Pandemie-Kritiker muss nicht für Anlegen von Handschellen zahlen

Abb.
Dürfen Polizeibeamte gegen den Willen des Besitzers und ohne richterlichen Beschluss ein Haus betreten, in dem sie eine laut Corona-Verordnung (möglicherweise) verbotene Versammlung vermuten? Dürfen sie darüber hinaus dem Besitzer Handschellen im eigenen Haus anlegen, um das Betreten der Räumlichkeiten gegen dessen entschiedenen verbalen Widerstand zu erzwin-gen? Und Drittens: Muss der Hausbesitzer für den Akt der Handschellenanlegens auch noch eine Gebühr von fast 50 Euro zahlen?

(Lipinski, 11.11.2021) Polizeipräsidium Ludwigsburg korrigiert sich selber im Widerspruchsverfahren - Impfzwang- und Corona-Maßnahmengegner Hans Tolzin gewinnt im Wider-spruchsverfahren

Mit Abhilfebescheid vom 21.10.2021 wurde ein Kostenbescheid des Polizeipräsidiums bereits von dessen eigenen Juristen im Widerspruchsverfahren aufgehoben. Dem Bescheid lag der Sachverhalt zu Grunde, dass die Polizei am 10.12.2020 ein friedliches Treffen von Regierungskritikern im Hause des Impfzwang- und Corona-Maßnahmengegners Hans Tolzin beendet hatte.

Dabei wurde unmittelbarer Zwang angewendet.

Anschließend hatte die Behörde noch die Dreistigkeit, für die Anwendung dieses unmittelbaren Zwangs gegenüber dem Mandanten von Herrn Dr. Lipinski einen Kostenbescheid zu erlassen, gegen den natürlich Widerspruch eingelegt worden ist.

Da ein Eilverfahren insoweit zu auf- wendig gewesen wäre, wurde der Kostenbetrag zunächst und unter Vorbehalt bezahlt. Sowohl gegen die Anwendung des körperlichen Zwangs als auch gegen die Auflösung der Versammlung wurde Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingelegt. Das dortige Hauptsacheverfahren ist noch rechtshängig.

Wann mit einer Entscheidung oder zumindest der Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu rechnen ist, ist derzeit noch nicht absehbar, da die Gegenseite erst nach mehreren Monaten vor wenigen Tagen eine Klageerwiderung eingereicht hat. In diesem Verfahren geht es vor allem auch um die Frage, ob die damaligen Corona-Verordnungsvorschriften verfassungskonform gewesen sind.

Nunmehr erging ein Abhilfebescheid, mit dem der Kostenbescheid aufgehoben worden ist. Zudem wurde die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts für notwendig erklärt. Der entsprechende Antrag im Klageverfahren konnte daher für erledigt erklärt werden.

Begründet wurde der Abhilfebescheid damit, dass dem polizeilichen Handeln in Wahrheit ein repressives Handeln zu Grunde gelegen habe und es sich nicht um ein präventives polizeiliches Handeln gehandelt habe. Für repressives polizeiliches Handeln sei jedoch keine Kostenerhebung möglich. Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski:

"Wir freuen uns sehr über diesen ersten Teilerfolg und sind einigermaßen zuversichtlich, dass auch die übrigen Sachverhalte zu unseren Gunsten schlussendlich im nächsten Jahr entschieden werden. Wir werden nunmehr nochmals zur späten Klageerwiderung der Gegenseite Stellung beziehen. Es ist wichtig, dass die gesamte Corona-Politik und auch die Art und Weise von deren Ausführung im konkreten Fall gerichtlich überprüft wird. Dass einem Widerspruch bereits außergerichtlich abgeholfen wird, ist sehr erfreulich, aber die Ausnahme."

Über den weiteren Verlauf des gerichtlichen Verfahrens wird auf dieser Homepage informiert werden.

