Einrichtungsbezogene Impfpflicht: So können Sie sich wehren

Abb.
Trotz der eindeutigen Verfassungswidrigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verschicken die Gesundheitsämter derzeit massenweise Aufforder-ungen, sich bezüglich des Impfstatus zu rechtfertigen. Die Unsicherheit ist groß: Wie kann ich mich gegen diesen Impfwahn wehren?

Nachtrag am 30.04.2022:
Weiteres wichtiges Video der Partei dieBasis zum Thema

 
(Hans U. P. Tolzin, 27.4.2022) Aus einer Email an mich:

Hallo Herr Tolzin,

ich habe eine Frage für meine Mitbewohnerin aus Mecklen-burg-Vorpommern, die bei einer Erziehungseinrichtung dort arbeitet und nicht geimpft ist. Falls Sie einen Rat haben wäre ich Ihnen sehr dankbar. Sie hat ein Schreiben von dem Landkreis erhalten, sich gemäß der einrichtungsbezogenen Impfpflicht (IfSG 20a) zu rechtfertigen:

"Sie werden (...) aufgefordert, binnen 14 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens entweder

beim Fachdienst Gesundheit (...) in S. vorzulegen.

Würden Sie eher vorschlagen den rechtlichen Weg zu gehen oder über einen Impfarzt z. B.mit den 33 Fragen an den Impfarzt (impfen-nein-danke.de).

Vielen Dank für Ihre Zeit und viele Grüße aus MV,

Tobias W.


Hallo Herr W.,

ich bin ja weder Mediziner noch Jurist, kann deshalb hier nur meine ganz persönliche Einschätzung zum bestengeben.

In der Begründung des Gesetzgebers für die in § 20a IfSG geregelte und ab dem 15. März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht heißt es auf Seite 42:

"Die Pflicht, einen ausreichenden Impfschutz gegen SARS-CoV-2 aufweisen zu müssen, berührt das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG), auch wenn die Freiwilligkeit der Impfentscheidung selbst unberührt bleibt."

Ich empfehle, diesen Satz nochmals zu lesen und nochmals zu lesen, bis er einen Sinn ergibt. Da dies sehr lange dauern kann, hier meine Kurzfassung:

"Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass!"

Oder anders ausgedrückt:

"Wenn Du kein Bußgeld, Zwangsgeld, vielleicht sogar Zwangshaft, Mobbing oder Arbeitsplatzverlust willst, musst Du Dich freiwillig impfen lassen."

Die Paderborner Rechtsanwältin Ellen Rohring sagt sehr richtig, dass § 20a IfSG allein schon wegen diesem inneren Widerspruch verfassungswidrig ist.

Sie rät deshalb dazu, erst einmal Ruhe zu bewahren und der Aufforderung der Gesundheitsbehörde schriftlich per Fax oder Einschreiben fristgerecht zu widersprechen.

Was heißt fristgerecht? Enthält das Schreiben der Behörde keine Rechtsbehelfsbelehrung, betrage die Widerspruchsfrist ein Jahr, enthält sie eine, betrage sie einen Monat.

Nach Ansicht von Anwältin Rohring handelt es sich bei der behördlichen Aufforderung um einen Verwaltungsakt, der damit auch aufschiebende Wirkung entfalte. Ich befürchte, das dies aus Sicht von - in der Regel obrigkeitshörigen - Behörden strittig sein dürfte.

Kommt dann ein Bußgeldbescheid, bitte unbedingt fristgerecht Einspruch einlegen. Man muss dazu zunächst keine Begründung angeben, kann aber auf die Verfassungswidrigkeit des § 20a IfSG verweisen.

Nach dem Widerspruch kommt irgendwann dann entweder Nachricht über die Einstellung des Verfahrens oder eine Vorladung eines Amtsgerichts oder Verwaltungsgerichts. Hier besteht noch kein Anwaltszwang, so dass das Kostenrisiko vorerst überschaubar bleibt.

Allerdings ist eine gute Vorbereitung auf die Verhandlung sehr zu empfehlen. Wenn Sie mit Gleichgesinnten vernetzt sind, lässt sich die Argumentation sicherlich gemeinsam relativ rechts- und faktensicher gestalten.

Da wir spätestens während der letzten zwei Jahre feststellen mussten, dass fast alle Gerichte die Hosen voll haben, wenn es darum geht, die Verfassungskonformität der Corona-Gesetzgebung in Frage zu stellen, ist nicht mit fairen Verfahren zu rechnen. Je mehr Betroffenen jedoch in den Widerstand gehen, desto größer auch der Druck auf die Gerichte, ihre Arbeitsverweigerung noch einmal zu überdenken.

Deshalb ist meine Empfehlung, sich nicht einschüchtern zu lassen und den Weg durch die Instanzen zu gehen. Versuchen Sie nicht, das Verfahren zu beschleunigen, das ist in der Regel sinnlos. Ein Verschleppen der Verfahren ist ggf. sogar im Sinne von Richtern, die auf ein besseres politisches Wetter warten, um dann ihren Job endlich verfassungskonform erledigen zu können.

In der Regel werden sämtliche Beweisanträge vom Gericht abgeschmettert. Darauf sollte man sich im Vorfeld einstellen und ggf. erwägen, den Richter wegen Befangenheit abzulehnen.

Argumentieren Sie unbedingt offensiv, aber nicht aggressiv und stellen Sie kritische Fragen an Zeugen oder Staatsanwalt, soweit vorhanden. Wie das Sprichwort sagt: "Wer fragt, der führt."

