Hilfe, was kann ich tun, wenn die Impfpflicht kommt?

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Unsere Redaktion bekommt zur Zeit täglich Anfragen, was man denn tun kann, wenn die angedrohte Impf-pflicht wirklich kommt. Zunächst einmal ist zwischen Impf-Mobbing, Impfpflicht und Zwangsimpfung zu unterscheiden. Nachfolgend ein Versuch, die wichtig-sten Aspekte zusammenzufassen.

(Hans U. P. Tolzin, 6.12.2021) Wovor genau haben Sie eigentlich Angst? Um einen Rat geben zu können, muss erst einmal geklärt werden, was genau Ihnen Sorge bereitet: Impf-Mobbing, Impfpflicht oder Zwangsimpfung?

Impf-Mobbing die Erste

Wenn irgendjemand daherkommt und Sie wegen einer fehlenden Impfung anpöbelt und unter Druck setzt, dann kann Ihnen das zunächst einmal völlig wurscht sein. Sie sind ja schließlich nicht auf der Welt, um es jedem Menschen recht zu machen. Dies wäre ziemlich ermüdend - und funktioniert sowieso nie und nimmer!

Nun ist das in Coronazeiten so, dass unsere herkömmlichen Konflikt-Vermeidungsstrategien nicht mehr funktionieren, weil das Thema inzwischen jeden betrifft - und auf die eine oder andere Weise aufwühlt. Es gilt nun also, dass wir zu uns stehen und uns gegen Übergriffigkeiten Andersdenkender abgrenzen. Wenn Sie bei sich selbst diesbezüglich eine Schwachstelle sehen, dann gilt es, sich mit Gleichgesinnten zusammenzutun und z. B. durch Rollenspiele das Standhalten und das Abgrenzen zu üben. Übung macht auch hier den Meister.

Impf-Mobbing die Zweite

Nicht ganz so einfach ist das natürlich, wenn sogenannte Autoritätspersonen (Arbeitgeber, Behörden, Lehrer) oder Menschen, von denen Sie etwas wollen (Verkäufer, Geschäftsinhaber) oder von denen Sie sich in irgendeiner Weise abhängig fühlen, Sie unter Druck setzen. Da ist die beste Strategie, im strengen Ton nach den gesetzlichen Grundlage zu fragen. Argumentieren ist in der Regel kontraproduktiv, ganz nach dem Motto „wer sich rechtfertigt, klagt sich an!“ Zeigen Sie keine Unsicherheit, sondern treten Sie höflich aber selbstbewusst auf. Immerhin sind Impfungen massive Eingriffe in das Immunsystem und rechtlich gesehen Körperverletzungen. Nicht derjenige, der den Eingriff verweigert, muss sich also rechtfertigen, sondern derjenige der die Einwilligung von Ihnen fordert!

Dies ist ein ganz zentraler Punkt, den Sie bitte mit Ihren Freunden ausführlich diskutieren und in Rollenspielen festigen.

Arbeitsplatz: Niemals klein beigeben

Wenn Ihnen der Arbeitgeber Druck macht und es am Arbeitsplatz unerträglich wird, sollten Sie auf keinen Fall selbst kündigen. Kommen Sie weiterhin pünktlich zum Arbeitsplatz und bieten Sie Ihre Arbeitskraft an - ohne Impfnachweis und ggf. auch ohne Test oder Maske. Sie sollten Ihre Anwesenheit und die Abweisung in irgendeiner Form auch dokumentieren (Videos, Zeugenaussagen auf Video oder handschriftlichem Gedächtnisprotokoll, etc.) Dann kann der Arbeitgeber später nicht behaupten, er habe Ihnen gekündigt, weil Sie die Arbeit verweigert hätten.

Zum einen erhalten Sie das Arbeitslosengeld dann sofort und nicht erst nach einer Sperrfrist. Des weiteren haben Sie wesentlich bessere Karten, wenn Sie vor das Arbeitsgericht ziehen. Und das sollten Sie auch tun.

Geht es um Zutritt zu einem Ladengeschäft, einer Behörde oder Institution, die Ihnen den Zutritt verweigert, weil Sie ungeimpft sind, dann können Sie zunächst nichts dagegen tun. Selbst wenn Sie vor Gericht schließlich Recht bekämen, was angesichts des allgemeinen Corona-Wahns nicht sicher ist, so sind bis dahin wahrscheinlich Jahre vergangen. Auch hier kann die lokale Vernetzung mit Gleichgesinnten entscheidend sein. Gemeinsam findet sich oft eine Lösung, auf die man alleine nie gekommen wäre.

