGH. 

Dies ist massive Gehörsverletzung nicht nur rücksichtslos gegenüber den Patienten in den Krankenhäusern, sondern auch gegenüber den Kindern, die unter dem „Lockdown“ sehr leiden.

Die Lieblingsformulierungen Gerichts lauten: „(…) nicht offensichtlich (…)“ oder „(…) nicht offenkundig (….)“.

Positiv zu bemerken ist immerhin, dass im Hauptsacheverfahren unsere Chancen daher (weiterhin) vollumfänglich intakt sind. Offen ist nur, wann sich die Richter dazu bequemen werden, endlich die Beweisanträge zu prüfen und zu entscheiden. Wollen sie etwa warten, bis die Coronakrise vorbei und vergessen ist?

8. Juni 2020: Die Klage wird von uns mehrfach mit Argumenten nachgefüttert und auf den – sich ständig ändernden - aktuellen Stand der Coronaverordnung gebracht. Wir erzielen einen ersten kleinen Teilerfolg: Die Mindestabstandsregel im Bereich des Sports wird im Eilverfahren vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Dies ist insofern ein historischer Tag, als unseres Wissens vor dem BayVerfGH seit seinem Bestehen ab 1947 bisher kein einziger Eilantrag im Popular-Klageverfahren je Erfolg gehabt hätte!

8. Juni 2020: Gegen die ansonsten negativen Eilentscheidungen des BayVerfGH legen wir noch am gleichen Tag beim BVerfG Verfassungsbeschwerde und Eilantrag ein.

24. Juni 2020: Das BVerfG nimmt unsere Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Die wörtliche Begründung: „Ein Beschluss, durch den die Annahme einer Verfassungsbeschwerde abgelehnt wird, muss nach § 93d Abs. 1 Satz 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes nicht begründet werden.“ Unterzeichnet wird die „Entscheidung“ von den Richtern Harbarth, Baer und Ott.

3. Juli 2020: Aufgrund die nicht abreißenden Verordnungsänderungen haben wir unsere Klage und Eilantrag vor dem BayVerfGH mehrmals erneuert. Doch auch diese erneuerten Eilanträge werden von - den gleichen Richtern - zurückgewiesen. Der BayVerGH weigert sich weiterhin, auch nur ansatzweise fundiert auf unseren Beweisvortrag einzugehen. Er lässt sich weiterhin maximal zu der Aussage verleiten, dass die Popularklage in der Hauptsache nicht offensichtlich unbegründet sei und dass der bayerische Verordnungsgeber seinen Beurteilungsspielraum jedenfalls nicht offensichtlich überschritten habe.

Infektionsmedizinische sachliche Gründe, weshalb ein Ehepaar eine Gaststätte ohne Mindestabstand, eine Betriebskantine jedoch nur mit Mindestabstand betreten darf – um nur ein Beispiel zu nennen, nennt der BayVerfGH nicht. Dass es solche völlig unsinnigen Differenzierungen in keinem anderen Bundesland gibt, hatten wir vorgetragen, wurde von der Staatsregierung auch nicht bestritten, war aber für den Verfassungsgerichtshof, warum auch immer, kein Argument, wenigstens unseren Hilfsanträgen stattzugeben.

31. Juli 2020: Erneute an das BVerfG gerichtete Verfassungsbeschwerde und Eilantrag, diesmal gegen die Entscheidung des BayVerfGH vom 3. Juli 2020.

11. August 2020: Das BVerfG nimmt unsere Verfassungsbeschwerde wieder nicht an und nennt auf seinem Standardformular keine Begründung. Darüber hinaus fehlt auch die Rechtsbehelfsbelehrung für eine etwaige Menschenrechtsbeschwerde. Über die Gründe für die Nichtannahme durch die drei (politischen?) Richter Baer, Ott und Radtke darf spekuliert werden.

12. August 2020: Der BayVerfGH hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, dass er Bundesrecht faktisch nicht prüft, d. h. nur bei offensichtlichen und schwerwiegenden Verstößen gegen Bundesrecht eingreift. Dies verstößt u.a. gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31.03.2016, der genau dies verboten hatte.

7. Sept. 2020: Wir stellen einen Normenkontrollantrag und Antrag auf einstweilige Anordnung, diesmal nicht als Popularklage beim BayVerfGH, sondern beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Außenstelle Ansbach. Kläger sind vier Personen aus Bayern. Die Klage konzentriert sich auf gravierendende formale Fehler der Corona-Verordnung. Auch das BayVGH überzeugt nicht mit zügiger Bearbeitung, die Gerichtskosten werden jedoch pünktlich angemahnt.

