Stuttgart: Formulierte Pharma-Kanzlei Kretschmanns Corona-Verordnung?

Abb.
Wer in Baden-Württemberg die Verfassungsmäßigkeit der Corona-Verordnung vor Gericht angreift, bekommt es nicht etwa mit den Juristen der Landesregierung, sondern  mit der privaten Stuttgarter Wirtschaftskanzlei Oppenländer zu tun. Diese ist jedoch nicht nur bei Regierung Kretschmann, sondern auch bei der Pharma-industrie ganz groß im Geschäft.

(Hans U. P. Tolzin, 2.2.2022) Offensichtlich fehlt der Regierung Kretschmann die entsprechende juristische Kompetenz, um (verfassungswidrige) Verordnungen zu formulieren. Doch wer hat dann die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg entworfen, wenn nicht die zuständigen Ministerien?

Es ist naheliegend, die Kanzlei Oppenländer als Urheber zu vermuten. Schaut man sich übrigens auf der Webseite der Kanzlei ein wenig um, findet man schnell unter anderem folgende Formulierungen:

"Unternehmen im Pharma- und Gesundheitsbereich beraten wir kompetent, lösungsorientiert und schnell. Wir unterstützen bei Zulassungsverfahren, beraten zu GKV-Fragen, behördlichen Vorgaben und werberechtlichen Beschränkungen mit unserer langjährigen Branchenexpertise."

"Für Originalanbieter, Pharmaunternehmen auf unterschiedlichen Produktions- und Handelsstufen, aber auch für Verbände sind wir umfangreich pharmarechtlich tätig"

"Wir beraten Hersteller, Anbieter und Händler von Medizinprodukten aller Klassen. Wir grenzen Medizinprodukte von den anderen Produktkategorien ab und begleiten nachfolgend klinische Prüfungen sowie Konformitäts- und Zertifizierungsverfahren."

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Oppenländer vertreten also nicht nur die Regierung von Herrn Kretschmann, sondern "zufälligerweise" auch genau jene Industrie, die in erster Linie von der Pandemie-Angst und den Corona-Maßnahmen profitiert. Win-Win für alle Beteiligten - bis auf die Steuerzahler, Krankenversicherten, Wähler und Bürger in Baden-Württemberg.

Interessanterweise hat Herr Kretschmann auch ausgerechnet bei Oppenländer ein Gutachten über die verfassungsmäßige Rechtmäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht in Auftrag gegeben, das - wie anders zu erwarten - im Dezember 2021 auf 100 Seiten zu folgendem Ergebnis kam: "Gutachten aus Baden-Württemberg fordert allgemeine Impfpflicht"

Dieses Gutachten wurde denn auch sofort von zahlreichen regierungsnahen Massenmedien, darunter dem über Zwangsbeiträge finanzierten SWR, aufgegriffen und dazu benutzt, den Widerstand der Bevölkerung gegen eine wie auch immer geartete Impfpflicht aufzuweichen.

Beobachter der rechtlichen Auseinandersetzungen rund um die umstrittenen Corona-Maßnahmen schätzen, dass "renommierte" Kanzleien wie Oppenländer wenigstens 500 Euro pro Anwaltsstunde berechnen. So ein 100seitiges Gutachten kann schon mal schnell 100.000 Euro oder auch weitaus mehr kosten.

Auf diese Weise zahlt der Steuerzahler für seine eigene Entrechtung!

Wieviel die Kanzlei Oppenländer wohl den Steuerzahlern bisher gekostet hat? Das wäre durchaus mal eine Anfrage an Kretschmanns Staatskanzlei wert. Doch die Antwort kenne ich eigentlich schon: "Solche Informationen sind ein zu schützendes Betriebsgeheimnis." Das Fatale: Sollte ich dagegen klagen, würde ich nicht nur meine eigenen Anwaltskosten (bzw. die des AGBUG-Rechtsfonds) riskieren, sondern vermutlich auch der Kanzlei Oppenländer einen weiteren lukrativen Auftrag der Landesregierung zuschustern - auf Steuerzahlerkosten, versteht sich.

Und ein Richter der Verwaltungsgerichte in Baden-Württemberg würde sich bei einem verfassungsgemäßen Urteil nicht nur mit der Landesregierung anlegen, sondern über eine pharmanahe Kanzlei auch mit der Pharmaindustrie. Wer als Richter weiter Karriere machen will, wird sich das gut überlegen.


Vielen Dank an Alle, die unsere Musterverfahren gegen den Corona-Wahn bisher finanziell unterstützt haben!

Sie können die laufenden Verfahren (zwei davon liegen inzwischen dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vor) auch weiterhin finanziell unterstützen:
Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal: info@agbug.de
Der Spendenfonds befindet sich derzeit etwa bei 43.000 Euro im Minus. Wir freuen uns über jede kleine oder auch größere finanzielle Unterstützung!

Aktueller Kontoauszug




Kenner schrieb am 18.02.2022 um 10:35:18

Herr Kretschmann war Altkommunist und Sympathisant. Insofern ist es nicht verwunderlich, wenn er den Chinesen in puncto Überwachung, Kontrolle. Gleichschaltung und Versklavung nacheifert. Vorwärts immer, rückwärts nimmer....

Gast schrieb am 04.02.2022 um 22:57:54

"Aluhut"- Herrschaft. Macht. Verschwörungen. - Zur Kritik der Psychologie der »Verschwörungsleugner«

www.youtube.com/watch?v=W1ns8ljq4BQ

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