Geheimniskrämerei um Impfschäden - nicht erst seit Corona!

Abb.
Das PEI hat seine ungeliebte Online-Datenbank für Impfstoffnebenwirkungen nun endgültig abgeschaltet. Damit setzt die Behörde ihre Politik der Geheimnis-krämerei konsequent fort. Ihr Unwille, die negativen Folgen von Impfungen zur Kenntnis zu nehmen, besteht nicht erst sei der mRNA-Impfstoff-Katastrophe, sondern hat eine jahrzehntelange Tradition.

 
Ein Blick in die Historie der Impfstoff-Nebenwirkungen

(Hans U. P. Tolzin, 05.04.2022) Wie der unabhängige TV-Sender AUF1 gestern auf seinem Telegram-Kanal meldete, hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), die in Deutschland für Impfstoffsicherheit zuständige Bundesbehörde nun endgültig seine Online-Datenbank mit gemeldeten Impfnebenwirkungen geschlossen. Ein Blick auf die PEI-Webseite bestätigt, dass ein Zugriff nun nicht mehr möglich ist.

Statt dessen sollen Interessierte nun die zentrale Meldedatenbank der EU benutzen. Diese ist aber noch benutzerunfreundlicher, als es die PEI-Datenbank selbst schon war. Sinnvolle Auswertungen der EU-Datenbank sind mit aufwendiger Kleinarbeit - und dadurch mit großem Zeitaufwand - verbunden. Das aber ist bei einer modernen Datenbank eigentlich kontraindiziert.

In den USA, um auch ein positives Beispiel zu nennen, sind seit vielen Jahren sämtliche Meldungen von Impfkomplikationen in anonymisierter Form im Internet abrufbar. Natürlich sind da­runter Doppelmeldungen und auch Fehlalarme zu finden. Jedoch geben die Zahlen insgesamt einen guten Eindruck über Tendenzen und Häufungen bei bestimmten Impfungen. Somit hat die amerikanische Öffentlichkeit zumindest die Möglichkeit, sich zum Thema Impfstoffsicherheit eine eigene Meinung zu bilden - unabhängig davon, wie diese Möglichkeit von den Menschen genutzt wird.

Ignorierte Anfragen über Nebenwirkungsstatistiken

Im Jahr 2006, als ich das erste Mal im impf-report über die Nebenwirkungssituation in Deutschland berichtete, stellte sich für Deutschland die Situation ganz anders dar. Das Paul-Ehrlich-Institut als zuständige Bundesoberbehörde hatte nämlich bis Dezember 2004 alle Anfragen auf Herausgabe der Meldedaten mehr oder weniger ignoriert. Ich selbst verfolge das Impfthema seit 1999. Damals waren meine eigenen Kinder noch im "impffähigen Alter".

Statistiken über Impfnebenwirkungen in Deutschland wurden jahrzehntelang nicht veröffentlicht. Sie wurden allenfalls im Kreise des öffentlichen Gesundheitsdienstes vorgetragen, so dass sich interessierte Ärzte und Eltern die Zahlen mühsam aus verschiedensten Publikationen und im Internet verfügbaren Vortragsskripten zusammensuchen mussten.

Vervielfachung der Meldezahlen ab 2001?

Im Zuge des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wurde am 1. Januar 2001 das bis dahin geltende und auf Freiwilligkeit basierende Spontanmeldesystem abgelöst. Von nun an galt für alle relevanten Heilberufe eine gesetzliche Meldepflicht für jeden "der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung."

Bei Zuwiderhandlung drohte sogar - zumindest theoretisch - laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.

Die Melderate der Ärzteschaft war laut Auskunft des PEI weitestgehend unbekannt und lag laut einem Zitat im Bundesgesundheitsblatt unter Bezug auf Lasek et al. bei maximal 5 %. Das Ziel einer Meldepflicht ist ganz klar eine Annäherung der Melderate in Richtung 100 %.

Die impfkritischen Verbände erwarteten also ab 2001 eine Vervielfachung der Anzahl an Meldungen und waren somit gespannt auf die ersten Statistiken nach Einführung der Meldepflicht.

