Masern: Nachweisfrist läuft am 31. Juli ab: Was tun?

Abb.
Am 31. Juli 2022 läuft die Schonfrist für den Nachweis einer Masernimpfung für das Betreten von Gemeinschaftseinrichtungen aus. Wie geht man am besten damit um und wo gibt es evtl. hilfreiche Infos?


(Hans U. P. Tolzin, 26.07.2022) Am 31. Juli, also in wenigen Tagen, läuft die gesetzliche Frist für die Vorlage eines Impfnachweises gegen Masern aus, wenn man das Kind z. B. in einer Kita oder eine Schule hat oder aber dort arbeitet. Auch wenn die Landkreise heute das Bundesgesundheitsministerium um eine weitere Verschiebung der Frist gebeten haben sollen, scheint es doch sehr fraglich, dass es dazu kommen wird.

Ich werde immer wieder gefragt, ob ich Ärzte kenne, die bereit sind, "geschönte" Atteste auszustellen oder Blutproben von Familienangehörigen statt dem Betroffenen an Labore einzuschicken. Die Antwort ist einfach und kurz: Nein, solche Ärzte kenne ich nicht und das wäre natürlich auch illegal.

Ausnahmen von der Nachweispflicht bestehen, wenn

  1. ein anerkanntes Labor einen als schützend angesehenen Antikörpertiter feststellt
  2. wenn ein ärztliches Attest über eine durchgemachte Masernerkrankung vorliegt
  3. wenn ein ärztliches Attest über Kontraindiktionen gegen eine Impfung vorliegt

Während ich bisher nicht gehört habe, dass 1. und 2. nicht anerkannt worden wären, so werden ärztliche Atteste über Kontraindikationen zunehmend von Institutionen, Behörden und Gerichten hinterfragt. Seit der Coronakrise ist die Rechtssicherheit in Deutschland leider weitestgehend verlorengegangen. 99 % aller Richter entscheiden nicht nach Sachlage und Grundgesetz, sondern regierungskonform, da sie Angst um ihre Jobs und ihre Karriere haben.

Rechtliche Empfehlungen, soweit ich sie als juristischer Laie bisher mit dem entsprechenden Vorbehalt aussprechen konnte, haben jetzt jegliche Bedeutung verloren.

Das Ziel der aktuellen Regierungspolitik, in Übereinstimmung mit der globalen Finanzmafia, die den Great Reset anstrebt, scheint eindeutig die Einschüchterung der Bevölkerung zu sein. Darauf deutet das allgemeine Verhalten der Behörden und der Polizei hin.

Aus spiritueller Sicht denke ich, dass es darum geht, wie wir mit der Angst umgehen und ob wir uns einschüchtern lassen. Ich persönlich bin überzeugt, dass Bewusstsein über der Materie steht und sogar die Ursache der Materie darstellt - und nicht umgekehrt. Wie sich meine Realität formt, entscheide ich u. a. dadurch, ob ich in der Angst bin oder in der Zuversicht, ob letztlich alles gut gehen wird.

Nehmen wir an, ich habe ein Kind in der Schule, das nicht gegen die Masern geimpft ist, und der Schuldirektor droht damit, das ans Gesundheitsamt weiterzumelden. Was hindert mich daran, gelassen zu bleiben und abzuwarten, ob und wann das Gesundheitsamt auf mich zukommt? Manchmal kann es helfen, sich das schlimmste Szenario auszudenken und innerlich darauf einzustellen, wie ich damit umgehe.

Ich möchte in diesem Zusammenhang auch mit einem Missverständnis in spirituellen Kreisen aufräumen: Indem ich mich auf ein unerwünschtes Szenario vorbereite und eine Lösung erarbeite, ziehe ich dieses Ereignis keineswegs an. Vielmehr ist mein emotionaler Zustand entscheidend. Kann ich durch die Vorbereitungen aus der Angst treten und vielleicht sogar eine gewisse Zuversicht entwickeln, kopple ich vielmehr energetisch von dem Szenario ab, denn ich habe es positiv verarbeitet, statt in der Angst zu bleiben.