Impfpflicht

Der Unterschied zwischen Impf-Mobbing und Impfpflicht ist, dass Impf-Mobbing rechtlich gesehen auf heißer Luft basiert, während bei der Impfpflicht der Staat die Impfung zur Bedingung für die Ausübung bestimmter Grundrechte macht und eine Nichteinhaltung unter Sanktionen stellt, z. B. durch Verhängung eines Bußgeldes.

Betrifft es die Schule, kommt es eher auf den Einzelfall an. Es könnte hilfreich sein, das konkret ausgesprochene Zutrittsverbot unzweifelhaft zu dokumentieren. Schließlich gibt es ja eine Anwesenheitspflicht.

Eine Impfpflicht wäre also kein unmittelbarer Impfzwang, sondern bedeutet zunächst einmal Einschränkungen im Alltag. Auch hier ist mein wichtigster Tipp: Vernetzen Sie sich lokal mit Gleichgesennten, treffen Sie sich u. U. heimlich, aber lassen Sie sich auf keinen Fall in die totale Isolation treiben.

Impfzwang

Als Impfzwang würde ich im Unterschied zur Impfpflicht von einem physischen Zwang zur Impfung ausgehen. Z. B. Impfteams in den Schulen, in denen die Kinder mit oder ohne Einwilligung ihrer Eltern mittels psychischem und notfalls physischem Druck zur Impfung gezwungen werden. Oder der Besuch eines Impfarztes zuhause in Begleitung von zwei oder mehr Polizeibeamten. Das wäre für mich persönlich die absolute Schmerzgrenze, wo ich mich unter Berufung auf Art. 20 Abs. 4 GG zur Notwehr berechtigt sehen würde.

Dass es zu einem echten Impfzwang kommt, halte ich für sehr unwahrscheinlich, weil damit sicherlich nicht nur bei mir die rote Linie überschritten würde. Ansonsten halte ich es für kontraproduktiv, verbal oder körperlich ausfallend zu werden.

„Wie lokal vernetzen? Ich kenn doch niemanden…“

Es gibt in ganz Deutschland Gruppen und Treffs von Querdenkern, Impfkritikern und naturheilkundlich orientierten Selbsthilfegruppen, wo Sie Gleichgesinnte kennenlernen können. Was die impfkritischen Elternstammtische angeht, finden Sie eine umfangreiche Kontaktliste auf www.impfkritik.de/stammtische. Ansonsten ist Ihre Eigeninitiative gefragt.

Wir brauchen Sie noch!

Lassen Sie sich durch das Säbelrasseln der Impffanatiker und Pharma-Lobbyisten nicht verunsichern. Dieser Wahnsinn wird vorübergehen. Das mag noch eine Weile dauern, liegt meiner Ansicht nach aber in der Natur der Dinge. Wenn Sie sich nicht zum Opfer machen lassen, sondern die Situation als Herausforderung annehmen, können Sie sogar innerlich und äußerlich gestärkt aus der Krise hervorgehen.

Das hoffe ich sehr, denn wenn das alles vorbei ist, werden wir Sie noch brauchen!


Kommentare bitte nur direkt zum Thema dieses Artikels!


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schrieb am 19.01.2022 um 17:48:11

bin rentner,71 jahre alt,ungeimpft da total gesund,mindestens 20 jahre keine arztpraxis von innen gesehen,möchte mit ehefrau unser rentnerdasein geniessen und mir auf keinen fall diese impfjauche spritzen lassen.
bei impfpflicht ab 60 jahre würden wir natürlich als impfkandidaten ganz oben stehen !!!
was könnten wir tun

Gast schrieb am 14.01.2022 um 17:17:45

Was passiert überhaupt, wenn Corona wirklich einmal zu Ende ist? Veröffentlicht das Regierungsfernsehen dann jeden Tag die Zahl der neuen Grippeinfektionen und Todesfälle?

Die Influenza, die es schon so lange gibt wie die Menschheit, hatte vor Corona im Jahr 2018 noch eine Inzidenz von 331, ein Wert den Omikron gerade überholt, die Vorgänger aber kaum geschafft haben. Daran gestorben sind im Winter 2017/18 über 25.000 Menschen in Deutschland.

Geht es dann auch weiter mit Maskenpflicht, Lockdown, 2G+, Impfpflicht, Boostern,.....?

