Sieg vor Gericht: Das Impfsymposium kann stattfinden!
Weil dem Oberbürgermeister von Filderstadt das - ausdrücklich coronakritische - Stuttgarter Impfsymposium möglicherweise politisch nicht genehm war, kündigte er kurzerhand den - unterzeichneten - Mietvertrag für die städtische Halle. Diese Kündigung hat nun das Verwaltungsgericht Stuttgart für nichtig erklärt. Die von der Stadt vorgebrachten Behauptungen erwiesen sich rundum als Luftnummer.
Kurzmeldung der Anwaltskanzlei Haintz-legal.de
Cancel-Culture unterliegt erneut: 13. Stuttgarter Impfsymposium darf trotz Kündigung wie geplant vom 19. bis 21. Mai 2023 in der FILharmonie Filderstadt stattfinden (VG Stuttgart, Beschl. vom 13.04.2023 - 7 K 1743/23)
Für Hans Tolzin, den Veranstalter des 13. Stuttgarter Impfsymposiums, konnten wir beim Verwaltungsgericht Stuttgart eine einstweilige Anordnung gegen die Stadt Filderstadt erwirken.
Die Stadt muss unserem Mandanten ihr Kultur- und Kongresszentrum für das 13. Stuttgarter Impfsymposium zur Verfügung stellen.
Herr Tolzin bat uns, den Beschluss der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. So kann in Parallelfällen auf die Argumente des Gerichts zurückgegriffen werden.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart kann hier heruntergeladen werden.
Bezüglich weiterer Ausführungen verweisen wir auf unsere Kanzlei-Website, welche die komplette Pressemitteilung enthält.
Markus Haintz
Rechtsanwalt
Haintz-legal.de
(Twitterlink)
Das Stuttgarter Impfsymposium zählt zu den renommiertesten industrieunabhängigen Veranstaltungen rund um die Impf- und Infektionsthematik.
Warum sich für das 13. Stuttgarter Impfsymposium anmelden?
- Erleben Sie ausgewählte Experten ihres Fachgebietes live vor Ort und nicht nur per Videostream!
- Lernen Sie interessante Menschen kennen und vernetzen Sie sich!
- Verbringen Sie den Tag mit anderen Selbstdenkern und lassen Sie sich von diversen Infoständen inspirieren
Anmeldeformular mit Programm und Preisen
Jetzt anmelden und sparen!
Kommentare
Gast schrieb am 20.04.2023 um 00:47:40
Glückwunsch !
Verfassungsbeschwerde Masernschutzgesetz
https://t.me/Masernschutzgesetz
Henning schrieb am 17.04.2023 um 23:57:57
Der Bürgermeister hat sich noch nicht zu den Hintergründen der Absage geäußert:
https://fragdenstaat.de/a/273213
Gast schrieb am 03.05.2023 um 22:34:16
Vielleicht verbessert sich die Akzeptanz der Impfskepsis, wenn sich aus allgemeiner Impfkritik eine Impfverfahrens-Kritik entwickelt:
Der Impfgedanke basiert auf homöopathischem Prinzip, Gleiches mit abgeschwächtem Gleichem zu kurieren oder vorzubeugen. So gesehen
erfüllt auch homöopathische Nosoden-Therapie die Impfungs-Kriterien. Die potenzierten Nosoden enthalten die reine Erreger-Information, aber
nicht in schädlichen Mengen. Offensichtlich wirkt Verdünntes besser auf energetischer Körper-Ebene als Grobstoffliches. Vielen anderweitig
austherapierten Menschen, Tieren und Pflanzen konnte die Homöopathie helfen.
Die anerkannten Impfverfahren wie Aktiv-, Passiv-, mRNA-Impfung usw.enthalten außer Antigene auch Adjuvantien. Diese Zusatzstoffe verfälschen die Impfung, so dass das Immunsystem nicht weiß, was es zuerst unschädlich machen oder sich per Gedächtniszellen merken soll.
Wenn Gentechnik-Impfung die Selbstproduktion der Erreger veranlasst, dann widerspricht diese Permanent-Vermehrung gegen das Impfprinzip der
Abschwächung.
Mehrfachimpfungen enthalten mehrere Erreger. Ähnliche Erreger wie Masern und Röteln summieren sich möglicherweise zu einer Verstärkung
statt zu einer Abschwächung.
Homöopathische Nosoden und natürliche Kontaminierung sollten als Impf- und Immunisierungs-Verfahren anerkannt werden.
Homöopathische Ärzte, die wegen
Impf-Unfähigkeitsbescheinigungen
illegalisiert werden, sind also Befürworter wirksamerer Impfverfahren. In Impfattesten könnte stehen, dass statt einer mRNA-Impfung eine
SpikeProtein-Nosoden-Impfung möglich ist und/oder das Immunsystem erstmal impffähig gemacht werden müsste.
Diesen Kommentar beantworten