Das ist nicht immer leicht, aber essentiell, wenn wir Teil einer lichtvollen Zukunft sein wollen.

Übrigens ist das kaum allein zu schaffen. Ich empfehle dringend, sich mit Gleichgesinnten in der Nähe zu vernetzen, denen es ähnlich geht, sich offen und ehrlich miteinander auszutauschen und gemeinsam über Möglichkeiten zu diskutieren, mit der Situation konstruktiv umzugehen.

Diese Vernetzung und dieser Austausch ist der wichtigste Rat, den ich Ihnen geben kann. Gleichgesinnte zu finden war auch noch nie so leicht wie heute. Auf www.impfkritik.de finden Sie unter dem Stichwort "Stammtische" die Kontaktdaten von mehr als 200 impfkritischen Elternstammtischen in ganz Deutschland.

Alternativ können Sie einfach mal an einem Montagsspaziergang in Ihrer Nähe teilnehmen und mit den Menschen dort ins Gespräch kommen. Sie sollten sich unbedingt regelmäßig mit Gleichgesinnten treffen und Vertrauen aufbauen, solange die Corona-Maßnahmen noch relativ locker gehandhabt werden wie zur Zeit. Das kann sich ja schnell wieder ändern.

Wenn Sie sich optimal auf Gespräche mit Mitarbeitern des Gesundheitsamtes vorbereiten wollen, möchte ich Ihnen mein Buch "Die Masern-Lüge" ans Herz legen, das kommende Woche als Neuauflage in Druck gehen und bis Mitte August wieder lieferbar sein wird. Vorbestellungen sind über diesen Link möglich: https://tolzin-verlag.com/fbu267. Diese Neuauflage enthält auch das von mir erstellte Gutachten mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Argumente, die gegen eine Masernimpfung und erst recht gegen eine Impfpflicht oder gar Impfzwang sprechen.

Es laufen mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Masernschutzgesetz (MSG), aber ein Erfolg ist fraglich und wann überhaupt eine endgültige Entscheidung getroffen wird, steht in den Sternen.

Weitere Infos:

Die gesetzlichen Regelungen des Masernschutzgesetzes (MSG) im Original

Das RKI zum Thema Masern-Immunitätsnachweis

Initiative freie Impfentscheidung e. V. (siehe Menüpunkt "Masern" und "FAQ zum Impfzwang")

Ärzte für individuelle Impfentscheidung e. V. (Menüpunkt "Aktuelles")

Dr. med. Steffen Rabe

Dirk Schade bietet Webinare und Beratung an

Impfkritische Elternstammtische in Deutschland

Neuauflage "Die Masern-Lüge" (ab Mitte August lieferbar)


schrieb am 09.08.2023 um 20:00:15

Meine Kinder kommen Ende des Jahres in den Kindergarten. Der Titer steigt einfach nicht
Trotz Globoli …
Kann jemand helfen

Gast schrieb am 05.03.2023 um 14:31:43

Macht unbedingt einen Masern-Titer-Test! Die ca €30,-, die das kostet können sich lohnen. Bei mir war es tatsächlich so, dass eines meiner ungeimpften Kinder POSITIV raus kam. Anscheinend gibt es tatsächlich so etwas wie eine "Stille Feiung". Das heißt, das Kind ist irgendwann mit dem Virus in Kontakt gekommen und hat diese schreckliche Krankheit ohne nennenswerte Symptome durchgemacht und Antikörper gebildet.