14. Sept. 2020: Wir sind jetzt ein drittes Mal vor dem BVerfG. Unsere Verfassungsbeschwerde und Eilantrag richten sich gegen die Entscheidung des BayVerfGH vom 12. August 2020.

24. Sept. 2020: Erneute Klage beim BayVerfGH gegen die zu dieser Zeit aktuelle Version der Corona-Verordnung.

21. Dez. 2020: Unsere Menschenrechtsbeschwerde über die Entscheidungen des BVerfG wird an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) abgeschickt.

29. März 2021: Eingangsbestätigung des EGMR. Das Schreiben ist zumindest insoweit positiv, als das normalerweise das Eingangsbestätigungsschreiben in absolutem Regelfall auch bereits die Mitteilung der Zurückweisung der Menschenrechtsbeschwerde enthält. Dies ist jedoch in unserem Fall erfreulicherweise nicht so.

7. Juli 2021: Der BayVGH möchte das Verfahren gerne einstellen, mit der Begründung, dass die ursprünglich von uns angegriffene 6. Version der bayerischen Corona-Verordnung inzwischen außer Kraft getreten sei. Selbstverständlich wollen wir im Rahmen einer sogenannten Feststellung eine Klärung der Rechtslage und argumentieren entsprechend.

Aktueller Stand am 17. Juli 2021: Wir warten auf Antwort des BayVGH und immer noch auf den Bescheid des EGMR über die Zulässigkeit unserer Menschenrechtsbeschwerde.

Ob es sinnvoll ist, erneut auf der Grundlage der sich ständig ändernden Corona-Verordnung vor dem BayVerfGH zu klagen und dabei weitere Kosten zu verursachen, scheint im Moment fraglich. Es scheint statt dessen offensichtlich, dass die Coronakrise bereits Geschichte sein wird, wenn unsere Gerichte endlich im Nachhinein im Rahmen einer Feststellungsklage entscheiden werden. Deshalb habe ich bereits vor Monaten auch aus Kostengründen – entschieden, die Popularklage nur noch bei speziellen Gelegenheiten zu erneuen.

Die Coronakrise legt nicht nur die Durchdringung der Parlamente mit Korruption und Opportunismus offen, sondern auch die unserer Gerichte, die politisch nicht gewollte Entscheidungen entweder einfach von sich abprallen lassen - oder bestenfalls bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag aufschieben.

Damit tragen die Gerichte maßgeblich zu einer zunehmend um sich greifenden Rechtsunsicherheit bei. Die Folgen sind zunehmende Willkür der Politik und der Ordnungskräfte - und damit ein Zerfall unserer Demokratie.

Meiner Ansicht nach dürfen wir auf keinen Fall lockerlassen, auch wenn es ein sehr zäher und anstrengender Prozess ist. Statt dessen sollten wir den Druck auf die Institutionen aufrecht erhalten und möglichst noch verstärken. Es geht ja nicht nur um uns, sondern auch um künftige Generationen.

Die überfällige politische Reform muss jedenfalls unmittelbar auch eine Reform der Justiz zur Folge haben.

schrieb am 19.08.2021 um 15:24:27

Hallo, ich bin Selbstständiger Physiotherapeut aus Dortmund. Aufgrund der häufigen Nebenwirkungen, die ich bei Patienten nach SARS-CoV-2 Impfung feststelle, werde ich in Zukunft jeden geimpften mit Nebenwirkungen um die Erlaubnis bitten, einen D-dimer Test auf Blutgerinnungsstörungen bzw. auf Thrombose- Verdacht vornehmen zu dürfen. Dazu werde ich dann die mit der jeweiligen Erlaubnis zu jedem Betroffenen eine Dokumentation machen. Die dürfte dann bei Patienten mit positivem D-Dimer und anschließender Bestätigung durch Fachmedizinern in etwa so aussehen.
Wann war die Impfung?
Welche Symptome haben Sie?
Wurde eine Kontrolle des Blutes bereits veranlasst?
Vorerkrankungen?
Welchen Impfstoff haben Sie erhalten?
Ziehen Sie in Erwägung, Ihren Behandelnden Arzt zu verklagen?
Wir brauchen Testzentren, zur Kontrolle, Dokumentation und Überwachung von Impfschäden. Die Veränderung der roten Blutzellen durch den Impfstoff spielen aus meiner Sicht inzwischen eine wesentliche Rolle bezüglich der Auflistung von Nebenwirkungen.
Hier ist ein Link zu einem Video von Dr Hoffe, der in der Diskussion mit anderen Ärzten den Prozentualen Anteil von geimpften Patienten mit Veränderungen der Erythrozyten nach Corona Impfungen aufzeigt.