Weiterhin Verheimlichung mancher Daten

Diese wurden auch im April 2002 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht. Allerdings nur die Monate Januar bis Oktober 2001. Danach gab es bis März 2004 keine weiteren Veröffentlichungen von Meldedaten. Zu dem Zeitpunkt präsentierte nämlich das PEI die Zahlen bis 2003 immerhin vor Amtsärzten - also eigentlich wieder nicht wirklich öffentlich.

Die Meldezahlen für das Jahr 2000 blieben jedoch weiterhin unter Verschluss, was zum einen verhinderte, das wahre Ausmaß der durch den FSME-Impfstoff TICOVAC verursachten Schäden zu überblicken und zum anderen einen direkten Vergleich der Zahlen von 2000 und 2001, also direkt vor und nach der Einführung der Meldepflicht, vorzunehmen.

Um dem abzuhelfen, verschickten Elternverbänden im Sommer 2004 einen Infobrief an die etwa 6.000 in Deutschland niedergelassenen Kinderärzte. Darin wurden die Ärzte über die Meldepflicht und die Geheimpolitik der Zulassungsbehörde informiert und gebeten, sich dem sog. „Augsburger Appell“ anzuschließen. Diesem Aufruf folgten etwas mehr als 200 Ärzte.

Kurz nach dieser Bekanntgabe gab es immerhin einen ersten inoffiziellen Hinweis, dass die gesuchten Meldezahlen im Dez. 2004 im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht werden würden. Das geschah dann auch. Nach dem Dez. 2004 gab es keine weiteren Veröffentlichungen mehr und auch keine Antworten auf entsprechende Anfragen. Der „Augsburger Appell“ hatte  in dieser Hinsicht offensichtlich keine Wirkung erzielt.

Das Informationsfreiheitsgesetz bringt die Wende

Doch ab dem 1. Januar 2006 gelten für Anfragen an Bundesbehörden neue rechtliche Voraussetzungen: Jeder Bürger hat seitdem durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) das Recht auf Einsicht in interne Unterlagen aller Behörden auf Bundesebene.

Also stellte ich eine entsprechende Anfrage an das PEI, die mir die jährlichen Gesamtmeldungen von 1992 bis 2005 zuschickten. Für die Jahre vor 1992 gab es offenbar gar keine Informationen über gemeldete Impfkomplikationen bei der Behörde - was mich natürlich einigermaßen verwunderte.
Abb.

Erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland stand der Öffentlichkeit nun immerhin die jährliche Gesamtzahl der Meldungen zur Verfügung.

Abb.

Rätselhafte Explosion der Meldezahlen im Jahr 2000

Wie die Statistik zeigte, aber in der Fachwelt bislang nicht zur Kenntnis genommen wurde, ist ab 1994 war eine beständige Zunahme der Meldungen zu verzeichnen.

Allerdings stach ausgerechnet das Jahr 2000, für das uns trotz Nachfragen bisher keine Daten vorlagen, völlig heraus. Im Vergleich zum Vorjahr waren die Meldezahlen um mehr als das Dreifache emporgeschnellt.

Bei einem Vortrag vor Amtsärzten am 26. März 2004 gab Frau Dr. Brigitte Keller-Stanislawski vom PEI an, dass nach FSME-Impfung die Fieberreaktionen auf das 7fache, die schwerwiegenden Fieberreaktionen sogar auf das 11fache des Jahres 1999 gestiegen sei.

Und tatsächlich: Im Februar 2000 ersetzte der Impfstoffhersteller Baxter seinen seit 1982 erhältlichen FSME-Impfstoff FSME-IMMUN durch TICOVAC.

Angeblich sollte dieser Impfstoff verträglicher sein als sein Vorgänger. Das erwies sich jedoch als Trugschluss. Bereits im März  2000 forderte der Hersteller alle Ärzte aufgrund sich häufender Nebenwirkungsmeldungen in einem Rundschreiben auf, Kindern bis 15 Jahren nur die halbe Dosis zu verabreichen.