Gast schrieb am 17.08.2022 um 15:46:43

Darf ein ungeimpfter Jugendlicher, nachdem er aus Altersgründen nicht mehr der Schulpflicht unterliegt, eine weiterführende (Privat- oder Ersatz-)Schule besuchen, z.B. um das Abitur zu machen. Oder bleibt da nur noch die Berufsschule, bzw. Abitur per Fernstudium?

schrieb am 16.08.2022 um 13:41:36

Heute bekam ich ein Schreiben vom Gesundheitsamt, dass das vorgelegte Attest meines Sohnes (kommt jetzt in die 3te Klasse) nicht mehr gültig ist, da keine Kontraindikatoren aufgeführt sind. Es ist ab jetzt ungültig.

"Wie zwischenzeitlich ergangene verwaltungsgerichtliche Entscheidungen inzwischen bestätigt haben , muss das Attest wenigstens solche Angaben zur Art der Kontraindikation enthalten , die das Gesundheitsamt in die Lage versetzen , das ärztliche Zeugnis auf die Plausibilität hin zu überprüfen . Die Gesundheitsämter sind folglich berechtigt , gestützt auf § 20 Abs . 12 IfSG die Vorlage eines Nachweises , das diesen Kriterien entspricht , zu fordern."

Bei der Einschulung 2019 hatte eine andere Mutter ein Attest mit aufgeführten Kontraindikatoren, welches abgelehnt vwurde, von dem gleichen Gesundheitsamt.

Da meine Mutter adoptiert wurde und wir von ihrer Seite keine familiären vererbaren usw Erkrankungen wissen können, sie mittlerweile zwei Aneurysmen hatte, Hypophysentumor, weisen Hautkrebs, Gehirnhautentzündungen uvm hatte, hat unser Kinderarzt von jeglicher Impfung für unseren Sohn abgeraten.

Weiss jemand, welche Kontraindikationen ein deutsches Gesundheitsamt überhaupt als gerechtfertigt annimmt?
Im Moment bin ich sehr verzweifelt und mir geht die Kraft aus.

schrieb am 15.08.2022 um 07:59:15

Mein Sohn fängt jetzt eine Ausbildung an, geht also ab September in die Berufsschule.
Gilt für Berufsschule das gleiche wie für Schule?
Mein Sohn ist nicht Volljährig.
Mir steht das Gesundheitsamt auf den Füßen. Die alte Schule hat meinen Sohn gemeldet, obwohl er am 31.7. gar nicht mehr in dieser Schule war.
Ich hatte eigentlich erst mit der Aufforderung der Berufsschule gerechnet.

Gast schrieb am 15.08.2022 um 12:40:01

Hallo,
in der Berufsschule gilt die Nachweispflicht NICHT!!!!
Es heißt im Gesetz, dass nur die Schulen darunter fallen, in denen überwiegend minderjährige betreut werden.
Da fällt die Berufsschule raus.

Gast schrieb am 22.08.2022 um 12:46:43

Danke. Sowas habe ich mich auch gefragt. Mein Sohn will nach 9+2 weitermachen auf ein Berufskolleg. Auch hier werden die meisten schon über 18 sein. (Wir wurden noch nie nach einem Nachweis gefragt - aber gut)

Henning schrieb am 12.08.2022 um 10:08:45

Noch ein Ratschlag: Findet euch zu impfkritischen Stammtischen zusammen und übt Impfberatungsgespräche und Bußgeldverhandlungen. Derart vorbereitet, könnt ihr den Gesundheitsbeamten sofort kontern, wenn er in der Impfberatung sagt: "Sie müssen bis zum XX.YY. einen Impfnachweis vorlegen, sonst muss ich ein Bußgeld verhängen." Darauf würde ich ganz locker entgegnen: "Sie haben ja noch gar nicht meine ganz einfachen Fragen beantwortet. Aber wenn Ihnen das Bußgeld wichtig ist, dann bin ich damit einverstanden. Ich werde Sie als Zeuge in die Gerichtsverhandlung laden lassen und dort noch einmal die gleichen Fragen stellen, die ich Ihnen hier in der Beratung gestellt habe. Im Übrigen: Im Zeugenstand darf man die Aussage im Gegensatz zum Beratungsgespräch nicht verweigern."

schrieb am 08.08.2022 um 16:28:47

Darf ein Kind von Schulfahrten ausgeschlossen werden wenn es keinen Impfnachweis erbringen kann? Gehören Schulfahrten zum Unterricht? Ich kann bis jetzt keine Infos dazu finden, wäre sehr dankbar über eine schnelle Antwort weil die Schule unserem Sohn die Teilnahme an einer Kennenlernfahrt für die neue Jahrgangsstufe verweigert. Darf sie das??

