Maskenlos in der U-Bahn: Neue Entwicklung beim OLG Stuttgart

Abb.
Beim Masken-Bußgeldverfahren des Medizin-Journalisten und Maßnahmenkritikers Tolzin bahnt sich eine neue Entwicklung an, die in zahlreichen ähnlichen Bußgeldfällen Anlass zur Hoffnung gibt: In einer Email an den Anwalt des Beschuldigten zeigt sich das Stuttgarter Oberlandesgericht geneigt, der eingereichten Rechtsbeschwerde stattzugeben. Damit könnte das Verfahren in die nächsten Instanz gehen, wobei erstmals die Rechtmäßigkeit des Maskenzwangs in Baden-Württemberg auf dem Prüfstand stünde.

(UL/HT, 12.01.2022) In einer E-Mail an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart hat das OLG Stuttgart die von Rechtsanwalt Dr. Lipinski für seinen Mandanten Hans Tolzin vertretene Rechtsauffassung in zwei zentralen Punkten im Rahmen einer vorläufigen Rechtsauffassung bestätigt.

Der Vorsitzende des Bußgeldsenats bekräftigte die bisherige Auffassung seines Senats, wonach im fraglichen Tatzeitraum (hier: Mai 2020) keine ausreichende gesetzliche Rechtsgrundlage für die Anordnung landesweiter Pauschalverbote bzw. Pauschalgebote bestanden hatte.

Noch bedeutender ist jedoch, dass die Rechtsauffassung geteilt wurde, dass das Zitiergebot nicht eingehalten gewesen war! Denn der letztgenannte Punkt würde für alle Bußgeldbescheide gelten, die gegen sog. "Maskenverweigerer" (wohl genauer: Masken-Realisten, die den Sinn der nunmehr seit knapp 2 Jahren geltenden Maskenpflicht zu Recht in Zweifel ziehen) bis zum 18.11.2021 ergangen sind.

Denn erst mit Wirkung zum 19.11.2021 hat der Bundestag diesen Verfassungsverstoß geheilt (sofern man der Auffassung ist, dass das sog. Dritte Pandemiegesetz nicht seinerseits an vielen formellen und materiellen Mängeln leidet).

Rechtsanwalt Dr. Lipinski:

"Nach dieser vorläufigen Rechtsauffassung gehen wir davon aus, dass das OLG Stuttgart der beantragten Zulassung der Rechtsbeschwerde sicher stattgeben wird. Die Entscheidung ist ein konkreter Hoffnungsschimmer für eine Vielzahl anderer Bußgeldfälle".

Tolzin war am 16. Mai 2020 in seiner Eigenschaft als Journalist mit der U-Bahn auf dem Weg zur bislang größten Kundgebung von Querdenken-711 auf dem Stuttgarter Wasen unterwegs. Ohne Mund-Nasen-Bedeckung....

Die Polizei hatte allerdings an allen U-Bahnhöfen in Stuttgart Einsatzkräfte postiert, offensichtlich um "Maskensünder" herauszugreifen.

Tolzin hatte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt und war bei der Verhandlung vor dem Stuttgarter Amtsgericht von einer maskentragenden etwa 25-jährigen Richterin namens Hermelink zu 200 Euro Geldbuße verurteilt worden. Damit ging sie sogar über den Antrag der (übrigens nicht viel älteren) Staatsanwältin, die 100 Euro gefordert hatte, hinaus.

Während der Verhandlung hatte die Richterin sämtliche Beweisanträge der Verteidigung als irrelevant abgeschmettert.

Kommentar Hans Tolzin:

"Offenbar ist es seit einiger Zeit in Baden-Württemberg üblich, karrierebewusste Jurastudentinnen direkt nach ihrem Abschluss - und ohne Praxiserfahrung - in die Gerichte und Staatsanwaltschaften zu holen. Meiner Ansicht nach sollten Juristen dazu mindestens 10 Jahre Berufserfahrung mitbringen. Unter Kretschmann reicht offensichtlich bereits das richtige Parteibuch. Das ist aus meiner Sicht ein unhaltbarer Zustand, den wir nicht einfach hinnehmen dürfen."


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Gast schrieb am 24.01.2022 um 14:20:18

Die FFP2-Masken sind entsetzlich dick. Einkaufen und Anderes wird damit zur Qual. / Wenn jemand ohne 2G nicht Bahn fahren darf, wie soll er nachts Ausgangssperren für Nicht-Geimpfte einhalten, wenn er längere Strecken laufen oder Radfahren muss? Die Verordnungen sind nicht durchdacht. Man kann nicht wegen ein paar Erledigungen vorher einen Test besorgen!

Gast schrieb am 18.01.2022 um 16:27:05

Berliner Senat führt Testzwang für Kindergartenkinder ab einem Jahr ein mit dem Lollytest.