Ab Juli 2000 durfte TICOVAC dann nur noch ab einem Alter von 3 Jahren verabreicht werden. Im März 2001 verzichtete Baxter aufgrund der massiven Kritik schließlich völlig auf die Zulassung dieses Impfstoffs.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig ein funktionierendes Meldesystem für ungewöhnliche Impfnebenwirkungen ist: Das Zulassungsverfahren hatte bei TICOVAC offensichtlich völlig versagt, die tatsächlichen Risiken zu erfassen.

Einführung der Meldepflicht verpuffte wirkungslos

Trotz der Meldepflicht gingen die Meldezahlen im Vergleich zu 1999 zunächst einmal - wider Erwarten - erst einmal zurück! Auf keinen Fall konnte davon die Rede sein, dass die Einführung der Meldepflicht zu einer vollständigeren Erfassung der ungewöhnlichen Impfreaktionen geführt hatte. Die Meldepflicht verpuffte ohne jede Wirkung - und das PEI hatte den Fachkreisen und der Öffentlichkeit diese Tatsache jahrelang verheimlicht.

Davon abgesehen hatte das PEI rein gar nichts getan, um die Ärzteschaft und anderen betroffenen Berufe auf die damals noch neue Meldepflicht hinzuweisen. Auf Nachfrage erklärte man mir, das sei nicht die Aufgabe des PEI!

Bis heute wissen viele Ärzte immer noch nicht, dass es diese Meldepflicht gibt. Wobei es sich in vielen Fällen wohl eher um Fälle von "glaubhafter Bestreitbarkeit" handelt, da über die Meldepflicht nun mal nirgendwo gesprochen wird.

Kopf-in-den-Sand-Strategie

Eine Meldepflicht, über deren Einführung die Meldepflichtigen nicht informiert sind, ist völlig nutzlos. Das muss auch das PEI als zuständige Bundesbehörde wissen. Ihre vordringliche Aufgabe wäre also gewesen, rechtzeitig vor Inkrafttreten des IfSG alle meldepflichtigen Berufsgruppen auf die neue Situation hinzuweisen.

Dies ist nicht geschehen. Im November 2000 wurde zwar das IfSG im Bundesgesundheitsblatt ausführlich besprochen, aber die Meldepflicht für Impfkomplikationen wird nur ganz nebenbei erwähnt. 

Auch eine damalige Powerpoint-Präsentation der Schwesternbehörde RKI ging zwar ausführlich auf verschiedene Melde-Szenarien bei Erkrankungen ein, außer einer kurzen Anmerkung jedoch nicht auf die Meldepflicht. Dies führte im April 2002 im Bundesgesundheitsblatt zu der Erkenntnis:

„Die Zahl der nach dem IfSG gemeldeten Verdachtsfälle war im Beobachtungszeitraum im Vergleich zu Meldungen aus anderen Quellen (pharmazeutische Unternehmer, Arzneimittelkommission) geringer. Dies weist da­rauf hin, dass die seit Anfang 2001 bestehende Meldeverpflichtung noch nicht allen Ärzten bekannt ist. Weitere Anstrengungen sind daher erforderlich, um die Meldefreudigkeit zu steigern und so belastbare Aussagen über Impfkomplikationen in der Diskussion um die Stärkung des Impfgedankens zu erhalten.“

Bis April 2002 hatte es keine nennenswerten Anstrengung zur Erhöhung der „Durchmeldungsrate“ gegeben - und es gab auch danach keine. Im Dezember 2004 kam es dann im Bundesgesundheitsblatt zum Offenbarungseid:

„Um die Meldebereitschaft der Ärzteschaft zu erhöhen, ist eine vermehrte Aufklärungsarbeit durch alle beteiligten Stellen notwendig. Im Sinne des Impfgedankens sollten Behörden und die Ärzteschaft hier eng zusammenarbeiten. Da die Untererfassung der Meldungen von Impfkomplikationen nicht bekannt oder abzuschätzen ist und keine Daten zu verabreichten Impfungen als Nenner vorliegen, kann keine Aussage über die Häufigkeit bestimmter unerwünschter Reaktionen gemacht werden.(Hervorhebung hinzugefügt, d. Red.)