Gast schrieb am 12.08.2022 um 10:15:33

Auch Klassenfahrten und Ausflüge unterliegen der Schulpflicht und damit der Anwesenheitspflicht, wie mir unsere Lehererin mitgeteilt hat und haben daher nichts mit dem Vorliegen eines Masernnachweises zu tun. Ein Ausschluß ist daher nicht rechtens.

Gast schrieb am 09.08.2022 um 22:40:39

Ich mache das so, dass ich dem Kind einen leeren Impfpass im Briefumschlag mitgebe zusammen mit der Krankenkassenkarte. Ich schreibe auf einen Zettel, dass das Kind gegen alle bekannten Krankheiten eine ausreichende Immunität hat, und wenn mein Kind konfrontiert und genervt wird, wofür sie den Brief öffnen müssen... was sie in aller Regel nicht tun, soll es sagen, der ausgefüllte Impfpass haben wir verlegt, wir sind noch nicht dazu gekommen das eintragen zu lassen. Am besten man sagt das auch einem Freund, der das auch glaubt, der wird das dann anstelle meines Sohns erklären, wenn er selbst Hemmungen hat zu lügen. Für den Freund ist das keine Lüge, sondern die Wahrheit. Hätte ich einen Impfpass, wäre mein Kind geimpft... hätte ich ihn verlegt, ich fühl mich beschämt und besudelt, ich willl solche Dokumente, die meine Demütigung belegen, dass ich vor dem Druck der Behörden etc. eingeknickt bin,... nicht aufbewahren. Sollte ich jemals ein Kind impfen würde ich den Nachweis darüber im Anschluss vernichten, weil mich das ja immer an meine Ohnmacht und Schwäche errinnern würde und wie ich mein Kind geschädigt hab wider besseren Wissens... Ich könnte auch behaupten, das Kind ist geimpft, ich empfand es aber als Demütigung, weil ich das eigentlich nicht wollte, deshalb hab ich das Dokument weggeschmissen. Ich würde mir auch von Eltern die einknicken... wünschen dass sie das Dokument im Anschluss, wenn es seinen Zweck erfüllt hat vernichten, damit das Verlegen solcher Dokumente, die durch Gängelung und Mobbing entstehen "Gang und Gebe" ist.

schrieb am 05.08.2022 um 11:55:52

Ich habe eine 9-jährige Tochter und wir haben gestern, am 3. August 2022, den Brief mit der Impfpflicht erhalten. Wir haben nicht die Möglichkeit, zu impfen.
Wir hatten bis zum 30. August Zeit, unsere Unterlagen einzureichen. Ich habe an viele Gruppen geschrieben, die hier und auf anderen Seiten aufgeführt sind, aber keine Antwort erhalten.
Ich habe keine Ahnung, wie das Protokoll lautet.
Weiß jemand, was zu tun ist?
:/

Sabrina schrieb am 03.08.2022 um 00:06:24

Man sollte aber nicht ganz außer Acht lassen, dass eine Zwangsbehandlung - auch durch indirekten Zwang - spätestens seit dem Nürnberger Kodex auch rechtlich als rechtswidrig anzusehen ist.

Ansonsten ist natürlich jede erzwungene Behandlung per se Unrecht. Unrecht wird nicht zu Recht, wenn man Gesetz drüber schreibt.

