Das Hängematten-Bußgeld - ein bayerischer Schildbürgerstreich
Heute bekam ich einen Bußgeldbescheid eines bayerischen Ordnungsamtes an einen bayerischen Mitbürger auf den Tisch. Dieser hatte es doch tatsächlich gewagt, sich während des Corona-Lockdowns am hellichten Tage außerhalb seiner Wohnung in eine Hängematte zu legen!
So etwas ist in der bayerischen Coronaverordnung nicht vorgesehen und so muss der bayerische Mensch nun 178,50 Euro an Vater Staat zahlen.
So kurios und lustig das Schreiben auch klingen mag: Es ist echt. Und es wird ein juristisches Nachspiel haben. Allerdings nicht für den bayerischen Mitmenschen: Unser Anwalt prüft gerade die Vorgehensweise.
Wer unser juristisches Vorgehen gegen den Corona-Wahn finanziell unterstützen will, überweise bitte einen Betrag seiner Wahl an das Konto von AGBUG, IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03, Stichwort Verfassungsbeschwerde.