Dr. Klaus Hartmann, der 2003 die Behörde aus Frust über den Umgang mit der Impfstoffsicherheit verlassen hatte und danach jahrelang in Wiesbaden die einzige deutsche Schwerpunktpraxis für Impfstoffsicherheit führte, merkte dazu auf seiner - heute nicht mehr existierenden - Webseite impfstoffsicherheit.de an:

„Am 1. Januar 2001 wurde mit dem Infektionsschutzgesetz erstmalig in Deutschland eine gesetzliche Meldepflicht für Impfkomplikationen eingeführt. Das war damals mit der Hoffnung verknüpft, endlich bessere Daten über Häufigkeit und Art solcher Reaktionen zu bekommen. Was nun an Daten aus den ersten 3 Jahren nach der Einführung des Gesetztes veröffentlicht wurde, ist ernüchternd. Die Mehrzahl der Fallmeldungen stammt nach wie vor von den Impfstoffherstellern, die anscheinend über einen direkteren Kontakt zu den impfenden Ärzten verfügen. Die Überwachungsbehörde folgert daraus messerscharf, dass die im Gesetz verankerte Meldepflicht ‚noch nicht allen Ärzten bekannt ist‘. Da muss natürlich die Frage erlaubt sein, was denn von behördlicher Seite getan wird, um die Meldepflicht überall bekannt zu machen.“

Impfstoffbezogene Meldedaten

Nun ist ein Vergleich der jährlichen Gesamtmeldezahlen durchaus eine interessante Information, da sie einen ersten Einblick in die Tendenz des Meldegeschehens zulässt. Was jedoch den potentiellen Impfling bzw. dessen Eltern interessiert, ist ein Vergleich dier Risikoprofile konkurrierender Impfstoffe.

Für einen ersten Vergleich der Impfrisiken verschiedener Impfstoffe benötigt man die jeweilige Anzahl der verimpften Dosen und der eingegangen Meldungen, sowie Angaben über die Schwere der unerwünschten Wirkungen.

Impfstoffbezogene Daten hatte ich vom PEI leider nicht bekommen. Allerdings hatte ich im April 2006 auch an das RKI eine IFG-Anfrage gerichtet, da laut IfSG das PEI regelmäßig die Meldedaten an das RKI übertragen muss. Erst nach Einschaltung eines Anwalts erhielt ich dann Ende Oktober 2006 eine CD mit 1.800 Datensätzen.

Da es sich um eine geschlossene Datenbank handelte, die keinerlei Auswertungen zuließ, mussten freiwillige Helfer die Datensätze einzeln in eine Excel-Datei eingeben. Aber nun hatten wir erstmals die Meldezahlen im Vergleich der Impfstoffe zur Verfügung.

Auszug aus den Daten:
Abb.

Privatperson macht Hausaufgaben einer Bundesbehörde

Diese Daten waren nun erstmals im impf-report und auf www.impfkritik.de öffentlich verfügbar. Man könnte sagen, dass ich als Privatmensch und "selbsternannter Medizin-Journalist" gewissermaßen im Alleingang die Hausaufgaben einer Bundesbehörde erledigt hatte.

Dies muss der Behörde gehörig Druck gemacht haben, denn im April 2007, also nur wenige Monate später, gab das Bundesgesundheitsministerium bekannt, dass das PEI in wenigen Wochen die Meldedaten in einer Online-Datenbank zur Verfügung stellen würde. Und tatsächlich ging diese Datenbank im Mai 2007 erstmals online.

In dieser Datenbank waren zwar gewisse Auswertungen möglich, sie war aber alles andere als benutzerfreundlich. Zudem war die verwendete Software nur bedingt für eine Verwendung im Internet geeignet und es kam immer wieder zu Störungen.

Mein persönlicher Eindruck war, dass das PEI nach meiner Veröffentlichung der Meldedaten kurzerhand einen Praktikanten damit beauftragt hatte, eine Online-Datenbank zusammenzuschustern.