Das Masernschutzgesetz ist schlicht illegal.

Abgesehen davon, treten die Masern kaum noch auf. Selbst wenn die Masernimpfung immunisieren würde, wäre es ein Schießen mit Kanonen auf Spatzen.

Die Gefahr schwerster gesundheitlicher Schäden durch die Impfung ist höher als durch die Masern selbst. Auch dies bedeutet, dass rechtlich gesehen die Zwangsimpfung illegal ist.

Gast schrieb am 02.08.2022 um 17:53:57

Ich habe für meine Tochter ein Attest von einer antrophosophischen Ärztin, das sie nicht geimpft werden darf. Das Attest habe ich im Kindergarten vorgelegt und akzeptiert, ABER: meine Tochter darf seit dieser Woche trotzdem nicht mehr in den Kindergarten, weil ich nicht bereit bin, eine Kopie dort zu hinterlegen und das Gesundheitsamt, so die Aussage, darauf bestehen würde. Was soll ich nun tun? Ich bin nicht bereit mich erpressen zu lassen. Kann ich gegen das Gesundheitsamt vorgehen? Gegen den Kindergarten? Es ist alles eine Riesen-Schweinerei

Gast schrieb am 13.08.2022 um 21:34:46

Ich weiß jetzt nicht, ob es weiterhilft. Bis vor 4 Jahren hatte ich einen Kindergarten geleitet und wir mussten im letzten Jahr (2018), all diese Dokumente (früher hatte man auch von den Impfpässen Kopien und auch sonstige Kopien) aus den Kinderakten aus Datenschutzgründen vernichten…

Nicole schrieb am 12.08.2022 um 10:09:43

Meine Idee dazu (die allerdings nicht von mir selbst erprobt ist): Die Bescheinigung von einem Notar bestätigen lassen, bzw. von einem Notar bestätigen lassen, dass eine Impfunfähigkeitsbescheinigung mit Grund xyz von einer Ärztin ausgestellt wurde (ohne Namen). Dann kann die nicht angegangen werden und es liegt trotzdem was vor.

schrieb am 01.08.2022 um 02:50:33

Wenn man keinen Piksnachweis vorlegt, wird man zum Impfberatungsgespräch beim Gesundheitsamt eingeladen. So ein Beratungsgespräch macht Laune! Widersteht unbedingt der Versuchung, den Gesundheitsbeamten beraten zu wollen. Die Lektüre von "Die Masernlüge" sollte vor allem dazu dienen, gute Fragen stellen zu können. Geht zum Beispiel mit dem Gesundheitsbeamten die Fachinformation von Priorix durch und fragt, was der Unterschied zwischen Immunogenität und Immunität ist, auch wenn ihr den Unterschied schon zu kennen glaubt. Oder fragt danach, wo in der Fachinformation etwas von einem Fremdschutz behauptet wird, mit dem ja die Pikspflicht begründet wird. Wenn der Arzt den Fremdschutz nicht findet, dann fragt nach einem anderen Präparat, welches Fremdschutz garantiert usw. usf. Wenn der Arzt keine Antworten weiß, vereinbart einen Folgetermin.
Verstecken, flüchten, sich mit Attesten herauswinden, sind ganz blöde Ideen, die nur die falsche Rollenverteilung zementieren, in der Impfen wissenschaftlich begründet ist und Impfverweigerer esoterische Fanatiker sind. Die Rollenverteilung ist genau umgekehrt und so solltet ihr das Spiel auch spielen.

Gast schrieb am 09.08.2022 um 22:47:38

Das geht anders... Du hörst dir das alles an und nickst eifrig. Und dann sagst du, du willst nach Hause, um darüber nach zu denken, und das mit den Kindern und dem Mann zu besprechen, die gemeinsame Entscheidung besprichst du dann mit deiner Kinderärztin. Du wirst ja zur Beratung eingeladen, das Kind würde ich zu dem Termin auch nicht mitnehmen, sie wollen ja dich beraten,... und da würde ich auch nicht das Kind dabei haben wollen, dass sie es belabern können. Es sei denn das Kind ist gut vorbereitet und weiß wie es zu antworten hat.