Heidelberg, den 11.11.2021

Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski
Fachanwalt für Verwaltungsrecht


Kommentar Hans U. P. Tolzin

Da das Eindringen von Beamten in ein Privathaus ohne ordentlichen richterlichen Beschluss, sowie das Anlegen und Berechnen der Handschellen einen verfassungswidrigen Übergriff des Staates auf seine Bürger darstellt und als solches ein Novum darstellt, dass sich im Corona-Regime jederzeit überall in der Republik wiederholen kann, hat der AGBUG-Rechtsfonds die Finanzierung des Verfahrens durch alle Instanzen, notfalls bis nach Straßburg, übernommen. Ziel ist, einen Präzedenzfall zu schaffen, der künftigen Opfern eines solchen Vorgehens mehr Rechtssicherheit verschafft.


Vielen Dank an Alle, die uns bisher finanziell unterstützt haben!

Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal: info@agbug.de

Nachdem ich längere Zeit keinen Spendenaufruf mehr getätigt hatte, befindet sich der Spendenfonds derzeit etwa bei 41.000 Euro im Minus. Ich freue mich über jede kleine oder auch größere finanzielle Unterstützung.

Aktueller Kontoauszug


schrieb am 24.11.2021 um 23:55:15

ach, Mann ... Straßburg ... das hört sich sehr einfordernd und souverän an. Jedoch hat diese Behörde einen seeeeeehr langen Atem. Bis zu einer anfänglichen Eröffnung des Verfahrens werden wohl alle Schwächlinge und Angsthasen durch-geimpft sein unter brutalem Zwang, und die kritische Masse weiterhin mit den >GGG

Gast schrieb am 24.11.2021 um 11:49:13

Studie mit Covid-Ungeimpften, an der man aus
10 Ländern (u. a. Deutschland) teilnehmen kann. Der österreichische Verein heißt "Ungeimpft-Gesund".

https://www.ungeimpft-gesund.info/

Gast schrieb am 22.11.2021 um 11:12:19

schrieb am 24.11.2021 um 17:05:13

BRAVO ! SUMMA CUM LAUDE !

Gast schrieb am 24.11.2021 um 16:18:25

Der ehemalige Chefarzt ist derjenige, der tatsächlich desinformiert. Hierzu verwendet er bewährte historische Tricks. Der Trick: Zunächst einmal behaupte ich etwas, was tatsächlich der Wahrheit entspricht. So erklärt z. B. der Chefarzt zunächst völlig richtig, dass sich die WHO gegen Booster-Impfungen zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen hat. Dann kommt die Fakeinfo: Die WHO spräche sich deshalb gegen Booster-Impfungen aus, weil das Impfrisiko aufgrund amerikanischer statististischer Zahlen zu hoch sei. Tatsache ist jedoch, dass die WO Boosterimpfungen in reichen Staaten deshalb ableht, weil es ungerecht sei, die Menschen hier dreifach zu impfen, während die Impfquote in Entwicklungsländer tw. Noch unter 10 v.H. Liegt. Ich teile diese Auffassung nicht, kann sie jedoch aus dem Blickwinkel der Aufgabe der WHO gut verstehen. Ein zweites Beispiel:
Zunächst einmal die richtige Feststellung: Es ist außerordentlich schwierig, Angaben dazu zu finden, wie hoch der Anteil der Patienten in Krankenhäuser ist, der geimpft bzw. ungeimpft ist. Dann verstärkt der ehemalige Chefarzt seine Aussage noch damit, dass er darauf hinweist, dass dies ja einfach festzustellen sein müsste. Man könne durch einfachste statistische Auswertungen (z.B. durch Kreuzchen) dieses Verhältnis feststellen. Auch diese Aussage ist zweifellos richtig. Und nun die Fakenews: Die Fakenews besteht nicht darin, dass der ehemalige Chefarzt hier eine Falschaussage macht, sondern darin, dass er den entscheidenden Aspekt gar nicht anspricht. Der Chefarzt setzt sich nicht mit der Aussagekraft dieses Anteils auseinander!. Das Problem: Es gibt ca. zwei Drittel Geimpfte und ein Drittel Ungeimpfte. Ermittle ich nun den Anteil der krankenhauspflichtigen Patienten aus der Menge der Geimpften und Ungeimpften, so ist das Resultat nicht nur abhängig von der tatsächlichen Wirksamkeit der Impfung, sondern vorallem auch von Impfquote. Je mehr Geimpfte es gibt, desto höher wird der Anteil der geimpften Krankenhauspflichtigen. Ganz extrem gesagt: Wären alle Personen geimpft, gäbe es keine Ungeimpften. Der Anteil der geimpften krankhauspflichtigen Patienten betrüge dann100 Prozent. Und daraus müsste ich schließen, die Impfung ist völlig wirkungslos. So kann es nicht sein. Wichtig ist es schon die Wirksamkeit der Impfung auch durch statistische Methoden zu belegen. Und das macht das RKI vorbildlich, in dem es nicht Anteile vergleicht, sondern in absoluten Zahlen die Anzahl der krankenhauspflichtigen Patienten in früheren Wellen mit der aktuellen Anzahl geimpfter und ungeimpfter krankenhauspflichtiger Patienten vergleicht. Und hierzu gibt ves für jeden zugängliche aussagekräftige Informationen. Prüfen Sie meine Aussage und googeln einfach selbst!!! Spätestens jetzt muss man erkennen, dass der eigentliche Desinformant nicht die Medien sind, sondern der Videofilmautor ist. Ich bin sicher, dass noch so viele weitere Ungereimtheiten das Video enthält. Prüfen Sie das Video unter diesem Aspekt und teilen Sie mir dies mit.