Vergleich der Nebenwirkungsprofile bis heute nicht möglich

Auch wenn die Datenbank der unabhängigen Impfaufklärung über die Jahre gute Dienste geleistet hat, so machte sie letztlich einen Vergleich der Nebenwirkungsprofile konkurrierender Impfstoffe nicht möglich. Die produktbezogene Anzahl der jährlich vom PEI freigegebenen Impfstoffdosen betrachtet die Behörde bis heute als zu schützendes Geschäftsgeheimnis der Hersteller. Das ist zwar aus meiner Sicht zwar eine haarsträubende Interpretation, wurde aber leider im Dez. 2015 in letzter Instanz vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt. Die Industrie- und Staatsnähe der Verwaltungsgerichte besteht also auch nicht erst seit Coronazeiten.

Wem nützt die andauernde Geheimniskrämerei?

Anfangs waren die eindeutige Fallnummer und das Alter der Geschädigten noch in der Datenbank enthalten. Sobald jedoch sich die ersten Rückfragen von Geschädigten auf die Fallnummern bezogen, wurden diese eindeutigen Fallnummern durch sich ständig ändernde laufende Nummern ersetzt. Auch das Alter der gemeldeten Fälle verschwand irgendwann.

Das alles soll, so die Standard-Antwort des PEI, dem Datenschutz der Geschädigten dienen, indem es Dritten unmöglich gemacht wird, einzelne Fälle zu identifizieren.

Dass dies gleichzeitig bedeutet, dass Geschädigte nicht überprüfen können, ob ihre Daten korrekt eingepflegt wurden und ob sich der Status ihrer Meldung geändert hat, spielt für das PEI offensichtlich keine Rolle.

Unzählige Geschädigte können ein Lied von der Unwilligkeit der Behörden und Gerichte singen, Impfschäden als solche zur Kenntnis zu nehmen oder gar offiziell anzuerkennen.

So gibt es auch keine offizielle und fortgeschriebene Statistik des Bundes über die jährliche Anzahl der eingereichten und anerkannten Impfschadensanträge.

Denn für Impfschäden haftet nicht etwa der jeweilige Hersteller, sondern das jeweilige Bundesland - und somit wir alle als Steuerzahler.


schrieb am 08.04.2022 um 20:28:57

Die Melderegister für Nebenwirkungen sind natürlich ein wichtiges Argument, aber die wichtigsten Nebenwirkung scheinen mir hohe Infektionsraten und das Versterben an Corona zu sein?

"Zehn Corona-Fälle auf Kreuzfahrtschiff in USA trotz Impfung"; RND (Mainstream);
Crew und Passagiere waren vollständig geimpft und getestet und testeten sich fortlaufend, und plötzlich brach "Corona" aus. Wie kam der Erreger (besseres Wort) auf ein abgeschottetes Schiff? Wieso infizierten die sich auf dem Schiff ausgerechnet mit Corona und nicht zwischendurch mal mit der Pest oder den Schwarzen Pocken?

Meines Erachtens könnten das der Impfstoff, die Desinfektionsmittel, die Tests, die Pilze in den Masken, oder ein Gemisch aus allem gewesen sein.
Ein "Virus" bedarf eines lebenden Nährbodens. Wo soll denn der gewesen sein? Und wieso infizieren sich Geimpfte auf hoher See?
s.a. "Corona-Durchbrüche: geimpft und doch im Krankenhaus"; tagesschau

DER ZUSAMMANHANG "November 4, 2021 Forschung aus Oxford: COVID-19 gar keine Frage des Immunsystems. COVID-Impfungen gehen wohl ins Leere"
".. Eine Anfälligkeit für SARS-CoV-2 wäre somit nicht einer Schwäche des Immunsystems geschuldet, sondern einem defekten Gen, das dafür sorgt, dass Lungenzellen ACE2-Zellen auch unter Belagerung durch ein Pathogen in unveränderter Zahl bilden. Das Gen, das dafür verantwortlich sein soll, ist LZTFL1. Es findet sich in ca. jedem sechsten Europäer und in rund 6 von 10 Asiaten. LZTFL1 erhöht das Risiko, an COVID-19 zu erkranken, um satte 50%."
Quellen: sciencefiles; nature!!
DAS ist die einzig plausible Erklärung für die Impfdurchbrüche!