Gast schrieb am 28.07.2022 um 16:08:44

"Impf-Kritiker" - aller Couleur - sind fast alle selbst schuld an den katastrophalen Zuständen - mit "Corona", "Masern", "Aids" ... Sicher, "Impf-Kritiker" haben damit Recht, dass Impfungen nicht schützen, sondern schaden. Aber auch dem Satanisten Edward Jenner (Freimaurer) musste klar sein, dass Impfen nur ein Mosaiksteinchen im Gesamtkonzept ist. Dieses Gesamtkonzept mag man heute "Great Reset" nennen, es ist aber letztlich nur die von alters her bekannte Entmenschlichung. Man bekämpft das gesamte Fundament des Grundgesetzes: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott".

schrieb am 27.07.2022 um 22:31:45

Weiß jemand, ob es einen "Mindesttiter" gibt, ab dem man das Kind nicht mehr (oder zumindest kein zweites Mal) impfen muss?

schrieb am 12.08.2022 um 12:18:21

Den gibt es und dieser ist abhängig vom durchgeführtem Test. Im Normalfall steht der direkt in dem Nachweis vom Labor, wenn der Titer hoch genug ist. Nach dem
EIA Verfahren gilt der Titer als positiv (ab > 16,5) mIU/ml

Julia W. schrieb am 29.07.2022 um 09:23:59

Der Titer sollte lt. unserem Kinderarzt bei mindestens 200 - 275 mlU/ml sein. Man kann ihn, falls nicht genügend Antikörper da sind, um als immun zu zählen, nach der ersten Impfung bestimmen lassen. Wenn er ausreichend hoch ist, fällt die zweite Impfung weg.

Gast schrieb am 27.07.2022 um 17:25:10

Das 1. Kind kam 2020 in die Weiterführende Schule. Wir haben ca 500 Euro bezahlt im Juli 2021. Seitdem nichts mehr gehört. Kind 3 kam 2021 in die 1. Klasse. Zuerst haben wir nicht auf die Anforderung vom Gesundheitsamt reagiert. Dann haben wir ein Antrag auf Ruhendstellen gestellt, da die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes noch nicht im Hauptverfahren geprüft wurde, dieser wurde abgelehnt. Zusätzlich hat die Frau noch was von vulnerablen Gruppen und Verschwörungstheorien geschrieben. Ich habe ihr den Beipackzettel geschickt und gefragt, ob sie GlaxoSmithKline für Verschwörungstheoretiker hält. Außerdem habe ich sie gefragt, ob sie die Haftung für die Impfung übernimmt und ob sie Impfschäden ausschließen kann. Sie hat tatsächlich geantwortet, dass sie die Haftung nicht übernimmt und dass sie auch Impfschäden nicht ausschließen kann. Es gab eine neue Frist für den Immunitäts- Nachweis für April 2022, den wir nicht geliefert haben, da Kind keine Antikörper hat. Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Kann aber noch kommen. Außerdem wird wohl auch Kind 2 bald gemeldet werden, wegen der abgelaufenen Frist und weil es jetzt in die weiterführende Schule kommt. Inzwischen sehe ich es relativ gelassen.