Sollte das Gericht im Gerichtsgebäude auf die Einhaltung von bestimmten Coronaregeln bestehen, bitte bei vorliegender ärztlich bestätigter Maulkorbbefreiung, bei fehlenden Genesenen- Test- oder Impfnachweisen rechtzeitig vorher mit dem Gericht klären, ob man mit diesem Status überhaupt das Gerichtsgebäude betreten darf. Dies sorgt für zusätzlichen Druck auf die Gerichte, die Sie dann nicht einfach an der Eingangstür abweisen und als "nicht erschienen" klassifizieren können.

Auch wenn wir derzeit keine Rechtssicherheit von deutschen Gerichten erwarten können, sollten wir rechtswidriges Verhalten der Behörden nicht einfach hinnehmen und statt dessen mit allen legalen Mitteln dagegenhalten. Es kann sein, dass sich das öffentliche Meinungsbild bereits in wenigen Monaten komplett verändert hat.

Auf ein ärztliches Attest zur Impfbefreiung zu setzen, ist meines Erachtens nur sinnvoll, wenn Sie einen vertrauenswürdigen Arzt an der Hand haben und die Argumentation stimmig ist. Impfärzte durch Fragenkataloge unter Druck setzen zu wollen, ist sicherlich nicht zielführend - wenngleich natürlich auch die Ärzteschaft zunehmend mit mündigen Patienten konfrontiert werden muss.

Wenn Sie Teil eines Netzwerkes von Gleichgesinnten sind, könnten Sie gemeinsam überlegen, ob Ihr Fall sich ggf. als Musterverfahren eignet und man die finanziellen Risiken gemeinsam trägt. Ob sich ein Fall als Musterverfahren eignet, sollte dann allerdings mit einem erfahrenen und vertrauenswürdigen Anwalt besprochen werden.

viele Grüße
Ihr
Hans U. P. Tolzin


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Der Spendenfonds befindet sich derzeit etwa bei 26.500 Euro im Minus. Wir freuen uns über jede kleine oder auch größere finanzielle Unterstützung!

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Thomas H. schrieb am 29.04.2022 um 15:52:42

Meines Wissens muss der Nachweis ja dem Arbeitgeber vorgelegt werden, und nicht dem Gesundheitsamt. Es hat dazu m. E. keine Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO, die Vorlage eines solchen Nachweises zu verlangen, da es im IfSG so nicht vorgesehen ist.

Peter schrieb am 30.04.2022 um 19:43:45

naja, wenn sich das GA auf den §20a Abs 5 Satz 1 bezieht und anordnet, dann denke ich leider schon.

"(5) Die in Absatz 1 Satz 1 genannten Personen haben dem Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die jeweilige Einrichtung oder das jeweilige Unternehmen befindet, auf Anforderung einen Nachweis nach Absatz 2 Satz 1 vorzulegen."

Gast schrieb am 02.05.2022 um 22:35:18

Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fand heute eine Verhandlung über die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr statt. Geklagt hatten zwei Soldaten der Luftwaffe, die sich durch die Aufnahme der COVID-19-Impfung in eine für Bundeswehrangehörige verbindliche Liste generell durchzuführender Basisimpfungen in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt fühlen.

Zu: Bundeswehr und Zwangsimpfung ..........

Gast schrieb am 02.05.2022 um 22:32:40

https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/bundeswehr-und-zwangsimpfungen-prof-bhakdi-vor-gericht
02.05.2022

Vertreten wurden die Truppenangehörigen durch ein Anwaltsteam, unter ihnen die in coronakritischen Kreisen hinlänglich bekannte Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner. Als Zeugen waren für die Klägerseite unter anderem Prof. Sucharit Bhakdi, der Datenanalyst Tom Lausen und der Pathologe Prof. Arne Burkhardt geladen.

schrieb am 28.04.2022 um 16:52:30

Gruppenabsolutismus ist eine Bezeichnung für die Tendenz einer „Gruppe“, ihr eigenes Handeln und Denken als Maßstab für andere zu verwenden.
Der Gruppenabsolutismus begegnet uns nicht nur in den Parteien, sondern auch in der Presse und der Industrie. Lutz Ackermann sagte einmal sinngemäß, daß er alles tue zum Nutzen der Deutschen Bank.
Die technische Lösung einer Bank, Skeptiker auf Linie zu bringen, ist die Lohnabhängigkeit. Erpressung.
Im übertragenen Sinne verhält sich ein Mitarbeiter wie ein Patriot, wenn er moralische Maßstäbe anlegt, und wie ein Nationalist, wenn er Anstandsregeln und Gesetze übertritt zum Schaden der Mitarbeiter und der Konkurrenz.
Die deutschen Banken und auch die Pharmaindustrien werden im Ausland ständig auf Schadensersatz in Milliardenhöhe verklagt, während das in Deutschland eigentlich nie passiert.
Die Parteien sollten sich in einer Demokratie nicht gruppenabsolutistisch organisieren und ihre Partei nationalistisch führen, wie das von Müntefering gefordert worden war mit der Parole, es handele sich bei SPD-Mitgliedern um „Parteisoldaten“.
Abgeordnete sind der Verfassung verpflichtet und ihrem Gewissen und nicht dem Parteiennationalismus.
Fraktionszwang ist aus seiner Natur verfassungsfeindich!
Das „Verhalten“ der Partei und ihrer Anhänger ist in Artikel 21,2 ein Kriterium zur Beurteilung, ob die Partei verfassungswidrige Abwege betreten hat.

Besser, man weiß, wie der Druck erzeugt wird.

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