Gast schrieb am 11.01.2022 um 08:29:50

der Druck welcher aufgebaut wird, ob als Mobbing oder tatsächliche Androhung von Konsequenzen wird immer stärker. Man hat fast keine Kraft mehr diesem ganzen Wahnsinn zu widerstehen. Eine Frage beschäftigt mich seit langem. Vielleicht kann mir einer einen Antwort geben - am besten ein Impfbefürworter.
Als Teilnehmer am Straßenverkehr aber auch so als normaler Mitbürger hat man die Pflicht medizinische Erst Hilfe zu leisten , wenn ein Notfall eingetreten ist. Andernfalls kann man wegen unterlassene Hilfeleistung belangt werden. Wie verhält es sich nun, wenn ich als Ungeimpfter einen Geimpften Erste Hilfe leiste ? Werde ich da wegen Körperverletzung angeklagt ? Mich würde dieses Antwort brennend interessieren !

Gast schrieb am 13.02.2022 um 21:13:10

Pflicht zur Hilfeleistung, bedeutet nicht, das man selbst bei einer verletzten Person Hand anlegen muß- es genügt, einen Rettungswagen anzufordern, und wenn nötig und möglich, den Unfallort zu sichern- zudem hat man noch die Möglichkeit, andere Personen zu bitten, aktiv einzugreifen, wenn man sich selbst nicht in der Lage fühlt- damit ist der Pflicht zur Hilfe vollkommen genüge getan. Ich gehe auch davon aus, das man das Argument der Infektionsgefahr nutzen kann um aktive Eingriffe bei Unfallopfern zu verweigern, weitere Argumente können sein : ich kann kein Blut sehen, ich habe Bedenken, das ich noch mehr Schaden anrichten könnte, ich habe keinen erste Hilfe Kurs, und weiß nicht, was ich machen müsste- aber mit dem Notruf und der Sicherung der Unfallstelle hat man seine Pflicht bereits erfüllt ! alles Gute !

Gast schrieb am 13.01.2022 um 02:29:44

Erste Hilfe kann man grundsätzlich straffrei unterlassen,
wenn eine Eigengefährdung im Raum steht.
So wird man sicher nicht bestraft,
wenn man einen stark blutenden bekannt HIV-Positiven
nicht beatmet.
Hier könnte man analog eine Eigengefährdung
für den Ungeimpften sehen.

Zur Sicherung der Unfallstelle und zur Benachrichtigung
des Rettungsdienstes bleibt man natürlich
immer verpflichtet.

Umgekehrt liegen die Hürden,
als Ersthelfer für Fehler und Folgen der Hilfeleistung
belangt zu werden, sehr hoch.

Gast schrieb am 16.12.2021 um 15:53:31

Da ich im Gesundheitswesen arbeite, in dem gemunkelt wird, dass alsbald eine Impfpflicht eingeführt werden soll, schaue ich mich um, welche andere BErufssparte passt. Denn laut Chef kann er mich noch vollständig decken, aber bei 2G-Regelung am Arbeitsplatz ist dann auch sein Finanzbeutel gefährdet. Oder sehe ich das falsch?

In jedem Fall unterstützenswerte Petition mit dem Titel "Striktes NEIN zur Impfpflicht": www.chng.it/RV86Z6fx

schrieb am 22.12.2021 um 02:30:38

Gegen Bußgelder kann man einfach vorgehen. Man braucht nur Einspruch einlegen und bekommt dann schon ein Gerichtsverfahren. Einen Anwalt braucht man nicht. Das ist eine gute Gelegenheit, um aus der Verhandlung einen Corona-Ausschuss zu machen.

schrieb am 13.12.2021 um 15:08:04

Von der Leyen ist der "Nürnberger Kodex" im Weg!

"EU chief Ursula von Der Leyen calls for dispensing with the Nuremberg Code and making vaccination mandatory across Europe."