Ich kann und werde nicht alle Belege für meine obige Behauptung in dieses Post quetschen.
Als Anhaltspunkt: legt man z.b. die Sterberate von 2020 und dem Impfjahr 2021 übereinander, hätte die Sterberate sich abflachen sollen und das immer weiter unter die Sterberate von 2020. Statt dessen stieg sie zunehmender Impfung dramatisch an. Die Korrelation ist unzweideutig.

Die Toten schweigen, sie haben keinen Ankläger mehr. Deshalb sollten wir den übernehmen.

impf-report Probeheft

Weißt Du schon das Neueste? Es gibt eine unabhängige Zeitschrift, den "impf-report", und da kannst Du eine Gratis-Leseprobe anfordern. Cool, gell?

Materialien bestellen

Bücher, Schriften, DVDs, CDs,impf-report

Risiken & Nebenwirkungen dieser Webseite

Impfen von A-Z

EINFÜHRUNG INS THEMA 6fach-Impfstoffe Abtreibung Adjuvans Adressen ADS AEGIS AIDS Aktionen Aktionstag Aktiv werden Aluminium Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) ansteckende Geimpfte Ansteckung Anti-D-Prophylaxe Antikörpertiter ASIA Autismus Behördenschriftwechsel Beipackzettel Bevölkerungskontrolle Blauzungenkrankheit Bücher Bundeswehr Datenschutzerklärung Coronavirus Corona-Klagen Diagnoseverschiebung Diskussionsforen Diskussionsgrundlage Durchimpfungsrate DVDs Ebola EHEC Einzelimpfstoffe Embryonenzellen Entgiftung Ethikfrage Europa Fachinfo FAQ Fieber Flugblätter Foren Formulare Furchtappellforschung FSME Gebärmutterhalskrebs Geburtenkontrolle Gesetze Golfkriegssyndrom Grippe Häufig gestellte Fragen Hepatitis Herdenschutz HIV HPV Hyperimmunisierung Impfkalender Impfkomplikationen Impf-Mobbing Impfmüdigkeit Impfnachrichten Impfpass vorlegen Impfpflicht impf-report Impfrisiken Impfschaden Impfstoffsicherheit Immunreaktion Infektionshypothese Infektionsschutzgesetz Informationsfreiheitsgesetz Influenza Inhaltsstoffe Infoblätter International Jugendamt Keuchhusten KiGGS-Studie Kinderlähmung Kindergarten Koerperverletzung Komplikationen Kontraindikation Krebsimpfung Labortests Links Literatur Makrophagische Myofasciitis Masern Masernschutzgesetz Materialien für Ihre Praxis Meldepflicht Mumps NEFUNI Newsletter Organisationen Organspende Patientenverbände (Problem) Pertussis (Keuchhusten) Petitionen Pferde Placebo Plötzlicher Kindstod Pocken Poliomyelitis Quecksilber Rechtsprechung Rechtsfonds Referentenliste Reiseimpfungen religiöse Ausnahmen Rhesus-Antigen-D Risiken Röteln Rotavirus Rückgang der Seuchen Salzburger Elternstudie SARS Scharlach Schütteltrauma Schule Schuluntersuchung Schweinegrippe Schweiz Seuchenrückgang Sicherheit Sicherheitsstudien SIDS Spanische Grippe Sorgerechtsstreit SSPE Stammtische_DE STIKO STIKO-Protokolle Tausend Gesichter Tetanus Therapeutenliste Thiomersal Tierimpfungen Todesfälle TOKEN-Studie Tollwut Tuberkulose Ungeimpfte USA Aufenthalt Varizellen Veranstaltungskalender Verstärkerstoff Videos zum Thema Virusbeweis Vitamin A Vitamin C Vitamin D Vitamin K-Prophylaxe Vorträge Vogelgrippe Webinar Webseiten, impfkritische Windpocken Wirksamkeitsnachweis Wundstarrkrampf Zeitdokumente Zervix-Karzinom Zikavirus Zulassungsverfahren Zusatzstoffe Zwangsimpfung

Spenden

Volltextsuche

Email-Newsletter

Impressum