schrieb am 07.12.2021 um 06:58:08

DIESES BEISPIEL VERDEUTLICHT, WELCH FRAPPIEREND UNTERSCHIEDLICHE WIRKUNGEN DIE AUFFORDERUNG: "FANGEN SIE AN ZU DENKEN" AUSLÖST. DAZU GEHÖRT AUCH DIE LÖSCHUNG DES VIDEOS AUF "YT", S.O.

Gast schrieb am 23.11.2021 um 18:05:53

Das Youtube Video wurde gelöscht. Ein Schelm wer Böses dabei denkt!!

Gast schrieb am 21.11.2021 um 21:11:22

Gratuliere Herr Tolzin für Ihren "großen" Sieg. 50,-- € gespart. Machen Sie so weiter. Vielleicht schaffen Sie nochmals 20 Euro. Wenn mann diese von Ihren 270000 € Gesamtkosten abzieht, so reduzieren sich die Kosten auf 269950 €

Angelika schrieb am 23.11.2021 um 22:46:06

Hallo Gast,

"Gratuliere Herr T....."

Ich kann Ihren Frust verstehen, nur
finde ich Ihren Kommentar einfach a r r o g a nt und sehr bescheiden !
Haben Sie sich schon mal aus dem Fenster gelehnt ? Welchen Einsatz können Sie denn nachweisen? Immer schön selber etwas machen, Sie "Gast".

Wir können ALLE FROH sein, dass es Herrn Tolzin gibt, der sich so vehemend einsetzt!

Herzlichen Dank!

Kleinvieh mach auch Mist! :)))

Steter Tropfen höhlt den Stein!

schrieb am 23.11.2021 um 18:51:08

lieber Vorkommentator - wenn man nichts investiert wird man die Herrschaft der wild gewordenen Großgeldhaber (denn darum handelt es sich ja nun) nicht bekämpfen oder auch nur ein wenig behindern können. Das Geld ist deren Instrument uns zu jeder Teufelei zu zwingen,die ihnen nur immer einfällt. Da müssen wir das wenige, das uns zur Verfügung steht, wenigstens klug anlegen - um den entsprechenden Marionetten ein wenig Kontra zu geben, sonst wird deren Übermut noch grenzenlos und ihr willkürliches Handeln noch gleich viel schlimmer, als es nun schon ist... Ich halte diese Art Ausgaben deshalb für höchst sinnvoll angelegt, wenngleich es auch keine sofortigen und spektakulären Erfolge zu verzeichnen gibt.

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