VGH Kassel begräbt Rechtsstaatlichkeit in Hessen

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Neben Bayern und Baden-Württemberg ist Hessen das dritte Bundesland, in denen der AGBUG-Rechtsfonds gegen die verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen juristisch vorgeht. Die Strategie war hier, sich zunächst auf formale Fehler zu konzentrieren. Es zeigte sich jedoch, dass auch der VGH Kassel grundsätzlich jede Kritik an den Corona-Maßnahmen kategorisch an sich abprallen läßt. Aber noch ist das letzte Wort nicht gesprochen.

 
Verlauf des Hessischen Verfahrens (PDF, 12 Seiten)

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In drei Bundesländern gegen den Corona-Wahn

(Hans U. P. Tolzin, 9.4.2022) Mit der finanziellen Unterstützung der Spender des AGBUG-Rechtsfonds ging die Heidelberger Anwaltskanzlei Dr. Uwe Lipinski am 24. April 2020 im Rahmen einer Popularklage gegen die verfassungswidrigen Corona-Maßnahmen in Bayern vor. Zu dieser Zeit waren wir uns noch sicher, dass die Eindeutigkeit der Fakten den Corona-Spuk schnell beenden würden. Ein am 6. Mai 2020 eingereichter Normenkontrollantrag richtige sich dann gegen die Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg.

Am 17. Juli 2020 kam mit Hessen ein drittes Bundesland hinzu. Hier klagten wir beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel zunächst gegen schwere Formfehler der hessischen Coronaverordnung und des Bundesinfektionsschutzgesetzes (BIfSG).

Rückkopplung an das Grundgesetz durch Zitiergebot

Damit Gesetze und Verordnungen nachvollziehbar, in sich schlüssig und möglichst eindeutig sind, unterliegen sie strengen formalen Voraussetzungen. In der Regel sind sie mit fast mathematisch anmutender Präzision in hierarchischen Ebenen "aufgehängt".

So hängt eine Landesverordnung an den Landesgesetzen, die Landesgesetze an Landesverfassungen und an Bundesgesetzen und die Landesverfassungen und Bundesgesetze am Grundgesetz mit der Definition der Grundrechte. Die Grundrechte wiederum sind an der "unantastbaren Würde des Menschen" laut Art. 1 Abs. 1 GG aufgehängt.

Einer der möglichen Formfehler betrifft das sogenannte Zitiergebot. Dieses besagt, dass bei einer Einschränkung eines Grundrechtes dieses Grundrecht im Zusammenhang mit dem Grundgesetz genau benannt werden muss. Damit soll sichergestellt werden, dass jedes Gesetz und jede Verordnung vor der Verabschiedung nochmal darauf überprüft wird, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Unterlaufen dem Gesetz- oder Verordnungsgeber Formfehler, so werden diese normalerweise von den Gerichten gerügt und die entsprechenden Regelungen bis zur Behebung außer Kraft gesetzt.

Corona setzte alle rechtstaatlichen Regeln außer Kraft

Was "normalerweise" gilt, scheint im Zusammenhang mit der behaupteten Corona-Pandemie nicht mehr zu gelten. Bei vielen der neuen bzw. geänderten Landes- und Bundesgesetzen sowie Verordnungen fallen eklatante Formfehler auf, die diese Gesetze und Verordnungen im Grunde ungültig machen.

Insbesondere bei der hessischen Coronaverordnung wird das Zitiergebot auffallend missachtet. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit den Gerichten in Bayern und Baden-Württemberg und ähnlicher Verfahren, konzentrierten wir uns bei unserem hessischen Verfahren zunächst auf diese Formfehler:

Es war ja denkbar, dass die notorische Arbeitsverweigerung der Gerichte, die sie im Zusammenhang mit Corona zeigten, aufgeweicht würde, wenn nicht das Dogma der Pandemie als solches kritisiert wird, sondern "nur" diverse Formfehler.