https://citizenfreepress.com/column-1/dr-charles-hoffe-issues-vaccine-warning/


Der D -Dimer Test war bisher überall,auch in jeder Apotheke erhältlich. Inzwischen wird er aber von immer weniger Apotheken angeboten. Der Test von Amazon hat jedoch die schlechtesten Kritiken erhalten.
Der D - Dimer Test sagt aus, ob es eine krankhafte Veränderung der Erythrozyten im Blut gibt. Er hat in der Regel eine Genauigkeit von 95 % . Die Zahlen können nach oben und bei schlechter Qualität auch nach unten variieren. Es braucht zum Test einen Tropfen Blut. Sterile Handschuhe sind wichtig! Der Blutstropfen wird dann mit einem Tropfen Lösungsmittel in die Mulde des Teststreifens gegeben. Dann wartet man etwa zehn Minuten ab. Dann kann man am Teststreifen ablesen, ob eine Thrombose Gefahr besteht. Diese Schnelltests werden genau so in jeder Arztpraxis durchgeführt. Das sage ich nur, falls die Medien diesen Bewährten und allgemein anerkannten Schnelltest, im Staatlichen Auftrag als zu unsicher bezeichnen sollten. Sicherer als die Corona Tests ist er aber auf jeden Fall.
Wer einen Thrombose Test machen möchte, dem empfehle ich jedenfalls einen D-Dimer Schnelltest. Dieser Test darf laut Gesetz von ausgebildetem Pflegepersonal, von medizinischen Personal und von Personen mit einer kurzen Einweisung in die Materie durchgeführt werden.
Selbstverständlich hat auch jede Privatperson das Recht, sich selber zu testen. Dabei sollte man sich einfach an die Anleitung zur Durchführung halten.
Noch ein Link zum selben Thema:

https://brandnewtube.com/watch/dr-charles-hoffe-explains-in-detail-how-the-covid-vaccines-will-kill-you-eventually_DEkmPVxA4TgNyMz.html

schrieb am 19.07.2021 um 20:27:07

Macht weiter den irgendwie müssen wir diese Staatsverbrecher in
den Knast kriegen alle? Ja alle .Ich kann meinen Hass kaum noch im Zaum halten. Von oben dirigiert da müssten Gerichte einen Arsch in der Hose haben hammse aber nicht also auch die in den Knast. Immunität aufheben verklagen wegschließen Eigentum einziehen.

schrieb am 18.07.2021 um 22:19:35

Politisch besetzte Gerichte sind integraler Bestandteil von Unrechtsstaaten. Diese Spenden sind Geld zum Fenster raus geworfen.

schrieb am 19.07.2021 um 00:11:08

Klingt so, als hättest Du aufgegeben. Das kann ich einerseits natürlich gut nachvollziehen. Andererseits spricht einiges dafür, dass das Unrechtssystem aus dem letzten Loch pfeift und es sinnvoll ist, am Ball zu bleiben.

schrieb am 19.07.2021 um 10:56:59

Im Gegenteil: Ich habe nie aufgegeben, weil ich gar nicht erst anfangen werde zu kämpfen.
Solange sie das System mit Anträgen und Anfragen aufwerten, wird es aus dieser techno- und bürokratischen Oligarchie kein entrinnen geben. Selbst wenn das Gericht zu Ihren Gunsten entscheidet, so hat es doch dadurch die Macht und Legitimation erhalten beim nächsten Mal genau das Gegenteil zu tun. Wenn ich von einer allgemeinen Schlechtheit des Menschen ausgehe, dann kann ich Richter davon nicht ausnehmen, denn auch sie sind Menschen, die in genau diesem Gehorsamssystem groß geworden sind. Wir müssen uns von diesen Gestalten endlich praktisch entkoppeln, freie Gemeinschaften bilden und Gegenentwürfe endlich in die Tat umsetzen.

Hans U. P. Tolzin schrieb am 19.07.2021 um 12:53:05

Wie gesagt kann ich die Haltung verstehen. Aber ich bezweifle sehr, dass irgendetwas besser wird, wenn wir nicht innerhalb des Systems aktiv werden, sondern alles versuchen, uns rauszuhalten. Das wird uns nicht gelingen, auch nicht mit eigenen Gemeinschaften.
Ich halte diese Einstellung wirklich für extrem destruktiv und für absolut keine Alternative.

schrieb am 23.07.2021 um 14:48:40

Hallo Herr Tolzin,
ich denke auch nicht, das uns Gerichte weiterhelfen. Das einzigste was hilft, ist Unterstützung einiger Mächtiger aus der Executive. Da aber jedes Land die gleichen Probleme hat, wird auch das scheitern. Leider. Ich werde mich dem Schicksal stellen. Ungeimpft bis zum Tod - komme was wolle. Wenn das 20 Millionen in Deutschland machen passiert uns nichts.

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