Stand der Verfassungsbeschwerde gegen Masernimpfpflicht

Abb.Leider weigern sich die deutschen Gerichte, allen voran das Bundesverfassungsgericht, weiterhin geradezu krampfhaft, die Verfassungsmäßigkeit der vom Bundestag erlassene Masernimpfpflicht zu überprüfen. Eilantrag und Hauptsacheverfahren liegen seit Monaten unbearbeitet in Karlsruhe.

(HT/UL, 18.11.2021) Wie einige von Ihnen wissen, gibt es bereits seit geraumer Zeit eine Klägergruppe, die u.a. eine umfassende Verfassungsbeschwerde gegen das sog. „Masernschutzgesetz“ eingereicht hat. Die Klägergruppe hat bereits vor ca. 7 Monaten einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht abschließend begründet.

Das Bundesverfassungsgericht weigert sich konstant, über diesen Eilantrag zu entscheiden. Das nannte man bis vor kurzem noch „förmliche Justizverweigerung“, heute wäre es vermutlich eine Art „Haltungs-Jurisprudenz“ (analog zum sog. „Haltungsjournalismus“).

Die Klägergruppe klagt auch gegen das gesamte sog. Bundesnotbremsen-Gesetzespaket und seit geraumer Zeit auch gegen die §§ 5 und 28a des Bundesinfektionsschutzgesetzes (BIfSG). Auch hier macht Karlsruhe seit vielen Monaten rein gar nichts und lässt die Eilanträge schlicht und einfach liegen.

Diese Klägergruppe führt diese Prozesse auf Spendenbasis und benötigt jetzt u.a. auch Geld, um gegen die dreifache förmliche Justizverweigerung des Bundesverfassungsgerichts vorzugehen. Eine Menschenrechtsbeschwerde in Straßburg ist das einzige juristisch noch mögliche Mittel, um Karlsruhe „aufzuwecken“.

Wir vermuten, dass die umfassend begründeten Verfassungsbeschwerden insbesondere in formeller Hinsicht und mehrfach „wunde Punkte“ getroffen haben könnten, weil alle anderen Eilanträge anderer Beschwerdeführer gegen das sog. Masernschutzgesetz und gegen die Bundesnotbremse längst abgewiesen worden sind.

Das rechtfertigt jedoch nicht monatelanges Nichtstun des Bundesverfassungsgerichts!

Brisant ist die Verfassungsbeschwerde auch deshalb, weil die Vorschrift, die die Gesunden (sprich die „Ungeimpften“) von der Entschädigungspflicht ausnimmt, ebenfalls in dem Gesetzespaket enthalten ist und ebenfalls angegriffen wird.“

Weitere Informationen über die Verfassungsbeschwerde finden Sie unter:

https://www.facebook.com/Verfassungsbeschwerde-110956561251626/

https://t.me/Masernschutzgsetz

https://unverletzlich.de/

Bitte nicht mit dem AGBUG-Klagefonds verwechseln

Die Verfassungsbeschwerde dieser Klägergruppe wird zwar auch vom Heidelberger Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski vertreten, ist jedoch unabhängig von den Corona-Verfahren, die über den AGBUG-Klagefonds finanziert werden. Falls Sie explizit die Klage gegen die Masernimpfpflicht unterstützen wollen, finden Sie die Kontoverbindung z. B. unter https://unverletzlich.de

EpochTimes vom 2. Sept. 2021

Critical News vom 8. August 2021

So können Sie die Verfassungsbeschwerde finanziell unterstützen


Gast schrieb am 22.11.2021 um 11:30:34

Furchtbar, Furchtbar! Job-3G-Pflicht in BaWü sowie Bahn-und Bus-3G in ganz Impfland ist weder hinnehmbar noch machbar. Die Testphase der RNA-Injektionen wird ignoriert und die Werbetrommel für Spike-Protein-Impfungen hektisch gerührt. Die Regel 2GPlus, Geimpfte und Genense brauchen Schnelltests in Bars, klingt nach einem Zweifel an der Antikörpertheorie oder Fall-Puscherei. Die Regeln sind so abstrus, dass man genau schauen muss, was vorteilig und nachteilig ist. Da alle
G-Regeln befristet sind, ist nichts dauerbevorteilt. 24-Stunden-Gültigkeit von Tests ist eine bodenlose Frechheit.

Wie Gegenwind erzeugen? Manch Ungeimpfter hat ja Unbehagen vor Ausscheidungen RNA-Geimpfter (Shedding). Man könnte vorschlagen, dass Frisch-Geimpfte für die erste Zeit auch draußen bleiben müssen. Den Impfschmutz möchte der Körper ja wieder ausscheiden. Man könnte in Läden z. B. sagen, dass man lieber bei ungeimpften Verkäufern bezahlen möchte. Also zeigen, dass man sich ebenso unwohl unter Geimpften fühlen kann. Nicht als Apartheid sondern als Bewusstmachung. Klar machen, dass man private Verkehrsmittel nutzen muss, da nichts-aussagende PCR-Tests eine unrechtsmäßige Quarantäne zur Folge haben kann.
(Bei Apartheid war zwar alles getrennt, aber nicht in dem Maße ganz ausgeschlossen).

Man kann mit einem Virentest einverstanden sein, aber einen genaueren Nachweis verlangen als nichtssagende PCR. Bei PCR-Tests steht im Bestimmungsgemäßen Gebrauch, dass Testergebnisse nicht als alleinige Diagnose verwendet werden sollen.

Die Diskriminierung von symptomlosen Menschen ist wohl der größte Wahnsinn aller Zeiten. Ist nicht ein Kochsches Postulat, dass Erreger nur in Kranken gefunden werden dürfen, wertes RKI? Am Impfschutzmythos muss weiterhin gerüttelt werden, um noch mehr Menschen wachzurütteln. Der Horizont der universitären Schulmedizin endet, wo Naturheilkunde beginnt.

Karl Martell schrieb am 01.12.2021 um 09:54:54

Möchte kurz klarstellen, daß es in den Schubladen der Schulmedizin keinen Horizont gibt.
Die glauben immer noch, daß Pocken und Kinderlähmung durch Impfung reduziert wurden.
Jetzt arbeiten die Pharma-Amigos an eine Neuauflage der Impfung für die Pocken. Die seit den 70er Jahren des verflossenen Jahrtausends als ausgerottet gelten.
Und einen Virus-Nachweis gibt es bis heute nicht, denn Prof.in Mankertz von RKI sagte im Lanka-Prozeß aus, daß man lediglich Exosomen, aber kein Masern.Virus finden konnte. Eine Klage vor dem BVG betreffend Virusbeweis wurde nicht zugelassen.
Karl Martell

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