Krank, einfach krank ....

schrieb am 18.01.2022 um 16:05:44

es existieren keinerlei empirische belege, weder für masken, noch für GEN-verunreinigte, nicht-wirksame spritzen, die als impfungen bezeichnet werden. jedes kritisches nachhaken,nachfragen wird seitens der regierung mit schein-argumenten niedergeschmettert. DAFÜR stetig neue WAHN-regulierungen eingeführt.

welcher sinn steht dahinter????

z.b. den willen zu brechen und alles blind zu akzeptieren.
also indirekt verzicht auf die GRUNDRECHTE.
gleichzeitig wird die staatliche stabilität auf grundgesetzkonforme gesetze außer kraft gesetzt, wenn permanent willkürliche, gesetzwidrige entscheidungen durchgepeitscht werden. das wiederum führt zu einem GANZ anderem staats-system, in dem SIE garnicht leben wollten, typen "mao tse tung" stalin, lenin sehrwohl........ "reiner von zufall" läßt grüßen.....

Gast schrieb am 18.01.2022 um 15:26:39


Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch

"Dieses Video illustriert ausschliesslich meine private Meinung. Grosser Dank gilt Prof. Ehud Qimron für die Erlaubnis, seinen Brief hier zu veröffentlichen. Und natürlich der Firma Moviemedia, namentlich Hr. Wolfgang und Marco Sendlhofer, die mich freundlicherweise kurzfristig bei der Erstellung dieses Videoclips unterstützt haben.
Kritik ist willkommen, untergriffige Kommentare werde ich auch weiterhin nicht kommentieren - aber auch nicht zensurieren - damit disqualifiziert sich der Verfasser ohnedies selbst."


https://www.youtube.com/watch?v=IIHDPGP4XhQ

Hört´s Euch an.

Gast schrieb am 17.01.2022 um 18:22:45

Wir haben eine Pandemie und das Tragen der Masken schützt uns alle. Und Herr Tolzin Richter und Staatsanwalt kann nur werden, wer 2 Mal ein VB oder besser hat. Tragen Sie die Maske halten Sie sich an die Vorgaben der Behörden und Experten und dann können wir alle die Pandemie überwinden.

schrieb am 17.01.2022 um 14:13:08

Schon die Behauptung, dass es bei "Corona" (?) um Gesundheit geht, ist eine Lüge. Das ganze Theater basiert auf "Modellen" und absurden Falschdarstellungen. Das Sinnziel des Staates, i. e. das Allgemeinwohl, wird bekämpft.
Papst Leo XIII., Enzyklika Sapientiae Christianae": "Wenn aber die Staatsgewalten sich offen gegen das göttliche Recht auflehnen ... dann ist Widerstand Pflicht, Gehorsam aber Verbrechen."

Gast schrieb am 16.01.2022 um 23:58:26

Weitere Begründung der Verfassungsbeschwerde gegen die bereichsbezogene Impfpflicht eingereicht - abschließende Begründung innerhalb der nächsten Woche geplant

https://t.me/s/Masernschutzgesetz

www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Weitere_Begruendung_der_Verfassungsbeschwerde_gegen_die_bereichsbezogene_Impfpflicht_eingereicht_-_Abschliessende_Begruendung_innerhalb_der_naechsten_Woche_geplant

Gast schrieb am 17.01.2022 um 10:36:04

Keiner kann was tun in einer Pandemie werden alle Gesetze ausgeheblt weil das wohl vieler durch impfen von nutzen ist keiner kann die Impfpflicht aufhalten es sei den viele Millionen Menschen gehen ungemelt nach Berlin und besetzen Den Bundestag

Gast schrieb am 18.01.2022 um 06:42:06

Bei der Bundestagswahl 2021 haben über 46 Millionen Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben und mit ihrer Stimme auch seine Zusammensetzung festgelegt. Und jetzt den Bundestag besetzen wollen? Na, na, na, wo bleibt denn da das Demokratieverständnis?

Gast schrieb am 19.01.2022 um 10:43:48

Weil sich der Bundestag =Regierung an das Thema imppflicht nicht dranhält man sollte zu Thema Imppflicht das Volk entscheiden lassen wie bei einer Wahl wen circa 80 Prozent dafür sind dann muss auch eine Minderheit da für fügen natürlich nur mit aufglerungen von beiden Seiten für ein wieder bei riesigen und Nebenwirkungen erschlagen sie die das Vertrauen das corona gibt

Gast schrieb am 17.01.2022 um 23:56:17

Nee, " besetzen des Bundestags" ist keine friedliche Lösung. Gewalt führt nicht zu Frieden & Freiheit

Gast schrieb am 14.01.2022 um 00:27:50

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