Gast schrieb am 27.07.2022 um 16:11:55

Dass eine Masernerkrankung tödlich verlaufen kann und diese höchst ansteckend ist, ist aber allen klar, oder?
Das sollte zumindest erwähnt, damit man sich selbst ein Bild davon machen kann. Immer nur Nein zu allem zu sagen kann ja nicht die Lösung sein.

schrieb am 14.08.2022 um 23:18:08

Masernerkrankungen können durch unglückliche Behandlungen z.B. mit Fiebersenker und anderen Medikamenten, oder in Verbindungen mit Begleiterkrankungen, im schlimmsten Falle auch tödlich verlaufen.
Aber die Naturheilkunde hat Möglichkeiten, dass diese
entwicklungsfördernde Erkrankung im Sinne des Kindes
ohne Drama verlaufen kann.
Zum Thema Ansteckung: Ich kenne eine Familie mit drei
Kindern, die auf Urlaubsreise in einem Hotelzimmer waren. Ein Kind ist in der Zeit an Masern erkrankt. Alle blieben vorsichtshalber im Zimmer. Sie wurden von außen versorgt. Es blieb bei dem einen Kind. Die Geschwister wurden trotz Enge nicht angesteckt. Es sieht fast so aus, als bekämen nur die Menschen Masern, die diese zu ihrer Entwicklung brauchen.
Grundsätzlich hat für mich Krankheit, wenn diese nicht unterdrückt wird, nur ein Ziel: Gesundung.
Die Krankheit ist ein Gesundungsprogramm der Leiblichkeit, welches ausgelöst wird, wenn auf körperlicher, seelischer Ebene ein Ungleichgewicht eingetreten ist, mit dem Ziele, die Balance wieder herzustellen.

Nicole schrieb am 12.08.2022 um 10:22:20

Bitte selber und umfassend mehr informieren, dann kommt man selber drauf. Die Menschen, die solche Argumente bringen, sind definitiv nicht umfassend informiert. Das bedeutet Arbeit, Zeit und Willen. Ich finde, fürs Kind sollte es das einem Wert sein. Solche Floskeln habe ich früher - uninformiert - auch herausposaunt (nichts für ungut, ich verstehe das, wenn man so spricht). Aber spätestens fürs Kind war es mir das wert, dass ich es mir genauer anschaue. Denn dann habe ich die Verantwortung zu tragen für den eventuellen Schaden an einer anderen Person. Das kann man nicht so leichtfertig machen, indem man Argumente der Impfwerbung zitiert. Die Wahrscheinlichkeit, an der Impfung zu sterben ist etwas höher als durch Masern, zuzüglich der Nebenwirkungen, der eventuellen schlummenden Erkrankungen, der Aluminiumbelastung (bedroht unser Gehirn), etc.. Ich empfehle neben einer umfangreichen Lektüre von mehreren Büchern noch den Film Vaxxed. Da sollten jedem die Augen aufgehen, der daran zweifelt. Außerdem kann ich mich an Zeiten erinnern, wo viele meiner Freunde oder ja - auch unsere Eltern - die Masern durchgemacht haben und da gab es davor keine Angst. Der größte Fehler bei einer Masernerkrankung ist die Fiebersenkung, die ja heutzutage quasi IMMER vom Arzt im Fokus ist - weil es bequemer ist. Ich habe beim Kinderarzt bei JEDEM Besuch einen 500 ml Fiebersaft (als Rezept) erhalten. Ich hatte nach einem halben Jahr 4 Rezepte, also 2 Liter dafür. Soviel dazu. Jeder Arzt verschreibt im Übrigen die Firma, mit denen er Verträge hat. Die Vertriebler der Arzneimittelfirmen gehen dort ein und aus. (So die Frau des Kinderarztes). Das sollte man einfach wissen.

Gast schrieb am 30.07.2022 um 09:10:42

Natürlich kann eine Maserninfektion, wie alle anderen Erkrankungen ebenfalls, in seltenen Fällen zum Tod führen. In seltenen Fällen kann aber auch eine Impfung zum Tod führen. Die Häufigkeit der Masern war in Deutschland in 2020 bei unter 100 Fällen. Davon ist niemand gestorben. Geimpft wurden in diesem Jahr gegen Masern hunderttausende Kinder. Das heißt, die Möglichkeit, dass es gravierende Nebenwirkungen bis zum Tod gibt, ist durch die viel höhere Fallzahl auch viel höher. Und das Problem ist, dass bei Impfungen über die Nebenwirkungen nicht gesprochen werden darf. Dadurch kann man auch keinen Umgang damit lernen und erst recht keine Transparenz gewährleisten.