Quelle:https://thepostmillennial.com/eu-chief-nuremberg-code?utm_campaign=64502

Gast schrieb am 11.12.2021 um 13:40:21

Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

Wanted

Wir suchen noch Mitbeschwerdeführer, denen ein Berufsverbot droht, wenn sie keine Corona-Impfungen nachweisen können, und zwar:

einen Koch, Küchenmitarbeiter, Spülhilfe
o.ä., der in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim etc. arbeitet und dort gar keinen Kontakt zur vulnerablen Gruppe hat

eine Putzhilfe, die erst nach Praxisschluss in
einer Arztpraxis sauber macht und keinen Kontakt zu irgendwelchen Patienten hat

https://t.me/Masernschutzgesetz/298

Gast schrieb am 10.12.2021 um 19:49:05

Ich habe da auch eine rote Linie, wenn es um die Unversehrtheit meines Körpers geht. Leider hat unser Bundeskanzler schon angekündigt, dass es für ihn keine roten Linien mehr gibt. Ich habe ehrlich gesagt große Angst vor dem, was da noch kommt.

schrieb am 22.12.2021 um 02:32:10

Wenn der Brechmittel-Kanzler sagt, dass es keine roten Linien mehr gebe, dann gibt es diese für mich auch nicht mehr.

Gast schrieb am 09.12.2021 um 20:12:49

Mir wurde folgendes berichtet:
Wenn man wegen Impfverweigerung gekündigt wird, bekommt man auch kein Arbeitslosengeld, weil dieses nur gezahlt wird, wenn man potenziell wieder eine andere Arbeit aufnehmen kann. Als Impfverweigerer ist man aber auf dem Arbeitsmarkt nicht vermittelbar - deshalb bleibt nur Harz 4 und das nur, wenn man keine Ersparnisse hat ...

Gast schrieb am 23.12.2021 um 21:47:53

Ab März erhalten nur noch Geimpfte ALG2. Schon beschlossen.Läuft unter der "Mitwirkungspflicht". Gekündigt und kein ALG1 würde also heißen mittellos ohne Hilfen.

Gast schrieb am 26.01.2022 um 15:37:27

Quelle? Auf jeden Fall stimmt das nicht. Panik zu verbreiten hilft wirklich niemandem.

schrieb am 09.12.2021 um 16:04:43

Bei einer Impfpflicht durch den Gesetzgeber ist der Arzt (Spritzgeselle) immer noch nicht außen vor, der Hippokratische Eid steht, meines Wissens nach, über den Gesetz.
Unter dem Video von Werner Gertz ist ein Link zu Dokumenten für den Arzt:
https://2020tube.de/video/werner-gertz-sitzung-79-wildgewordene-technokratie/
Ziemlich viel, aber hilfreich.
Damit wird der Arzt in die Pflicht genommen, sowohl bei der Aufklärung, wie auch bei späteren Schäden.
Der wird es sicher nicht unterschreiben, dafür gibt es dann ein Formular, das er sich nicht in der Lage sieht zu Impfen.

Gast schrieb am 09.12.2021 um 11:47:05

Aktion Berufsurkunde – „Impfpflicht? Ohne mich!“
Obwohl ich nur eine kleine Reichweite habe, wurden aus anfänglich 4 Berufsurkunden mittlerweile schon ganze 408. Mit dem Senden eines offenen Briefes, inklusive Bilder aller durchgestrichenen Berufsurkunden, will ich Abgeordnete für die Thematik „Impfpflicht“ und dem damit einhergehenden „Pflexit“ (Pflege-Exit) sensibilisieren und ein Zeichen setzen. Jeder kann gerne noch mitmachen – mehr dazu im Beitrag.

https://fuehrungskraft-mit-herz.zwitschern.net/aktion-berufsurkunde-impfpflicht-ohne-mich/

schrieb am 08.12.2021 um 12:39:09

ACHTUNG: Die WHO empfielt nationalen Regierungen die Gesetze dahingehend zu ändern, dass die Anwesenheit des Kindes in der Schule als »informierte Einwilligung« der Eltern zur Impfung gelten soll. D. h. Eltern stimmen automatisch zu, wenn sie ihr Kind in die Schule schicken.
Quelle: https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner/4289
Download WHO-Dokument: https://www.who.int/immunization/programmes_systems/policies_strategies/consent_note_en.pdf

Gast schrieb am 08.12.2021 um 11:16:40

die Impflicht hat natürlich auch rechtliche Folgen für den Gesetzgeber. Er haftet für die mit der Impfung entstehenden Schaden. Der Impfschaden muss nachgewiesen werden, deshalb ist sinnvoll vor Impfung beim Arzt des Vertrauen ein entsprechendes Blutbild mit den relevanten Laborwerten erstellen zu lassen. Nach der Impfung dann ein vergleichbares Blutbild. Da der Geschädigte in der Beweispflicht steht. Impfung nur unter Protest über sich ergehen lassen und den Impfarzt auf die Folgen seines Tuns hinweisen.