Arbeitsverweigerung der Gerichte die "neue Normalität"

Leider, leider mussten wir die Erfahrung machen, dass es letztlich keinen Unterschied macht. Der VGH Kassel ließ unseren Eilantrag, der insbesondere die Maskenpflicht und das Abstandsgebot zum Thema hatte, wie auch den zweiten Eilantrag, bei dem es um das strikte Alkoholverbot in der Öffentlichkeit ging, einfach monatelang unbearbeitet liegen.

Unser erster Eilantrag wurde schließlich zurückgewiesen. Den zweiten Eilantrag mussten wir zurückziehen, da die hessische Landesregierung das Alkoholverbot inzwischen stark abgeschwächt hatte. Obwohl mehrere Obergerichte anderer Bundesländer gleichlautende Alkoholverbote inzwischen einkassiert hatten, wurden jedoch den Klägern und nicht dem Land Hessen die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Gegen die Zurückweisung des Eilantrags sowie die ungerechtfertigte Kostenverteilung legten wir mehrfach Anhörungsrügen ein. Diese wurden ebenfalls äußerst schleppend bearbeitet.

Gegen die entsprechenden Entscheidungen des VGH Kassel zogen wir zweimal vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die erste Beschwerde wurde leider (ohne jede Begründung!) nicht zur Entscheidung angenommen.

Ein Fazit aus diesem und anderen Verfahren scheint zu sein, dass deutsche Gerichte im Zusammenhang mit Corona derzeit nicht nur Formfehler der Corona-Maßnahmen ignorieren, sondern auch Eilanträge grundsätzlich nicht bearbeiten. Nur wenige Ausnahmen bestätigen diese Regel.

Die Rückkehr des Corona-Wahns ist jederzeit möglich!

Derzeit ist noch offen:

Wir wollen den Druck auf die Gerichtsbarkeit auf allen drei betroffenen Ebenen weiter aufrecht erhalten und werden am Ball bleiben, bis die endgültigen Entscheidungen vorliegen.

Auch wenn die angegriffenen Corona-Maßnahmen für den Moment nicht mehr aktuell zu sein scheinen, so kann sich das jederzeit wieder ändern!

Nachträgliche Grundsatzentscheidungen in Form von Feststellungsklagen können helfen, erneute Willkürmaß-nahmen einzudämmen. Wir sind deshalb weiterhin dankbar für jede finanzielle Unterstützung des AGBUG-Rechtsfonds.


Vielen Dank an Alle, die unsere Musterverfahren gegen den Corona-Wahn bisher finanziell unterstützt haben!

Sie können die laufenden Verfahren auch weiterhin finanziell unterstützen:
Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal: info@agbug.de
Der Spendenfonds befindet sich derzeit etwa bei 26.500 Euro im Minus. Wir freuen uns über jede kleine oder auch größere finanzielle Unterstützung!

Aktueller Kontoauszug


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schrieb am 10.04.2022 um 16:25:58

Zum ersten wird behauptet, der Datenschutz bei den Tests und Impfungen würde gewahrt, was aber nicht sein kann, denn die G-Regeln haben dem widersprochen: ohne Impfnachweis kein Zugang:

Rechtslexikon: “Den Arzt trifft eine Schweigepflicht. Der Zugang Dritter zum Arztgeheimnis ist nur mit der Einwilligung des Patienten statthaft.”

Art. 48 Suspendierung von Grundrechten
(1) Die Suspendierung kann bei drohender Gefährdung der öffenbtlichen Sicherheit und Ordnung das Recht der öffentlichen freien Meinungsäußerung, die Pressefreiheit, das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernmeldegeheimnis und die Versammlungsfreiheit zunächst auf die Dauer einer Woche einschränken.

Von einer Aufhebung der Ärztlichen Schweigepflicht steht in der Bayerischen Verfassung nichts drinnen? (s.a. Art. 98)

Zum zweiten kann man überprüfen (lassen von einem Statistiker), ob das Infektionsschutzgesetz auf Basis falscher Daten verabschiedet worden ist.
"Für den in Abbildung 21 dargestellten Zeitraum lagen für 2.869.940 der 3.825.907 (75 %) übermittelten symptomatischen COVID-19-Fälle bzw. für 103.204 der 212.505 (49 %) übermittelten hospitalisierten COVID-19-Fälle ausreichende Angaben zum Impfstatus vor." Quelle: neuester Wochenbricht des RKI