schrieb am 29.07.2022 um 02:40:19

Eine Masernerkrankung kann UNTER BESTIMMTEN UMSTÄNDEN schwer oder sogar tödlich verlaufen.
Einige der bekannten Faktoren sind Hunger, psychischer Stress, Mangel an Vitaminen, insbesondere Vitamin A, und anderen Vitalstoffen,. Besonders gefährlich: Unterdrückung der Symptome durch Medikamente.
Das kann man als Eltern berücksichtigen oder aber auch ignorieren, es gibt ja so etwas wie einen Freien Willen.
Wer mehr wissen will, dem empfehle ich PUBMED oder mein Buch "Die Masern-Lüge"

schrieb am 27.07.2022 um 08:38:05

Was sollen sie tun? Am Ende bleibt nur das Bußgeld, das kann man Raten weise zahlen oder anders regeln. Zwangsgelder sind verfassungswidrig da es ein indirekter Impfzwang ist.
Also , NICHTS machen, Kinder in Liebe groß ziehen und einfach abwarten...
Aber vor allem, seid EHRLICH und seid IHR SELBST.

Gast schrieb am 30.07.2022 um 10:58:30

Bezüglich der Schule hast du recht. Kitakinder können aber ein Betretungsverbot bekommen, wenn sie nicht geimpft sind oder das Gesundheitsamt die medizinische Kontraindikation nicht anerkennt. Bei uns im Kreis werden die Kindergärten inzwischen vom Gesundheitsamt aufgefordert Kinder mit einem Attest proaktiv zu melden und direkt eine Kopie des Attests mitzuschicken, damit sie wissen welcher Arzt das ausgestellt hat. Sowohl die Meldung als auch das kopieren von diesen Dokumenten ist nicht erlaubt, d.h. die Ämter bewegen sich damit eigentlich außerhalb des rechtlichen Rahmens.

schrieb am 01.08.2022 um 03:00:04

Am besten erst gar keine Attestkopien in der Schule hinterlassen. Nur vorlegen und wieder mitnehmen. Für jede Datensauerei den Datenschutzbeauftragten einschalten. Aber man erkennt schon, dass die Atteste nur den Ärzten Schwierigkeiten bereiten und den investigativen Qualitätsjournalisten darin bestätigen, dass Impfen wissenschaftlich begründet sei und nichtimpfende Eltern ihren Kindern etwas wichtiges vorenthielten. Hört auf damit, dieses blöde Spiel mitzuspielen! Kehrt den Spieß um, lasst die Gesundheitsbeamten die Nachweise dafür liefern, dass Impfen hilft und nicht schadet. Stellt ihnen gute Fragen im Impfberatungsgespräch und deckt sie mit Anfragen nach Informationsfreiheitsgesetz IFG ein. Stellt zum Beispiel die IFG-Anfrage danach, wie sich die Gesundheitsbeamten in Sachen Impfschäden fortbilden. Im unwahrscheinlichen Falle, dass die Beamten eine Fortbildung zu Impfschäden absolviert haben, lasst euch die Vortragsfolien zusenden. Sie stehen euch in allen Bundesländern mit IFG zu.

schrieb am 02.08.2022 um 10:33:54

Danke Henning für Deinen wiederholten klaren Hinweis auf die "Spießumdrehung"... Es ist uns einfach sehr fremd allen, das Zepter in die Hand zu nehmen, das Gute ist: wir können alle sofort damit anfangen. Kleiner Tipp: Mein Gegenüber ist nie mein Feind, sondern ein Mensch, der seine Arbeit verantwortungsvoll erledigen will; deshalb machen nur die von Ihnen vorgestellten Fragen Sinn - sehr gut!

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