Gast schrieb am 08.12.2021 um 11:11:36

Bei den Soldaten sieht es anders aus..Zur Zeit lässt mein Partner sich krank schreiben. Aber wer weiß wie lange das gut geht..Er fühlt sich sehr alleine. Keiner den er kennt in der ganzen Staffel, dem es ähnlich geht wie ihm..Dennoch werden wir das durchziehen, auch wenn es nur noch ein paar Jahre bis zur Pension sind

schrieb am 13.12.2021 um 08:47:27

Bitte einmal hier schauen:
https://corona-blog.net/initiativen/

schrieb am 08.12.2021 um 10:43:06

Wichtig für die Notwehr ist auch BGB §227. Hier ist ausdrücklich das Recht auf Notwehr geregelt. Weiter sehe ich auch an, dass das Genfer Abkommen für die BRD Gültigkeit besitzt. Hier sollte sich jeder IV.Genfer Abkommen vom 12. August 1949 Art. 32 zu Eigen machen. Weiter sollte mal geklärt werden, wenn im Januar die Bedingte Zulassung für die Impfstoffe ausläuft, ob es dann überhaupt noch zugelassene Impfstoffe gibt. Wenn nicht, könnte man ja auch nach der freien Arzt und Behandlungswahl den Stöcker-Impfstoff verlangen. Natürlich nur, wer dem Druck nicht standhält.

Gast schrieb am 08.12.2021 um 07:50:26

Wenn die Impfpflicht z.B. für Pflegekräfte kommt, warum noch weitermalochen für dieses Sch...system. Einfach schon mal 3 Monate früher aufhören, sich nicht noch bis März ausnützen lassen. Sich krank schreiben lassen. Mal schauen wie lange das die Impbeführworter durchhalten. Je plötzlicher viele weg sind, desto eher werden die Lücken wahrgenommen. Soll doch die Bundeswehr die Pflege in den Altenheimen, Krankenhäusern etc. übernehmen. ...

schrieb am 10.12.2021 um 18:28:16

Sie haben völlig Recht mit ihrer aussage! Wenn die Pflegekräfte ihre Arbeit niederlegen, ist der Staat schuld am Zerfall seines Gesundheitswesens. Jeder PCR-Test ist eine Lüge! Die WHO hat Corona vor einiger Zeit als Grippe eingestuft, aber Deutsche Medien Lügen sich die Meldungen zurecht. Wer sich mit Internet und Zensur auskennt, der weiß wie man sie umgehen kann! Die Pflegekräfte haben es in der Hand, meldet euch Psychisch krank oder sucht euch einen Ehrwürdigen Job ohne Regierungsbeteiligung!

Gast schrieb am 08.12.2021 um 07:32:01

wenn es denn mit der Sperrfristumgehung so einfach wäre...
§159 SGB III:
" Versicherungswidriges Verhalten liegt vor, wenn die oder der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat […]"

Eine konstante Impfverweigerung kann durchaus als arbeitswidriges Verhalten eingestuft werden.

Und es ist stark davon auszugehen, dass Widerspruchsverfahren gegen die Sperrfrist nicht wohlwollend behandelt/entschieden werden in solch einem Fall.

schrieb am 10.12.2021 um 18:31:50

In diesem Fall würde ich eher auf Art. 20 Abs. 4 hinweisen. Der Schutz ihres eigenen Lebens und ihrer Unversehrtheit steht über politische Zwänge! Auch die Aussage, das EU Recht über unser GG steht stimmt nicht wirklich! Es wurde nie schriftlich festgelegt!

Gast schrieb am 08.12.2021 um 13:48:28

Was heist arbeitswidrig?
1. Steht in Deinem Arbeitsvertrag drin das Du Dich Impfen lassen musst?
2. Gegen was oder mit welchem Impfstoff?
3. Hast Du Deinen Arbeitgeber bestohlen? Also Deine Kündigung provoziert?
4. Macht Dein Arbeitgeber auch was Du von ihm verlangst, obwohl das nicht im Arbeitsvertrag vereinbart ist?
5. Der Arbeitgeber ist nicht der Diktator der einfach den Lohn einseitig festlegt. Das gibt das Direktionsrecht nicht her. Warum sollte der Hustensaft oder Impfung verordnen dürfen, ist der Tierarzt, Arzt...? Deines Vertrauens?

Alle Arbeitsvertrag überschreitenden Befehle schriftlich mit Unterschrift geben lassen.