Hospitalisierte symptomatische COVID-19-Fälle
18-59 Jahre: 1.229
davon…
Ungeimpft: 429
grundimmunisiert: 294
mit Auffrischimpfung: 506

Verstorbene symptomatische COVID-19-Fälle
60+ Jahre: 330
davon…
ungeimpft: 164
grundimmunisiert: 40
mit Auffrischimpfung: 126

Der Bericht enthält noch mehr aufschlußreiche Details zur "Impfung" und den Nebenwirkungen. 1,4 Millionen Menschen sind mit Nebenwirkungen erfaßt worden. Die Impfeffektivität liegt selbst mit einer unsauberen Erfassung der Datenlage in der Waagschale:

"Im gesamten Zeitraum von MW 05/2021 – 13/2022 war aus den übermittelten Angaben für 85 % der symptomatischen COVID-19-Fälle der Impfstatus bekannt. In diesem Zeitraum wurden insgesamt 1.490.513 Impfdurchbrüche identifiziert: .. "

Ich will mich nicht in bayerische Angelegenheiten einmischen. Aber vielleicht enthält meine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Bayerns ja doch einen Anhaltspunkt?

schrieb am 09.04.2022 um 19:37:07

Bayern ist ein Freistaat. Das ist noch ein besonderes Privileg. Man könnte versuchen, über die Landesverfassung die Corona-Maßnahmen in Frage zu stellen. Oder Teile der Maßnahmen.

Man könnte auch überlegen, einen Politiker herauszupicken und den vor einem Landesgericht zu verklagen, statt sich mit ganz Deutschland anzulegen?



schrieb am 09.04.2022 um 20:17:38

Bayern ist schon längst "in Arbeit", nicht nur von uns. Hier unser Erfahrungsbericht:
http://agbug.de/lockdown-klagen/20-41_Bayern_Popularklage.pdf

schrieb am 10.04.2022 um 14:53:02

Ich kann die Seite leider nicht aufrufen. Fehlercode: SSL_ERROR_INTERNAL_ERROR_ALERT

Ich habe die Datei woanders abrufen können. Die Klage ist datiert auf den 08.05.2020

Art. 48 Suspendierung von Grundrechten
(3) Gegen die getroffenen Maßnahmen ist außerdem Beschwerde zum Bayerischen Verfassungsgerichtshof zulässig; dieser hat innehalb einer Woche wenigstens eine vorläufige Entscheidung zu treffen.

Wie lautet denn die?

schrieb am 09.04.2022 um 19:10:33

Das GEZ-Gesetz ist verfassungswidrig, weil es die demokratische Struktur abschafft. Wo man nicht austreten kann, herrscht Diktatur. Der Sinn der freiwilligen Mitgliedschaft lag gerade darin, daß der Souverän den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kontrollieren kann. Gerät der Rundfunk auf Abwege, tritt man aus und der Geldsegen schmilzt dahin.

Widersprüche konnte man sich ersparen, denn sie landen bei derselben Institution auf dem Schreibtisch, die uns in Zwinghaft hält. Da nützt auch die richtige Form nichts, die andere Seite beruft sich mit vorgestanzter Formel auf das Gesetz.

Auch die Verwaltungsgerichte haben sich quer gestellt. Die haben sich nie inhaltlicht mit der Klageschrift beschäftigt.

Der Ausweg für den Kläger wäre, den Gesetzgeber vor ein Strafgericht zu stellen.

Eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde stellte die gesamte Legislative in Frage. Die Richter haben Angst vor einem Präzedenzfall. Das Problem ist too big to jail.

De juris haben wir es beim Infektionsschutzgesetz mit einem Gesetz zu tun, das den Staat ermächtigt, Amtsmißbrauch zu legalisieren, den Amtsapparat zu mißbrauchen und die Bürger zu erpressen und zu nötigen. Die Eigenveranwortung ist uns abgesprochen worden. Wir sind zu dumm (kommt wahrscheinlich vom Fernsehen). Leute, die wir aus guten Gründen niemals gewählt hätten, bestimmen nun über uns. Weil sie so schlau sind.

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