Gibt es einen Betriebsrat geht nichts ohne Betriebsrat. Weil das die ganze Belegschaft betrifft.
Lasst Euch eine beglaubigte (Stempel Arbeitgeber und Unterschrift) Kopie der Betriebsvereinbarung geben. Sonst ist die Betriebsvereinbarung noch in Bearbeitung und gilt noch nicht.

Ihr werdet sehen, Unterschreiben will keiner.
Und
Drei Kreuze sind keine Unterschrift.

Gast schrieb am 08.12.2021 um 12:40:00

"Eine konstante Impfverweigerung kann durchaus als arbeitswidriges Verhalten eingestuft werden."

Nein, kann sie nicht. Von einer Impfpflicht steht nichts im Arbeitsvertrag, den Sie unterschrieben haben.

Wenn der Arbeitgeber nun nachträglich als "Hausrecht" einseitig eine Impfung von Ihnen als Mitarbeiter fordert, ist das sein Problem. Solange Sie diese neue "Hausordnung" als Nebenabrede zu Ihrem Arbeitsvertrag nicht unterschrieben haben, gilt das für Sie nicht.

Ihre Arbeitsleistung bieten Sie unverändert jeden Tag gemäß der Vereinbarung im Arbeitsvertrag an.

Gast schrieb am 07.12.2021 um 18:34:54

Wir bleiben standhaft und dauerhaft "ungespritzt und frei von Gentechnik". Eine Impf-Pflicht führt zur Impf-Flucht und ein Impf-Zwang wäre die offizielle Kriegserklärung an die Menschheit. Dann ist jedes Mittel recht und Gottes Segen ist auf unserer Seite, denn wir wehren uns gegen die Änderung an der Schöpfung. Nicht verunsichern lassen, es betrifft viele und es werden immer mehr. Wenn erst die ganzen Menschen, welche sich impfen ließen, realisieren, was hier läuft werden Köpfe gefordert. Als Verantwortlicher hätte ich keine Angst vor den sogenannten Ungeimpften, sondern vor der Wut derjenigen, die es erwischt hat.
Danke für Eure gute Aufklärungsarbeit seit Jahren, auch schon vor Corona.

schrieb am 08.12.2021 um 13:24:21

Ganz meine Meinung: standhaft bleiben! Ich bin Allergiker von Geburt an und lese auf den Infoseiten des RKI dazu: Jeder Allergiker " k a n n geimpft" werden. Das ist sprachlich zwar korrekt, wird aber von den meisten Medizinern als s o l l oder gar m u s s geimpft werden ausgelegt. Ein verantwortungsvoller Arzt müsste jeden Allergiker vor einer Impfung umfassend auf alle Inhaltsstoffe testen um solche traurigen Schäden wie bei Hannelore Kohl weitestgehend auszuschliessen. Aber wo findet man so einen Arzt? Wo gibt es Selbsthilfegruppen? Bisher habe ich im Netz leider nichts gefunden.

Gast schrieb am 07.12.2021 um 17:50:51

petition

Sofortiger Stopp des Einsatzes mobiler Impfteams an Schulen, des Maskenzwangs und Schnelltests!


https://www.openpetition.de/petition/online/sofortiger-stopp-des-einsatzes-mobiler-impfteams-an-schulen-des-maskenzwangs-und-schnelltests

Gast schrieb am 07.12.2021 um 17:25:19

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-870466


"Der Bundestag stimmt heute darüber ab, die Masern-Nachweispflicht für Bestandspersonal und Bestandskinder auf den 31.07.2022 zu verlängern.."

https://t.me/Masernschutzgesetz/293

Volker schrieb am 07.12.2021 um 11:06:35

Ich möchte hier nur einmal meinen Dank ausdrücken, für die Seite, die zahlreichen Informationen, die Mitarbeiter die hinter der Seite stehen und natürlich an Herrn Tolzin persönlich!

Vielen herzlichen Dank dafür!
Ich wünsche Ihnen allen schon jetzt ein schönes Fest!

Gast schrieb am 06.12.2021 um 21:30:30

Wir bleiben standhaft, wir waren jetzt über 50 Jahre in der Lage selbstständig für unsere Gesundheit zu sorgen, und das wollen wir auch weiterhin. Wir haben noch nicht mal einen Hausarzt und wir werden uns von niemanden vorschreiben lassen, welche "Medikamente, Drogen, Substanzen, Impfstoffe etc." wir für welche Zwecke auch immer zu konsumieren hätten.

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